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Besser länger über den Heiligen Franziskus reden + Berechtigte Angst + Bischof auf dem altbewährten Weg + Deutscher Schauprozeß + „Ich brauchte keine Menschen mehr“
Besser länger über den Heiligen Franziskus reden

Vatikan. Papst Benedikt XVI. sprach bei der gestrigen Generalaudienz auf Deutsch über den Heiligen Franziskus und den Holocaust-Gedenktag. Den Heiligen würdigte der Papst als Giganten der Heiligkeit. Zu den in Deutschland überstrapazierten NS-Morden erklärte er: „Möge Gott die Herzen und den Verstand erleuchten, damit sich eine solche Tragödie nicht wiederholt.“ Die Erinnerung an die Shoah müsse eine ständige Mahnung an die Würde des menschlichen Lebens sein.

Berechtigte Angst

Deutschland. Am Montag sagte der Schweizer Theolog, Hw. Hans Küng, in der Fernsehsendung „Beckmann“ des „Ersten Deutschen Fernsehens“, daß er den Atheismus nicht für vernünftig hält. Er glaubt an den Himmel und fürchtet sich nicht vor dem Tod: „Ich hätte Angst vor einem endlosen Leiden.“

Bischof auf dem altbewährten Weg

Frankreich. Am Samstag spendete Bischof Marc Marie Max Aillet (52) von Bayonne – im äußersten Südwesten Frankreichs – mehreren Mitgliedern des altgläubigen Instituts vom Guten Hirten die Subdiakonen- oder die Diakonenweihe. Die Zeremonie fand in der Personalpfarre des Heiligen Eloi in Bordeaux statt. Mons. Aillet ist seit November 2008 im Amt. Nach Angaben der Onlinezeitung ‘Novopress Aquitaine’ will der Bischof in seiner Diözese die Zahl der Alten Messen steigern. Er hat in seiner Bistumsstadt eine Sonntagsmesse im Alten Ritus eingeführt und will auch altgläubige Ordensgemeinschaften aufnehmen.

Deutscher Schauprozeß

Deutschland. Pius-Bischof Richard Williamson (69) muß am 16. April wegen seiner Aussagen über Gaskammern vor dem Amtsgericht Regensburg erscheinen. Das berichtete die Nachrichtenagentur ‘ddp’ in einer aufgeblasenen Meldung. Das Gesinnungsgericht hat dem Bischof eine Vorladung nach London gesandt. In Großbritannien gibt es das Recht auf Redefreiheit. „Das Gericht legt Wert darauf, ihm selber Fragen zu stellen“, sagte ein Gerichtssprecher am Mittwoch. Der Verteidiger von Mons. Williamson erklärte, daß bislang unklar sei, ob der Bischof zu dem Schauprozeß erscheinen wird.

„Ich brauchte keine Menschen mehr“

„Frau Ena Zizi (69) war bei einer kirchlichen Versammlung in der Residenz des Erzbischofs von Port-au-Prince, als sich das Erdbeben ereignete und sie unter den Trümmern begrub. Eine Woche später wurde sie von mexikanischen Einsatzkräften gerettet. Frau Zizi berichtete, daß sie nach dem Erdbeben noch mit einem Vikar reden konnte, der ebenfalls in den Trümmern gefangen war. Doch nach einigen Tagen wurde er still. Sie verbrachte die restliche Zeit mit Beten und Warten. »Ich sprach nur mit meinem Chef, Gott« – sagte sie: »Ich brauchte keine Menschen mehr«. Ärzte, die Frau Zizi untersuchten, erklärten, daß sie ausgetrocknet war und eine ausgerenkte Hüfte und ein gebrochenes Bein besaß.“

Aus einem Bericht der Nachrichtenagentur ‘Associated Press’ vom 21. Januar.
      
54 Lesermeinungen
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#60   Seefeldt   15:41:57 | Samstag, 30. Januar 2010
Art. 5 und 3 (3) GG
Anbei Artikel 5 des GG.:
*>*
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
*<*
Die in (2) erwähnten Einschränkungen dürfen natürlich nicht dem Geist von (1) und (3) widersprechen.
