(kreuz.net) Die ‘Aktion Leben Deutschland’ hat in einer Aussendung daran erinnert, daß das deutsche Bundes-
verfassungsgericht vor 35 Jahren – am 25. Februar 1975 – zum ersten Mal ein Urteil zur vorher vom Deutschen
Bundestag beschlossenen Fristen-Endlösung verkündete.
Die ‘Aktion Leben’ ist die größte Lebensrechtsbewegung
in Deutschland.
Sie setzt sich kompromißlos für Lebensrecht und Menschenwürde ein, die jedem Menschen
von der Zeugung bis zum natürlichen Tod zukommen.
Ein Leitsatz des damaligen Urteils lautete:
„Das
sich im Mutterleib entwickelnde Leben steht als selbständiges Rechtsgut unter dem Schutz der Verfassung.
Die Schutzpflicht des Staates verbietet nicht nur unmittelbare staatliche Eingriffe in das sich entwickelnde
Leben, sondern gebietet dem Staat auch, sich schützend und fördernd vor dieses Leben zu stellen.
Die
Verpflichtung des Staates, das sich entwickelnde Leben in Schutz zu nehmen, besteht auch gegenüber der
Mutter.
Der Lebensschutz der Leibesfrucht genießt grundsätzlich für die gesamte Dauer der Schwangerschaft
Vorrang vor dem Selbstbestimmungsrecht der Schwangeren und darf nicht für eine bestimmte Frist in Frage
gestellt werden.“
Was aus diesem Urteil geworden ist, mag jeder selber beurteilen – erklärt die ‘Aktion
Leben’:
„Heute wird sogar ein Rechtsanspruch auf Abtreibungstötung, ja gar ein Menschenrecht auf Abtreibung
behauptet.“
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27 Lesermeinungen
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reinste Phantasie @clemens h wie so vieles in der Bibel nicht stattgefunden hat, es gibt zum Beispiel
ein Buch aus den sechziger Jahren, „ Werner Keller, Und die Bibel hat doch recht“, und die Heiligen 3
Könige die in Köln begraben sind, sind reinste Phantasie, …, möchte man meinen, die Leichname sind
nach Persien rückverfolgbar, und wurden der Mutter des römischen Kaisers Konstantin bei einem Besuch
übergeben, schon im 4. Jahrhundert, und das Markusevangelium ist schon im Jahr 50 nachweisbar,…
@michaelamariahure Sie übersehen, das zwischenden ungeborenen Zellen und einem lebenden Menschen ein
Unterschied besteht. Ich unterscheide lediglich nicht zwischen dem Wert des ungeborenen und des bereits
geborenen Menschen, da es hierbei nichts zu unterscheiden gibt. Freilich entspräche es einer begründeten
Sicht, zu sagen, dass der ungeborene Mensch „wertvoller“ ist als der geborene, da ersterer frei von selbst
verschuldeter Sünde ist. Sie zum Beispiel wären demnach weitaus lebensunwerter als ein ungeborener Mensch,
da sie bereits ein Verbrecher und potentieller Menschenmörder sind, wie sie selber bezeugen. Wenn man
schon Menschen Wert und Unwert zuspricht, um ein Kriterium für ihre Tötung zu schaffen, dann hat das
höherwertige Leben doch wohl Vorrang hinsichtlich seines Existenzrechts vor dem minderwertigeren. Wie
fänden sie denn die Einführung und konsequente Einhaltung dieser Tötungsmaßnahme? Findet sie etwa
nicht Ihre bedeutsame Zustimmung? Sie geborener Zellhaufen, Sie!
#23 engelhardt † 15:28:58 | Freitag, 26. Februar 2010
Maulhelden Erklären sie mir bitte einmal warum sie Die Lebensschützer als „allesamt feige Maulhelden“
betiteln, und sie würden was von Mord etc. geifern. Weil sie einerseits Abtreibung als ein Verbrechen,
vergleichbar mit dem Holocaust darstellen, andererseits sich prima mit dem Staat, der dieses angebliche
Verbrechen zulaesst bzw. foerdert, arrangieren. Man schaue sich die deutschen Bischoefe an: wenn die der
Meinung waeren, der deutsche Staat wuerde Mord erlauben und foerdern, wuerden sie ja wohl kaum ihr Gehalt
vom Staat kassieren.
