Euthanasie
„Ich habe geschrieen, aber es war nichts zu hören“
Wachkoma- Patient verrecke? Ein angeblich vegetierender Belgier war 23 Jahre lang bei Bewußtsein.
Bild des gelähmten Rom Houben auf der Webseite der britischen Tageszeitung 'Daily Mail'.
Bild des gelähmten Rom Houben auf der Webseite der britischen Tageszeitung ‘Daily Mail’.
(kreuz.net) Rom Houben, ein heute 46jähriger Belgier wurde nach einem Autounfall fälschlicherweise 23 Jahre lang als Wachkoma-Patient behandelt.

Das berichtete die deutsche ‘Bild’-Zeitung am Sonntag.

In Wahrheit war der Mann bei vollem Bewußtsein, aber unfähig, sich nach aussen kundzugeben.

Erst der Neurologe und Koma-Forscher Steven Laureys in der ostbelgischen Stadt Lüttich befreite den Mann von seiner schrecklichen Fehldiagnose.

„Ich habe geschrieen, aber es war nichts zu hören“ – erklärt der Patient heute über einen Computer mit Spezialtastatur. Mit seiner rechten Hand kann er sich noch etwas mitteilen.

Auf die Frage, wie er die Horrorzeit überstanden hat, erklärt er: „Ich habe mich weggeträumt“.

Vor seinem Unfall im Jahr 1983 war Houben Ingenieur-Student und Kampfsportler.

Nach dem Unfall betrachteten ihn die Ärzte in Zolder – nördlich von Lüttich als hoffnungslosen Fall.

Houben erlebte, wie Pfleger und Ärzte ihn ansprachen, bis sie alle Hoffnung aufgaben.

„Nie vergesse ich den Tag, an dem sie mich entdeckten. Das war meine zweite Geburt“ – schreibt Houben jetzt.

Eine weitere Untersuchung an der Universität von Lüttich brachte ans Licht, daß Houben all die Jahre nur gelähmt – aber bei völligem Bewußtsein – war.

Aufnahmen eines Tomographen beweisen, daß sein Gehirn noch fast vollständig funktioniert.

Nach Angaben des Neurologen und Koma-Forschers Steven Laureys sind bei etwa vierzig Prozent der Menschen, die als Wachkoma-Patienten eingestuft werden, „Bewußtseinsreste“ nachweisbar.

Laureys hatte 44 Wachkoma-Patienten untersucht, die alle als eindeutig „vegetativ“ eingestuft wurden. Doch 18 von ihnen waren sehr wohl ansprechbar.

Als Ursache für die Fehldiagnosen bezeichnet Laureys einen Fehler im Verhalten der Ärzte:

„Wer einmal den Stempel »ohne Bewusstsein« trägt, wird ihn nur schwer wieder los.“
      
