Österreich
Die Lage der österreichischen Bischöfe wird immer aussichtsloser
Österreichische Diözesen unterstützen massiv die ‘Aktion Leben’. Diese rühmt sich vor Abtreibungs-Ideologen, in Sachen Verhütung und Kinderabschlachtung „mit der katholischen Kirche überhaupt nicht einer Meinung“ zu sein.
Messe bei der Herbstvollversammlung 2009 der österreichischen Bischofskonferenz im Benediktinerstift Michaelbeuern in Salzburg
Messe bei der Herbstvollversammlung 2009 der österreichischen Bischofskonferenz im Benediktinerstift Michaelbeuern in Salzburg
© Henning Klingen, Pressebild katholisch.at
(kreuz.net, Wien) Der Skandal-Verein ‘Aktion Leben Österreich’ werde fälschlicherweise als kirchennahe Einrichtung beschrieben.

Das behauptete die Generalsekretärin des Vereins, Martina Kronthaler, am Donnerstag vor der österreichischen Abtreibungs-Webseite ‘dieStandard.at’.

Zur Feststellung, daß die ‘Aktion Leben’ unter anderem in gratis zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten der Diözesen Graz, Linz und Klagenfurt agiert, redet sich Frau Kronthaler auf die Vereinsstruktur hinaus.

Die Vereine in den Bundesländern seien eigenständig: „Vier von ihnen dürfen die Infrastruktur und zum Teil die Räumlichkeiten der Diözesen benützen.“

Damit gesteht Frau Kronthaler, daß die ‘Aktion Leben’ massiv von österreichischen Abtreibungs-Bischöfen unterstützt wird:

„Die ‘Aktion Leben Oberösterreich’ etwa sitzt in Räumlichkeiten des katholischen Pastoralamtes und sie nutzt die Infrastruktur.“

Unmißverständlich stellt Frau Kronthaler klar, daß die Untervereine in den Bundesländern „unserem Leitbild verpflichtet“ sind: „Das betrifft natürlich vor allem die Beratung.“

„Darin steht klipp und klar, daß die Beratung ergebnisoffen geführt werden muß.“

‘Aktion Leben’ bezeichnet Kinderabschlachtung als „Ausweg“

Frau Kronthaler ist erbarmungslos: „Wir raten zu gar nichts. Das würde dem Wesen der Beratung vollkommen widersprechen!“

Die tötungsoffene Beratung hilft der Mutter nicht zur richtigen Entscheidung – und sie billigt die kaltblütige Ermordung eines unschuldigen Menschen.

Die Generalsekretärin der ‘Aktion Leben’ versteigert sich sogar zur Aussage, daß die Kinderschlachtung „halt manchmal der einzige Ausweg“ sei.

Der Lebensschutz gelte auch für die Mutter – verdreht sie die Begriffe. Eine Erklärung, wie ein hilfloses Kind das Leben der Mutter gefährden könnte, gibt sie nicht.

Außerdem sieht Frau Kronthaler „viele Fragen, wo wir mit der Katholischen Kirche überhaupt nicht einer Meinung sind, das ist zum Beispiel der ganze Verhütungsbereich.“

Schlechtes Gewissen oder Verfolgungswahn?

Angesprochen auf Kritik der – so ‘DieStandard’ – „radikal-katholischen“ Videowebseite ‘gloria.tv’, jammert Frau Kronthaler: „Hier sehen sie unser Problem.“

Die tötungsoffene Beratung werde der ‘Aktion Leben’ von den „Radikalen“ immer vorgeworfen und „von der anderen Seite wird uns oft nicht geglaubt“:

„Diese Herrschaften verfolgen uns seit Jahren, weil wir die Fristenregelung nicht bekämpfen, ergebnisoffene Beratung haben und für Verhütung eintreten.“

Als Beispiel nennt Frau Kronthaler den tapferen Gesundheitspsychologen Josef Preßlmayer.

Er „ist wegen uns“ in Hungerstreik gegangen – verdreht Frau Kronthaler das vierzigtägige Fasten des Lebensrechtlers gegen die Verstrickung der Kirche mit der ‘Aktion Leben’.

Dann wird Abtreibungs-Befürworterin Kronthaler sarkastisch: „Wir haben schon überlegt, ob wir ihm Kuchen bringen sollen – aus Lebensschutzgründen (lacht).“

Weiß die ‘Aktion Leben’ was sie will?

Im Interview erklärte Frau Kronthaler ferner, daß die psycho-soziale Beratung in Österreich „Gott sei Dank, und dazu stehen wir, freiwillig“ sei.

In Österreich gibt es ähnlich wie in Deutschland zwar eine Pflichtberatung durch einen Arzt. Diese kann aber der Kinderschlächter auch selber übernehmen.

Frau Kronthaler fordert – wie auch die Lebensrechtsvereinigungen – eine Trennung von beratendem und abtreibendem Arzt.

Damit verstickt sie sich in einen Widerspruch.

Denn einerseits lobt sie die Freiwilligkeit der psycho-sozialen Beratung der ‘Aktion Leben’.

Andererseits fordert sie eine unabhängige Pflichtberatung mit einem Bestätigungs-Schein-System wie in Deutschland.

Recht auf einen gute und saubere Ermordung

Zum österreichischen Gesetz der Kinderschlachtung bekennt Frau Kronthaler, daß die ‘Aktion Leben’ vor zwanzig Jahren – im Jahr 1989 – umgefallen ist.

1974 organisierte die Vereinigung vor der Einführung der Fristen-Endlösung noch ein Volksbegehren dagegen.

Fünfzehn Jahre später stellte sie sich gegen das kirchliche Lehramt und erklärte, keinen strafrechtlichen Schutz für ungeborene Menschen zu fordern.

Frau Kronthaler spricht im übelsten und rechtswidrigen Abtreiber-Jargon sogar einem „Recht“ der Mutter auf „eine gute und sichere“ Schlachtung ihres Kindes.

Erst am vergangenen Mittwoch abend feierte die ‘Aktion Leben Salzburg’ im Salzburger Dom ihr 25jähriges Bestehen.

Die Messe feierte der frühere Salzburger Domprediger und designierte geistliche Assistent der ‘Aktion Leben’, Hw. Peter Hofer.
      
