Österreich
Erstunken und erlogen
Die Medien-Mißbräuche gegen die Kirche kennen keine Hemmschwelle mehr. Das jüngste Mißbrauchs-Opfer: der Bischof von Feldkirch.
Bischof Elmar Fischer
Bischof Elmar Fischer
© Pressefoto Bistum Feldkirch
(kreuz.net, Feldkirch) Das österreichische Kirchenkampf-Magazin ‘profil’ hat skrupellos Lügen gegen Bischof Elmar Fischer von Feldkirch verbreitet.

In seiner heutigen Ausgabe schiebt das Magazin dem unbescholtenen Geistlichen rohe Gewalttätigkeiten in die Schuhe.

Die ‘profil’-Lüge: Der heutige Bischof habe als Kaplan bei einem Sommerlager in der Ortschaft Schoppernau im Bregenzerwald einen 15jährigen Jugendlichen „mit wuchtigen Ohrfeigen drei mal hintereinander zu Boden gestreckt“.

Anschließend habe er den Geschlagenen und zwei weitere Jugendliche des Lagers verwiesen, obwohl es schon Nacht gewesen sei, keinen öffentlichen Verkehr gegeben habe und die Burschen kein Geld gehabt hätten.

Beim besten Willen nicht

Bei einer heutigen Pressekonferenz kommentierte der Bischof Fischer die Unterstellungen.

Die Vorhaltungen entbehrten jeder Grundlage – so Mons. Fischer. Sie stammten von einem heute als Journalisten tätigen Mann.

Es ist davon auszugehen, daß ‘profil’ für die Lügengeschichte viel Geld bezahlt hat.

Mons. Fischer kann sich „weder an ein Lager in Schoppernau im Bregenzerwald erinnern, noch daran, daß ich so etwas getan habe, beim besten Willen nicht.“

Er kann sich auch nicht vorstellen, daß er Burschen mitten in der Nacht und ohne Geld weggeschickt hätte: „Das sind Dinge, die bei mir nicht so programmiert sind“, erklärte der Bischof.

Trotzdem will er den erlogenen Fall – wie jede andere Anschuldigung auch – unabhängig von seiner Person von der Ombudsstelle prüfen lassen:

„Ich wünsche mir ein Gespräch mit den Männern, die in der Wochenzeitung Vorwürfe gegen mich erheben.“

Die unspektakuläre Wahrheit

Die Regionalzeitung ‘Vorarlberg Online’ bekam eine Stellungnahme von einem Teilnehmer des damaligen Lagers, Heinz G.

Die drei Beschuldiger hätten schon als Jugendliche auf dem Lager „nichts als Probleme bereitet“.

Kaplan Fischer habe „bestimmt keinen niedergeschlagen“, sondern die Eltern der drei verständigt, daß sie das Lager verlassen müßten.

Eine wohlverdiente Ohrfeige

Der Bischof erwähnte in einem jüngsten Hirtenbrief einen anderen Fall.

Einmal verpaßte er einem Jugendlichen eine wohlverdiente und vom Recht geschützte Ohrfeige. Die Sache wurde aber sofort bereinigt.

Bereits damals lehnte der heutige Bischof „jegliche Form körperlicher Übergriffe ab“.

Daß der Vorwurf einer Ohrfeige nun im Zusammenhang mit Homo-Kinderschändungen gestellt wird, zeigt für Bischof Fischer, „wie ungenau und verallgemeinernd hier vorgegangen“ wird.
      
