09:43:05 | Mittwoch, 19. Mai 2010
In den katholischen Klöstern und in weiten Kreisen des katholischen Klerus hat sich eine himmelschreiende sittliche Verwilderung breitgemacht. Von Dr. Joseph Goebbels.

Die Kirche leistete gegen den Nationalsozialismus massiven Widerstand
(kreuz.net) Die katholische Kirche attackiert seit Jahren den nationalsozialistischen Staat und die nationalsozialistische
Bewegung mit Hirtenbriefen, in denen sie beweglich Klage über den angeblichen Sittenverfall unserer Zeit
führt.
Sie protestiert dabei gegen eine Jugenderziehung, die frisch, unmuffig und unprüde ist, sie
mißt die Länge der Badehosen spielender und turnender Knaben und Mädchen nach, um zentimeterweise den
sittlichen Tiefstand unserer Zeit aufzuzeigen.
Sie klagt über angebliche
Mißstände in der Hitlerjugend.
Welch eine Heuchelei angesichts der himmelschreienden sittlichen Verwilderung, die sich wie die Prozesse
[gegen den katholischen Klerus] es dartun, in den katholischen Klöstern und in weiten Kreisen des katholischen
Klerus breitgemacht hat!
Von Januar 1933 bis August 1937
wurden in Deutschland 57 Weltpriester und sieben
Ordensgeistliche als Homo-Perverse oder Kinderschänder verurteilt.
Der Angriff des Kardinals Mundelein
[von Chicago] gegen den nationalsozialistischen Staat kommt zwar aus dem Ausland; aber seine Inspiratoren
sitzen, wie nachgewiesen werden kann, in Deutschland selbst.
Sie gehören den Kreisen, die durch die
Gerichtsverfahren unmittelbar betroffen werden.
Deshalb übernehme ich persönlich die Verteidigung der
deutschen Rechtsprechung gegen diesen ebenso unverschämten wie lügenhaften Versuch, die kirchlichen
Sexualverbrecher reinzuwaschen.
Um was handelt es sich? In Deutschland gibt es, wie in allen Kulturstaaten,
Gesetzte gegen widernatürliche Unzucht und Kinderschändung.
Diese Gesetze gelten selbstverständlich
für alle. Auch für Priester!
Ja, man sollte annehmen, daß gerade Priester diese Gesetze auf Grund
ihres Berufs auf das Strengste achteten und sie gegen Angriffe, kommen sie woher auch immer, verteidigen
und in Schutz nähmen.
In Deutschland nun haben unzählige Geistliche und Ordensbrüder gegen diese Gesetze
verstoßen.
Kein Land der Welt hätte diese Verstöße übersehen können und dürfen.
Überall aber,
und auch in Deutschland, ist die Justiz verpflichtet, gegen Rechtsbrecher einzuschreiten und zwar ohne
Ansehung der Person, des Ranges, des Standes und der Konfession.
Es wird nun hier und da die Meinung
vertreten, man hätte diese Prozesse, wenn sie schon unvermeidlich waren, unter vollkommenem Ausschluß
der Öffentlichkeit vonstatten gehen lassen sollen.
Weniger als 0,26 Prozent
Von den 25.000 Priestern in
Deutschland wurden in vier Jahren akribischster Fahndung von 1933 bis 1937 nur 64 Homo- und Kinderschänder-Priester
verurteilt.
Dazu habe ich folgendes zu erklären:
Schon lange vor dem letzten Angriff des Kardinalsbischofs
von Chicago [Mundelein] haben in Deutschland und vor allem aber außerhalb Deutschlands viele und hohe
Vertreter des Klerus behauptet, unzählige deutsche Priester würden aus religiösen Gründen in Haft
gehalten.
Diese fortgesetzte Verleumdung der deutschen Justiz, die wider besseres Wissen erfolgte, hat
uns endlich gezwungen, vor dem deutschen Volk und vor aller Welt die Gründe aufzuzeigen, aus denen diese
Priester verhaftet wurden und die ungeheuerliche Verlogenheit derer nachzuweisen, die da behaupten, es
handle sich dabei um religiöse Motive.
Nicht Religion und nicht Politik sind hier im Spiel. Politische
Motive werden uns in diesem Zusammenhang nur von denen unterschoben, die diesen Sexualsumpf nicht sehen
und die Verderbnis nicht zugeben wollen, weil sie die Staatsautorität an sich ablehnen, selbst noch dann,
wenn sie gegen die furchtbarsten Schäden sexueller Art einzuschreiten sich anschickt.
Konnte denn der
Staat überhaupt die Augen schließen vor dem schrecklichen sittlichen Verfall, der sich hier kundtut.
Wer das wünscht, der müßte die Gesetze ändern.
Man kann nicht widernatürlich Unzucht vor dem Gesetz
mit Strafe belegen und dann Tausende von Geistlichen und Ordensbrüdern trotz ihrer Verbrechen straffrei
lassen; sonst hört das Recht auf, Recht zu sein und die Justiz wird zu einer parteiischen Institution
im Dienste der Kirche.
Der Verfasser († 1945) ist ein ehemaliger deutscher Minister für Volksaufklärung
und Propaganda. Der Text ist eine Teil seiner Rede vom 28. Mai 1937 in der Deutschlandhalle in Berlin-Westend.
Nächstes Mal: Wer hat überhaupt ein Recht, öffentlich von Moral zu reden?
Sie haben eine Meinung zu diesem Artikel? Dann verfassen Sie einen Beitrag. Bleiben Sie in Ihrem Kommentar sachlich und bemühen Sie sich um eine erträgliche Diskussionsatmosphäre. Bedenken Sie, daß Ihr Beitrag noch über Jahre hinweg abrufbar und durch Suchmaschinen im Internet auffindbar ist.
Die Redaktion übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Leserbeiträge. Sie behält sich das Recht vor, Beiträge zu löschen oder Leser aus der Debatte auszuschließen.