Papst bei den Protestanten? + Fehlentscheidung von Johannes Paul II. biologisch gelöst + Geldstrafe für Mons. Williamson? + Positives Urteil + Theater statt Sonntagsmesse?
Vatikan. Papst Benedikt XVI. plant offenbar einen Besuch bei der lutherischen
Gemeinde in Rom. Das sagte der Präsident des Päpstlichen Einheitsrates, Walter Kardinal Kasper, am Donnerstag
vor Journalisten. Es wäre der erste Besuch dieser Art des Papstes. Ein Datum nannte Kardinal Kasper nicht.
Der mögliche Termin könnte Ende November stattfinden.
Fehlentscheidung von Johannes Paul II. biologisch
gelöst
Schweiz. Papst Benedikt XVI. hat am Donnerstag den Rücktritt von Weihbischof Paul Vollmar (75)
in Chur angenommen. Johannes Paul II. hat den ultraliberalen Weihbischof 1993 gemeinsam mit dem bereits
2007 emeritierten Weihbischof Peter Henrici als offene Gegner des damaligen Bischofs von Chur, Mons. Wolfgang
Haas, ernannt. Die Amtszeit von Mons. Volllmar als Generalvikar der Kantone Zürich und Glarus endet endlich
am 26. Oktober.
Geldstrafe für Mons. Williamson?
Deutschland. Die Regensburger Staatsanwaltschaft hat
gegen Pius-Bischof Richard Williamson (69) wegen angeblicher Volksverhetzung einen Strafbefehl beantragt.
Der Antrag muß nun von einem Richter geprüft werden. Das sagte der Regensburger Amtsgerichtspräsident
Johann Plöd am Donnerstag der antikirchlichen ‘Süddeutschen Zeitung’. Die entscheidende Aussage über
ein Strafmaß sagte Plöd nicht: „Es geht in Richtung Geldstrafe.“
Positives Urteil
Polen. Die Erzdiözese
Bialystok veröffentlichte am Mittwoch eine Erklärung zu einem eucharistischen Phänomen in der Stadt
Sokółka vom Oktober 2008: „Der Fall von Sokółka steht nicht im Gegensatz zum Glauben der Kirche, sondern
bestätigt ihn eher.“ Anfang dieses Jahres haben zwei Universitätsprofessoren für Medizin rote Flecken
auf einer Hostie von Sokółka untersucht und diese als Herzmuskelgewebe beschrieben. Das Erzbistum Bialystok
sandte eine Dokumentation an die Nuntiatur.
Theater statt Sonntagsmesse?
Schweiz. Am Sonntag findet
in Luzern in der Innerschweiz um 9.30 der erste ökumenische Theatergottesdienst statt. Als Bühne fungiert
die protestantische Matthäuskirche. Schauspieler des Luzerner Theaters spielen Teile aus dem deutschen
Musical Woyzeck über Liebe, soziale Ungerechtigkeit und Vergebung.