296 Lesermeinungen
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#318   Thomasius   09:45:30 | Sonntag, 28. März 2010
@Seefeldt
das dürfte normale Menschen überfordern und davon abhalten, sich allein auf die Beachtung Jesu Christi Offenbarung zu konzrentrieren. Nicht jeder Katholik hat ein Studium der Geschichte der christlichen Kirche oder gar des Kirchenrechts absolviert sondern ist auf die Aussage von Priestern angewiesen, die sich auch überfordert zeigen.
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#317   Seefeldt   17:00:45 | Donnerstag, 25. März 2010
Treue Katholiken …
zeichnen sich eben durch Treue zu Christi Offenbarung, zur katholischen Überlieferung und auch zum katholischen Kirchenrecht aus.
Doch wenn sich irgendwelche kirchliche Amtsinhaber gegen Offenbarung, Überlieferung oder Kirchenrecht wenden, gibt es eben einen Notstand. Auch der heilige Athanasius mußte sich zu seiner Zeit gegen unkatholische Amtsinhaber innerhalb der Kirche zur Wehr setzen.
Nochmals ein Beispiel aus dem staatlichen Leben: Unser Grundgesetz kennt die Widerstandspflicht gegen von Amtsinhabern begangenes Unrecht.
Doch ist es schon putzig, aber auch verräterisch, wie sich Kirchenfeinde immer wieder an treuen Katholiken reiben und ihnen kirchenfeindliche Handlungen unterstellen, aber ihrerseits über Papst und Diözesankirche herfallen, wenn es gerade mal in ihren schmutzigen Kram paßt.
Übrigens: Die Piusbruderschaft fällt nicht über den Papst her, sie betet vielmehr tagtäglich für ihn. Doch wo der Papst falsch handelt, muß er darauf hingewiesen werden. Das tat der heilige Athanasius so, und das tat auch der heilige Paulus so (zum heiligen Petrus, besonders in Sachen Heidenmissionierung).
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#316   clarissa colonia   16:19:32 | Donnerstag, 25. März 2010
Nun, Kirchenrecht …
ist natürlich nur dort rein menschliches Recht, wo es nicht Regelungen des göttlichen Rechts beinhaltet.
Doch, davon abgesehen, ist die Beobachtung immer wieder amüsant, daß das pseudokatholische Intelligenzprekariat ebenso zuverlässig die rigide Anwendung des Kirchenrechts gegen andere fordert, wie sie sie gegen sich selbst mit mißglückter „Notlagenindikation“ verweigert …
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#315   Einfalt   16:10:53 | Donnerstag, 25. März 2010
@Seefeldt
Das Kirchenrecht ist Menschenwerk – aber es beansprucht in keiner Weise, Gott vorzuschreiben, wie er sich zu verhalten hat.
Nu ja, diese Bemerkung ist in mehrfacher Hinsicht ein wenig dumm!
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#314   Seefeldt   16:01:01 | Donnerstag, 25. März 2010
Das Kirchenrecht – ein Werk von Menschen für Menschen
Das Kirchenrecht ist Menschenwerk – aber es beansprucht in keiner Weise, Gott vorzuschreiben, wie er sich zu verhalten hat. Das Kirchenrecht ist vielmehr ein Werk von Menschen für Menschen. Es regelt das Zusammenleben der immerhin über eine Milliarde Menschen zählenden Gemeinschaft, so wie ja so ziemlich jede menschliche Gemeinschaft das Zusammenleben durch Regeln, Gesetze oder Satzungen festlegt.
Zur Kommunionspende ein Beispiel aus dem Alltag: Der Halter eines Autos darf sein Auto nur von einem Führerscheininhaber steuern lassen. Daraus folgt, daß er keinen Nichtführerscheininhaber an das Steuer seines Autos lassen darf, und daraus wiederum folgt, daß er verpflichtet ist, einem Nichtführerscheininhaber das Fahren seines Autos zu verweigern. Und genauso ist es mit der Kommunion.
Zum sogenannten „Bürgerkrieg“ der USA, genauer dem Sezessionskrieg 1861-65, denn es handelte sich dabei um die Loslösung der Konföderierten Staaten, auch Südstaaten genannt, aus den USA: Es ging dabei überhaupt nicht um die Sklavenfrage, sondern um das Verhältnis der Einzelstaaten zur Union. Zum Beispiel gab es auch in den Nordstaaten während des Sezessionskrieges Staaten mit Sklaven. Und verräterisch auch die so sehr gefeierte Proklamation Lincolns zur Sklavenbefreiung von 1863 (während des Sezessionskrieges) – die bedauerlicherweise nur den Sklaven der Südstaaten galt, deren Präsident Lincoln überhaupt nicht war. Die Sklavenmasche war lediglich Kriegspropaganda, um die Südstaaten zu verteufeln.
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#313   Einfalt   15:16:01 | Donnerstag, 25. März 2010
@Seefeldt
Can. 842 – § 1 Wer die Taufe nicht empfangen hat, kann zu den übrigen Sakramenten nicht gültig zugelassen werden.
§ 2. Die Sakramente der Taufe, der Firmung und der heiligsten Eucharistie sind so eng miteinander verbunden, daß sie zur vollen christlichen Initiation erforderlich sind.
Can. 843 – § 1 Die geistlichen Amtsträger dürfen die Sakramente denen nicht verweigern, die gelegen darum bitten, in rechter Weise disponiert und rechtlich an ihrem Empfang nicht gehindert sind.
§ 2. Die Seelsorger und die übrigen Gläubigen haben jeweils gemäß der ihnen eigenen kirchlichen Aufgabe die Pflicht, dafür zu sorgen, daß jene, die Sakramente erbitten, auf ihren Empfang durch die erforderliche Verkündigung und katechetische Unterweisung unter Beachtung der von der zuständigen Autorität erlassenen Normen vorbereitet werden.
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#312   Thomasius   14:59:30 | Donnerstag, 25. März 2010
@Goldengel
Habe ich schon mal in meiner Jugendzeit. Ist Teil der römischen Rechtsgeschichte.
Letzte „große Errungenschaft“ war die Abschaffung der Sklavereiartikel im 20-ten Jahrhundert, nachdem sich protestantische Glaubensgemeinschaften Jahrhunderte früher gegen die Sklaverei ausgesprochen hatten und in einem Bürgerkrieg in den Vereinigten Staaten für die Abschaffung erfolgreich gekämpft worden war.
Ich weiß, dass die „Kirchenmoral“ von der weltlichen Moral durchaus unterschiedlich sein kann.
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#311   Goldengel   14:43:22 | Donnerstag, 25. März 2010
Thomasius
Um das Kirchenrecht zu verstehen, müssten Sie sich mal damit beschäftigen.
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#310   Thomasius   14:37:42 | Donnerstag, 25. März 2010
@chico flojo
Das Kirchenrecht ist menschengemachtes Recht. Jeder Verein hat seine Vereinssatzung und erwartet natürlich, dass die Satzung auch beachtet wird. Das ist normal.
Nur ist das Kirchenrecht nicht geeignet Gott vorzuschreiben, wie er sich zu verhalten hat.
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#309   chico flojo   11:35:45 | Donnerstag, 25. März 2010
@Thomasius
Habe ich gesagt, daß ich jetzt gerade im Stande der Gnade bin? Nein. Und schon mal was von der Beichte gehört? Von Reue und Buße? Uuuuiii – das ist ja so pfuii!!!
Und wenn ein Gläubiger oder ein Priester wissentlich gegen diese Regelung verstößt – z.B. aus lauter Bockigkeit und weil er meint, alles besser wissen zu müssen – dann verstößt er gegen Kirchenrecht – mit Vorsatz. So einfach ist das. Und es ja wohl auch klar, daß Nichtkatholiken nicht zur Hl.Kommunion zugelassen sind.
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#308   Thomasius   11:25:00 | Donnerstag, 25. März 2010
@Chic flojo
Niedlich! Woher wissen Sie, dass Sie im Stand der Gnade sind? Hat der Herr Jesus Chritus es Ihnen unmittelbar mitgeteilt? Einbildung ist bekanntlich auch eine Bildung. Bekanntlich klafft gerade in der katholischen Kirche Theorie (Regelung) und Praxis weit auseinander.
