Wer in Deutschland die Härte des Gesetzes spüren will, der braucht nur dem Guten, dem Leben und der Zukunft zu dienen. Von Günter Annen, Lebensrechtler.
(kreuz.net) Am Freitag, dem 7. August 2009, wurde ich morgens um 7.15 Uhr durch heftiges Klingeln an der
Haustüre geweckt.
Verschlafen wie ich war – ich konnte mich wegen meiner Nachtarbeit erst um 2.30 Uhr
hinlegen – erblickte ich an der Tür zwei Polizisten.
Diese legten mir einen Vorführungsbefehl vor,
der nur durch Bezahlung eines Ordnungsgeldes von tausend Euro abzuwenden wäre.
Da ich solch hohe Beträge
weder zu Hause noch auf dem Bankkonto habe, mußte ich mich notgedrungen den Weisungen der Polizei unterordnen.
Ich durfte einige Sachen mitnehmen, und schon saß ich in der „blauen Minna“. Die Polizisten brachten
mich auf die Wache. Von dort kam ich in die Justizvollzugsanstalt nach Mannheim.
Da es sich bei mir nicht
um eine Strafhaft, sondern eine Ordnungshaft handelte, standen mir nach dem Gesetz besondere „Vergünstigungen“
zu: Einzelzelle, Privatkleidung, kein Umgang mit den Strafgefangenen.
Diese Vorschriften wurden von den
Justizbeamten ignoriert. Man behandelte mich wie einen Strafgefangenen.
Über die Gespräche, die ich
mit den Wärtern führen konnte, schweige ich lieber.
Die Einstellung, die in diesem Gefängnis herrscht,
läßt für die Zukunft Schlimmstes befürchten.
Die zwei Tage Gefängnis habe ich in meiner sechs Quadratmeter
großen Zelle mit fließendem kaltem Wasser und WC gut überstanden.
Am Sonntag morgen öffnete sich
pünktlich meine Zellentüre. Kurz nach 7.00 Uhr stand ich als freier Mann vor den hohen, stacheligen
Mauern in Mannheim.
Ich war wieder ein freier Bürger.
Warum diese zwei Tage?
Auf meiner Internetseite
hatte ich über einen Prozeß gegen mich im Zusammenhang mit einer Unterlassungklage berichtet.
Der Richter
sah in dieser Internet-Veröffentlichung der Prozeßunterlagen einen Verstoß und ahndete dies mit einer
Ordnungsgeldstrafe von tausend Euro.
Bei Nichtbezahlung hatte der Richter eine zweitägige Ordnungshaftstrafe
angeordnet.
Tausend Euro, nein. Lieber zwei Tage ausruhen.
Der sogenannte Rechtsstaat war wiederhergestellt!
Die Meinung des Richters, der dem Gesetz verpflichtet ist, und meine Rechtsauffassung, die dem Leben dient,
trennten nur zwei Tage.
Wir waren fast einer Meinung.
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105 Lesermeinungen
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#104 Brandenburgis 22:12:35 | Donnerstag, 22. Oktober 2009
Sowohl Pinochet als auch Franco, Hitler und Mussolini herrschten im Namen der Mehrheit und setzten die
Rechtsvorstellungen der Mehrheit durch. Sie konnten sich nicht nur der ZUstimmung einer Mehrheit, sondern
der absoluten Mehrheit der Volksgenossen erfreuen. DAs sollte doch alle Demokraten erfreuen!
Spätmerker In der Demokratie ist es die Mehrheit, die der Minderheit ihre Rechtsauffassung aufzuwingen
kann. Das ist Quatsch! Eine Auffassung kann man – gottlob – niemandem aufzwingen! (Ensprechend dem schönen
Revoluzzer-Liedchen: „Die Gedanken sind frei, wer kann sie erraten …“) Mehr oder weniger erzwingbar
ist nur die Befolgung von Gesetzen, nicht ihre sachliche Akzeptanz. Beim Lebensrecht kommt hinzu, dass
dieses nach Auffassung der Mütter und Väter des Grundgesetzes zu den nicht antastbaren Grundfreiheiten
gehört, die auch Mehrheiten nicht abändern oder aushebeln können. Davor ist dieses Grundrecht durch
die sog. „Ewigkeitsklausel“ in Art. 79, Abs. 3 geschützt: „Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch
welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung
oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.“
#101 lateiniheini 20:02:44 | Donnerstag, 22. Oktober 2009
@brandenburgis Sowohl Pinochet als auch Franco, Hitler und Mussolini herrschten im Namen der Mehrheit
und setzten deren Recht gegen kriminelle Minderheiten durch. Völlig korrekt! Leider ist nur die Satzstellung
hier etwas durcheinandergeraten. Es sollte wohl heißen Sowohl Pinochet als auch Franco, Hitler und Mussolini
herrschten im Namen einer kriminellen Minderheit und setzten deren Recht gegen die Mehrheit durch. Macht
nichts, so ein wenig verschreiben kann sich ja jeder mal…
Das haben Sie aber sehr früh bemerkt, Spätmerker! Wer gegen die so zustandegekommenen Gesetze etwas
hat und das nicht auf demokratischem Weg schafft, hat also nur noch die Alternative einen Staatsstreich
durchzuführen. Können Sie ja versuchen. Aber das ist strafbar. Kann aber durchaus funktionieren und
zwar sowohl von der Minderheit her als auch von der Mehrheit her. Eine Minderheit, Adel genannt, hat über
mehrere Jahrtausende genau das gemacht, was Sie so früh bemerkt haben. Der Mehrheit seinen Willen aufgezwungen.
Da das nicht so lustig war für die Mehrheit, hat sie geputscht. Genau am 1. Juli 1789; in Paris; am Place
de la Bastille. Dann haben auch noch ein paar andere Mehrheiten gegen die Minderheit des Adels geputscht.
Zum Beispiel in Sankt Petersburg. Am 24. Oktober 1917 (der eigentlich der 7. November war). War auch erfolgreich.
Bis am 21. Dezember 1991 auch das in die Brüche ging. Aber nicht per Revolution. Per Merhheitsbeschluss.
Wenn Minderheiten heute die Macht usurpieren, dauert das nie so lange, bis sie wieder stürzen. Pinochet,
Franco, Hitler und Mussolini sind hier abschreckende Beispiele. Also nur zu, auf zum katholischen Putsch.
Wenn Sie es geschickt machen, können Sie Ihren katholischen Gottesstaat vielleicht ein paar Jahrzehnte
per Gewaltdiktatur am Leben erhalten. Aber dann beginnts zu bröckeln. So oder so. Siehe Iran; siehe Saudi
Arabien. Auf gehts, laufen Sie der Nato vor die Kanonerohre. Märtyrer kommen ja in den Himmel und bekommen
dort 72 Jungfrau… halt, das war doch die andere Feldpostnummer.
