16:30:42 | Mittwoch, 26. Mai 2010
Bericht über das nach internationalen Rechtsstandards illegalen deutschen Verfahrens gegen den britischen Märtyrer-Bischof Richard Williamson.

Bischof Richard Williamson
(kreuz.net) Am 22. April berichtete Günter Deckert (70) auf der Webseite ‘ de.altermedia.info’ über
die Regensburger Prozeß-Farce gegen den britischen Pius-Bischof Richard Williamson.
Der Prozeß fand
am 16. April vor dem Regensburger Amtsgericht statt.
Deckert ist ein amtsenthobener Parteivorsitzender
der ‘Nationaldemokratischen Partei Deutschlands’ und Opfer der deutschen Gesinnungsjustiz.
Er wohnte
dem Verfahren bei. Hier sein redigierter und abgekürzter Bericht:
Die Bühne für das LustspielAm
Eingang zum Amtsgericht gab es wie auf den Flughäfen elektrische Schranken. Der Inhalt aller Taschen
wurde schleppend kontrolliert. Es war nur ein Beamten-Pärchen im Einsatz.
Beim Betreten des größten
Saales kontrollierte ein weiteres Pärchen. Die Medienvertreter wurden nicht überprüft.
Im Saal stand
anfangs nur die letzte Reihe für 19 Zuhörer zur Verfügung. Die übrigen vier Reihen waren für Medienvertreter
reserviert.
Bis zum Beginn der Verhandlung blieben einige Medienplätze frei. Darum konnten weitere Zuhörer
nachrücken.
Von den anfänglich etwa neunzig Anwesenden waren etwa 35 Zuhörer. Darunter befanden sich
Praktikanten und Referendare.
Im Saal war ein unbewaffneter Gerichtsdiener. Die Staatsanwaltschaft saß
rechts und die Verteidigung links hinter einer Schranke.
Der Zeugentisch befand sich zwischen beiden.
Zwei gerichtlich vereidigte Dolmetscherinnen für Englisch und Schwedisch saßen in der Nähe der Schranke.
Die Einzelrichterin saß erhöht. Sie war Ende 30, verheiratet, blondes Haar, der Sprache nach aus dem
bajuwarisch-fränkischen Raum.
Die wichtigsten Leute waren abwesendKurz nach 9.00 Uhr begann die Verhandlung
fast pünktlich.
Obwohl bekannt war, daß Bischof Richard Williamson nicht erscheinen würde, war das
Medieninteresse sehr groß.
Sogar der Südwestrundfunk – Radio und Fernsehen – waren aus Mainz angereist.
Nach einigen Minuten des Filmens und Photographierens leerte sich der Saal bis auf die Vertreter der
schreibenden Zunft.
Richterin Karin Frahm eröffnete und übergab einem weißhaarigen Oberstaatsanwalt,
Bartträger, Mitte/Ende 50, das Wort.
Dieser verlas die kurze Anklage und teilte mit, daß drei schwedische
Journalisten, die mit dem Gespräch sowie der Ausstrahlung zu tun hatten, als Zeugen geladen worden seien,
aber bislang nicht erschienen wären.
Der Verteidiger von Bischof Williamson, Matthias Loßmann aus Coburg
Oberfranken, erklärte, daß Bischof Williamson gerne gekommen wäre. Doch die Pius-Bruderschaft habe
es ihm verboten.
Richterin Frahm stellte fest, daß die Verhandlung auch in Abwesenheit des Angeklagten
erfolgen könne.
Der Zeuge der VerteidigungRechtsanwalt Loßmann verlas eine Erklärung des Bischofs,
aus der hervorging, daß er sich vom schwedischen Fernsehen hereingelegt fühlte.
Er habe deutlich zu
verstehen gegeben, daß der Holocaust-Teil des Gespräches nicht auszustrahlen sei.
Der Strafbarkeit
seiner Aussagen nach „deutschem Recht“ sei er sich bewußt gewesen. Das Gespräch von etwas über einer
Stunde habe sich indes im wesentlichen um religiöse und kirchliche Fragen gedreht.
