Besser länger über den Heiligen Franziskus reden + Berechtigte Angst + Bischof auf dem altbewährten Weg + Deutscher Schauprozeß + „Ich brauchte keine Menschen mehr“
Besser länger über den Heiligen Franziskus reden
Vatikan. Papst Benedikt XVI. sprach bei der gestrigen
Generalaudienz auf Deutsch über den Heiligen Franziskus und den Holocaust-Gedenktag. Den Heiligen würdigte
der Papst als Giganten der Heiligkeit. Zu den in Deutschland überstrapazierten NS-Morden erklärte er:
„Möge Gott die Herzen und den Verstand erleuchten, damit sich eine solche Tragödie nicht wiederholt.“
Die Erinnerung an die Shoah müsse eine ständige Mahnung an die Würde des menschlichen Lebens sein.
Berechtigte Angst
Deutschland. Am Montag sagte der Schweizer Theolog, Hw. Hans Küng, in der Fernsehsendung
„Beckmann“ des „Ersten Deutschen Fernsehens“, daß er den Atheismus nicht für vernünftig hält. Er glaubt
an den Himmel und fürchtet sich nicht vor dem Tod: „Ich hätte Angst vor einem endlosen Leiden.“
Bischof
auf dem altbewährten Weg
Frankreich. Am Samstag spendete Bischof Marc Marie Max Aillet (52) von Bayonne –
im äußersten Südwesten Frankreichs – mehreren Mitgliedern des altgläubigen Instituts vom Guten Hirten
die Subdiakonen- oder die Diakonenweihe. Die Zeremonie fand in der Personalpfarre des Heiligen Eloi in
Bordeaux statt. Mons. Aillet ist seit November 2008 im Amt. Nach Angaben der Onlinezeitung ‘Novopress
Aquitaine’ will der Bischof in seiner Diözese die Zahl der Alten Messen steigern. Er hat in seiner Bistumsstadt
eine Sonntagsmesse im Alten Ritus eingeführt und will auch altgläubige Ordensgemeinschaften aufnehmen.
Deutscher Schauprozeß
Deutschland. Pius-Bischof Richard Williamson (69) muß am 16. April wegen seiner
Aussagen über Gaskammern vor dem Amtsgericht Regensburg erscheinen. Das berichtete die Nachrichtenagentur
‘ddp’ in einer aufgeblasenen Meldung. Das Gesinnungsgericht hat dem Bischof eine Vorladung nach London
gesandt. In Großbritannien gibt es das Recht auf Redefreiheit. „Das Gericht legt Wert darauf, ihm selber
Fragen zu stellen“, sagte ein Gerichtssprecher am Mittwoch. Der Verteidiger von Mons. Williamson erklärte,
daß bislang unklar sei, ob der Bischof zu dem Schauprozeß erscheinen wird.
„Ich brauchte keine Menschen
mehr“
„Frau Ena Zizi (69) war bei einer kirchlichen Versammlung in der Residenz des Erzbischofs von Port-au-Prince,
als sich das Erdbeben ereignete und sie unter den Trümmern begrub. Eine Woche später wurde sie von mexikanischen
Einsatzkräften gerettet. Frau Zizi berichtete, daß sie nach dem Erdbeben noch mit einem Vikar reden
konnte, der ebenfalls in den Trümmern gefangen war. Doch nach einigen Tagen wurde er still. Sie verbrachte
die restliche Zeit mit Beten und Warten. »Ich sprach nur mit meinem Chef, Gott« – sagte sie: »Ich brauchte
keine Menschen mehr«. Ärzte, die Frau Zizi untersuchten, erklärten, daß sie ausgetrocknet war und
eine ausgerenkte Hüfte und ein gebrochenes Bein besaß.“
Aus einem Bericht der Nachrichtenagentur ‘Associated
Press’ vom 21. Januar.
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54 Lesermeinungen
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und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu
unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden
gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften
der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen
Ehre. (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht
von der Treue zur Verfassung. *<* Die in (2) erwähnten Einschränkungen dürfen natürlich nicht dem
Geist von (1) und (3) widersprechen. Anders ausgedrückt: (2) rechtfertigt keine willkürliche Freiheitsunterdrückung.