#98 Spätmerker 16:51:33 | Donnerstag, 22. Oktober 2009
Man braucht nicht für alles minutiöse Begründungen zu liefern. Die Tötung von ungeborenen Menschen
wird zur Zeit leichter oder nicht bestraft, als die von Lebenden. Weil es die Mehrheit der Gehirne in
dieser Gesellschaft so empfindet und die Regierung eben nach demokratischen Grundsätzen gebildet wird.
Wer die Macht hat, Recht zu setzen, setzt es. Dafür braucht es keine weiteren Begründungen. Und wer
normgemäßes Verhalten mittels der staatlichen Gewalt durchsetzen kann, tut dies in aller Regel auch.
In der Demokratie ist es die Mehrheit, die der Minderheit ihre Rechtsauffassung aufzuwingen kann. Wer
gegen die so zustandegekommenen Gesetze etwas hat und das nicht auf demokratischem Weg schafft, hat also
nur noch die Alternative einen Staatsstreich durchzuführen. Können Sie ja versuchen. Aber das ist strafbar.
„Evolution“ setzt Kant im Gegensatz zu Ihrer Unterstellung voraus in der Frage, wie sich aus einem „Etwas“
ein „jemand“ entwickele. Er sagt nämlich, da wir davon nicht einmal einen Begriff haben, verböte sich
auch jede Behandlung eines Menschen (gleichgültig in welcher Entwicklungsphase!) als bloße Sache. Dieses
Argument konnte bis heute nicht widerlegt werden und auch die Evolutionstheorie hat keine ausreichende
Begrifflichkeit dafür zu erläutern, was es heißt, Innerlichkeit, Selbstbewußtsein und Intentionalität
zu besitzen. Mit der Aussage, dies evolviere nun einmal oder ergebe sich als „Emergenz“ ist ja nur die
Frage mit neuen Begriffen belegt, auf die die Evolutionstheorie gerade keine Antwort hat! Was soll „humanistisch“
daran sein, den Menschen als „willenlose, unbewussten Wünschen gehorchende Äffchen“ zu betrachten? Warum
sollte die Tötung dieser „Äffchen“ verwerflicher sein als die Tötung von Eichhörnchen und Giraffen?
Wer so denkt, kann ein kategorisches Tötungsverbot nicht mehr aufrechterhalten! Spätmerker: Der Mensch
ist doch auch nur sein Gehirn, das sich eben irgendwas zusammenphilosophiert. Ja, zum Beispiel Ihr „evolutionärer
Humanismus“ ist reichlich „zusammenphilosophiert“. Aber dies sind ja nicht Sie, sondern lediglich Ihr
„Gehirn“, das willenlos seinen internen Mechanismen folgt! Wenn dies richtig wäre, dann gäbe es zwischen
uns auch keinen inhaltlichen Diskurs zwischen Ihren „Gehirnereignissen“ und meinen.
Das glauben Sie nur Herr Annen! Ich war wieder ein freier Bürger. In Wirklichkeit sind Sie ein Gefangener
Ihres Wahns. Aber Ihre Weltsicht ist immer wieder erheiternd und deswegen bitte ich Sie weiter zu schreiben.
Es ist auch ein Lehrstück demokratischen Strafrechtes -ja, wir wissen, dass Sie lieber einen ungerechten
Gottesstaat a la Iran oder Kirchenstaat hätten, aber den wollen wirklich nur eine winzige Minderheit-
das Sie uns hier an Ihrem eigenen Leib vor exerzieren und das ist sehr wichtig. Nochmal DANKE!
#94 Spätmerker 18:06:26 | Mittwoch, 21. Oktober 2009
@Domenico Tuttisanti: Ein Kant wusste aber noch nichts von Evolution. Dem schwirrte doch sicher noch irgendwas
mit einer absoluten Vorrangstellung des Menschen in der Schöpfung im Kopf herum. Im sog. evolutionären
Humanismus wird meines Wissens eher bei der Empfindungsfähigkeit eines Wesens angesetzt. Das ist jedenfalls
weniger abstrakt und philosophisch abgehoben. Danach verbietet sich natürlich auch Tierquälerei und
unnötiges Töten von Tieren. Der Mensch ist doch auch nur sein Gehirn, das sich eben irgendwas zusammenphilosophiert.
Auch Kant. Die Rechtsordnung ist sozusagen die sozial-bewusste Essenz gezogen aus den evolvierten Hirnen
einer Gesellschaft. Mehr auch nicht. So sehe ich das. Deshalb nehme ich das auch alles nicht so furchtbar
ernst, was jetzt irgend ein Gericht mal wieder absondert . Die Herren Richter sind auch nur willenlose,
unbewussten Wünschen gehorchende Äffchen, egal ob sie sich als was besseres vorkommen. Eine Rechtsordnung
sehe ich funktional, um eine stabile Wirtschaft und Gesellschaft zu garantieren mit höchstmöglichem
Maß an Individualismus und Freiheit gegenüber dem Staat. Aber das führt jetzt etwas weit.
Spätmerker In der Sache sehe ich keinen Unterschie bspsw. darin, ob ein menschliches Kind im Dritten
Monat oder ein Schimpanse im Dritten Monat abgetrieben wird. Ja, indem Sie einen Menschen zur Sache gemacht
haben! Der Embryo im dritten Monat ist aber bereits Person, wie Kant ausführt: Jemand, der in dieser
Individualität und mit dieser individuellen Entwicklungspotentialität niemals wiederkehrt, wenn ihm
das Leben geraubt wird. Das Bundesverfassungericht argumentiert ebenso: „Wo menschliches Leben existiert,
kommt ihm Menschenwürde zu; es ist nicht entscheidend, ob der Träger sich dieser Würde bewußt ist
und sie selbst zu wahren weiß. Die von Anfang an im menschlichen Sein angelegten potentiellen Fähigkeiten
genügen, um die Menschenwürde zu begründen“. Von verfassungsrechtlicher Seite ist wahrscheinlich entscheidend,
dass das Grundgesetz das Lebensrecht uneingeschränkt „menschlichem (und das heißt immer: individuellem)
Leben“ zuspricht. Hätte es dieses Recht einschränken wollen, dann hätte es dies tun können. Aber es
folgt darin der Aufklärungsphilosophie eines Immanuel Kant und seines Begriffes von Menschenwürde!
#92 Spätmerker 17:32:01 | Mittwoch, 21. Oktober 2009
@D. Tuttisanti: Das weiß ich auch. Aber im Grundgesetz selbst steht nichts davon, dass das menschliche
Leben mit der Empfängnis beginnt. Das ist die Auslegung des BVerfG. Und man muss sich dann fragen, inwieweit
diese laxe Handhabung bei der Abtreibung nicht ein Indikator dafür ist, dass ein Umschwung bevorsteht.