14 Lesermeinungen
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#14   r.ruhrgebietler   16:50:25 | Dienstag, 24. November 2009
welch Ironie!!
„Wer einmal den Stempel »ohne Bewusstsein« trägt, wird ihn nur schwer wieder los.“
Tja, die V-II-Kleriker haben diesen Stempel schon seit 1962…
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#13   Alexander von Eich   16:47:26 | Dienstag, 24. November 2009
Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen
ist nicht immer Mord oder Totschlag:
„Lebenserhaltende Maßnahmen zugunsten eines einwilligungsunfähigen Patienten, dessen Leiden einen irreversiblen tödlichen Verlauf angenommen hat, müssen eingestellt werden, wenn dies seinem zuvor erklärten Willen entspricht. Kann ein erklärter Wille nicht festgestellt werden, ist nach dem mutmaßlichen Willen zu entscheiden.“
BGH, Beschluss vom 17. März 2003 (Leitsatz)
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#12   Kraut   16:39:00 | Dienstag, 24. November 2009
Wann der Mensch gehen muß, bestimmt nur Gott.
Besser ist ein menschenwürdiges Sterben bei einer vernünftigen Sterbebegleitung!
Na, darunter kann man sich ja mal wieder einiges vorstellen, nicht wahr. Das übliche Schlangengesülze eben.
Selbst wenn ein Mensch an die „Maschine“ gebunden ist, obliegt es noch immer Gott dem Herrn, was mit dieser Person zu geschehen hat. Ich wünsche niemanden in eine solche Situation zu geraten und will es bestimmt auch selbst nicht.
Ein Mensch stirbt, wenn er aus eigenen Kräften nicht mehr leben kann. Und in diesem Augenblick sollten, wenn möglich, die Sterbesakramente von einem guten Priester gesprochen und vollzogen werden, sowie die Angehörigen aufrichtig betend mit am Platze sein.
Alles andere ist Mord; und wenn er noch so schöngeredet wird.
Da hilft es auch gar nix, wenn z.B. „Krebs“patienten erst zu Tode therapiert werden und man ihnen anschließend das letztliche Übermorphium verabreicht, wie es schon seit längerem gängige Praxis sein dürfte.
Eine absolute Ausnahme dürfte hier der Fall in einem Kriege sein, wo man Schwerverwundeten unter anderem in einer aussichtslosen Lage das Übermorphium verabreichte. Was auch verständlich ist, liest man die Kriegstagebücher der Feldärzte und Feldsanitäter, die die Schockerlebnisse des grausamen Anblickes bis heute noch vor Augen haben.
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#11   engelhardt †   11:41:53 | Dienstag, 24. November 2009
Noch mehr dreckinge Luegen
Schnell fällt das Urteil, Wachkomapatienten verrecken zu lassen, weil es bequemer ist …
Belege? Beispiel?
Achja, wie ueblich gibt’s die nicht.
Noch mehr Luegen fuer Jesus.
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#10   Navon   08:15:09 | Dienstag, 24. November 2009
Organspende?
Was hat der Artikel denn bitte mit Organspende zu tun? Das Schicksal des Mannes ist bedauernswert und zeigt, dass mehr Anstrengungen und mehr Geld im Gesundheitswesen nötig sind.
Hier jetzt aber eine Diskussion über die böse Organspende vom Zaun zu brechen ist geradezu lächerlich, da der Fall ja zeigt, dass Patienten eben nicht „ausgeweidet“ sondern auch Jahrzehnte gepflegt werden. Wenn es eine Organspende-Industrie gäbe, wäre der Mann ja wohl wirklich tot, was nicht der Fall ist.
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#9   Colombe de la paix   07:30:30 | Dienstag, 24. November 2009
Dieser Fall zeigt,
dass man Wachkomapatienten wie normale Patienten behandeln sollte, immer in der Hoffnung, sie erwachen!
Zum Thema Organspende:
Bei Komapatienten könnte Schindluder mit der Organspende getrieben werden. Wachkomapatienten haben hohe Pflegekosten, das über Jahre hinweg.
Wenn hier nun jemand Geld mit Organen verdienen möchte, könnte man schnell jemanden als Hirntod erklären.
Man sollt mit Äußerungen und Handlungen bei Komapatienten grundsätzlich
vorsichtig sein, wie auch bei Sterbenden.
Es muss schrecklich sein, alles mit zu erleben , unvorstellbar…
@ Lutheraner 72, Sterbehilfe in den Niederlanden ist Mord und Unmenschlich !!!
Besser ist ein menschenwürdiges Sterben bei einer vernünftigen Sterbebegleitung!
Dazu hab ich schon genug in anderen Themen gepostet!
