Wenn der Papst tot ist, wird die Päpstliche Schweizergarde nicht arbeitslos. Sie übernimmt dann den Schutz der Kardinäle und des Konklave. Wenn’s sein muß, bis zum Blut. Von Ulrich Nersinger, Vatikanspezialist.
(kreuz.net) Seit beinahe fünfhundert Jahren steht sie im Dienst des Oberhauptes der katholischen Kirche:
die Päpstliche Schweizergarde. Papst Julius II. hatte sie 1506 als Landsknechtstruppe begründet. Sie
sollte seine Person und seinen Palast schützen.
Die Bewährungsprobe kam schon zwei Jahrzehnte später.
Am 6. Mai 1527 brach die spanisch-deutsche Soldateska Kaiser Karls V. in die Ewige Stadt. Plündernd und
mordend zog sie zum Vatikan. 147 Gardisten – unter ihnen der Kommandant – wurden auf barbarische Weise
niedergemetzelt.
Kaiser Karls V. († 1558) herrschte während der Luther-Wirren über das Deutsche Reich
Römischer Nation. 1521 rief er Martin Luther zum Reichstag nach Worms. Luther widerrief seine Thesen
nicht und wurde daraufhin von Karl.V. mit der Reichsacht belegt.
42 Schweizern gelang es, Papst Klemens
VII. vor der Soldateska Kaiser Karls V. zu beschützen, und mit ihm in die Engelsburg zu flüchten.
Seit
diesem Datum ist der 6. Mai der Ehrentag des Korps. Jahr für Jahr werden an diesem Tag die neuen Rekruten
im Damasushof des Apostolischen Palastes vereidigt:
„Ich schwöre, treu, redlich und ehrenhaft dem regierenden
Papst und seinen rechtmäßigen Nachfolgern zu dienen und mich mit ganzer Kraft für sie einzusetzen,
bereit, wenn es erheischt sein sollte, selbst mein Leben für sie hinzugeben.
Ich übernehme dieselbe
Verpflichtung gegenüber dem Heiligen Kollegium der Kardinäle während der Sedisvakanz des Apostolischen
Stuhles. Ich verspreche überdies dem Herrn Kommandanten und meinen übrigen Vorgesetzten Achtung, Treue
und Gehorsam. Ich schwöre, all das zu beachten, was die Ehre meines Standes verlangt.“
Die Schweizergardisten
bewachen die Eingänge zur Vatikanstadt und zum päpstlichen Palast. Sie übernehmen die Begleitung und
den Schutz des Papstes bei religiösen und weltlichen Feiern. Protokollarische Ehrendienste im Vatikan
gehören ebenfalls zur Pflicht der Schweizer.
1979 legte Papst Johannes Paul II. die Mannschaftsstärke
der Garde auf eine Hundertschaft fest. Vor dem Heiligen Jahr 2000 wurde der Sollbestand auf 110 Mann erhöht.
Eigentlich wäre vorgesehen, daß die Gardisten in drei Geschwadern Dienst tun. Dies würde bedeuten:
einen Tag Dienst, zwei Tage frei. Doch die Aktivitäten ihres verstorbenen päpstlichen „Oberbefehlshabers“
machten dieser Bestimmung einen Strich durch die Rechnung: Unter Johannes Paul II. waren Überstunden
die Regel.
Potentielle Rekruten der Schweizergarde müssen katholisch, ledig und von Geburt Schweizer
sein. Sie müssen in ihrer Heimat den Militärdienst abgeleistet haben, einen guten Leumund besitzen und
eine Mindestgröße von 174 Zentimetern vorweisen. Sie verpflichten sich zu wenigstens zwei Dienstjahren.
Email-Adressen der Empfänger
Lesermeinungen
Sie haben eine Meinung zu diesem Artikel? Dann verfassen Sie einen Beitrag. Bleiben Sie in Ihrem Kommentar sachlich und bemühen Sie sich um eine erträgliche Diskussionsatmosphäre. Bedenken Sie, daß Ihr Beitrag noch über Jahre hinweg abrufbar und durch Suchmaschinen im Internet auffindbar ist.
Die Redaktion übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Leserbeiträge. Sie behält sich das Recht vor, Beiträge zu löschen oder Leser aus der Debatte auszuschließen.