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42 Lesermeinungen
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#51 Jurij Below 23:31:13 | Samstag, 17. Oktober 2009
Relativierug / Teil II – Vortsetzung – Damit Nichtglaube an Holocaust Zahlen und Methoden als Meinung
kriminalisiert wurde. Aber von einer Straftat „Relativierung“ ist auch bei deutschem StGB kein Wort zu
finden. Dennoch Relativierung, welche von Albert Einstein wurde mit Nobelpreis auszeichnet, und bis heute
hoch gelobt. Die Juden haben ihn zu einem Genie erklärt, also zum Idol und Mythos gemacht. Dabei wird
immer wieder ignoriert, dass seine Theorie durch vielen führenden Vertreter der hergebrachten klassischen
Physik lehnten Einsteins Relativitätstheorie ab, darunter Max Planck, Lorentz und Poincaré. Also dann
es nicht klar wann eine „Relativierung“ als Symbol der „absolute Wahrheit“ ist und wann als eine Straftat
vorkommt. Der Fall Holocaust ist genau wie Relativitätstheorie nie bewiesen wurde. Das Bundesfinanzministerium
offiziell im Mai 2009 in seinem Bericht über Wiedergutmachung der Opfer des NS-Staates gibt die Zahl
nicht von toten, sondern von 4.384.138 noch lebenden Antragsteller …undesfinanzministerium.de/…gutmachung/node.html?__nnn=true,
die Anspruch auf eine Vergütung (als „Überlebende“ Holocaust) genommen haben. Also eine „Relativierung“
durch Juden sollte als Ehre, aber durch Nicht-Juden als eine Straftat bezeichnet. EUROREX veröffentlicht
zusätzlich zur DPA die Meldung: „Derweil erwägt Williamsons Coburger Strafverteidiger Matthias Loßmann,
einem Gerichtsentscheid gegebenenfalls zu widersprechen. „Es ist nicht ausgeschlossen, dass wir Einspruch
einlegen, wenn das Gericht den Strafbefehl erlassen hat“.
#50 Großwildjäger 20:47:29 | Samstag, 17. Oktober 2009
@ Herodias: Bedauerlich, dass man die Verfasser der entsprechenden Texte, beispielsweise den „Überlebenden“
(allein der Name ist eine Verhöhnung), der deutschen Staatsanwaltschaft nicht zuführen bzw. melden kann
Doch, man kann und hat schon. Ich empfehle da mal die Lektüre des „Who is who“ auf der Seite kreuts.net
Auch andere Sachen dort sind recht lesenswert…
#49 Jurij Below 20:40:39 | Samstag, 17. Oktober 2009
Relativierung aus jüdischer und nicht-jüdischer Sicht Die Presseorgane in Deutschland verbreiten die
Agentur-Meldungen bei denen so genannte „Volksverhetzung“ als Anlass für Starverfolgung ist mit folgenden
Worten definiert: „Der britische Bischof hatte vor knapp einem Jahr im Pius-Priesterseminar im bayerischen
Zaitzkofen den Massenmord an den Juden während der Hitler-Diktatur stark relativiert.“ Was ist eine Relativierung?
Im Duden Definition des Verbs relativieren erklärt als „sich beziehen auf etwas beziehen“ bei der einer
subjektiver Wertschätzung einer Sache. Denn eine objektive Wertschätzung gibt es nicht. D.h. jeder Mensch
darf über etwas schätzen nach seine individuelle Vorstellungen und auch Wissen. Letztendlich „relativieren“
liefert kein Verdacht auf eine Straftat, solange es nicht um ein Dogma (eine Art endgültige Wertschätzungen,
die zu „Wahrheit erklärt“ geht. Z.B. der Fall heliozentristische oder terrazentristische bei der Auseindersetzungen
der Kirche mit Wissenschaftler mit der Frage ob die Sonne sich um die Erde drehe oder umgekehrt vor 450
Jahren. Nach der Streit, die auch seine Opfer hat, wie z.B. Giordano Bruno, nun wieder mal ein Dogma um
„Holocaust“ geschafft ist. Die Menschen wurden durch die sog. „organisierten Juden“ gezwungen zu glauben,
dass 1933-1945 wurden 6 Millionen Juden durch NS Regime in Deutschland vernichtet. Da die Todesstrafe
in mehreren Staaten des Abendlandes abgeschafft ist versuchen sie eine Relativierung „gesetzlich“ zu verfolgen
durch angebliche „Wirkung“ als Volkshetze.