105 Lesermeinungen
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#106   Domenico Tuttisanti   20:07:03 | Mittwoch, 25. November 2009
Ein Fötus
ist nicht nur ein Kind, sondern er ist ein ganzer Mensch! Das ist nicht etwa allein Auffasung der Kirche, sondern entspricht dem modernen biologischen Kenntnisstand. Was macht denn einen Menschen zum Menschen? Das Erreichen irgendeiner Entwicklungsphase? Ist ein Baby dann also kein ganzer Mensch? Und ein dreijähriges Kind? Und ein zehnjähriges …usw. (Ist ein großer Mensch mehr Mensch als ein kleiner? Ein älterer Mensch mehr Mensch als ein junger?)
Offensichtlich muss die Antwort lauten: das Erreichen irgendwelcher Entwicklungsphasen entscheidet nicht über das Menschsein, sondern die Zugehörigkeit eines lebenden Organismus zur Spezies homo sapiens. Der Mensch entwickelt sich nicht zum Menschen, sondern immer als Mensch!
Zitat Prof. Dr. Volker Herzog, ehem. Präsident der Dt. Zellbiolog. Gesellschaft, Arzt und Biologe:
Die… Befruchtung ist der Startpunkt, von ihm an muss von einem neuen Menschen gesprochen werden. Die nachfolgende Entwicklung verläuft kontinuierlich, wobei zwar verschiedene Stadien in der Entwicklung, etwa die Zygote, die Morula, die Blastozyste, der Vorgang der Nidation … unterschieden werden können. Aber aus der Aufeinanderfolge der verschiedenen Stadien ergibt sich biologisch ein Kontinuum der Entwicklung. Jede Zäsur, die von Menschen gesetzt wird, ist daher willkürlich und sie ist fragwürdig, weil sie vermeintlichen Bedürfnissen der Gesellschaft, nicht aber der Biologie der Entwicklung Rechnung trägt.
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#105   Lycobates   11:15:15 | Mittwoch, 25. November 2009
Zahlen und Belege
@Fridericius
Die Zahl [der spontanen Aborte] kann lediglich geschätzt werden
Die von Ihnen genannten Zahlen mögen schon stimmen. Nur wird davon das Prinzip der Heilsnotwendigkeit der Taufe nicht berührt.
Wir müssen diese Seelen der Barmherzigkeit Gottes anvertrauen und für sie beten.
Zu bedenken ist aber, bei diesen natürlichen Fehlgeburten, daß die Natur überhaupt eine schuldige und gefallene ist, und daß bei nicht vorhandener Erbsünde nicht nur keine Fehlgeburten vorkämen, sondern überhaupt keine Seele verloren ginge, da es ohne Sünde ja keine Erlösungsbedürftigkeit gäbe. Auch dies ist also eine Folge des Fluches über die Frau (Gen. 3,16): „Gar viel werde Ich die Beschwerden deiner Mutterschaft machen.“
@SacerdosHelveticus
Sie haben in dankenswerter Weise einige gute Belege zur intrauterinen Taufe erwähnt. Ich hätte noch ein Paar mehr, aber das Thema scheint mir erschöpfend behandelt zu sein und von Ihnen sach- und fachgerecht ohne lächerliche Polemik zu Ende geführt. Das gefällt mir. Sapienti sat.
Meine Großmutter, die Hebamme war, hat in ihrer langen Karriere vom 1. WK bis in die 50er Jahre nach der kirchlichen Weisung Hunderte von abortiven Föten und Kindern notgetauft.
Wir ersehen hier die große Sorge der Kirche, alles Menschenmögliche zu tun und nichts unversucht zu lassen, um auch dem ungeborenen Menschenkinde das ewige Heil nicht vorzuenthalten. Es sollte allen eine Mahnung sein, die heute leichtfertig über menschliches Leben bestimmen möchten.
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#104   VollstreckerXXL †   09:19:20 | Mittwoch, 25. November 2009
„Kinder(!)schlachtung“
12wöchiger Fötus=Kind (Evangelium nach hohlkreuz.net)
die jüdische religion sieht erst als leben an, was den leib der mutter verlassen hat.
RELIGIONS, They can’t all be right, but they can all be wrong!
wir können davon ausgehen, dass ALLES fauler zauber is!
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#103   Domenico Tuttisanti   09:12:46 | Mittwoch, 25. November 2009
Lutheraner
Die EKD betont aber auch das Recht der Frau, welches nicht ersetzbar oder vertretbar ist. Eine Frau darf nicht zur Geburt gezwungen werden- die Kehrseite der Medaille.
Das ist Wunschdenken Ihrerseits! Die EKD hatte gesagt: „Ihr Ja zu dem ungeborenen Kind kann nicht ersetzt oder vertreten werden.“ Jede Gewissensentscheidung ist unvertretbar. Dass Sie Ihren störenden Nachbarn leben lassen, obwohl es vielleicht eine günstige Gelegenheit gäbe, ihn unbeobachtet und für sich selbst risikolos zu ermorden, ist ebenso Ihre unvertretbare Entscheidung im gegebenen Moment. Daraus wird aber nicht Ihr „Recht“ jemanden leben zu lassen, in dem niemand Sie vertreten könnte. (vgl. Ihre Wortwahl oben!). Sie haben – im Gegenteil – die Pflicht, jeden leben zu lassen.
Eine „Entscheidung“ über das Leben des ungeborenen Kindes kann es nur geben, wenn man/frau bereits die schwere Sünde der vorsätzlichen Tötung eines unschuldigen vorgeburtlichen Kindes mit appartiven und/oder chemischen Mitteln für vertretbar erklärt. In diesem Akt läge aber schon der schwere Abfall vom christlichen Glauben. Diese „Entscheidung“, die in dieser Form erst möglich wird durch eine unethische Gesetzgebung und die Inanspruchnahme von Beihilfe, ist unvertretbar, wird aber – aus christlicher und auch aus evangelisch-sozialethischer Perspektive – nie zu einem unvertretbaren „Recht“!
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#102   Hans im Glück   08:02:04 | Mittwoch, 25. November 2009
Die Kirche hat nicht nur in utero getauft,
sondern auch Häretiker verbrennen lassen, Frauen die als Hexen denunziert wurden foltern lassen und verbrennen lassen. Sollen wir neben Taufen in Utero auch die Feuertaufe wieder einführen?
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#101   clarissa colonia   02:11:31 | Mittwoch, 25. November 2009
Mi care sacerdos,
graviter nunc in dubio mihi positum est, an baptismo nominem secundi regis populi ab altissimo amato recepisti.
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#100   _zeitgeist   02:03:43 | Mittwoch, 25. November 2009
Klärchen: Für Sie als Freimaurer-Hexe
sind das ohne Zweifel Frevel.
Was machen Sie dann noch hier? Gehen Sie in Foren Ihres „Kalibers“
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#99   sacerdos helveticus   01:43:16 | Mittwoch, 25. November 2009
@clarissa colonia
Vielen Dank!
Der technische und medizinische Fortschritt hat eben Dinge ermöglicht, die vorher so nicht möglich waren und deshalb hier zu Änderungen in der Sakramentendisziplin geführt.
1946 schrieb der bekannte Freiburger Moraltheologe Prümmer OP in seinem Handbuch (Manuale Theologia moralis, Vol. II Barcelona, p.100s ):„Infans in utero materno exsistens baptizari potest e debet si versatur in periculo vitae nequee probabilis spes est ut rite editus baptizari possit.
Possit quidem tunc baptizari quia hodie medici habent instrumenta tam perfecta, ut cum morali certitudine caput infantis vel saltem alia principalis pars corporis eius abluit possit aqua. Debetautem baptizari, quia secus salus eius aeterna periclitatur aut etiam destruitur.
Baptismus collatus infanti adhuc [kursiv]totaliter clauso in utero matris debet post felicem partum sub condicione iterari, tametsi medicus testatur aquam attigisse caput infantis in utero.
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#98   clarissa colonia   01:28:33 | Mittwoch, 25. November 2009
Mi care sacerdos,
bei Alfons von Liguori (Theol. mor., lib. IV, tract. II – de bapt.) bin ich soeben auf den Hinweis gestoßen, daß die Taufe eines Kindes in utero matris clauso unmöglich war, denn (1.) das Wasser könne das Kind als eigenständige, von der Mutter verschiedene Person nicht erreichen und (2.) eine manuelle Eröffnung von Bauch oder Vulva der Mutter sei wegen der damit verbundenen Gefahr (selbst für eine sterbende Mutter) so groß, daß das Seelenheil des zu taufenden Kindes unter keinen Umständen gegen diese abgewogen werden dürfe (ibid. marg. 106).
Da der Hl. Thomas aber festgestellt hat, daß das Taufwasser nicht zum Täufling in utero clauso gelangen könne, wurde dies daher als unmöglich angesehen.
Hierzu jedoch habe, was mir gänzlich unbekannt war, Benedikt XIV. nach Anhörung medizinischer Experten und Hebammen entschieden, daß eine solche Taufe im Falle der Lebensgefahr erlaubt und gültig sei sofern (1.) das Taufwasser mittels eines Instruments sicher zum Täufling gelangen und dies (2.) ohne Gefährdung der Mutter geschehen könne (ibid. marg. 107).
Insofern räume ich ein, diesbezüglich einem Irrtum unterlegen zu sein.
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#97   DJM †   00:55:33 | Mittwoch, 25. November 2009
„… das
die besessnen schaumen, ist, das der teufel durch seine gross angst und not, so er den besessnen leuten zufügt, dermaßen zutringt, dass der schaum zum munt und nasen ausget. dan ursach, die selbigen geister die haben ein speziem epilepsiae an inen, die sie im menschen herfür brechen und auftreiben.
Da der Geist, der Teufel, kein Mensch ist, kann er nicht paroxysmieren wie der Mensch; aber seine „species epilepsiae“ wirkt in ihm wie der Schreck auf den morbus caducus des Menschen, nämlich Paroxysmus auslösend. So geriet er im Angesicht Christi in eine so große Angst, „das er nider fiel und sich uberwarf, aus kraft seiner praedestinirten krankheit“.“
Paracelsus
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#96   sacerdos helveticus   00:49:58 | Mittwoch, 25. November 2009
@clarissa colonia
Warum geben sie nicht einfach zu, dass Ihre Interpretation von can. 746 § 1 CIC 1917 nicht zutreffend ist?