Anders ausgedrückt: (2) rechtfertigt keine willkürliche Freiheitsunterdrückung.
*
Im übrigen noch aus Artikel 3 (3):
Niemand darf wegen … seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
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#59   mr. cologne †   15:25:06 | Samstag, 30. Januar 2010
Zu dumm nur
wenn man über Art. 5 GG redet, aber ansich keine Ahnung davon hat, was dieser Artikel aussagt, Simon.
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#58   Simon Boccanegra   15:19:21 | Samstag, 30. Januar 2010
Bischof Williamson kommt hoffentlich nicht
Die Justiz eines Landes, welches das Recht auf freie Meinung und die Freiheit der Wissenschaft mit Füßen tritt, sollte ignoriert werden.
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#57   Carl   14:58:50 | Freitag, 29. Januar 2010
Schauprozeß gegen den Löwen von England in der israelischen Kolonie „BRD“
@ Brandenburgis : „Exz. Williamson hat keinesfalls der Vorladung Folge zu leisten. Der ganze Prozeß ist Teil einer fast weltweiten Terrorjustiz im Dienste selbst krimineller Gruppen. Bf. Williamson braucht genau so wenig zu erscheinen, wie er der Vorladung eines Volksgerichtshofes Gehorsam zu leisten hätte.“
Gut gesagt. So ist es.
Bischof Williamson ist mit Gott, und Gott mit ihm. Unser Herr wird den Bischof auch in dieser Sache leiten. Dieses anmaßende Amtsgericht darf dann die Schau ohne den Löwen von England abziehen.
Der französische Mohr Dieudonné stand Ende 2009 vor einem ähnlichen Schauprozeß in einer andere Kolonie Israels, dem nachrevolutionären Frankreich.
(Vor 1789 hatten die Talmud-Juden dort nichts zu melden. Nachdem des Teufels Schergen in der sogenannten „Revolution“ die Kirche und die –- leider heruntergekommene –- Monarchie geköpft hatten, traten die Talmud-Juden auf den Plan, zu denen unser Herr Jesus Christus wegen ihres bewußten Kampfes gegen IHN sagte: „Ihr habt den Teufel zum Vater!“.
Übrigens bezeichnete Kardinal Ratzinger das Räuberkonzil V2 bzw. sein Kerndokument als „Versöhnung der Kirche mit 1789“.)
Dieudonné spricht in diesem Internet-Video über den Schauprozeß. www.youtube.com/watch?v=VRS6A3CMumo
(französisch mit dt. Untertiteln)
Er hat Humor!
Ob sich hier ein „Gutmensch“ finden wird, der die Bemerkung des frechen Talmud-Juden in der gezeigten Gesprächsrunde verurteilt, wonach Dieudonné „deswegen dumm sei“, weil „er ja ein Neger ist“ ?
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#56   Dr. Christoph Heger   11:16:56 | Freitag, 29. Januar 2010
Grenzüberschreitende Strafverfolgung
gernzüberschreitende Strafverfolgung nicht Bestandteil des EU-Vertrags?
Im Lissabon-Vertrag stehen in der Tat viele Dinge, die mit Demokratie und Rechtsstaat schlecht zu vereinbaren sind. Wie erinnerlich, hat sich ja in einigen Interviews herausgestellt, daß unsere Abgeordneten keine bzw. ganz falsche Vorstellungen vom Inhalt des Vertrags hatten – den sie dann doch durchwinkten.
Die „grenzüberschreitende Strafverfolgung“ von „Delikten“ die in dem Lande, dessen Bürger (oder Gast) ein „Beschuldigter“ ist, keine sind, ist aber nach meiner Erinnerung aufgrund des Einspruchs (ausgerechnet) eines Marokkaners in Deutschland gerichtlich gestoppt.
Ich glaube kaum, daß ausgerechnet GB geneigt ist, einen britischen Bürger an die deutsche Inquisitionsjustiz auszuliefern.
Das spectaculum wird ein rein deutsches Spektakel bleiben.