#48 Herodias † 18:37:31 | Samstag, 17. Oktober 2009
Nicht minder skurril wie die „Entfernungen“ missliebiger Texte durch die Redaktion sind die Auftritte
rechtsradikaler Schreiber, Alt- und Neonazis vermutlich. Bedauerlich, dass man die Verfasser der entsprechenden
Texte, beispielsweise den „Überlebenden“ (allein der Name ist eine Verhöhnung), der deutschen Staatsanwaltschaft
nicht zuführen bzw. melden kann, damit diesen Verblendeten eine empfindliche Strafe endlich mal so die
Schmierfinger quetscht, dass sie das Posten ihres strafrehtlich relevanten Unsinns lassen. Bleibt zu hoffen,
dass die bundesdeutsche Justiz – auch in Zusammenwirken mit anderen Staaten – Mittel und Wege findet,
„Foren“ wie diesem absonderlichen, wahrlich nicht christlich-katholischen oder auch dem rechtsradikalen
„Thiazi“-Klüngel (oder wie immer diese Irrengemeinschaft heißt) für immer das Licht ausknipst.
#47 Überlebender 15:32:06 | Samstag, 17. Oktober 2009
Verehrter Leon! Sie sagen: „Besser wäre es doch, er bekäme eine Strafe, die es doch seiner Ansicht nach
gar nicht gegeben hat… Er kann die Sache ja mal selbst testen…“ Es müssen ihn aber unbedingt Hunde
in die Gaskammer reintreiben, zumindest sind erschreckende Pistolenschüsse notwendig! Und auch auf ausreichende
Lüftungsmöglichkeit muß in der Gaskammer geachtet werden! Ohne diese lebensrettenden Maßnahmen wäre
eine Tötung der Juden unter besonderen Umständen tatsächlich möglich gewesen! Wenn man die Gaskammer
propevoll gemacht hätte und es draußen 34° über mehrere Tage gehabt hat. Widerlegung des Zyklonholocaust
forum.thiazi.net/showthread.php?t=127906 Weil die klimatischen Umstände aber in aller Regel nicht den
benötigten Bedingungen entsprochen haben, gab es für das Sonderkommando einfach nichts zu tun. Sie hätten
den Juden höchstens noch den Weg zum Ausgang weisen können.
#45 Herodias † 23:33:38 | Freitag, 16. Oktober 2009
Schon spannend, wie man auch hier so oft liest „von der Redaktion entfernt“. Wo ist denn diese merkwürdige
Redaktion zuhause? In Pjöngjang? Beijing? Teheran? Havanna? Wenn das hier weiter so zugeht, nimmt dies
Forum doch keiner mehr ernst – außer zur Selbstdarstellung und zur Erwartung zustimmender Zuschriften.
Ich glaub, am besten würde hier stehen: „kreuz.net-redaktion entfernt!“
#43 lustiglustig 20:12:47 | Freitag, 16. Oktober 2009
religion nun wollen sie wieder bestrafen. warum nicht gleich ans Kreuz nageln? dabei ist doch nun endlich
eine sehr ernst zu nehmende Frage in der Welt:Wie haben sie es geschafft? 6 Millionen+ 2 millionen kommunisten,
zigeuner und schwule.Einsammeln, transportieren, …spurlos entsorgen. Übertreiben nicht alle Opferparteien
wenns ums große geld geht? Das ganze Nachkriegsordung ist doch Ergebnis der angerechneten 6 Mio. Es geht
nicht um Verharmlosung. Ganz im Gegenteil: es gab 60 Mio Opfer. Warum will nun eine Sekte den Gewinn kassieren
und die ganze Welt mit neuen Gesetzen zum Schutz der eigenen Kriegspläne terrorisieren? Ist Holo 6 jetzt
eine Religion, deren Leugnung am Ende mit dem Kreuz bestraft wird? Sollen wir jetzt vor lauter Angst alles
vergessen, was Moses und Jesus gesagt haben und zuschauen plus Klappe halten beim Holocaust in Palästina,
Irak,Afghanistan, Pakistan, Sudan, Nigeria.? Sollen wir mit den per Holo 6 eingetriebenen Steuergeldern
eine Sekte finanzieren ,die uns geradewegs in den nuklearen Weltkrieg steuert?
