Die Schlammschlacht geht weiter: Der Sprecher der bayerischen Bischofskonferenz hat Bischof Walter Mixa mehr oder weniger deutlich als einen Psychopathen bezeichnet.
(kreuz.net, München) Beim Rücktritt von Fluchtbischof Walter Mixa „ist alles rechtmäßig gelaufen“.
Darüber hinaus gebe es nichts zu sagen.
Das erklärte der Sprecher von Erzbischof Reinhard Marx von
München und Freising, Bernhard Kellner, am Mittwoch in einer knapp zwanzigsekündigen Stellungnahme,
die auf der Webseite der Erzdiözese München als Audiodatei abrufbar ist.
Es ist undenkbar, daß sich
der Sprecher ohne Absprache mit Erzbischof Marx geäußert hat.
Angeblich zum Schutz von Mons. Mixa würden
keine „Einzelheiten öffentlich“ ausgebreitet – heizt Kellner Gerüchte an.
Dann folgen Andeutungen,
daß der Bischof psychisch krank sei.
Die bayerischen
Bischöfe wünschten Mons. Mixa „weiter gute Genesung“.
Sein Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik
sei „ein erster wichtiger Schritt“ gewesen.
Audio-Stellungnahme von Bernhard Kellner
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196 Lesermeinungen
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#199 kölschejong 17:49:31 | Dienstag, 22. Juni 2010
Benutzerbedingungen Hält sich hier eigentlich irgendjemand (inklusive der Redaktion) an die Benutzerbedingungen?
e) Beschimpfungen, rechtlich und moralisch bedenkliche oder grob unsachliche Beiträge sind nicht gestattet.
Der Benutzer verpflichtet sich, die Beiträge sachlich, fair und freundlich zu schreiben. Was geben wir
für ein Bild der Kinder Gottes ab??????? DAS ist die Schande.
Erzbischof Marx Hier ist noch kritisch anzumerken, wie Marx ohne jede Rechtsgrundlage den Abt von Etal
zum Rücktritt gedrängt hat. Marx hat hier in die Zuständigkeit der Ordenskongragation eingegriffen.
Die Ernennung eines Preußen zum Erzbschof von München stellt dem gesamtenn bayerischen Klerus ein kräftiges
Armutszeugnis aus. Als ob es dortigen Klerus keinen geeigneten Kandidaten gegeben hätte. Der Papst muß
es ja wissen, er ist selbst Bayer.
Problembischof Marx Einer wie der Münchener Eb. Marx, der permanent mit einem möchtegern Boris-Becker-Bart
seine Mitmenschen anwidert, sollte doch zum Thema pyschatrische Behandlungsnotwendigkeit lieber schweigen!
#182 FranzvPaul 09:58:10 | Donnerstag, 17. Juni 2010
Kleinbürger lernen es zwar nicht aber die Regel ist einfach: mathild: Sind sie nicht wohl genährt unsere
Kirchenfürsten! Reichtum entsteht leichter beim sparsamen Ausgeben als beim großen Einnehmen. Alles,
was einer nicht zahlen muß, ist doppelt wertvoll: es ist steuerfrei bei der Est und bei der Ust.
Sind sie nicht wohl genährt unsere Kirchenfürsten! Was führen sie doch ein gutes Leben, zumindest was
den Wohlstand auf Erden betrifft, unsere Kirchenfürsten die hervorragenden Vorbilder! Wer wohl den teueren
Bischofsstab bezahlt hat? Mamma bestimmt nicht! Betet für diese Zeitgenossen, dass sie nicht für immer
in der Hölle verschwinden nach ihrem Ableben!
#179 Siegfried 09:05:26 | Donnerstag, 17. Juni 2010
Marx bürgt für Qualität Im politischen hat die Familie Marx alles zerstört was zu zerstören ist.
Warum sollte dies im kirchlichen Umfeld nicht auch möglich sein? Marx bürgt für die Fähigkeiten in
der Zerstörung. Bisher hat Marx im kirchlichen Umfeld noch keine Qualifikation gezeigt. Es wird zerstört,
was nur möglich ist. Da Lehmann und Zollitsch nicht überall gleichzeit zerschlagen können, was sie
als ihre Aufgabe erkannt haben, haben sie dafür gesorgt, daß der Busenfreund Marx nach München kam
und kein anderer Bischof. Wenn in allen Bundesländern der Glaube vernichtet ist, dann kann und darf in
Bayern der Glaube nicht weiter bestehen. Jesus Christus der ewige Hohepriester möge und nach 40 Jahren
innerkirchlichen Terror von Döpfner bis Zollitsch von diesen Mitlingen befreien. Zum Schutz der Kirche
und zum Segen für die Menschen. Beten wir, daß sich der Heilige Vater, Papst Benedikt nicht weiter erpressen
läßt.
