Vatikan
Die Wahl des neuen Papstes
In der Sixtinischen Kapelle verbleiben nur der Päpstliche Zeremonienmeister und der Geistliche, der den Kardinälen eine kurze Betrachtung zu geben hat über die Verantwortung, die nun auf ihren Schultern liegt. Er wird sie ermahnen, zum Wohl der Kirche zu handeln, solum Deum prae oculis habentes: „allein Gott vor Augen“. Von Ulrich Nersinger, Vatikanspezialist.
(kreuz.net/nova et vetera) Dann verlassen der Zeremonienmeister und der Geistliche die Sixtina, die Türen schließen sich.

Die Stimmzettel sind ausgeteilt. Der Zettel ist rechteckig, in der oberen Hälfte trägt er den Aufdruck Eligo in Summum Pontificem: „Ich erwähle zum Papst“.

Vor einem jeden Wahlgang werden aus den Reihen der Kardinäle drei Wahlhelfer, drei Infirmarii – sie holen die Stimmen bettlägeriger Purpurträger aus dem Domus Sanctae Marthae – und drei Wahlprüfer ausgelost.

Die Ziehung der neun Namen wird vom letzten der Kardinaldiakone vorgenommen.

Das nun folgende Ausfüllen der Stimmzettel hat geheim zu geschehen. Der Name des Kandidaten ist mit verstellter, aber lesbarer Schrift auf die untere Hälfte des Zettels zu schreiben, der dann doppelt gefaltet werden muß. Gemäß der vorgeschriebenen Rangordnung begibt sich jeder einzelne Kardinal – in der erhobenen Hand den für alle sichtbaren Stimmzettel – zum Altar, auf dem das Wahlgefäß, die mit einer Patene – Teller – bedeckte Urne, steht. Deutlich vernehmbar bekundet er:

Ich rufe Christus, der mein Richter sein wird, zum Zeugen an, daß ich den gewählt habe, von dem ich glaube, daß er nach Gottes Willen gewählt werden sollte.

Den Stimmzettel legt er auf die Patene und gibt ihn damit in die Wahlurne. Er erweist dem Altar durch eine Verneigung seine Reverenz und kehrt an seinen Platz zurück.

Kann ein gebrechlicher oder kranker Purpurträger sein Zimmer im Domus Sanctae Marthae nicht verlassen, wird wie folgt verfahren: Von den Wahlhelfern wird ein Kästchen herbeigebracht, das oben eine Öffnung aufweist, durch die ein gefalteter Stimmzettel eingeworfen werden kann. Das Kästchen wird geöffnet, damit sich alle Kardinäle davon überzeugen können, daß es leer ist. Die Wahlhelfer verschließen es und legen den Schlüssel für alle sichtbar auf den Altar der Sixtinischen Kapelle.

Mit dem versperrten Kästchen und einem Stimmzettel begeben sich die Infirmarii in das Domus Sanctae Marthae. Der bettlägerige Kardinal nimmt den Stimmzettel, wählt, faltet den Zettel, leistet den vorgeschriebenen Eid und wirft seinen Entscheid in das Kästchen.

Das in die Sixtina zurückgebrachte Kästchen wird nach der Stimmabgabe des rangjüngsten Kardinaldiakons von den Wahlhelfern geöffnet, der Zettel auf die Patene, die sich auf der Urne befindet, gelegt und mit deren Hilfe in das Wahlgefäß gegeben.

Um einen zügigen Wahlablauf zu ermöglichen, haben die drei Infirmarii ihre eigenen Stimmzettel nach dem ersten Kardinal in die Urne gelegt.

Das Gefäß wird nun mehrmals geschüttelt, um die Zettel zu mischen.
Dann beginnt einer der Wahlhelfer mit der Zählung der Stimmzettel, indem er einen nach dem anderen für alle sichtbar der Urne entnimmt und sie in einen leeren Behälter gibt. Stimmt die Zahl der Zettel mit der Zahl der Wähler überein, kann zur öffentlichen Auszählung der Stimmen geschritten werden.

Die Wahlhelfer sitzen an einem Tisch vor dem Altar. Der erste nimmt einen Stimmzettel, entfaltet ihn, stellt den Namen des Gewählten fest, gibt ihn an den zweiten Wahlhelfer weiter, der seinerseits den Namen des Gewählten einsieht und den Stimmzettel an den dritten überreicht, der dann den Namen laut und verständlich vorliest, so daß alle anwesenden Wähler die hier getroffene Entscheidung in eine dafür vorgesehene Liste eintragen können. Auch er selbst notiert den vom Stimmzettel verlesenen Namen.