Erfahrungsgemäß hat man nichts dagegen, wenn die Kirche einigermaßen gefüllt ist. Die von Ihnen zitierte Regelung könnte allenfalls in kleinen Dorfgemeinden auch nur ansatzweise „überwacht“ werden.
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#307   chico flojo   11:09:48 | Donnerstag, 25. März 2010
@Thomasius
Jetzt steht das CIC da, so wie es ist und ist entsprechend zu befolgen. Ob Ihnen das gefällt oder nicht, interessiert nicht. Haben Sie das verstanden, oder brauchen Sie noch eine Zeichnung?
Und wenn da steht: „Nur katholischen Gläubigen.“, dann ist das so. Was ihr euch da zurecht schustert, ist unerheblich. Und wer nicht im Stande der Gnade steht, der braucht sowieso nicht anzukommen. Also haltet den Ball flach.
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#306   Thomasius   11:03:02 | Donnerstag, 25. März 2010
@Seefeldt
Immer noch nicht begriffen?
Der von Ihnen zitierte CIC ist Menschenwerk – das Werk sündiger Menschen – und wurde/wird deshalb auch in der Vergangenheit häufig geändert. Zu behaupten, dessen Änderung sei jeweils auf den ausdrücklichen Befehl des Herrn Jesus Christus erfolgt, verweist auf psychische Defekte.
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#305   Lolli(Lollipop)   00:28:27 | Donnerstag, 25. März 2010
Seefeldt
Da steht nichts von einer Pflicht zur Verweigerung!
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#304   Seefeldt   00:16:52 | Donnerstag, 25. März 2010
Nochmals: CIC 844 §1
Nochmals CIC 844 §1, 1.Teilsatz:
Katholische Spender spenden die Sakramente erlaubt nur katholischen Gläubigen
Mit anderen Worten: Katholiken dürfen nur Katholiken Sakramente spenden.
Diese Aussage enthält folgende weitere Aussage:
Katholiken dürfen Nichtkatholiken keine Sakramente spenden. Diese Aussage geht zwangsläufig aus der Aussage hervor, daß Katholiken nur Katholiken Sakramente spenden dürfen.
Wenn aber Katholiken Nichtkatholiken keine Sakramente spenden dürfen, sind sie zwingend verpflichtet, Nichtkatholiken die Sakramente zu verweigern.
Eine Aussage bedingt logisch zwingend die folgende.
Neben expliziten Aussagen gibt es auch implizite, und daß Katholiken Nichtkatholiken die Sakramente verweigern müssen, ist implizit in der Aussage enthalten, daß Katholiken nur Katholiken Sakramente spenden dürfen.
Außerdem darf ich nochmals an die zwingenden Voraussetzungen für den Empfang der heiligen Kommunion erinnern: Gründliche Unterrichtung in der katholischen Glaubenslehre, die Fähigkeit, das Sakrament der Eucharistie einigermaßen zu verstehen und erfassen, und schließlich aber nicht zuletzt das Bekenntnis zur katholischen Kirche, bei der Taufe stellvertretend vom Paten verkündet, bei Erstkommunion und Firmung von dem Erstkommunikanten bzw. Firmling selbst. Das alles steht im Kirchenrecht, wie bereits gezeigt.
Kein Katholik darf einem Menschen ohne diese Voraussetzungen die heilige Kommunion spenden.
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#303   Lolli(Lollipop)   23:04:04 | Mittwoch, 24. März 2010
Seefeld
Lieber Seefeldt, sie konnten mir keine Stelle im CIC, in welcher der Priester zur Kommunionverweigerung gezwungen ist. Nennen sie mir bitte die CIC Stelle.
Du darfst in das Kirchenrecht keine Sachen hereindeuten, die dort nicht zu finden sind.
Das schöne am Kirchenrecht ist, man muss auch auf die Dinge achten, die dort nicht stehen und von Kommunionverweigerung steht kein Wort im CIC. So darf der Priester Evangelischen die Kommunion nicht verweigern.
Ein Katholik würde niemals zu einem lutherischem Abendmahl gehen oder einer reformierten Gedächtnisfeier. Das ist verboten, es sei denn, man gedenke Evangelisch zu werden
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#302   Seefeldt   22:24:17 | Mittwoch, 24. März 2010
Hintergehen und Erschleichen
Aus gegebenem Anlaß:
Ein Evangelischer, der bei einem fremden Priester zur Kommunion geht, ohne daß jener Priester von der evangelischen Religionszugehörigkeit jenes Evangelischen weiß,
– hintergeht den Priester,
– erschleicht sich die Kommunion.
Und diesbezüglich sei nochmals an das Bibelwort erinnert: „Wer unwürdig dieses Brot ißt und diesen Wein trinkt, der ißt und trinkt sich das Gericht“.
*
Was nun die Bemerkung von der Taufe betrifft: Ein zu Taufender pflegt zuvor keiner Religionsgemeinschaft anzugehören. Gerade bei neugeborenen Kindern gilt vielmehr, daß der Täufling durch die Taufe in die Religionsgemeinschaft des Täufers eintritt. Christlich Getaufte (und hierbei gibt es einmal keinen Unterschied zwischen den Konfessionen, wenigstens nicht durch die katholische Kirche) werden bei Aufnahme in die katholische Kirche nicht erneut getauft, es sei denn, die vorangegangene Taufe wäre aus irgendeinem Grunde ungültig.
Für die Taufe eines Kindes gibt es übrigens eine wichtige Voraussetzung:
Es muß die begründete Hoffnung bestehen, daß das Kind in der katholischen Religion erzogen wird; wenn diese Hoffnung völlig fehlt, ist die Taufe gemäß den Vorschriften des Partikularrechts aufzuschieben; dabei sind die Eltern auf den Grund hinzuweisen. (CIC 868 §1 2°).
*
Grundsätzlich gilt, daß die Sakramente für die katholische Kirche heilig sind, was für die Evangelischen offenbar weitaus weniger zutrifft (s.u.). Auch das ist wichtig für katholische Sakramente nur an Katholiken.
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#301   Thomasius   18:23:52 | Mittwoch, 24. März 2010
@Seefeldt
Was passiert denn, wenn Protestanten an der Eucharistie teilnehmen oder Katholiken am Abendmahl?
Den Protestanten ist es ziemlich egal, ob die Eucharistie bei ihnen wie das Abendmahl wirkt.
Im übrigen: Allein Gott entscheidet darüber, wie was wirkt.
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#300   monens   18:21:19 | Mittwoch, 24. März 2010
Vorsicht vor dem Bild des Tieres
Das Aushöhlen von katholischer traditioneller Lehre ist nicht nur eine von aussen nahende Gefahr
www.razyboard.com/…07887-5837300-0.html
Sie lauert heute auch im Innern.
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#299   Paulaner †   18:09:13 | Mittwoch, 24. März 2010
Gibt es da eine Art Kommunionsvolumen, das langsam leer wird?
Seefeldt: CIC 844 §1
o^/ Und mit dem die Priester sorgsam umgehen müssen?
Oder geht es mehr um das „Perlen vor die Säue“-Prinzip.
Ich meine, daß bei jeder Wandlung wieder aufgefüllt wird. Der Priester hat seinen eigenen Kontakt mit Gott gehabt bei der Wandlung, der kann drüber verfügen.
o^/
Aber das meine ich ja nur.
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#298   Einfalt   17:56:47 | Mittwoch, 24. März 2010
@Seefeldt
Katholische Spender spenden die Sakramente erlaubt nur katholischen Gläubigen
Hoffentlich gibts da für die Taufe eine Ausnahme!
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#297   Seefeldt   17:54:44 | Mittwoch, 24. März 2010
CIC 844 §1
Nochmals der erste Teilsatz von CIC 844:
Katholische Spender spenden die Sakramente erlaubt nur katholischen Gläubigen
Das heißt eindeutig, daß katholische Priester Sakramente nur Katholiken spenden dürfen, denn auch katholische Priester sind Katholiken und als Sakramentenspender katholische Spender.
Das heißt weiter, daß katholische Priester Sakramente nicht an Nichtkatholiken spenden dürfen.
Und das wiederum bedeutet, daß ein katholischer Priester kirchenrechtlich verpflichtet ist, die Spendung eines Sakramentes an Nichtkatholiken zu verweigern.
Das katholische Kirchenrecht begründet seine Bestimmung auch, nämlich im bereits zitierten CIC 913 §1:
Damit die heiligste Eucharistie Kindern gespendet werden darf, ist erforderlich, daß sie eine hinreichende Kenntnis und eine sorgfältige Vorbereitung erhalten haben, so daß sie das Geheimnis Christi gemäß ihrer Fassungskraft begreifen und den Leib des Herrn gläubig und andächtig zu empfangen in der Lage sind.
Was für Kinder gilt, gilt selbstverständlich auch für Erwachsene: Auch bei ihnen wird dem Kommunionempfang eine gründliche Unterrichtung vorausgesetzt, ferner die Erneuerung des Taufgelöbnisses – der übrigens folgendes Bekenntnis enthält: Glaubt Ihr an den Heiligen Geist, die heilige katholische Kirche, … ? Wir glauben!
Dieses Glaubensbekenntnis an die katholische Kirche wird der (Erst-) Kommunion vorausgesetzt, wer also nicht an die katholische Kirche glaubt, darf daher nicht an einer katholischen Kommunion teilnehmen…
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#296   Samurai   16:43:00 | Mittwoch, 24. März 2010
@ Hugo
Beziehen Sie Ihre Frage auf meinen Beitrag?
LG
Samurai
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#295   Hugo   16:26:12 | Mittwoch, 24. März 2010
Wer ist da gemeint
Heißt er zufällig Küng ? Nein der ist ja in St. Pölten und hat dort viele Probleme im innerkirchlichen Intrigenstadel ausgelöst. SeinGrundproblem ist, daß er mit der Wahrheit und den christlichen Werten wie Nächstenliebe, Wertschätzung und Verzeihung zumNächsten total auf Kriegsfuß steht.
So ein bischof wie DDr. Küng ist ein Aushängeschild, wie Bischöfe nicht sein sollen.
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#294   Samurai   16:08:52 | Mittwoch, 24. März 2010
@Seefeldt
Zwecks Info:
Frere Roger Schutz hat bereits in den 1970er Jahren (exaktes Jahr müsste ich nachschauen), vom damaligen für Taize zuständigen Diöszesanbischof die Erlaubnis erhalten, die Kommunion in der Messe zu empfangen.
Kardinal Ratzinger befand sich also in keiner Grauzone, sondern wusste sehr genau, was er tat.
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#292   Lolli(Lollipop)   23:42:15 | Dienstag, 23. März 2010
Seefeldt
Wo siehst du denn, dass der Priester einem Nichtkatholiken die Kommunion nicht spenden darf! Wo steht, dass er verpflichtet ist, ihm die Kommunion zu verweigern.
Inwiefern darf ein Protestant, der Ahnung von der Kommunion hat und an die wirkliche Verwandlung von Brot/Wein in Leib/Blut glaubt nicht an der KOmmunion teilnehmen. Ein Gang zur Kommunion setzt eine Annahme der Lehre voraus. Ein rechtgläubiger und überzeugter Protestant würde nicht zur Kommunion gehen.
Was du hier suggerierst, ist eine evangelische Taufe nach der man evangelisch ist und nicht gehen darf und auch nicht seine erste Kommunion in der Weise empfangen darf wie ober beschrieben, ja sogar verweigert werden muss,und eine katholische Taufe.
Nach der Taufe ist man erstmal qausi Christ, also „quasi“ konfessionslos, es gibt ja nicht evangelisch taufen oder katholisch taufen. Erst später entscheidet man sich, katholisch, in dem Fall bereitet sich man auf die Kommunion vor oder evangelisch, indem man sich auf die Konfirmation vorbereitet.
Was deine Erstkommunionvorbereitung betrifft:
Damals gab es das Katechumenat, also die Erwachsenentaufe, in der man nicht nur auf die Taufe, sondern auch auf die anderen Initiationssakramente vorbereitet wurde, also Kommunion und Firmung. Diese wurden in der Osternacht verteilt.
Mit der Entwicklung hin zur Kindstaufe wurde das Katechumenat in 3 Stufen aufgeteilt, so wie wir es heute kennen.
Dennoch gibt es auch heute noch das Katechumenat
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#291   Seefeldt   23:29:55 | Dienstag, 23. März 2010
Das Kirchenrecht gilt für alle Katholiken
Da ein Priester keinem Nichtkatholiken die Kommunion spenden darf, ist er verpflichtet, einem Nichtkatholiken die Kommunion zu verweigern.
Wenn der damalige Kardinal Ratzinger die Kommunion an Frère Roger austeilte, bewegte er sich zumindest im Graubereich, wenn nicht jenseits des Kirchenrechts.
Nach CIC 841 und 838 haben zwar der Papst und der Diözesanbischof letztendliche Bestimmungsgewalt über Gültigkeit oder Ungültigkeit, aber an eindeutige Regeln sind eigentlich auch sie gebunden.
In den letzten Jahrzehnten geschah leider manches, was Kirchenrecht und katholischer Überlieferung widerspricht. Genau daran krankt die Kirche ja derzeit.
*
Angesichts der fortgeschrittenen Zeit Gute Nacht.
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#290   Lolli(Lollipop)   23:05:19 | Dienstag, 23. März 2010
Seefeldt
Da steht aber nicht, dass er den Menschen, die zur Kommunion gehen, die Kommunion verweigern muss. Das steht da nicht
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#289   Samurai   23:04:32 | Dienstag, 23. März 2010
Seefeldt, was ist dann mit Fr. Roger –- siehe mein Beispiel?
Durfte er oder nicht?
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#288   Seefeldt   23:02:24 | Dienstag, 23. März 2010
Ein Priester ist an das Kirchenrecht gebunden,
nicht an dem, was er für sein Gewissen hält.
CIC 844 besagt, daß nur ein Katholik einem Katholiken ein Sakrament spenden und ein Katholik nur von einem Katholiken ein Sakrament empfangen darf. Und da die heilige Kommunion ein Sakrament ist, gilt CIC 844 auch für die heilige Kommunion und verbietet andererseits Katholiken, das evangelische Abendmahl zu empfangen.
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#287   Samurai   22:58:29 | Dienstag, 23. März 2010
Galatea, Frere Roger war Protestant.
Er hat die Communaute als ökumenische Bruderschaft gewollt und gegründet- er wollte nie, daß sie römisch-katholisch wird, warum auch?
Allerdings teilte er das katholische Eucharistieverständnis und empfing regelmäßig die Kommunion.
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#286   Lolli(Lollipop)   22:44:44 | Dienstag, 23. März 2010
Seefeldt
Trotzdem dar ein Priester niemanden die Kommunion verweigern! Richtet nicht, damit ihr nicht selbst gerichtet werdet! Wenn ein gläubiger Mensch zur Kommunion geht, obwohl er weiß, er ist nicht dazu berechtigt, dann ist es allein ein Problem seines Gewissens und später am jüngsten Tag mit Christus! Der Priester kann die Menschen doch nicht alle vorher fragen, ob sie würdig sind, er hat doch keine genaue Kenntnis über die Gemeindemitglieder! Niemand hat das Recht, Menschen von der heiligen Gnade unseres Herrn auszuschließen. Wenn der Mensch nach vorne zur Kommunion geht, ist er sich der Konsequenzen bewusst, damit zeigt er sich einverstanden mit der katholischen Lehre. Deswegen darf auch ein Protestant die hl. Kommunion empfangen.
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#285   Galatea   22:38:16 | Dienstag, 23. März 2010
Frére Roger,
wie – Herr Samuai – ich einmal hörte, wollte mitsamt seinem Veriein katholisch werden.
Ging nicht, Ökumene. (kein Einzelfall.)
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#284   Samurai   22:27:59 | Dienstag, 23. März 2010
@Seefeldt
Nur, weil es mir gerade einfällt:
Frere Roger Schutz hat bei der Trauerfeier zu Ehren Papst Johannes Pauls II. die Kommunion von Kardinal Ratzinger erhalten, und zwar nicht aus Versehen und vollkommen berechtigt.
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#283   Seefeldt   22:10:38 | Dienstag, 23. März 2010
Das Kirchenrecht, die heilige Kommunion und die übrigen Sakramente
Wer schon in Sachen Kommunion das Kirchenrecht bemüht, sollte CIC 844 nicht unterschlagen:
