Kinderabtreibung
Was darf’s denn für eine Blutgruppe sein?
Großbritannien erlaubt seit Donnerstag die Produktion von sogenannten „Designerbabys“, wenn „medizinische Gründe“ vorliegen. Das Designerbaby wird im Reagenzglas produziert und zur Geburt gebracht – aber nur, wenn es die richtigen Eigenschaften besitzt. Sonst landet es nicht im Kinderwagen, sondern im Kehricht.
(kreuz.net, London) Das Oberste Gericht in Großbritannien erlaubte am Donnerstag die biotechnische Produktion von Babys mit besonderen Eigenschaften. Künftig können Eltern beim Biotechniker einen Nachkommen mit einer bestimmen Blutgruppe bestellen, sofern das produzierte Kind zur Therapie eines bereits geborenen kranken Geschwisterchens beitragen kann.

Ein interessanter Teil des so produzierten Kindes ist zum Beispiel die Nabelschnur. Sie enthält Stammzellen, die zur Heilung von Bluterkrankungen, nützlich sein können.

Der Oberste britische Gerichtshof bestätigte einstimmig den Entscheid eines Berufungsgerichtes vom April 2003. Dabei ging es um ein Ehepaar aus Leeds. Leeds ist eine Stadt in Mittelengland 70 km südwestlich von Manchester.

Der Sohn des Ehepaars leidet an einer seltenen Blutkrankheit. Sie heißt Beta-Thalassämie und kann durch eine Stammzellen-Therapie geheilt werden. Der beste Stammzellenlieferant ist ein Geschwisterchen mit den richtigen Gewebe- und Bluteigenschaften. Deshalb stellte sich das Ehepaar einem Biotechniker zur Verfügung, um eine Reihe von Kindern im Reagenzglas zu erzeugen. Aus ihnen wurde das am besten geeignete ausgewählt. Es sollte auf die Welt gebracht werden, um seinem Bruder die notwendigen Stammzellen zu liefern.

Die übrigen Kleinstkinder, die den Auswahlkriterien nicht genügten, wurde – wie üblich – weggeworfen oder auf unbestimmte Zeit tiefgefroren.

Das ausgewählte Kleinstkind, das die gleiche Blutgruppe wie der bereits geborene Sohn aufwies, wurde in den Leib der Ehefrau eingepflanzt und zur Geburt gebracht. Doch das Experiment mißriet. Das industriell erzeugte und ausgewählte Kind war bei der Geburt tot.

Unterstützt wurde das Ehepaar bei der Produktion der Ersatzteilkinder vom staatlichen „Amt für menschliche Befruchtung und Embryologie“, die sich auf Englisch „Human Fertilisation and Embryology Authority“ nennt.

Die Lebensrechtsvereinigung „Comment on Reproductive Ethics“ hatte gegen die erfolgte Zeugung des Ersatzkindes aus Leeds geklagt und bekam in erster Instanz Recht. Gegen den Entscheid wurde Berufung eingelegt. Am letzten Donnerstag wurde ihr stattgegeben. Das Berufungsgericht urteilte zugunsten der Zeugung sogenannter Designer-Babys.

Lebensschützer kritisierten das Urteil vom Donnerstag als weiteren Schritt auf dem Weg in die Welt der „Ersatzteilmenschen“

Der Gerichtsentscheid ist nicht der erste seiner Art.

Erst im vergangenen November erlaubte ein Gericht, Retortenbabys genetisch auf ein erhöhtes Darmkrebsrisiko zu untersuchen und bei positivem Befund auszumerzen. In der Zwischenzeit wurde auch die Forderung nach einer freien Wahl des Geschlechtes eines Retortenbabys laut.

„Eine Nation, die nur Gesundes und Perfektes duldet, ist selbst bereits krank und verfault“, kommentierte ein Lebensrechtler.
      
2 Lesermeinungen
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#2   sttn   17:10:34 | Samstag, 30. April 2005
ich bin mal gespannt…
Ich bin mal gespannt wann es die ersten Firmengründungen auf diesem Gebiet gibt und wann man anfängt hier die Armen diser Welt zu mißbrauchen.
In Afrika/Asien/Südamerika/Osteuropa gibt es doch viele arme Menschen die man gut dazu mißbrauchen kann menschliche Ersatzteillager zu produzieren. Einfach befruchtetes „Ei“ rein, ausbrüten lassen und schon hat man das was man möchte. Und man nimt dann einfach 10 Frauen, denn dann hat man sicher in einem Fall das was man möchte.
GOTT BITTE BEWAHRE UNS DAVOR!
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#1   Marcel   14:04:00 | Samstag, 30. April 2005
Frankensteins Monster
Ohne Worte.
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