* Im übrigen noch aus Artikel 3 (3): Niemand darf wegen … seiner religiösen oder politischen Anschauungen
benachteiligt oder bevorzugt werden.
Bischof Williamson kommt hoffentlich nicht Die Justiz eines Landes, welches das Recht auf freie Meinung
und die Freiheit der Wissenschaft mit Füßen tritt, sollte ignoriert werden.
Schauprozeß gegen den Löwen von England in der israelischen Kolonie „BRD“ @ Brandenburgis : „Exz. Williamson
hat keinesfalls der Vorladung Folge zu leisten. Der ganze Prozeß ist Teil einer fast weltweiten Terrorjustiz
im Dienste selbst krimineller Gruppen. Bf. Williamson braucht genau so wenig zu erscheinen, wie er der
Vorladung eines Volksgerichtshofes Gehorsam zu leisten hätte.“ Gut gesagt. So ist es. Bischof Williamson
ist mit Gott, und Gott mit ihm. Unser Herr wird den Bischof auch in dieser Sache leiten. Dieses anmaßende
Amtsgericht darf dann die Schau ohne den Löwen von England abziehen. Der französische Mohr Dieudonné
stand Ende 2009 vor einem ähnlichen Schauprozeß in einer andere Kolonie Israels, dem nachrevolutionären
Frankreich. (Vor 1789 hatten die Talmud-Juden dort nichts zu melden. Nachdem des Teufels Schergen in der
sogenannten „Revolution“ die Kirche und die –- leider heruntergekommene –- Monarchie geköpft hatten,
traten die Talmud-Juden auf den Plan, zu denen unser Herr Jesus Christus wegen ihres bewußten Kampfes
gegen IHN sagte: „Ihr habt den Teufel zum Vater!“. Übrigens bezeichnete Kardinal Ratzinger das Räuberkonzil
V2 bzw. sein Kerndokument als „Versöhnung der Kirche mit 1789“.) Dieudonné spricht in diesem Internet-Video
über den Schauprozeß. www.youtube.com/watch?v=VRS6A3CMumo (französisch mit dt. Untertiteln) Er hat
Humor! Ob sich hier ein „Gutmensch“ finden wird, der die Bemerkung des frechen Talmud-Juden in der gezeigten
Gesprächsrunde verurteilt, wonach Dieudonné „deswegen dumm sei“, weil „er ja ein Neger ist“ ?
Grenzüberschreitende Strafverfolgung gernzüberschreitende Strafverfolgung nicht Bestandteil des EU-Vertrags?
Im Lissabon-Vertrag stehen in der Tat viele Dinge, die mit Demokratie und Rechtsstaat schlecht zu vereinbaren
sind. Wie erinnerlich, hat sich ja in einigen Interviews herausgestellt, daß unsere Abgeordneten keine
bzw. ganz falsche Vorstellungen vom Inhalt des Vertrags hatten – den sie dann doch durchwinkten. Die „grenzüberschreitende
Strafverfolgung“ von „Delikten“ die in dem Lande, dessen Bürger (oder Gast) ein „Beschuldigter“ ist,
keine sind, ist aber nach meiner Erinnerung aufgrund des Einspruchs (ausgerechnet) eines Marokkaners in
Deutschland gerichtlich gestoppt. Ich glaube kaum, daß ausgerechnet GB geneigt ist, einen britischen
Bürger an die deutsche Inquisitionsjustiz auszuliefern. Das spectaculum wird ein rein deutsches Spektakel
bleiben. MfG Christoph Heger
#55 lateiniheini 11:06:42 | Freitag, 29. Januar 2010
@dr.Heger Eine Frage direkt in diesem Zusammenhang: Beteiligt sich Patrik Brinkmann eigentlich auch an
den Anwalts- und Prozesskosten, die der „arme“ „Bischof“ Willi zu entrichten hat? Weil wenn der seine
Tage in England nur mit essen und schlafen verbringt, wird der froh sein, wenn ihm dieser schwedische
Gönner auch noch unter die Arme greift! Oder hat sich Herr Brinkmann in Schweden etwa schon wieder vergaloppiert?
