Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zwingt Kirchenmitglieder, eine staatliche Kirchensteuer abzuführen. Somit erfindet der Staat seine eigene Kirche.
Prof. Zapp auf der Webseite der Universität Freiburg
(kreuz.net, Mannheim) „Wer aus einer Kirche austritt, die nach staatlichem Recht den Status einer Körperschaft
des öffentlichen Rechts hat, kann seine Austrittserklärung nicht auf den staatlichen Rechtskreis beschränken.“
Das beschloß der erste Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg heute.
Der Verwaltungsgerichtshof
hat dadurch einer Berufung des Erzbistums Freiburg stattgegeben.
Eine Revision des Urteils wurde nicht
zugelassen.
In erster Instanz hatte der emeritierte Kirchenrechtler Hartmut Zapp (71) vor dem Verwaltungsgericht
Freiburg gewonnen.
Zapp war bis zum Jahr 2004 Vertreter des Lehrstuhlinhabers für Kirchenrecht und Kirchliche
Rechtsgeschichte an der Theologischen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg.
Vor einigen
Jahren trat er medienwirksam aus der Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts aus. Gleichzeitig
erklärte er, daß er der Kirche als Glaubensgemeinschaft weiterhin angehören wolle.
Das Standesamt
seiner Heimatgemeinde anerkannte das Begehren.
Das Erzbistum Freiburg reichte dagegen eine Klage ein
und verlor am 15. Juli 2009 vor dem Verwaltungsgericht Freiburg.
Die deutschen Bischöfe fürchteten
sodann, daß Zapps Klage das in Deutschland bestehende System der Kirchenfinanzierung in seinen Grundfesten
erschüttern könnte.
Jetzt ist das Erzbistum Freiburg erleichtert. In einer Stellungnahme erklärte
es, daß das Urteil „zur Rechtsklarheit und Steuergerechtigkeit“ beitrage.
Zapp wird sich damit nicht
abfinden. Er hat bereits vor einigen Tagen angekündigt, daß er sich an Rom wenden will.
Der Päpstliche
Rat für die Auslegung von Gesetzestexten hat erst im März 2006 in einem Schreiben an den Vorsitzenden
der US-Bischofskonferenz erklärt, daß eine Kirchenaustrittserklärung, die nur vor einer staatlichen
Behörde abgegeben wurde, kirchenrechtlich nicht wirksam ist.
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69 Lesermeinungen
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@ErnstSchneider Gratuliere zum Firmpaten. :)3 Mich wollte ein Pfarrer kirchlich verheiraten, obwohl ich
schon lang ausgetreten war. Er meinte nur, „Das macht nix, mach mas hat schwarz.“ Also, wozu Kirchensteuer
zahlen, zumal man sowieso für alle Dienstleistungen extra bezahlen muss.
@aufrechter wie sie das sehen interessiert niemanden.Ich war Firmpate und fertig. Aber bleiben sie ruhig
bei ihrer Meinung.Dann wirds wenigstens nicht langweilig hier. Jawoll!
Schätzchen-Schneider Ne, so einfach ist das nicht. Sie sind kein Firmpate. Das wäre genauso, wenn Sie
als Frau verkleidet einen Mann heiraten würden. Dann wäre das auch eine Scheinehe. Und sonst nix…
ansonsten wünsche ich Ihnen Fröhliches mit dem Geschwänzten. Sie scheinen sich ja sehr sicher zu sein,
na Prost Mahlzeit. Schlumpf, Sie! Jawoll!
@ rumo ich denke mal, dass man in hölle viel spaß hat… ja, wie die Hunde, die zu dem zurückkehren,
was sie erbrochen haben und die frisch gewaschenen Säue, die sich im Dreck wälzen.
aufrechter denn der geschwänzte schon da ist, dann glaubst du also doch an ihn????… @ernst:…wenns
so geklappt hat mit der patenschaft, ist das doch egal oder??…man muss doch nicht in der kirche sein,
um pate zu werden…dachte immer, dafür reicht der taufschein…ist eigentlich auch egal…mal gucken,
welche strafe dich dann erwartet…
@aufrechter Wie dem auch sei.Ich war Firmpate und daran ist nichts mehr zu ändern.Ob das ihnen oder dem
Geschwänzten passt oder nicht. Das ich Firmpate wurde war meine Entscheidung und der Wunsch meiner Nichte.