Katholische Spender spenden die Sakramente erlaubt nur katholischen Gläubigen; ebenso empfangen diese die Sakramente erlaubt nur von katholischen Spendern
Das ist denn wohl klar genug; und wer behauptet, das katholische Kirchenrecht erlaube Katholiken das evangelische Abendmahl oder Evangelischen die heilige Kommunion, lügt entweder oder verrät seine Ahnungslosigkeit.
CIC 844 enthält zwar auch einige Ausnahmeregelungen, aber das sind eben Ausnahmen, die obendrein hauptsächlich mit der Orthodoxie zusammenhängen.
Wir können CIC 843 §1 ja auch einmal vollständig wiedergeben:
Die geistlichen Amtsträger dürfen die Sakramente denen nicht verweigern, die gelegen darum bitten, in rechter Weise disponiert und rechtlich an ihrem Empfang nicht gehindert sind.
Die Hervorhebung ist von mir, aber wer den hervorgehobenen Teil nicht nennt, unterschlägt eine wichtige Aussage.
Und wenn schon CIC 913 genannt wird, sollte auch §1 genannt werden, denn das ist die Grundaussage:
Damit die heiligste Eucharistie Kindern gespendet werden darf, ist erforderlich, daß sie eine hinreichende Kenntnis und eine sorgfältige Vorbereitung erhalten haben, so daß sie das Geheimnis Christi gemäß ihrer Fassungskraft begreifen und den Leib des Herrn gläubig und andächtig zu empfangen in der Lage sind.
Und §2 enthält eine ganz wichtige Einschränkung:
Kindern jedoch, die sich in Todesgefahr befinden …
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#282   Samurai   21:58:10 | Dienstag, 23. März 2010
@Josef G.
Ja, ein nichtkatholischer Christ, der das Eucharistieverständnis der RKK teilt, darf die Kommunion in der Messe empfangen!
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#281   kristall   20:51:59 | Dienstag, 23. März 2010
lolle!!!
siehe unten/ Angabe/ Nonsens:razi-board/alles detailliert zu erfahren!!!/du mal gucken!!! gelle!!!
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#280   Dorfkatholik †   20:45:16 | Dienstag, 23. März 2010
@walderer
das homobakterium gibt es. wer zu homokrankentrffpunkten geht kann sich leicht anstecken
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#279   kristall   20:44:34 | Dienstag, 23. März 2010
marlene!
ja,marlene!
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#278   Lolli(Lollipop)   20:44:11 | Dienstag, 23. März 2010
Zu Seefeldt
Seefeldt schrieb
Kommt jemand zur Kommunion, von dem der Priester weiß, daß es kein Katholik ist, darf er ihm die Kommunion nicht spenden. Das ist Kirchenrecht.
Can. 843 – § 1. Ministri sacri denegare non possunt sacramenta iis qui opportune eadem petant,
Can 843 – § 1 Die geistlichen Amtsträger dürfen die Sakramente denen nicht verweigern, die gelegen darum bitten
@Kristall
ihr Verhalten ist dilletantisch
Redaktion benachrichtigen
#277   Marlene Dietrich †   20:42:33 | Dienstag, 23. März 2010
@kristall
Grins! Deutsch brauchen Sie dafür auch nicht. Latein genügt. o^/
Redaktion benachrichtigen
#276   kristall   20:38:55 | Dienstag, 23. März 2010
Ich!!!/ lolle!!!
halte,für dich, keine deutschstunde!!! gelle!!!
Redaktion benachrichtigen
#275   Lolli(Lollipop)   20:35:20 | Dienstag, 23. März 2010
Kristall
weist du, was Substanz und Akzidenz ist?
Redaktion benachrichtigen
#274   kristall   20:33:49 | Dienstag, 23. März 2010
lolle!!!
du,als protestant brauchst das selbstverständlich nicht zu glauben!?
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#273   Lolli(Lollipop)   20:25:51 | Dienstag, 23. März 2010
Seefeldt hat nicht die geringste ahnung
Wo steht denn, dass der Priester die Kommunion verweigern muss, das darf er nicht, er darf niemanden, egal ob er in Todsünde ist, oder evangelisch, von der Gnade Jesu Christi ausschließen. Er muss sie hinterher darauf ansprechen, warum er das getan hat.
Wo steht im CIC, dass der Priester jemanden die Kommunion verweigern darf.
Übrigens hat Samurai nach CIC 913,2 Recht, demnach sind auch Ungebildete in der Lage, die Kommunion zu empfangen.
Ich bezweifle, dass Seefeldt das Geheimnis der Eucharistie begriffen hat, das erkennt man an seinen Beiträgen.
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#272   AnnaAndreasTeresaSebastian   20:12:07 | Dienstag, 23. März 2010
Seefeldt
Sie haben eine wunderbare, einleuchtende Erklärung abgegeben. Genauso ist es.
Redaktion benachrichtigen
#271   Marlene Dietrich †   19:44:12 | Dienstag, 23. März 2010
also…
ich oute mich mal hier. wie schon geschrieben bin ich lesbisch und aktiv in meiner katholischen gemeinde aktiv.
als wort-gottes-feiern leiterin, kommunionhelferin (ja ich teile kommunion aus)… ob ihrs glaubt oder nicht.
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#270   Seefeldt   19:43:06 | Dienstag, 23. März 2010
Bitte unterscheiden!
Die Erstkommunion ist im Leben eines Katholiken ein besonderes Ereignis, dem wie schon erwähnt ein mehrwöchiger Glaubensunterricht vorangeht und in der Messe selbst die Erneuerung des Taufgelöbnisses.
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#269   Josef_G   19:42:27 | Dienstag, 23. März 2010
@Seefeldt mal ‘ne Frage
Was ist, wenn ein nichtkatholischer Christ die katholischen Wahrheiten und Sakramente anerkennt, nach den katholischen Geboten lebt, aber nicht formal katholisch wird. Darf er (nach der Beichte) zur Kommunion?
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#268   Einfalt   19:10:29 | Dienstag, 23. März 2010
@Seefeldt
Tja, eine weitere Kommunion setzt schon begrifflich die Erstkommunion voraus; sonst wäre sie ja die Erstkommunion. Oder?
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#267   Seefeldt   19:06:37 | Dienstag, 23. März 2010
Die Erstkommunion muß aber empfangen sein, …
ohne diese keine sonstige Kommunion.
Wenn aber ein Behinderter die Erstkommunion empfangen hat, kann er selbstverständlich auch sonst zur Kommunion gehen.
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#266   Samurai   19:02:14 | Dienstag, 23. März 2010
@ Lollipop
Ich habe mich noch mal schlaugemacht.
Per se dürfen Psychisch Behinderte die Kommunion empfangen, wenn sie diese (die Hostie) von normalem Essen unterscheiden können.
Also konkret:
Wenn ein geistig Behinderter unterscheiden kann und weiß, daß die Hostie, die er bei der Kommunion zu sich nimmt, kein normales Essen ist (Brot,Esspapier, was auch immer), sondern etwas Besonderes, dann kann und darf er kommunizieren.
Auch, wenn er nicht genau weiß, was es mit der Eucharistie auf sich hat.
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#265   Seefeldt   19:00:31 | Dienstag, 23. März 2010
Niemand hat ein Recht auf die Kommunion,
und der Empfang der heiligen Kommunion ist an die von mir genannten Voraussetzungen gebunden.
Kommt jemand zur Kommunion, von dem der Priester weiß, daß es kein Katholik ist, darf er ihm die Kommunion nicht spenden. Das ist Kirchenrecht.
Kommunion heißt tatsächlich Gemeinschaft, aber Gemeinschaften können durchaus abgegrenzte Gemeinschaften sein, und genau das ist bei der heiligen Kommunion der Fall. Die Gemeinschaft der zur katholischen Kommunion Berechtigten besteht aus den Katholiken, welche die Erstkommunion empfangen haben und keiner Todsünde schuldig sind.
Das Verständnis von der heiligen Kommunion, auch von der heiligen Wandlung ist tatsächlich sehr schwer, und ich kann nicht beanspruchen, Wandlung und Kommunion in aller Vollständigkeit zu verstehen. Aber im großen und ganzen weiß ich doch, worum es geht – ausgehend von dem, was mich die Kirche lehrte. Und wie ein Forist richtig schrieb, ist das Verständnis, wie Wandlung und Kommunion geschehen, am schwersten – aber es kommt auch nicht darauf an.