Aber wahrscheinlich hat der ja sein Schwarzgeld für „Pro“-Köln und „Pro“-NRW sicher in Liechtenstein
deponiert! Übrigends- wenn sich seine Frisörin von ihm scheiden lassen sollte, hätte Brinkmann ganz
tief ins Klo gegriffen… und „Pro“-Köln wahrscheinlich auch! Übrigends…Willi hatte sein Interview
im schwedischen Fernsehen gegeben- gibts da etwa auch eine Parallele zu Patrik Brinkmann…? Und jetzt
verteidigt „Pro“-Köln (Brinkmann-Club) natürlich Willi! Jaja, gleich und gleich gesellt sich gern- rechtsextreme
Parteien, ausländische Steuerbetrüger und obskure Soutanenträger!
Der Herr mag das ja halten wie er will, aber, ist die Vereinbarung über die gernzüberschreitende Strafverfolgung
nicht Bestandteil des EU-Vertrags? Dann könnte man den Herrn ja sogar vorführen lassen; das wäre ein
spectaculum …
Schau alleine abziehen! Bischof Williamson hat der Vorladung Folge zu leisten. Da müßte er ja schön
blöd sein! Er genießt als britischer Bürger (noch) das Recht freier Meinungsäußerung und hat keinen
Anlaß, der deutschen Inquisition gegen falsche Meinungen und Meinungsäußerungen zu Diensten zu sein.
Die soll ihre Schau alleine abziehen! MfG Christoph Heger
Dickes Lob an Kreuz.net Ich möchte mich bei den wackeren Redakteuren von kreuz.net ganz herzlich für
die objektive und ernsthafte Berichterstattung über S.E. Bischof WilliAmson bedanken, auch wenn ich selbst
die strenge Rute der Löschung erleben musste, hatte ich doch ein kleines Lobgedicht über diesen aufrechen,
mutigen Bischof verfasst. Doch zu viel des Lobes, ich sehe es ein! Objektivität ist angebracht, und da
passt einfach nicht ein lyrisches Lobgedicht! Was mit bei dem Löwen zu Limburg möglich war – sein Lob
habe ich vor nicht allzu ferner Zeit in drei Strofen besungen – bei dem Märtyrerbischof war es zu viel
des Guten. Recht so! Ich beuge mich der angemessenen Strafe, gelobe Besserung und werde von nun an mit
ganzer Seele und aus vollem Herzen dazu beitragen, dass die reine Objektivität dieses werten Forums gewahrt
bleibt! Jawoll!
#51 Brandenburgis 10:24:26 | Freitag, 29. Januar 2010
Exz. Williamson hat keinesfalls der Vorladung Folge zu leisten. Der ganze Prozeß ist Teil einer fast
weltweiten Terrorjustiz im Dienste selbst krimineller Gruppen. Bf. Williamson braucht genau so wenig zu
erscheinen, wie er der Vorladung eines Volksgerichtshofes Gehorsam zu leisten hätte.
Der Prozess gegen Bischof Williamson ist weder ein Schauprozess noch wird er von einem Gesinnungsgericht
geführt. Eine andere Diskussion ist Sinn und Zweck des Holocaust-Leugnungs-§. Diese andere Diskussion
darf nicht zu einer Verhöhnung der deutschen Gerichtsbarkeit (wie vorliegend artikuliert) führen. Bischof
Williamson hat der Vorladung Folge zu leisten.
#47 Brandenburgis 23:04:31 | Donnerstag, 28. Januar 2010
KLarisse schon wieder zu später Stunde. *seufz* Nein, ich habe mich keinesfalls getäuscht und das Wertesystem
des GG ist mir auch bestens bekannt, ebenso wie mir die Persönlichkeiten, die das GG geschaffen haben
samt den Positionen, die sie eingenommen haben, mir bestens bekannt sind. Und eines prophezeie ich zum
Abschluß: Schon recht bald werden auf der Basis des GG nicht wenige jetzt aktive Politiker ins Gefängnis
gesteckt werden (und nicht etwa Exz. Williamson).
