15:42:10 | Mittwoch, 13. April 2005
In der Sixtinischen Kapelle verbleiben nur der Päpstliche Zeremonienmeister und der Geistliche, der den Kardinälen eine kurze Betrachtung zu geben hat über die Verantwortung, die nun auf ihren Schultern liegt. Er wird sie ermahnen, zum Wohl der Kirche zu handeln, solum Deum prae oculis habentes: „allein Gott vor Augen“. Von Ulrich Nersinger, Vatikanspezialist.
(kreuz.net/
nova et vetera) Dann verlassen der Zeremonienmeister und der Geistliche die Sixtina, die Türen
schließen sich.
Die Stimmzettel sind ausgeteilt. Der Zettel ist rechteckig, in der oberen Hälfte trägt
er den Aufdruck
Eligo in Summum Pontificem: „Ich erwähle zum Papst“.
Vor einem jeden Wahlgang werden
aus den Reihen der Kardinäle drei Wahlhelfer, drei
Infirmarii – sie holen die Stimmen bettlägeriger
Purpurträger aus dem
Domus Sanctae Marthae – und drei Wahlprüfer ausgelost.
Die Ziehung der neun Namen
wird vom letzten der Kardinaldiakone vorgenommen.
Das nun folgende Ausfüllen der Stimmzettel hat geheim
zu geschehen. Der Name des Kandidaten ist mit verstellter, aber lesbarer Schrift auf die untere Hälfte
des Zettels zu schreiben, der dann doppelt gefaltet werden muß. Gemäß der vorgeschriebenen Rangordnung
begibt sich jeder einzelne Kardinal – in der erhobenen Hand den für alle sichtbaren Stimmzettel – zum
Altar, auf dem das Wahlgefäß, die mit einer Patene – Teller – bedeckte Urne, steht. Deutlich vernehmbar
bekundet er:
Ich rufe Christus, der mein Richter sein wird, zum Zeugen an, daß ich den gewählt habe,
von dem ich glaube, daß er nach Gottes Willen gewählt werden sollte.
Den Stimmzettel legt er auf die
Patene und gibt ihn damit in die Wahlurne. Er erweist dem Altar durch eine Verneigung seine Reverenz und
kehrt an seinen Platz zurück.
Kann ein gebrechlicher oder kranker Purpurträger sein Zimmer im
Domus
Sanctae Marthae nicht verlassen, wird wie folgt verfahren: Von den Wahlhelfern wird ein Kästchen herbeigebracht,
das oben eine Öffnung aufweist, durch die ein gefalteter Stimmzettel eingeworfen werden kann. Das Kästchen
wird geöffnet, damit sich alle Kardinäle davon überzeugen können, daß es leer ist. Die Wahlhelfer
verschließen es und legen den Schlüssel für alle sichtbar auf den Altar der Sixtinischen Kapelle.
Mit dem versperrten Kästchen und einem Stimmzettel begeben sich die
Infirmarii in das
Domus Sanctae Marthae.
Der bettlägerige Kardinal nimmt den Stimmzettel, wählt, faltet den Zettel, leistet den vorgeschriebenen
Eid und wirft seinen Entscheid in das Kästchen.
Das in die Sixtina zurückgebrachte Kästchen wird nach
der Stimmabgabe des rangjüngsten Kardinaldiakons von den Wahlhelfern geöffnet, der Zettel auf die Patene,
die sich auf der Urne befindet, gelegt und mit deren Hilfe in das Wahlgefäß gegeben.
Um einen zügigen
Wahlablauf zu ermöglichen, haben die drei
Infirmarii ihre eigenen Stimmzettel nach dem ersten Kardinal
in die Urne gelegt.
Das Gefäß wird nun mehrmals geschüttelt, um die Zettel zu mischen.
Dann beginnt
einer der Wahlhelfer mit der Zählung der Stimmzettel, indem er einen nach dem anderen für alle sichtbar
der Urne entnimmt und sie in einen leeren Behälter gibt. Stimmt die Zahl der Zettel mit der Zahl der
Wähler überein, kann zur öffentlichen Auszählung der Stimmen geschritten werden.
Die Wahlhelfer sitzen
an einem Tisch vor dem Altar. Der erste nimmt einen Stimmzettel, entfaltet ihn, stellt den Namen des Gewählten
fest, gibt ihn an den zweiten Wahlhelfer weiter, der seinerseits den Namen des Gewählten einsieht und
den Stimmzettel an den dritten überreicht, der dann den Namen laut und verständlich vorliest, so daß
alle anwesenden Wähler die hier getroffene Entscheidung in eine dafür vorgesehene Liste eintragen können.
