Vatikan
Bewachte Kardinäle
Wenn der Papst tot ist, wird die Päpstliche Schweizergarde nicht arbeitslos. Sie übernimmt dann den Schutz der Kardinäle und des Konklave. Wenn’s sein muß, bis zum Blut. Von Ulrich Nersinger, Vatikanspezialist.
(kreuz.net) Seit beinahe fünfhundert Jahren steht sie im Dienst des Oberhauptes der katholischen Kirche: die Päpstliche Schweizergarde. Papst Julius II. hatte sie 1506 als Landsknechtstruppe begründet. Sie sollte seine Person und seinen Palast schützen.

Die Bewährungsprobe kam schon zwei Jahrzehnte später. Am 6. Mai 1527 brach die spanisch-deutsche Soldateska Kaiser Karls V. in die Ewige Stadt. Plündernd und mordend zog sie zum Vatikan. 147 Gardisten – unter ihnen der Kommandant – wurden auf barbarische Weise niedergemetzelt.

Kaiser Karls V. († 1558) herrschte während der Luther-Wirren über das Deutsche Reich Römischer Nation. 1521 rief er Martin Luther zum Reichstag nach Worms. Luther widerrief seine Thesen nicht und wurde daraufhin von Karl.V. mit der Reichsacht belegt.

42 Schweizern gelang es, Papst Klemens VII. vor der Soldateska Kaiser Karls V. zu beschützen, und mit ihm in die Engelsburg zu flüchten.

Seit diesem Datum ist der 6. Mai der Ehrentag des Korps. Jahr für Jahr werden an diesem Tag die neuen Rekruten im Damasushof des Apostolischen Palastes vereidigt:

„Ich schwöre, treu, redlich und ehrenhaft dem regierenden Papst und seinen rechtmäßigen Nachfolgern zu dienen und mich mit ganzer Kraft für sie einzusetzen, bereit, wenn es erheischt sein sollte, selbst mein Leben für sie hinzugeben.

Ich übernehme dieselbe Verpflichtung gegenüber dem Heiligen Kollegium der Kardinäle während der Sedisvakanz des Apostolischen Stuhles. Ich verspreche überdies dem Herrn Kommandanten und meinen übrigen Vorgesetzten Achtung, Treue und Gehorsam. Ich schwöre, all das zu beachten, was die Ehre meines Standes verlangt.“


Die Schweizergardisten bewachen die Eingänge zur Vatikanstadt und zum päpstlichen Palast. Sie übernehmen die Begleitung und den Schutz des Papstes bei religiösen und weltlichen Feiern. Protokollarische Ehrendienste im Vatikan gehören ebenfalls zur Pflicht der Schweizer.

1979 legte Papst Johannes Paul II. die Mannschaftsstärke der Garde auf eine Hundertschaft fest. Vor dem Heiligen Jahr 2000 wurde der Sollbestand auf 110 Mann erhöht.

Eigentlich wäre vorgesehen, daß die Gardisten in drei Geschwadern Dienst tun. Dies würde bedeuten: einen Tag Dienst, zwei Tage frei. Doch die Aktivitäten ihres verstorbenen päpstlichen „Oberbefehlshabers“ machten dieser Bestimmung einen Strich durch die Rechnung: Unter Johannes Paul II. waren Überstunden die Regel.

Potentielle Rekruten der Schweizergarde müssen katholisch, ledig und von Geburt Schweizer sein. Sie müssen in ihrer Heimat den Militärdienst abgeleistet haben, einen guten Leumund besitzen und eine Mindestgröße von 174 Zentimetern vorweisen. Sie verpflichten sich zu wenigstens zwei Dienstjahren.
      
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