Kommentar
„Wir sind keine Lämmer“
Jetzt schießen sich die kirchenfeindlichen Züricher Kirchensteuer-Bürokraten auf den designierten neuen Churer Weihbischof ein.
Weihbischof Marian Eleganti auf dem Pressebild des Bistums Chur
Weihbischof Marian Eleganti auf dem Pressebild des Bistums Chur
(kreuz.net) Nach der Ernennung von Abt Marian Eleganti zum Churer Weihbischof und regionalen Züricher Generalvikar sind die Bonzen der Kirchensteuer-Parallelstruktur im Kanton Zürich sauer.

Die Züricher Parallelstruktur besteht aus einem 105-köpfigen Parlament, das sich „Synode der Katholischen Kirche im Kanton Zürich“ nennt und eine neunköpfige „Zentralkommission“ als Exekutiv-Organ wählt.

Die beiden Gremien kontrollieren die üppigen Kirchensteuer-Einnahmen. Ihnen gegenüber fungiert der Bischof von Chur wie ein machtloser repräsentativer Monarch.

Diese schwache Position ist seit der bedingungslosen Kapitulation von Papst Johannes Paul II. († 2005) im Konflikt um den damaligen Bischof von Chur, Mons. Wolfgang Haas, noch zusätzlich geschwächt worden.

Sie fühlen sich provoziert

Gestern erklärte der Jurist Benno Schnüriger – Präsident der „Zentralkommission“ – dem Bischof und seinem designierten Weihbischof den Tarif.

Vor der Zürcher Regionalzeitung ‘Landbote’ sagte er, ohne seine Worte abzuwägen:

„Für die staatskirchenrechtlichen Organe des Kantons Zürich kommt das Vorgehen [bei der Ernennung von Weihbischof Eleganti] einer Provokation gleich.“

Vor dem antikirchlichen Züricher Blatt ‘Tages-Anzeiger’ setzte er noch eins drauf: Er habe den designierten Weihbischof an der Medienkonferenz vor allem „wortreich“ erlebt.

Wer Ohren habe zu hören, müsse annehmen, daß er zum Beispiel an der – kirchlich verbotenen – „Laienpredigt“ keine Freude habe.

Etwas seriöser gab sich Schnüriger vor der seriöseren ‘Neuen Züricher Zeitung’: „[Weihbischof] Marian Eleganti scheint mir jemand zu sein, der viel nachdenkt. Er wirkt sehr überlegt.“

Doch auf die Frage nach seiner Reaktion auf die Wahl von Mons. Eleganti antwortet er: „Ich war überrascht und fassungslos.“

Angriffe gegen Bischof Vitus Huonder

Vor dem ‘Landboten’ jammert Schnüriger, daß man nicht „offen und transparent“ informiert worden sei. Es ist allerdings einen Tatsache, daß vertrauliche Informationen von seinem Gremium regelmäßig an kirchenfeindliche Medien weitergeleitet werden.

Trotzdem heult Schnüriger: „Damit hat der Bischof einmal mehr gegen seine eigenen Grundsätze der Gesprächskultur im Bistum Chur verstoßen.“

„Bischof Vitus ist für uns kein verläßlicher Partner“ – ergänzt er vor dem ‘Tages-Anzeiger’.

Die Dekane des Kantons Zürich hätten dem Churer Bischof „mehrere Vorschläge“ für die Ernennung des Weihbischofs unterbreitet.

Die Ernennung des Weihbischofs durch den Papst bezeichnet Schnüriger als „alleinigen Entscheid“ des Bischofs.

Die Wahl eines Ordensmannes nennt er vor der ‘Neuen Züricher Zeitung’ ein „Mißtrauensvotum des Bischofs gegenüber seinem Klerus“, weil es „nicht gelungen ist, einen Diözesanpriester zum Weihbischof zu machen.“

In Wahrheit haben die Züricher Kirchensteuer-Gremien erst im März 2008, die Ernennung eines Diözesanpriesters zum Weihbischof verhindert.

Zahllose Drohbotschaften

Besonders skrupellos ist Schnürigers Antwort auf den Einwand der ‘Neuen Zürcher Zeitung’, wonach Mons. Eleganti bei undiskutierbaren Themen wie Kinderschlachtung oder Euthanasierung angeblich „sehr konservative Positionen“ vertrete.

