Paedophilie
Er war überaus beliebt
In der Erzdiözese München und Freising ist im nachhinein ein angeblicher Mißbrauchsfall bekannt geworden, der einen bereits aus der Seelsorge entfernten indischen Zivilpater betrifft.
Der indische Zivilgeistliche Pater Shaju auf der Webseite 'merkur-online.de'
Der indische Zivilgeistliche Pater Shaju auf der Webseite ‘merkur-online.de’
(kreuz.net) In der Pfarrei Sankt Magdalena in Fürstenfeldbruck in der Erzdiözese München und Freising soll es vor einigen Jahren zu einem bisher nicht bekannten sexuellen Mißbrauch an zwei Mädchen gekommen sein.

Das berichtete die Tageszeitung ‘Merkur’ gestern in ihrer Online-Ausgabe in einem offenbar gezielt irreführenden Artikel.

Der Tat verdächtigt ist der indische Zivilgeistliche, Pater Shaju, der bereits im Jahr 2005 in seine indische Heimat zurückkehren mußte.

Er war in Deutschland nach Angaben der Zeitung „überaus beliebt“.

Der Zivilpater war zuletzt in Fürstenfeldbruck tätig.

Dem dortigen Pfarrer, Hw. Michael Bayer, kamen Mißbrauchs-Gerüchte erst in den letzten Wochen zu Ohren. Er informierte deshalb das Regionalteam Nord des Erzbistums München-Freising.

Ende letzter Woche vertrauten sich ihm zwei Elternpaare an. Sofort wurde die Staatsanwaltschaft eingeschaltet.

In einer Stellungnahme wälzt sich Pfarrer Bayer in Eskalations-Vokabular: „Ich bin zutiefst betroffen und voll Scham“ – erklärte er:

„Ich bin sehr traurig, ich fühle mit den Kindern und ihren Eltern den ganzen Schmerz, die tiefe Scham und hilflose Wut darüber mit.“

Über die mörderische Kinderabtreibung hat der Geistliche in der Vergangenheit nie solche Worte gefunden.

Der Deutschland-Aufenthalt des Zivilpaters kam im Juni 2005 zu einem Ende. Damals wurde bekannt, daß er zwei Jahre zuvor in einer anderen Pfarrei ein damals 13jähriges Mädchen, das für ihn schwärmte, sexuell mißbraucht und genötigt hatte.

Worin seine Schandtaten bestanden, wurde nicht bekannt.

Pater Shaju war zu diesem Zeitpunkt bereits fast zwei Jahre aufgrund eines turnusmäßigen Wechsels in Fürstenfeldbruck.

Wie andere indische Patres war er dort, um Deutsch zu lernen.

Das Ordinariat reagierte prompt. Dem Pater wurden Kontakte mit Kindern und Jugendlichen sowie Hausbesuche verboten.

Im November 2005 wurde er wegen mehrfacher Nötigung und sexuellen Mißbrauchs zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten sowie einer Geldbuße verurteilt.

Drei Monate vor dem offiziellen Ende seines Aufenthalts mußte er auch nach Indien zurückkehren.

Das Ordinariat informierte seinen Ordensoberen über die Vorfälle.

In Sankt Magdalena hat der Zivilpater Geld für Tsunami-Opfer gesammelt und war dort sehr populär.

Er erhielt einen großen Abschiedsgottesdienst. Der Gemeinde wurde nicht mitgeteilt, warum der Priester in seine Heimat zurückkehrte.

Es ist nicht davon auszugehen, daß der sich in Indien aufhaltende Zivilpater wegen der Vorwürfe gegen ihn vor der deutschen Justiz verantworten muß.
      