MfG
Christoph Heger
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#55   lateiniheini   11:06:42 | Freitag, 29. Januar 2010
@dr.Heger
Eine Frage direkt in diesem Zusammenhang: Beteiligt sich Patrik Brinkmann eigentlich auch an den Anwalts- und Prozesskosten, die der „arme“ „Bischof“ Willi zu entrichten hat? Weil wenn der seine Tage in England nur mit essen und schlafen verbringt, wird der froh sein, wenn ihm dieser schwedische Gönner auch noch unter die Arme greift! Oder hat sich Herr Brinkmann in Schweden etwa schon wieder vergaloppiert? Aber wahrscheinlich hat der ja sein Schwarzgeld für „Pro“-Köln und „Pro“-NRW sicher in Liechtenstein deponiert!
Übrigends- wenn sich seine Frisörin von ihm scheiden lassen sollte, hätte Brinkmann ganz tief ins Klo gegriffen… und „Pro“-Köln wahrscheinlich auch!
Übrigends…Willi hatte sein Interview im schwedischen Fernsehen gegeben- gibts da etwa auch eine Parallele zu Patrik Brinkmann…? Und jetzt verteidigt „Pro“-Köln (Brinkmann-Club) natürlich Willi! Jaja, gleich und gleich gesellt sich gern- rechtsextreme Parteien, ausländische Steuerbetrüger und obskure Soutanenträger!
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#54   clarissa colonia   11:00:13 | Freitag, 29. Januar 2010
Der Herr mag das ja halten wie er will,
aber, ist die Vereinbarung über die gernzüberschreitende Strafverfolgung nicht Bestandteil des EU-Vertrags?
Dann könnte man den Herrn ja sogar vorführen lassen; das wäre ein spectaculum …
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#53   Dr. Christoph Heger   10:51:49 | Freitag, 29. Januar 2010
Schau alleine abziehen!
Bischof Williamson hat der Vorladung Folge zu leisten.
Da müßte er ja schön blöd sein!
Er genießt als britischer Bürger (noch) das Recht freier Meinungsäußerung und hat keinen Anlaß, der deutschen Inquisition gegen falsche Meinungen und Meinungsäußerungen zu Diensten zu sein. Die soll ihre Schau alleine abziehen!
MfG
Christoph Heger
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#52   aufrechterkatholik   10:35:20 | Freitag, 29. Januar 2010
Dickes Lob an Kreuz.net
Ich möchte mich bei den wackeren Redakteuren von kreuz.net ganz herzlich für die objektive und ernsthafte Berichterstattung über S.E. Bischof WilliAmson bedanken, auch wenn ich selbst die strenge Rute der Löschung erleben musste, hatte ich doch ein kleines Lobgedicht über diesen aufrechen, mutigen Bischof verfasst.
Doch zu viel des Lobes, ich sehe es ein! Objektivität ist angebracht, und da passt einfach nicht ein lyrisches Lobgedicht!
Was mit bei dem Löwen zu Limburg möglich war – sein Lob habe ich vor nicht allzu ferner Zeit in drei Strofen besungen – bei dem Märtyrerbischof war es zu viel des Guten. Recht so!
Ich beuge mich der angemessenen Strafe, gelobe Besserung und werde von nun an mit ganzer Seele und aus vollem Herzen dazu beitragen, dass die reine Objektivität dieses werten Forums gewahrt bleibt! Jawoll!
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#51   Brandenburgis   10:24:26 | Freitag, 29. Januar 2010
Exz. Williamson
hat keinesfalls der Vorladung Folge zu leisten. Der ganze Prozeß ist Teil einer fast weltweiten Terrorjustiz im Dienste selbst krimineller Gruppen. Bf. Williamson braucht genau so wenig zu erscheinen, wie er der Vorladung eines Volksgerichtshofes Gehorsam zu leisten hätte.
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#50   Mighty Counsellor †   00:26:14 | Freitag, 29. Januar 2010
Der Prozess gegen Bischof Williamson ist weder ein Schauprozess noch wird er von einem
Gesinnungsgericht geführt. Eine andere Diskussion ist Sinn und Zweck des Holocaust-Leugnungs-§. Diese andere Diskussion darf nicht zu einer Verhöhnung der deutschen Gerichtsbarkeit (wie vorliegend artikuliert) führen. Bischof Williamson hat der Vorladung Folge zu leisten.
