13:57:08 | Freitag, 15. Januar 2010
Wann werden sich die katholischen Jugendorganisationen um den Jugendschutz vor Nikotin und Alkohol kümmern? Von Hubert Hecker.

Im Suchtkäfig
© Alle Plakate vom Autor konzipiert(kreuz.net) In Deutschland haben kirchliche Jugendhäuser und Freizeiten nur widerstrebend das gesetzliche
Rauchverbot für Jugendeinrichtungen umgesetzt.
Das ist nicht verwunderlich, wenn man das Konzept der
kirchlichen Jugendpastoral, den Jugendlichen
erlebnisorientierte Selbstverwirklichungsevents zu bieten,
anschaut.
Es gab wirkungsvolle MaßnahmenJahrzehntelang haben die Tabakkonzerne ihre Marketingstrategien
gezielt auf Kinder und Jugendliche ausgerichtet. Das Ziel war, sie
möglichst frühzeitig suchtabhängig
zu machen.
Solche Versuche laufen heute noch – etwa durch den Verkauf von Schokoladenzigaretten an Kinder
oder mit der Forschung an immer milderem Geschmacksdesign.
Das Einstiegsalter von Rauchern sank im Jahr
2006 auf 11,6 Jahre. Es hat sich aber inzwischen wieder auf das langjährige Niveau von 13 Jahren eingependelt.
Es ist gesellschaftlich inakzeptabel, wenn Menschen schon im Kindesalter in die Selbstversklavung
der Nikotinsucht geführt werden.
In den letzten Jahren wurde einiges getan, um Kinder und Jugendliche
vor den Nikotinbolzen der Tabakkonzerne zu schützen.
Wenn man weiß, daß früher achtzig Prozent der
rauchenden Kinder und Jugendlichen ihre Päckchen aus dem Automaten zogen, dann stellen die seit 2007
eingeführten alterskontrollierten Zugangskarten an Zigarettenautomaten eine echte Hürde dar.
Auch die
Beschränkung des Tabakwarenverkaufs ab 18 Jahren und das Rauchverbot in allen Einrichtungen für Kinder
und Jugendliche zeigen ihre Wirkung.
Das generelle Rauchverbot an Schulen hat die pädagogische Nikotinprävention
erst glaubwürdig gemacht. Denn vor 2006 war Rauchen von Jugendlichen durch die Aufsicht von Lehrern auf
den Raucherhöfen gewissermaßen legitimiert.
Zahlreiche Präventionsaktionen haben den Werbeduft des
Tabaks auf seine stinkende und suchtmachende Substanz reduziert.
Während die Raucherquote bei den Erwachsenen
nur leicht zurückging, ist bei Kindern und Jugendlichen eine echte Trendwende eingetreten.
Von den Zwölf-
bis Siebzehnjährigen rauchten 2001 mehr als 28 Prozent, im vergangenen Jahr waren es nur noch 15,4 Prozent –
bei Mädchen 16,2.
Aber auch mit diesem Zwischenstand kann man sich nicht zufrieden geben. Denn immer
noch raucht unter Kindern und Jugendlichen jeder sechste.
Ist die Kirche auch interessiert?Bei den
pädagogischen Präventionsaktionen sollten endlich auch kirchlichen Jugendstellen aktiv werden statt
sich mit erlebnisorientiertem Firlefanz zu beschäftigen.
Auch in den katholischen Jugendorganisationen
fangen Kinder mit durchschnittlich 13 oder 14 Jahren an zu rauchen.
Somit ergibt sich hier für den ‘Bund
deutscher katholischer Jugend’ mit seinen Unterorganisationen ein echtes Betätigungsfeld.
Nikotin ist
die Einstiegsdroge für Jugendliche: Mit effektiver Nikotinprävention wird auch die Quote von Cannabis-Einsteigern
gesenkt sowie der jugendliche Alkoholkonsum reduziert.
In diesem Bereich liegt bei katholischen Jugendgruppen –
ähnlich wie bei Sportverein-Jugendgruppen – einiges im argen.
3.300 tote Passiv-RaucherBei der Nikotinsucht
von 19 Millionen erwachsenen Rauchern in Deutschland sieht die Rechtslage anders aus.
Der Staat hat weder
das Recht noch die Pflicht, den Bürgern ein bestimmtes Verhalten vorzuschreiben oder zu verbieten, solange
es nur die Personen selber betrifft.
Ernst-Günther Krause, Vorstandsmitglied der Nichtraucher-Initiative
Deutschland, sagte es treffend bei einer Anhörung im Hessischen Landtag:
„Niemandem soll die Freiheit
genommen werden, sich durch das Einatmen hochgiftiger Verbrennungsstoffe selber zu vergiften.
Beschnitten
werden soll lediglich die Freiheit, andern Menschen mit dem erzeugten Giftgemisch mehr oder weniger bewußt,
absichtlich oder unabsichtlich zu schaden.
Ein gesetzlicher Schutz vor dem hochgiftigen Schadstoffgemisch
Tabakrauch gibt den Menschen ein Stück der Freiheit zurück, die ihnen im Laufe des letzten Jahrhunderts
unter dem Stichwort Toleranz genommen wurde.“
Jedes Jahr sterben 3.300 Menschen in Deutschland an den
Folgen des Passivrauchens. Insbesondere Gaststättenangestellte sind einer erheblichen Gefährdung durch
Passivrauch ausgesetzt.
Deutsche Regierung hat versagtIn diesem Punkt hat die deutsche Regierung versagt,
als sie 2006 ihre Gesetzgebungspflicht an die Bundesländer abgab.
Sie hätte über die Arbeitsstättenverordnung
Angestellte in Gaststättenbetrieben von Passivrauch schützen müssen.
Denn die Bundesländer konnten
über die von ihnen zu regelnde Gaststättenverordnung nur schwer einen generellen Passivrauchschutz durchsetzen,
sondern mußten abgetrennte Raucherräume erlauben.
Diese Regelung wiederum ist wegen der Verletzung
der Gleichbehandlungsregel bei Einraumgaststätten vom Bundesverfassungsgericht gekippt worden.
Am besten
wäre es, wenn die Bundesregierung den Flickenteppich von unterschiedlichen Rauchregelungen mit einer
Arbeitsstättenregelung aufheben und ein generelles Rauchverbot in geschlossenen Gasträumen sowie in
allen Räumen mit Publikumsverkehr einführen würde – wie das in vielen europäischen Ländern der Fall
ist.
Sich für Passivrauchschutz einzusetzen wäre auch eine bessere Aufgabe für Prälat Karl Jüsten,
Leiter des Kommissariats der deutschen Bischöfe in Berlin, als sich mit den Herren der Tabakkonzerne
im feinen Hotel zu treffen und über „Freiräume“ zu schwätzen.
Der Autor organisiert seit neun Jahren
eine hessenweite Nichtraucheraktion, an der jährlich durchschnittlicht 500 Schulklassen teilnehmen.
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