Nach der öffentlichen Auszählung der Stimmzettel zählen die Wahlhelfer die Stimmen zusammen, die auf die einzelnen Namen entfielen, und vermerken die Ergebnisse auf einem gesonderten Blatt. Der letzte der Wahlhelfer locht, nachdem er die einzelnen Stimmzettel vorgelesen hat, diese mit einer Nadel an der Stelle, wo das Wort „Eligo“ steht, und reiht sie an einer Schnur auf, damit sie sicher aufbewahrt werden können.

Wenn alle Namen verlesen sind, werden die Enden der Schnur zu einem Knoten zusammengeknüpft und die so zusammengebundenen Stimmzettel in eine Urne oder seitlich auf den Tisch gelegt.

Dann erfolgt durch die Wahlhelfer die Auswertung der Stimmen. Hat keiner im Wahlgang zwei Drittel der Stimmen erhalten, so ist der Papst noch nicht gewählt worden. Die drei Wahlprüfer haben unabhängig vom Ausgang der Wahl die Kontrolle der Stimmzettel vorzunehmen und die Niederschriften der Wahlhelfer zu überprüfen.
Die Kardinäle müssen nun auch alle Aufzeichnungen, die sie über das Ergebnis des Wahlausganges gemacht haben, dem Camerlengo oder einem der drei assistierenden Kardinäle aushändigen.

Noch bevor die Purpurträger den Wahlort verlassen, begeben sich die Wahlhelfer mit den Stimmzetteln und den Notizen der Kardinäle zu dem in der Sixtinischen Kapelle befindlichen Ofen. Unter Mithilfe des Konklavesekretärs und zweier Zeremoniare, die vom rangjüngsten Kardinal herbeigerufen worden sind, werden die Unterlagen verbrannt.

Neben dem Ofen befinden sich Kartuschen mit chemischen Zusätzen, von denen eine mit in das Feuer gegeben wird – eine, die je nach Ausgang der Wahl, den Rauch schwarz bzw. weiß färbt. Mit der fumata, der Rauchwolke, wird den Gläubigen ein erstes Zeichen über das Wahlergebnis gegeben.

Haben die Abstimmungen nach drei Tagen noch nicht zu einem positiven Wahlergebnis geführt, wird – für höchstens einen Tag – die Möglichkeit für ein intensives Gebet, ein zwangloses Gespräch unter den Wählern und eine kurze geistliche Ansprache des Kardinalprotodiakons geschaffen.

Wenn nach weiteren sieben Wahlgängen keine Wahl erfolgt ist, wird erneut eine Pause eingelegt zum Gebet, zur gegenseitigen Aussprache und zu ermahnenden Worten durch den ranghöchsten Kardinal aus der Ordnung der Priester.

Danach sollen wiederum sieben Abstimmungen durchgeführt werden. Falls auch diese ergebnislos verlaufen, folgt eine neue Pause für Gebet, Kolloquium und eine vom ranghöchsten Kardinal aus der Ordnung der Bischöfe gehaltene Ermunterung. Darauf werden die Abstimmungen in der gleichen Form wiederaufgenommen, die, falls sie nicht zur Wahl führen, sieben sein müssen.

Der eine oder andere Kardinal fragt sich, was zu geschehen hat, wenn auch der letzte der Wahlzyklen nicht zu einem befriedigenden Ergebnis führt. Die Apostolische Konstitution Universi Dominici Gregis vermerkt hierzu:

Dann wird der Camerlengo die wahlberechtigten Kardinäle einladen, über den einzuschlagenden Weg ihre Meinung zu bekunden. Anschließend wird dementsprechend weiter verfahren, was die absolute Mehrheit beschlossen hat.

Dennoch wird man nicht davon abweichen können, daß zu einer gültigen Wahl entweder die absolute Mehrheit der Stimmen vorhanden sein muß oder daß zwischen den beiden Namen, die beim unmittelbar vorhergehenden Wahlgang den größten Stimmenanteil erhalten haben, gewählt wird, wobei dann auch in diesem zweiten Fall nur die absolute Mehrheit erforderlich ist.


Der obige Artikel ist ein Vorabauszug aus dem im Verlauf des Jahres 2005 erscheinenden Werks des Autors Ulrich Nersinger: Liturgien und Zeremonien am Päpstlichen Hof. Alle Rechte, auch des auszugsweisen Abdrucks, der Übersetzung etc. vorbehalten. Copyright in original by nova & vetera, Bonn.
      
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