#45 timpressum † 21:02:27 | Donnerstag, 28. Januar 2010
Grundgesetz Wenn Sie meinen, daß ein Gesetz gegen das GG verstößt, haben Sie die Möglichkeit, dies
beim Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen. Auch Herr Williamson hat die Möglichkeit, sich
auf dem Weg der Instanzen an den Bundesgerichtshof zu wenden.
#44 Brandenburgis 20:59:54 | Donnerstag, 28. Januar 2010
Ich stehe dem GG in vieler Hinsicht sehr positiv gegenüber, da es mit der geistigen Gleichschaltung a
la Antifa-PC absolut unvereinbar ist. Auch ein Gesetz wie das zur Bestrafung der Holo-Leugnung ist mit
Geist und Buchstaben des GG absolut unvereinbar. Die Väter und Mütter des GG haben sich übrigens mit
Händen und Füßen gegen den fatalen Parlamentarismus gewehrt, der oktroyiert wurde. Wußten sie doch
Mann für Mann und Frau für Frau, das eben dieser Parlamentarismus in die Katastrophe geführt hatte
und wieder führen mußte… Und sie haben recht behalten.
#42 timpressum † 20:44:09 | Donnerstag, 28. Januar 2010
Terrorjustiz…? Wenn Sie meinen, daß wir unter einer Terrorjustiz leiden, können Sie gerne Politiker
werden und diese Justiz auf der Basis des Grundgesetzes ändern, Sie können aber auch einfach auswandern,
unser Land würde dadurch nicht schlechter, habe ich den Eindruck…
#40 Brandenburgis 20:35:32 | Donnerstag, 28. Januar 2010
Machen Sie sich keine Mühe, timpressum, ich verfolge die BRD-Gesinungs- und Terrorjustiz seit über 20
Jahren. Bei mir sind Sie mit ihrer Lügerei an den Falschen geraten.
#39 timpressum † 20:30:28 | Donnerstag, 28. Januar 2010
Scholl = Williamson? Also bitte… Man sollte bundesdeutsche Gerichte nicht mit dem Volksgerichtshof vergleichen
und Williamson nicht mit Sophie Scholl. Vielleicht vergleichen Sie mal sie StPO des sog III. Reiches mit
der heutigen. Und vielleicht einmal die Einhaltung dieser StPO vor heutigen Gerichten mit der von Freisler
et.al. Sophie Scholl hatte keine Möglichkeit, sich durch die Instanzen zu klagen, Herr Williamson schon.
Sophie Scholl wurde am Tag des Urteils ermordet, Herr Willamson hat im schlimmsten Fall nur eine Geldbuße
zu zahlen. Sophie Scholl hat gegen eine Diktatur eingesetzt, deren Opfer Willamson ignoriert. Kein Grund
also zu einem Vergleich!
#37 timpressum † 20:10:24 | Donnerstag, 28. Januar 2010
Befangenheit? Das zu klären liegt in der Sache des Gerichtes! Sollte Herr Williamson meinen, daß der
Richter/die Richterin befangen ist, kann er einen entsprechenden Antrag stellen. Jede/r ist verpflichtet,
vor einem deutschen Gericht zu erscheinen – als Angeklagter oder als Zeuge. Wo kämen wir denn sonst hin???
Wie gesagt – Williamson hätte auch die Geldbuße zahlen können, dann hötte er sich nicht einer angeblichen
„Scheinjustiz“ stellen müssen.
#36 Brandenburgis 20:04:43 | Donnerstag, 28. Januar 2010
Selbst wenn man die Rechtsgrundlage anerkennt muß man zu dem Ergebnis kommen, daß Williamson überhaupt
keine Straftat begangen hat. Da in Deutschland aber die Richter befangen sind und die Möglichkeit eines
fairen Prozesse zu 100% ausgeschlossen ist, ist W. nicht verpflichtet, vor dem „Gericht“ zu erscheinen.