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#264   kristall   18:13:59 | Dienstag, 23. März 2010
lolle!!!
selbstverständlich auch für mich!!!,jene Lehre hatte ich im Röm-kath.Unterricht: im,gegensatz zu dir!!!/nicht,traurig sein!!!/ gelle!!!
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#263   Lolli(Lollipop)   18:06:39 | Dienstag, 23. März 2010
kristall
und auch für dich!
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#262   kristall   18:03:35 | Dienstag, 23. März 2010
Lolle!!!
Die Lehre ist für dich gedacht!!! gelle!!!
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#261   Lolli(Lollipop)   17:49:53 | Dienstag, 23. März 2010
momens
verstehst du die Lehre denn?
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#260   monens   17:47:13 | Dienstag, 23. März 2010
Die Kirche lehrt verbindlich
Diese Lehre ist nicht nach Ermessen oder Gutdünken der Gläubigen aufzunehmen sondern so zu glauben wie sie die Kirche vermittelt, die die grundlegendsten Glaubenswahrheiten in verbindlichen
www.razyboard.com/…07688-5852523-0.html
Dogmen ausformuliert, die keinerlei Diskussionen Spielraum bieten.
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#259   Einfalt   17:43:54 | Dienstag, 23. März 2010
@Samurai
Ein etwas „ketzerischer“ Gedanke, aber wieviele psychisch-gesunde Katholiken – Dogmatiker und andere Theologen einbezogen- verstehen, was bei der Eucharistie (einschliesslich Wandlung) geschieht?
Was geschieht weiss man doch ziemlich genau. Warum es geschieht weiss man ziemlich genau. Wie es geschieht, das weiss man nicht so genau, aber kommt es darauf an?
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#258   Lolli(Lollipop)   17:42:40 | Dienstag, 23. März 2010
Samurai
Wenn man so die Eucharistie in Frage stellt, müsste man auch die Initiation, also die Taufe für jene ausschließen, die nicht genau verstehen, worum es geht. Die Kirche wär dann sehr klein. Wie gesagt, ein ganz schlimmer Gedanke von Seefeldt, eine Todsünde sozusagen.
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#257   Samurai   17:40:25 | Dienstag, 23. März 2010
@ Lollipop
Ein etwas „ketzerischer“ Gedanke, aber wieviele psychisch-gesunde Katholiken – Dogmatiker und andere Theologen einbezogen- verstehen, was bei der Eucharistie (einschliesslich Wandlung) geschieht?
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#256   kristall   17:34:47 | Dienstag, 23. März 2010
Seefeldt!!!/ Kommunion!!!
Eine,sehr Gute Erklärung!!!
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#255   Lolli(Lollipop)   17:24:58 | Dienstag, 23. März 2010
Schlimmer Seefeldt
Da hast du Recht, aber du darfst als Priester oder Kommunionhelfer niemanden die Kommunion verweigern.
Kranken und geistig schwer Behinderten darfst du die Kommunion nie verweigern, denn gerade für diese ist doch gestiftet worden. Das kannst du nicht verdrehen. Um ehrlich zu sein, das ist schon echt ein schlimmer Gedanke, den du hier vertrittst. Das schöne der Kirche ist, man muss nicht alles verstehen, was gelehrt wird. Ich bezweifle, dass du weist, worum es bei der Kommunion geht. Kommunion heißt ja zu Recht Kommunio, also Gemeinschaft, geistig Behinderte zum Beispiel gehören dazu und gehören nicht ausgeschlossen!
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#254   Seefeldt   16:34:57 | Dienstag, 23. März 2010
Kommunion und Kirchenrecht
Die heilige Kommunion ist an gewisse Voraussetzungen gebunden.
1. Sie steht nur Katholiken zu.
2. Kein Mensch in Todsünde (auch kein Katholik) darf die Heilige Kommunion empfangen.
3. Des weiteren ist die Erstkommunion zwingend vorgegeben, der ein mehrwöchiger Glaubensunterricht vorangeht und bei der die Erstkommunikanten unter anderem ihr Taufgelöbnis erneuern.
Aus (3) folgt übrigens auch, daß geistig (schwer) Behinderte, die nicht an der Erstkommunion teilnehmen können (weil sie weder dem Glaubensunterricht folgen noch bewußt ihr Taufgelöbnis erneuern können), auch nicht zur sonstigen Kommunion gehen können. Diesbezüglich wurde ein Forist zu Unrecht gescholten.
Überhaupt: Die Kommunion ist ein heiliges Sakrament. Wer dieses empfängt, sollte schon wissen, worum es geht.
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#253   Samurai   15:55:18 | Dienstag, 23. März 2010
@ all
Ich habe mir den Beitrag von kreuz.net gerade noch einmal durchgelesen, und falls- wohlbemerkt! falls – er damals einen 15-jährigen aus dem Sommerlager allein ! nach Hause geschickt hat, dann wäre es nicht tragbar, egal, ob es regnete oder nicht oder ob der Jugendliche Geld dabei hatte oder nicht.
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#252   kristall   14:24:15 | Dienstag, 23. März 2010
Ohrfeigen!!!/puchi!
ja,der gute rauch!!! gelle!!!
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#251   Puchil2 †   14:04:39 | Dienstag, 23. März 2010
Zu turk
Kinder- und Jugendanwalt Michael Rauch ist entsetzt über die Rechtfertigung einer „hilfreichen Ohrfeige“ von Bischof Elmar Fischer. Fischer habe als Bischof eine moralische Verantwortung. Er stelle aber bestehende Gesetze infrage.
Die Aussage des Bischofs, wonach eine Ohrfeige in gewissen Situation hilfreich sein könne, hält Rauch für desaströs. Alle Institutionen im Land, die sich für den Schutz der Kinder einsetzen – etwa das Institut für Sozialdienste und das Vorarlberger Kinderdorf –, hätten bei Rauch heute Entsetzen geäußert.
Rauch wies darauf hin, dass Fischer bestehende Gesetze infrage stelle. Und das, obwohl die Kirche nach wie vor von vielen als moralische Instanz wahrgenommen werde. Seit gut 20 Jahren bestehe ein Gewaltverbot gegenüber Kindern. Deshalb könne es nicht sein, wenn ein Bischof von einer „hilfreichen Ohrfeige“ spreche.
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#250   AnnaAndreasTeresaSebastian   13:29:42 | Dienstag, 23. März 2010
Josef G.
Ich glaube, dass der lateinheini nur ein Märchenerzähler ist, er hat sich da eine Geschichte ausgedacht um uns zu ärgern.
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#249   Josef_G   12:20:46 | Dienstag, 23. März 2010
@AnnaAndreasTeresaSebastian: Danke fürs Kompliment
Mir fällt dazu noch ein: ich kenne ein Ehepaar. Der Mann ist ungläubig, die Frau tief gläubig. Sie führen eine sehr schöne Ehe.
Manchmal begleitet der Mann die Frau in die Messe. Aber nie würde es ihnen, weder der Frau, noch dem Mann einfallen, daß der Mann mit zur Kommunion geht.
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#248   AnnaAndreasTeresaSebastian   10:39:30 | Dienstag, 23. März 2010
Josef G.
Hervorragend Ihr Beitrag!
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#247   Josef_G   10:36:40 | Dienstag, 23. März 2010
Frage an lateiniheini, bzw. an alle nichtkatholische Christen, die an der Eucharistie
teilhaben möchten:
Glauben Sie an der Realpräsenz Christi in der Eucharistie?
1, Wenn ja, können Sie es nachvollziehen, daß es gewisser Vorbereitungen bedarf, um an dieser teilzuhaben? Daß man würdig, d.h. ohne Todsünde zum Altar gehen darf. Also, man muß eine gültige Beichte bei einem katholischen Priester absolviert haben. Denken Sie mal an die Bibelstelle Mt. 22, 2-13:
„Mit dem Himmelreich ist es wie mit einem König, der die Hochzeit seines Sohnes vorbereitete…