Ganz zum Schluß
habe der Befrager, ein gewisser Ali Fagan, aus heiterem Himmel Ausführungen von Bischof Williamson in
den Raum gestellt, die dieser vor über zwanzig Jahren in Kanada gegenüber einer Zeitung gemacht haben
soll.
Daraufhin entwickelte sich das fragliche Frage-Antwort-Gespräch auf Englisch zum Thema „Holocaust“.
Rechtsanwalt Loßmann kündigte an, nach der Erklärung des Bischofs auch Rechtsanwalt Maximilian Krah
aus Dresden in den Zeugenstand rufen zu wollen.
Krah ist der Vertrauensanwalt der Piusbruderschaft im
deutschen Raum. Er wurde in der Angelegenheit um Bischof Williamson zuerst tätig.
Deckert bekam während
der Verhandlung den Eindruck, daß Krahs Aufgabe vor Gericht darin bestand, die Bruderschaft schönzureden
und Bischof Williamson niederzumachen.
Die Richterin stellte mehrere Verständnisfragen.
Ein nach schwedischem
Recht illegales VerfahrenDanach wurden der im schwedischen Staatsfernsehen ausgestrahlte Film und die
Wiedergabe im deutschen Fernsehen in Augenschein genommen.
Die Anwesenden bekamen das nur teilweise mit.
Es gab technische Probleme und keinen Wandbildschirm.
Der englische Text wurde von der Dolmetscherin
mehr oder weniger Wort für Wort übersetzt.
Zuerst nahm Verteidiger Loßmann dazu Stellung.
Er bezeugt
zuerst pflichtbewußt seinen Glauben an die „geschichtliche Wirklichkeit des Holocaust“ und an die Richtigkeit
des deutschen Zensur-Paragraphen 130.
Dann erklärt er, daß die Strafbarkeit der Aussage des Bischofs
nach deutschem Recht „aufgrund der besonderen Umstände“ fraglich sei.
Die schwedischen Auslöser des
Verfahrens lassen schriftlich wissen, daß es zwischen ihnen und Bischof Williamson keinerlei Vereinbarung
in der Frage der Auswertung des Gesprächs gegeben habe.
Es stand also Aussage gegen Aussage.
Aufschlußreich
war ferner die Tatsache, daß sich die schwedische Regierung wie auch das schwedische Fernsehen gegen
das Ersuchen um Amtshilfe der Regensburger Staatsanwaltschaft gewehrt haben, weil das Verfahren schwedischen
Vorstellungen von Rede- und Meinungsfreiheit widersprach.
Es kam dann zu einem verfahrensrechtlichen
Hin und Her zwischen dem Verteidiger sowie dem Gericht und der Staatsanwaltschaft, inwieweit die schriftlichen
Ausführungen ins Beweisverfahren eingeführt werden können.
Die Richterin beschließt, daß das Material
verwertbar sei.
Nachdem es bis 11.00 Uhr mehrere kleinere Unterbrechungen, meist von fünf bis zehn Minuten,
gegeben hatte, erfolgt um 11.10 Uhr eine längere Pause.
Kein Vorsatz – keine StrafverfolgungDanach
trat Rechtsanwalt Maximilian Krah als der Zeuge der Verteidigung auf. Er ist Zivilrechtler und kein Strafverteidiger.
Krah schilderte sehr ausführlich, wie er nach Bekanntwerden des Vorfalls am 19. Januar noch am gleichen
Abend im Auftrag des deutschen Distriktoberen, Pater Franz Schmidberger, und des Schweizer Generalhauses
tätig wurde und Mons. Williamson, damals noch in Argentinien, kontaktierte.
Dieser habe sofort gewußt,
um was es ging und habe sinngemäß geäußert: „Journalisten sind nun mal so!“
Krah erklärte, daß
ihm sofort klar gewesen sei, daß die Fernsehausstrahlung nicht mehr verhindert werden konnte.
Er habe
sich daher auf die Verhinderung der Zweitverwertung des Videos auf der Internetseite des schwedischen
Fernsehens konzentriert und versucht, mit den Schweden eine entsprechende Vereinbarung zu erreichen.
Dieser Versuch sei gescheitert.
Er habe dann beim Landgericht Nürnberg/Fürth eine erfolgreiche Unterlassungsklage
eingereicht.