Wer fragt schon nach… …wie oft das Bundesverfassungsgericht schon aus der Verfassung geraten ist!?
Die Nazi versuchten zu ihrer zeit das Kreuz aus den Schulklassen zu verbannen, schafften es aber wegen
heftiger Proteste aus der Bevölkerung nicht. Später tat es das Bundesverfassungsgericht nochmals und
wunderte sich über die Proteste. Das Kreuz ist heute aus den Schulklassen verband, ist es doch eine Beleidigung
für Andersgläubige. Gott selber ist eine Beleidigung für Menschen die gar nicht oder anders glauben.
Damit entzieht sich ein ganzes Volk des Schutzes Gottes, während aggressive Religionen oder besonders
schmeichlerische auf dem Vormarsch sind. Man kann nur noch gratulieren!
#21 Clemens H. † 00:40:34 | Freitag, 26. Februar 2010
Unschuld am 25. Dezember erinnert ihr Christen an den Kindermord unter Herodes des Großen der nur in
eurer Phantasie stattgefunden hat – wie so viel in der Bibel reine Propaganda.
Verbrechen ohen historisches Beispiel Liebe Mitchristen, am 25. Dezember erinnern wir Christen an den
Kindermord unter Herodes des Großen, gleichzeitig sehen wir mehr oder weniger zu, dass viele kleine Herodese
und Herodessinnen im gleichen Geiste unter der Ägide eines Parlamentes, in dem nahezu nur Herodese und
Herodessinnen sitzen, Kirndermord begehen. Es sind wahrlich infernalische Zeiten angebrochen. Gruß Unschuld
#19 Mary Cruz 22:18:51 | Donnerstag, 25. Februar 2010
wickerl: … Abtreibungsonkel Helmut mit dem sich Papst Johannes Paul II. so gut verstand, ist die Abtreibung
ein in Deutschland verfassungmäßig gewährleistetes Recht, Lothar de Mezaire meinte vor den Einigungsverhandlungen,
die DDR wolle ihre Errungenschaften einbringen, insbesondere das Recht auf Abtreibung, und die Kirche
schwieg. Ich bin fassungslos und entsetzt! Dieses Land ist dem Untergang geweiht.
#17 Jowaho13 20:54:36 | Donnerstag, 25. Februar 2010
An engelhardt Sie haben den Adressat etwas verwechselt! Erklären sie mir bitte einmal warum sie Die Lebensschützer
als „allesamt feige Maulhelden“ betiteln, und sie würden was von Mord etc. geifern. Sie haben keine Ahnung
was Millionen von Lebensschützern, Weltweit schon alles erreicht haben, das wichtigste wieviel Kindkein
durch den Einsatz auf vielerlei Weise gerettet wurden. Sie haben die Lebensschützer mit den hinter den
Ofen sitzenden christlichen Funktionären, die von Sitzung zu Sitzung rennen. Weshalb man nun von Mord
etc. geifert, lässt für mich dann doch nur noch die Annahme zu das sie eine Schraube ganz schön locker
sitzen haben. Waren sie 1986 in Hadamar, haben sie den Hass der bestellten Gegner erlebt, vermutlich haben
Sie auch hinter dem Ofen gesessen und glänzten vor Abwesenheit. Jowah13
#16 wickerl 19:14:09 | Donnerstag, 25. Februar 2010
so nicht mehr gültig Dieses Urteil ist so nicht mehr aktuell, weil die Vorsitzenden der CDU West und
Ost, als Regierungschefs der deutschen Länder, das Recht auf Abtreibung in den deutschen Einigungsvertrag
geschrieben haben, der Bestandteil der Bundesverfassung ist, dank dem Abtreibungsonkel Helmut mit dem
sich Papst Johannes Paul II. so gut verstand, ist die Abtreibung ein in Deutschland verfassungmäßig
gewährleistetes Recht, Lothar de Mezaire meinte vor den Einigungsverhandlungen, die DDR wolle ihre Errungenschaften
einbringen, insbesondere das Recht auf Abtreibung, und die Kirche schwieg.