Ich bin übrigens kein „Abtreibungsbefürworter“, wie Sie unterstellt haben, sondern meiner Meinung nach
gehört diese Entscheidung in die Verantwortung der Eltern. Ich persönlich bin der Meinung, dass der
Mensch sich über die „Schöpfung“ hinwegsetzen darf und zum Beispiel sich gegen ein behindertes Kind
entscheiden darf, weil ich glaube, dass es keine Schöpfung gibt. In der Sache sehe ich keinen Unterschie
bspsw. darin, ob ein menschliches Kind im Dritten Monat oder ein Schimpanse im Dritten Monat abgetrieben
wird.
Spätmerker Wie ich schon an anderer Stelle ausgeführt habe, ist die Verfassungsmäßigkeit des Strafrechtes
immer eine wichtige Frage. Die umgekehrte Frage stellt sich nicht: also die nach der Strafrechtskompatibilität
der Verfassung! Das Strafrecht muss der Verfassung genügen, nicht umgekehrt!
#90 Spätmerker 17:19:44 | Mittwoch, 21. Oktober 2009
@D. Tuttisanti: Wenn man das so sieht, dem menschl. Leben also selbst im frühesten Stadium dieselbe Würde
zukommen soll, ist das Strafrecht in völligem Widerspruch dazu. Dann hätte das Gericht längst die jetzt
geltenden Regelungen verwerfen müssen, denn gegenüber menschlichem Leben gibt es auch bei den Notstandstatbeständen
sonst niemals eine Abwägung, was aber bei den §§ 218ff. StGB zweifellos stattfindet. Damit widerspricht
sich das Gericht im Grunde selbst in seinem Handeln.
Die Auffassung des Bundesverfassungsgerichtes trägt den Erkenntnissen der Biologie Rechnung und folgt
den Grundsätzen einer augeklärten Philosophie der Menschenrechte. So hat z.B. der Zytologe Prof. Dr.
Volker Herzog, ehem. Präsident der Dt. Zellbiologischen Gesellschaft, erklärt, dass man – vom zellbiologischen
Standpunkt – schon den Embryo als Menschen bezeichnen müsse. Er fährt fort, dass es keine Entwicklung
zum Menschen gibt, sondern nur eine Entwicklung des Menschen! Von Menschenrechten wiederum kann man nur
sprechen, wenn niemand berechtigt ist, darüber zu befinden, welche Exemplare der Gattung homo sapiens
Menschen sind und welche nicht! Auch der Aufklärungsphilosoph Immanuel Kant hat – wie viele andere Aufklärer
auch! – die Abtreibung daher grundsätzlich abgelehnt. Da wir keinerlei Begriff davon haben, wie aus etwas
ein Jemand wird, dürfen wir den „Gezeugten“ auch niemals als ein – von uns – „Gemachtes“ behandeln. Dieses
Argument behält bis heute Gültigkeit. Abgesehen davon, dass die Biologie seit den Zeiten I. Kants mehr
und mehr Evidenzen dafür geliefert hat, wieso man schon beim Embryo von einem ganzen Menschen sprechen
muss. Wenn das Lebensrecht an Entwicklungsstadien geknüpft ist, dann ist es kein Menschenrecht mehr!
Wir sagen ja auch nicht: die Ermordung eines Säuglings oder Dreijährigen sei „weniger“ Mord oder weniger
verwerflich als die Ermordung eines Erwachsenen!
#88 Spätmerker 16:48:04 | Mittwoch, 21. Oktober 2009
„Grundsätzlich“ Das heißt, es gibt Ausnahmen vom Grundsatz. Diese Rechtsprechung, dass dem ungeborenen
menschlichen Leben -völlig undifferenziert bezogen auf den Stand der Entwicklung- somit quasi dieselbe
Würde und Schutzfähigkeit zukommen soll, wie dem Geborenen, wird früher oder später wohl fallen. Ein
Verfassungsgericht hat bei Auslegung der Verfassung auch die herrschenden Auffassungen der Gesellschaft
mitzuberücksichtigen, das ist anerkannt. Ich sage nicht, dass ich damit das Gericht missachte. Solange
es an dieser Position festhält, werde ich das selbstverständlich auch akzeptieren. Diese Entscheidungen
kamen zustande, nicht aufgrund von Argumenten aus der Bibel, nicht wegen „biologischer“ Argumente, sondern
wegen der Lehre der katholischen Kirche. Jeder, der nicht Scheuklappen vor den Augen hat, sieht das.
Ein Spätmerker – wie immer! Dasselbe Verfassungsgericht hat aber nun einmal festgestellt, dass der Gestzgeber
diesem Anspruch bei der Abtreibung, wie sie jetzt reguliert ist, genügt Indem es diese als weiterhin
„rechtswidrig“ charakterisiert und offen gelassen hat, ob es zu späterem Zeitpunkt – im Lichte der gewonnenen
Erkenntnisse über die Wirksamkeit der Beratungsregelung im Sinne des Lebensschutzes – nicht doch zu anderen
Einschätzungen kommt. Das Bundesverfassungsgericht argumentiert nicht aus der Bibel, sondern ausschliesslich
nach verfassungsrechtlichem Verständnis der Sache. 1993 trifft es folgende Aussagen, die sich nahtlos
in die Reihe aller früheren Positionen fügt: Menschenwürde kommt schon dem ungeborenen menschlichen
Leben zu. Die Rechtsordnung muß die rechtlichen Voraussetzungen seiner Entfaltung im Sinne eines eigenen
Lebensrechts des Ungeborenen gewährleisten. Dieses Lebensrecht wird nicht erst durch die Annahme seitens
der Mutter begründet. Die Schutzpflicht für das ungeborene Leben ist bezogen auf das einzelne Leben,
nicht nur auf menschliches Leben allgemein. Rechtlicher Schutz gebührt dem Ungeborenen auch gegenüber
seiner Mutter. Ein solcher Schutz ist nur möglich, wenn der Gesetzgeber ihr einen Schwangerschaftsabbruch
grundsätzlich verbietet und ihr damit die grundsätzliche Rechtspflicht auferlegt, das Kind auszutragen.
#86 Spätmerker 16:25:09 | Mittwoch, 21. Oktober 2009
Na und? Dasselbe Verfassungsgericht hat aber nun einmal festgestellt, dass der Gestzgeber diesem Anspruch
bei der Abtreibung, wie sie jetzt reguliert ist, genügt. Und dieses Urteil ist eben von 1975. Da war
das Gericht natürlich auch noch mehrheitlich von Christen besetzt. Dem ist heute nicht mehr so oder wird
jedenfalls immer weniger so sein. Ich kenne keine jüngere Person aus meinem Umfeld, die christlich-religiös
gebunden wäre. Alles Agnostiker oder um es vielleicht treffender zu charakterisieren „mir-egal-Agnostiker“.
Ich sage nur wie es ist. Weil Sie sich immer so gern darauf berufen, dass die jüngere Generation ach
so zornig auf die „68er“ wäre.
Spätmerker Sie verrühren wieder die Probleme ganz gewaltig, wenn sie sie nicht gerade wieder ignorieren.