#177 rheno flavia 08:30:51 | Donnerstag, 17. Juni 2010
Nur ein kleines Licht in der Dunkelheit … würde versuchen, mit einer abgesägten Schrotflinte Teilmantelgeschosse
zu verschießen; der Vergleich hinkte nicht nur, er lag „weit ab vom Schuß“!
Bischof Mixa – Erzbischof Marx Zu Erzbischof Marx ist noch an die Causa Laurentius Wild, bis 2008 Pfarrer
bzw. Pfarradministrator in Aufkirchen und Höhenrain bei Starnberg zu erinnern. Normalerweise sind Bstümer
für jeden einsatzfähigen und einsatzbereiten Priester dankbar, nicht jedoch Erzbischof Marx. Trotz nachdrücklicher
Eingaben der genannten Pfarren hat Erzbischof Marx diesen Ordenspriester an die Luft gesetzt. Wild ist
jetzt im Bereich Wegscheid/Hauzenberg des Bistums Passau priesterlich tätig, wie aus privaten Qellen
(ein mir persönlich bekannter Pfarrer aus seiner Nachbarschaft) bestätigt, weiterhin als begnadeter
und allseits beliebter Seelsorger. Also auch hier ein Beispiel, wie überheblich Mons. Marx sich über
die berechtigten Interessen seiner Gläubigen hinwegsetzt.
#172 FranzvPaul 00:53:57 | Donnerstag, 17. Juni 2010
Naja, die damaligen Gerichte haben allerdings für sofortigen Strafantritt durch Scheiterhaufen gesorgt.
OttoderRabe: Fegefeuer ist ne feine Sache! das sollte man in der irdischen Gerichtsbarkeit auch einführen:
Du kannst Dein lebenslänglich nach dem Tode absitzen.
Bischof Mixa Solche Erlebnisse, die Bischof Mixa mit seinen „Mitbrüdern“ hatte, können bei ausreichender
Dauerhaftigkeit schon zu seelischen Störungen führen. Mobbingresistenz ist bekanntlich unterschiedlich
stark ausgebildet. Wenn Erbischof(!) Marx Herrn Bischof Mixa als Psychopathe ausgibt, begibt es sich in
gefährliche Nachbarschaft zu anderen Ideologien, so z. B. der roten, die Abweichler ebenfalls so behandelt
hat. Andere Ideologien deshalb, weil das Anti-Mixa-Triumvirat eindeutig der 68er Ideologie zuzurechnen
ist. Wie wird wohl der Hochhuth heißen, der die DBK in hoffentlich nicht allzu ferner Zeit der allzu
intimen Nähe zu den 68er zeihen wird? Denn von der DBK ist bisher kein Widerstand bekannt geworden. Anscheinend
wird dort gesteigert: Feind – Todfeind – Mixa.
nun ja, einen Zusammenbruch der Logik auf welcher Ebene auch immer möchte ich rückschlüßlich des Aufenthalts
in der Psychiatrie nicht ausschließen, wenngleich das eher im Bereich der Neurotransmitter und damit
auf biomolekularem Level geschehen ist …
#160 FranzvPaul 23:26:27 | Mittwoch, 16. Juni 2010
Ich würde Mobbing gegen Mary Cruz als rechtmäßig in die Verfassung eintragen lassen. Mary Cruz: Beim
Rücktritt von Fluchtbischof Walter Mixa „ist alles rechtmäßig gelaufen“ So so, seit wann ist Mobbing
denn rechtmäßig?! Aber dann ist Schluß! Mobbing gegen FranzvPaul ist gesetzwidrig o^/ und wird zusätzlich
mit 2000 Erdenjahren Fegefeuer bestraft.
