Muselmanen
Islamischer Haßprediger siegt vor italienischem Gericht
Ob ein Katholik, Jude oder Moslem beleidigt wird, ist in Italien ab sofort irrelevant. Der Verfassungsgerichtshof hob am Freitag einen Paragraphen auf, welcher der Kirche und ihren Würdenträgern einen besonderen Schutz vor Beschimpfungen zugestand. Die Erfolgsgeschichte eines moslemischen Polterers.
(kreuz.net, Verona) Das italienische Verfassungsgericht erklärte am Freitag, daß diffamierende Aussagen gegen den Katholizismus nicht schwerwiegender zu beurteilen seien als Beleidigungen gegenüber anderen Religionen. Dies berichtete der italienische Online-Nachrichtendienst ‘Tiscali’.

Bisher kannte das italienische Strafgesetzbuch einen Paragraphen, der besondere Sanktionen gegen den Tatbestand der Schmähung des katholischen Glaubens vorsah. Dieser Paragraph wurde nun für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht kam zur Auffassung, daß diffamierende Aussagen über den Katholizismus nicht schwerwiegender zu bewerten seien als gegenüber anderen Religionen.

Der Artikel 403 des italienischen Strafgesetzbuches legt fest, daß die Beleidigung des Katholizismus oder Angehöriger dieses Glaubens mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft werden kann. Die Freiheitsstrafe kann drei Jahre betragen, wenn sich die Beschimpfungen gegen einen Amtsträger der katholischen Kirche richtet.

Diese Strafregelung wurde vom Verfassungsgericht als „unzulässige Diskriminierung“ abgeschafft. Die verfassungsrechtlichen Schutzanforderungen sollen – so das Urteil – für alle Religionen in gleichem Maß gelten.

Dies sei durch den Artikel 3 der italienischen Verfassung, der die Gleichheit vor dem Gesetz ohne Unterscheidung der Religionszugehörigkeit einfordert, gegeben. Zusätzlich verstoße der Strafrechtsparagraph gegen das Laizitätsprinzip des italienischen Staates, das im Artikel 8 der Verfassung festgelegt ist.

Das Verfassungsgericht wurde von einem Gericht in Verona angerufen. Verona liegt in der italienischen Region Venezien im Norden des Landes.

Die veronesischen Richter verhandelten den Fall des Leiters der islamischen Gemeinschaft von Italien, Adel Smith. Smith hatte in der Vergangenheit im Fernsehen übelste Haßtiraden gegen Papst Johannes Paul II. und die katholische Kirche geritten. So bezeichnete er die katholische Kirche als kriminelle Vereinigung und den Papst als deren Boss.

Die Staatsanwaltschaft von Verona reichte eine Klage ein. Der Urteilsspruch wurde ausgesetzt, um den Entscheid des Verfassungsgerichtshofes abzuwarten.

Smith versuchte 2003 vergeblich, daß die Kreuze in den Klassenzimmern, in denen seine Kinder unterrichtet werden, entfernt werden mußten.

Die betroffene Schule befindet sich in der mittelitalienischen Stadt L’Aquila. L’Aquila liegt rund 100 Kilometer nordöstlich von Rom.
      
5 Lesermeinungen
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#5   GerdEric   22:09:03 | Sonntag, 1. Mai 2005
Lieber Marcel
(Was die Staaten mit protestantischer, orthodoxer oder islamischer Staatsreligion nicht „juckte“; sie halten fest an ihren irrigen Religionen. Was sich auflöste, waren lediglich die katholischen Staaten…)
welches sind denn die protestantischen, orthodoxen und islamischen Staaten der Europäischen Gemeinschaft,
für das ja die Katholiken gern einen Gottesbezug in die Verfassung geschrieben sähen?
herzliche Grüsse
GerdEric
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#4   Paul Mayer   21:53:27 | Sonntag, 1. Mai 2005
@ Marcel
Völlig richtig!
@ Rechenkünstler: Es geht nicht um irgendwelche Gefühlsausbrüche, sondern um die Feststellung der Fakten.
Ohne V2 wäre diese Gerichtsentscheidung in Italien auch heute noch undenkbar!
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#3   Marcel   20:45:33 | Sonntag, 1. Mai 2005
Christus ist die Wahrheit und das Licht
Als ich schrieb:
„Warum also den italienischen Staat schelten…“
so war das als rhetorische Frage gemeint, und also nicht an Kreuznet adressiert.
PS: Nicht, daß jemand denkt, ich meinte, es gäbe nicht gute Gründe, die antikatholischen Staatenführer Europas zu schelten. Doch was interessiert mich hier die Politik? Das gravierendste Problem, die „Mutter aller Probleme“, ist, daß die Konzilskirche entgegen ihrem Gründungsauftrag nicht mehr katholisch sein will und diese grauenafte Verirrung auch noch als neues Pfingsten verkauft.
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#2   1+1=7   16:50:57 | Sonntag, 1. Mai 2005
Marcel,
es ist ein Unterschied zwischen orthodox und orthotox.
Lass die Sonne über deinem Unmut nicht untergehen, dass dich nicht die Dunkelheit verschlingt.
mfg
1+1=7
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#1   Marcel   16:38:14 | Sonntag, 1. Mai 2005
Die faulen Früchte des Vatikanum-II
… sind das; speziell in diesem Fall das Dekret zur Religionsfreiheit, das u.a. vom heiligmäßigen Erzbischof Lefebvre nicht unterschrieben wurde, weil es völlig gegen die Kontinuität der katholischen Glaubenslehre verstößt.
Es war die nachkonziliare Kirche, die Staaten wie Italien (und die in Südamerika) drängte, endlich diese (faulen) Früchte „anzuwenden“ und also die katholische Kirche als Staatsreligion abzuschaffen. Im Falle Italiens noch nicht lange her.
(Was die Staaten mit protestantischer, orthodoxer oder islamischer Staatsreligion nicht „juckte“; sie halten fest an ihren irrigen Religionen. Was sich auflöste, waren lediglich die katholischen Staaten…)
Warum also den italienischen Staat schelten, wenn die Verursacher dieser Misere die Konzils-Revolutionäre waren, allen voran Karol Wojtyla, Joseph Frings, Karl Rahner, Henry de Lubac, Yves Congar, uam.?
Die als Verkünder der Wahrheit Verpflichteten peitschten auf einem Räuberkonzil das „Recht“ der Staaten durch, „endlich“ die Wahl zwischen Wahrheit und Irrtum zu haben. Widersinnig. Christusverleugnend. Verderblich.
Wie man sieht: gläubige Katholiken kommen aus dem Opfern und Sühnen gar nicht mehr heraus. Bringt übrigens ganz allgemein viel Gutes auch „nebenher“.
Für eine Verteidigung der Orthodoxie gegen die Ketzer!
In diesem Sinne allen noch einen gesegneten Tag des Herrn!
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