Der Lebensschutz ist eine ethische Frage, die an den Nerv unseres Menschenbildes und Staatsverständnisses
rührt. Er berührt die Artikel 1 und 2 GG, also die Verpflichtung des Staates auf Wahrung und Schutz
der Menschenwürde und das Recht auf Leben. das hat mit Religion unmittelbar nichts zu tun, sondern mit
einem fundamentalen Begriff von Rechtsstaat. Einem Begriff, der Ihnen offenbar abgeht! Offenbar ist Ihnen
auch nicht bekannt, dass die Bundesrepublik fundamentale Grundrechte nicht zuerkennt, sondern lediglich
anerkennt! Dies sind jene Rechte, deren Nichtbeachtung jedem Rechtsverhältnis hohnspräche! Dazu gehören
auch Art. 1 und 2 GG, die vom Verfassungsgeber daher auch mit einer „Ewigkeitsgarantie“ versehen sind,
d.h. hier gilt kein Mehrheitsprinzip! Auch eine Mehrheit könnte diese Artikel niemals – rechtens – abschaffen!
Das Bundesverfassungsericht hat nun festgestellt, dass nach dem GG Folgendes gilt: „Wo menschliches Leben
existiert, kommt ihm Menschenwürde zu; es ist nicht entscheidend, ob der Träger sich dieser Würde bewußt
ist und sie selbst zu wahren weiß. Die von Anfang an im menschlichen Sein angelegten potentiellen Fähigkeiten
genügen, um die Menschenwürde zu begründen“ 25.02.1975 – BVerfGE 39, 1
#84 Spätmerker 16:03:44 | Mittwoch, 21. Oktober 2009
Aha – und wenn dem so ist müssen die deutschen Frauen jetzt zu Gebährmaschinen werden, richtig? Sie
stehen damit auch dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Und außerdem ist es doch merkwürdig, dass Sie,
zuerst von dem angeblich bedingungslos zu fordernden Schutz des ungeborenen Lebens ausgehend, durchgegend
utilitaristisch argumentieren. Weil es eben eine religiöse Frage ist! Wenn der Staat darüber bestimmen
darf, wann das Leben verstärkt schützenswert ist, dann kann er das so regeln, wie er es jetzt tut. Wenn
ihr privater Kirchengott da etwas mitzureden hat, dann muss es so laufen, wie es ihre Kirche angeblich
durch ihn hat verlautbaren lassen (soviel ich weiß auch erst irgendwann Ende des 19. Jahrhunderts verbindlich
-aber das nur als Randbemerkung).
Spätmerker Leider ignorieren Sie – insofern ist Ihr Name „Spätmerker“ wirklich treffend – die breiten
sotzialwissennschaftlichen Ergebnisse zu Stand und Entwicklung der Integration von Migranten aus muslimischen
Ländern! Ich empfehle Ihnen die Studie des Berlin Instituts für Bevölkerung und Entwicklung, die den
wachsenden Integrationsrückstand der muslimischen Einwanderer belegt! Wen oder was Sie kennen wollen,
spielt gegenüber erhärteten Sozialdaten keine Rolle. Es kommt hinzu, dass inzwischen offen darüber
diskutiert www.youtube.com/watch?v=Sh-O0N9xbNs wird, warum die Integartion von Muslimen gescheitert ist
(es geht aslo schon nicht mehr um die Frage des „ob“!). Hier haben Sie die Diskursentwicklung offensichtlich
verschlafen. Vielleicht eröffenen Sie statt „Spätmerker“ lieber einen Account „Dauerschläfer“???
#82 Mönch Gregor 15:48:33 | Mittwoch, 21. Oktober 2009
Gesetz Recht haben jene hier, die feststellen, Herr Annen habe nun einmal ein Gesetz gebrochen, und muß
mit den Konsequenzen leben. Diese Rechtliebenden werden natürlich in jener Zukunft, in der Abtreibung
schwer bestraft wird, den erwischten und langjährig eingesperrten Abtreibern mit den gleichen Worten
trösten, nicht wahr.
#81 Spätmerker 15:41:04 | Mittwoch, 21. Oktober 2009
@D. Tuttisanti: Was denn jetzt? Migranten oder Türken in der 3. Generation? Die Türken, die ich kenne,
sind alle normal integriert und sprechen deutsch. Die nichtislamisten Türken und säkularisierten Deutschen
werden hier dafür sorgen, dass Deutschland ein demokratischer Rechtsstaat bleibt innerhalb der EU. Und
wenn es noch erhebliche Probleme gibt, Menschen zu „integrieren“, muss es eben hier mehr Bemühungen geben.
Ihre „Besorgnis“ ist meiner Meinung nach nur dumpfe religiöse Propaganda (bzw der Versuche eben ihre
religiösen Ideale zu verteidigen) unter dem Deckmantel der „Sorge um Deutschland“.
Spätmerker macht seinem Mamen wieder alle Ehre! Durch die zunehmende Säkularisierung wird auch der Isalm
bald gebändigt sein Das war die Hoffnung der empirie-resistenten Multi-Kulti-Garnichts-oder-Spätmerker
wie Sie einer sind! Aus zahlreichen sozialwissenschaftlichen Erhebungen und Studien wissen wir aber, dass
die Integration von Muslimen in der dritten Generation noch weniger gelingt als in der ersten und zweiten
Generation! Es macht sich unter islamischen Migranten im Gegenteil eine zunehmende Islamiserung bemerkbar:
das gilt in ganz Europa: in England, Frankreich, den Niederlanden, in Spanien … und eben auch hier!
Gefördert wird dieser Trend dadurch, dass es für die Migranten immer leichter ist, sich der Integration
zu verweigern. Die Parallelgesellschaften bauen ihre eigene Infrastruktur auf, verfügen durch moderne
Medien über beste Mittel auch zu vollkommener kultureller Segregation usw. usf. Siehe u.a.hier www.youtube.com/watch?v=Sh-O0N9xbNs!
Der Islam ist – wo immer er auftritt – integrationsfeindlich und imperialistisch! Dem Islam geht es nicht
darum, dass sich seine Anhänger in westliche Gesellschaften integrieren, sondern er erzwingt es, dass
sich diese Gesellschaften in den Islam integrieren!
#79 Spätmerker 15:20:33 | Mittwoch, 21. Oktober 2009
@D. Tuttisanti: Vor den Türken hier habe ich keine Angst. Durch die zunehmende Säkularisierung wird
auch der Isalm bald gebändigt sein und viele Türken hier sind in der Lage, Religion klar vom Staat zu
trennen, wie sie das aus ihrer Heimat auch kennen. Außerdem denke ich, dass Religionen immer mehr an
Einfluss verlieren werden, sobald auch breitere Bevölkerungsschichten erkennen, dass es sich einfach
um Märchengläubigkeit handelt, die keine tiefere Begründung hat. Vielleicht wir der Glaube an eine
diffuse „höhere Macht“ noch eine gewisse Rolle spielen, aber das Zeitalter der organisierten Religionen
geht seinem Ende zu. Da bin ich mir sehr sicher. Und ich sagen auch nicht „nach mir die Sintflut“. Es
ist mir schleierhaft, wie man aus der Aussage, es sei gleichgültig, welche Ethnien mehrheitlich in einem
Land leben, diese Folgerung ziehen kann.
