(kreuz.net, Feldkirch) Das österreichische Kirchenkampf-Magazin ‘profil’ hat skrupellos Lügen gegen
Bischof Elmar Fischer von Feldkirch verbreitet.
In seiner heutigen Ausgabe schiebt das Magazin dem unbescholtenen
Geistlichen rohe Gewalttätigkeiten in die Schuhe.
Die ‘profil’-Lüge: Der heutige Bischof habe als Kaplan
bei einem Sommerlager in der Ortschaft Schoppernau im Bregenzerwald einen 15jährigen Jugendlichen „mit
wuchtigen Ohrfeigen drei mal hintereinander zu Boden gestreckt“.
Anschließend habe er den Geschlagenen
und zwei weitere Jugendliche des Lagers verwiesen, obwohl es schon Nacht gewesen sei, keinen öffentlichen
Verkehr gegeben habe und die Burschen kein Geld gehabt hätten.
Beim besten Willen nicht
Bei einer heutigen
Pressekonferenz kommentierte der Bischof Fischer die Unterstellungen.
Die Vorhaltungen entbehrten jeder
Grundlage – so Mons. Fischer. Sie stammten von einem heute als Journalisten tätigen Mann.
Es ist davon
auszugehen, daß ‘profil’ für die Lügengeschichte viel Geld bezahlt hat.
Mons. Fischer kann sich „weder
an ein Lager in Schoppernau im Bregenzerwald erinnern, noch daran, daß ich so etwas getan habe, beim
besten Willen nicht.“
Er kann sich auch nicht vorstellen, daß er Burschen mitten in der Nacht und ohne
Geld weggeschickt hätte: „Das sind Dinge, die bei mir nicht so programmiert sind“, erklärte der Bischof.
Trotzdem will er den erlogenen Fall – wie jede andere Anschuldigung auch – unabhängig von seiner Person
von der Ombudsstelle prüfen lassen:
„Ich wünsche mir ein Gespräch mit den Männern, die in der Wochenzeitung
Vorwürfe gegen mich erheben.“
Die unspektakuläre Wahrheit
Die Regionalzeitung ‘Vorarlberg Online’
bekam eine Stellungnahme von einem Teilnehmer des damaligen Lagers, Heinz G.
Die drei Beschuldiger hätten
schon als Jugendliche auf dem Lager „nichts als Probleme bereitet“.
Kaplan Fischer habe „bestimmt keinen
niedergeschlagen“, sondern die Eltern der drei verständigt, daß sie das Lager verlassen müßten.
Eine
wohlverdiente Ohrfeige
Der Bischof erwähnte in einem jüngsten Hirtenbrief einen anderen Fall.
Einmal
verpaßte er einem Jugendlichen eine wohlverdiente und vom Recht geschützte Ohrfeige. Die Sache wurde
aber sofort bereinigt.
Bereits damals lehnte der heutige Bischof „jegliche Form körperlicher Übergriffe
ab“.
Daß der Vorwurf einer Ohrfeige nun im Zusammenhang mit Homo-Kinderschändungen gestellt wird, zeigt
für Bischof Fischer, „wie ungenau und verallgemeinernd hier vorgegangen“ wird.
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296 Lesermeinungen
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@Seefeldt das dürfte normale Menschen überfordern und davon abhalten, sich allein auf die Beachtung
Jesu Christi Offenbarung zu konzrentrieren. Nicht jeder Katholik hat ein Studium der Geschichte der christlichen
Kirche oder gar des Kirchenrechts absolviert sondern ist auf die Aussage von Priestern angewiesen, die
sich auch überfordert zeigen.
#317 Seefeldt 17:00:45 | Donnerstag, 25. März 2010
Treue Katholiken … zeichnen sich eben durch Treue zu Christi Offenbarung, zur katholischen Überlieferung
und auch zum katholischen Kirchenrecht aus. Doch wenn sich irgendwelche kirchliche Amtsinhaber gegen Offenbarung,
Überlieferung oder Kirchenrecht wenden, gibt es eben einen Notstand. Auch der heilige Athanasius mußte
sich zu seiner Zeit gegen unkatholische Amtsinhaber innerhalb der Kirche zur Wehr setzen. Nochmals ein
Beispiel aus dem staatlichen Leben: Unser Grundgesetz kennt die Widerstandspflicht gegen von Amtsinhabern
begangenes Unrecht. Doch ist es schon putzig, aber auch verräterisch, wie sich Kirchenfeinde immer wieder
an treuen Katholiken reiben und ihnen kirchenfeindliche Handlungen unterstellen, aber ihrerseits über
Papst und Diözesankirche herfallen, wenn es gerade mal in ihren schmutzigen Kram paßt. Übrigens: Die
Piusbruderschaft fällt nicht über den Papst her, sie betet vielmehr tagtäglich für ihn. Doch wo der
Papst falsch handelt, muß er darauf hingewiesen werden. Das tat der heilige Athanasius so, und das tat
auch der heilige Paulus so (zum heiligen Petrus, besonders in Sachen Heidenmissionierung).
Nun, Kirchenrecht … ist natürlich nur dort rein menschliches Recht, wo es nicht Regelungen des göttlichen
Rechts beinhaltet. Doch, davon abgesehen, ist die Beobachtung immer wieder amüsant, daß das pseudokatholische
Intelligenzprekariat ebenso zuverlässig die rigide Anwendung des Kirchenrechts gegen andere fordert,
wie sie sie gegen sich selbst mit mißglückter „Notlagenindikation“ verweigert …
@Seefeldt Das Kirchenrecht ist Menschenwerk – aber es beansprucht in keiner Weise, Gott vorzuschreiben,
wie er sich zu verhalten hat. Nu ja, diese Bemerkung ist in mehrfacher Hinsicht ein wenig dumm!