Jawoll!
Herr Schneider Sie haben sich die Eintragung auf Urkunden erschlichen. Aber Sie sind es nicht! Denn es
handelt sich um Vortäuschung falscher Tatsachen – weil Sie gar nicht in der Lage sind, das Patenamt anzunehmen.
An den Geschwänzten glaubt niemand, ich auch nicht. Denn: Er ist da. Er hat Sie auch zu dieser oben beschriebenen
Scheinhandlung verleitet. Und Sie werden es nach Ableben Ihres Lodderlebens deutlich zu spüren bekommen.
Jawoll!
@aufrechter Nee ich wurde gefragt und ich habe es gemacht so einfach ist das. Es sind nicht alle so wie
sie. Und an den geschwänzten glaube ich eh nicht. Jawoll!
@ Schneider und ruhrgebietler (beide ohnehin in einen Sack und zubinden) @ Herr Schneider: Sie sind kein
Firmpate. Sie haben sich nur die Eintragung in die Unterlagen erschlichen, entweder aus Ahnungslosigkeit
oder auch dreister Frechheit. Für letzteres gilt: Sie werden schon sehen, wie das endet. Sollte es nämlich
den geben, dem in der Hl. Firmliturgie gehuldigt wurde, dann wird er sie nicht nur, aber auch deshalb
dahin schicken, wo Sie hingehören. Zum Geschwänzten. Jawoll! @ Herr Ruhrgebietler: Wo nicht jeder, der
keine Kirchensteuern zahlt, dadurch ein Beispiel seiner Intelligenz gezeigt hat. Sie sind dafür das beste
Beispiel. Vermutlich werden Sie nicht für Ihre Teilnahme an frommen Theaterspielchen alias tridentische
Liturgie büßen, sondern für Ihre Unbelehrbarkeit – trotz der vielen, die es selbst hier gut mit Ihnen
meinen und Sie zu belehren versuchen. Also: denken Sie nach, aber richtig! Jawoll!
Nun, werter Herr Möller, schön, daß Sie sich kürzlich Ihrer monarchistischen Heimseite intensiver
gewidmet haben; sollten Sie dieser aber nicht vielmehr dauerhaftere Aufmerksamkeit schenken? (Dann fiele
wohl auch nicht weiter ins Gewicht, daß sich Ihre hiesigen Zuschriften auf intellektuelle Einzeller beschränken
…)
Gute Idee, Ultra Aber um Tauf/Firmpate zu sein muss man nicht mal in der Gemeinschaft der Kirchenbeitagszahler
sein. Noch nicht mal um kirchlich zu heiraten. Hat mir vor vielen Jahren schon ein Pfarrer angeboten.
Macht kaputt was die Kirche kaputtmacht Ganz einfache Kiste. Vor jeder Hochzeit/Taufe/Firmung etc in die
Kirche eintreten, danach sofort wieder austreten. Spart jede Menge Geld und man nimmt trotzdem alles mit
was geht! Und natürlich generell der Gemeiden soviele Kosten wie nur irgendwie möglich verursachen,
indem man alle subventionierten Angebote wie Ausflüge etc hemmungslos in Anspruch nimmt.
r.ruhrgebietler: los leute! alle raus aus der kirchensteuer abzocke! Ja, Ruhri, wenn das so einfach wäre!
Der Verwaltungsgerichtshof und der Päpstliche Rat sprechen von einer „Kirchenaustrittserklärung“, obwohl
es eigentlich nur um die Kirchensteuer und nicht um einen Austritt aus der Kirche geht.