Niemand ist verpflichtet, sich einer pseudo-juristichen Scheinhinrichtung pardon -verfahren zu unterziehen.
#35 timpressum † 19:58:00 | Donnerstag, 28. Januar 2010
Der ganz normale Rechtsweg Herr Williamson hat einen aufgrund einer in Deutschland begangenen Straftat
einen Strafbefehl bekommen. Er hat Einspruch gegen die Geldbuße erhoben, das heisst, es kommt zu einer
Gerichtsverhandlung, bei der er Gelegenheit hat, sich zu verteidigen bzw. verteidigen zu lassen. Er hätte
sich den „Schauprozess“ also ersparen können… Hier die Quelle www.sueddeutsche.de/…icht-erscheinen.html
#34 Paulaner † 18:27:09 | Donnerstag, 28. Januar 2010
Ruhrgebietler, deutsche Gerichte sind für den Wirkungsbereich der deutschen Gesetze zuständig. Der Monsgn.
Williamson hat sich im Einflußbereich deutscher Gesetze mit Aussagen verdächtig gemacht. Das Gericht
muß das klären.
clarissa colonia: seit wann kann ein sogn. dt. gericht einen nicht-deutschen im sinne dees grundgesetzes
anweisen vor eben jenem „gericht“ zu erscheinen?? Mons. R. Williamson ist gut beraten sich nur auf Fragen
hinsichtlich der unverkürzten Glaubenslehre zu äußern – und das geht auch ausserhalb des dt. polizeistaates!
Spannend, spannend! Zuschriftlich stellte ich (08:48) lediglich sachlich und bar jeglicher Wertung fest,
daß das zuständige Gericht wohl das persönliche Erscheinen des Beschuldigten angeordnet habe. Schwupps
war diese Zuschrift gelöscht. Anscheinend ist Ricardus Gulielmi filii ein sehr neuralgischer Punkt für
die Redaktion, denn nach Augenscheinsbeweis bleiben nur Elogen und Panegyriken unzensiert, während bereits
sachliche Feststellungen zum Strafprozeßrecht die redaktionelle Schmerzgrenze deutlich überschreiten …
Da liegen wohl die Nerven blank!
@ Navon Ich verfolge Ihre Beiträge mit Unbehagen. Ihr Gebrauch der Muttersprache ist dürftig, die Gedanken
wenig intelligent. Auch sollten Sie sich fragen, warum Sie einer angeblich so lächerlichen und überflüssigen
Sache wie Katholizismus und Religion bereits seit 2006 über 1000 meist dummerhafte Beiträge schenkten.
Sie gleichen dem dunklen, kraterzerfurchten Wandelstern, der neidzerfressen um das lebenspendende, helle
Zentralgestirn (die hlg. Mutter Kirche) zirkuliert und sich für den Mittelpunkt der Welt hält.
Brandenburgis Ich bin weit davon entfernt mir über Dich Armleuchter Sorge zu machen. Ich sage Dir widerlichen
Kreatur Dein Schicksal voraus: Der Vater Jesu Christ wird Dich in Kürze abberufen uznd dann wird Der
Herr Dich ausspeien. Ach schön, diese katholische Feindesliebe, so barmherzig sind eben nur unsere Katholiken!
Wenn Dich einer auf die rechte Wange schlägt, dann wünsch ihm Tod und Teufel! Ich muss zugeben, der
katholische Glauben zeigt heute mal wieder seine wahnsinnige moralische Überlegenheit. Und der Katholiban
Brandenburgis zeigt seine totale Macht- und Hilflosigkeit. Schön! You make my day!
#25 Brandenburgis 11:23:51 | Donnerstag, 28. Januar 2010
@Lügneklarisse Ich bin weit davon entfernt mir über Dich Armleuchter Sorge zu machen. Ich sage Dir widerlichen
Kreatur Dein Schicksal voraus: Der Vater Jesu Christ wird Dich in Kürze abberufen uznd dann wird Der
Herr Dich ausspeien.
