11:09:35 | Samstag, 24. April 2010
Der Sankt Pöltener Bischof wurde von einem Gläubigen gezwungen, den Willen des Papstes zu befolgen und den Kirchenaustritt nicht länger als Glaubensabfall zu bewerten.

Die deutschsprachigen Bischöfe drohen mit der Exkommunikation, wenn jemand den Kirchenbeitrag nicht bezahlen
will.
© Ultor83, CC(kreuz.net, Sankt Pölten) Der niederösterreichische Unternehmer Wilfried Scherner hat den Bischof von
Sankt Pölten, Mons. Klaus Küng, in die Knie gezwungen.
Im Jahr 2005 hatte Scherner zusammen mit einigen
seiner Familienmitglieder gegenüber der zuständigen staatlichen Behörde seinen Kirchenaustritt erklärt.
Dies geschah aus Protest gegen die Eliminierung des früheren Sankt Pöltener Bischofs Kurt Krenn und
die kirchenpolitische Linie seines Nachfolger, Mons. Klaus Küng.
Scherner ist ein persönlicher Freund
von Bischof Krenn und des ehemaligen Regens des Sankt Pöltner Priesterseminars, Prälat Ulrich Küchl.
Dem amtierenden Sankt Pöltener Bischof Klaus Küng wirft Scherner vor, eine antirömische Personalpolitik
zu betreiben, Kirchensteuergelder zu verschwenden, die gewachsenen Seelsorgestrukturen zu zerstören und
die Rechte von Priestern und Gläubigen mit Füßen zu treten.
Nachdem Kommerzialrat Scherner und seine
Angehörigen ihren Kirchenaustritt erklärt hatten, wurden sie von der Diözese Sankt Pölten angeschrieben.
Man machte sie darauf aufmerksam, daß der Austritt als Glaubensabfall bewertet werde, der die Kirchenstrafe
der Exkommunikation nach sich ziehe, falls sie nicht innerhalb von drei Monaten ihren Austritt rückgängig
machen würden.
Außerdem werde der Austritt im Taufbuch vermerkt.
Scherner und seine Angehörigen antworteten,
daß sie lediglich aus der Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts, nicht aber aus der Kirche
als Glaubensgemeinschaft ausgetreten seien.
Weiterhin würden sie sowohl am katholischen Glauben als
auch an der Treue zu Kirche und Papst festhalten.
Nach Ablauf der dreimonatigen Frist erfolgte dennoch
der übliche Taufbucheintrag.
Die Familie Scherner galt damit kirchenamtlich als vom katholischen Glauben
abgefallen und exkommuniziert.
Demgegenüber hatte der Päpstliche Rat für die Gesetzestexte am 13.
März 2006 mit päpstlicher Billigung festgestellt, daß ein Kirchenaustritt nur dann die Exkommunikation
nach sich zieht, wenn er ausdrücklich einen Glaubensabfall beinhaltet und gegenüber der zuständigen
kirchlichen Autorität erfolgt.
Doch die deutschen und die österreichischen Bischöfe weigern sich bis
heute, diese päpstliche Weisung zu beachten.
Scherner kündigte daraufhin an, die Löschung des Taufbucheintrags
kirchenrechtlich einzuklagen. Er drohte auch damit, im Zuge des Prozesses die von Bischof Küng seiner
Meinung nach verursachten Skandale zur Sprache zu bringen.
Die Drohung wirkte offensichtlich. Am 1. April
dieses Jahres schrieb Bischof Küng an Scherners Sohn, daß zum Austrittvermerk im Taufbuch hinzugefügt
werde: „kein formaler Abfall“.
Damit hat erstmals ein deutschsprachiger Bischof zugeben müssen, daß
ein Austritt aus der Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts nicht mit dem Abfall von Glaube
und Kirche gleichgesetzt werden kann.
Ein Mitarbeiter des Kirchengerichts in einer anderen österreichischen
Diözese, der namentlich nicht genannt werden will, erklärte dazu auf Anfrage:
„Das Vorgehen von Bischof
Küng ist mit den anderen Bischöfen nicht abgesprochen. Wir werden darüber reden müssen.“
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