Die drohende Antwort des Kirchensteuer-Bonzen: „Wenn er sich in wichtigen ethischen Fragen wirklich auf eine sehr konservative Haltung versteift, dann kann ich nur auf seine Einsicht hoffen – auf seinen Willen, gewisse Punkte zu überdenken. Sonst wird es schwierig“ – droht er.

Ob die Konsekration des Weihbischofs glatt über die Bühne gehen wird, ist noch unklar.

Auf die Frage, ob „wieder Ruhe einkehren werde“ erklärt Schnüriger vor dem ‘Landboten’, daß sich der designierte Weihbischof „gesprächsbereit“ zeige.

„Das sind wir natürlich auch“ – behauptet Schnüriger und setzt hinzu: „Wir sind aber keine unmündigen Lämmer, die einfach stumm hinter dem Hirten nachlaufen.“

Deutlicher wird er vor der ‘Neuen Züricher Zeitung’ auf die Frage, ob ein „zweiter Fall Haas“ vorgesehen sei und die Kirchensteuer-Gremien die Züricher Bistumsbeiträge sperren wollen.

Die Zentralkommission und die Synode hätten noch keine entsprechenden Beschlüsse gefaßt – antwortet Schnüriger: „Wir diskutieren die Situation zuerst – aber ich denke, daß es Stimmen gibt, die das fordern.“

Unklare Kompetenz-Abgrenzungen

Der Konflikt ist allerdings vorprogrammiert. Denn Weihbischof Eleganti soll „regionaler Generalvikar“ in Zürich werden.

Gleichzeitig behält der altliberale Wunschkandidat der Kirchensteuer-Gremien, Bischofsvikar Josef Annen, die Personalverantwortung in diesem Bistumsgebiet.

Bisher hat sich Bischofsvikar Annen vor der Presse zu dem Weihbischof eher konziliant geäußert.

Doch in Zürich befürchtet oder wünscht man, daß die unklare Kompetenzaufteilung zwischen Weihbischof und Bischofsvikar „sehr konfliktträchtig“ sein könnte.
      