@Williamson 100 Tagessätze a 0,5€, macht 50€. Sollte kein Problem sein. Oder was verdient ein Bischof
der Tradition so. Mit dem Salär eines Staatsbischofs a la Marx wird er jedenfalls nicht im mindesten
mithalten können.
Achtung? Wieder einmal ist hier die menschenverachtende Diktion entlarvend. Ein Weihbischof stirbt – für
ketz.net ist dies eine „biologische Lösung“. (Endlösung?) Sterben Halb- oder Volltradis, wird hier gleich
die virtuelle Seligsprechung vollzogen, sterben sog. „Ultraliberale“, ist es nicht einmal mehr mit dem
traditionell beschworenen Respekt vor dem geistlichen Amt weit her, geschweige denn vor normaler menschlicher
Achtung. Traurig! SignSal
Mons. Williamson wird von den … … Machtjuden genau dasselber vorgeworfen, wie unserem Herrn Jesus
Christus: Volksverhetzung! Wie unser Herr Jesus Christus spricht er aber die Wahrheit. Die Wahrheit allerdings
ist den Machtjuden gefährlich. Sie könnten ihre Pfründe verlieren und daher darf man die Wahrheit nicht
aussprechen. Daher die Geldstrafe.
#37 Hans im Glück 14:53:48 | Freitag, 16. Oktober 2009
Antikirchlich ist alles was nicht der Meinung der Herausgeber von kreuz.net entspricht. Unfehlbar ist
das Urteil der Herausgeber dieser Seite. Die Aussagen der Päpste und Bischöfe sind an der einzig wahren
Interpetation der Tradition durch kreuz.net zu messen. Bislang habe ich zwar immer gedacht, dass die Tradition
durch das kirchliche Lehramt interpretiert wird aber wegen der anscheinenden Fehlerfreundlichkeit dieser
Institution scheint der Heilige Geist sich ein neues sichereres Institut ausgesucht zu haben. Der Gott
von dessen Güte und Menschenfreundlichkeit einst Franz von Sales und Don Bosco so begeistert waren wird
doch offensichtlich sehr glaubwürdig von dieser Plattform aus verkündet.
#36 Peter-Pan 14:38:46 | Freitag, 16. Oktober 2009
Antikirchliches Kreuz.net? sagte der Regensburger Amtsgerichtspräsident Johann Plöd am Donnerstag der
antikirchlichen ‘Süddeutschen Zeitung’. Mal eine Frage: Welche Kriterien muss ein anderer erfüllen,
um in euren Augen antikirchlich zu sein? Ich bin weder katholisch noch habe ich von der Kirche (oder irgendeiner
Religionsgemeinschaft) eine besonders gute Meinung. Aber in meinem ganzen Leben habe ich nicht so viele
antikirchliche Statements von mir gegeben, wie in den Artikeln auf kreuz.net in jeder Woche. Da wird gegen
Priester und Bischöfe gehetzt, da werden Päpste in den Dreck gezogen. Hochamtliche kirchliche Entscheidungen
werden verworfen und offen als Fehlentscheidungen kritisiert. Und und und. Jeden Tag – und das von euch!
Nur einen Abschnitt darüber wird JP II noch mal richtig in den Dreck geritten. Schon aus Prinzip. Und
bitte: Es ist eure Sache. Nur: Wenn das eurer Standpunkt ist, nach welchen Maßstäben ist dann eurer
Meinung nach ein anderer antikirchlich.
#35 Lycobates 14:30:25 | Freitag, 16. Oktober 2009
Bitte genau lesen Durch das Schisma wurden die Ostkirchen, die anderen Patriarchate nicht unwirksam. Die
Bischofs- und Priesterweihen schon gar nicht. Klar, genau das schreibe ich ja; gültig, ja; erlaubt, nein.
(sakramental) wirksam, ja; (jurisdiktionsmäßig) wirksam, nein. ist doch nicht so schwierig?