Spätmerker: Der suizidale Bevölkerungsrückgang geht auf eine Kombination aus Babyschlachtung und Verhütung
zurück. Die Alt-68er-Generation hatte keine Probleme damit, denn sie diffamierte Deutschtum generell
als Nazismus und maßte sich in beispielloser kultureller Ignoranz an, eine ganze Kultur und ein ganzes
Volk mit Verachtung strafen zu können. Die Ironie der Geschichte ist, dass diese „Spätmerker“ zu spät
gemerkt haben, dass durch den Bevölkerungsaustausch und die mittlerweile galoppierende www.youtube.com/watch?v=SAqViqWMW4g
Islamisierung Standards eingeführt werden, die gar nichts mehr mit den Idealen der Alt-68er zu tun haben
werden! Menschenrechte, Demokratie, Frauenrechte, Selbstbestimmung – mit der voranschreitenden Islamisierung
geht das alles den Bach runter. Auch die Spätmerker werden es noch merken: freilich zu spät!
Domenico Tuttisanti Eine Frage, da Sie sich und Herr Annen, die kinderreichen Zeiten zurückwünschen
wollen. Bei durchschnittlich 4 Kindern je Familie würde die deutsche Bevölkerung in 5 Generationen über
2 Milliarden Menschen betragen! (Und in 10 Generationen wären es schon 84 Mrd.!) Wie soll diese Menschenmenge
überleben können? Welche Ressourcen stehen für diese Anzahl zur Verfügung? Wo sollen diese Menschen
Leben? Wie wird wohl die Natur und die Gesellschaft auf eine dauerhafte hohe Geburtenrate reagieren wenn
nicht mit Hunger und Seuchen und v.a. Krieg? Über eine konkrete Erläuterung würde ich mich sehr freuen?
#76 Spätmerker 15:00:00 | Mittwoch, 21. Oktober 2009
Das ist falsch Die Nazis haben nicht so argumentiert, sondern sie wollten eine bestimmte Minderheit gezielt
ausrotten. Ich habe genau umgekehrt argumentiert indem ich gesagt habe, dass es völlig egal ist welcher
Ethnie jemand angehört, der in Deutschland lebt. Außerdem ist bei der verlinkten Graphik zu berücksichtigen,
dass dieser Rückgang natürlich auch durch morderne Empfängnisverhütende Mittel zustandegekommen ist
und nicht nur durch Abtreibung. Also D. Tuttisanti glänzt hier wieder mal mit Polemik.
Spätmerker meint: Mir ist das jedenfalls egal. So reden alle, die keine Verantwortung tragen und übernehmen
wollen. Das Motto solcher Nihilisten lautet natürlich: „Nach mir die Sintflut“! Ihr Beitrag um 14:42
Uhr dokumentiert den völligen Reflexionsausfall vieler Abtreibungsbefürworter. Was die Mehrheit denkt,
muss doch richtig sein. Die Mehrheit im damaligen Deutschen Reich hat auch die Nürnberger Rassegesetze
begrüßt, denn die Mehrheit profitierte von der Rechtlosstellung und Enteignung („Arisierung“) der Juden.
Ich glaube gerne, dass Leute wie Sie auch damals schon problemlos zur „Mehrheit“ gehört hätten!
#73 Spätmerker 14:52:19 | Mittwoch, 21. Oktober 2009
@D. Tuttisanti: Weltbevölkerungspolitisch gesehen ist das doch begrüßensenswert. Deutschland braucht
ja auch nicht unbedingt von überwiegend Deutschen bewohnt zu werden. Das ist doch vollkommen egal, wer
hier in 60 Jahren einmal ethnisch die Mehrheit stellen wird. Mir ist das jedenfalls egal.
Dr. Presslmayer Was Hitler nicht zuwege brachte, die kriegsmüden Deutschen, verkommen zu lassen, das
schafft die gottlose, deutsche Baby-Massaker-Diktatur spielend! Ich wäre froh, Sie wären nicht im Recht!
Aber leider stimmt es, was Sie sagen. Jeder kann sich davon überzeugen, der sich – mit etwas Verstand –
diese www.freie-jahre.de/…echsel/02_image9.jpg Graphik ansieht! Interessant ist dabei der Vergleich
der kriegsbedingten Bevölkerungsverluste mit dem durch den massenmörderischen Feminismus der letzten
vierzig Jahre zu verantwortenden Geburten-Kollaps. Was Hitler nicht geschafft hat: das deutsche Volk zu
ruinieren – Alice Schwarzer hat es vollbracht!
#71 Spätmerker 14:42:48 | Mittwoch, 21. Oktober 2009
Dikatatur? „Was Hitler nicht zuwege brachte, die kriegsmüden Deutschen, verkommen zu lassen, das schafft
die gottlose, deutsche Baby-Massaker-Diktatur spielend!“ Wer wird denn in Deutschland gezwungen, eine
Abtreibung vorzunhemen? Selbst wenn diese straffrei sein sollte, liegt sie in der freien Entscheidung
der Frau bzw. der Paares. Wenn es angeblich einen Gott gibt und ein „Gewissen“, welches solche Taten generell
es „Mord“ bewerten würde, dann gäbe es sicher weniger Abtreibungen. Dem ist offensichtlich nicht so,
das heißt eine nicht geringe Anzahl von Bürgern setzt eine Abtreibung nicht mit der vorsätzlichen Tötung
eines Menschen gleich. Sonst gäbe es überhaupt keinen eigenen Tatbestand für Abtreibung, sondern man
würde es einfach als Totschlag oder Mord bestrafen. Tja, sieht so aus, als ob sie als Katholik hier einfach
etwas in der Mindermeinung sind, Herr Dr. Preßlmayer. Die Merheit denkt anders als sie und will diese
Entscheidungen eben tendenziell den betroffenen Frauen überlassen -jedenfalls wenn bestimmte Voraussetzungen
vorliegen. Nur weil man vielleicht an ein Märchen glaubt und daraus sein Rechtsempfinden ableitet, folgt
daraus auch noch lange nicht, dass ein Staat, der dieses Empfinden nicht ganz teilt, ein „Unrechtsstaat“
ist.
#70 Pater Lingen 14:40:02 | Mittwoch, 21. Oktober 2009
Natürlich ist es nicht „verwerflich“, „Gerichtsunterlagen“ zu veröffentlichen Ganz im Gegenteil: Oft
genug – und ganz sicher in diesem Fall – ist es ein Akt der Gerechtigkeit, ja der Notwendigkeit (Widerstandsrecht
und -pflicht!). Deswegen läuft die OMF-„brd“ ja so fanatisch gegen diesen Akt der Notwehr Sturm. Gerechtigkeit
ist nun einmal in diesem Besatzungskonstrukt strafbar.