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#49   Beda   23:59:27 | Donnerstag, 28. Januar 2010
Nix gegen clarissa colonia,
gelt, liebe ForumsgliederInnen!
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#48   HeinrichderZweite   23:18:54 | Donnerstag, 28. Januar 2010
@Brandenburgis
Die „clarisse“ können Sie getrost ignorieren, das ist Joberens auf modernistisch.
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#47   Brandenburgis   23:04:31 | Donnerstag, 28. Januar 2010
KLarisse schon wieder zu später
Stunde. *seufz* Nein, ich habe mich keinesfalls getäuscht und das Wertesystem des GG ist mir auch bestens bekannt, ebenso wie mir die Persönlichkeiten, die das GG geschaffen haben samt den Positionen, die sie eingenommen haben, mir bestens bekannt sind.
Und eines prophezeie ich zum Abschluß: Schon recht bald werden auf der Basis des GG nicht wenige jetzt aktive Politiker ins Gefängnis gesteckt werden (und nicht etwa Exz. Williamson).
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#46   clarissa colonia   22:56:59 | Donnerstag, 28. Januar 2010
Na, brandenburgis,
ob Sie sich in Ihren Justizerfahrungen nicht dahingehend getäuscht haben, wer wen verfolgt …?
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#45   timpressum †   21:02:27 | Donnerstag, 28. Januar 2010
Grundgesetz
Wenn Sie meinen, daß ein Gesetz gegen das GG verstößt, haben Sie die Möglichkeit, dies beim Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen.
Auch Herr Williamson hat die Möglichkeit, sich auf dem Weg der Instanzen an den Bundesgerichtshof zu wenden.
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#44   Brandenburgis   20:59:54 | Donnerstag, 28. Januar 2010
Ich stehe dem GG in vieler Hinsicht
sehr positiv gegenüber, da es mit der geistigen Gleichschaltung a la Antifa-PC absolut unvereinbar ist.
Auch ein Gesetz wie das zur Bestrafung der Holo-Leugnung ist mit Geist und Buchstaben des GG absolut unvereinbar. Die Väter und Mütter des GG haben sich übrigens mit Händen und Füßen gegen den fatalen Parlamentarismus gewehrt, der oktroyiert wurde. Wußten sie doch Mann für Mann und Frau für Frau, das eben dieser Parlamentarismus in die Katastrophe geführt hatte und wieder führen mußte… Und sie haben recht behalten.
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#43   Großwildjäger   20:47:51 | Donnerstag, 28. Januar 2010
@ timpressum:
Ich glaube, dass brandenburgis auch das GG für „alliierten Gesinnungsterror“ hält…
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#42   timpressum †   20:44:09 | Donnerstag, 28. Januar 2010
Terrorjustiz…?
Wenn Sie meinen, daß wir unter einer Terrorjustiz leiden, können Sie gerne Politiker werden und diese Justiz auf der Basis des Grundgesetzes ändern,
Sie können aber auch einfach auswandern, unser Land würde dadurch nicht schlechter, habe ich den Eindruck…
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#41   Großwildjäger   20:43:25 | Donnerstag, 28. Januar 2010
@ Brandenburgis:
Fragt sich nur, in welchen Medien Sie das alles verfolgen.
Ich habe da so eine Ahnung…
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#40   Brandenburgis   20:35:32 | Donnerstag, 28. Januar 2010
Machen Sie sich keine Mühe, timpressum,
ich verfolge die BRD-Gesinungs- und Terrorjustiz seit über 20 Jahren. Bei mir sind Sie mit ihrer Lügerei an den Falschen geraten.
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#39   timpressum †   20:30:28 | Donnerstag, 28. Januar 2010
Scholl = Williamson? Also bitte…
Man sollte bundesdeutsche Gerichte nicht mit dem Volksgerichtshof vergleichen und Williamson nicht mit Sophie Scholl.
Vielleicht vergleichen Sie mal sie StPO des sog III. Reiches mit der heutigen. Und vielleicht einmal die Einhaltung dieser StPO vor heutigen Gerichten mit der von Freisler et.al.