Am Anfang der Diskussion haben Sie (gegen Lycobates) bestritten, dass die Kirche die Taufe in utero spendet resp. gespendet hat und gegen den klaren Wortlaut jenes Textes behauptet, dass es in der Entscheidung des Hl. Offiziums vom 21.8.1901 (DH 3556) nicht um die Taufe in uteroginge.
Auch hier haben Sie noch nicht zugegeben, sich geirrt zu haben.
Wenn der Gesetzestext eindeutig ist, braucht es weder eine „authentische Interpretation“ noch eine „einschlägige Präzedenzjudikatur“
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#95   _zeitgeist   00:44:29 | Mittwoch, 25. November 2009
Klärchen
Sie scheinen völlig unbedarft. Aber das ist keine Schande. Hier geben sich Rektalfaschisten die Hand mit Neomodernisten.
Hier ist Ihr(Klärchens) Platz.
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#94   clarissa colonia   00:16:35 | Mittwoch, 25. November 2009
Mi care sacerdos,
es fällt mir keineswegs schwer, einzuräumen, nicht die Mehrheitsmeinung vertreten zu haben, zumal mir dazu weder eine authentische Gesetzesinterpretation, noch eine einschlägige Präzedenzjudikatur vorliegt.
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#93   sacerdos helveticus   23:38:28 | Dienstag, 24. November 2009
@clarissa colonia
Einhellig?
Hier ist die Kirche dann eben nicht der Argumentation des doctor angelicus gefolgt, wie sie das auch sonst nicht immer getan hat (e.gr. Immaculata conceptio B.M.V.) und deshalb gibt die Argumentation des Aquinaten dann eben keinen unanimis consensus mehr wieder.
Ausserdem verlegen Sie den Kampfplatz: es ging mir um die Interpretation des can. 746 §1 CIC 1917.
Anstatt zuzugeben, dass Ihre Interpretation desselben arbiträr ist und mit dem Wortlaut des Gesetzestextes nicht in Übereinstimmung gebracht werden kann, zitieren Sie hier in extenso den Aquinaten.
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#92   clarissa colonia   23:25:18 | Dienstag, 24. November 2009
So sieht eine einhellige Auffassung aus …
„Respondeo dicendum quod de necessitate baptismi est quod corpus baptizandi aliquo modo aqua abluatur, cum baptismus sit quaedam ablutio, ut supra dictum est. Corpus autem infantis, antequam nascatur ex utero, non potest aliquo modo ablui aqua, nisi forte dicatur quod ablutio baptismalis qua corpus matris lavatur, ad filium in ventre existentem perveniat. Sed hoc non potest esse, tum quia anima pueri, ad cuius sanctificationem ordinatur baptismus, distincta est ab anima matris; tum quia corpus puerperii animati iam est formatum, et per consequens a corpore matris distinctum. Et ideo baptismus quo mater baptizatur, non redundat in prolem in utero existentem. Unde Augustinus dicit, contra iulianum, si ad matris corpus id quod in ea concipitur pertinet, ita ut eius pars imputetur, non baptizaretur infans cuius mater baptizata est, aliquo mortis urgente periculo, cum gestaret in utero. Nunc vero, cum etiam ipse, scilicet infans, baptizetur, non utique ad maternum corpus, cum esset in utero, pertinebat. Et ita relinquitur quod nullo modo existentes in maternis uteris baptizari possunt.“ (STh IIIa, q. 68, art. 11,11, resp.)
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#91   sacerdos helveticus   23:10:58 | Dienstag, 24. November 2009
@clarissa colonia
Ihrer Interpretation von ca. 746 § 1 CIC 1917 kann ich nicht zustimmen, sie wird auch nicht von den Kommmentatoren so vertreten (siehe den von mir angeführten Jone oder z.B. auch Eichmann). Sie lassen den in etwa als Konditionalsatz zu betrachtenden Teil des canons (Beginnend mit „donec“ ausser Acht: Die Taufe in utero ist nicht statthaft „solange Hoffnung und Wahrscheinlichkeit besteht, dass das Kind in Ordnung geboren und getauft werden kann“.
Die in den §§2-3 behandelten Spezialfälle betreffen nicht die Taufe in utero im eigentlichen Sinn, da ja die Leibesfrucht wenigstens partiell bereits ausgestossen ist.
Ausserdem geben sie §2 falsch wieder: Kann die Taufe auf den Kopfe gespendet werden, ist diese absolut (d.h. nicht sub conditione“) zu spenden , und später eben nicht bedingungsweise zu wiederholen.
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#90   patricius   23:09:05 | Dienstag, 24. November 2009
Donum vitae
Für alle Deutschen zur Info: Aktion Leben Österreich Ist das alpenländische Pendant zu Donum vitae…
Aktion Leben Deutschland hat meines Wissens eine andere Ausrichtung und zufällig denselben Namen.
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#89   clarissa colonia   22:52:30 | Dienstag, 24. November 2009
Nur, mi care sacerdos,
verbietet can. 746. § 1. CIC 1917 ausdrücklich die Taufe im verschlossenen Mutterschoß („Nemo in utero matris clausus baptizetur …“) und kann sub conditione frühestens dann durchgeführt werden, wenn ein Körperglied des Kindes greifbar ist („§ 2. Si infans caput emiserit et periculum mortis immineat, baptizetur in capite … § 3. Si aliud membrum emiserit …“)
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#88   sacerdos helveticus   22:46:45 | Dienstag, 24. November 2009
@clarissa colonia
Baptismus in utero
Eine solche Taufe kennt die Kirche durchaus, sie wurde durchaus gespendet, ja sogar empfohlen wenn es auch über die Gültigkeit keine definitive Lehrentscheidung gibt. Deshalb entsprach es auch der Praxis, nach erfolgter derartiger Taufe eine bedingungsweise Taufe zu spenden, falls das Kind dennoch geboren wurde.
Siehe hierzu can. 746 CIC 1917 bes. §5
Siehe hierzu z.B. die Ausführungen bei Jone, Katholische Moraltheologie (in der mir vorliegenden Ausgabe ed. 16 1953 Nr. 478) oder ders. Jone, Gesetzbuch des kanonischen Rechtes, Bd. II Paderborn 1940 S.24f
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#87   noch ein Landorganist   21:43:27 | Dienstag, 24. November 2009
och menno, kein Schuster
All diese Facetten von verschiedenen Betrachtungsweisen werden sicherlich erörtert.
Mutmaßungen und bewusst falsche Behauptungen.
Du bist einfach ein dummer und ahnungsloser Schwätzer, der die Kinderschlachtung propagiert und nichtmal weiß wieso, weshalb, warum :-|
In Ö gibts nichtmal ne Statistik wie viele Abtreibungen es gibt und da soll es eine geben, die die Beratungen und der Ergebnis dokumentiert?
dumm – dümmer – Lutheraner_72
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#86   Unschuld   21:30:03 | Dienstag, 24. November 2009
Ergebnisoffene Beratung
Liebe Mitchristen
Welcher Hohn spricht aus den Statements dieser Frau! Dieser Verein sollte sich vielmehr in ‘Aktion Tod’ umbenennen und die sie unterstützenden Kleriker ihren Dienst quittieren, da ihre Pastoral nur noch Schaden anzurichten in der Lage ist.
Gruß
Unschuld
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#85   Lutheraner_72   21:01:18 | Dienstag, 24. November 2009
och menno, organist,
Kinderschlachtungen sind keine Fakten, sonder religiös bedingte Überzeugungen. All diese Facetten von verschiedenen Betrachtungsweisen werden sicherlich erörtert. Aber im Mittelpunkt steht der/die Ratsuchende!
Statistiken werden im Netz genügend hochgeladen- einfach mal googeln.
Auch Lektüre bitte lesen, was eine Beratung überhaupt ist! Dieses Arbeitsfeld unterscheidet sich nunmal sehr vom Orgel spielen.
Schuster, bleib bei deinen Leisten. :-@
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#84   noch ein Landorganist   20:45:40 | Dienstag, 24. November 2009
Gibt’s ne Statistik zu welchem Ergebnis die „ergebnisoffene“ und ratlose Beratung führt?
Das wäre das Wesentliche; wenn die Ergebnisoffenheit z.B. zu 98% zur Kinderschlachtung führt, ist es eine Lüge von „ergebnisoffen“ zu reden, da die Faktenlage eben aufzeigt, dass ein bestimmtes Ergebnis automatisch auf diese ratlose Beratung folgt.
Es weiß jeder, dass in diesen ratlosen Beratungen nicht die Wahrheit über die Kinderschlachtung erzählt wird, sondern die Kinderbeseitigung als einfache und bequeme Lösung verkauft wird. Was für eine Riesenfrechheit der Mutter mit all ihren psychischen Lasten wegen des Mordes dann die alleinige Verantwortung für die Kinderschlachtung zuzuschieben (Lutheraner: „Eigenverantwortung“) wenn ihr die ratlosen Beraterinnen vorher nichts zu den Fakten erzählt haben!
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#82   Lutheraner_72   20:27:37 | Dienstag, 24. November 2009
organist, sie Berater
Ein gut gemeinter Rat sollte nicht mit RatSchlag verwechselt werden.
Sie würde jemanden etwas raten, Sie hingegen würden jemanden mit Ihrem Rat erschlagen.
Nochmal für Sie: Eigenverantwortung und ergebnisoffen!Das hat sie gemeint. Verstehen Sie das?
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#81   Fridericius †   20:27:09 | Dienstag, 24. November 2009
n.e.Landorganist: Beratung
Eine gute Beratung – ganz egal in welcher Angelegenheit – gibt keinen Rat.
Sie erarbeitet mit dem Kunden alle Argumente, also alle Vorzüge und Nachteile – und ermöglicht es dem Kunden so, kompetent zu entscheiden.
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#80   noch ein Landorganist   20:23:37 | Dienstag, 24. November 2009
Kronthaler beknackt
„Wir raten zu gar nichts. Das würde dem Wesen der Beratung vollkommen widersprechen!“
Eine Beratung, die zu nichts rät? aha. Wie kommt denn dann nur diese komische „rat“ in Beratung?