Was ist so verwerflich daran, Gerichtsunterlagen zu veröffentlichen? Wovor fürchten sich die Gerichte
der „Volks-Tötungs-Demokratie“ Deutschland? Möchten Sie Ihre „Lebensschützer-Hexenprozesse“ im Geheimen
führen? Hat die „Volks-Vernichtungs-Demokratie“ Österreich in ihrer durch Schlamperei gemilderten Schlächter-Diktatur
dieses Gesetz verschlampt? Auf „gloria.tv“ gibt es nämlich ein Video, für welches ich Gerichts-Akten
des Baby-Schlächters, Frauen-Irreführers und Lebensschützer-Terroristen Fiala, zur Verfügung gestellt
habe: de.gloria.tv/?media=25302 Muss ich jetzt auch hinter Schloss und Riegel, weil ich die Rechtsbeugung
der Gerichte aufzeige, die einfach einen Straf-Paragraphen nicht anwenden, obwohl sie mit der Nase darauf
gestoßen werden? Meine Solidarität gilt Günter Annen! Lange wird das verfaulte (Un)Rechts-System der
Baby-Holocaust-Richter, die den vorgeburtlichen Massenmord an 8 Millionen Kindern zu verantworten haben,
ohnehin nicht mehr bestehen. Ohne Gesetzes-Schutz der ungeborenen Kinder gibt es kein Rechts-System! Die
selbstherrlichen Richter in Deutschland mögen hochmütig auf die Scharia hinweisen, welche dem Dieb den
Arm abhacken oder amputieren läßt, sie selbst aber lassen völlig unschuldige Kinder im Mutterleib in
Stücke reißen! Was Hitler nicht zuwege brachte, die kriegsmüden Deutschen, verkommen zu lassen, das
schafft die gottlose, deutsche Baby-Massaker-Diktatur spielend! Die Deutschen, in der Germania des Tacitus
noch wegen ihrer Sittenstrenge bewundert, lecken heute den Speichel der Volks-Abtreiber!
#66 Spätmerker 13:36:01 | Mittwoch, 21. Oktober 2009
Man muss sich mal die Schreiben auf der Seite von Herrn Annen durchlesen. Wie er, selbst wenn wer mit
seinen Strafanzeigen einen gewissen Erfolg hatte (Werbung für Antreibung gem. § 219a StGB), wie unter
Zwang ständig mit Nazi-Vergleichen darauf reagiert.
Auf der Homepage des Lebensrechtlers Annen: Was uns von Gott trennt, ist weniger die Sünde als der Wunsch,
sie zu rechtfertigen. Nicolàs Gòmez Dàvila Das trifft es! :)3
Ach Gottchen, das arme Justizopfer Vergießen wir alle zusammen eine Träne der Solidarität mit dem armen,
gefolterten Justizopfer Annen. Ich muss heute nur noch meine Sofakissen neu anordnen und die Kaffeekanne
abstauben, dann will ich morgen oder übermorgen gerne eine Träne der Solidarität vergiessen. Am besten
übermorgen, da muss ich eh eine Zwiebel schälen für den Hackbraten, da kann ich das in einem Aufwasch
miterledigen.
#63 Gunsenum 10:52:12 | Mittwoch, 21. Oktober 2009
Wo ist das Problem? Ich verstehe das Problem nicht ganz. es erging ein Strafbefehl. Da Herr Annen nicht
in der lage war, dei Geldbuße zu zahlen, griff die Alternativstrafe. Dies hat ncihts mit seinem (teilweise
löblichen) Ansinnen des Lebensschutzes zu tun.
„auf gott gehört“ haben wir schon zu genüge wo das hinführt, da wollen wir NIE WIEDER hin! bleiben
wir doch lieber weiterhin beim gesunden menschenverstand (ich weiss, in diesem portal eine rarität)
#61 timpressum † 10:39:56 | Mittwoch, 21. Oktober 2009
Ungerechte Gesetze Es mag sein, daß es ungerechte Gesetze gibt. Ich finde aber, daß die Veröffentlichung
von Prozeßunterlagen kein ungerechtes Gesetz ist. Den Zirkus, den Herr Annen hier macht, ist mal wieder
typisch für sog. Lebensrechtler – sie schaden damit ihrem Anliegen mehr, als daß sie ihm nutzen.
Peinlich peinlich! Ich nehme an, wer sich als Lebensretter aufspielt, ist auch in der Lage einer Arbeit
nachzugehen. Wer aber nicht einmal 1000 EUR für sich aufbringen kann, der fällt der Gemeinschaft zur
Last. Ergo tut er nichts für die Zukunft, sondern schmarotzt sich durch die Gemeinschaft in der Erwartung
im Schadenfall, wird die Solidargemeinschaft schon für mich sorgen! Und dann kann man ja den eigenen
Narzissmus noch mit einem kostspieligen Gefängnisaufenthalt garnieren und sich selbst (wie peinlich!)
auch noch dafür loben. Das ist ja nur noch peinlich und abstrus!
timpressum, sie schreiben dass ein rechtsbruch auch konsequenzen nach sich zieht. geschieht dem annen
also recht, meinen sie. haben sie dummer mensch immer noch nicht kapiert, wie sehr das recht pervertiert
werden kann und das man auf gott mehr hören muss als auf menschen? laut ihrer üblen gesinnung hat man
sich immer auf die seite des augenblicklich geltenden rechts zu stellen auch wenn es unrecht ist. man
kann nur noch gratulieren!
Dem Märtyrer Annen scheinen zwei tage nicht gereicht zu haben! wie wärs mit zwei wochen in sammelzelle
für verurteilte kinderschänder aus dem katholischen klerus??? damit sie bestmöglich auch noch ihren
irrglauben verlieren?? wir legen zusammen und schicken ihnen frisches obst
#53 Brandenburgis 09:24:35 | Mittwoch, 21. Oktober 2009
Damit keine Klagen kommen: 5. Arie (VOX CHRISTI) Ja, ja, ich kann die Feinde schlagen, Die dich nur stets
bei mir verklagen, Drum fasse dich, bedrängter Geist. Bedrängter Geist, hör auf zu weinen, Die Sonne
wird noch helle scheinen, Die dir itzt Kummerwolken weist. 6. Rezitativ (VOX CHRISTI) In meiner Schoß
liegt Ruh und Leben, Dies will ich dir einst ewig geben. ANIMA: Ach! Jesu, wär ich schon bei dir, Ach
striche mir Der Wind schon über Gruft und Grab, So könnt ich alle Not besiegen. Wohl denen, die im Sarge
liegen Und auf den Schall der Engel hoffen! Ach! Jesu, mache mir doch nur, Wie Stephano, den Himmel offen!