Sophie Scholl hatte keine Möglichkeit, sich durch die Instanzen zu klagen, Herr Williamson schon.
Sophie Scholl wurde am Tag des Urteils ermordet, Herr Willamson hat im schlimmsten Fall nur eine Geldbuße zu zahlen.
Sophie Scholl hat gegen eine Diktatur eingesetzt, deren Opfer Willamson ignoriert.
Kein Grund also zu einem Vergleich!
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#38   Brandenburgis   20:13:22 | Donnerstag, 28. Januar 2010
@timpressum
Sie halluzinieren. Vieleicht meinen Sie auch daß daß Sophie Scholl verplichtet gewesen ist, sich vor dem Volksgerichtshof zu verantworten.
:-D :-D :-D :-D :-D
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#37   timpressum †   20:10:24 | Donnerstag, 28. Januar 2010
Befangenheit?
Das zu klären liegt in der Sache des Gerichtes! Sollte Herr Williamson meinen, daß der Richter/die Richterin befangen ist, kann er einen entsprechenden Antrag stellen.
Jede/r ist verpflichtet, vor einem deutschen Gericht zu erscheinen – als Angeklagter oder als Zeuge. Wo kämen wir denn sonst hin???
Wie gesagt – Williamson hätte auch die Geldbuße zahlen können, dann hötte er sich nicht einer angeblichen „Scheinjustiz“ stellen müssen.
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#36   Brandenburgis   20:04:43 | Donnerstag, 28. Januar 2010
Selbst wenn man die Rechtsgrundlage anerkennt
muß man zu dem Ergebnis kommen, daß Williamson überhaupt keine Straftat begangen hat. Da in Deutschland aber die Richter befangen sind und die Möglichkeit eines fairen Prozesse zu 100% ausgeschlossen ist, ist W. nicht verpflichtet, vor dem „Gericht“ zu erscheinen.
Niemand ist verpflichtet, sich einer pseudo-juristichen Scheinhinrichtung pardon -verfahren zu unterziehen.
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#35   timpressum †   19:58:00 | Donnerstag, 28. Januar 2010
Der ganz normale Rechtsweg
Herr Williamson hat einen aufgrund einer in Deutschland begangenen Straftat einen Strafbefehl bekommen. Er hat Einspruch gegen die Geldbuße erhoben, das heisst, es kommt zu einer Gerichtsverhandlung, bei der er Gelegenheit hat, sich zu verteidigen bzw. verteidigen zu lassen.
Er hätte sich den „Schauprozess“ also ersparen können…
Hier die Quelle www.sueddeutsche.de/…icht-erscheinen.html
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#34   Paulaner †   18:27:09 | Donnerstag, 28. Januar 2010
Ruhrgebietler, deutsche Gerichte sind für den Wirkungsbereich der deutschen Gesetze zuständig.
Der Monsgn. Williamson hat sich im Einflußbereich deutscher Gesetze mit Aussagen verdächtig gemacht. Das Gericht muß das klären.
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#33   r.ruhrgebietler   18:02:13 | Donnerstag, 28. Januar 2010
clarissa colonia:
seit wann kann ein sogn. dt. gericht einen nicht-deutschen im sinne dees grundgesetzes anweisen vor eben jenem „gericht“ zu erscheinen??
Mons. R. Williamson ist gut beraten sich nur auf Fragen hinsichtlich der unverkürzten Glaubenslehre zu äußern – und das geht auch ausserhalb des dt. polizeistaates!
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#32   clarissa colonia   16:44:08 | Donnerstag, 28. Januar 2010
Spannend, spannend!
Zuschriftlich stellte ich (08:48) lediglich sachlich und bar jeglicher Wertung fest, daß das zuständige Gericht wohl das persönliche Erscheinen des Beschuldigten angeordnet habe.
Schwupps war diese Zuschrift gelöscht.