Als sie sich gesetzt hatten und der König eintrat, um sich die Gäste anzusehen, bemerkte er unter ihnen einen Mann, der kein Hochzeitsgewand anhatte.
Er sagte zu ihm: Mein Freund, wie konntest du hier ohne Hochzeitsgewand erscheinen? Darauf wusste der Mann nichts zu sagen.
Da befahl der König seinen Dienern: Bindet ihm Hände und Füße und werft ihn hinaus in die äußerste Finsternis! Dort wird er heulen und mit den Zähnen knirschen.“
Ich denke, das sind genug klare Worte. Übrigens, wenn Sie an der Realpräsenz Jesu in der Eucharistie glauben, dann sind Sie nicht mehr evangelisch, reformiert, etc. Warum vollziehen Sie nicht den Akt und kehren in die heilige katholische Kirche zurück?
2, Wenn nicht:
Warum um Himmels willen möchten sie an so einem abergläugigen Spektakel teilhaben? Wollen Sie gegen Ihre eigene Überzeugung handeln? Aber auch wenn Sie nicht daran glauben, müsste Ihnen klar sein, daß jene, also die gläubigen Katholiken daran glauben. Und deren Überzeugung zu verspotten zeugt von Hochmut.
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#246   DerRabe   05:44:47 | Dienstag, 23. März 2010
Die ganze Welt…
…ist ein einziger Abgrund, ob wir das wahrhaben wollen oder nicht. Ohne den guten Hirten ist niemand zum Guten und zum guten Weg ins ewige Leben in der Lage. Höchstens Stückwerk ist unser Erkennen und alles andere nur Verblendung und Irrtum. Wir sollten uns daher vor Gott tief demütigen, weil wir nur irrende Sünder sind. Wer sich nicht an das Erbarmen gottes durch gute Beichten wendet, der hat noch gar nichts verstanden.
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#245   Heidenspaß   00:57:36 | Dienstag, 23. März 2010
Erstunken und erlogen
So könnte man die Katholische Kirche nun wirklich nicht besser beschreiben als mit diesen Worten. Anstatt das der Kapitän mit dem Sinkenden Schiff untergeht versucht er alles zu retten was nicht mehr angebunden ist. Doch dabei hat er vergessen, dass sein Goldener Stuhl des heiligen Petri zu schwer ist, er wird nicht gerettet werden und landet auf dem Meeresgrund.
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#244   turk   00:35:44 | Dienstag, 23. März 2010
Der Diözesanbischof selbst schreibt jedoch
nichts von einer „wohlverdienten und vom Recht geschützten“ Ohrfeige, soweit ich sehe. Daher gehe ich davon aus, daß er dies nicht so sieht. Mir kommt das alles eigentümlich vor. Ob da nicht noch etwas nachkommt?
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#243   Marlene Dietrich †   23:45:18 | Montag, 22. März 2010
@leo miles
Ihre Gedanken zu Ende gedacht, stellen Sie Kardinal Kasper als Pharisäer dar. Hochachtung! o^/
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#242   undogmatisch   23:34:47 | Montag, 22. März 2010
ayatollah
ok, ich lade sie auf einen tee (ist ja fastenzeit, sonst gerne auf eine halbe bier) ein…nach dem kreuzweg am donnerstag abend in st.peter
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#241   Leo Miles   23:34:39 | Montag, 22. März 2010
@Marlene
Das paßt ganz einfach zusammen: Die Juden des AT kannten Jesus noch nicht. Doch wer Jesus nach Seinem Erscheinen ablehnt, lehnt Gott ab, wie Er ist.
Zu den nachchristlichen Pharisäern lesen Sie doch bitte auch Offb 2,9 und 3,9. Vielleicht geht Ihnen ja dann ein Lichtlein auf…
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#240   Marlene Dietrich †   23:30:12 | Montag, 22. März 2010
@leo miles
ich habe hier irgenwo mal gelesen, dass der gott der juden, nicht der gott der christen. pardon der katholischen ist. und jetzt hauen sie mir eine zitat aus dem alten testament um die ohren?!
wie passt das zusammen?
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#239   Leo Miles   23:27:52 | Montag, 22. März 2010
@Marlene
sie glauben doch wohl nicht ernsthaft, dass bischofmüllerregensburg auf seiten gottes steht
Ich habe ja auch „vielleicht“ geschrieben.
dann glaube ich mit sicherheit an einen anderen gott
Das ist sehr gut möglich. Aber bedenken Sie was der wahre Gott über die „anderen“ sagt (1. Chronik 16,26): „Denn aller Heiden Götter sind Götzen“.
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#238   Marlene Dietrich †   23:22:15 | Montag, 22. März 2010
@leo miles
sie glauben doch wohl nicht ernsthaft, dass bischofmüllerregensburg auf seiten gottes steht.
wenn das der fall wäre, dann glaube ich mit sicherheit an einen anderen gott.
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#237   Leo Miles   23:19:07 | Montag, 22. März 2010
@hroznata
Es hat dann wahrscheinlich in Strömen geregnet…
@Marlene Dietrich
Vielleicht distanziert er sich ja von jedem, der auf der Seite Gottes steht…
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#236   Seefeldt   23:16:28 | Montag, 22. März 2010
Die Heilige Kommunion und das Kirchenrecht
Das katholische Kirchenrecht läßt überhaupt keinen Platz für andere Überzeugungen:
Es ist Katholiken nicht gestattet, zu einem evangelischen Abendmahl zu gehen, und es ist Evangelischen nicht gestattet, zur Heiligen Kommunion zu gehen. Dementsprechend darf ein katholischer Priester niemandem die Kommunion geben, dessen evangelische Religionszugehörigkeit ihm bekannt ist. Täte er das doch, würde er grob gegen das Kirchenrecht verstoßen. Ich darf nochmals an den triftigen Grund für die Abendmahlstrennung erinnern: nämlich das unterschiedliche Verständnis von Priesterweihe und Wandlung. Und ich möchte hier auch an die Ehrfurcht erinnern, die wir dem Tische des Herrn schuldig sind.
Ein Vorschlag aus eigenem Überlegen, was ich mit einer evangelischen Frau tun würde:
Vielerorts gibt es die Möglichkeit, eine katholische Frühmesse zu besuchen. Ich würde zusammen mit meiner Frau oder Familie zur katholischen Frühmesse und anschließend zum evangelischen Gottesdienst gehen, in der Heiligen Messe zur Kommunion gehen (ohne meine Frau) und im evangelischen Gottesdienst meine Frau zum Abendmahl gehen lassen. So ist beiden Partnern gedient und außerdem dem Kirchenrecht entsprochen.
@ Walther von Stolzing: Danke für die Präzisierung Vergegenwärtigung statt Wiederholung. Es ist natürlich völlig richtig, daß das Opfer Christi keiner Wiederholung bedarf.
Und nun Gute Nacht und bis morgen.
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#235   Marlene Dietrich †   23:12:23 | Montag, 22. März 2010
Skandal!
Der altliberale Kardinal Kasper distanziert sich vom allerhochwürdigstenherrnbischofmüllerregensburg, aufgrund dessen Naziäußerungen vom letzten Samstag.
Schön das im Vatikan wenigstens an manchen Stellen Vernunft einzieht. o^/
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#234   LM.   23:10:06 | Montag, 22. März 2010
morgen in der zeitung vielleicht:
„priester verspeisen zöglinge bei homoorgien und verarbeiten überreste zu schrumpfköpfen und halsketten“
frage ist nur wo
ard faz oder sz …
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#233   AnnaAndreasTeresaSebastian   23:08:54 | Montag, 22. März 2010
Gute Nacht!
… und Gottes Segen.
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#232   hroznata   23:03:56 | Montag, 22. März 2010
20 Grad minus
Fehlt nur noch die Behauptung, die Jugendlichen seien bei 20 Grad minus in die Kälte hinausgejagt worden. Wäre 100% medienwirksam! Aber es war eben ein SOMMERlager. Dumm gelaufen.
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#231   AnnaAndreasTeresaSebastian   23:03:04 | Montag, 22. März 2010
Marlene Dietrich
Sollte das jetzt ein Witz sein?
Auf alle Fälle war es eine primitive Bemerkung.