Mein Herz ist schon bereit, Zu dir hinaufzusteigen. Komm, komm, vergnügte Zeit! Du magst mir Gruft und
Grab Und meinen Jesum zeigen. 7. Arie (ANIMA) Ich ende behende mein irdisches Leben, Mit Freuden zu scheiden
verlang ich itzt eben. Mein Heiland, ich sterbe mit höchster Begier, Hier hast du die Seele, was schenkest
du mir? 8. Choral (VOX CHRISTI) Richte dich, Liebste, nach meinem Gefallen und gläube, Daß ich dein
Seelenfreund immer und ewig verbleibe, Der dich ergötzt Und in den Himmel versetzt Aus dem gemarterten
Leibe.
#52 timpressum † 09:09:46 | Mittwoch, 21. Oktober 2009
Rechtsstaat Herr Annen, wenn Sie wegen eines offensichtlichen Rechtsbruches verurteilt werden, müssen
Sie auch die Konsequenzen tragen! Das hat nichts heldenhaften, das ist schlicht und einfach so!
Ihr urteilt über den Schutz… …des Lebens wie über den Schutz des Todes denen man Ungeborenen anscheinend
beliebig zukommen lassen kann. Schämt Euch, aber Ihr könnt euch ja nicht mehr schämen.
#45 stolzerAtheist 02:06:44 | Mittwoch, 21. Oktober 2009
… Dem Richter gebührt eine Auszeichnung! (Bevor Kleingeister ankommen das ist: Sarkasmus!) Offentlsichtlich
gegen Gesetzte verstoßen selbst Schuld! Zum Glück hat der Staat hier noch das sagen!
#44 mr. cologne † 01:44:10 | Mittwoch, 21. Oktober 2009
@ Jena-Boy Das „Freisetzen von Spermien“ ist nicht nur unkeuch, sondern auch ein Millionenfacher Mord
an ungeborenen Kindern. Hör sofort damit auf sonst schickt dich der Annen-Günni noch zum Seife holen…
#43 Gisela Dormann 23:54:04 | Dienstag, 20. Oktober 2009
Fies ist nur die Einzelzelle… …So ist dem Herrn Annen eine Erweiterung sexueller Erlebniswelten vorenthalten
worden. …bedauert Gisela den Günni, der bestimmt extra eine Seife zum Fallenlassen dabei hatte…mit
lieben Grüßen
Was in Deutschland vor sich geht, kann man schon als Christenverfolgung bezeichnen. Beten wir für die
ungeborenen Kinder und die Lebensschützer und Lebensrechtler.
chico flojo, herzlichen Dank für Ihre christliche Feindesliebe Wenn ich nicht katholisch wäre, Sie könntens
mir verleiden. Ertrinkens mir nicht im Weihwasser. Es wär schad um Sie. Eine kalte Dusche läßt Sie
ruhig schlafen. rät Pfarrer Sebastian Kneipp
#38 freddie schenk 23:07:30 | Dienstag, 20. Oktober 2009
Werden solche Geldstrafen nicht in Tagessätzen einkommensabhängig verhängt? Demzufolge verdient Herr
Annen am Tag 500 Euro. … und dann hat er nix auf dem Konto? Spielsüchtig, oder was?
#36 Pater Lingen 23:02:10 | Dienstag, 20. Oktober 2009
„Über die Gespräche, die ich mit den Wärtern führen konnte, schweige ich lieber.“ Wieso? Das wäre
schon interessant. Statt dessen aber eine kryptische Formulierung: „Die Einstellung, die in diesem Gefängnis
herrscht, läßt für die Zukunft Schlimmstes befürchten.“ Jetzt doch bitte mal Butter bei die Fische!
„Des Teufels Fratze scheint durch jedes Ihrer Postings“ meint chico flojo Salve Regina, Mater misercordiae,
vita dulcedo, advocata nostra … Möge Sie der Herr segnen Es tut mir leid, Sie überfordert zu haben.
Es hat wenig Sinn, hier im kreuzweh, zu schreiben. Alles Liebe und Gute für Sie :(3
#33 chico flojo 22:50:36 | Dienstag, 20. Oktober 2009
@Schalom Sie haben nichts anders verdient – des Teufels Fratze scheint durch jedes Ihrer Postings. Mit
Satan hab’ ich kein Mitleid. Sie sind nur sein armes, kleines unwissendes Werkzeug.
#31 chico flojo 22:43:57 | Dienstag, 20. Oktober 2009
@Schalom Was Sie brauchen, ist Kasalla – Sie müßte man quertreiben, bis Ihnen die Lust vergeht, hier
auch nur noch einen Pieps los zu lassen. Sie sind schlimmer als alle Damenschuh, Braut, Brandenburgis,
Elijahu und ich weiß nicht wer noch zusammen genommen.
Husch, Husch, Elijahu, zurück in Deine Gruft. Jedes Kind ist ein geschenk des Himmlischen Vaters. Elijahu,
für Dich ist die „Enthaltsamkeit“ situationsbedingt. Welche Frau vögelt schon mit einem Gruftgespenst?
Grüß Deinen Satan, Du arme Sau, und Deinen grausigen Greis aus Ainring.
#28 Brandenburgis 22:37:04 | Dienstag, 20. Oktober 2009
Schön Schalom, daß Du weißt wann Stephanustag gefeiert wird. Zum Beleg, daß auch die Protestanten
diesen Tag kennen, hier einen liturgischen Text des Luthertums. Man beachte den schönen Irrealis in Nr.
3: Selig ist der Mann (Dialogus). BWV 57 1. Arie (VOX CHRISTI): Selig ist der Mann, der die Anfechtung
erduldet, denn nachdem er bewähret ist, wird er die Krone des Lebens empfahen. 2. Rezitativ (ANIMA):
Ach! dieser süße Trost erquickt auch mir mein Herz, Das sonst in Ach und Schmerz – sein ewigs Leiden
findet und sich als wie ein Wurm in seinem Blute windet. Ich muß als wie ein Schaf bei tausend rauhen
Wölfen leben, ich bin ein recht verlass’nes Lamm und muß mich ihrer Wut und Grausamkeit ergeben. Was
Abeln dort betraf, erpresset mir auch diese Tränenflut. Ach, Jesu, wüßt ich hier nicht Trost von dir,
so müßte Mut und Herze brechen, und voller Trauren sprechen: 3. Arie (ANIMA): Ich wünschte mir den
Tod, den Tod, Wenn du, mein Jesu, mich nicht liebtest. Ja wenn du mich annoch betrübtest, So hätt ich
mehr als Höllennot. 4. Rezitativ (VOX CHRISTI): Ich reiche dir die Hand Und auch damit das Herze. ANIMA:
Ach! süßes Liebespfand, Du kannst die Feinde stürzen Und ihren Grimm verkürzen.
#27 Elijahu † 22:31:34 | Dienstag, 20. Oktober 2009
Der grausige Greis aus Ainring Er lobpreiset seine Hurenbockkinder und schmäht die Enthaltsamkeit. Die
Saat Satans gezeugt aus Fleischeslust, heute lebendig, morgen tot.