#314 Seefeldt 16:01:01 | Donnerstag, 25. März 2010
Das Kirchenrecht – ein Werk von Menschen für Menschen Das Kirchenrecht ist Menschenwerk – aber es beansprucht
in keiner Weise, Gott vorzuschreiben, wie er sich zu verhalten hat. Das Kirchenrecht ist vielmehr ein
Werk von Menschen für Menschen. Es regelt das Zusammenleben der immerhin über eine Milliarde Menschen
zählenden Gemeinschaft, so wie ja so ziemlich jede menschliche Gemeinschaft das Zusammenleben durch Regeln,
Gesetze oder Satzungen festlegt. Zur Kommunionspende ein Beispiel aus dem Alltag: Der Halter eines Autos
darf sein Auto nur von einem Führerscheininhaber steuern lassen. Daraus folgt, daß er keinen Nichtführerscheininhaber
an das Steuer seines Autos lassen darf, und daraus wiederum folgt, daß er verpflichtet ist, einem Nichtführerscheininhaber
das Fahren seines Autos zu verweigern. Und genauso ist es mit der Kommunion. Zum sogenannten „Bürgerkrieg“
der USA, genauer dem Sezessionskrieg 1861-65, denn es handelte sich dabei um die Loslösung der Konföderierten
Staaten, auch Südstaaten genannt, aus den USA: Es ging dabei überhaupt nicht um die Sklavenfrage, sondern
um das Verhältnis der Einzelstaaten zur Union. Zum Beispiel gab es auch in den Nordstaaten während des
Sezessionskrieges Staaten mit Sklaven. Und verräterisch auch die so sehr gefeierte Proklamation Lincolns
zur Sklavenbefreiung von 1863 (während des Sezessionskrieges) – die bedauerlicherweise nur den Sklaven
der Südstaaten galt, deren Präsident Lincoln überhaupt nicht war. Die Sklavenmasche war lediglich Kriegspropaganda,
um die Südstaaten zu verteufeln.
@Seefeldt Can. 842 – § 1 Wer die Taufe nicht empfangen hat, kann zu den übrigen Sakramenten nicht gültig
zugelassen werden. § 2. Die Sakramente der Taufe, der Firmung und der heiligsten Eucharistie sind so
eng miteinander verbunden, daß sie zur vollen christlichen Initiation erforderlich sind. Can. 843 – §
1 Die geistlichen Amtsträger dürfen die Sakramente denen nicht verweigern, die gelegen darum bitten,
in rechter Weise disponiert und rechtlich an ihrem Empfang nicht gehindert sind. § 2. Die Seelsorger
und die übrigen Gläubigen haben jeweils gemäß der ihnen eigenen kirchlichen Aufgabe die Pflicht, dafür
zu sorgen, daß jene, die Sakramente erbitten, auf ihren Empfang durch die erforderliche Verkündigung
und katechetische Unterweisung unter Beachtung der von der zuständigen Autorität erlassenen Normen vorbereitet
werden.
#312 Thomasius 14:59:30 | Donnerstag, 25. März 2010
@Goldengel Habe ich schon mal in meiner Jugendzeit. Ist Teil der römischen Rechtsgeschichte. Letzte „große
Errungenschaft“ war die Abschaffung der Sklavereiartikel im 20-ten Jahrhundert, nachdem sich protestantische
Glaubensgemeinschaften Jahrhunderte früher gegen die Sklaverei ausgesprochen hatten und in einem Bürgerkrieg
in den Vereinigten Staaten für die Abschaffung erfolgreich gekämpft worden war. Ich weiß, dass die
„Kirchenmoral“ von der weltlichen Moral durchaus unterschiedlich sein kann.
#310 Thomasius 14:37:42 | Donnerstag, 25. März 2010
@chico flojo Das Kirchenrecht ist menschengemachtes Recht. Jeder Verein hat seine Vereinssatzung und erwartet
natürlich, dass die Satzung auch beachtet wird. Das ist normal. Nur ist das Kirchenrecht nicht geeignet
Gott vorzuschreiben, wie er sich zu verhalten hat.
#309 chico flojo 11:35:45 | Donnerstag, 25. März 2010
@Thomasius Habe ich gesagt, daß ich jetzt gerade im Stande der Gnade bin? Nein. Und schon mal was von
der Beichte gehört? Von Reue und Buße? Uuuuiii – das ist ja so pfuii!!! Und wenn ein Gläubiger oder
ein Priester wissentlich gegen diese Regelung verstößt – z.B. aus lauter Bockigkeit und weil er meint,
alles besser wissen zu müssen – dann verstößt er gegen Kirchenrecht – mit Vorsatz. So einfach ist das.
Und es ja wohl auch klar, daß Nichtkatholiken nicht zur Hl.Kommunion zugelassen sind.
#308 Thomasius 11:25:00 | Donnerstag, 25. März 2010
@Chic flojo Niedlich! Woher wissen Sie, dass Sie im Stand der Gnade sind? Hat der Herr Jesus Chritus es
Ihnen unmittelbar mitgeteilt? Einbildung ist bekanntlich auch eine Bildung. Bekanntlich klafft gerade
in der katholischen Kirche Theorie (Regelung) und Praxis weit auseinander. Erfahrungsgemäß hat man nichts
dagegen, wenn die Kirche einigermaßen gefüllt ist. Die von Ihnen zitierte Regelung könnte allenfalls
in kleinen Dorfgemeinden auch nur ansatzweise „überwacht“ werden.
#307 chico flojo 11:09:48 | Donnerstag, 25. März 2010
@Thomasius Jetzt steht das CIC da, so wie es ist und ist entsprechend zu befolgen. Ob Ihnen das gefällt
oder nicht, interessiert nicht. Haben Sie das verstanden, oder brauchen Sie noch eine Zeichnung? Und wenn
da steht: „Nur katholischen Gläubigen.“, dann ist das so. Was ihr euch da zurecht schustert, ist unerheblich.
Und wer nicht im Stande der Gnade steht, der braucht sowieso nicht anzukommen. Also haltet den Ball flach.
#306 Thomasius 11:03:02 | Donnerstag, 25. März 2010
@Seefeldt Immer noch nicht begriffen? Der von Ihnen zitierte CIC ist Menschenwerk – das Werk sündiger
Menschen – und wurde/wird deshalb auch in der Vergangenheit häufig geändert. Zu behaupten, dessen Änderung
sei jeweils auf den ausdrücklichen Befehl des Herrn Jesus Christus erfolgt, verweist auf psychische Defekte.
#304 Seefeldt 00:16:52 | Donnerstag, 25. März 2010
Nochmals: CIC 844 §1 Nochmals CIC 844 §1, 1.Teilsatz: Katholische Spender spenden die Sakramente erlaubt
nur katholischen Gläubigen Mit anderen Worten: Katholiken dürfen nur Katholiken Sakramente spenden.
