13:04:06 | Freitag, 29. April 2005
Benedikt XVI.
(kreuz.net) Werfen wir einen genaueren Blick auf den Gegensatz der zwei Kulturen – Christentum und Aufklärung
–, die beide Europa geprägt haben.
Die Aufklärung ist eine Geistesströmung aus dem 18. Jahrhundert.
Sie zelebriert die Freiheit des Individuums und mißtraut Autoritäten, Religionen und Traditionen. Die
Wahrheit sucht sie alleine durch Verstand, Beobachtung und Experimente. Der aufklärerische Wahrheits-
und Freiheitsbegriff ist oft reduktiv, intellektualistisch und richtungslos. Die erste gesellschaftliche
Auswirkung der Aufklärung waren die Wirren der Französischen Revolution.In der Debatte um die Präambel
der europäischen Verfassung, wurde dieser Gegensatz in zwei kontroversen Punkten sichtbar: in der Frage
des Gottesbezuges und in der Frage der Erwähnung der christlichen Wurzeln Europas.
Man sagt, daß die
Christen angesichts der Tatsache, daß Artikel 52 der EU-Verfassung die institutionalen Rechte der Kirchen
schütze, beruhigt sein können. Doch das bedeutet, daß die Christen ihren Platz im Leben Europas im
Rahmen des politischen Kompromisses finden, während die europäischen Fundamente von christlichen Inhalten
unberührt bleiben.
Die Begründung, die in der öffentlichen Debatte für dieses „Nein“ gegeben wird,
ist oberflächlich. Es ist klar, daß sie – statt die wahren Gründe bekanntzugeben – diese eher verdeckt.
Die Behauptung nämlich, daß die Erwähnung der christlichen Wurzeln Europas die Gefühle vieler Nicht-Christen,
die in Europa leben, beleidige, ist wenig überzeugend, weil es sich dabei in erster Linie um eine historische
Tatsache handelt, die niemand im Ernst leugnen kann.
Natürlich enthält eine solche historische Anspielung
auch einen Bezug zur Gegenwart, da man durch die Erwähnung der Wurzeln auch die verbleibenden Quellen
der moralischen Orientierung, also, einen Identitätsfaktor des Gebildes, das sich Europa nennt, bezeichnet.
Wer würde damit beleidigt? Wessen Identität würde dadurch bedroht?
Die Moslems, die hier häufig und
gerne ins Spiel gebracht werden, fühlen sich nicht von unseren christlichen Fundamenten der Moral bedroht,
sondern vom Zynismus einer säkularisierten Kultur, die ihre eigenen Fundamente leugnet.
Auch unsere
jüdischen Mitbürger werden vom Bezug auf die christlichen Wurzeln Europas nicht beleidigt, insofern
diese Wurzeln bis auf den Berg Sinai zurückgehen. Sie sind von der Stimme geprägt, die sich auf dem
Gottesberg hören ließ, und sie verbinden uns in den großen grundlegenden Orientierungen, welche die
Zehn Gebote der Menschheit gegeben haben.
Das gleiche gilt für den Gottesbezug: Nicht die Erwähnung
Gottes beleidigt die Mitglieder der anderen Religionen, sondern eher der Versuch, eine menschliche Gemeinschaft
ohne Gott aufzurichten.
Die Gründe für das genannte zweifache „Nein“ sind tiefer, als die vorgebrachten
Erklärungen vermuten lassen.
Das doppelte Nein setzt die Meinung voraus, daß nur eine radikal aufklärerische
Kultur, die in unserer Zeit zur vollen Blüte gelangt ist, für die europäische Identität konstitutiv
sein kann.
Neben ihr können verschiedene religiöse Kulturen mit ihren entsprechenden Rechten existieren,
unter der Bedingung und im Maß aber, in dem sie die Kriterien der aufklärerischen Kultur respektieren
und sich ihnen unterwerfen.
Die Kultur der Aufklärung definiert sich im wesentlichen durch die Rechte
der Freiheit. Für diese Kultur ist die Freiheit der fundamentale Wert, der alles andere mißt: die Freiheit
der Religionswahl, welche die religiöse Neutralität des Staates mitbeinhaltet; die Freiheit, die eigene
Meinung zu sagen, sofern sie dieses Regelwerk nicht in Zweifel zieht; die demokratische Ordnung des Staates,
das heißt, die parlamentarische Kontrolle der Staatsorgane; die freie Formung der Parteien; die Unabhängigkeit
der Rechtssprechung; und zum Schluß der Schutz der Menschenrechte und das Verbot von Diskriminierungen.
Im letzten Punkt ist das Regelwerk noch immer im Entstehen begriffen, weil es sich widersprechende Menschenrechte
gibt, wie zum Beispiel im Fall des Gegensatzes des Freiheitswillens der Frau und des Lebensrechtes des
ungeborenen Kindes.
Das Konzept der Diskriminierung wird immer mehr ausgeweitet. Deshalb kann sich das
Verbot der Diskriminierung immer mehr in eine Beschränkung der Meinungsfreiheit und der Religionsfreiheit
verwandeln.
Schon bald wird man nicht mehr – wie es die katholische Kirche tut – lehren können, daß
die Homosexualität eine objektive Unordnung in der Struktur der menschlichen Existenz ist. Und die Tatsache,
daß die Kirche überzeugt ist, nicht das Recht zu besitzen, Frauen zur Priesterweihe zuzulassen, wird
von einigen als mit der europäischen Verfassung unvereinbar betrachtet.
Es ist klar, daß das Regelwerk
der Kultur der Aufklärung – das noch alles andere als definitiv ist – wichtige Werte enthält, auf die
wir als Christen nicht verzichten können oder wollen.
Aber es ist ebenso offensichtlich, daß der schlecht
oder gar nicht definierte Begriff der Freiheit, der dieser Kultur zugrunde liegt, zu unvermeidlichen Widersprüchen
führt. Und es ist offensichtlich, daß er aufgrund seiner radikalen Anwendung zu Einschränkungen der
Freiheit führen wird, die wir uns noch vor einer Generation nicht hätten vorstellen können.
Eine konfuse
Ideologie der Freiheit führt zu einem Dogmatismus, der sich der Freiheit gegenüber immer feindlicher
verhält.
Aus der Rede, die Kardinal Ratzinger am Vorabend des Todes von Johannes Paul II. in Subiaco
anläßlich der Verleihung des „Preises des Heiligen Benedikt für die Förderung des Lebens und der Familie
in Europa“ gehalten hatGroße Worte und WerteDer Titanenkampf um EuropaWen beleidigen die christlichen
Wurzeln Europas?Gehört die Türkei in die Europäische Union?Hat die Menschheit den Stein der Weisen
entdeckt?Zweimal: nein!Ist die Aufklärung kurzerhand abzulehnen?Warum Benedikt?
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