LIeber Stephanos, Deine Steinigung war für garnix gut, weder für Deine Armen noch für die Pharisäer…
Es wird nur immer ein frommer Sinn hineingelegt … damit wir am Stephanitag in roten Brokatgewändern
ein Feierliches Hochamt zelebrieren können und dann den Rest des Weihnachtsbratens verzehren. Die Martyrer
sind der Schatz der Kirche … schade Herr Prälat, dass Ihr Bauch von den Feinden der Kirche noch nicht
aufgeschlitzt wurde … Schmeckts Weinderl ?
#24 Stephanus 21:45:33 | Dienstag, 20. Oktober 2009
Auch Heilige können von Zweifeln geplagt werden Es gibt Tage wie heute und Zuschriften wie viele der
Untenstehenden, da frage ich mich für was meine Steinigung eigentlich gut war? Warum sich steinigen lassen?
Warum nicht aufbegehren? Warum nicht einen Eichenknüttel aufgehoben und dem einen oder anderen meiner
Peiniger aufs Hirn geschlagen? Vielleicht sogar damit sofort in die Hölle geschickt? Warum eigentlich
nicht? Nachher bin ich es noch schuld, daß sich diese Ungeheuer vermehrt haben und ihre Kindeskinder
heute hier mit ihrem geistigen Dünnsch… der Gegenwart auf die Nerven gehen. Nein, daß sind alles nur
Versuchungen von genau dem einen, der auch hier die Hirne vergiftet und ruhelos Dummschwallerei in die
Tasten tippen läßt. Damit habe ich nun wirklich nichts zu tun. Darum ist es schon gut so, gut wie es
damals geschehen ist. Immerhin habe ich so die Möglichkeit vor dem Throne des Dreifaltigen Gottes zu
bitten auch für jene die ganz aktuell Gefahr laufen von ihrem eigenen Unvermögen überrollt zu werden.
Spätestens dann, wenn die Überlebenden des Kindermordens es leid sind für die Sympathisanten dieses
Systems ihre sauerverdiente Kohle abgeben zu müssen, damit man diese Geschwüre der Gesellschaft zahnlos
geworden, in Seniorenresidenzen über den Tag päppelt. Denn Geschichte wiederholt sich und wenn der Mob
die ersten Altenheime niederbrennt, dann werden auch viele Unschuldige umkommen. Auch für diese armen
Seelen kann ich dann segensreich handeln. Damit es dann heißen möge: Willkommen ihr alle, ich bin schon
da!
Ohhhh… das arme arme Opfer… als das er gerne dargestellt werden würde – aber das ist er nicht. Es
gibt nun mal Gesetze an die es sich zu halten gilt. Prinzipiell ist ja nix dagegen einzuwenden, dass er
gegen die Abtreibung kämpft – aber eben nicht mir solch bekloppten Mitteln und so fanatisch. Dramatisch
finde ich an diesem Artikel, dass er nichts, aber auch wirklich gar nichts gelernt oder verstanden hat.
Das zeugt von einem sehr schlichten Geist.
Am Spätmerker merken wir das neue Heidentum Unsere frommen Altvordern haben Nonnenkinderchen noch stiil
und leis im Mondschein vergraben. Huhu, schuhu, in nocte
#18 Spätmerker 20:37:20 | Dienstag, 20. Oktober 2009
Mjam… einfach immer wieder eine Delikatesse, diese beseelten embryonalen Stammzellen. Wir schlürfen
das Zeug immer nach Feierabend direkt aus dem Reagenzglas oder der Pipette, wenn wir es nicht mehr brauchen…Geschmack
ähnlich wie Austern. :)3
#15 Brandenburgis 20:29:08 | Dienstag, 20. Oktober 2009
Kann auch sein. Der hat ja tapfer Widerstand geleistet in der weiland DDR. Allerdings nur in seinem privaten
Notizbuch … Seine Post hat er immer in Westberlin eingesteckt, wo er auch seine Konten führte … bis
er schließlich 1956 zur Hölle fuhr
#12 Damenschuh 20:18:16 | Dienstag, 20. Oktober 2009
Günter Annus lernt Knast von innen kennen Hoffentlich hat sich dieser Geistesgestörte auch alles gut
gemerkt – den Knast könnte er in Zukunft vielleicht öfters besuchen… Dieser Artikel zeigt, dass Vertrauen
in den deutschen Rechtsstaat durchaus angebracht ist! Danke liebe Redaktion!
gratulation an annen im widerstand gewesen zu sein wird bald schon der höchste anerkennungsgrad beigemessen
werden. vielleicht besuchen die heute geborenen schon eine annen schule
#9 Jena-boy † 20:12:53 | Dienstag, 20. Oktober 2009
Begegne nie einen Piusbruder! Und wenn, dann stimme ihn immer zu. Sonst hat man gleich eine Freikarte
für die Hölle. Wenn es im Jahr 30 schon Piusbrüder gegeben hätte, dann würden heute ja alle Christen
Jesus Höllenfahrt feiern. Schon aus dem grund, weil Jesus Jude war.
#8 Peter-Pan 20:12:08 | Dienstag, 20. Oktober 2009
„Günter Annen, Narzisst“ Da es sich bei mir nicht um eine Strafhaft, sondern eine Ordnungshaft handelte,
standen mir nach dem Gesetz besondere „Vergünstigungen“ zu: Einzelzelle, Privatkleidung, kein Umgang
mit den Strafgefangenen. Diese Vorschriften wurden von den Justizbeamten ignoriert. Man behandelte mich
wie einen Strafgefangenen. Und was heißt das jetzt? Ist ihm die Einzelzelle verweigert worden? Hatte
er Umgang mit Strafgefangenen? Was für eine leere Aussage, wenn nicht näher erläutert. Es klingt, als
wäre es im Grunde doch regelkonform zugegangen. Man erkennt einen echten Narzissten am ehesten daran,
wie gerne er sich selbst als Held und Opfer zelebriert. „Günter Annen, Lebensrechtler.“ Wie selbstherrlich.
Wenn man sonst nichts vorzuweisen hat, stilisiert man sich halt zum Kämpfer für eine gerechte Sache –
noch dazu einer, der von der Obrigkeit unterdrückt und zu Unrecht verurteilt wird.
Im Vergleich zur ewigen Hölle, die diese Richter mal genießen dürfen, sind zwei Tage Ausruhen eher
wenig. Ob es die Richter aber ertragen werden, wenn sie in der Hölle sitzend die Glückseligkeit der
Kämpfer gegen Mord sehen?
#6 Jena-boy † 20:05:50 | Dienstag, 20. Oktober 2009
@Günter Annen: Ehrlich gesagt wäre der Text zum Todlachen! Aber leider haben Sie mit Spaß soviel zutun,
wie ich mit Keuchheit zutun habe. Mal so eine sache für sich: Gilt man als unkeuch, auch wenn man kein
Sex hat aber dennoch bewusst Samen freisetzt? Ich glaube schon.