Der Kernsatz aus dem Beschluß lautete sinngemäß: Wenn kein Vorsatz – hier keine Zustimmung –
vorliege, drohe keine Strafverfolgung, und eine Eilbedürftigkeit erübrige sich daher.
Er habe dagegen
keine Rechtsmittel eingelegt. Weil er sich überfordert fühlte, habe er Rechtsanwalt Loßmann vorgeschlagen.
Die Richterin fragt nach dem Lohn des BischofsRichterin Frahm hatte eine Menge Fragen an den Zeugen:
Wie hat der Bischof beim Anruf reagiert? War er überrascht? Was wollte er unternommen wissen?
Bischof
Williamson habe alles unternehmen wollen, um eine Ausstrahlung trotz seiner Bitte am Ende des Gesprächs
zu verhindern – erklärte der Zeuge.
Danach stellte die Richterin Fragen nach dem „Innenleben der Bruderschaft“.
Sie fragte auch nach der weltweiten Anzahl der Mitglieder. Krahs Antwort: Etwa 600 Priester, mit dem
priesterlichen Umfeld etwa 700.
Wie viele in Deutschland? Krah: etwa 25.
Wie viele aktive Gläubige?
Krah: etwa 600.000. Der Schwerpunkt liege in Frankreich, der Schweiz sowie in den USA.
Die Richterin
fragte, welche Stellung Bischof Williamson „zur Tatzeit“ bekleidet habe? Krah: Leiter eines Priesterseminars
in Argentinien.
Krah teilte mit, daß Bischof Williamson in der Bruderschaft als „Randständiger“ galt,
als angenehmer, kultivierter, aber exzentrischer Außenseiter mit großer persönlicher Ausstrahlung.
Man – wohl die Oberen – würden ihm mit zwiespältigen Gefühlen begegnen.
Der Zeuge teilt weiter mit,
daß es in der Bruderschaft vier Bischöfe gebe, deren Stellung aber nicht mit der eines Bischof in der
Katholischen Kirche vergleichbar sei.
Mons. Williamson sei auch nicht Mitglied des Generalrates.
Er
sei mehr ein „Reisender in Sachen Priesterweihe“, eine Art Freiberufler gewesen.
Danach interessierte
sich die Richterin für seine finanziellen Verhältnisse.
Krah: Er bekomme, wenn unterwegs, eine Kostenpauschale,
die Erstattung der Reisekosten und ein Taschengeld von etwa 250 Euro im Monat. Zudem wären Unterkunft
und Verpflegung frei.
Mons. Williamson sei sicherlich kein reicher Mann, müsse aber auch nicht zum Betteln
auf die Straße gehen.
Die Richterin: Hat er Zugriff auf das Vermögen der Piusbruderschaft? Krah: Nein!
Richterin Frahm hatte keine weiteren Fragen mehr.
Es geht ihm um die WahrheitDann befragte Verteidiger
Loßmann seinen Zeugen: Hat Bischof Williamson eine Schwäche für Verschwörungstheorien? Krah bejahte.
Er habe auch sonderliche Ansichten über die Holocaust- Geschichte, sage aber immer das, was er für
richtig halte.
Er sei sich seiner Meinung sicher. Das sei auch im Gespräch zu erkennen. Ihm gehe es
um die Wahrheit.
Sein Problem sei jedoch die Wahrheitserkenntnis, die Krah als „gestörtes Erkenntnisproblem“
deutete.
Nach einer fünfminütigen Unterbrechung ging es weiter.
Da war viel Geld im SpielGegenstand
war dann ein Bericht über den Schwedischen Journalisten Ali Fagan in einer führenden schwedischen Zeitung.
Dieser Bericht wurde durch italienische Zeitungen ausgelöst, die in Fagans Aktion ein „Komplott gegen
den (deutschen) Papst“ gesehen hatten.
Verteidiger Loßmann bestand auf eine Übersetzung dieses Berichtes
und verglich die Angelegenheit mit der „Watergate-Affäre“.
Zumindest habe die Geschichte um Bischof
Williamson diesen Fagan nicht nur bekannt, sondern auch reich gemacht.