22 Lesermeinungen
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#25   Prälat Hinter †   13:03:49 | Donnerstag, 10. Dezember 2009
Frage man mal rechtgläubige Priester, die in einer Schweizer Pfarre mit oftmals liturgisch sowie
pastoral sehr ungebidelten Kirchenratsmitgliedern und ebensolchem Präsident/in zu tun hatten: da wendet sich der röm.-kath. empfindende Priester (ausländische an oberster Stelle!) meist mit wirklichem Grauen ab. Denn er bekommt klar zu spüren: tu, was wir erwarten und dann darfst Du ab und zu mal was vorbringen. Doch bilde Dir ja nicht ein, Du hättest hier viel zu sagen, nur weil Du ein Geweihter bist. DAS ist für uns nicht massgebend, wichtig, ist, dass Du Dein Arbeitssoll nach unsrem Vertrag einhälst und ansonsten mach keine Anstrengungen, die wir nicht wollen. Halte Dich schön zurück und wir lassen Dich leben…
Gerade ausländische Priester, die es gewohnt sind, dass man ihnen einen gewissen Respekt und auch eine Kompetenz in litrugisch-pastoralen Zusammenhängen zuschreibt, kommen sich in den meisten Schweizer Pfarren sehr unverstanden, ja ungelitten vor. DAS IST DIE ÜBERHEBLICHKEIT sehr häufig entweder UNGEBILDETER ODER EINSEITIG GEBILDETER LAIENHERRLICHKEIT !!!
Die ekeln auf lange Sicht viele wirklich romtreuer Priester aus dem Lande! Meist werden die Pfarrer noch nicht mal mit Herr Pfarrer angesprochen, sondern nur noch als Herr Borer oder Mayr…- Wenigstens haben die Schweizer nun mal etwas Rückrat gezeigt und sich gegen die Minarette gewehrt (mit symbolträchtigem Hintergrund; es geht ja nicht um die Türme an sich…)
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#24   Mighty Counsellor †   13:03:33 | Donnerstag, 10. Dezember 2009
Korrigendum 9.12. 22:34 (Schweizer System)
Ich schrieb: „Katholiken können den Pfarreien und Bistümern freiwillige Zuwendungen machen. Soweit ich sehe, sind diese Zuwendungen bei der Ermittlung des steuerbaren Einkommens absetzbar (Art. 33a Satz 2 DBG, in Kraft seit 1.1.2006), im Gegensatz zur Kirchensteuer.“
Die Berufung auf Art. 33a Satz 2 DBG trifft leider nicht zu. Leider bin ich seit der Revision des schweizerischen Stiftungsrechts, die auch den genannten Art. 33a DBG brachte, im Recht der steuerlichen Absetzbarkeit freiwilliger Zuwendungen nicht mehr so sattelfest.
Ich vermute, dass die Pfarreien und Bistümer eigene und in der Rechnung klar ausgeschiedene Fonds einrichten müssen, deren Zweck einzig und alleine die Diakonie ist (und keinerlei Kultus). Dann dürfte die steuerliche Absetzbarkeit gegeben sein. Das ist wahrscheinlich der Grund, dass derzeit solche Fonds (etwa in den Bistümern Chur und St. Gallen) eingerichtet werden. Selbstverständlich können Sie auch einer katholischen Kirchgemeinde freiwillig etwas zuwenden, aber danach steht Ihnen kaum der Sinn, wenn Sie wegen der Missstände aus der Kirchgemeinde ausgetreten sind.
Es ist noch zu vermerken, dass Art. 33a Satz 2 DBG wahrscheinlich eine Diskriminierung der Katholiken darstellt, da Protestanten freiwillige Zuwendungen an ihre Kirchgemeinde steuerlich abziehen können, Katholiken aber ein „dualistisches“ System haben und freiwillige Zuwendungen an die Kirchgemeinden zwar auch abziehen können, nicht aber ohne weiteres solche an Pfarreien und Bistümer.
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#23   sacerdos helveticus   11:19:38 | Donnerstag, 10. Dezember 2009
Schweizer System @myghty counsellor
Bezüglich der Missbräuche sind wir ja wweitgehend einer Meinung. Bis vielleicht in die 50er Jahre war das System wohl auch kaum ein Problem, da davon ausgegangen werden konnte, dass alle Mitglieder der Kirchgemeindevorstände prinzipiell den katholischen Glauben teilten und die Kompetenzen der Hieerarchie nicht in Frage stellten.
Heute kommt es jedoch immer mehr zu Missbräuchen der Strukturen. Das was ich als „trojanisches Pferd“ bezeichnet habe, nennen Sie „Transmissionsriemen“.
Festzuhalten bleibt, dass das bestehende System der Kirchgemeinden und Kantonalkirchen den Bischof zu so eetwas wie einen konstitutionellen Monarchen macht und eine Ausübung des Bischofsamtes wie es das Zweite Vatikanum und das Kirchenrecht vorsehen, stark beeinträchtigen.
Ähnliches gilt auf der Ebene der Pfarrei.