Diese Aussage enthält folgende weitere Aussage: Katholiken dürfen Nichtkatholiken keine Sakramente spenden.
Diese Aussage geht zwangsläufig aus der Aussage hervor, daß Katholiken nur Katholiken Sakramente spenden
dürfen. Wenn aber Katholiken Nichtkatholiken keine Sakramente spenden dürfen, sind sie zwingend verpflichtet,
Nichtkatholiken die Sakramente zu verweigern. Eine Aussage bedingt logisch zwingend die folgende. Neben
expliziten Aussagen gibt es auch implizite, und daß Katholiken Nichtkatholiken die Sakramente verweigern
müssen, ist implizit in der Aussage enthalten, daß Katholiken nur Katholiken Sakramente spenden dürfen.
Außerdem darf ich nochmals an die zwingenden Voraussetzungen für den Empfang der heiligen Kommunion
erinnern: Gründliche Unterrichtung in der katholischen Glaubenslehre, die Fähigkeit, das Sakrament der
Eucharistie einigermaßen zu verstehen und erfassen, und schließlich aber nicht zuletzt das Bekenntnis
zur katholischen Kirche, bei der Taufe stellvertretend vom Paten verkündet, bei Erstkommunion und Firmung
von dem Erstkommunikanten bzw. Firmling selbst. Das alles steht im Kirchenrecht, wie bereits gezeigt.
Kein Katholik darf einem Menschen ohne diese Voraussetzungen die heilige Kommunion spenden.
Seefeld Lieber Seefeldt, sie konnten mir keine Stelle im CIC, in welcher der Priester zur Kommunionverweigerung
gezwungen ist. Nennen sie mir bitte die CIC Stelle. Du darfst in das Kirchenrecht keine Sachen hereindeuten,
die dort nicht zu finden sind. Das schöne am Kirchenrecht ist, man muss auch auf die Dinge achten, die
dort nicht stehen und von Kommunionverweigerung steht kein Wort im CIC. So darf der Priester Evangelischen
die Kommunion nicht verweigern. Ein Katholik würde niemals zu einem lutherischem Abendmahl gehen oder
einer reformierten Gedächtnisfeier. Das ist verboten, es sei denn, man gedenke Evangelisch zu werden
Hintergehen und Erschleichen Aus gegebenem Anlaß: Ein Evangelischer, der bei einem fremden Priester zur
Kommunion geht, ohne daß jener Priester von der evangelischen Religionszugehörigkeit jenes Evangelischen
weiß, – hintergeht den Priester, – erschleicht sich die Kommunion. Und diesbezüglich sei nochmals an
das Bibelwort erinnert: „Wer unwürdig dieses Brot ißt und diesen Wein trinkt, der ißt und trinkt sich
das Gericht“. * Was nun die Bemerkung von der Taufe betrifft: Ein zu Taufender pflegt zuvor keiner Religionsgemeinschaft
anzugehören. Gerade bei neugeborenen Kindern gilt vielmehr, daß der Täufling durch die Taufe in die
Religionsgemeinschaft des Täufers eintritt. Christlich Getaufte (und hierbei gibt es einmal keinen Unterschied
zwischen den Konfessionen, wenigstens nicht durch die katholische Kirche) werden bei Aufnahme in die katholische
Kirche nicht erneut getauft, es sei denn, die vorangegangene Taufe wäre aus irgendeinem Grunde ungültig.
Für die Taufe eines Kindes gibt es übrigens eine wichtige Voraussetzung: Es muß die begründete Hoffnung
bestehen, daß das Kind in der katholischen Religion erzogen wird; wenn diese Hoffnung völlig fehlt,
ist die Taufe gemäß den Vorschriften des Partikularrechts aufzuschieben; dabei sind die Eltern auf den
Grund hinzuweisen. (CIC 868 §1 2°). * Grundsätzlich gilt, daß die Sakramente für die katholische
Kirche heilig sind, was für die Evangelischen offenbar weitaus weniger zutrifft (s.u.). Auch das ist
wichtig für katholische Sakramente nur an Katholiken.
@Seefeldt Was passiert denn, wenn Protestanten an der Eucharistie teilnehmen oder Katholiken am Abendmahl?
Den Protestanten ist es ziemlich egal, ob die Eucharistie bei ihnen wie das Abendmahl wirkt. Im übrigen:
Allein Gott entscheidet darüber, wie was wirkt.
Vorsicht vor dem Bild des Tieres Das Aushöhlen von katholischer traditioneller Lehre ist nicht nur eine
von aussen nahende Gefahr www.razyboard.com/…07887-5837300-0.html Sie lauert heute auch im Innern.
#299 Paulaner † 18:09:13 | Mittwoch, 24. März 2010
Gibt es da eine Art Kommunionsvolumen, das langsam leer wird? Seefeldt: CIC 844 §1 o^/ Und mit dem die
Priester sorgsam umgehen müssen? Oder geht es mehr um das „Perlen vor die Säue“-Prinzip. Ich meine,
daß bei jeder Wandlung wieder aufgefüllt wird. Der Priester hat seinen eigenen Kontakt mit Gott gehabt
bei der Wandlung, der kann drüber verfügen. o^/ Aber das meine ich ja nur.
CIC 844 §1 Nochmals der erste Teilsatz von CIC 844: Katholische Spender spenden die Sakramente erlaubt
nur katholischen Gläubigen Das heißt eindeutig, daß katholische Priester Sakramente nur Katholiken
spenden dürfen, denn auch katholische Priester sind Katholiken und als Sakramentenspender katholische
Spender. Das heißt weiter, daß katholische Priester Sakramente nicht an Nichtkatholiken spenden dürfen.
