Deutschland
Der Türkenparagraph der Deutschen
Der Prozeß gegen Mons. Richard Williamson ist eine deutsche Blamage. Der repressive Maulkorbparagraph 130 unterbindet klar die freie Meinungsäußerung.
Deutsch-türkische Flagge
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© arne.list, CC
(kreuz.net) Der deutsche Maulkorb-Paragraph 130 unterbindet die freie Meinungsäußerung.

Das erklärte Winfried Hassemer (69) – ehemaliger Vizepräsident des deutschen Bundesverfassungsgerichts – am 18. November in einem Interview auf der Webseite des ‘Deutschlandfunks’.

Hassemer war während seines Studiums Stipendiat der Bischöflichen Studienförderung Cusanuswerk.

Zum Paragraphen 130 sagt er: „Wenn ich aber der Gesetzgeber gewesen wäre, hätte ich das nicht so gemacht.“

Er habe vor einiger Zeit bei einem Vortrag in der Türkei darauf hingewiesen, daß der dortige Türkentum- Paragraph in einer freiheitlichen Strafgesetzgebung nichts verloren habe.

Das Gesetz bestraft Beleidigungen der türkischen Nation, der türkischen Republik und der Institutionen und Organe des Staates.

„Daraufhin haben die Damen und Herren mich natürlich auf den Paragraphen 130 in der Bundesrepublik aufmerksam gemacht und gesagt, das sei der Struktur nach genau dasselbe wie das, was ich in der Türkei kritisiert habe“.

Das konkrete Interesse der entsprechenden Gesetze sei sowohl in der Türkei wie auch in Deutschland „sehr schwammig“ – gibt der Richter zu:

„Man kann dem Paragraph 130 übrigens ansehen, daß der Strafgesetzgeber durchaus ein, sagen wir mal, schlechtes Gewissen hatte, dieses alles ins Strafgesetzbuch hineinzustellen.“

Der Paragraph 130 hat – so Hassemer – etwas mit der deutschen Vergangenheit zu tun:

„Mir wäre ein Gesetzbuch lieber – vielleicht drücke ich mich mal so vorsichtig aus –, das auf eine solche Vorschrift verzichten könnte und die Aufarbeitung des Nationalsozialismus gewissermaßen nicht in den Straffällen zu machen hätte.“

Der Richter stört sich vor allem an dem „unbestimmten Begriff der Störung des öffentlichen Friedens“, wie er in dem Paragraphen vorkommt.

Deutsche Strafrechtler würden schon lange über diesen Begriff diskutieren:

„Die allermeisten sind der Meinung, daß das dem Bestimmtheitsgebot der Verfassung nicht entspricht.“

Im Interview wird sehr deutlich, daß es dem deutschen Richter klar ist, daß er sich auf vermintem Gebiet bewegt.

So wird er mit der Frage konfrontiert: „Sind Sie dafür, daß demonstriert werden darf mit der Botschaft, der Nationalsozialismus war ein positives System?“

Hassemers zögerliche Antwort: „ Sagen wir, ich wiederhole mich. Ich würde sagen, ein solches Gesetzbuch, das sich so etwas erlauben kann, würde uns schmücken.“

Es würde darauf setzen, daß Gesellschaft, Politik und der bürgerliche Diskurs das verhindern würden und man dazu das Strafrecht nicht braucht.

„Sie fordern Freiheit für die Gegner der Freiheit?“ – wirft der interviewende Journalist das Standard-Argument der Freiheitsfeinde ein.

Hassemer antwortet: „Die Gegner der Freiheit, solange sie nur ihren Mund aufmachen, meine ich, müßten durch einen Diskurs der Gesellschaft bedient werden, wenn es irgendwie ginge, und eben nicht durch das Strafrecht.“

Eine Notwendigkeit des Paragraphen 130, um rechtsextreme Aufmärschen abzuwenden, sieht der Richter nicht: „Man braucht keine strafrechtlichen Verbote der Meinungsäußerung, wenn man solche Versammlungen verhindern will.“

Der Richter stellt fest, daß das Versammlungsrecht ein anderes Rechtsgut ist als das Recht auf die eigene Meinung – „weil die Meinungsäußerung im Grunde nur die stört, die sie hören wollen, oder die das lesen, oder was immer.“

Dagegen würden Versammlungen möglicherweise den Verkehr oder sonst etwas stören.