Anscheinend ist Ricardus Gulielmi filii ein sehr neuralgischer Punkt für die Redaktion, denn nach Augenscheinsbeweis bleiben nur Elogen und Panegyriken unzensiert, während bereits sachliche Feststellungen zum Strafprozeßrecht die redaktionelle Schmerzgrenze deutlich überschreiten …
Da liegen wohl die Nerven blank!
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#31   Brandenburgis   12:52:11 | Donnerstag, 28. Januar 2010
You made my day,
bitte sehr!
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#30   Ansgar   12:04:23 | Donnerstag, 28. Januar 2010
fräulein michaelamaria
Das wäre schön. Danke für die anerkennenden Worte.
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#29   michaelamaria †   11:53:42 | Donnerstag, 28. Januar 2010
@ansgar:
Sie sind im Jahr 865 stehengeblieben.
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#28   Ansgar   11:50:51 | Donnerstag, 28. Januar 2010
@ Navon
Ich verfolge Ihre Beiträge mit Unbehagen. Ihr Gebrauch der Muttersprache ist dürftig, die Gedanken wenig intelligent. Auch sollten Sie sich fragen, warum Sie einer angeblich so lächerlichen und überflüssigen Sache wie Katholizismus und Religion bereits seit 2006 über 1000 meist dummerhafte Beiträge schenkten. Sie gleichen dem dunklen, kraterzerfurchten Wandelstern, der neidzerfressen um das lebenspendende, helle Zentralgestirn (die hlg. Mutter Kirche) zirkuliert und sich für den Mittelpunkt der Welt hält.
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#27   Gottsuchender †   11:36:23 | Donnerstag, 28. Januar 2010
Brandenburgis
Ich bin weit davon entfernt mir über Dich Armleuchter Sorge zu machen. Ich sage Dir widerlichen Kreatur Dein Schicksal voraus: Der Vater Jesu Christ wird Dich in Kürze abberufen uznd dann wird Der Herr Dich ausspeien.
Ach schön, diese katholische Feindesliebe, so barmherzig sind eben nur unsere Katholiken! Wenn Dich einer auf die rechte Wange schlägt, dann wünsch ihm Tod und Teufel!
Ich muss zugeben, der katholische Glauben zeigt heute mal wieder seine wahnsinnige moralische Überlegenheit.
Und der Katholiban Brandenburgis zeigt seine totale Macht- und Hilflosigkeit. Schön! You make my day!
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#26   DJM †   11:36:06 | Donnerstag, 28. Januar 2010
@klara
sehe ich auch so.
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#25   Brandenburgis   11:23:51 | Donnerstag, 28. Januar 2010
@Lügneklarisse
Ich bin weit davon entfernt mir über Dich Armleuchter Sorge zu machen. Ich sage Dir widerlichen Kreatur Dein Schicksal voraus: Der Vater Jesu Christ wird Dich in Kürze abberufen uznd dann wird Der Herr Dich ausspeien.
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#24   rums   10:51:15 | Donnerstag, 28. Januar 2010
@Navon
Falsch, nicht den ganzen Tag bibbern.
Es ist der Tag an dem Gott Ihre Seele zurück fordert und hier sich die Waage neigt. Ich hoffe in die erwünschte Richtung.
Ach so, Gott, Seele, leben nach dem Tod, gibt es für Atheisten nicht, oder doch…
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#23   Navon   10:43:10 | Donnerstag, 28. Januar 2010
@ rums:
Aus ihren Zeilen trifft die nackte Angst. Kaschiert in einer „ach-wie-gut-ich-bin“ Maske.
Du kannst Dir ja weiterhin einreden, dass Atheisten vor Angst den ganzen Tag bibbern – wahr wirds dadurch aber nicht! Schade für Dich, sonst auch egal…
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#22   Janos-der-Finstere   10:38:40 | Donnerstag, 28. Januar 2010
Sefirot: immerhin hat er
seine Erklärung bedauert auch wenn die Art und Weise wie er es getan hat vielen nicht in den Kram passt. Immer mehr stellt sich klar heraus, dass es auch einen Gesinnungsterrorismus der Gutmenschen gibt. „vor guten Menschen bewahre uns der allmächtige und gütige Gott.“
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#21   rums   10:37:17 | Donnerstag, 28. Januar 2010
@Navon
Aus ihren Zeilen trifft die nackte Angst.