Und das wiederum bedeutet, daß ein katholischer Priester kirchenrechtlich verpflichtet ist, die Spendung
eines Sakramentes an Nichtkatholiken zu verweigern. Das katholische Kirchenrecht begründet seine Bestimmung
auch, nämlich im bereits zitierten CIC 913 §1: Damit die heiligste Eucharistie Kindern gespendet werden
darf, ist erforderlich, daß sie eine hinreichende Kenntnis und eine sorgfältige Vorbereitung erhalten
haben, so daß sie das Geheimnis Christi gemäß ihrer Fassungskraft begreifen und den Leib des Herrn
gläubig und andächtig zu empfangen in der Lage sind. Was für Kinder gilt, gilt selbstverständlich
auch für Erwachsene: Auch bei ihnen wird dem Kommunionempfang eine gründliche Unterrichtung vorausgesetzt,
ferner die Erneuerung des Taufgelöbnisses – der übrigens folgendes Bekenntnis enthält: Glaubt Ihr an
den Heiligen Geist, die heilige katholische Kirche, … ? Wir glauben! Dieses Glaubensbekenntnis an die
katholische Kirche wird der (Erst-) Kommunion vorausgesetzt, wer also nicht an die katholische Kirche
glaubt, darf daher nicht an einer katholischen Kommunion teilnehmen…
Wer ist da gemeint Heißt er zufällig Küng ? Nein der ist ja in St. Pölten und hat dort viele Probleme
im innerkirchlichen Intrigenstadel ausgelöst. SeinGrundproblem ist, daß er mit der Wahrheit und den
christlichen Werten wie Nächstenliebe, Wertschätzung und Verzeihung zumNächsten total auf Kriegsfuß
steht. So ein bischof wie DDr. Küng ist ein Aushängeschild, wie Bischöfe nicht sein sollen.
@Seefeldt Zwecks Info: Frere Roger Schutz hat bereits in den 1970er Jahren (exaktes Jahr müsste ich nachschauen),
vom damaligen für Taize zuständigen Diöszesanbischof die Erlaubnis erhalten, die Kommunion in der Messe
zu empfangen. Kardinal Ratzinger befand sich also in keiner Grauzone, sondern wusste sehr genau, was er
tat.
Seefeldt Wo siehst du denn, dass der Priester einem Nichtkatholiken die Kommunion nicht spenden darf!
Wo steht, dass er verpflichtet ist, ihm die Kommunion zu verweigern. Inwiefern darf ein Protestant, der
Ahnung von der Kommunion hat und an die wirkliche Verwandlung von Brot/Wein in Leib/Blut glaubt nicht
an der KOmmunion teilnehmen. Ein Gang zur Kommunion setzt eine Annahme der Lehre voraus. Ein rechtgläubiger
und überzeugter Protestant würde nicht zur Kommunion gehen. Was du hier suggerierst, ist eine evangelische
Taufe nach der man evangelisch ist und nicht gehen darf und auch nicht seine erste Kommunion in der Weise
empfangen darf wie ober beschrieben, ja sogar verweigert werden muss,und eine katholische Taufe. Nach
der Taufe ist man erstmal qausi Christ, also „quasi“ konfessionslos, es gibt ja nicht evangelisch taufen
oder katholisch taufen. Erst später entscheidet man sich, katholisch, in dem Fall bereitet sich man auf
die Kommunion vor oder evangelisch, indem man sich auf die Konfirmation vorbereitet. Was deine Erstkommunionvorbereitung
betrifft: Damals gab es das Katechumenat, also die Erwachsenentaufe, in der man nicht nur auf die Taufe,
sondern auch auf die anderen Initiationssakramente vorbereitet wurde, also Kommunion und Firmung. Diese
wurden in der Osternacht verteilt. Mit der Entwicklung hin zur Kindstaufe wurde das Katechumenat in 3
Stufen aufgeteilt, so wie wir es heute kennen. Dennoch gibt es auch heute noch das Katechumenat
Das Kirchenrecht gilt für alle Katholiken Da ein Priester keinem Nichtkatholiken die Kommunion spenden
darf, ist er verpflichtet, einem Nichtkatholiken die Kommunion zu verweigern. Wenn der damalige Kardinal
Ratzinger die Kommunion an Frère Roger austeilte, bewegte er sich zumindest im Graubereich, wenn nicht
jenseits des Kirchenrechts. Nach CIC 841 und 838 haben zwar der Papst und der Diözesanbischof letztendliche
Bestimmungsgewalt über Gültigkeit oder Ungültigkeit, aber an eindeutige Regeln sind eigentlich auch
sie gebunden. In den letzten Jahrzehnten geschah leider manches, was Kirchenrecht und katholischer Überlieferung
widerspricht. Genau daran krankt die Kirche ja derzeit. * Angesichts der fortgeschrittenen Zeit Gute Nacht.
Ein Priester ist an das Kirchenrecht gebunden, nicht an dem, was er für sein Gewissen hält. CIC 844
besagt, daß nur ein Katholik einem Katholiken ein Sakrament spenden und ein Katholik nur von einem Katholiken
ein Sakrament empfangen darf. Und da die heilige Kommunion ein Sakrament ist, gilt CIC 844 auch für die
heilige Kommunion und verbietet andererseits Katholiken, das evangelische Abendmahl zu empfangen.
Galatea, Frere Roger war Protestant. Er hat die Communaute als ökumenische Bruderschaft gewollt und gegründet-
er wollte nie, daß sie römisch-katholisch wird, warum auch? Allerdings teilte er das katholische Eucharistieverständnis
und empfing regelmäßig die Kommunion.
Seefeldt Trotzdem dar ein Priester niemanden die Kommunion verweigern! Richtet nicht, damit ihr nicht
selbst gerichtet werdet! Wenn ein gläubiger Mensch zur Kommunion geht, obwohl er weiß, er ist nicht
dazu berechtigt, dann ist es allein ein Problem seines Gewissens und später am jüngsten Tag mit Christus!
Der Priester kann die Menschen doch nicht alle vorher fragen, ob sie würdig sind, er hat doch keine genaue
Kenntnis über die Gemeindemitglieder! Niemand hat das Recht, Menschen von der heiligen Gnade unseres
Herrn auszuschließen. Wenn der Mensch nach vorne zur Kommunion geht, ist er sich der Konsequenzen bewusst,
damit zeigt er sich einverstanden mit der katholischen Lehre. Deswegen darf auch ein Protestant die hl.
Kommunion empfangen.
@Seefeldt Nur, weil es mir gerade einfällt: Frere Roger Schutz hat bei der Trauerfeier zu Ehren Papst
Johannes Pauls II. die Kommunion von Kardinal Ratzinger erhalten, und zwar nicht aus Versehen und vollkommen
berechtigt.