#34 Thomasius 14:24:50 | Freitag, 16. Oktober 2009
@Locybates:Noch einmal zur Gültigkeit Was faseln Sie eigentlich rum? Die Kirche war organisiert in verschiedenen
Patriarchaten. Eines dieser Patriarchate war in Rom. Der Patriarch nannte/nennt sich Papst wie ein anderer
Patriarch auch. Schisma hin und Schisma her. Durch das Schisma wurden die Ostkirchen, die anderen Patriarchate
nicht unwirksam. Die Bischofs- und Priesterweihen schon gar nicht. Übrigens wurden die Ostkirchen zeitweilig
auch von den einzelnen Päpsten von Rom als christliche Kirchen anerkannt. Aber wie ich bereits ausführen
konnte. Die Schismen waren eher eine Frage der Eitelkeit und Machtbesessenheit einiger Kleriker und Schulen
als eine des Glaubens an Gott, Jesus Christi und den Heiligen Geist.
#33 Lycobates 14:21:50 | Freitag, 16. Oktober 2009
Ganz so ist es nicht (ter) Der Erzbischof hatte vom Heiligen Vater PP. Johannes Paul II. die Zusage, für
seine Nachfolge Weihbischöfe … zu weihen um … das Weiterleben der Bruderschaft zu sichern. Diese
„Zusage“ war an Bedingungen geknüpft, die der EB am 5. Mai 1988 zwar unterschrieb, tags darauf aber widerrief
(zu Recht übrigens). Daraufhin wurde die „Zusage“ rückgängig gemacht. Die in der Amtsanmaßung befindlichen
Bischöfe (aus D/F/CH/A) haben mit ihrem Mobbing dazu geführt, daß dem Erzbischof nur diese Handlungsmöglichkeit
geblieben ist, wollte er die päpstliche Zusage einlösen. Die „Zusage“ war bereits am 6. Mai durch den
Widerruf des EB hinfällig geworden, auch ohne „Mobbing“. Im übrigen ist, was Sie über das „Mobbing“
schreiben, vielleicht richtig, aber unerheblich. Als Papst Klemens XIV. 1773, infolge intensivsten „Mobbings“
anmaßender Fürsten und jansenistischer Bischöfe, den Jesuitenorden auflöste, haben dies die Jesuiten,
auch ihr Oberer, Pater Lorenzo Ricci, widerspruchslos akzeptiert, obwohl diese Maßnahme, bestimmt im
nachhinein betrachtet, menschlich ungerecht und kirchlich abträglich war. Aber Klemens XIV. war Papst
und von einem Papst („gemobbt“ oder nicht) akzeptiert ein Katholik auch Disziplinarmaßnahmen, die ihm
nicht gefallen und sogar seine kirchliche Existenz vernichten. Punktum! Unsere Lage ist anders. Die Modernisten
sind als Häretiker exkommuniziert und ihres Amtes verlustig gegangen. Sie haben keine Jurisdiktion und
können keinen Gehorsam beanspruchen.
#31 Lycobates 13:17:12 | Freitag, 16. Oktober 2009
Ganz so ist es nicht (bis) Die Piusbruderschat war eine Priesterbruderschaft zuerst bischöflichen und
später des päpstlichen Rechtes. Die PB war nie „päpstlichen Rechts“. Sie wurde am 1. November 1970
vom damaligen Bischof Charrière von Lausanne, Genf & Freiburg (Bischof 1945-1970), als „pia unio“ (wie
etwa eine Rosenkranzbruderschaft) für sechs Jahre „ad experimentum“ diözesan anerkannt. Die Anerkennung
wurde nicht verlängert, da Bischof Charrière als letzter katholischer Bischof von Lausanne, Genf und
Freiburg Ende 1970 verstarb und einen von Bf. Montini ernannten modernistischen Nachfolger erhielt (Hw.