24 Lesermeinungen
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#24   Lycobates   14:28:46 | Mittwoch, 3. März 2010
Nachtrag @Regina
Abgebildet wird die editio typica aus dem Jahre 1920 (die letzte vor der Roncalli’schen Reform); einige spätere Meßformulare fehlen (so St. Pius X. am 3. Sept., seit 1954), unberücksichtigt ebenso die Reformen der Bugnini-Kommission 1955-1956.
Einige Scann-Fehler sind zu berichtigen, soweit ich sehe aber sonst OK.
Vielleicht gibt es im Internet noch andere Dateien des Missale oder mit Teilen desselben.
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#23   Regina 1961   14:09:16 | Mittwoch, 3. März 2010
@Lycobates
Herzlichen Dank!
Regina
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#22   Alois Bischof   13:50:19 | Mittwoch, 3. März 2010
Linke Gutmenschen
begrüßen doch immer die kulturelle Bereicherung, vor allem aus muslimischen Gegenden, wenn 12-jährige Mädchen als dritte Frau eines in der Bundesrepublik Deutschland vom Staat finanzierten muslimischen Arbeitslosen einreisen?
Kinderschänder gehören im allgemeinen entweder ein Leben lang hinter Gittern und in einer Klosterzelle isoliert, oder sogar gehängt.
Die altliberalen T-Shirt-„Priester“ sind hier am schlimmsten vertreten.
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#21   Lycobates   13:30:33 | Mittwoch, 3. März 2010
Missale 1570 in PDF @Regina
Für Interessierte
Ladet langsam!
www.musicasacra.com/…missal_classical.pdf
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#20   Regina 1961   13:21:48 | Mittwoch, 3. März 2010
@Marsilius
Gibt es einen Link zum Text des Römischen Meßbuchs von 1540? Eventuell als PDF-Download?
Vielen Dank für Ihre Mühe
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#19   Marsilius Ficinus   12:18:00 | Mittwoch, 3. März 2010
Quo primum
Die „Textstelle“ ist die Promulgationsbulle „Quo primum“, die sich in jedem Missale Romanum bis 1962 findet. Quo primum www.dailycatholic.org/quoprimu.htm.
Wichtigste Grundlage übrigens des Missale Romanum von 1570 ist ein älteres kuriales Missale secundum consuetudinem Romanae curiae von 1474, dessen Grundbestand wiederum sehr viel älter ist. Einen kurzen, vereinfachten Überblick über die Genese findet man hier: Missale Romanum wapedia.mobi/…Tridentinische_Messe
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#18   Lycobates   12:17:35 | Mittwoch, 3. März 2010
Quo primum @Ruhrgebietler
Gelesen und zitiert wird (allerdings wie üblich selektiv) aus der Bulle Quo primum des hl. Pius V. die jedem Missale vorangestellt ist.
Da steht unter anderm auch:
Quare eruditis delectis viris onus hoc demandandum duximus: qui quidem, diligenter collatis omnibus cum vetustis Nostrae Vaticanae Bibliothecae, aliisque undique conquisitis, emendatis atque incorruptis codicibus; necnon veterum consultis ac probatorum auctorum scriptis, qui de sacro eorumdem rituum instituto monumenta Nobis reliquerunt, ad pristinam Missale ipsum sanctorum Patrum normam ac ritum restituerunt.
daß also nach textkritischer Sichtung der vorhandenen Exemplare, der Text des Missale in seiner ursprünglichen/altehrwürdigen (pristinam) Form wiederhergestellt wurde.
Wie bereits Marsilius Ficinus zu Recht hervorgehoben hat, wurde 1570 nicht (oder kaum, nicht im Formelgut jedenfalls) neu redigiert, sonder lediglich kollationiert.
Neue Heiligenfeste sind dann noch hinzugekommen, v.a. unter Papst Leo XIII. und auch Papst Pius XI.
Davon wurde und wird aber das eigentliche Formelgut (Ordo missae, Temporaleordnung usw.) nicht berührt.
Den römischen Kanon hatte schon das Konzil von Trient für dogmatisch fehlerfrei erklärt.
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#17   r.ruhrgebietler   12:02:53 | Mittwoch, 3. März 2010
Mittwoch, 3. März 2010 11:17 clarissa colonia:
Die Textstelle auf die Sie sich berufen befindet sich wo?