Das Kirchenrecht, die heilige Kommunion und die übrigen Sakramente Wer schon in Sachen Kommunion das
Kirchenrecht bemüht, sollte CIC 844 nicht unterschlagen: Katholische Spender spenden die Sakramente erlaubt
nur katholischen Gläubigen; ebenso empfangen diese die Sakramente erlaubt nur von katholischen Spendern
Das ist denn wohl klar genug; und wer behauptet, das katholische Kirchenrecht erlaube Katholiken das evangelische
Abendmahl oder Evangelischen die heilige Kommunion, lügt entweder oder verrät seine Ahnungslosigkeit.
CIC 844 enthält zwar auch einige Ausnahmeregelungen, aber das sind eben Ausnahmen, die obendrein hauptsächlich
mit der Orthodoxie zusammenhängen. Wir können CIC 843 §1 ja auch einmal vollständig wiedergeben: Die
geistlichen Amtsträger dürfen die Sakramente denen nicht verweigern, die gelegen darum bitten, in rechter
Weise disponiert und rechtlich an ihrem Empfang nicht gehindert sind. Die Hervorhebung ist von mir, aber
wer den hervorgehobenen Teil nicht nennt, unterschlägt eine wichtige Aussage. Und wenn schon CIC 913
genannt wird, sollte auch §1 genannt werden, denn das ist die Grundaussage: Damit die heiligste Eucharistie
Kindern gespendet werden darf, ist erforderlich, daß sie eine hinreichende Kenntnis und eine sorgfältige
Vorbereitung erhalten haben, so daß sie das Geheimnis Christi gemäß ihrer Fassungskraft begreifen und
den Leib des Herrn gläubig und andächtig zu empfangen in der Lage sind. Und §2 enthält eine ganz wichtige
Einschränkung: Kindern jedoch, die sich in Todesgefahr befinden …
Zu Seefeldt Seefeldt schrieb Kommt jemand zur Kommunion, von dem der Priester weiß, daß es kein Katholik
ist, darf er ihm die Kommunion nicht spenden. Das ist Kirchenrecht. Can. 843 – § 1. Ministri sacri denegare
non possunt sacramenta iis qui opportune eadem petant, Can 843 – § 1 Die geistlichen Amtsträger dürfen
die Sakramente denen nicht verweigern, die gelegen darum bitten @Kristall ihr Verhalten ist dilletantisch
Seefeldt hat nicht die geringste ahnung Wo steht denn, dass der Priester die Kommunion verweigern muss,
das darf er nicht, er darf niemanden, egal ob er in Todsünde ist, oder evangelisch, von der Gnade Jesu
Christi ausschließen. Er muss sie hinterher darauf ansprechen, warum er das getan hat. Wo steht im CIC,
dass der Priester jemanden die Kommunion verweigern darf. Übrigens hat Samurai nach CIC 913,2 Recht,
demnach sind auch Ungebildete in der Lage, die Kommunion zu empfangen. Ich bezweifle, dass Seefeldt das
Geheimnis der Eucharistie begriffen hat, das erkennt man an seinen Beiträgen.
also… ich oute mich mal hier. wie schon geschrieben bin ich lesbisch und aktiv in meiner katholischen
gemeinde aktiv. als wort-gottes-feiern leiterin, kommunionhelferin (ja ich teile kommunion aus)… ob
ihrs glaubt oder nicht.
Bitte unterscheiden! Die Erstkommunion ist im Leben eines Katholiken ein besonderes Ereignis, dem wie
schon erwähnt ein mehrwöchiger Glaubensunterricht vorangeht und in der Messe selbst die Erneuerung des
Taufgelöbnisses.
@Seefeldt mal ‘ne Frage Was ist, wenn ein nichtkatholischer Christ die katholischen Wahrheiten und Sakramente
anerkennt, nach den katholischen Geboten lebt, aber nicht formal katholisch wird. Darf er (nach der Beichte)
zur Kommunion?
Die Erstkommunion muß aber empfangen sein, … ohne diese keine sonstige Kommunion. Wenn aber ein Behinderter
die Erstkommunion empfangen hat, kann er selbstverständlich auch sonst zur Kommunion gehen.
@ Lollipop Ich habe mich noch mal schlaugemacht. Per se dürfen Psychisch Behinderte die Kommunion empfangen,
wenn sie diese (die Hostie) von normalem Essen unterscheiden können. Also konkret: Wenn ein geistig Behinderter
unterscheiden kann und weiß, daß die Hostie, die er bei der Kommunion zu sich nimmt, kein normales Essen
ist (Brot,Esspapier, was auch immer), sondern etwas Besonderes, dann kann und darf er kommunizieren. Auch,
wenn er nicht genau weiß, was es mit der Eucharistie auf sich hat.
Niemand hat ein Recht auf die Kommunion, und der Empfang der heiligen Kommunion ist an die von mir genannten
Voraussetzungen gebunden. Kommt jemand zur Kommunion, von dem der Priester weiß, daß es kein Katholik
ist, darf er ihm die Kommunion nicht spenden. Das ist Kirchenrecht. Kommunion heißt tatsächlich Gemeinschaft,
aber Gemeinschaften können durchaus abgegrenzte Gemeinschaften sein, und genau das ist bei der heiligen
Kommunion der Fall. Die Gemeinschaft der zur katholischen Kommunion Berechtigten besteht aus den Katholiken,
welche die Erstkommunion empfangen haben und keiner Todsünde schuldig sind. Das Verständnis von der
heiligen Kommunion, auch von der heiligen Wandlung ist tatsächlich sehr schwer, und ich kann nicht beanspruchen,
Wandlung und Kommunion in aller Vollständigkeit zu verstehen. Aber im großen und ganzen weiß ich doch,
worum es geht – ausgehend von dem, was mich die Kirche lehrte. Und wie ein Forist richtig schrieb, ist
das Verständnis, wie Wandlung und Kommunion geschehen, am schwersten – aber es kommt auch nicht darauf
an.
Die Kirche lehrt verbindlich Diese Lehre ist nicht nach Ermessen oder Gutdünken der Gläubigen aufzunehmen
sondern so zu glauben wie sie die Kirche vermittelt, die die grundlegendsten Glaubenswahrheiten in verbindlichen www.razyboard.com/…07688-5852523-0.html Dogmen ausformuliert, die keinerlei Diskussionen Spielraum bieten.