Es stellt sich die Grundsatzfrage, ob man das beestehende System allenfalls mit kleineren korrekturen aufrechterhalten will oder den mut aufbringt, etwas Neues zu schaffen.
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#22   Mighty Counsellor †   22:34:14 | Mittwoch, 9. Dezember 2009
@ sacerdos helveticus (Schweizer System)
Die Kirchgemeinden haben eine reine Auxiliarfunktion. So steht es im Gesetz. In einigen Kantonen (etwa Baselland, Zürich und St. Gallen) beschleicht mich bisweilen das mulmige Gefühl, die Kirchgemeinden würden missbraucht, um den Pfarreien säkularistische Auffassungen aufzunötigen. Dabei werden die Kirchgemeinden als „Transmissionsriemen“ missbraucht, und zwar aufgrund der dürftigen Tatsache, dass die Steuern bei der Kirchgemeinde eintreffen und dort (verfassungswidrig!) blockiert werden könnten. Ein ewiges Beispiel hierfür ist Zürich vs. Bistum Chur. Ich sehe, dass es im Ausland anders auch gut funktioniert, und bin mir nicht schlüssig. Ihnen ist vielleicht bekannt, dass der antihierarchische Reflex typisch eidgenössisch ist (seit 1291).
Die Priester und Bischöfe müssen sich gegen kompetenzwidrige Eingriffe der Kirchgemeinden wehren! Da dies aufgrund äusserer Umstände (etwa Entlohnung) nicht immer leicht fällt, müssen sich auch die Gläubigen beschweren und bei der Aufsichtsbehörde Anzeige gegen die Kirchgemeinden machen.
Katholiken, die den Kirchgemeinden keine Steuern mehr zahlen wollen, können aus der Kirchgemeinde auszutreten, was kein „Austritt“ aus der Kirche ist. Solche Katholiken können den Pfarreien und Bistümern freiwillige Zuwendungen machen. (Soweit ich sehe, sind diese Zuwendungen bei der Ermittlung des steuerbaren Einkommens absetzbar [Art. 33a Satz 2 DBG, in Kraft seit 1.1.2006], im Gegensatz zur Kirchensteuer. Bitte behandeln Sie diese Information diskret.)
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#21   l'alleanzadifensivaperlaverità   22:22:36 | Mittwoch, 9. Dezember 2009
Was ist eine Glühbirne ohne Fassung wert?
Herr Schnüriger, wenn Sie fassungslos sind, könnte das in diesem Zusammenhang auch bedeuten, dass Sie aus der „Fassung“ gefallen sind, dass Sie haltlos geworden sind, also die lebendige Verbindung zur Kirche und zum Lehramt verloren haben! Für Sie persönlich und für die von Ihnen an der Nase herumgeführten Katholiken eine Katastrophe! Bitte hören Sie den großen Weckruf des Advents und der Fastenzeit: „Bekehrt euch!“ Und danach können Sie vieles wieder in Ordnung bringen, indem Sie von Ihrer Bekehrung Zeugnis ablegen!
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#20   QUIS UT DEUS   20:28:50 | Mittwoch, 9. Dezember 2009
Gottes segen und Mariens hilfe für den Weihbischof!
Gottes segen und Mariens hilfe für den Abt!
Beten wir Katholiken mit dem guten willen für den Weihbischof und für den Bischof Vitus Huonder!
Salve Regina ,mater misericordiae;vita, dulcedo et spes nostra,salve.Ad te clamamus éxsules filii Hevae.Ad te suspiramus geméntes et flentes in hac lacrimarum valle.Eja ergo ,advocata nostra, illos tuos misericordes oculos ad nos convérte.Et Jesum benedictum fructum ventris tui,nobis post hoc exsilium ostende.O clemens o pia o dulcis Virgo Maria.
Ora pro nobis,sancta Dei Genetrix.
Ut digni efficiamur promissionibus Christi.
Sancte Michael Archangele, defende nos in praelio; contra nequitiam et insidias diaboli esto praesidium. Imperet illi Deus supplices deprecamur: tuque, princeps
militiae caeléstis, satanam aliosque spiritus malignos, qui ad perditionem
animarum pervagantur in mundo, divina virtute in inférnum detrude. Amen.
Cor Jesu sacritissimum,
Miserére nobis.
o^/ o^/ o^/
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#19   sacerdos helveticus   19:43:44 | Mittwoch, 9. Dezember 2009
Schweizer System @mighty counsellor
Kann Ihnen in Ihrer überwiegend positiven Brwertung des Schweizerischen Systems nicht zustimmen, da die Nachteile für die Kirche m.E. mittlerweile überwiegen, ja das geltende System mancherorts so etwas wie ein trojanisches Perd zwecks Durchsetzung einer Gegenkirche geworden ist. Die Lösung muss nicht unbedingt in einer Trennung zwischen Kirche und Staat liegen, wohl aber in einer Änderung des Systems. Dazu könnte entweder das deutsche System der Kirchenfinanzierung (hier werden die Kirchensteuern an die Diözesen abgeführt und von dort aus verteilt) oder das italienische System („Mandatssteuer“;auch hier sind die Diözesen federführend) zum Vorbilds dienen.