sicherlich stellen Sie diese den interessierten Lesern gerne als Faksimil zur Verfügung – ICH bin sehr daran interessiert. Möglicherweise auch andere…
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#16   Brandenburgis   12:01:32 | Mittwoch, 3. März 2010
Der Terminus Messe aller Zeiten
ist völlig in Ordnung. Für einen Modernisten wie Klarise natürlich völlig unerträglich.
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#15   joberens   11:50:25 | Mittwoch, 3. März 2010
Bericht über staatsanwaltliche Ermittlungen im Kloster Ettal
siehe:
www.spiegel.de/…,1518,681369,00.html
Josef Berens
(als einfacherlselbst denkender Katholik)
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#14   Gotthard   11:48:08 | Mittwoch, 3. März 2010
richtig oder falsch?
Im November 2005 wurde er wegen mehrfacher Nötigung und sexuellen Mißbrauchs zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten sowie einer Geldbuße verurteilt…
Es ist nicht davon auszugehen, daß der sich in Indien aufhaltende Zivilpater wegen der Vorwürfe gegen ihn vor der deutschen Justiz verantworten muß.
was ist denn nun richtig?
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#13   Regina 1961   11:47:06 | Mittwoch, 3. März 2010
@Brandenburgis
:-[ :-[ :-[ :-[ :-[ Das bedarf dringend eines Kommentars. Oder verstehen Sie es nicht, Sich anders auszudrücken?
Regina
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#12   Marsilius Ficinus   11:41:15 | Mittwoch, 3. März 2010
@Clarissa Colonia
Sie sind von Hause aus Kanonistin, aber keine Liturgiehistorikerin. Der Terminus „Erfindung“ würde nahelegen, die nachtridentinische Komission hätte ein völlig neues Missale hervorgeholt, so wie die Tradis dies der nachkonziliaren Liturgiereform anlasten. Das wäre so gesagt einfach falsch.
Im wesentlichen beruht das MR 1570 auf früheren stadtrömischen Missalia. Schauen Sie sich das Formelgut an. Vieles davon finden Sie bereits in den frühesten römischen Sakramentaren. Und vieles davon finden Sie übrigens auch im MR 1970, wenngleich teilweise stärker überarbeitet als im MR 1570. Die Produktion neuer liturgischer Texte ist im MR 1970 ungleich größer als im MR 1570, wie immer man dazu steht. Aber auch im MR 1570 und seinen nachfolgenden Editionen gibt es immer wieder Zutaten, wie etwa neue Formulare von Heiligenfesten.
Ich gebe Ihnen durchaus recht, dass Termini wie „Messe aller Zeiten“ sehr problematisch sind. Liturgie entwickelt sich, keine Frage. Allerdings ist die Vorstellung, dass Konzil von Trient hätte ein „neues“ Messbuch erfunden, historisch gesehen falsch. Es basiert zu einem großen Teil auf weitaus älterem Formelgut. Bestenfalls könnte man von „Kompilation“ sprechen. Hierfür müsste man genau wissen, welche Quellen im MR 1570 zugrunde gelegt wurden und inwiefern Abweichungen zu früheren stadtrömischen Missalia zu erweisen sind.
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#11   Brandenburgis   11:30:10 | Mittwoch, 3. März 2010
KLarisa
:-[ :-[ :-[ :-[ :-[ :-[
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#10   clarissa colonia   11:17:19 | Mittwoch, 3. März 2010
Erfindung?
Erfindung! Schrieb Pius V. nicht selbst, er habe die Aufgabe der Erstellung neuer liturgischer Bücher vom Tridentinum übernommen und nun, nach dem Katechismus und dem Brevier sei es an der Zeit, sich dem Missale zu widmen? Dazu habe er Experten beauftragt, entsprechende liturgische Bücher aus der vatikanischen Bibliothek und von überall sonst zu sichten, um dieses Missale zusammenzustellen. Diese Zusammenstellung der Experten habe er dann selbst noch geprüft und verbessert und orde nun an, das Missale im Druck herauszugeben.
Eine inventio, die duch seine Anordnung zur institutio geworden ist.
Pius’ eigene Hand, werte Herren Vorschreiber, zeugt gegen Sie und Ihre Interpretationen!
