11:41:19 | Samstag, 30. April 2005
Großbritannien erlaubt seit Donnerstag die Produktion von sogenannten „Designerbabys“, wenn „medizinische Gründe“ vorliegen. Das Designerbaby wird im Reagenzglas produziert und zur Geburt gebracht – aber nur, wenn es die richtigen Eigenschaften besitzt. Sonst landet es nicht im Kinderwagen, sondern im Kehricht.
(kreuz.net, London) Das Oberste Gericht in Großbritannien erlaubte am Donnerstag die biotechnische Produktion
von Babys mit besonderen Eigenschaften. Künftig können Eltern beim Biotechniker einen Nachkommen mit
einer bestimmen Blutgruppe bestellen, sofern das produzierte Kind zur Therapie eines bereits geborenen
kranken Geschwisterchens beitragen kann.
Ein interessanter Teil des so produzierten Kindes ist zum Beispiel
die Nabelschnur. Sie enthält Stammzellen, die zur Heilung von Bluterkrankungen, nützlich sein können.
Der Oberste britische Gerichtshof bestätigte einstimmig den Entscheid eines Berufungsgerichtes vom April
2003. Dabei ging es um ein Ehepaar aus Leeds. Leeds ist eine Stadt in Mittelengland 70 km südwestlich
von Manchester.
Der Sohn des Ehepaars leidet an einer seltenen Blutkrankheit. Sie heißt Beta-Thalassämie
und kann durch eine Stammzellen-Therapie geheilt werden. Der beste Stammzellenlieferant ist ein Geschwisterchen
mit den richtigen Gewebe- und Bluteigenschaften. Deshalb stellte sich das Ehepaar einem Biotechniker zur
Verfügung, um eine Reihe von Kindern im Reagenzglas zu erzeugen. Aus ihnen wurde das am besten geeignete
ausgewählt. Es sollte auf die Welt gebracht werden, um seinem Bruder die notwendigen Stammzellen zu liefern.
Die übrigen Kleinstkinder, die den Auswahlkriterien nicht genügten, wurde – wie üblich – weggeworfen
oder auf unbestimmte Zeit tiefgefroren.
Das ausgewählte Kleinstkind, das die gleiche Blutgruppe wie
der bereits geborene Sohn aufwies, wurde in den Leib der Ehefrau eingepflanzt und zur Geburt gebracht.
Doch das Experiment mißriet. Das industriell erzeugte und ausgewählte Kind war bei der Geburt tot.
Unterstützt wurde das Ehepaar bei der Produktion der Ersatzteilkinder vom staatlichen „Amt für menschliche
Befruchtung und Embryologie“, die sich auf Englisch „Human Fertilisation and Embryology Authority“ nennt.
Die Lebensrechtsvereinigung „Comment on Reproductive Ethics“ hatte gegen die erfolgte Zeugung des Ersatzkindes
aus Leeds geklagt und bekam in erster Instanz Recht. Gegen den Entscheid wurde Berufung eingelegt. Am
letzten Donnerstag wurde ihr stattgegeben. Das Berufungsgericht urteilte zugunsten der Zeugung sogenannter
Designer-Babys.
Lebensschützer kritisierten das Urteil vom Donnerstag als weiteren Schritt auf dem Weg
in die Welt der „Ersatzteilmenschen“
Der Gerichtsentscheid ist nicht der erste seiner Art.
Erst im vergangenen
November erlaubte ein Gericht,
Retortenbabys genetisch auf ein erhöhtes Darmkrebsrisiko zu untersuchen
und bei positivem Befund auszumerzen. In der Zwischenzeit wurde auch die Forderung nach einer freien Wahl
des Geschlechtes eines Retortenbabys laut.
„Eine Nation, die nur Gesundes und Perfektes duldet, ist selbst
bereits krank und verfault“, kommentierte ein Lebensrechtler.
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#2
sttn 17:10:34 | Samstag, 30. April 2005
#1
Marcel 14:04:00 | Samstag, 30. April 2005