Der Staatsanwalt betet das deutsche
Glaubensbekenntnis runterNach einer weiteren Pause von fünf Minuten hatte der Oberstaatsanwalt seinen
Auftritt.
Er äußerte keine Zweifel an dem Sachverhalt oder an der vollen Erfüllung des deutschen Zensurparagraphen
130,3.
Der „öffentliche Friede“ in Deutschland sei gestört worden. Der Bischof habe zumindest mit „bedingtem
Vorsatz“ gehandelt, da er die Ausstrahlung billigend in Kauf genommen habe.
Das Ziel des Bischofs sei
es gewesen, „seine wirren Ansichten unter das Volk zu bringen“.
Dies sei bei Leuten dieser Art ein „fast
pathologischer Drang“ – bemühte der Staatsanwalt die Psychiater-Justiz. Also in allen Punkten schuldig.
Auf Grund eines offenbar hochgerechneten Einkommens in Höhe von monatlich 3000 Euro beantragte er 120
Tagessätze zu 100 Euro. Das entspricht vier Monaten Haft.
Diese Strafe sei in Anbetracht seiner Stellung
in der Bruderschaft angemessen, auch wenn Mons. Williamson „Ersttäter“ sei.
Es lag kein Vorsatz vor
Verteidiger Loßmann ging in seinem Schlußwort zuerst auf einige Ausführungen des Staatsanwalts ein.
Zum Einkommen des Bischofs könne man realistischerweise im besten Fall 1000 Euro im Monat ansetzen.
Die Anzahl der Tagesätze sei im Vergleich zu anderen Straftaten in einem Bereich zwischen 30 bis 60
anzusetzen, zumindest aber unter 90.
In Anbetracht der Umstände, die in der Beweisaufnahme deutlich
wurden, beantrage er jedoch Freispruch.
Sicherlich sei das Verhalten fahrlässig gewesen. Bischof Williamson
habe blauäugig gehandelt. Er sei überrumpelt worden, habe aber alles versucht, um den Schaden zu begrenzen.
Von „billigender Inkaufnahme“ könne keine Rede sei.
Ohne den Gesamtzusammenhang, das heißt, die Wiederaufnahme
der Piusbruderschaft in die Katholische Kirche, wäre der Vorgang Williamson medial nicht hochgespielt
worden.
Der Verteidiger schloß sich der Meinung eines
Lehrstuhlinhabers für Recht an, die dieser im
deutschen Straßenmagazin ‘Spiegel’ sinngemäß gesagt hat:
„Wenn Bischof Williamson nichts angeordnet
hat (Absicht), dann kann er nicht bestraft werden.“
Es liege also weder Vorsatz noch bedingter Vorsatz
vor. Bischof Williamson habe den Braten erst zum Schluß gerochen. Daher Freispruch.
Kurz nach 13.00
Uhr ordnet die Richterin eine Pause von dreißig Minuten an und zog sich zur „Urteilsberatung“ zurück.
Die Verhandlung ging erst 45 Minuten später weiter.
Piusbischöfe verdienen keine 3000 Euro im Monat
Stehend vernahmen die Anwesenden das Urteil „im Namen des Volkes“: 100 Tagessätze zu je 100 Euro.
Die
Richterin bleibt somit zwanzig Tagessätze unter dem Antrag des Oberstaatsanwalts.
Über 30 Minuten begründet
sie ihr Urteil und stimmt dabei in fast allen rechtlichen Punkten mit dem Oberstaatsanwalt überein, wobei
sie ausführt, daß das Problem „Holocaust“ eine „historisch anerkannte Tatsache“ sei und daß „die Zahlen
höchstrichterlich geklärt seien“.
Quellen oder Verweise gab sie keine. Vielleicht finden sich solche
in der schriftlichen Urteilsbegründung.
Der Saal lehrte sich nach und nach. Die Medien interessierten
sich fast ausschließlich für den Verteidiger Loßmann. Man wollte wissen, ob es eine Berufung gebe.
Der Verteidiger antwortete, daß das erst mit Bischof Williamson abgeklärt werden müsse.
Berichterstatter
Deckert betont, daß die ausgesprochene Geldstrafe eine rein symbolische ist.
Sie kann in England – wo
Gesinnungsverfahren illegal sind – nicht vollstreckt werden.
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