@Navon Falsch, nicht den ganzen Tag bibbern. Es ist der Tag an dem Gott Ihre Seele zurück fordert und
hier sich die Waage neigt. Ich hoffe in die erwünschte Richtung. Ach so, Gott, Seele, leben nach dem
Tod, gibt es für Atheisten nicht, oder doch…
@ rums: Aus ihren Zeilen trifft die nackte Angst. Kaschiert in einer „ach-wie-gut-ich-bin“ Maske. Du kannst
Dir ja weiterhin einreden, dass Atheisten vor Angst den ganzen Tag bibbern – wahr wirds dadurch aber nicht!
Schade für Dich, sonst auch egal…
Sefirot: immerhin hat er seine Erklärung bedauert auch wenn die Art und Weise wie er es getan hat vielen
nicht in den Kram passt. Immer mehr stellt sich klar heraus, dass es auch einen Gesinnungsterrorismus
der Gutmenschen gibt. „vor guten Menschen bewahre uns der allmächtige und gütige Gott.“
@Navon Aus ihren Zeilen trifft die nackte Angst. Kaschiert in einer „ach-wie-gut-ich-bin“ Maske. (…)Schokoweihnachtsmänner
gegessen, sooo mächtig waren die dann doch nicht. Verständlich, als Erfindung von Coca-Cola reichte
der Fa. der Verkauf.
#20 Sefirot 10:34:24 | Donnerstag, 28. Januar 2010
Feiner Typ der Willi Amson „Das Gericht legt Wert darauf, ihm selber Fragen zu stellen“, sagte ein Gerichtssprecher
am Mittwoch. Der Verteidiger von Mons. Williamson erklärte, daß bislang unklar sei, ob der Bischof zu
dem Schauprozeß erscheinen wird. Soll das die Reue des Willi Amson sein… oder weiß er nicht mehr was
er gesagt hat. Einfach vergessen, war ja nicht so schlimm, was er mit seiner kruden Weltanschuung angerichtet
hat… …erst einen Stein ins Rollen bringen und dann will es Willi Amson gewesen sein. Feiner Typ von
Bischof…! Vor allem so mutig…
Lustspiel am schlechten Gewissen das ständige Gerede über Naziverbrechen entwickelt sich mehr und mehr
zu einem Lustspiel am schlechten Gewissen. Eine Aufarbeitung lässt sich auf diese Weise kaum bewerkstelligen.
Dass es die Verbrechen gegeben hat ist unbestritten, doch sollten sie Anlass zum Nachdenken über was
Menschen anderen Menschen zu tun in der Lage sind. zum Fall Williamson: es handelt sich um einen von den
eigenen Wahnvorstellungen überwältigten Spinner. Das ganze Gerede über ihn hängt einem jedoch allmählich
zum Halse raus. Deutsche Gerichte – deren Gluabwürdigkeit ohnehin mehr als angeschlagen ist -täten gut
daran dafür zu sorgen, dass rückfällige Straftäter nicht ständig auf wehrlose Menschen losgelassen
werden anstatt ständig diesen Brei aufzuwärmen.
@ rums: Mag sein. Ein Atheist hat aber panische Angst vor Jesus Christus, Er der die Wahrheit ist… Öhm…
NÖ! Atheisten haben vor Jesus ungefähr soviel Angst wie vor Prometheus, Herkules, Ra, Donar, Orion,
Zeus oder Shiva. Nämlich Garkeine! Schlotterst Du auch vor Aletheia, der griechischen Göttin der Wahrheit
(nicht Dein Zimmermannssohn, da irrst Du Dich!)? Ehrlich gesagt hab ich sogar mehr Respekt vor dem Weihnachtsmann
oder dem Osterhasen. Beide hab ich schonmal gesehen – im Gegensatz zu Jesus – beide könnten mir keine
Geschenke bringen und der Weihnachtsmann hat ne Rute. Andererseits hab ich schon Osterhasen und Schokoweihnachtsmänner
gegessen, sooo mächtig waren die dann doch nicht.
