18:37:40 | Freitag, 11. Juni 2010
Der nächste Grund, um auszutreten: Jetzt verschleudern die österreichischen Kriechbischöfe Kirchengelder und werfen hartgesottenen Kirchenfeinden Banknoten in den Rachen.

Die Kirche wird ihr Geld künftig angeblichen Opfern der Homo-Schändung nachwerfen.
© Will Spaetzel,
CC(kreuz.net, Wien) In Österreich darf jeder, der sich für das Opfer eines Mißbrauchs im kirchlichen
Raum hält, auf einen bischöflichen Geldsegen hoffen.
Das gab der Wiener Kirchenhaß-Wirtschaftsanwalt
Georg Zanger heute in einer Pressemeldung bekannt.
Zanger vertritt einige angebliche Mißbrauchsopfer
vor der – von keinem Gesetz sanktionierten – illegalen Privatgerichtsbarkeit der Bischöfe.
Es ist davon
auszugehen, daß der Kirchenhasser nach
US-Vorbild eine satte Provision abkassiert.
Am Mittwoch empfing
ihn die von den Bischöfen beauftragte Kommission zur Aufklärung der aufgebauschten homosexuellen Schändungen
im kirchlichen Raum unter der Leitung der ehemaligen Politikerin Waltraut Klasnic.
Bei dem Gespräch
konnte Zanger seine Forderungen im wesentlichen durchsetzen. Triumphierend spricht er von einem „prinzipiellen
Durchbruch“.
Entgegen den rechtsstaatlich anerkannten Prinzipien von Recht und Gerechtigkeit will die
Kirche – und nur sie – auf Verjährungsfristen verzichten. Sie behandelt darum wahre und falsche Opfer
gleich.
Ferner sollen die angeblichen Betroffenen neben den Kosten einer therapeutischen Betreuung auch
Bargeld erhalten.
Noch bis vor kurzem hatten die Bischöfe noch sogenannte Schadenersatzzahlungen entschieden
abgelehnt.
Zanger legt seinen totalen Sieg über die Bischöfe in acht Punkten dar. Eine Bestätigung
von bischöflicher Seite liegt formell noch nicht vor.
Zanger hat folgendes erpreßt:
„1. Der Einwand
der Verjährung wird seitens der Kirche gegenüber Mißbrauchsopfern grundsätzlich nicht erhoben werden.
2. Alle Opfer werden eine finanzielle Entschädigung bekommen.
3. Statt individueller Regelungen werden
pauschalierte Schadenersatzleistungen gezahlt werden.
4. Unterschiede wird es nur insoweit geben, als
in besonders leichten Fällen ein niedrigerer und in besonders schweren Fällen ein höherer Pauschalbetrag
festgelegt werden soll.
5. Der in Österreich gerichtlich durchsetzbare Schmerzensgeldbetrag wird nur
als Richtwert herangezogen, der Pauschalbetrag soll tatsächlich höher angesetzt werden.
6. Bei Bedarf
werden die
In sechs Wochen
akribischer Fahndung nach österreichischen Mißbrauchsopfern fand die zuständige
Kommission nur 193 angebliche Opfer.
Kosten dringender Therapiestunden in angemessener Form übernommen.
7. Ungeachtet der großen Anzahl von Mißbrauchsopfern besteht die Absicht, jedem Einzelnen vor der Kommission
für seine Sache Gehör zu schenken.
8. Es wird eine Entschuldigung bei den Opfern auch im Namen der
katholischen Kirche geben.“
Eine Einigung über die Höhe des Pauschaulbetrags soll bis Herbst 2010 zustandekommen.
Anfang 2011 soll bereits die Auszahlung beginnen.
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#11
vitrivius2010 23:57:34 | Sonntag, 13. Juni 2010
#10
klausvonjaus 21:12:14 | Sonntag, 13. Juni 2010
#9
Isabella I. 15:51:07 | Sonntag, 13. Juni 2010
#8
Satyagraha † 10:21:42 | Samstag, 12. Juni 2010
#7
Dr. Guillotin 07:45:38 | Samstag, 12. Juni 2010
#6
Samurai 23:53:59 | Freitag, 11. Juni 2010
#5
Ottonis 21:56:49 | Freitag, 11. Juni 2010
#4
SignumSalutis † 21:53:44 | Freitag, 11. Juni 2010
#3
lux in tenebris 21:13:51 | Freitag, 11. Juni 2010
#2
Ernst von Zwiefalten 20:30:37 | Freitag, 11. Juni 2010