Mamie, Bischofsweihe 6. Okt. 1968 wäre zu prüfen, inzw. auch verstorben). Hw. Mamie hob (wie zu erwarten)
von Rom aus gesteuert die PB am 6. Mai 1975 wieder auf (noch vor Ablauf der 6 Jahre ad experimentum).
Wenn es auch stimmt, daß diese Suppression ungültig ist (da von einem Usurpator verhängt), ist inzwischen
doch die Sechsjahrefrist ad experimentum längst abgelaufen, und von keinem gültigen Bischof verlängert
worden. Das bedeutet konkret, daß die PB seit dem 1. November 1976 kein kanonisches Statut mehr hat.
Etwas anderes wäre aber auch bei dem derzeitigen Autoritätsvakuum nicht möglich.
#29 Brandenburgis 12:12:53 | Freitag, 16. Oktober 2009
GAnz so ist es nicht, zum einen herrschen ja die Modernisten, somit entfällt für sie die Gehorsamspflicht,
zum anderen ist die FSSPX einer Autorität ungehorsm, die sie als rechtmäßig ansieht. An diesem Widerspruch
wird die FSSPX ohne jeden Zweifel scheitern.
#28 Siegfried 12:10:41 | Freitag, 16. Oktober 2009
Antwort an den Zweifler Die Piusbruderschat war eine Priesterbruderschaft zuerst bischöflichen und später
des päpstlichen Rechtes. Der Erzbischof hatte vom Heiligen Vater PP. Johannes Paul II. die Zusage, für
seine Nachfolge Weihbischöfe (Anzahl ist mir z.Zt. nicht bekannt) zu weihen um seine Nachfolge und das
Weiterleben der Bruderschaft zu sichern. Der Erzbischof sollte dem Heiligen Vater die Kandidaten zur Berufung
benennen. So war die Ausgangssituation. Bevor es zu den Weihen kam, haben die Bischöfe der Rheinaxe (Lehmann
-D / F / CH/ und A) angefangen und erzwangen eine Weihe sei möglich, nur wenn sie den oder die Kandidaten
benennen. Diese Bischöfe haben die Weihe der Weihbischöfe gänzlich unmöglich gemacht. Die Kandidaten
der Modernisten, hätten das Sterben der Bruderschaft eingeleitet, oder? Die in der Amtsanmaßung befindlichen
Bischöfe (aus D/F/CH/A) haben mit ihrem Mobbing dazu geführt, daß dem Erzbischof nur diese Handlungsmöglichkeit
geblieben ist, wollte er die päpstliche Zusage einlösen. Der Ungehorsam und das Mobbing der modernistischen
Bischöfe kann jeder zum Denken fähige Mensch erkennen, wenn er deren Verhalten bei der Päpstlichen
Anordnung die Wandlungsworte kirchenrechtlich richtig einzusetzen beachtet. Oder wie diese Herren sich
bei anderen päpstlichen Anordnungen abvlehnend und mobbend verhalten.Der Erzbischof und die Piusbruderschaft
hat die Würde des Heiligen Vaters immer geachtet., Würden die Modernisten den Gehorsam einhalten, die
Kirche hätte Frieden! Die Wahrheit!!
#24 Lycobates 11:56:44 | Freitag, 16. Oktober 2009
noch einmal zur Gültigkeit der Platz ging mir aus noch einmal der letzte Abschnitt, vollständig, für
Interessierte: Alle Weihen in den schismatischen Ostkirchen sind allesamt unerlaubt, da sie spätestens
seit 1054 in einer Situation des formellen Schismas vollzogen werden. Über ihre Gültigkeit hat es aber
nie einen Zweifel gegeben, da sie bis dato den überlieferten Weiheritus verwenden. Das gleiche gilt für
die Weihen der Priesterbruderschaft EB Lefebvres. Für die Petrusbruderschaft, und andere Vereine dieser
Art, wo auch der überlieferte Weiheritus verwendet wird, gibt es einen Haken. Es ist fallweise zu prüfen,
ob der weihende Bischof selber auch nach dem alten Pontificale konsekriert wurde (denn: nemo dat quod
non habet). Nach meiner Information ist das aber leider fast nie der Fall (gewesen).