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#79   Lutheraner_72   19:36:20 | Dienstag, 24. November 2009
clarissa,
:-D Sie haben einen sehr hohen Intellekt, anders sind Ihre Kommentare nicht zu deuten- ohne Frage.
Theologiestudium? ;-)
Warum vergeuden Sie Ihre wertvolle Zeit mit Pseudo-Belegen für Karaoke-Behauptungen. :-P
obwohl ich nicht so ganz genau verfolgt hab, worum es geht… O:O
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#78   clarissa colonia   19:24:36 | Dienstag, 24. November 2009
Und, werter Wolfgang,
wo bleiben die Belege für Ihre Behauptung?
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#77   Lutheraner_72   19:22:05 | Dienstag, 24. November 2009
domenico,
…die grundlegenden Rechte des Ungeborenen nicht ausser Acht lassen.
ja, das ist wahr.
Die EKD betont aber auch das Recht der Frau, welches nicht ersetzbar oder vertretbar ist. Eine Frau darf nicht zur Geburt gezwungen werden- die Kehrseite der Medaille.
Daher meinte ich an früherer Stelle, dass ein Abbruch immer eine konfliktiöse Situation bleibt.
Die EKD zieht sich aus der ergebnisoffenen Beratung aus den genannten Gründen auch nicht zurück- im Gegensatz zur kath. Kirche. Sie hält diesen Konflikt nicht aus.
Die kath. Kirche wäscht durch ihren Rückzug zwar „die Hände in Unschuld“, aber muss sich dafür verantworten, den Menschen alleine zu lassen, weil sie ihn für sein Handeln verurteilt. Mit Handeln meine ich hier: Eigenverantwortlichkeit des Einzelnen und Ergebnisoffenheit.
Domenico, ich schätze Sie sehr als Argumentationspartner, da Sie geistreiche Inhalte liefern. So sehe ich es auch beim Paulaner.
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#76   clarissa colonia   18:44:54 | Dienstag, 24. November 2009
Und, werter Wolfgang,
wo bleibt der Beleg für die Zulässigkeit der intrauterinen Taufe?
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#75   Domenico Tuttisanti   18:40:35 | Dienstag, 24. November 2009
Lutheraner: Jesu Gebot gegen den
Richtgeist war gegen die Pharisaer gewendet und deren Neigung, anderen Lasten aufzuerlegen. Das betraf in erster Linie Ritual- und Speisegesetzliches aus der Thora-Tradition.
Es kann tatsächlich nicht um eine Verurteilung gehen, wo wir andererseits um eine gerechte Beurteilung nicht herum kommen! Und diese Beurteilung kann im Blick auf die vorsätzliche Abtreibung Gottes Gebot und die grundlegenden Rechte des Ungeborenen nicht ausser Acht lassen.
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#74   Lutheraner_72   18:33:37 | Dienstag, 24. November 2009
domenico,
:-D verzeihen Sie mir die triumphierende Polemik meiner Aussage… :-D
Sie haben schon Recht, auch für uns Lutheraner ist es eine Sünde. Trotzdem bleiben wir in der SS-Beratung aktiv!
denn…:
b)„Vor dem Gebot Gottes, das Leben bewahren will und darum das Töten untersagt, hat Schwangerschaftsabbruch immer mit Schuld zu tun. Die Härte dieser Erkenntnis darf nicht verdrängt werden. Aber sie berechtigt nicht zu Schuldvorwürfen. Jesus schärft ein: ‘Richtet nicht’. Niemand übersieht vollständig, in welcher Lage sich eine Frau und die ihr nahestehenden Menschen für den Schwangerschaftsabbruch entschieden haben. Vorrangig ist die Verpflichtung zur Selbstprüfung bei allen Beteiligten: Wo liegen eigene Versäumnisse beim Schutz des Lebens? Denn christlich ist es: sich selbst prüfen, die eigene Schuld sehen und eingestehen – und alle der Vergebung Gottes anvertrauen.“
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#73   Domenico Tuttisanti   18:29:26 | Dienstag, 24. November 2009
Lutheraner
Versuchen Sie keine faulen Ausflüchte! Sie hatten behauptet, dass die Abtreibung nur nach Auffassung der katholischen Kirche sündhft sei. Diese Auffassung ist eindeutig falsch und es liess sich auch zeigen: sowohl im Hinblick auf die Orthodoxie, wie auch im Hinblick auf die evangelische Kirche!
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#72   Fridericius †   18:26:08 | Dienstag, 24. November 2009
Lycobates: Sie nehmen an – na fein. Fakt ist was anderes.
Wenn sich eine Schwangerschaft normal entwickelt (doch wohl mehrheitlich der Fall, soviel ich weiß), braucht sich die werdende Mutter nicht zu sorgen um ihr Kind.
Mehrheitlich, ja, vielleicht, aber ganz knapp.
Die Zahl [der spontanen Aborte] kann lediglich geschätzt werden, da Fehlgeburten in den ersten Schwangerschaftswochen oft subklinisch verlaufen, d. h. als Unregelmäßigkeit des Menstruationszyklus fehlinterpretiert werden. Es wird angenommen, dass in der Gruppe der 20-29-jährigen Frauenetwa die Hälfte der befruchteten Eizellen spontan zu Grunde gehen. Klinisch werden aus den genannten Gründen davon jedoch nur etwa 15-20 % als Fehlgeburten erkannt, etwa 30 % der Frauen sind in ihrem Leben von einer oder mehreren Fehlgeburten betroffen. de.wikipedia.org/wiki/Fehlgeburt
Ihr Gott hat es also so eingerichtet, dass ungefähr 50% der „beseelten“ befruchteten Eizellen von sich aus vom Körper der Frau abgestoßen und deren Seelen dann – schwupsdiwupps – in den Limbus kommen, wo die „Gott nicht schauen werden“?
Na, passt ja zu dem Blut-Gott, den sie verehren.
Ist im Grunde eine Widerlegung. Und zwar entweder eine Widerlegung der „Beseelungstheorie“ von befruchteten Eizellen oder eine Widerlegung eines „lieben“ Gottes. Suchen Sie sichs aus.
Uiuiui, da fällt die Wahl bestimmt schwer, was?
:-D
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#71   clarissa colonia   18:25:24 | Dienstag, 24. November 2009
Nun, mein lieber Wolfgang,
der Text aus D 1977 liegt mir selbst vor. Nur von intrauteriner Taufe steht da gar nichts, wie Sie behaupteten – und wird auch nicht vorausgesetzt.
Dafür hätte ich dann schon einen entsprechenden Beleg …
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#70   Lutheraner_72   18:18:13 | Dienstag, 24. November 2009
domenico,
natürlich habe ich Ahnung. ;-)
Die kirchlichen Reformatoren weichen von der kath. Sichtweise nicht ab. Das ist wahr.
Die protestantische Sozialethik entwickelte aber im 20. Jahrhundert eine nuancierte Haltung zum Schwangerschaftsabbruch.
Beispiel:
Der Schweizerische Evangelische Kirchenbund hat sich 2001 für die Fristenregelung ausgesprochen.
Sie zitieren die EKD nur teilweise, herausgepickt und unvollständig.
Hier wichtige Ergänzungen:
c) „Letztlich hängt … alles davon ab, daß die schwangere Frau selbst das in ihr heranwachsende neue Menschenleben annimmt. Ihr Ja zu dem ungeborenen Kind kann nicht ersetzt oder vertreten werden.“
Der evangelisch-katholische Konsens wird lediglich an zwei Stellen durch die Offenlegung von Dissensen eingeschränkt: im Blick auf die Empfängnisverhütung (S. 79) und im Blick auf die strafrechtliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs (S. 85f).
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#69   Lycobates   18:17:41 | Dienstag, 24. November 2009
noch einmal zur intra-uteralen Taufe
Die Antwort des hl. Offiziums vom 21.8.1901 (von Papst Leo XIII. am 23.8. bestätigt) auf eine Anfrage hin des Erzbischofs von Utrecht findet sich im Denzinger (vielleicht nicht in allen Ausgaben).
Dort wird nicht die intra-uterale Taufe als solche angesprochen, da diese als gegeben vorausgesetzt wird, sondern nur eine Teilfrage derselben, nämlich unter welchen Umständen dem Taufwasser ein chemischer Stoff beigefügt werden darf, um Infektionen zu verhindern.
Die Antwort lautet dahingehend, daß bei intra-uteralen Taufen nur dann diese Substanz mitverwendet werden darf, wenn reale Infektionsgefahr besteht.
Diesen Teilaspekt hatte ich vorhin nicht berührt.
Wortlaut:
Expos.: Plures medici in nosocomiis aut alibi casu necessitatis infantes praecipue in utero matris, baptizare solent aqua cum hydrargyro bichlorato corrosivo (gallice: chloride de mercure) permixta. Componitur fere haec aqua solutione unius partis huius chloreti hydrargici in mille partibus aquae, eaque solutione aquae potio venefica est. Ratio vero, cur hac mixtura utantur, est, ne matris uterus morbo afficiatur.
Qu.: 1. Estne baptisma cum huiusmodi aqua administratum certo an dubie validum?
2. Estne licitum ad omne morbi periculum vitandum huiusmodi aqua sacramentum baptismatis administrare? 3. Licetne etiam tum hac aqua uti, quando sine ullo morbi periculo aqua pura adhiberi potest?
Resp. (cfirm. a s. P’ce, 23 aug.): Ad 1. Providebitur in 2s. Ad 2. Licere, ubi verum adest morbi periculum. Ad 3. Negative.
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#68   MessagefromMary   18:04:07 | Dienstag, 24. November 2009
Richtig erkannt
@ hass class:
immerhin wächst ein Kind in ihr heran und so ein Eingriff ist nicht ungefährlich.
Dieser „Eingriff“ fällt nämlich auf die Abtreiberin zurück und auf alle, die der Abtreibung zugestimmt haben, denn sie erhalten die gerechte Strafe dafür – und das ist das Gefährliche daran.
Sie schneiden sich selbst vom Leben ab.
Gläubige Christen meinen es nur gut mit den Abtreibungswilligen. Das schlimme daran ist nur, dass sie nicht merken, dass wir es gut mit ihnen meinen.
Sie können nur den Körper der Kinder töten, jedoch nicht ihre Seele.
Die Frage ist nur, ob die Abtreiber nicht ihre Seele dem Satan verschrieben haben.
Das Töten der Kinder geht mit Sicherheit auch nicht ohne Schmerzen und Todesangst ab, falls die Abtreiber das denken sollten.
Aber nicht mal das hält sie davon ab.