Auch er selbst notiert den vom Stimmzettel verlesenen Namen.
Nach der öffentlichen Auszählung der Stimmzettel
zählen die Wahlhelfer die Stimmen zusammen, die auf die einzelnen Namen entfielen, und vermerken die
Ergebnisse auf einem gesonderten Blatt. Der letzte der Wahlhelfer locht, nachdem er die einzelnen Stimmzettel
vorgelesen hat, diese mit einer Nadel an der Stelle, wo das Wort
„Eligo“ steht, und reiht sie an einer
Schnur auf, damit sie sicher aufbewahrt werden können.
Wenn alle Namen verlesen sind, werden die Enden
der Schnur zu einem Knoten zusammengeknüpft und die so zusammengebundenen Stimmzettel in eine Urne oder
seitlich auf den Tisch gelegt.
Dann erfolgt durch die Wahlhelfer die Auswertung der Stimmen. Hat keiner
im Wahlgang zwei Drittel der Stimmen erhalten, so ist der Papst noch nicht gewählt worden. Die drei Wahlprüfer
haben unabhängig vom Ausgang der Wahl die Kontrolle der Stimmzettel vorzunehmen und die Niederschriften
der Wahlhelfer zu überprüfen.
Die Kardinäle müssen nun auch alle Aufzeichnungen, die sie über das
Ergebnis des Wahlausganges gemacht haben, dem
Camerlengo oder einem der drei assistierenden Kardinäle
aushändigen.
Noch bevor die Purpurträger den Wahlort verlassen, begeben sich die Wahlhelfer mit den
Stimmzetteln und den Notizen der Kardinäle zu dem in der Sixtinischen Kapelle befindlichen Ofen. Unter
Mithilfe des Konklavesekretärs und zweier Zeremoniare, die vom rangjüngsten Kardinal herbeigerufen worden
sind, werden die Unterlagen verbrannt.
Neben dem Ofen befinden sich Kartuschen mit chemischen Zusätzen,
von denen eine mit in das Feuer gegeben wird – eine, die je nach Ausgang der Wahl, den Rauch schwarz bzw.
weiß färbt. Mit der
fumata, der Rauchwolke, wird den Gläubigen ein erstes Zeichen über das Wahlergebnis
gegeben.
Haben die Abstimmungen nach drei Tagen noch nicht zu einem positiven Wahlergebnis geführt,
wird – für höchstens einen Tag – die Möglichkeit für ein intensives Gebet, ein zwangloses Gespräch
unter den Wählern und eine kurze geistliche Ansprache des Kardinalprotodiakons geschaffen.
Wenn nach
weiteren sieben Wahlgängen keine Wahl erfolgt ist, wird erneut eine Pause eingelegt zum Gebet, zur gegenseitigen
Aussprache und zu ermahnenden Worten durch den ranghöchsten Kardinal aus der Ordnung der Priester.
Danach
sollen wiederum sieben Abstimmungen durchgeführt werden. Falls auch diese ergebnislos verlaufen, folgt
eine neue Pause für Gebet, Kolloquium und eine vom ranghöchsten Kardinal aus der Ordnung der Bischöfe
gehaltene Ermunterung. Darauf werden die Abstimmungen in der gleichen Form wiederaufgenommen, die, falls
sie nicht zur Wahl führen, sieben sein müssen.
Der eine oder andere Kardinal fragt sich, was zu geschehen
hat, wenn auch der letzte der Wahlzyklen nicht zu einem befriedigenden Ergebnis führt. Die Apostolische
Konstitution Universi Dominici Gregis vermerkt hierzu:
Dann wird der Camerlengo die wahlberechtigten
Kardinäle einladen, über den einzuschlagenden Weg ihre Meinung zu bekunden. Anschließend wird dementsprechend
weiter verfahren, was die absolute Mehrheit beschlossen hat.
Dennoch wird man nicht davon abweichen können,
daß zu einer gültigen Wahl entweder die absolute Mehrheit der Stimmen vorhanden sein muß oder daß
zwischen den beiden Namen, die beim unmittelbar vorhergehenden Wahlgang den größten Stimmenanteil erhalten
haben, gewählt wird, wobei dann auch in diesem zweiten Fall nur die absolute Mehrheit erforderlich ist.
Der obige Artikel ist ein Vorabauszug aus dem im Verlauf des Jahres 2005 erscheinenden Werks des Autors
Ulrich Nersinger:
Liturgien und Zeremonien am Päpstlichen Hof. Alle Rechte, auch des auszugsweisen Abdrucks,
der Übersetzung etc. vorbehalten. Copyright in original by nova & vetera, Bonn.
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