@Zweifler …also war die Weihe ungültig. – Sogar Papst Benedict sieht die Weihe als gültig an. Die
Gültigkeit der Weihe stand in der kath. Kirche nie zur Debatte (sonst hätte man keine exkommunikation
aussprechen zu brauchen). Sie begreifen garnichts!
#22 Lycobates 11:50:11 | Freitag, 16. Oktober 2009
Gültigkeit der Weihen Nach katholischem Sakramentsverständnis ist zwischen Erlaubtheit und Gültigkeit
zu unterscheiden. Für die Erlaubtheit der Bischofsweihe ist ein päpstliches Mandatum nötig. Für die
Erlaubtheit der Priesterweihe, die Weihe durch den eigenen Diözesanbischof auf einen Titel der Heimatdiözese,
oder aber durch Delegation an einen anderen Bischof (z.B. in einem Orden). Gültig aber ist eine Weihe
immer dann, wenn der Weiheritus die Gnade, die das Sakrament vermitteln soll, auch bezeichnet, konkret
durch Einhaltung der vorgeschriebenen Form und Materie durch den vorgeschriebenen Spender mit der Intention
das zu tun, was die Kirche tut. Letztere wird voraussgesetzt, wenn der Spender den überlieferten Ritus
der Kirche korrekt einhält. Persönliche Sündhaftigkeit, Häresie, Unglauben, Schisma, usw. beim Spender
beeinträchtigen die Gültigkeit nicht, da der Spender aller Sakramente Christus selber ist. Alle Weihen
in den schismatischen Ostkirchen sind allesamt unerlaubt, da sie spätestens seit 1054 in einer Situation
des formellen Schismas vollzogen werden. Über ihre Gültigkeit hat es aber nie einen Zweifel gegeben,
da sie bis dato den überlieferten Weiheritus verwenden. Das gleiche gilt für die Weihen der Priesterbruderschaft
EB Lefebvres. Für die Petrusbruderschaft, und andere Vereine dieser Art, wo auch der überlieferte Weiheritus
verwendet wird, gibt es einen Haken. Es ist fallweise zu prüfen, ob der weihende Bischof selber auch
nach dem alten Pontificale konsekriert wurde (denn: nemo d…
#21 Zweifler † 10:49:56 | Freitag, 16. Oktober 2009
@Brandenburgis Gültig obwohl dabei gelogen wurde (gegen die 10 Gebote verstoßen)? Und daß dabei gelogen
wurde, haben Sie selber zugegeben. Es ist völlig klar, daß die „päpstliche“ Weihebefugnis nicht da
war. Also beruht die *Weihe* des angeblichen Bischofs Williamson auf einer Lüge. Kein sehr stabiles Fundament
für einen angeblichen Kirchenfürsten.
@Thomasius Williamson ist nicht gegen „die“ Juden eingestellt. Er ist gegen niemand eingestellt. Er hat
lediglich den Wissenstand in der seriösen Holocaust-Forschung wiedergegeben. 1. Es sind ca. 300.000 Juden
während des 2. WK ums Leben gekommen 2. Es gab keine Massenmorde in Gaskammern. Wenn sich die Wahrheit
Bahn bricht, dann sind die Pfründe der Zionisten auf einmal weg. Es geht um viel Macht und Geld. Genause
haben die Machtjuden von vor 2000 Jahren, Pharisäer genannt, um Macht und Geld gefürchet; Jesus hatte
die Wahrheit auf seiner Seite. Und wurde wegen Volksverhetzung verurteilt.