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#67   clarissa colonia   17:59:40 | Dienstag, 24. November 2009
Na, werter Wolfgang,
das mit der intrauterinen Taufe mittels Sonde belegen Sie doch mal bitte durch die entsprechende Entscheidung des S.Off.
Ich bin gespannt …
(Oder ist das nur wieder Ihr „Hobbythek-Katholizismus“ zum Selberbasteln?)
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#66   Lycobates   17:57:49 | Dienstag, 24. November 2009
absurd @Fridericius
Oder sind Frauen, die Sex haben, verpflichtet, gleich nach dem Verkehr noch ne Sonde mit gesegnetem Wasser einzuführen in ihre Mumu, um die vielleicht entstandene befruchtete Eizelle zu taufen?
Also, aus meiner Wortmeldung war doch wohl deutlich, hoffe ich, daß die intra-uterale Taufe eine extreme Notmaßnahme ist.
Wenn sich eine Schwangerschaft normal entwickelt (doch wohl mehrheitlich der Fall, soviel ich weiß), braucht sich die werdende Mutter nicht zu sorgen um ihr Kind.
Was den Rest Ihrer Ausführungen betrifft, tut es mir leid, daß ich nicht weiter darauf eingehe.
Wenn Sie nicht an die erbsündige Verworfenheit vor Gott eines jeden aus Adam gezeugten Menschen glauben, und an Christi Wort an Nikodemus, daß wer nicht aus dem Wasser und dem Geiste wiedergeboren wird, für ewig verloren ist, und an das andere Herrenwort (Mk 16), daß wer glaubt und sich taufen läßt, gerettet wird (und wer nicht glaubt, verdammt wird), ja, dann erübrigt sich jede weitere Ausführung zu diesem Thema.
Ich bedauere, aber respektiere die Tatsache, daß Sie das nicht glauben können oder wollen.
Sie müssen aber auch akzeptieren, daß für Christen Gottes Offenbarung an die Kirche maßgebend ist und bleibt.
Verbum Domini manet in aeternum.
Wünsche Erleuchtung und Segen
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#65   Domenico Tuttisanti   17:53:51 | Dienstag, 24. November 2009
Lutheraner: Sie haben ja keine Ahnung!
Schwangerschaftsabbruch und Verhütung ist eben nur in der kath. Kirche sündhaft.
Die Orthodoxe Kirche verwirft die Abtreibung ganz genauso wie die katholische!
Und hier nun ein paar Auszüge aus der Erklärung der EKD von 1991:
„Anderes menschliches Leben, und so auch das Leben eines ungeborenen Kindes, darf nicht angetastet werden. Das Selbstbestimmungsrecht von Menschen begründet kein Verfügungsrecht über das Leben eines anderen Menschen … Schwangerschaftsabbruch ist Tötung menschlichen Lebens. Er steht im Widerspruch zum Gebot Gottes: ‘Du sollst nicht töten’. Ein Recht auf Abtreibung kann und darf es nicht geben.“
„Vor dem Gebot Gottes, das Leben bewahren will und darum das Töten untersagt, hat Schwangerschaftsabbruch immer mit Schuld zu tun. Die Härte dieser Erkenntnis darf nicht verdrängt werden.“
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#64   Josef Preßlmayer   17:52:46 | Dienstag, 24. November 2009
„Der Embryo ist nur eine Ansammlung nicht lebensfähiger Zellen“Wenn das stimmte, warum treiben Sie
ihn dann ab?
Sagenhaft treffend pariert von „Domenico Tuttisanti“!
Auch der Vergleich mit dem straffreien Mord am Nachbarn trifft den Nagel auf den Kopf, denn gibt es einen engeren Nächsten, einen näheren Nachbarn für die Mutter als das ungeborene Kind?
Es zeigt sich wieder, dass der begierige aufgenommene straflose Mord am geringsten Nächsten den hohen Preis hat, dass das logische Urteilsvermögen verbogen wird, um dem psychischen Schmerz zu entrinnen, dass frau das Heiligste, was uns auf Erden geschenkt ist, das ungeborenen Kind, dort wo sie eben Lust genossen hat, nun ihr Kind als blutigen Brei heraussaugen lässt.
Wenn die Frau erkennen würde, was sie in Wahrheit getan hat, nämlich den mit ihr am engsten verwandten Menschen, wie Vater und Mutter, der zu 50 % ihr Ebenbild ist, umgebracht hat, würde sie sonst verrückt werden, denn kein psychisch gesunder Mensch kann Vater Mutter oder das eigene Kind umbringen ohne darunter zu leiden. Deshalb kommt es zu so absurden Rationalisierungen: „ist eh nicht lebensfähig“
Das selbe Phänomen zeigt sich bei den Bischöfen: um nicht schmerzhafte seelische Pein zu erleiden, leugnet z. B. Bischof Küng ab, dass die Kirche die „Aktion Leben“ über streng abgerechnete Fälle von „Müttern in Not“ hinaus unterstützt, obwohl evident ist, dass diese Befürworter der Kindstötung bis zur Geburt, an der sie nicht rütteln wollen, massiv materiell und was noch schlimmer ist, ideell unterstützt werden!
Da erblühen die Tötungsideologen vom Die Standard!
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#63   Lutheraner_72   17:51:02 | Dienstag, 24. November 2009
Fundamentalisten werden rot vor Zorn
Sollen sie doch platzen vor Gram, weil sie keinen Einfluss auf unsere hochwertige Kultur haben, die geprägt ist von sehr wertvollen Menschenrechten!
^-^
Frau Kronthaler, lassen Sie sich nicht berirren! Weiter so!
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#62   Sefirot   17:50:44 | Dienstag, 24. November 2009
Der r.ruhrgebietler
als Mann der Schmerzen. Das ist schon Gotteslästerung… :-[
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#61   Fridericius †   17:50:42 | Dienstag, 24. November 2009
Job: Ähh, nein…
@Fridericius:
Verfügt Ihr Haushalt etwa über kein Weihwasser-Bidet?
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Das Zeug brennt immer so auf der Haut… :-D
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#60   r.ruhrgebietler   17:49:06 | Dienstag, 24. November 2009
defendor
es ereilt sie das gleiche schicksal wie mir
hier werden wir zum narren am Sühneleiden des Herrn Jesu Christi, ausgelacht, verleumdet und auf alle mögliche Art und Weise gekränkt und geschmäht.
wohlan, lasst uns Christus verkünden!
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#59   Hans im Glück   17:46:50 | Dienstag, 24. November 2009
intra-uterale Taufen
haben oft den Abgang des Fötus erst ausgelöst. Ein dunkeles Kapitel der Höllenangst. Jetzt wisst Ihr was los wäre in katholischen Krankenhäusern ohne 2. Vatikanisches Konzil.
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#58   defendor   17:46:37 | Dienstag, 24. November 2009
Wie schrecklich…
…für die selbstherrlichen Spass-Menschen…
dass
vor DER GÖTTLICHEN MAJESTÄT CHRISTI…
jegliche Lügen-Mehrheiten
zu Schall und Rauch werden !
Alleine
die GEBOTE UND GESETZE der allerheiligsten Dreifaltigkeit, GOTTES werden zum Massstab des „Gerichtes“ !
Sowie SEINE dargebotene BARMHERZIGKEIT durch, mit und in JESUS CHRISTUS, Seinem Mensch gewordenen eingeborenen SOHNE !
Lügen- „Mehrheiten“ vergehen im Staube der Zeit !
Die WORTE DER EWIGEN WAHRHEIT JESUS CHRISTUS aber werden niemals vergehen !
Auch nicht für die Beteiligten an der
Barbarei des Massenmordes an ungeborenen beseelten Kindern !
www.gloriapolo.net/
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#57   Job   17:44:37 | Dienstag, 24. November 2009
@Fridericius:
Verfügt Ihr Haushalt etwa über kein Weihwasser-Bidet?
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#56   Fridericius †   17:42:51 | Dienstag, 24. November 2009
Lycobates: Es wird immer absurder.
Die Möglichkeit intra-uteraler Taufen gibt es (mit einer Art Sonde), darüber hat sich das Hl. Offizium schon 1901 ausgesprochen (Antwort an den Erzb. von Utrecht).
Sie wird von einem Arzt vorgenommen, wenn die Lebensfähigkeit des Fötus stark gefährdet ist, und man aus guten Gründen befürchtet, das Kind würde tot zur Welt kommen.
Was ist dann mit all jenen Föten, die „einfach so“ abgehen, aus „Gottes“ Schuld quasi? Alle, zack, in den Limbus? Daran ist dann aber Gott schuld, oder wer sonst?
Oder sind Frauen, die Sex haben, verpflichtet, gleich nach dem Verkehr noch ne Sonde mit gesegnetem Wasser einzuführen in ihre Mumu, um die vielleicht entstandene befruchtete Eizelle zu taufen?
Meine Fresse, ist das albern. So eine gequirlte Scheisse können Sie doch nicht ernsthaft glauben.
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#55   Lutheraner_72   17:40:20 | Dienstag, 24. November 2009
kreuz.net jammert wieder…
ach wie schön, dass die Frau Kronthaler so menschlich und umsichtig bleibt… :)3
Schwangerschaftsabbruch und Verhütung ist eben nur in der kath. Kirche sündhaft.
Gut, dass wir ganz andere Mehrheitsverhältnisse haben in Europa. ^-^
Es gibt keine Kinderschlächter! So ein quatsch!
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#54   Sefirot   17:33:30 | Dienstag, 24. November 2009
Dann entg*tten Sie sich mal,
das tut not…wie das Amen in der Kirche, Ruhrgebietler! :-D :-D
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#53   Job   17:32:18 | Dienstag, 24. November 2009
@Domenico Tuttisanti:
Meine Einwände galten auch nicht dem moralischen Kern Ihrer Argumentation. Es ist nur so, dass Sie auf den Einwand „Wenn man Abtreibung verbietet, treiben die Frauen trotzdem ab, dann halt illegal“ so reagieren, dass Sie schreiben, dann könne man Mord ja ebenfalls straffrei lassen, gemordet werde ja ohnehin. Mein Einwand an dieser Stelle war lediglich, dass sich ein Mord an einem geborenen Menschen wesentlich schwerer vor der Strafverfolgung verheimlichen lasse als eine Abtreibung, und dass daher einiges dafür spricht, dass die Abschreckung durch Strafandrohung bei Abtreibung tatsächlich weniger wirksam sein könnte als bei Mord an geborenen Menschen.
Des weiteren schreiben Sie:
[fett]Da jeder von uns Opfer eines Nachbarschaftsmordes werden könnte, aber nicht (mehr!) Opfer einer Abtreibung, besteht für die Strafandrohung von Mord unter Geborenen ein hinreichendes Interesse aller Geborenen. Dasselbe einfache Interessenkalkül versagt gegenüber den Ungeborenen: denn wir sind ja alle schon geborenen.[/fett]
Da jeder von uns Erwachsenen, auf die Gesetzgebung zumindest durch Wahlrecht Einflussnehmenden, Opfer eines Mordes an einem Erwachsenen werden könnte, aber nicht (mehr) Opfer eines Kindermordes, besteht für die Strafandrohung von Mord an Erwachsenen ein hinreichendes Interesse aller Erwachsenen. Dasselbe einfache Interessenkalkül versagt gegenüber den Kindern: Denn die, die Einfluss auf die Gesetzgebung nehmen, sind ja alle schon Erwachsen
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#52   r.ruhrgebietler   17:30:39 | Dienstag, 24. November 2009
ach sefirot
was sollen ihre pseudojüdischen einschläg’ wenn sie GOTT meinen, dann schreiben sie das auch! und lassen alle anderen beleidigungen raus (z.b. * zu setzen…)
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#51   Lycobates   17:27:33 | Dienstag, 24. November 2009
intra-uteral @Job
D.h. wenn es die möglichkeit der intrauteralen Taufe gäbe, hätten Sie wesentlich weniger gegen die Abtreibung einzuwenden?
Die Möglichkeit intra-uteraler Taufen gibt es (mit einer Art Sonde), darüber hat sich das Hl. Offizium schon 1901 ausgesprochen (Antwort an den Erzb. von Utrecht).
Sie wird von einem Arzt vorgenommen, wenn die Lebensfähigkeit des Fötus stark gefährdet ist, und man aus guten Gründen befürchtet, das Kind würde tot zur Welt kommen.
Tauffähig ist jeder beseelter Mensch, geboren braucht er noch nicht zu sein.
Das alles hat aber nichts mit einer Beschönigung der Abtreibung zu tun. Abtreibung ist immer ein Mord an Unschuldigen. Das ist schon schlimm genug. Lediglich erschwerend ist, das ihnen zudem noch die selige Gottesanschauung geraubt wird.
Die Frage des Limbus ist unschlüssig. Es gibt dazu keine definitve Lehraussagen. Definiert ist nur, daß die Taufe, oder das persönliche Verlangen danach (votum), heilsnotwendig ist.
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#50   Goldengel   17:15:01 | Dienstag, 24. November 2009
hass class
Und die einzigen, die es denen Frauen schwerer machen, als sie es ohnehin schon haben ist die katholische Kirche.
Das glaube ich gerne, weil nämlich die Kirche an das Gewissen appelliert und das ist für Abtreibungsmörderinnen nicht immer leicht zu verdauen.
die Glaubhaftigkeit des Glaubens brökelt schon seit Jahrhunderten.
Ist das nicht eher Ihr Wunschdenken?
Man tritt die Moral mit Füßen, zu einer Lösung führt das nicht.
Tritt man die Moral nicht eher mit Füßen, wenn man abtreibt?
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#49   Sefirot   17:10:44 | Dienstag, 24. November 2009
Selbst Gott hat sich entgottet…
Die V-II-Kleriker benehmen sich immer entgotteter! Eine Schande!
Für den Menschen ist es sehr gut, wenn er sich dazu
aufrafft, sich zu entg*tten. Er kann da auf gute Vorbilder zurgreifen, denn Christen glauben, dass
G*tt selbst Mensch geworden ist… :-) und seine
Menschenfreunlichkeit damit unter Beweis gestell hat… :-( Nicht wahr, Ruhrgebietler ?
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#48   clarissa colonia   17:09:49 | Dienstag, 24. November 2009
Nun, ob abgetriebene Föten
(so aberwitzig das Thema ja ist) in den Limbus puerorum kommen, ist keineswegs gewiß, denn wenn allein die Taufe als das „Bad der Wiedergeburt“ (lavacrum regenerationis, vgl. Tit 3,5) die Erbsünde auslöscht, setzt dieses ja die leibliche Geburt voraus, denn ohne sie kann es keine Wiedergeburt geben.
Und, da diese abgetriebenen Kinder persönlich völlig unverschuldet nicht nur nichts von Christus wissen konnten, sondern sogar überhaupt nicht die Chance zur Taufe hatten, ist (zumal nach der jüngsten Entscheidung der päpstlichen Theologenkommission) nicht davon auszugehen, daß diese im Limbus puerorum sind, der ja ohnedies nur eine theologische Hypothese war.
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#47   Fridericius †   17:09:00 | Dienstag, 24. November 2009
Ahahahahahahahahahahahahahahahahaha.
Die Seelen der abgetriebenen Kinder, wenn auch ohne persönliche Sünde, sind doch mit der Erbsünde behaftet, und können demnach nach der Lehre der Kirche der seligen Gottesanschauung nicht teilhaftig werden, wenn ihnen (in ihrem natürlichen Glückszustand im Jenseits) auch keine zusätzliche Pein wird.
Alles Leben, was aus Adam geboren wird, steht durch die Erbsünde in einer unwiderruflichen Feindschaft zu Gott. Nur Glaube und Taufe können es retten.
Der Herr spricht zu Nikodemus: „Wer nicht wiedergeboren wird aus dem Wasser und aus dem Heiligen Geiste, kann nicht eingehen in das Reich Gottes“. Joh 3
Die Taufe, oder wenigstens das persönliche Verlangen danach, ist heilsnotwendig.
[1] Da die Seelen abgetriebener Kinder persönlich sündenlos sind, erleiden sie aber nur eine gewisse poena damni (Verluststrafe), keine poena sensus (Sinnenstrafe).
[2] Gott sehen und Seiner teilhaftig werden, können sie aber nicht. Und ihnen das verweigert zu haben, ist die größte Sünde bei einer Abtreibung.
[zu 1] Wer das glaubt, der hat sie doch nicht mehr alle.
[zu 2] Da nach diesem albernen Glaube ohnehin 90% der Menschen eher in die Hölle als in den Himmel kommen, hat man der „Seele“ des Kindes zu 90% was Gutes getan – es kommt nicht in die Hölle sondern in eine Art Glückseligkeit. Also sind Abtreibungen, zumal dann, wenn sie von Menschen mit dem falschen oder – noch schlimmer – gar keinem Glauben (den sie natürlich an ihre Kinder weitergeben würden) gemacht werden, gut. Logisch.
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#46   Domenico Tuttisanti   17:05:42 | Dienstag, 24. November 2009
Job: Ihre
Überlegungen zu ermittlungstechnischen Fragen bei verschiedenen Verbrechensarten sind ja ganz niedlich, aber den moralischen Kern meines Vergleiches und den Grund der Vergleichbarkeit von Schwangerschafts-Mord und Nachbarschaftsmord tangieren sie in keiner Weise!
Dass es nie zu einer strafrechtlichen Billigung von Nachbarschaftsmord kommen kann, hat einen ganz einfachen Grund: es könnte uns alle treffen! Da jeder von uns Opfer eines Nachbarschaftsmordes werden könnte, aber nicht (mehr!) Opfer einer Abtreibung, besteht für die Strafandrohung von Mord unter Geborenen ein hinreichendes Interesse aller Geborenen. Dasselbe einfache Interessenkalkül versagt gegenüber den Ungeborenen: denn wir sind ja alle schon geborenen. Als solche haben wir, wenn überhaupt ein Interesse, dann das des möglichen Täters, nicht das Interesse eines potentiellen Opfers. Auf diese Weise ist die Abtreibungsfreigabe der reine Täterschutz, der sich zynischerweise auch noch der Opfer-Phraseologie bedient: „Frauen in Not“, „Notlage“, „Konfliktschwangerschaft“ etc.etc.
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#45   hass class †   17:04:03 | Dienstag, 24. November 2009
regina
nein, das ist nicht unser Auftrag. Frauen, die eine solche Entscheidung getroffen haben, müssen sich erstens nicht rechtfertigen und bedürfen noch weniger unserem Handeln. Denn jede Frau, die die Entscheidung Abtreibung getroffen hat, hat sich diese Entscheidung mit Sicherheit nicht leicht gemacht, denn immerhin wächst ein Kind in ihr heran und so ein Eingriff ist nicht ungefährlich.
Es geht alleine um Entscheidungsfreiheit und Bevormundung, und jede Frau sollte das Recht haben bestimmen zu können, ob sie ihr Kind austreibt oder nicht.
Und die einzigen, die es denen Frauen schwerer machen, als sie es ohnehin schon haben ist die katholische Kirche. Die haben ja auch sonst nichts mehr zu melden, die Glaubhaftigkeit des Glaubens brökelt schon seit Jahrhunderten. Klar, dass man sich den unerforschten Gebieten der Wissenschaft widmen muss um seine Theorien/Glauben (und letztendlich falsche Behauptungen) einen schwer widerlegbaren Standpunkt zu geben. Unbeseeltes Leben, die Seele wächst heran. Man tritt die Moral mit Füßen, zu einer Lösung führt das nicht.
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#44   Job   16:57:51 | Dienstag, 24. November 2009
@Lycobates
Wenn das nur wahr wäre!
D.h. wenn es die möglichkeit der intrauteralen Taufe gäbe, hätten Sie wesentlich weniger gegen die Abtreibung einzuwenden?
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#43   Lycobates   16:51:34 | Dienstag, 24. November 2009
Paradies @MichaelaMaria
Selbstwenn man die Zellen, die bei der Abtreibung entfernt werden. als beseelt betrachtet, profitieren diese von der Abtreibung. Dieses besseelte Etwas kommt, da es frei von jeder Sünde ist, sofort in das Paradies.
Wenn das nur wahr wäre!
Die Seelen der abgetriebenen Kinder, wenn auch ohne persönliche Sünde, sind doch mit der Erbsünde behaftet, und können demnach nach der Lehre der Kirche der seligen Gottesanschauung nicht teilhaftig werden, wenn ihnen (in ihrem natürlichen Glückszustand im Jenseits) auch keine zusätzliche Pein wird.
Alles Leben, was aus Adam geboren wird, steht durch die Erbsünde in einer unwiderruflichen Feindschaft zu Gott. Nur Glaube und Taufe können es retten.
Der Herr spricht zu Nikodemus: „Wer nicht wiedergeboren wird aus dem Wasser und aus dem Heiligen Geiste, kann nicht eingehen in das Reich Gottes“. Joh 3