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#9   Domenico Tuttisanti   10:42:52 | Mittwoch, 3. März 2010
Genoveva,
der Pater auf dem Bild trägt ja nicht mal Krawatte!
Er ist ein Krawattenpriester von der „überaus gelockerten Observanz“
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#8   Genoveva   10:37:06 | Mittwoch, 3. März 2010
Zivilpater
ist doch klar: ein Pater ohne klerikale Gewandung (siehe Bild)
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#7   Schlaflos   10:32:35 | Mittwoch, 3. März 2010
So ganz …
So ganz habe ich nun nicht herausgeblickt ob es sich bei der damaligen Versetzung nun um die normale Rotation gehandelt, oder ob man bereits wusste was vorher geschehen war.
Sollte letzteres der Fall gewesen sein, ist es ein perfektes Beispiel für das was der Kirche vorgeworfen wurde.
Eine weitere Frage währe wohl was der Herr Heute macht und ob er tatsächlich keine Möglichkeit mehr hat mit Kindern zu arbeiten.
Ansonsten war die Vorgehensweise im neuen Fall wohl genau die Richtige,
auch wenn hier natürlich wieder von „angeblichen“ Opfern gesprochen wird.
Und die Tatsache das man die Schuld dieses mal nicht auf die Homosexuellen schieben kann, dürfte die Redaktion wohl ganz besonders betroffen machen.
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#6   r.ruhrgebietler   10:30:27 | Mittwoch, 3. März 2010
haben die Kleriker der Konzilskirche
keine vorrangigeren themen, als sich als pädophile oder homo’s zu beschäftigen? oder ist diese konzilskirche schon zur church-of-one-world-order herabgesunken?
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#5   joberens   10:20:44 | Mittwoch, 3. März 2010
Eine gesetzliche Regelung dürfte dringend notwendig sein
Die doch etwas schwammigen Beschlüsse der Bischofskonferenz scheint, mit ihren doch ein wenig schwanmmigen Bescchlüssen, eine Wende der unseligen Schlagzeilen nicht bewirken zu können.
So sollte doch ernstlich über eine gesetzliche Regelung nachgedacht werden, mit der auch die Kirchen unter Strafe verpflichtet werden, derartige Fälle, auch Verdachtsfälle sofort der Polizei oder Staatanwaltschaft zu melden, damit von dort aus weitere Ermittlungen und Maßnahmen erfolgen können.
Josef Berens
(als einfacher, selbst denkender Katholik)
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#4   noch ein Landorganist   10:17:07 | Mittwoch, 3. März 2010
überall
gilt fast für jeden Kirchenangestellten heute:
„wälzt sich […] in Eskalations-Vokabular
Über die mörderische Kinderabtreibung hat der Geistliche in der Vergangenheit nie solche Worte gefunden.“
Gott segne Bischof Mixa, der da ein bisschen anders ist.
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#3   Freinsberg   10:06:37 | Mittwoch, 3. März 2010
Zivilpater
Bitte, was ist ein Zivilpater? Ein Weltpriester?
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#2   Domenico Tuttisanti   10:03:27 | Mittwoch, 3. März 2010
Dies wäre geradezu klassisch!
Der Pater wird wg. Missbrauches in Gemeinde A zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt und findet kurz danach in Gemeinde B wieder eine neue Anstellung in gleichen Aufgabenbereichen so „als wäre nichts gewesen“…
Übrigens: Was ist ein „Zivil-Pater“?
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#1   engelhardt †   10:01:55 | Mittwoch, 3. März 2010
dumm…duemmer
Damals wurde bekannt, daß er zwei Jahre zuvor in einer anderen Pfarrei ein damals 13jähriges Mädchen, das für ihn schwärmte, sexuell mißbraucht und genötigt hatte.
Ich dachte, das waere nur „angeblich“ passiert?
Worin seine Schandtaten bestanden, wurde nicht bekannt
Aeh…sexueller Missbrauch eines Kindes. Steht im Satz voher.
Ich bin verwirrt. Ich dachte, saemtliche Missbrauchfaelle laegen schon Jahrzehnte zurueck und wurden aussliesslich von Schwulen begangen.
Was jetzt?
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