#17 Brandenburgis 10:37:47 | Freitag, 16. Oktober 2009
Nein, Zweifler, ich bin durchaus in der Lage zu kapieren. Es ist völlig klar, daß die „päpstliche“
Weihebefugnis nicht da war. Dieser Umstand ändert nichts an der Gültigkeit der Weihe. Es ist zu fragen,
ob im Zusammenhang mit der Weihe eine solche Befugnis vorgetäuscht oder lediglich behauptet wurde. Dies
würde in der Tat ein ungünstiges Licht auf den ganzen Zusammenhang werfen.
#15 Zweifler † 10:23:05 | Freitag, 16. Oktober 2009
@Brandenburgis Wieder mal zu schwer zum kapieren? Die päpstliche Weihebefugnis lag eben nicht vor, ergo
ist der braune Willi ungültig geweiht, die von ihm geweihten Priester sind ebenso ungültig geweiht,
alle Gottesdienste die er abhält sind Kasperltheater und die Bezeichnung Mon. oder Bischof für ihn ist
eine Lüge.
#14 hieronymus333 10:06:33 | Freitag, 16. Oktober 2009
Schade, dass sich die Probleme der Liberalen immer nur biologisch lösen lassen, da hätte sich Gott,
der Herr, für die Ausreizung derartiger Freiheiten lieber noch was anderes einfallen lassen sollen.
@biomilch Es ist schon lustig. Jesus Christus war gegen die Pharisäer eingestellt und nicht gegen die
Juden. Jesus Christus wurde von den Pharisäern verfolgt – nicht von den Juden. Aber es gibt Viele – Sie
gehören dazu – die sich die Pharisäer zum Vorbild nehmen und nicht Jesus Christus und dabei so tun als
seien sie katholisch. Sind Katholiken eigentlich Ihrer Ansicht nach Pharisäer oder Christen?
Die Hingabe an die göttliche Vorsehung „Bei euch sind sogar die Haare auf dem Kopf alle gezählt. Fürchtet
euch also nicht!“ „Wenn man nachts in einer unbekannten Gegend von einem Fremdenführer auf einem wenig
begangenen Weg übers Land gebracht wird und man vertraut ganz seiner Führung, ohne jemandes Auskunft
einzuholen und sogar ohne von den Plänen des Mannes wissen zu wollen – kann man da von einer anderen
Haltung sprechen als von Selbstaufgabe? Was bringt es, wenn man schaut, wo man ist, wenn man sich bei
Vorübergehenden erkundigt, Karte und Wanderer konsultiert? Das läuft den Plänen des Führers zuwider,
der will, dass man sich ihm ganz anvertraut. Er wird seine Freude daran haben, die Besorgnis und das Misstrauen
eines Menschen zu zerstreuen. Er will, dass man sich ganz auf ihn verlässt… Das Handeln Gottes ist
grundsätzlich gut. Er will nicht, dass wir es unsrerseits forcieren oder kontrollieren. Sein Handeln
hat mit der Erschaffung des Universums eingesetzt, und jetzt, in diesem Augenblick, entfaltet es neu seine
Wirksamkeit. Es setzt seinen Werken kein Maß, seine Fruchtbarkeit erschöpft sich nicht. Es bewirkte
gestern dieses und bewirkt heute jenes. In jedem Augenblick führt ein und dasselbe Handeln zu neuen Wirkungen
und wird sich so in Ewigkeit weiter entfalten.“ Jean-Pierre de Caussade (1675-1751), Jesuit
Knechte Zions Im Evangelium steht (Luk 23,5): Sie aber hielten an und sprachen: „Er hat das Volk aufgehetzt
damit, daß er gelehrt hat hin und her im ganzen jüdischen Lande und hat in Galiläa angefangen bis hierher.“
Und nun ein Strafbefehl gegen Bischof Williamson. Der lange Arm Zions zeigt sich erneut, wenn auch abgeschwächt.
Der Vorwurf ist immer derselbe, 2000 Jahre lang. Wie damals Jesus wird heute Williamson den Pfründen
der Pharisäer gefährlich. Volksverhetzung heißt übersetzt: Volksaufklärung und Wahrheit.