Eine Stärkung der episkopalen Vollmachten durch den Diözesanbischof und die Abschaffung überholter Privilegien (Pfarrwahl etc.) entspräche im Übrigen dem Geist des Zweiten Vatikanums, das verschweigen jedoch die Mmeisten Verfechter des geltenden Systems, die sich sonst gerne zu Hütern des Konzils aufwerfen.
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#18   zeitundewigkeit   19:09:43 | Mittwoch, 9. Dezember 2009
Mighty Counsellor
In der deutschsprachigen Schweiz bestimmen Laiengremien, wer Pfarrer in einer Gemeinde wird,nicht der Bischof. Die Kirchgemeinde stellt den Pfarrer ein und bezahlt ihn. Wenn er den Gläubigen nicht genehm ist ( weil er ihnen nicht nach dem Mund redet), kann er entlassen werden.
Der Bischof muss betteln, dass er von Laiengremien Geld bekommt. Ist er zu konservativ, geht er leer aus.
Dies muss man wissen, um die chaotischen schweizer Kirchenverhältnisse zu verstehen und auch meinen Rat, aus der juristischen kirchengemeinde auszutreten und das Ersparte direkt dem Bischof zu geben.
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#17   Mighty Counsellor †   15:44:04 | Mittwoch, 9. Dezember 2009
Vorteile des schweizerischen Staatskirchenrechts zur Erfüllung der Beitragspflicht nach CIC 222 § 1
Die Pfarreien in der Schweiz finanzieren sich durch Steuern und Spenden. Die Steuern werden von den politischen Gemeinden bezogen und an die Kirchgemeinden weitergeleitet. Das Motiv für die Steuererhebung durch kantonale Kirchgemeinden ist die jährliche Festsetzung des Steuerfusses, die gemäss ungeschriebenem Verfassungsrecht demokratisch beschlossen werden muss. Die Kirchgemeinden bezahlen mit den vereinnahmten Steuern die Löhne, die Gebäude und die Einrichtungen der Pfarreien. Dieser Prozess der Steuervereinnahmung zu Handen der Pfarreien entspricht zum einen den demokratischen Grundprinzipien in der Schweiz und zum andern can. 222 § 1 CIC/1983. Die Pfarreien vollbringen sehr viele gute Werke in der Diakonie und in der Liturgie. Das schweizerische Staatskirchenrechtssystem ist einfach und effizient.
Schlecht sind jedoch die Tendenzen in gewissen Kirchgemeinden und Landeskirchen (Zürich!), sich ohne jede Kompetenz in innerkirchliche Belange einzumischen, namentlich eine demokratische Struktur und die Menschenabwehrrechte in die Kirche einbringen zu wollen. Diese Tendenzen widersprechen klar der hierarchisch verfassten Kirche mit ihrer eigenen Gesetzgebung, welche von der staatlichen Religionsfreiheit geschützt ist.
Doch ist es verfehlt, deswegen das System zu bekämpfen und eine Trennung von Staat und Kirche anzustreben. Vielmehr haben die Seelsorger ihre innerkirchlichen Kompetenzen zu verteidigen und die Aufsichtsbehörden der Kirchgemeinden nötigenfalls einzuschreiten.
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#16   zeitundewigkeit   15:33:31 | Mittwoch, 9. Dezember 2009
Ihr lieben
Schweizer Katholiken, tretet aus der juristischen Gemeinschaft der Kirche aus, und zahlt die Steuern direkt an den Bischof, nicht mehr an die Kirchgemeinde. Nur so könnt ihr staatliche Eingriffe in die Angelegenheiten der Kirche unterbinden.
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#15   clarissa colonia   14:43:34 | Mittwoch, 9. Dezember 2009
Nun, mein werter Polytheist,
Sie scheinen einer Kurzeinführung in das Wesen der Rechtsprechung bedürftig: Jedes gerichtliche Urteil stellt (prinzipiell widerlegliche) Tatsachen aufgrund vorliegender Beweise fest. Gerichtsurteile können daher als Tatsachenfeststellungen gelten und als solche zitiert werden. (Darüber hinaus gibt Ihr – sicher wohlgemeinter – Formulierungsvorschlag nur zu erkennen, daß Ihnen der zwischen Realis und Irrealis differenzierende Gebrauch des Konjunktivs in der deutschen Sprache weitestgehend unbekannt zu sein scheint.)