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#229   Leo Miles   23:00:03 | Montag, 22. März 2010
Wer die Messe
als Opfermesse abschaffen will, der will auch Golgatha dem Vergessen anheim fallen lassen. In wessen Sinn steht das wohl? Dafür gibt es ein Wort: Pharisäer.
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#228   Samurai   22:56:59 | Montag, 22. März 2010
@Seefeldt
Ich war schon häufiger in Taize, und dort werden nach dem Morgengebet die in der Messe konsekrierten Gaben ausgeteilt.
An den Türen wird darauf hingewiesen, werdie Eucharistie empfangen kann.
Nun habe ich mal einen Bruder gefragt, wie sie rausfänden, wer katholisch sei und wer nicht, seine Antwort:
„Wir können es nicht. Wenn jemand die Kommunion empfangen möchte, gehen wir davon aus, daß er das Eucharistieverständnis teilt!“
Meine zweite Frage:
„Und wenn der Besucher sagen würde:Ich bin katholisch! und er wäre es nicht?“
Seine Antwort sagte alles:
„Dann muss er das mit seinem Gewissen und mit Gott regeln!“
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#227   Walther von Stolzing   22:56:31 | Montag, 22. März 2010
@Seefeld: Kreuzesopfer und Messopfer
Die Lehre von der unblutigen Wiederholung von Christi Opfer ist katholische Lehre, die der Gegenwart des Opfers Christi in der Heiligen Messe keineswegs widerspricht. Geißelung und Kreuzigung gibt es beispielsweise in Heiligen Messe nicht, das Opfer Christi aber durchaus.
Ganz richtig, nur ist der Begriff „Wiederholung“ hier nicht korrekt, denn das Opfer Christi bedarf keiner Wiederholung. Es ist die unblutige Vergegenwärtigung des ewigen blutigen Kreuzesopfers, welches auf sakramentale Weise in unsere Gegenwart geholt wird, sozusagen. Es ist ein einmaliges Opfer, das keiner Wiederholung bedarf. Das Opfer der Messe ist das selbe wie auf Golgotha.
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#226   lateiniheini   22:54:52 | Montag, 22. März 2010
@seefeldt
Ich weiß ja gar nicht, wer in der röm.-kath.Pfarrei hier überhaupt zuständig ist! Die Diakonin, die in unserem Kindergarten tätig ist, meint es sei kein Thema! Manchmal ist der „Stammpriester“ da, manchmal ein anderer! Es geht doch aber nicht um irgendein Kirchenrecht…es geht um ein Sakrament Jesu Christi!Ich bin der festen Überzeugung, das mir dieses nicht verweigert werden darf…ich persönlich bewerte meinen Glauben höher, als irgendein Gesetz irgeneiner Kirche…außerdem würde mir meine röm.-kath.Ehefrau was anderes erzählen, wenn ich jetzt hinginge und sämtliche Pfarrer und Priester zu irgendwelchen Gesprächen konsultieren würde…
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#225   AnnaAndreasTeresaSebastian   22:52:15 | Montag, 22. März 2010
fundamental-christian
IHNEN AUCH EINE GUTE NACHT! uND Gottes Segen!
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#224   fundamental-christian   22:50:43 | Montag, 22. März 2010
So für heute ist Schluss für mich,
Dankeschön und guts nächtle! :-)
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#223   Seefeldt   22:49:07 | Montag, 22. März 2010
Wer unwürdig dieses Fleisch ißt und dieses Blut trinkt, der ißt und trinkt sich das Gericht
@ lateiniheini:
Meine wegen Platzmangels unvollständig gebliebene Bitte möchte ich hier fortsetzen: Bitte teilen Sie jenem Pfarrer so bald wie möglich Ihre Religionsgemeinschaft mit und überlassen Sie es ihm, ob er Ihnen die Kommunion in diesem Wissen gibt oder nicht. Doch seien Sie sich auch bewußt, daß er das katholische Kirchenrecht schwer verletzen würde, wenn er Ihnen im Wissen um Ihre Religionszugehörigkeit die Kommunion geben würde. Und seien Sie sich auch bewußt, daß Sie sich die Kommunion erschleichen, solange Sie dem Pfarrer Ihre Religionszugehörigkeit verschweigen.
Und vergessen Sie auch folgendes Bibelwort nicht (sinngemäß): Wer unwürdig dieses Fleisch ißt und dieses Blut trinkt, der ißt und trinkt sich das Gericht.
*
In Taizé war ich noch nicht und werde wohl auch nicht dahin gehen, doch singe ich oft bei Taizé-Gebeten mit.
Die Lehre von der unblutigen Wiederholung von Christi Opfer ist katholische Lehre, die der Gegenwart des Opfers Christi in der Heiligen Messe keineswegs widerspricht. Geißelung und Kreuzigung gibt es beispielsweise in Heiligen Messe nicht, das Opfer Christi aber durchaus.
Man bittet die Heiligen um Fürsprache bei Gott, aber man betet nicht durch die Heiligen zu Gott. Letzteres ist eine der von mir erwähnten Übertreibungen. Gott hat keinen Sekretär und auch keine Sekretärin nötig.
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#222   lateiniheini   22:49:01 | Montag, 22. März 2010
@luteranerin @samurai
Jaja, wenn mich aber der Priester nicht kennt! Ich geh ja schließlich nicht wegen dem Priester zur Kommunion oder zum Abendmahl???? Ist wirklich nicht ganz leicht…,. aber im Rheinland hat mans da einfacher, trotz Meisner… ;-)
Im übrigen hab ich grad ne Menge meines Pulvers an Galatea verschüttet! Das war so himmelschreiend, das war das Allerletzte, der größte Dreck, den ich heute Abend hier gelesen habe°!
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#221   Luteranerin †   22:45:16 | Montag, 22. März 2010
lateiniheini
ja, ein rheinisch-katholischer Priester der wird so reagieren. Aber die anderen, ich wage es zu bezweifeln.
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#220   Samurai   22:44:49 | Montag, 22. März 2010
@ lateiniheini
Einen befreundeten Priester habe ich mal gefragt, was er in der Gemeinde macht, wenn jemand vor ihm steht, die Kommunion empfangen möchte und er nicht weiß, welcher Konfession er angehört- die Antwort fand ich toll:
„Ich werde sie ihm garantiert nicht verweigern!“
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#219   Lisibald Poier †   22:44:29 | Montag, 22. März 2010
@Marlene Dietrich
… nur wenn sich die evangelischen total dem katholischen Glauben unterwerfen.
Sie haben sich gelöst und es kann nur das Gleichnis des verlorenen Sohns gelten.
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#218   lateiniheini   22:44:24 | Montag, 22. März 2010
@galatea
Es gibt auch Menschen, die geistig behindert sind. Auch sie können nicht kommunizieren, weil es darum geht, was im Hirn ankommt vom Evangelium.
Sorry, aber das ist absolut das Allerletzte! Menschenverachtend, antichristlich, antimenschlich!!!!! Geistig Behinderte sind also von Christus ausgeschlossen… wer sowas behauptet ist der letzte Abschaum… :-! >:) :-! >:)
Wissen sie überhaupt, was sie von sich geben? Wer hier kein Hirn hat, sind Sie!!!!
Wie verlogen und vergrätzt und verstockt und verblödet muss man eigentlich sein, um so einen Schwachsinn von sich zu geben????
Machen sie was sie wollen, aber lassen Sie mich als friedlichen Christen und Demokraten mit ihren klerikal-nationalsozialistischen Dummheiten in Ruhe!!!!
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#217   Marlene Dietrich †   22:42:31 | Montag, 22. März 2010
Mons. Imkamp
Ich habe mal einer Predigt von Mons. Imkamp in Vesperbild gelauscht. Ja ich war tatsächilch dort. Aber auch nur einmal!
Dabei ging es um das Miteinander der katholischen und evangelischen.
Sinngemäß Mons. Imkamp:
Ein Miteinander kann es natürlich geben. Aber…
… nur wenn sich die evangelischen total dem katholischen Glauben unterwerfen.
Puh. Das war dann auch das erste und letzte mal, dass ich mir das angesehen und angehört habe.
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