Beim Maulkorb-Paragraphen 130 gehe es auch nicht um das Problem der Gewaltverherrlichung. Diese werde im deutschen Strafgesetzbuch an anderer Stelle mit Strafe bedroht:

„Nein, nein, es geht um gewissermaßen einen bestimmten historischen Zugang zur Gewalt, und das ist das Problem des Paragraphen 130.“
      
26 Lesermeinungen
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#26   HarroMeyer †   11:55:40 | Freitag, 27. November 2009
Bei dieser Gehirnschnüffelei haben wir doch Erfahrung!
Schon der Kaiser Wilhelm wurde mit einem derartigen „Rechtsgut“ geschützt :-@ .
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#25   Dr. Christoph Heger   01:08:23 | Freitag, 27. November 2009
Alois Bischof hat recht, und
Fridericius erzählt dummes Zeug:
In den Knast kommt niemand, weil er dies und das abstreitet / nicht glaubt oder so.
Wie sich inzwischen herumgesprochen haben dürfte, kann man sehr wohl in den Knast kommen, wenn man gewisse strafrechtlich geschützte „Wahrheiten“ leugnet, in Zweifel zieht. Und die Kritik von Hassemer dürfte weiter verbreitet sein, als uns das Geflecht von Politik und Medien glauben machen wollen.
Dagegen habe ich mich vom BVerfG belehren lassen müssen, daß die Leugnung des Völkermords an den Armeniern des Osmanischen Reichs – und in dem von mir angezeigten Fall sogar einer ziemlich dreist-beleidigenden Leugnung – vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt ist.
Nicht ganz recht hat Alois Bischof, die Lage in Frankreich betreffend. Vor einigen Jahren wurde Bernard Lewis, Professor in Princeton und „Nestor der angelsächsichen Orientalistik“ wegen seiner bei ihm ziemlich plötzlichen Erkenntnis, daß der Genozid an den Armeniern nur „die armenische Sicht“ sei, wegen „Negationismus“ vor Gericht gezogen, aber (strafrechtlich) freigesprochen. Dagegen bejahte ein anderes Gericht, den (zivilrechtlichen) Anspruch der armenischen Gemeinde auf Schadenersatz – was für den berühmten Herrn Professor offenbar ziemlich peinlich war.
MfG
Christoph Heger
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#24   Fridericius †   16:50:53 | Donnerstag, 26. November 2009
Alois Bischof: Nix verstanden?
Hätte man die Leugnung des armenischen Völkermords mit der gleichen Härte bestraft mit der die Leugnung des Holocausts an den Juden bestraft wird, so könnte die Bundesrepublik Deutschland mehr als eine Million seiner türkischstämmigen und oft türkischnationalen Einwanderer verhaften blablablabla blabla.
Was zum Geier wollen Sie denn? Schreiben Sie vom Knast aus? Oder was?
Offensichtlich nicht. In den Knast kommt niemand, weil er dies und das abstreitet / nicht glaubt oder so.
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#23   Alois Bischof   16:43:24 | Donnerstag, 26. November 2009
Armenischer Völkermord
Hätte man die Leugnung des armenischen Völkermords mit der gleichen Härte bestraft mit der die Leugnung des Holocausts an den Juden bestraft wird, so könnte die Bundesrepublik Deutschland mehr als eine Million seiner türkischstämmigen und oft türkischnationalen Einwanderer verhaften und für sieben Jahre einkerkern (was freilich zur Überfüllung der Gefängnisse führen würde).
Aber der sehr gut belegte Armenische Völkermord wird von Historikern belegt.
Die Armenier kontrollieren nicht die Hollywood-Industrie, nicht die US-Regierung und die Regierungen Westeuropas, haben keine Atomwaffen, können nicht die mächtigsten Mitglieder der weltweiten Hochfinanz zu ihrem Volke zählen, und haben freilich nur eine ab und zu mal erfolgreiche Lobby seit 1991.
In Frankreich wurde noch kein Türke eingesperrt, obwohl die Leugnung des Genozids an Armeniern, Assyrern (Suryoye) und Griechen verboten ist.
Daß der armenische Völkermord teilweise auf armenische Aufstände gegen die osmanische Armee und die osmanische Staatsmacht zurückzuführen ist, ist ja auch wahr. Auch, daß die Vernichtung nicht im Verlaufe des Krieges angestrebt wurde (funktionalistische Perspektive).
Ich will nicht einmal eine Million Türken einsperren.
Man soll diese Frage einer freien historischen Forschung überlassen.
Tatsache bleibt, daß vieles an der offiziellen Holocaust-Version niemals historisch oder technisch belegt wurde.
Das heißt noch nicht, daß Überlebende lügen.