Maö wieder nichts verstanden. Der Herr hatte nicht einfach erklärt: „Ich trete aus der katholischen
Kirche aus.“ Er hatte erklärt aus der öffentlich-rechtlichen Körperschaft „römisch-katholische Kirche“
austreten zu wollen. Die Richter haben dies verworfen, weil der Austritt eindeutig und klar erklärt werden
muss. siehe www.focus.de/…hlen_aid_504762.html
gegen das Kirchensteuersystem System der Kirchengegner – Abhängigkeit und Korrumpierbarkeit Die Kirche
braucht keine Geldeintreibung. Alles was existert befindet sich genaugenommen unter kirchlicher Hoheit
da Kirche die von Gott eingesetzte Gestalt auf Erden ist. Wenn die Zeit reif ist wird das so vollzogen
werden. Gott persönlich besorgt was Kirche benötigt. Apostel traten ihre Missionsreisen ohne irgendwas
an.
Romulus Die Muslime, Atheisten und Juden nutzen das katholische kirchliches System? Ja wo denn? Falls
sie an katholische Kindergärten usw. denken: die bekommen das Geld von den Städten und Gemeinden und
Landkreisen. Da wo ich wohne sind die Erzieherinnen im Kindergarten froh über jedes Kind das kommt, ganz
egal welchen Glaubens. Gruß Finkelsztaijn :)3
Freiburger Dummkopf Fakt ist, dass die Schluderei in dieser Sache in Rom ihren Anfang genommen hat. So
gescheit muss doch dieser Kirchenrechtler auch sein, dass irgendwelche Sekretariatsangestellten beim päpstlichen
Rat für die Gesetzestexte bei deutschen Steuersystem und bei dem auf den Milimeter genau austarierten
Verhältnis Staat-Kirche nicht durchblicken. Hätte er sich mal lieber dafür eingesetzt, dass auch für
die Atheisten, Juden Moslems eine Steuer erhoben wird. Die nützen nämlich alle das kirchliche System.
Soweit… … ich recht an meinen Geschichtsunterricht zurückdenken kann, wurde das Eintreiben der Kirchenmitgliedbeiträge
auf Wunsch der Kirchen an den Staat übertragen. Was würde wohl passieren, wenn wir das abschaffen und
jede Kirche selber ihr Geld einsammeln müsste? Dann wäre bald Ebbe in der Kasse und jeder Kirchenskandal
bringt die Kirche finanztechnisch näher an ihren ohne Geld lebenden Gründer.
Kirchensteuer Wenn man kein Kirchensteuerzahler ist kann man natürlich die Gottesdienste weiter besuchen
und auch zur Kommunion und zum Abendmahl gehen. Da machen tausende jeden Sonntag. Also diejenige welche
noch in die Kirche gehen. Kirchenaustritt ist nicht strafbewehrt. Und für die Verweigerung der Kirchensteuerzahlung
gibt ein keine Sanktionen. Kirchensteuer gibt es ja auch nur in Dtl. Von daher ist es vollkommen wurscht
ob man diesen Vereinsbetrag zahlt. Schön ist es wenn man für soziale Anliegen sein Geld gibt. Auf keinen
Fall jedoch unschaubaren Organisationen wie den Piussen oder den Scientology-Leuten Geld geben. Da wird
man immer betrogen. Gruß Finkelsztaijn :)3
@fides et ratio Wieso eigentlich?????? Ein Professor für Kirchenrecht will erreichen, dass das geltende
Recht auch umgesetzt wird. Ein Theologe, der einmal wirklich romtreu ist, nimmt für sich in Anspruch,
Kirchensteuergelder zu erhalten von treuen Kirchenmitgliedern, die sonst (siehe Kirchensteuer) nur denjenigen
zugute käme, die mit Rom nichts am Hut haben. Oder anders: Zu der Zeit, als der hochgeschätzte Herr
Professor sein Gehalt erhielt, haben meine Frau und ich noch recht viel Kirchensteuer bezahlt. Sagen wir
mal, eben für Herrn Professor Zapp.
Völlig unverständliche Diskussion Wie will denn der Staat Kirchenmitgliedschaft im Sinne von Mitgliedschaft
in der Glaubensgemeinschaft feststellen? Es kann hier doch nur um die communio-Rechte gehen. Aber werden
die einem Ausgetretenen in der Praxis wirklich verweigert? Dann müsste man ja auch streng gegen Interkommunion
sein Ansonsten kann doch jeder gültig Getaufte von sich sagen, er sei katholisch – egal, ob er Kirchensteuern
bezahlt oder nicht.