@Samurai Ein etwas „ketzerischer“ Gedanke, aber wieviele psychisch-gesunde Katholiken – Dogmatiker und
andere Theologen einbezogen- verstehen, was bei der Eucharistie (einschliesslich Wandlung) geschieht?
Was geschieht weiss man doch ziemlich genau. Warum es geschieht weiss man ziemlich genau. Wie es geschieht,
das weiss man nicht so genau, aber kommt es darauf an?
Samurai Wenn man so die Eucharistie in Frage stellt, müsste man auch die Initiation, also die Taufe für
jene ausschließen, die nicht genau verstehen, worum es geht. Die Kirche wär dann sehr klein. Wie gesagt,
ein ganz schlimmer Gedanke von Seefeldt, eine Todsünde sozusagen.
@ Lollipop Ein etwas „ketzerischer“ Gedanke, aber wieviele psychisch-gesunde Katholiken – Dogmatiker und
andere Theologen einbezogen- verstehen, was bei der Eucharistie (einschliesslich Wandlung) geschieht?
Schlimmer Seefeldt Da hast du Recht, aber du darfst als Priester oder Kommunionhelfer niemanden die Kommunion
verweigern. Kranken und geistig schwer Behinderten darfst du die Kommunion nie verweigern, denn gerade
für diese ist doch gestiftet worden. Das kannst du nicht verdrehen. Um ehrlich zu sein, das ist schon
echt ein schlimmer Gedanke, den du hier vertrittst. Das schöne der Kirche ist, man muss nicht alles verstehen,
was gelehrt wird. Ich bezweifle, dass du weist, worum es bei der Kommunion geht. Kommunion heißt ja zu
Recht Kommunio, also Gemeinschaft, geistig Behinderte zum Beispiel gehören dazu und gehören nicht ausgeschlossen!
Kommunion und Kirchenrecht Die heilige Kommunion ist an gewisse Voraussetzungen gebunden. 1. Sie steht
nur Katholiken zu. 2. Kein Mensch in Todsünde (auch kein Katholik) darf die Heilige Kommunion empfangen.
3. Des weiteren ist die Erstkommunion zwingend vorgegeben, der ein mehrwöchiger Glaubensunterricht vorangeht
und bei der die Erstkommunikanten unter anderem ihr Taufgelöbnis erneuern. Aus (3) folgt übrigens auch,
daß geistig (schwer) Behinderte, die nicht an der Erstkommunion teilnehmen können (weil sie weder dem
Glaubensunterricht folgen noch bewußt ihr Taufgelöbnis erneuern können), auch nicht zur sonstigen Kommunion
gehen können. Diesbezüglich wurde ein Forist zu Unrecht gescholten. Überhaupt: Die Kommunion ist ein
heiliges Sakrament. Wer dieses empfängt, sollte schon wissen, worum es geht.
@ all Ich habe mir den Beitrag von kreuz.net gerade noch einmal durchgelesen, und falls- wohlbemerkt!
falls – er damals einen 15-jährigen aus dem Sommerlager allein ! nach Hause geschickt hat, dann wäre
es nicht tragbar, egal, ob es regnete oder nicht oder ob der Jugendliche Geld dabei hatte oder nicht.
Zu turk Kinder- und Jugendanwalt Michael Rauch ist entsetzt über die Rechtfertigung einer „hilfreichen
Ohrfeige“ von Bischof Elmar Fischer. Fischer habe als Bischof eine moralische Verantwortung. Er stelle
aber bestehende Gesetze infrage. Die Aussage des Bischofs, wonach eine Ohrfeige in gewissen Situation
hilfreich sein könne, hält Rauch für desaströs. Alle Institutionen im Land, die sich für den Schutz
der Kinder einsetzen – etwa das Institut für Sozialdienste und das Vorarlberger Kinderdorf –, hätten
bei Rauch heute Entsetzen geäußert. Rauch wies darauf hin, dass Fischer bestehende Gesetze infrage stelle.
Und das, obwohl die Kirche nach wie vor von vielen als moralische Instanz wahrgenommen werde. Seit gut
20 Jahren bestehe ein Gewaltverbot gegenüber Kindern. Deshalb könne es nicht sein, wenn ein Bischof
von einer „hilfreichen Ohrfeige“ spreche.
@AnnaAndreasTeresaSebastian: Danke fürs Kompliment Mir fällt dazu noch ein: ich kenne ein Ehepaar. Der
Mann ist ungläubig, die Frau tief gläubig. Sie führen eine sehr schöne Ehe. Manchmal begleitet der
Mann die Frau in die Messe. Aber nie würde es ihnen, weder der Frau, noch dem Mann einfallen, daß der
Mann mit zur Kommunion geht.
Frage an lateiniheini, bzw. an alle nichtkatholische Christen, die an der Eucharistie teilhaben möchten:
Glauben Sie an der Realpräsenz Christi in der Eucharistie? 1, Wenn ja, können Sie es nachvollziehen,
daß es gewisser Vorbereitungen bedarf, um an dieser teilzuhaben? Daß man würdig, d.h. ohne Todsünde
zum Altar gehen darf. Also, man muß eine gültige Beichte bei einem katholischen Priester absolviert
haben. Denken Sie mal an die Bibelstelle Mt. 22, 2-13: „Mit dem Himmelreich ist es wie mit einem König,
der die Hochzeit seines Sohnes vorbereitete… Als sie sich gesetzt hatten und der König eintrat, um
sich die Gäste anzusehen, bemerkte er unter ihnen einen Mann, der kein Hochzeitsgewand anhatte. Er sagte
zu ihm: Mein Freund, wie konntest du hier ohne Hochzeitsgewand erscheinen? Darauf wusste der Mann nichts
zu sagen. Da befahl der König seinen Dienern: Bindet ihm Hände und Füße und werft ihn hinaus in die
äußerste Finsternis! Dort wird er heulen und mit den Zähnen knirschen.“ Ich denke, das sind genug klare
Worte. Übrigens, wenn Sie an der Realpräsenz Jesu in der Eucharistie glauben, dann sind Sie nicht mehr
evangelisch, reformiert, etc. Warum vollziehen Sie nicht den Akt und kehren in die heilige katholische
Kirche zurück? 2, Wenn nicht: Warum um Himmels willen möchten sie an so einem abergläugigen Spektakel
teilhaben? Wollen Sie gegen Ihre eigene Überzeugung handeln? Aber auch wenn Sie nicht daran glauben,
müsste Ihnen klar sein, daß jene, also die gläubigen Katholiken daran glauben. Und deren Überzeugung
zu verspotten zeugt von Hochmut.