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#22   michaelamaria †   15:23:43 | Donnerstag, 26. November 2009
calumniare:
Na, na, der 130er ist dann der 301er.
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#21   Pascal123   15:19:56 | Donnerstag, 26. November 2009
@caluminare
Gut das Sie das sagen ich dachte schon ich hätte eine Baustelle vomHaus aber nei da wird was ganz anderes vorbereitet. Gut das Sie das gesagt haben jetzt ergibt das alles auch einen Sinn.
Danke Danke Danke
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#20   CALUMNIARE   14:46:45 | Donnerstag, 26. November 2009
CALUMINARE
Nur mit der Ruhe Leute. In 30 Jahren sind die Muselmanen im ehemaligen Deutschland an der Macht ind dann gibt es den 130iger nicht mehr. Also regt Euch ab. Die Autokräne an denen die Priester aufgehängt werden (auch solche die eifrig vor dem islam buckeln) sind schon auf dem Weg.
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#19   FXaver   13:44:00 | Donnerstag, 26. November 2009
Irgendwo muss eine Grenze sein…
Natürlich kann man nicht erlauben, dass zur Gewalt gegen eine bestimmte Gruppe von Menschen oder gegen Einzelpersonen aufgerufen wird. Die Meinungsfreiheit ist nirgendwo schrankenlos.
Aber die jetzige Form der strafrechtlichen Verfolgung der Leugnung von Verbrechen des NS-Staats finde ich auch überzogen.
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#18   biomilch   13:21:49 | Donnerstag, 26. November 2009
Eigentlich ist die Rechtslage in diesem Fall (II)
Nun ist in diesem Fall auch der Wortlaut sowohl des Strafgesetzbuches als auch des Grundgesetzes so unmissverständlich, dass nicht einmal der Senat darum herum kam anzuerkennen, dass es sich bei Paragraph 130 Absatz 4 StGB um ein Einzelfallgesetz handelt und dieses eigentlich mit dem Grundgesetz unvereinbar ist. Normalerweise wäre an diesem Punkt auch Ende: Das Gericht hätte die entsprechende Strafvorschrift für verfassungswidrig erklären und damit aufheben müssen.
Hätte. Hat es aber nicht.
In einem jedenfalls technisch brillanten Akt der Rechtsbeugung vollzogen die Richter nach Feststellung dessen, was nicht zu leugnen war, eine völlige Kehrtwendung und erklärten sinngemäß: „Ja, das ist ein Einzelfallgesetz, ja, Einzelfallgesetze sind verboten. Aber dieses Einzelfallgesetz ist trotzdem erlaubt.“ Die an Kreativität unübertoffene Begründung für dieses „Primat der Politik über das Recht“ (Carl Schmitt): Das NS-Regime war ein weltgeschichtlich einzigartiges, niemals zu übertreffendes Verbrechen (mithin also das ultimative Böse, alias der Teufel); die Bundesrepublik Deutschland ist ihrer Natur gemäß das Gegenteil des Dritten Reiches (als absolutes Gegenteil des Bösen damit das vollendete Gute, also göttlich); und das Böse kann sich nicht auf die Regeln des Guten berufen. Oder, mit den Worten des Bundesverfassungsgerichts: das Verbot der „propagandistischen Gutheißung“ des Gegenentwurfs der BRD (= Drittes Reich) ist der Rechtsordnung der BRD „immanent“.
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#17   Kraut   13:20:50 | Donnerstag, 26. November 2009
Ori-gi-nal !!
Also wer es immer noch nicht wußte, daß die Polen anno 1939 über unsere Wehrmacht hinwegfegten wie ein Wirbelsturm, der sollte einfach polnische Quellen bemühen; denn in Wahrheit hat Hitler sich sofort nach Elba abgesetzt als die unschlagbare polnische Luftwaffe Berlin in Schutt und Asche bombte, und polnische Ulanen bis an der Spree vorrückten. Darauf hat Italien Deutschland den Krieg erklärt, die Franzosen rückten an den Rhein vor und im Deutschen Reich kam es zu Meutereien. Die flüchtende feige Wehrmacht aber, die bei ihrem hinterhältigen Angriff gen Osten tatsächlich einige Kilometer über die polnische Grenze gelangt war, die hat sich dann nur noch an hilflosen polnischen Zivilisten ihr Mütchen gekühlt und in Polen furchtbare Verbrechen begangen, bevor sie sich auflöste und fluchtartig nach Westen über die Oder absetzte.
:-D –---------------------- :-D
Das erbärmlich schlimme daran ist: Hört man eingefleischte Polen reden, glauben die das tatsächlich so in etwa!!
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#16   Paulaner †   13:19:01 | Donnerstag, 26. November 2009