@fides und ratio Genau deswegen würde er vor Rom auch scheitern. Als sein Anliegen kann er dieses Anliegen –
als Amtsträger der kath. Kirche – in keiner Weise glaubhaft machen. Die Robbin Hood-Rolle bleibt ihm
dauerhaft verwehrt.
Positives Recht in Deutschland ist in sehr häufig ein Recht, dass nicht mit dem Naturrecht in Übereinstimmung
ist, insofern ist das Urteil in II. Verwaltungsgerichtsinstanz erstens nicht durch die Instanzen und zweitens
nicht in Übereinstimmung mit dem Naturrecht, d. h. Rechtsbeugung durch dieses Gericht.
Wer als Professor der Theologie (Kirchenrecht) „aus der Kirche austritt“, um Kirchensteuern zu sparen,
obwohl er selbst durch die Kirche einen lukrativen Posten als Staatsbeamter erhalten hat, ist in meinen
Augen ein Drecksack. Die Kirche sollte ihn ausschließen. Es kann mit seinem Interesse an der Gemeinschaft
der Glaubenden und dem Glauben selbst so weit nicht her sein, wenn er seine wirtschaftliche Kraft schonen
möchte, anstatt den Auftrag der Kirche tatkräftig, d. h. auch finanziell zu unterstützen!
Trennung Laizismus! Es wird Zeit den Staat von der Kirche zu trennen. Am Beispiel Frankreich ist deutlich
zu erkennen wie positiv sich dies auswirkt. Die Macht der Kirche muß zum wohle aller eingeschränkt werden.
Die katholische Kirche stirbt zwar langsam aus, die Zahlen belegen dies eindeutig, aber es dauert zu lange.
Daher: Trennung von Staat und Kirche!
@ schwule chaoten und ich mich erstaunlicherweise hats mich noch nicht erwischt… aber das ist ja nur
eine frage der zeit. obwohl, ich hab mal vorsichtshalber einen dicken bund knoblauch an den monitor gehängt,
das hilft gegen +nattern…
Prof. Zapp scheint recht einfältig zu sein, leider typisch für einen deustchen Professor. Zudem ist
er auch feig, dnn sonst wäre er ohne wenn und aber aus der r-k Zahlgemeinschaft ausgetreten. Wenn er
der Meinung ist, daß dies keine kanonischen Folgen haben kann, dann muß er sich eben mit seinem Erzbistum
streiten und nicht mit dem Finanzamt. Aber wahrscheinlich weiß der Mann gar nicht ob und warum er der
Kirche angehört.
Unsinn Der Staat und die Körperschaft des öffentlichen Rechts, die sich katholische Kirche in Deutschland
nennt, haben einen Vertrag geschlossen. Wer auch sonst könnte Vertragspartner des Staates sein?? Und
genau aus dieser Körperschaft des öffentlichen Rechts kann (und sollte) man austreten. Aus der wirklichen
Kirche als mystischen Leib Christi kann man auch gar nicht austreten, man kann nur wegen Glaubensabfall
exkommuniziert werden, versteht das doch endlich!!!!!!!!!!!!! Bleibt bloß die Frage, ob die Erklärung
vor dem Standesamt ein solcher Abfall ist. Darauf antwortet der Vatikan eindeutig: NEIN, wie hier www.vatican.va/…tus-formalis_ge.html
nachzulesen ist. Und dass die deutschen Bischöfe dies nicht umsetzen, zeigt gerade die Notwendigkeit
des Austritts aus der Körperschaft, denn die deutsche Kirche ist nur noch bedingt mit Rom verbunden.
@ engelhardt was ja wahrlich höchste eisenbahn wäre. staat raus aus der kirche, kirche raus aus dem
staat. die sollen sich mal um ihre rest-schäflein kümmern und sich aus allem anderen raushalten.
So ein Quatsch Somit erfindet der Staat seine eigene Kirche. Das ist ja völliger Unsinn denn der Staat
und die Kirche haben einen Vertrag abgeschlossen das nennt man Konkordat und das ist dann für beide Seiten
bindend also auch für Prof. Zapp ganz einfach eigentlich findet der/die/das denkende RRR