Die Taufe, oder wenigstens das persönliche Verlangen danach, ist heilsnotwendig.
Da die Seelen abgetriebener Kinder persönlich sündenlos sind, erleiden sie aber nur eine gewisse poena damni (Verluststrafe), keine poena sensus (Sinnenstrafe).
Gott sehen und Seiner teilhaftig werden, können sie aber nicht. Und ihnen das verweigert zu haben, ist die größte Sünde bei einer Abtreibung.
Näheres:
www.newadvent.org/cathen/09256a.htm
www.newadvent.org/cathen/07207a.htm
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#42   r.ruhrgebietler   16:48:18 | Dienstag, 24. November 2009
der Pfr. von Ars dreht sich im Grab um!
Die V-II-Kleriker benehmen sich immer entgotteter! Eine Schande!
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#41   Job   16:48:18 | Dienstag, 24. November 2009
QDomenico Tuttisanti:
Ihr Nachbarschaftsvergleich hinkt vor allem an der Stelle, wo argumentiert wird, ob Illegalisierung denn Taten verhindern könne oder nicht: Wenn der ungeliebte Nachbar einfach so verschwindet, wird er vermisst werden, es gibt schließlich Zeugen und amtliche Eintragungen, die erkennen lassen, dass der Nachbar vor seinem verschwinden existiert hat. D.h. eine Illegalisierung des Nachbarschaftsmordes macht diesen, wenn man der Strafe entgehen will, zu einem aufwändigen Unterfangen, zumal angesichts der heutigen Kriminaltechnik. Die Abschreckung durch Strafandrohung ist plausibel.
Die Existenz eines Embryos in den ersten Wochen ist oftmals (gerade bei einer problematischen Beziehung zum Kindsvater) nur der schwangeren Frau bekannt. Mangels Personen und amtlichen Eintragungen, die die Existenz des Embryos vor seinem Verschwinden bezeugen, ist es ein relativ geringer Aufwand, der Strafe zu entgehen. Die Abschreckung durch Strafandrohung funktioniert nur bedingt.
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#40   Goldengel   16:48:03 | Dienstag, 24. November 2009
meist sind es die Eltern, welche
Minderjährige zu einer Abtreibung zwingen.
Jugendliche sind oft gar nicht abgeneigt ihre Kinder auszutragen. Es sind die Erwachsenen, die ihnen „ihre Art der Vernunft“ einreden. Doch dass eine Adoption auch vernüftig sein kann, auf diese Idee kommen diese Eltern nicht. Da ermorden sie lieber ihre eigenen Enkerl.
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#39   Regina 1961   16:37:05 | Dienstag, 24. November 2009
hassclass
Ich habe nicht von Verbot geredet. Klar, eine Frau soll nicht bevormundet werden. Aber wer kümmert sich um das ungeborene Kind? Wo ist sein „Schutzraum“? Deßhalb noch einmal meine Forderung: Frauen so stark machen, daß eine Abtreibung erst gar nicht als mögliche Lösung angesehen werden kann. Und da ist unser aller Handeln gefragt. Rumtheoretisieren ist die dümmste Lösung. Da müssen alle mit anpacken. Dort liegen die wahren Probleme unserer Gesellschaft. Da, wo es Menschen schlecht geht, aush dem ungeborenen Kind, da sind wir als Christen gefordert, müßten unsere Koffer packen und dort hin ziehen.
Regina
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#38   LM.   16:36:41 | Dienstag, 24. November 2009
sensationell…
hier stammel einer:
wenn die gesellschaftlichen Voraussetzungen gegeben sind, braucht keine Frau ihr Kind abtreiben zu lassen. Aber diese gesellschaftlichen Voraussetzungen
haben Christdemokraten und Christsozialen bislang noch nicht schaffen können.
klingt wie:
wenn der möder einen netteren vater gehabt hätte wär er kein mörder geworden. leiter hat die sozialbetreuerin nicht die voraussetzungen schaffen können…
das arme arme mörderlein :-D :-D
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#37   Domenico Tuttisanti   16:29:04 | Dienstag, 24. November 2009
hass class
natürlich ist abtreibung eine Lösung und diese Entscheidung liegt alleine im Ermessen der Frau. Alles andere ist Bevormundung.
Natürlich ist die Ermordung eines störenden Nachbarn eine Lösung. Und diese Entscheidung liegt alleine im Ermessen des gestörten Nachbarn. Alles andere ist Bevormundung.
Ein Verbot bringt an dieser Stelle auch gar nichts, denn Menschen in Not handeln auch aus ihrer Not: Abtreibungen finden dann nur wieder in irgendwelchen Hinterhöfen statt, oder die Frau treibt aus Verzweiflung selbst ab: diese Geschichten kennen wir schon zu genüge.
Ein Verbot bringt an dieser Stelle auch gar nichts, denn Menschen in Not handeln auch aus ihrer Not: Nachbarschaftsmorde finden dann nur wieder in irgendwelchen Hinterhöfen statt und nicht bei geöffneter Haustüre durch die fachmännische Hand eines Berufskillers.
Aus Verzweiflung tötet womöglich jemand eigenhändig seinen Nachbarn: diese Geschichten kennen wir schon zur Genüge.
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#36   Sefirot   16:24:56 | Dienstag, 24. November 2009
Wenn die gesellschaftlichen Voraussetzungen
gegeben sind, braucht keine Frau ihr Kind abtreiben zu lassen. Aber diese gesellschaftlichen Voraussetzungen
haben Christdemokraten und Christsozialen bislang noch nicht schaffen können.
Vielleicht schafft das die Tigerenten-Koalition… O:O wohl erst dann, wenn alle Hörner haben… ;-)
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#35   hass class †   16:22:15 | Dienstag, 24. November 2009
status quo
jede Frau ist in der Lage ihr Kind austragen zu können!
dagegen spricht auch kein Recht auf Abtreibung.
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#34   Goldengel   16:19:56 | Dienstag, 24. November 2009
Regina 1961
Jede Frau müßte in der Lage sein, ihr Kind austragen zu können.
:(3
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#33   hass class †   16:19:19 | Dienstag, 24. November 2009
natürlich ist abtreibung eine Lösung
und diese Entscheidung liegt alleine im Ermessen der Frau. Alles andere ist Bevormundung.
Ein Verbot bringt an dieser Stelle auch gar nichts, denn Menschen in Not handeln auch aus ihrer Not: Abtreibungen finden dann nur wieder in irgendwelchen Hinterhöfen statt, oder die Frau treibt aus Verzweiflung selbst ab: diese Geschichten kennen wir schon zu genüge.
Außerdem behauptet doch die Kirche, dass eine abtreibende Frau für immer in der Hölle schmorren wird, also… was solls, eine schlimmere Strafe gibts doch nicht.
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#32   Regina 1961   16:17:52 | Dienstag, 24. November 2009
Halo Sefirot
Du kennst meine Meinung. Abtreibung ist keine Lösung. Es dürfte sie nicht geben. Jede Frau müßte in der Lage sein, ihr Kind austragen zu können.
Regina
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#31   Goldengel   16:17:28 | Dienstag, 24. November 2009
jeder Mutter, die ihr Kind abtreiben möchte,
sollte man zuerst einmal Jesus Christus näherbringen können und das kann eigentlich nur ein guter Priester.
Laien sind dazu nicht geeignet.
Ein Priester sollte die Dame darauf aufmerksam machen, welche schwere Sünde es ist, ein werdendes Leben zu zerstören. Das ist die eigentliche Aufgabe eines Priesters, darauf hinweisen, was Christus will und nicht was der Mensch will.
Der Priester ist zu allererst Seelenhirte und nicht Liturgiehansel.
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#30   Sefirot   16:15:16 | Dienstag, 24. November 2009
Regina 1961: Ich gebe Dir recht:
Abtreibung ist keine befriedigende Lösung, sollte aber
als Option zur Verfügung stehen…!
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#29   Regina 1961   16:13:21 | Dienstag, 24. November 2009
Hoppla
Von der Kunstmalerin zum Goldengel? Wie kömmt denn dies?
@michaelamaria
Die Vorposter schreiben zum Teil, sie hätten abgetrieben. Stimmt das? Wenn ja, warum? Meiner Meinung nach ist abtreibung Mord an einem ungeborenen Kind. Aber ich scheue mich, Mütter, die abgetrieben haben, als Mörderinnen zu bezeichnen. Ich denke, es ist viel wichtiger, Frauen, die ungewollt schwanger werden, den Rücken so zu stärken, daß sie in der Lage sind, ihr Kind auszutragen und es dann selbst erziehen oder aber zur Adoption freigeben können. Abtreibubg ist nie eine Lösung.
Regina
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#28   clarissa colonia   16:08:45 | Dienstag, 24. November 2009
Ob man Pilatus …
… nicht auch im Plural nach der o-Deklination dekliniert werden müßte … (Pilati, Pilatorum, Pilatis, Pilatos, Pilatis)?
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#27   Domenico Tuttisanti   16:01:19 | Dienstag, 24. November 2009
Das Wort „Ansammlung“ von Zellen
ist als Bezeichnung für Embryonen und Föten im übrigen falsch. Es gibt einen grundsätzlichen Unterschied zwischen einer bloßen Agglomeration von Zellen und ihrer Organisation. Wir sprechen nicht umsonst von einem Organismus. Getrennt von ihm ist eine einzelne Zelle nicht lebensfähig, aber das gilt auch schon für Körperzellen von erwachsenen lebenden Personen. Sowohl der Embryo, als auch der Fötus und auch der erwachsene Mensch sind Organismen, die in ständigem Austausch mit ihrer Umgebung stehen und zu ihrer Selbsterhaltung auf günstige Lebensbedingungen angewiesen sind. Das Lebensrisiko für viele Föten besteht darin, dass ihre „Umgebung“ ein Mensch ist, der ihnen nach dem Leben trachtet: die eigene Mutter!
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#26   Pascal123   16:00:50 | Dienstag, 24. November 2009
@defendor
Das heisst Pilates nicht Pilatusse.