Na klar, hätte der verrückte Pfaffe nicht den schönen Solitärbaum gefällt, dann wäre Frieden!
Kraut: Jede politische Entscheidung hat einen religiösen Hintergrund.
:-D Du sagst es, „Kraut“.
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#15   biomilch   13:17:59 | Donnerstag, 26. November 2009
Eigentlich ist die Rechtslage in diesem Fall ausgesprochen klar.
Selbst für juristische Laien verständlich besagt das „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ in Artikel 19 Absatz 1: „Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muss das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten.“ Punkt. Ohne Wenn, ohne Aber, ohne Einschränkung oder Ausnahme. Spezieller noch zur hier beeinträchtigten Meinungsfreiheit heißt es, sie finde „ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze …“ (Artikel 5 Absatz 2). Jeder Student der Rechtswissenschaften lernt bereits in seinen ersten beiden Semestern in den Vorlesungen zum Staatsrecht, dass Einzelfallgesetze mit der Rechtsstaatlichkeit und dem Gleichbehandlungsgrundsatz unvereinbar und grundgesetzlich verboten sind. Die Entscheidung hätte also klar sein müssen: Straftatbestände, die nur die Verherrlichung „nationalsozialistischer“ Diktaturen betreffen, sind mit dem Grundgesetz unvereinbar.
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#14   mr. cologne †   13:16:17 | Donnerstag, 26. November 2009
Zu blöd
Art. 5 GG:
(1) Jeder hat das Recht seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Hierauf wollt ihr Spinner euch also immer berufen, zu blöd nur das der Art. 5 damit nicht abgeschlossen ist:
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
Damit sind die Träumereien vorbei und hier liegt auch der Grund für das Verbot von rechtsradikalen Demos etc.
Diese sind in der Regel verfassungsfeindlich, womit sie sich nach §2 nicht mehr auf das Recht auf freie Meinungsäußerung berufen können.
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#13   Kraut   13:15:52 | Donnerstag, 26. November 2009
Jede politische Entscheidung hat einen religiösen Hintergrund.
„In der Politik geschieht nichts zufällig.“
Den verbliebenen Resten des christlichen Abendlandes will man jetzt noch einen Volltreffer in den empfindlichen Rumpf versetzen, indem Tür und Tor für den Islam geöffnet werden.
Auseinandersetzungen -schwere- sind hier unvermeidlich und gewollt. Was wird also anderes geschehen, um diesen Umstand mit noch mehr Gesetzesverschärfungen was die „Religionsausübung“ und „aufgezwungener Toleranz“ betrifft, entgegenzutreten?
Wer dieser Ausführung nicht folgen kann, dies ganz und gar nicht durchschauen kann oder will, der möchte es sich doch bitte vor dem Fernseher gemütlich machen.
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#12   Fridericius †   13:08:01 | Donnerstag, 26. November 2009
EU, ein religiöser Zusammenschluss?
:-D … :-D :-D :-D :-D
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#11   michaelamaria †   13:05:41 | Donnerstag, 26. November 2009
Kraut:
Hast Du irgendein Argument dafür, dass die EU ein religiöser Zusammenschluß und nicht ein politischer ist?
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#10   Kraut   13:05:38 | Donnerstag, 26. November 2009
na Gallowglas…
Möchtest du uns irgendetwas mitteilen?
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#9   Gallowglas   13:03:32 | Donnerstag, 26. November 2009
na Kraut …
entlarvst du dich mal wieder selbst ? :-D
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#8   Kraut   12:47:43 | Donnerstag, 26. November 2009
Mann bist du doof…
Persien ja wo gibs denn den Staat Persien. Konnte ich nirgends finden??
Komm, mach dich endlich vom Acker!
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#7   Pascal123   12:38:35 | Donnerstag, 26. November 2009
@Kapituliernix??
Persien ja wo gibs denn den Staat Persien. Konnte ich nirgends finden??
Nunja nur weil es in Polen auch Spinner gibt die die Geschichte verklären und Rechtsradikal und/oder Nationalistisch und Ausländerfeindlich eingestellt sind müssen wir das bei Uns ja nicht auch zu lassen.
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#6   Sefirot   12:20:12 | Donnerstag, 26. November 2009
Wo ist da ein Maulkorbparagraph ?