Kaschiert in einer „ach-wie-gut-ich-bin“ Maske.
(…)Schokoweihnachtsmänner gegessen, sooo mächtig waren die dann doch nicht.
Verständlich, als Erfindung von Coca-Cola reichte der Fa. der Verkauf.
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#20   Sefirot   10:34:24 | Donnerstag, 28. Januar 2010
Feiner Typ der Willi Amson
„Das Gericht legt Wert darauf, ihm selber Fragen zu stellen“, sagte ein Gerichtssprecher am Mittwoch. Der Verteidiger von Mons. Williamson erklärte, daß bislang unklar sei, ob der Bischof zu dem Schauprozeß erscheinen wird.
Soll das die Reue des Willi Amson sein… oder weiß er
nicht mehr was er gesagt hat. Einfach vergessen, war ja nicht so schlimm, was er mit seiner kruden Weltanschuung angerichtet hat…
…erst einen Stein ins Rollen bringen und dann will es Willi Amson gewesen sein. Feiner Typ von Bischof…! Vor allem so mutig… :-!
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#19   Janos-der-Finstere   10:33:05 | Donnerstag, 28. Januar 2010
Lustspiel am schlechten Gewissen
das ständige Gerede über Naziverbrechen entwickelt sich mehr und mehr zu einem Lustspiel am schlechten Gewissen. Eine Aufarbeitung lässt sich auf diese Weise kaum bewerkstelligen. Dass es die Verbrechen gegeben hat ist unbestritten, doch sollten sie Anlass zum Nachdenken über was Menschen anderen Menschen zu tun in der Lage sind.
zum Fall Williamson: es handelt sich um einen von den eigenen Wahnvorstellungen überwältigten Spinner. Das ganze Gerede über ihn hängt einem jedoch allmählich zum Halse raus. Deutsche Gerichte – deren Gluabwürdigkeit ohnehin mehr als angeschlagen ist -täten gut daran dafür zu sorgen, dass rückfällige Straftäter nicht ständig auf wehrlose Menschen losgelassen werden anstatt ständig diesen Brei aufzuwärmen.
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#17   Navon   10:30:12 | Donnerstag, 28. Januar 2010
@ rums:
Mag sein. Ein Atheist hat aber panische Angst vor Jesus Christus, Er der die Wahrheit ist…
Öhm… NÖ! Atheisten haben vor Jesus ungefähr soviel Angst wie vor Prometheus, Herkules, Ra, Donar, Orion, Zeus oder Shiva. Nämlich Garkeine!
Schlotterst Du auch vor Aletheia, der griechischen Göttin der Wahrheit (nicht Dein Zimmermannssohn, da irrst Du Dich!)?
Ehrlich gesagt hab ich sogar mehr Respekt vor dem Weihnachtsmann oder dem Osterhasen. Beide hab ich schonmal gesehen – im Gegensatz zu Jesus – beide könnten mir keine Geschenke bringen und der Weihnachtsmann hat ne Rute.
Andererseits hab ich schon Osterhasen und Schokoweihnachtsmänner gegessen, sooo mächtig waren die dann doch nicht.
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#16   DerRabe   10:24:05 | Donnerstag, 28. Januar 2010
wer darf das????
Vor dem Leiden eines Menschen kann ich mich verneigen wenn er das Leiden nicht dazu ausnutzt nur auf seinem eigenen Leiden herumzureiten um möglichst viel Kapital dabei herauszuschlagen und seine Macht und Gier einzuzementieren. Dann ist das Leiden nicht nur nichts wert, es ist auch hochgradig ergiftet und gefährlch! Jesus hat sein Leiden für die Welt geopfert, die jüdischen Vertreter nutzen das Leid der Juden in der Nazizeit nur für sich selbst und sind gar nicht an mehr Menschlichkeit in der Gegenwart interessiert. Kalt gehen sie am Leiden anderer vorbei und wenn diese sch melden dann sagen sie unausgesprochen: Was ist dein kleines Leidchen schon gegen unser Leid, trete mal ganz schnell wieder zurück in die Reihen, denn vorne hast du gar nichts zu suchen, höchstens mal vorne in den Reihen unserer Zuhörer. Es ist unerträglich, dass sie gegen KZs sind, jedoch KZhafte Zustände gegen Menschen und Tiere ignorieren. Vergleicht Jesus mit ihnen!