#16 DerRabe 10:24:05 | Donnerstag, 28. Januar 2010
wer darf das???? Vor dem Leiden eines Menschen kann ich mich verneigen wenn er das Leiden nicht dazu ausnutzt
nur auf seinem eigenen Leiden herumzureiten um möglichst viel Kapital dabei herauszuschlagen und seine
Macht und Gier einzuzementieren. Dann ist das Leiden nicht nur nichts wert, es ist auch hochgradig ergiftet
und gefährlch! Jesus hat sein Leiden für die Welt geopfert, die jüdischen Vertreter nutzen das Leid
der Juden in der Nazizeit nur für sich selbst und sind gar nicht an mehr Menschlichkeit in der Gegenwart
interessiert. Kalt gehen sie am Leiden anderer vorbei und wenn diese sch melden dann sagen sie unausgesprochen:
Was ist dein kleines Leidchen schon gegen unser Leid, trete mal ganz schnell wieder zurück in die Reihen,
denn vorne hast du gar nichts zu suchen, höchstens mal vorne in den Reihen unserer Zuhörer. Es ist unerträglich,
dass sie gegen KZs sind, jedoch KZhafte Zustände gegen Menschen und Tiere ignorieren. Vergleicht Jesus
mit ihnen!
Mhh, mein lieber brandenburgis, blasen Sie sich schon wieder auf, wie Ihr baronelles Vorbild Ricardus
Gulielmi F. de Muenchhausen? Par nobile fratrum; spannend nur wäre, dem Endkampf dieser beiden (selbsternannten)
größten Historiker aller Zeiten als Mäuschen beizuwohnen! Und die Sorge bezüglich der über mich zu
sprechenden sententia iudicii ultimi können Sie übrigens getrost mir überlassen …
@Navon: Berechtigte Angst? (…)Angst vor der „Hölle“ hat ein Atheist nicht sondern eben nur ein Christ…
Mag sein. Ein Atheist hat aber panische Angst vor Jesus Christus, Er der die Wahrheit ist…
Berechtigte Angst? Wenn Herr Küng mal den Standpunkt der Atheisten vollständig durchdenken würde, würde
er erkennen, warum Atheisten keine Angst vor der „Hölle“ haben müsste. Immerhin hat er ja auch keine
Angst vor dem Hades obwohl er nicht an die altgriechischen Götter glaubt. Angst vor der „Hölle“ hat
ein Atheist nicht sondern eben nur ein Christ…
Die Nürnberger henken keinen, sie hätten ihn denn. Die Leugnung des Holocaust ist in Deutschland ein
Verbrechen Jedenfalls seit Mitte der 1990er Jahre strafbar. und das ist auch richtig so. Das mag so einigen
Nazi-Riechern passen, ist aber als Gesinnungs- und Meinungsdelikt strikt grundgesetzwidrig. Bischof Williamson,
der als britischer Bürger in seinem Land Meinungsfreiheit genießt, hat keinen Grund, sich von einem
politisch korrekten Amtsrichter in Deutschland vorführen zu lassen. MfG Christoph Heger
#8 Pascal123 09:43:57 | Donnerstag, 28. Januar 2010
gebrochenes Bein und ein gebrochenes Bein besaß Woher hatte Sie das denn, kann man das in Haiti kaufen
oder hatte Sie es geerbt?ß Wie kann man ein gebrochenes Bein besitzen??
#5 timpressum † 09:04:58 | Donnerstag, 28. Januar 2010
Schauprozess Na denn schaun wer mal, wie der Herr Williamson schaun wird, wenn der „Schauprozess“ dafür
sorgt, daß er demnächst hinter schwedischen Gardinen hervorschaut… Wäre schon schau*, wa? *schau =
berlinerisch für „schön“
#4 Brandenburgis 08:57:35 | Donnerstag, 28. Januar 2010
@Lügenklarisse Auch Dein persönliches Erscheinen wird schon sehr bald angeordnet werden und dann wirst
Du einen Richterspruch hören, der lautet: „Du hast mich vor den Menschen nicht bekannt – ich bekenne
Dich nicht vor meinem Vater!“