Was Elijahu und Konsorten hier schon laut gedacht und an Geistesverwirrtheiten geschrieben haben, ist doch der glasklare Beweis für das Nichtvorhandensein des Maulkorb-Paragraphen.
Für den Herrn Williamsson liegen die Dinge aber
völlig anders und da muss der nicht vorhandene
Maulkorb-Paragraph unbedingt in Anwendung kommen… :)3 :)3 :)3
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#5   Kapituliernix von Koppelschloß   12:19:16 | Donnerstag, 26. November 2009
Die Lebensgefahr für die verordnete BRDDR-Meinung im religiösen Sinne droht in der Tat nicht von de…
Doofmichels, sondern diesen dickköpfigen unberechenbaren Chaotenstaaten, wie Polen, der Türkei und Persien. Schaut bitte her, was sich die Polen inzwischen an antideutschen Geschichtfälschungen erlauben, ohne daß unser Claudia weint und unser Äntschi protestiert. Auf Polska News dürfen Deutsche Gedanken äußern, die in der BRDDR saftig mit Knast bestraft werden.
PROLOG:
Also wer es immer noch nicht wußte, daß die Polen anno 1939 über unsere Wehrmacht hinwegfegten wie ein Wirbelsturm, der sollte einfach polnische Quellen bemühen; denn in Wahrheit hat Hitler sich sofort nach Elba abgesetzt als die unschlagbare polnische Luftwaffe Berlin in Schutt und Asche bombte, und polnische Ulanen bis an der Spree vorrückten. Darauf hat Italien Deutschland den Krieg erklärt, die Franzosen rückten an den Rhein vor und im Deutschen Reich kam es zu Meutereien. Die flüchtende feige Wehrmacht aber, die bei ihrem hinterhältigen Angriff gen Osten tatsächlich einige Kilometer über die polnische Grenze gelangt war, die hat sich dann nur noch an hilflosen polnischen Zivilisten ihr Mütchen gekühlt und in Polen furchtbare Verbrechen begangen, bevor sie sich auflöste und fluchtartig nach Westen über die Oder absetzte.
ERSTES PLAGIAT:
Als Polen den Krieg gewann
Brandenburger Tor 1945 Unsere Flieger bombardieren Berlin, Hitler nach Elba geflohen, auch Italien erklärt Deutschland den Krieg – meldete die polnische Presse im September 1939.
Quelle:
nonkonformist.net/forum/index.php?topic=2291.0
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#4   Fridericius †   12:17:44 | Donnerstag, 26. November 2009
Es ist in der Tat eien Frage
ob man den Feiinden der Freiheit Freiheit gewähren muss oder nicht.
Muss man es als freiheitliche Demokratie beispielsweise monarchistischen, nationalsozialistischen oder Kommunistischen Parteien erlauben, für ihre Sache zu werben – also für eine Aushebelung / Abschaffung der Demokratie?
Man kann so argumentieren, dass, falls es eine Mehrheit dafür geben sollte, die Demokratie abzuschaffen, dies in der Freiheit der Bürger liegen müsste, das zu tun.
Andererseits: Wie alle wissen, sind Mehrheiten wechselhaft. Würde eine Krise die Menschen dazu bringen, sich einen „starken Mann“ zu wünschen, dann wäre das morgen vielleicht schon anders – doch dann wäre es zu spät. Zudem, was ist mit jener (vielleicht sehr großen) Minderheit, die das nicht will?
Daher beantworte ich die Frage mit „nein“. Demokratiefeindlichen Kräften muss aufgrund der Meinungsfreiheit kein Raum gegeben werden. Ganz im Gegenteil: Um die Demokratie zu erhalten müssen solche Gruppierungen bekämpft werden und dürfen keinen Raum erhalten, gegen die Demokratie zu agitieren.
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#3   Job   12:13:13 | Donnerstag, 26. November 2009
Ohne die
kreuz.net-Stilblüten dazwischen und im Gesamtzusammenhang hier (man kann auch reinhören):
www.dradio.de/…nterview_dlf/1071864/
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#2   Gallowglas   12:10:19 | Donnerstag, 26. November 2009
schon seltsam …
Über den §130 regen sie sich tierisch auf, aber den §166, welche genau so schwammig (und vorallem vollkommen überflüssig) ist, DEN wollen sie am liebsten extrem verschärfen …
das ist halt die katholische Doppelmoral.
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#1   biomilch   12:05:57 | Donnerstag, 26. November 2009
„Sie fordern Freiheit für die Gegner der Freiheit?“
– wirft der interviewende Journalist das Standard-Argument der Freiheitsfeinde ein.
Die Gegner der Freiheit regieren gerade – Web2.0.
Man muß ja schon die Server ins Ausland stellen.
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