Die ganze Welt… …ist ein einziger Abgrund, ob wir das wahrhaben wollen oder nicht. Ohne den guten
Hirten ist niemand zum Guten und zum guten Weg ins ewige Leben in der Lage. Höchstens Stückwerk ist
unser Erkennen und alles andere nur Verblendung und Irrtum. Wir sollten uns daher vor Gott tief demütigen,
weil wir nur irrende Sünder sind. Wer sich nicht an das Erbarmen gottes durch gute Beichten wendet, der
hat noch gar nichts verstanden.
#245 Heidenspaß 00:57:36 | Dienstag, 23. März 2010
Erstunken und erlogen So könnte man die Katholische Kirche nun wirklich nicht besser beschreiben als
mit diesen Worten. Anstatt das der Kapitän mit dem Sinkenden Schiff untergeht versucht er alles zu retten
was nicht mehr angebunden ist. Doch dabei hat er vergessen, dass sein Goldener Stuhl des heiligen Petri
zu schwer ist, er wird nicht gerettet werden und landet auf dem Meeresgrund.
Der Diözesanbischof selbst schreibt jedoch nichts von einer „wohlverdienten und vom Recht geschützten“
Ohrfeige, soweit ich sehe. Daher gehe ich davon aus, daß er dies nicht so sieht. Mir kommt das alles
eigentümlich vor. Ob da nicht noch etwas nachkommt?
@Marlene Das paßt ganz einfach zusammen: Die Juden des AT kannten Jesus noch nicht. Doch wer Jesus nach
Seinem Erscheinen ablehnt, lehnt Gott ab, wie Er ist. Zu den nachchristlichen Pharisäern lesen Sie doch
bitte auch Offb 2,9 und 3,9. Vielleicht geht Ihnen ja dann ein Lichtlein auf…
@leo miles ich habe hier irgenwo mal gelesen, dass der gott der juden, nicht der gott der christen. pardon
der katholischen ist. und jetzt hauen sie mir eine zitat aus dem alten testament um die ohren?! wie passt
das zusammen?
@Marlene sie glauben doch wohl nicht ernsthaft, dass bischofmüllerregensburg auf seiten gottes steht
Ich habe ja auch „vielleicht“ geschrieben. dann glaube ich mit sicherheit an einen anderen gott Das ist
sehr gut möglich. Aber bedenken Sie was der wahre Gott über die „anderen“ sagt (1. Chronik 16,26): „Denn
aller Heiden Götter sind Götzen“.
@leo miles sie glauben doch wohl nicht ernsthaft, dass bischofmüllerregensburg auf seiten gottes steht.
wenn das der fall wäre, dann glaube ich mit sicherheit an einen anderen gott.
@hroznata Es hat dann wahrscheinlich in Strömen geregnet… @Marlene Dietrich Vielleicht distanziert
er sich ja von jedem, der auf der Seite Gottes steht…
Die Heilige Kommunion und das Kirchenrecht Das katholische Kirchenrecht läßt überhaupt keinen Platz
für andere Überzeugungen: Es ist Katholiken nicht gestattet, zu einem evangelischen Abendmahl zu gehen,
und es ist Evangelischen nicht gestattet, zur Heiligen Kommunion zu gehen. Dementsprechend darf ein katholischer
Priester niemandem die Kommunion geben, dessen evangelische Religionszugehörigkeit ihm bekannt ist. Täte
er das doch, würde er grob gegen das Kirchenrecht verstoßen. Ich darf nochmals an den triftigen Grund
für die Abendmahlstrennung erinnern: nämlich das unterschiedliche Verständnis von Priesterweihe und
Wandlung. Und ich möchte hier auch an die Ehrfurcht erinnern, die wir dem Tische des Herrn schuldig sind.
Ein Vorschlag aus eigenem Überlegen, was ich mit einer evangelischen Frau tun würde: Vielerorts gibt
es die Möglichkeit, eine katholische Frühmesse zu besuchen. Ich würde zusammen mit meiner Frau oder
Familie zur katholischen Frühmesse und anschließend zum evangelischen Gottesdienst gehen, in der Heiligen
Messe zur Kommunion gehen (ohne meine Frau) und im evangelischen Gottesdienst meine Frau zum Abendmahl
gehen lassen. So ist beiden Partnern gedient und außerdem dem Kirchenrecht entsprochen. @ Walther von
Stolzing: Danke für die Präzisierung Vergegenwärtigung statt Wiederholung. Es ist natürlich völlig
richtig, daß das Opfer Christi keiner Wiederholung bedarf. Und nun Gute Nacht und bis morgen.
Skandal! Der altliberale Kardinal Kasper distanziert sich vom allerhochwürdigstenherrnbischofmüllerregensburg,
aufgrund dessen Naziäußerungen vom letzten Samstag. Schön das im Vatikan wenigstens an manchen Stellen
Vernunft einzieht. o^/
morgen in der zeitung vielleicht: „priester verspeisen zöglinge bei homoorgien und verarbeiten überreste
zu schrumpfköpfen und halsketten“ frage ist nur wo ard faz oder sz …
20 Grad minus Fehlt nur noch die Behauptung, die Jugendlichen seien bei 20 Grad minus in die Kälte hinausgejagt
worden. Wäre 100% medienwirksam! Aber es war eben ein SOMMERlager. Dumm gelaufen.
Wer die Messe als Opfermesse abschaffen will, der will auch Golgatha dem Vergessen anheim fallen lassen.
In wessen Sinn steht das wohl? Dafür gibt es ein Wort: Pharisäer.
