Im letzten Sommer untersagte der Bischof von Regensburg dem Diakon August Jilek, weiterhin in der Seelsorge der Diözese Regensburg tätig zu sein. Unter großem Medienrummel kündigte Jilek daraufhin einen römischen Appell gegen den bischöflichen Entscheid an. Ohne Erfolg: Rom hat jetzt dem Bischof Recht gegeben.
(kreuz.net, Regensburg) Die vatikanische Kleruskongregation hat den hierarchischen Rekurs des verheirateten
Diakons, Dr. August Jilek, gegen seine Entlassung durch Bischof Gerhard Ludwig Müller von Regensburg
zurückgewiesen. Dies berichtete das Bistum Regensburg in einer Pressemeldung vom gestrigen Montag.
Ein
hierarchischer Rekurs ist ein Appell gegen die Entscheidung eines Bischofs bei den übergeordneten römischen
Instanzen.
Der in der Diözese Mainz inkardinierte verheiratete Diakon Jilek war im Bistum Regensburg
doppelt beschäftigt: einerseits als Liturgieprofessor an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität
Regensburg und andererseits als Diakon in der Pfarrei Aufhausen bei Regensburg.
Beim jetzt abgelehnten
römischen Appell geht es nur um Jileks Tätigkeit als verheirateter Diakon in einer Pfarrei des Bistums
Regensburg. Die Maßnahme ist kein generelles Berufsverbot, sondern betrifft nur eine Tätigkeit auf dem
Gebiet der genannten Diözese.
Die Maßnahme hatte Bischof Müller bereits im letzten Sommer getroffen.
Der Bischof erteilte Jilek ein Auftrittsverbot in allen kirchlichen Einrichtungen und Räumen der Diözese
Regensburg. Diese bischöfliche Amtshandlung beurteilte Diakon Jilek lauthals als „rechtswidrig“.
Nachdem
Jilek seine Töne nicht mäßigte, entzog ihm der Bischof im Oktober des vergangenen Jahres auch die Lehrerlaubnis
als Liturgieprofessor an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Regensburg. Als staatlicher
Beamter bleibt Jilek allerdings weiterhin bezahlter Angestellter des Freistaates Bayern.
Man kann nicht
behaupten, daß Jilek im Konflikt mit seinen kirchlichen Vorgesetzten ein Minimum von pastoralem Feingefühl
an den Tag gelegt hat. Nach seiner Entlassung als Diakon im letzten Sommer veröffentlichte Jilek eine
Presseerklärung mit dem suggestiven Titel „Der Nächste auf dem Schafott.“ Jilek – der damals von Bischof
Müller immer noch als Liturgieprofessor geduldet wurde – kündigte an, daß er gegen die Anordnung des
Bischofs auf kirchenrechtlichen Wegen vorgehen wolle. Dieser Rekurs wurde nun abgelehnt.
Jilek machte
immer wieder von sich reden. In einem Schreiben an seine kirchlichen und weltlichen Dienstherren erwog
er – der als verheirateter Diakon zum Klerus gehört – sogar den Austritt aus der Kirche.
Stunk gab es
wegen Diakon Jilek schon unter Mons. Manfred Müller, dem früheren Bischof von Regensburg. Mons. Manfred
Müller erhielt wegen Jilek sogar Post von der Gottesdienstkongregation. Das Bistum mußte daraufhin im
Jahr 1998 eine offizielle Klarstellung zur gültigen liturgischen Materie erlassen.
In jüngster Zeit
hatte sich Diakon Jilek als selbsternannter Berater des Regensburger Rebellenpfarrers Hans Trimpl in die
Riemen gelegt. Wieder gab es schwere Attacken gegen den vorgesetzten Diözesanbischof, den Jilek öffentlich
des „schweren Rechtsbruchs“ bezeichtigte und dessen Entscheidungen er als „nichtig“ bezeichnete.
Pfarrer
Hans Trimpl war von Bischof Müller im Sommer 2004 suspendiert worden. Trimpl ist Mitglied der kirchenfeindlichen
Vereinigung „Aktionskreis Regensburg“. In dessen Zeitung „Pipeline“ fand Trimpl wiederholt relativ unfreundliche
Worte zur Amtsführung von Bischof Müller.
Auch im Fall Trimpl hatte die Kleruskongregation unlängst
die Maßnahmen des Regensburger Bischofs in vollem Umfang bestätigt.
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2 Lesermeinungen
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Wenn die verantwortlichen Bischöfe … … doch nur mal genauer hinschauen würden, wem sie eine kirchliche
Lehrerlaubnis in die Hand drücken. Den geistlichen Schaden braucht man hier wohl kaum zu betonen, auch
daß so eine Berufung mal danebengehen kann. Die Kirche wird aber immer mehr zur Geisel des Systems. Jede
zurückgezogene Lehrerlaubnis hinterläßt einen Beamten auf der Halde der Kirche, für den der Staat
aufkommen muß. Anscheinend ist die Akzeptanz dieser rechtlich einwandfreien Regelung schon derart strapaziert,
daß die Bischöfe sich kaum noch trauen, ihren Pflichten nachzukommen. Jede zurückgezogene Missio zieht
den Strick ein Stück enger …