#15 Chrysanthus 18:14:57 | Donnerstag, 25. Februar 2010
Michaelamaria, Sie sind humanwissenschaftlich nicht auf dem laufenden. Es ist wissenschaftlich bewiesen,
von der Politik und den Medien jedoch zu einem eifersüchtig gehüteten Geheimnis gemacht, dass der Mensch
Mensch von Anfang an ist. Der Embryo ist nicht ein Zellklumpen, der sich in einer Frist, die von der Politik
willkürlich bestimmt wird, zum Menschen entwickelt, sondern der Embryo entwickelt sich ab dem Moment
seiner Empfängnis als Mensch. Lesen Sie doch einmal die Artikel bei Aktion Leben, über die Embryonalentwicklung,
oder diesen über das Personsein: www.aktion-leben.de/…tergruende/sld01.htm Wenn die Personenwürde
von der Aktuierung des Bewusstseins abhinge, dann könnte man Sie auch im Schlaf oder bei sonstiger Bewusstlosigkeit
töten, weil Sie dann auch kein voller Mensch wären! Sie machen sich etwas vor, wie viele aus unserem
Volk. Aber nicht die Lüge, sondern die Wahrheit macht frei! Sehen Sie der Wahrheit ins Gesicht, solange
Sie es können, Michaelamaria.
#14 Kairos † 18:10:25 | Donnerstag, 25. Februar 2010
Bildunterschrift Seit wann hat unser Staat einen „Bundesverfassungsgerichtshof“. Wir haben ein Bundesverfassungsgericht
und einen Bundesgerichtshof, aber diesen kleinen Unterschied vermag vielleicht die Redaktion nicht zu
sehen…
#13 Mary Cruz 17:48:07 | Donnerstag, 25. Februar 2010
engelhardt: Die ‘Aktion Leben’ ist die größte Lebensrechtsbewegung in Deutschland. Und dem Grossteil
der Bevoelkerung gaenzlich unbekannt. Dafür ist das 5. Gebot dem Großteil der Bevölkerung bekannt.
Vorschlag Warum sollte ich? Ich bin ja nicht derjenige, der der Meinung ist, Abtreibung sei so schlimm
wie der Holocaust. Genau, denn der Massenmord an den Kindern ist viel schlimmer als der Holocaust!
#12 huberhias 16:39:22 | Donnerstag, 25. Februar 2010
In Österreich ziert man sich sehr, die Tötung behinderte Kinder vor der Geburt unter Strafe zu stellen.
Im Nationalrat hat sich gestern sogar das BZÖ dagegen ausgesprochen – unter dem Applaus des angeblichen
Abtreibungsgegners Ewald Stadler. Bericht hier www.unzensuriert.at/…-tung-vor-der-geburt
#8 engelhardt † 15:46:26 | Donnerstag, 25. Februar 2010
Bewegung Die ‘Aktion Leben’ ist die größte Lebensrechtsbewegung in Deutschland. Und dem Grossteil der
Bevoelkerung gaenzlich unbekannt. Die „Lebensschuetzer“ sind allesamt feige Maulhelden. Geifern was von
„Mord“ und „Holocaust“ und alles was sie machen ist im Internet zu krakeelen und Mini-Demos veranstalten.
Wenn ich der Meinung waere, in Deutschland wuerde ein Verbrechen, vergleichbar mit dem Holocaust begangen
wuerde ich nicht einfach auf meinem Hintern rumsitzen und die Schlechtigkeit der Welt bekklagen. Feiges
Pack.