Es steht Ihnen frei, sich in die entsprechenden Urteile und ihre Entscheidungsgründe einzuarbeiten, dazu eine begründente Position zu formulieren – sogar, diese der Rota sodann zur Kenntnis zu bringen. Nur änderte auch dies nichts am Tatsachencharakter der ergangenen einschlägigen Urteile.
(Und, nur im Nachsatz, cara maledicenda: Zwar wurde und werde ich besoldet; dies erfolgte aber zu keinem Zeitpunkt aus Kirchensteuermitteln.)
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#14   Prälat Hinter †   14:05:45 | Mittwoch, 9. Dezember 2009
Eine Frage der Zeit, bis Eleganti ganz unelegant zu Erzbischof Haas nach Chur hinausgeekelt wird…
Den Schweizer Ketzerlaien traut man so manches zu. Die Schweizer Organe sind grösstenteils kirchenrechtlich kriminell einzustufen und Rom schweigt dazu, damit sich nicht noch eine „Reformation“ ereignet.
Die Schweizer sind nicht wirklich röm.-kath. sondern sehr EIGENSINNIG und EIGENMÄCHTIG, das gilt für die meisten Laien und einige Bischöfe…
Die SCHWEIZ ist eher peinlich für Rom !!!
Wenigstens haben sie gut gegen die Minarette gestimmt!!!
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#13   Lycobates   13:39:31 | Mittwoch, 9. Dezember 2009
In patientia vestra possidebitis animas vestras
@al-Mushrik (Mushriq ? ;-) )
@Maledica
Daß ein zeitgemäß sein wollendes Christentum sich immer mehr der säkularen Welteinheitsreligion angleicht, indem es die christlichen Symbola und Dogmata durch die Symbola und Dogmata durch und durch ideologisierter Wissenschaften und Pseudowissenschaften ersetzt, deren tendenziöse „Erkenntnisse“ in immer kürzeren Zeitabständen changieren, um den raschen politischen Kurswechseln aufgeklärter Weltverbesserung genüge zu tun und die Leere zeitgeistgemäßer Christenlehre aufzufüllen.
Besser kann man es wohl nicht ausdrücken!
Dieser aufgedunsene Apparat muß erst zusammenbrechen, damit wieder eine wahrhaft katholische Seelsorge in Deutschland möglich ist.
Das Amtskirchensystem hat sich festgefahren und blockiert sich selbst.
Die Zwangskirchensteuer muß schnellstmöglich abgeschafft werden!!!
Nur Geduld!
Die Konzilssekte ist Menschenwerk und ist nach 45 Jahren dabei, unterzugehen. Aber es muß erst wohl noch etwas verrückter werden, bis auch die Letzten, denen es gegeben ist, kapiert haben, daß sie auf dem falschen Schiff sitzen.
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#12   al-Muschrik   13:22:37 | Mittwoch, 9. Dezember 2009
CC der hochgelahrten Halbdackelpräzeptorin und tollkühnen Zweikämpferin gegen Piusmikroben
In der Diskussion zu „Homos und Kastraten“ hatte ich mir erlaubt, die von Ihnen referierte Vorstellung von einer genetischen Grundlage der Homosexualität in Zweifel zu ziehen. Sie wehrten dies mit „keine meiner vorstehenden Zuschriften gibt eine Meinungsäußerung meinerseits wieder“ ab. Allerdings hatten Sie kurz zuvor behauptet: „Daß es neben erworbener auch eine veranlagte Homosexualität gibt, bestätigt schon das auf zahlreiche theologische wie medizinische Gutachten gestützte Urteil der Rota Romana“.
Sie haben sich (mit „gibt, bestätigt“ statt „gebe, behauptet“) die Meinung der Rota Romana über die Homosexualität in so unmißverständlicher Weise affirmativ zu eigen gemacht, daß Ihr distanzierendes „relata refero“ sich als feige Verlogenheit entlarvt. In Ihrer hämischen Arroganz greifen Sie mutig nur Ideen an, die Sie für tot, und Gegner, die Sie für wehrlos, bzw. Ihnen unterlegen, halten.
Was ist das Problem (Ihres wie das der Rota etc.)?
Daß ein zeitgemäß sein wollendes Christentum sich immer mehr der säkularen Welteinheitsreligion angleicht, indem es die christlichen Symbola und Dogmata durch die Symbola und Dogmata durch und durch ideologisierter Wissenschaften und Pseudowissenschaften ersetzt, deren tendenziöse „Erkenntnisse“ in immer kürzeren Zeitabständen changieren, um den raschen politischen Kurswechseln aufgeklärter Weltverbesserung genüge zu tun und die Leere zeitgeistgemäßer Christenlehre aufzufüllen.
Wollen Sie wirklich öfters widerlegt werden? Können Sie hab…
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#11   Maledica   13:05:44 | Mittwoch, 9. Dezember 2009
Das Kölsche Klärchen
bekommt es mit der Angst zu tun!