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#15   clarissa colonia   10:23:55 | Donnerstag, 28. Januar 2010
Mhh, mein lieber brandenburgis,
blasen Sie sich schon wieder auf, wie Ihr baronelles Vorbild Ricardus Gulielmi F. de Muenchhausen? Par nobile fratrum; spannend nur wäre, dem Endkampf dieser beiden (selbsternannten) größten Historiker aller Zeiten als Mäuschen beizuwohnen!
Und die Sorge bezüglich der über mich zu sprechenden sententia iudicii ultimi können Sie übrigens getrost mir überlassen …
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#13   rums   10:22:29 | Donnerstag, 28. Januar 2010
@Navon: Berechtigte Angst?
(…)Angst vor der „Hölle“ hat ein Atheist nicht sondern eben nur ein Christ…
Mag sein.
Ein Atheist hat aber panische Angst vor Jesus Christus, Er der die Wahrheit ist…
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#12   michaelamaria †   10:16:17 | Donnerstag, 28. Januar 2010
Williamson
kommt gerne nach Regensburg. Da kann er sich mit seiner Kollegin Schnackselfürstin treffen.
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#11   Navon   10:15:55 | Donnerstag, 28. Januar 2010
Berechtigte Angst?
Wenn Herr Küng mal den Standpunkt der Atheisten vollständig durchdenken würde, würde er erkennen, warum Atheisten keine Angst vor der „Hölle“ haben müsste. Immerhin hat er ja auch keine Angst vor dem Hades obwohl er nicht an die altgriechischen Götter glaubt.
Angst vor der „Hölle“ hat ein Atheist nicht sondern eben nur ein Christ…
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#10   timpressum †   09:48:28 | Donnerstag, 28. Januar 2010
Meinungsfreiheit
Schlicht und einfach hat das Bundesverfassungegricht
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#9   Dr. Christoph Heger   09:44:51 | Donnerstag, 28. Januar 2010
Die Nürnberger henken keinen, sie hätten ihn denn.
Die Leugnung des Holocaust ist in Deutschland ein Verbrechen
Jedenfalls seit Mitte der 1990er Jahre strafbar.
und das ist auch richtig so.
Das mag so einigen Nazi-Riechern passen, ist aber als Gesinnungs- und Meinungsdelikt strikt grundgesetzwidrig.
Bischof Williamson, der als britischer Bürger in seinem Land Meinungsfreiheit genießt, hat keinen Grund, sich von einem politisch korrekten Amtsrichter in Deutschland vorführen zu lassen.
MfG
Christoph Heger
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#8   Pascal123   09:43:57 | Donnerstag, 28. Januar 2010
gebrochenes Bein
und ein gebrochenes Bein besaß
Woher hatte Sie das denn, kann man das in Haiti kaufen oder hatte Sie es geerbt?ß
Wie kann man ein gebrochenes Bein besitzen??
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#6   wickerl   09:26:08 | Donnerstag, 28. Januar 2010
Ansprachen
Mit solchen Ansprachen wie Papst Benedikt sie hält, tut man niemandem weh, aber man erreicht halt auch nichts
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#5   timpressum †   09:04:58 | Donnerstag, 28. Januar 2010
Schauprozess
Na denn schaun wer mal, wie der Herr Williamson schaun wird, wenn der „Schauprozess“ dafür sorgt, daß er demnächst hinter schwedischen Gardinen hervorschaut…
Wäre schon schau*, wa?
*schau = berlinerisch für „schön“
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#4   Brandenburgis   08:57:35 | Donnerstag, 28. Januar 2010
@Lügenklarisse
Auch Dein persönliches Erscheinen wird schon sehr bald angeordnet werden und dann wirst Du einen Richterspruch hören, der lautet: „Du hast mich vor den Menschen nicht bekannt – ich bekenne Dich nicht vor meinem Vater!“
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