@Seefeldt Ich war schon häufiger in Taize, und dort werden nach dem Morgengebet die in der Messe konsekrierten
Gaben ausgeteilt. An den Türen wird darauf hingewiesen, werdie Eucharistie empfangen kann. Nun habe ich
mal einen Bruder gefragt, wie sie rausfänden, wer katholisch sei und wer nicht, seine Antwort: „Wir können
es nicht. Wenn jemand die Kommunion empfangen möchte, gehen wir davon aus, daß er das Eucharistieverständnis
teilt!“ Meine zweite Frage: „Und wenn der Besucher sagen würde:Ich bin katholisch! und er wäre es nicht?“
Seine Antwort sagte alles: „Dann muss er das mit seinem Gewissen und mit Gott regeln!“
@Seefeld: Kreuzesopfer und Messopfer Die Lehre von der unblutigen Wiederholung von Christi Opfer ist katholische
Lehre, die der Gegenwart des Opfers Christi in der Heiligen Messe keineswegs widerspricht. Geißelung
und Kreuzigung gibt es beispielsweise in Heiligen Messe nicht, das Opfer Christi aber durchaus. Ganz richtig,
nur ist der Begriff „Wiederholung“ hier nicht korrekt, denn das Opfer Christi bedarf keiner Wiederholung.
Es ist die unblutige Vergegenwärtigung des ewigen blutigen Kreuzesopfers, welches auf sakramentale Weise
in unsere Gegenwart geholt wird, sozusagen. Es ist ein einmaliges Opfer, das keiner Wiederholung bedarf.
Das Opfer der Messe ist das selbe wie auf Golgotha.
#226 lateiniheini 22:54:52 | Montag, 22. März 2010
@seefeldt Ich weiß ja gar nicht, wer in der röm.-kath.Pfarrei hier überhaupt zuständig ist! Die Diakonin,
die in unserem Kindergarten tätig ist, meint es sei kein Thema! Manchmal ist der „Stammpriester“ da,
manchmal ein anderer! Es geht doch aber nicht um irgendein Kirchenrecht…es geht um ein Sakrament Jesu
Christi!Ich bin der festen Überzeugung, das mir dieses nicht verweigert werden darf…ich persönlich
bewerte meinen Glauben höher, als irgendein Gesetz irgeneiner Kirche…außerdem würde mir meine röm.-kath.Ehefrau
was anderes erzählen, wenn ich jetzt hinginge und sämtliche Pfarrer und Priester zu irgendwelchen Gesprächen
konsultieren würde…
Wer unwürdig dieses Fleisch ißt und dieses Blut trinkt, der ißt und trinkt sich das Gericht @ lateiniheini:
Meine wegen Platzmangels unvollständig gebliebene Bitte möchte ich hier fortsetzen: Bitte teilen Sie
jenem Pfarrer so bald wie möglich Ihre Religionsgemeinschaft mit und überlassen Sie es ihm, ob er Ihnen
die Kommunion in diesem Wissen gibt oder nicht. Doch seien Sie sich auch bewußt, daß er das katholische
Kirchenrecht schwer verletzen würde, wenn er Ihnen im Wissen um Ihre Religionszugehörigkeit die Kommunion
geben würde. Und seien Sie sich auch bewußt, daß Sie sich die Kommunion erschleichen, solange Sie dem
Pfarrer Ihre Religionszugehörigkeit verschweigen. Und vergessen Sie auch folgendes Bibelwort nicht (sinngemäß):
Wer unwürdig dieses Fleisch ißt und dieses Blut trinkt, der ißt und trinkt sich das Gericht. * In Taizé
war ich noch nicht und werde wohl auch nicht dahin gehen, doch singe ich oft bei Taizé-Gebeten mit. Die
Lehre von der unblutigen Wiederholung von Christi Opfer ist katholische Lehre, die der Gegenwart des Opfers
Christi in der Heiligen Messe keineswegs widerspricht. Geißelung und Kreuzigung gibt es beispielsweise
in Heiligen Messe nicht, das Opfer Christi aber durchaus. Man bittet die Heiligen um Fürsprache bei Gott,
aber man betet nicht durch die Heiligen zu Gott. Letzteres ist eine der von mir erwähnten Übertreibungen.
Gott hat keinen Sekretär und auch keine Sekretärin nötig.
#222 lateiniheini 22:49:01 | Montag, 22. März 2010
@luteranerin @samurai Jaja, wenn mich aber der Priester nicht kennt! Ich geh ja schließlich nicht wegen
dem Priester zur Kommunion oder zum Abendmahl???? Ist wirklich nicht ganz leicht…,. aber im Rheinland
hat mans da einfacher, trotz Meisner… Im übrigen hab ich grad ne Menge meines Pulvers an Galatea verschüttet!
Das war so himmelschreiend, das war das Allerletzte, der größte Dreck, den ich heute Abend hier gelesen
habe°!
@ lateiniheini Einen befreundeten Priester habe ich mal gefragt, was er in der Gemeinde macht, wenn jemand
vor ihm steht, die Kommunion empfangen möchte und er nicht weiß, welcher Konfession er angehört- die
Antwort fand ich toll: „Ich werde sie ihm garantiert nicht verweigern!“
@Marlene Dietrich … nur wenn sich die evangelischen total dem katholischen Glauben unterwerfen. Sie
haben sich gelöst und es kann nur das Gleichnis des verlorenen Sohns gelten.
#218 lateiniheini 22:44:24 | Montag, 22. März 2010
@galatea Es gibt auch Menschen, die geistig behindert sind. Auch sie können nicht kommunizieren, weil
es darum geht, was im Hirn ankommt vom Evangelium. Sorry, aber das ist absolut das Allerletzte! Menschenverachtend,
antichristlich, antimenschlich!!!!! Geistig Behinderte sind also von Christus ausgeschlossen… wer sowas
behauptet ist der letzte Abschaum… Wissen sie überhaupt, was sie von sich geben? Wer hier kein
Hirn hat, sind Sie!!!! Wie verlogen und vergrätzt und verstockt und verblödet muss man eigentlich sein,
um so einen Schwachsinn von sich zu geben???? Machen sie was sie wollen, aber lassen Sie mich als friedlichen
Christen und Demokraten mit ihren klerikal-nationalsozialistischen Dummheiten in Ruhe!!!!
Mons. Imkamp Ich habe mal einer Predigt von Mons. Imkamp in Vesperbild gelauscht. Ja ich war tatsächilch
dort. Aber auch nur einmal! Dabei ging es um das Miteinander der katholischen und evangelischen. Sinngemäß
Mons. Imkamp: Ein Miteinander kann es natürlich geben. Aber… … nur wenn sich die evangelischen total
dem katholischen Glauben unterwerfen. Puh. Das war dann auch das erste und letzte mal, dass ich mir das
angesehen und angehört habe.