15:14:44 | Dienstag, 2. März 2010
Die Behauptung, daß es sich bei dem österreichischen Abgeordneten um einen „ehemaligen Abtreibungs-Gegner“ handle, ist eine infame Unterstellung. Von Patrick Blackmore.

Pressefoto des östererichischen Politikers Ewald Stadler
(kreuz.net) Auf der Internetseite ‘kreuz.net’ vom Samstag den 27. Februar 2010 wird unter der Überschrift:
„
Hat Ewald Stadler applaudiert?“ von einer Debatte des Nationalrates vom 24. Februar 2010 berichtet.
Dabei wird dem Abgeordneten Mag. Stadler unterstellt, mit seinem Applaus die Ausführungen der Abgeordneten
Martina Schenk unterstützt zu haben.
Diese legitimierte nach Angaben des Artikels im Rahmen ihres Debattenbeitrages
zur Ersten Lesung eines FPÖ-Antrages zur Änderung der Bestimmungen des Paragraphen 97 im Strafgesetzbuch
die Behinderten-Abtreibung mit dem Hinweis auf das Selbstbestimmungsrecht der Frau auf ihren Körper.
Mag. Stadler wird in diesem Zusammenhang unter Bezugnahme auf die österreichische Webseite ‘unzensuriert.at’
als „ehemaliger Abtreibungsgegner“ bezeichnet.
Zu diesem Internet-Artikel nehme ich auftrags des Abgeordneten
Mag. Ewald Stadler wie folgt Stellung:
1.) ‘kreuz.net’ bezieht sich in seinem oben genannten Artikel
ausdrücklich auf eine obskure Webseite namens ‘unzensuriert.at’ die offensichtlich FPÖ-nahe ist.
In
diesem Zusammenhang soll nicht untersucht werden, inwieweit es sich bei der FPÖ tatsächlich um eine
„rechtsbürgerliche“ Partei handelt, wie dies im inkriminierten ‘kreuz.net’- Artikel dargestellt wird.
Im Zusammenhang mit der FPÖ muß die Bezeichnung „bürgerlich“ ohnehin angezweifelt werden.
Es ist
leider nicht ungewöhnlich, daß ein parteipolitisches Internetforum den Vertreter einer anderen Partei
vernadert.
Bemerkenswert ist allerdings, daß sich ‘kreuz.net’ vor den parteipolitischen Karren der FPÖ
spannen läßt.
Man wird diesen Umstand der parteipolitischen Nähe hinkünftig bei der Bewertung von
‘kreuz.net’- Artikeln in Ansatz zu bringen haben.
2.) Die Abgeordnete Martina Schenk hat ihren inkriminierten
Debattenbeitrag vorher nicht mit dem Abgeordneten Mag. Stadler abgesprochen oder gar inhaltlich abgestimmt.
3.) Der Abgeordnete Mag. Stadler hat die Rede der Abgeordneten Martina Schenk nicht mitverfolgt.
Erst
nach der Debatte wurde er von empörten Klubkollegen auf den Inhalt des Debattenbeitrages der Abgeordneten
Schenk aufmerksam gemacht.
4.) Hierauf hat der Abgeordnete Mag. Stadler seiner Klubkollegin Martina Schenk
gegenüber sofort sein Mißfallen über die Ausführungen zum Ausdruck gebracht und klargelegt, daß er
eine gänzlich andere, nämlich völlig konträre Position zu den von ihr getätigten Ausführungen hat.
5.) Mag. Stadler legt Wert darauf, daß er in der Abtreibung – unabhängig von ihrer Indikation – jedenfalls
einen Verstoß gegen das fünfte Gebot sieht, weil jeder Mensch das unveräußerliche Recht auf Leben
hat, das er nur von Gott erhalten hat, der ihn ins Leben gerufen hat.
6.) Als Volksanwalt hat der nunmehrige
Abgeordnete Mag. Ewald Stadler ein von ihm durchgeführtes Prüfverfahren zum Anlaß genommen, eine Enquête
in der Volksanwaltschaft gegen den Widerstand der beiden anderen Volksanwälte durchzuführen.
Er hat
es im übrigen zuwege gebracht, über diese Enquête eine wissenschaftliche Publikation im Springer-Verlag
zu initiieren.
Diese weist nach, daß es sich bei der Abtreibung auch dann um ein Tötungsdelikt handelt,
auch wenn dieses unter bestimmten Vorraussetzungen strafrechtlich verfolgungsfrei bleibt.
Ferner leistet
Mag. Stadler qualifizierten Rechtsbeistand für Lebensschützer, die vom Staat wegen ihrer Tätigkeit
strafrechtlich verfolgt werden.
7.) Vor diesem Hintergrund ist in der Formulierung, daß es sich bei
dem Abgeordneten Mag. Stadler um einen „ehemaligen Abtreibungs-Gegner“ handle, eine infame Unterstellung.
Das parteipolitische Internet-Forum ‘unzensuriert.at’ hat demgegenüber bisher noch nie irgendeine Leistung
für Lebensschützer erbracht.
8.) ‘kreuz.net’ hat es unter Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflicht
unterlassen, Herrn Abgeordneten Mag. Stadler vor der Veröffentlichung des Artikels mit der infamen Unterstellung,
es handle sich bei ihm um einen „ehemaligen Abtreibungs-Gegner“, hiezu zu befragen.
9.) Der fragliche
Internetartikel des Interforums ‘kreuz.net’ ist im übrigen nicht namentlich gezeichnet.
Es muß daher
davon ausgegangen werden, daß es sich bei der gegenständlichen Vernaderung des Abgeordneten Mag. Stadler
um die Austragung persönlicher Animositäten eines bestimmten Artikelverfassers von ‘kreuz.net’ unter
Mißachtung der journalistischen Sorgfaltspflicht und unter dem Deckmantel der Anonymität gegen den Abgeordneten
Mag. Stadler handelt.
10.) Es darf als bekannt vorausgesetzt werden, daß es im Österreichischen Nationalrat
bedauerlicher Weise wenige bekennende Katholiken gibt.
Vor diesem Hintergrund ist daher die Vorgangsweise
des Internetforums ‘kreuz.net’ um so bedenklicher, wenn unsachliche und infame Artikel ausgerechnet gegen
bekennende katholische Politiker publiziert werden.
Der Verfasser ist parlamentarischer Mitarbeiter des
österreichischen Nationalratsabgeordneten Ewald Stadler.
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