Pilatusse einfach köstlich diese Wortschöpfung aber was Sie meinen ist Pilates, das sind Turnübungen. Könnte übrigens auch was für die gloria sein, damit stärkt Sie ihren Körper nach der heimtückischen Blitzattacke
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#25   Goldengel   16:00:25 | Dienstag, 24. November 2009
die gegenwart
Bitte wie meinen ?
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#24   die_gegenwart †   15:59:17 | Dienstag, 24. November 2009
vom kunstmaler
zum goldengel…
danke für die bestätigung, auch wenn es nicht von nöten war.
mit riesem tam-tam von kreuz.net weggezogen, und still und heimlich mit neuem account wieder da.
wie erbärmlich ist das denn?
(den account darfst du gerne auf einen beitrag/tag begrenzen lassen, heulsuse)
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#23   Goldengel   15:48:56 | Dienstag, 24. November 2009
bitte nicht alle auf mariamichaela losgehen,
ich denke, sie beginnt ihren Fehler einzusehen.
Das ist momentan wichtig.
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#22   Urban II   15:46:44 | Dienstag, 24. November 2009
mariamichaela
Sie schreiben „Der Embryo ist nur eine Ansammlung nicht lebensfähiger Zellen. Eine Abtreibung ist deshalb ein üblicher medizinischer Eingriff und kein Verbrechen“
Interessante Position. Nicht einmal komplett abwegig, wenn man einige zwingend notwendige Verbesserungen an dieser auswendig gelernt erscheinenden Aussage vornimmt: „Das Gehirn gewisser Abtreibungsbefürworter ist nur eine Ansammlung nicht lebensfähiger Zellen. Eine Entnahme des Gehirns ist deshalb ein üblicher medizinischer Eingriff und kein Verbrechen.“
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#21   defendor   15:46:13 | Dienstag, 24. November 2009
So viele…
…„Pilatusse“ wie in der heutigen „zeitgeistgemäss modernen“ Spass- und Vergnügunsgesellschaft hat es wohl kaum jemals gegeben.
Sie geben sich gleichsam die Klinke in die Hand…
die „Pilatusse“…der
Politik
Wirtschaft
Gesundheit
Erziehung
gewisser „Hilfsorganisationen“
und natürlich
gewisser „Beratungsstellen“ mit dem Missbrauch der Bezeichnung „(röm) katholisch“ !
Sie alle schöpfen aus demselben Gefäss…
das Wasser, um ihre angebliche „Unschuld“ unter Beweis stellen zu wollen.
Sie alle geben sich als „humane Zeitgenossen“, denen das angeb.
„Wohl der Menschen“ am Herzen liege.
Sie alle scheren sich einen Deut darum,
die GEBOTE und GESETZE GOTTES aus „selbstherrlich humanen“ Gründen als „überholt“ zu erklären und sie durch „zeitgeistgemässe“ Seelenverderber-Normen zu „ersetzen“.
Gelingt es den „Pilatussen“ nicht genügend Seelenunheil anzurichten, dann übernehmen schnell
die
„Judasse“,die nicht zögern um der Selbstherrlichkeit willen
die EWIGE WAHRHEIT JESUS CHRISTUS zu verraten…
und dies gar noch durch ein mit einem Lächeln servierten „Kuss“…
so etwa in einer sogenannten
„ergebnisoffenen Beratung“
ohne Hinweis auf die
SCHWERE SÜNDE
der Barbarei des Massenmordes an ungeborenen beseelten Kindern !
Ja, „Pilatuss“ und „Judasse“ sind ein eingespieltes „humanes“ Team !
Ungeborene beseelte Kinder haben sie schon längst aus ihrer – teuflischen – „Humanität“ ausgeschlossen !
Welch eine abgrundtiefer Zynismus !
KYRIE ELEISON
CHRISTE ELEISON
KYRIE ELEISON
www.gloriapolo.net…
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#20   Vineta   15:41:48 | Dienstag, 24. November 2009
Diese Art „Logik“ ist nicht neu!
„ Wenn man die Zellen, die bei der Abtreibung entfernt werden, als beseelt betrachtet, profitieren diese von der Abtreibung. Dieses beseelte Etwas kommt, da es frei von jeder Sünde ist, sofort in das Paradies.“
So ähnlich dachten ja auch die Hexen- und die Ketzerverbrenner:
Wenn man Hexen oder Ketzer durch Verbrennen aus der Gesellschaft entfernt, erweist man ihnen ja nur einen unschätzbaren Dienst, insofern sie ja dadurch, daß sie, so nichts Schlimmes mehr anrichten könnend und unter großen Qualen aus dem Leben scheidend, gerettet werden für ein Plätzchen im Himmel.
Soweit logisch richtig – fragt sich nur, wohin diejenigen kommen, die sich zu Herren über Leben und Tod aufgespielt haben!
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#19   Goldengel   15:36:33 | Dienstag, 24. November 2009
Domenico Tuttisanti
Ich verstehe Ihre Wut, doch versuchen Sie auch mariamichaela zu verstehen. Es ist nicht leicht für sie ihr damaliges Tun zu verkraften. Es geht jetzt vor allem um die Seele von mariamichaela, der geholfen werden muss. Sie muss einsehen, dass ihre Tat falsch war und ich finde mit dieser Aussage, dass Sie ihrem Kind bereits eine Seele gibt, also ein Gesicht, wird sie merken oder tut es sogar schon, dass sie damals nicht unbedingt richtig gehandelt hat. Hoffen wir, dass mariamichaela ein Einsehen hat, damit sie am Ende ihres Lebens das Haus Gottes betreten kann und ihr getötetes Kind in die Arme schließen kann.
Im Namen des Vaters, des Sohnes und des Hl.Geistes. Amen.
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#18   Domenico Tuttisanti   15:31:26 | Dienstag, 24. November 2009
michaela:
Selbst wenn man die Zellen, die bei der Abtreibung entfernt werden. als beseelt betrachtet, profitieren diese von der Abtreibung. Dieses besseelte Etwas kommt, da es frei von jeder Sünde ist, sofort in das Paradies.
Dasselbe gilt natürlich für alle Säuglinge, Kleinkinder bis zum Alter der Sprachbefähigung und auch danach … Sie alle dürfen – in der Logik von michaelamaria – in ihrem eigenen besten Interesse ermordet werden, weil man ihnen damit jede Chance nimmt, als Erwachsene schwer sündigen zu können … :-!
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#17   Auchkatholisch   15:25:35 | Dienstag, 24. November 2009
Also bei
Kath.ne… darf man jetzt auch Anmerkungen schreiben!
Da ist aber ziemlich Totehose!! :)
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#16   Goldengel   15:24:40 | Dienstag, 24. November 2009
mariamichaela
Es freut mich, dass Sie eine Einsicht zeigen, indem Sie wollen, dass Ihr getötetes Kind jetzt bei Gott ist. Dies ist für mich ein Zeichen, dass Sie (obwohl Sie es nicht zugeben wollen) erkannt haben, dass Ihr Embryo eine Seele hat. :(3 Beten Sie für Ihr Kind täglich und hoffen Sie auf ein Erbarmen Gottes.
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#15   DJM †   15:20:43 | Dienstag, 24. November 2009
@ Goldengel
Was sagen Sie zu diesem Bild?
HALLO BILD.
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#14   Goldengel   15:18:40 | Dienstag, 24. November 2009
was würde Jesus zu einer Abtreibung wohl sagen?
Man denke mal darüber nach.
Wer den Gottessohn liebt, der liebt auch seine Werte.
Den Unschuldigsten unter uns, also einen werdenden Menschen im Mutterleib zu töten, ist wohl unannehmbar für alle Christen.
Wer meint, dass Jesus so einen Mord zustimmen würde ?
Wen würde Jesus schützen?
Jesus würde natürlich beide schützen – Mutter und Kind.
Die Mutter, damit sie kein Unrecht tut und so ihrer Seele schadet,weil sie einen Mord auf dem Gewissen hat und das Kind, damit es leben kann.
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#13   michaelamaria †   15:16:18 | Dienstag, 24. November 2009
Selbst
wenn man die Zellen, die bei der Abtreibung entfernt werden. als beseelt betrachtet, profitieren diese von der Abtreibung. Dieses besseelte Etwas kommt, da es frei von jeder Sünde ist, sofort in das Paradies.
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#12   Waldemar Michael   15:10:48 | Dienstag, 24. November 2009
Steigerung
aussichtslos –> aussichtsloser –> am aussichtslosesten
welch gnadenreiche Wortschöpfung von einem begnadeten Schreiber :&)
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#11   Paulaner †   15:10:31 | Dienstag, 24. November 2009
Meine Katze ist grau. Alles was nicht grau ist, ist keine Katze.
Theo-Logische Logik der „Lebenskü^H^Hschützer“, für die alle zu Mördern erklärt werden, die nicht ihrem Verein beitreten und mitdemonstrieren.
:-D
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#10   michaelamaria †   15:07:07 | Dienstag, 24. November 2009
Verhütung ist
auf jeden Fall besser als Abtreibung.
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#9   Goldengel   15:04:21 | Dienstag, 24. November 2009
Pascal123
… :(3
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#8   Pascal123   15:03:12 | Dienstag, 24. November 2009
@michaela
Na so einfach darf man es sich nicht machen. Ob Der Emryo allein lebensfähig ist ist ja nicht die Frage.
Vielmehr geht es darum das diese Zellen schon
Mensch sind. Alle körperlichen Eigenschaften und Ausprägungen sind festgelegt einzig die Entwicklungsstadien unterscheiden sich. Gucken Sie sich doch einen Emryo mit 3 Monaten an, da ist alles dran was Menschlich ist.
Ich möchte betonen das ich nicht grundsätzlich gegen Abtreibung bin, nur als Verhütungsmethode finde ich es widerlich. Wenn ich poppen kann , dann kann ich auch Verantwortung für mein handeln übernehmen.
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#7   Goldengel   15:03:10 | Dienstag, 24. November 2009
die beste Antwort seit langen
Domenico Tuttisanti an mariamichaela: Wenn das stimmte, warum treiben Sie ihn dann ab?
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#6   doublemax   14:54:46 | Dienstag, 24. November 2009
@Domenico Tuttisanti
Ich liebe Deine Postings!
Volle Zustimmung!
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