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#8   EvaHermanFan akaFreimaurerin   23:48:16 | Montag, 23. November 2009
Und die
Abtreibungsbefürworter! Übrigens, toll, dass +.net es schon nach drei Tagen geschafft hat, die Nachricht bei web.de abzukupfern.
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#7   RRR   23:46:35 | Montag, 23. November 2009
Und wer ist schuld?
Und wer ist schuld an solch einer Fehldiagnose?
kreuz.net-Leser haben die Wahl zwischen…
…a) dem II. Vatikanischen Konzil,
…b) den Freimaurern,
…c) Bischof Gerhard Ludwig Müller,
…d) Erzbischof Robert Zollitsch,
…e) sämtlichen pastoralen Mitarbeitern des Bistums Linz außer Pfarrer Gerhard Maria Wagner,
…f) irgendeinem laisierten Priester,
…g) dem Modernismus,
…h) dem Novus Ordo Missae,
…i) den Juden.
Richtig ist:
a und b und c und d und e und f und g und h und i!!!!
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#6   Lutheraner_72   23:45:59 | Montag, 23. November 2009
teilheimer,
Sie geraten mit Ihrer Ansicht hier auf brennendem Boden. Ich denke auch, dass hier das Thema der aktiven, passiven Sterbehilfe ausgeschlachtet werden soll.
Die Selbstbestimmung eines Menschen würde ich auch an erster Stelle stellen. Die Niederlande sind da ein Vorbild für uns. Zwar ängstigt uns dieses Thema und viele schieben es daher weg, und genau deswegen gehört es enttabuisiert.
Die kath. Kirche nimmt dem Menschen auch in diesem Lebensbereich das Recht auf Eigenverantwortung, wie kaum anders erwartet. Da bietet es sich gut an mit so einem Bericht bestehende Ängste zu schüren.
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#5   Theilheimer   23:22:55 | Montag, 23. November 2009
@Josefus
Ja und jetzt rate mal wer darunter fällt, nämlich nur solche Leute die das ausdrücklich wünschen!
Stichwort Patientenverfügung!
Hat also nicht wirklich etwas mit Bequemlichkeit zu tun. Und diese sogenannte Lobby macht das auch nicht, weil sie Spaß daran haben Menschen sterben (oder halt, wahrscheinlich nach ihrer Meinung nach zu töten) zu lassen, sondern weil sie für die Selbstbestimmung eines Jeden einsteht und dazu gehört auch, dass man den Willen mancher durchführt, sie sterben zu lassen, weil sie komatös nicht würden weiterleben wollen, wenn der Fall einträfe.
@Alois Bischof, sie verwechseln Hirntod mit dem Komazustand, ein Komazustand bedeutet immer noch, mal abgesehen von der notwendigen Nahrungsaufnahme, ein ohne technische Hilfsmittel funktionierender Organismus.
Bei Menschen die Hirntod sind muss das Herz-Kreislauf-System künstlich aufrechterhalten werden.
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#4   Alois Bischof   23:08:50 | Montag, 23. November 2009
Hirntod
Wurde der Hirntod noch nicht festgestellt?
Dann hätte die Organspende-Industrie ihm bereits die Organe (inkl. Herz und Augen) ausheben können!
Natürlich „wissenschaftlich zuverlässig“…
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#3   Luteranerin †   22:21:05 | Montag, 23. November 2009
Josefus
Ich habe in einem Pflegeheim gearbeitet, dort hatten wir einen Wachkomapatienten, ich muß dir ehrlich sagen es war ein schwieriges Angehen. Ich war damals erst 18 Jahre alt. Dieser Mann überlebte 12 Jahre bis er starb. Allerdings wurde er nicht gestorben, sein Ableben geschah auf natürliche Weise.
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#2   Josefus   21:53:14 | Montag, 23. November 2009
Verrecken lassen meint wohl dies
Schnell fällt das Urteil, Wachkomapatienten verrecken zu lassen, weil es bequemer ist …
Ein ganze Lobby setzt sich dafür ein, solche Menschen besser umzubringen.
Vielen Wachkomapatienten wünscht man den Tod und geht deswegen davon aus, dass sie nichts mehr wahrnehmen und die Tötung leichter rechtfertigen zu können.
Dieser Fall zeigt, dass wir noch sehr wenig über echte scheinbare Komapatienten wissen.
Was wenn seine Verwandten sich gewünscht bzw. durchgesetzt hätten, dass sein Leben nicht lebenswert sei und man ihn deswegen umbringen lassen solle?
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#1   Theilheimer   19:04:16 | Montag, 23. November 2009
Verrecke?
Was hat das jetzt mit verrecken zu tun? :-S
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