Da sitzt nun das Kölsche Klärchen schon seit Jahren im Ordinariat und hält den aufgeblähten Apparat durch geistlose Beiträge mit vielen sinnlos aneinandergereihten Fremdworten am Laufen und produziert außer Häresien nichts aber auch gar nichts, doch wenn es um den Mammon geht, dann fängt sie an zu plärren wie der Lehmann.
sollte man vielleicht mit Forderungen zum Kirchenfinanzierungssystem etwas vorsichtiger sein …
Tja, wenn man halt nicht im Herzen katholisch ist, sondern lediglich von der Amtskirche das Gehalt bezieht, dann muß man natürlich für das Zwangskirchensteuersystem sein, denn es ist ja die eigenen Existenzgrundlage, selbst dann, wenn man sich selbst permanent den Ast absägt, indem man gegen die Kirche ständig hetzt.
Aufrichtige katholische Gruppierungen bedürfen nicht der Kirchensteuer.
Diese erhalten genügend Spenden!
Keine weiteren Millionen für Häretiker wie Zollitsch und seinen aufgeblasenen Amtskirchenapparat.
Erst wenn der Geldhahn abgedreht ist, werden die Häretiker in den Ordinariaten verstummen! Häresien über Häresien werden über die Kirchensteuer gefüttert
Kein Geld für die Feinde der Kirche!
Dieser aufgedunsene Apparat muß erst zusammenbrechen, damit wieder eine wahrhaft katholische Seelsorge in Deutschland möglich ist.
Das Amtskirchensystem hat sich festgefahren und blockiert sich selbst.
Die Zwangskirchensteuer muß schnellstmöglich abgeschafft werden!!!
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#10   Mighty Counsellor †   12:13:22 | Mittwoch, 9. Dezember 2009
Honi soit qui mal y pense
ist der Leitspruch des maçonnitischen Hosenbandordens.
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#9   clarissa colonia   12:04:36 | Mittwoch, 9. Dezember 2009
Ja sie leben auch, – ohne Steuer.
Nun, das mag ja sein, aber die Herren in Wigratzbad oder Zaitzkofen unterliegen auch nicht der Verpflichtung, ganze Diözesen mit ihren vielfältigen Einrichtungen und Verpflichtungen zu unterhalten. Solange man nur punktuelle Gemeindeseelsorge betreibt (und dafür als St. Petriner in diözesaner Stellung auch diözesan besoldet wird), sollte man vielleicht mit Forderungen zum Kirchenfinanzierungssystem etwas vorsichtiger sein …
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#8   noch ein Landorganist   12:01:30 | Mittwoch, 9. Dezember 2009
Kirchensteuer
ist einerseits ein reines Erpressungsinstrument geworden, andererseits hat es zu unglaublich viel Verschwendung für antikatholische Zwecke geführt, also weg damit!
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#7   Botschafter   11:58:34 | Mittwoch, 9. Dezember 2009
Weihbischof Marian
Freuen wir uns, dass Bischof Vitus Huonder eine gute Wahl getroffen hat und beglückwünschen ihn zum neuen Weihbischof Marian!
Dass die Kirchensteuerfuzzis ihre Kohle verschwenden und wie lange noch, steht auf einem anderen Blatt.
Von Geistlichen der Petrusbruderschaft hörte ich, dass sie für die Aufhebung der Kirchensteuer sind. Ja sie leben auch, – ohne Steuer.
Redaktion benachrichtigen
#6   Job   11:34:13 | Mittwoch, 9. Dezember 2009
Schöner
Freud’scher Verleser meinerseits gerade:
Rechts unter „Meistgelesene Artikel“:
Piusbruderschaft:
„Wir machen ‘kreuz.net’ dicht“
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#5   noch ein Landorganist   11:34:02 | Mittwoch, 9. Dezember 2009
glaubender x
du bist ein Stinktier, für deine Texte gibt es hier andere Rubriken, aber sie gehören nicht unter die Nachrichtenartikel. Also wenn du dich nicht an die Spielregeln hältst, dann braucht du auch nicht über die böse Redaktion zu winseln, sondern richtigerweise :-#
das gleiche gilt für den „Katholik“ (das wird sich ja vielleichtt zeigen wie katholisch der ist) – es gibt die Rubrik „Gebete & Gedichte“ – seid ihr alle zu blöd zu lesen?
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#4   clarissa colonia   11:26:34 | Mittwoch, 9. Dezember 2009
Spannend, spannend, …
diese einheitliche Linie!
Gleichzeitig gegen das deutsche Kirchensteuersystem polemisieren, das den infulierten Rechtsagnostikern die eigentliche Macht in ihren Diözesen einräumt und verschafft, andererseits aber das schweizerische System ablehnen, das (bei allen Schwächen) genau das verhindert …
Wenn dieser intellektuelle Spagat die Redaktion mal nur nicht überfordert …
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