#7 Rechercheur 15:46:16 | Donnerstag, 25. Februar 2010
Erst lesen, dann schreiben… @hiti: Schützenswertes Leben entsteht in Deutschland mit der Einnistung
der Eizelle. Wo leben Sie? @Phineas: unfassbar… aber… ich muss ihnen hier (wenn auch nicht in der
Wortwahl, so doch im Inhalt) zustimmen, denn: @michaelamaria: Das StGB setzt der Entscheidungsfreihait
der Frau gewisse Grenzen. Abtreibung ist nicht als Verhütungsmittel gedacht. Wo ziehen Sie denn die Grenze
zwischen „Zellhaufen“ und „lebendem Mensch“?
#6 gv.grugenbusch 15:42:00 | Donnerstag, 25. Februar 2010
@ Michaelamaria Sie übersehen, das zwischenden ungeborenen Zellen und einem lebenden Menschen ein Unterschied
besteht. Wie üblich vertreten Sie hier platte atheistische Wahrheiten, gespickt mit denen für Sie typischen
Rechtschreibfehlern. Ihr Wille scheint (um mit Thomas, falls Sie wissen, wen Grugenbusch meint, zu sprechen)
verwundet. Die jährlich Millionen im Mutterschoß ermordeten Kinder sind Opfer der Bosheit gegen den
Willen (vulneratio malitiae), aus welcher Neid, Eifersucht, Haß und Entzweiung entstehen! Bekehren Sie
sich!
#3 Phineas 15:31:02 | Donnerstag, 25. Februar 2010
@michaeletmaria Nur die Frau darf entscheiden, ob sie eine Schwangerschaft abbricht oder nicht. Wer die
Zahl der Abtreibungen vermindern will, muß die Hilfsangebote für ungewollt schwangere Frauen verbessern.
Dann darf die Frau also rumvögeln wie sie will (so gut wie keine Abtreibung geschieht aus Gründen einer
Vergewaltigung) und anschließend auch selbst entscheiden, ob sie das gezeugte Leben auslöscht oder nicht.
Nun, mit gleichwertigen „Argumenten“ kann man behapten, jeder hätte das Recht, irgendwen zu töten. So
spricht ja auch nichts dagegen, dass ein Staat diejenigen töten lässt, die ihre Kinder töten usw. (was
sogar ziemlich sinnvoll wäre, da dies eine Senkung der Kindermorde zur Folge hätte).
#2 Rechercheur 15:21:20 | Donnerstag, 25. Februar 2010
na dann… Was aus diesem Urteil geworden ist, mag jeder selber beurteilen na dann wollen wir einmal:
Soweit ich verstanden habe, ist nach §218 StGB ein Schwangerschaftsabbruch eine strafbare Handlung. $218a
(2)-(4) formulieren einige eng umgrenzte und gut nachvollziehbare Abwägungen gegen andere Rechtsgüter.
Polemisiert wird gelegentlich dagegen, dass innerhalb gewisser Fristen und nach Beratung der Tatbestand
des §218 als „nicht erfüllt“ gilt. Das kann man schlecht finden. Es besteht jedoch nach §219 eine Möglichkeit
zur Einflussnahme: Die Beratung … hat sich von dem Bemühen leiten zu lassen, die Frau zur Fortsetzung
der Schwangerschaft zu ermutigen … Leider hat die katholische Kirche sich dafür entschieden, diese
Option zur Einflussnahme nicht mehr wahrzunehmen. Es scheint ihr also nichts daran zu liegen, Frauen zur
Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen. Daher hat sie auch das Recht verwirkt, sich zum Thema zu
Wort zu melden. Mithin muss man es wohl dem Spiegel überlassen, sich mit der Thematik auseinanderzusetzen.
Also kann man diesen kreuz.net-Artikel getrost überspringen. Schönen Tag noch.
Nur die Frau darf entscheiden, ob sie eine Schwangerschaft abbricht oder nicht. Wer die Zahl der Abtreibungen
vermindern will, muß die Hilfsangebote für ungewollt schwangere Frauen verbessern.