Ihre Insinuation einer schweren Körperverletzung ist nicht der Diskussion förderlich , da offensich…
lich bei keinem der angeblichen Opfer eine Gesundheitsschädigung festzustellen war oder ist. Eine Ohrfeige
stellt nach heutiger Rechtsprechung eine leichte Körperverletzung iSv § 223 StGB dar. Eine Geldstrafe
ist zumindest bei leichten Fällen sehr gering oder unüblich. Dazu bedarf es schon einer harten Auseinandersetzung
und überzeugender Zeugen. Falls es zu einem zivilrechtlichen Verfahren kommt, wird das Opfer nach jüngster
Rechtsprechung 800€ und aufwärts aus einer mittelschweren Ohrfeige erstreiten können. Falls eine Ohrfeige
ernsthaft provoziert wurde, wird sie grundsätzlich als belanglose Bagatelle gewertet. Wenn Mixa nicht
ohnehin schon aufgrund des Züchtigungsrechts (s. Ausführungen unten) gerechtfertigt war, hatten einfache
Watschn nach damaliger Rechtsprechung und alter StGB-Fassung so oder so keine strafrechtliche Relevanz
(s. lascherer Strafrahmen des § 223 bis 1984) – im Gegensatz zu heute, wo die Grenzen sehr viel enger
gezogen werden. Die Entscheidungen der Gerichte sind immer ein Abbild der Gesellschaftvorstellungen bezogen
auf die Moral, weswegen sich die Rechtsprechung in einem laufenden Änderungsprozess befindet. Man kann
nicht genug betonen: Noch 1995 sprach sich die absolut h.M. für das elt. Züchtigungsrecht aus. Was in
den 80-igern legitim und legal war, können wir nicht im Nachhinein ändern. Rückwirkung ist nicht mit
dem GG zu vereinbaren, genauso wenig moralische Maßstäbe von heute auf damals anzuwenden. Bleiben wir
differenziert und gerecht!
Es soll ja häufig vorkommen, dass dem Wahsinnigen die normale Welt als krank erscheint. Und so darf man
schlußfolgern, dass in Wirklichkeit nicht Bischof Mixa der psychisch Kranke, sondern eher dieser Münchner
Vabanquespieler nicht mehr ganz bei Troste ist. Oder wie ist es mit der gesunden Lehre zu vereinbaren,
dass eine abgesägte protestantische Schrotflinte ihre theologischen Dum Dum Geschosse www.kreuz.net/article.11170.html
mitten in der Kathedrale eben jenes absonderlichen Amtsträgers auf die Leute abfeuern kann, ohne das
sich bei ihm irgendein oberhirtlicher Widerstand, wenigstens ein gesunder Schutzreflex zeigt? Ist das
nicht hochgradig schizophren? Kann man da Marx und seinen ökumanischen Walpurgisnachtfreunden noch „gute
Genesung“ wünschen, oder ist die geistig-geistliche Zerrüttung nicht doch bereits irreversibel protestantoid?
Mögliche Ohrfeigen halte ich da wirklich für das kleinere Übel, man sollte Wahrnehmungsgestörten grundsätzlich
das Ruder aus der Hand nehmen.
#151 rheno flavia 21:56:18 | Mittwoch, 16. Juni 2010
Nun, werter Brandenburgis, mit Ihren Genossen aus der NSED und dem MfS kennt sich gewiß kaum jemand besser
aus, als Sie. Ich hab’ es ja schon immer gesagt: Nichts geht über eigene Erfahrung, gewonnen aus eigener
„Inneneinsicht“ in den inkriminierten Sachverhalt. Zur Erkenntnis der Wahrheit geht kaum etwas über den
eigenen Augenschein hinaus. Da verdient Ihr Mut uneingeschränkten Respekt, daß Sie sich – selbstredend
im Interesse der insgemein wünschenswerten und anzustrebenden monarchischen Verfassung – so früh schon –
in selbstredend rein subversiver Absicht – in den Dienst der Regierung der „DDR“ gestellt haben, um diese
so lange und intensiv zu unterwandern, bis sich Ihnen die Chance zum monarchistischen Putsche zugunsten
eines katholischen Herrscherhauses bieten würde. (Schade nur, daß Ihnen die lästigen und völlig überflüssigen
Montagsdemonstrationen und Günter Schabowski da in die Quere kamen …)
#150 Brandenburgis 21:31:35 | Mittwoch, 16. Juni 2010
Die verkommene Klarisse ist sowieso nichts als ein feiler IM oder IMB, ähnlich wie so etliche „Teilnehmer“
dieses Forums … Und sie ist noch mieser als ihre entsprechenden Genossen aus der Zone.
#147 Ben Sira † 21:26:08 | Mittwoch, 16. Juni 2010
rheno flavia (20:06) Was bitte ist denn eine „Leihenspielerschar“? Wer leiht da wem wann was? Innerhalb
welchen Zeitraums muss das geliehene Gut wieder zurückgegeben werden?
hinzu kommt noch, … daß eine Ohrfeige nicht so harmlos ist, wie manchmal behauptet – schon bloßes
Schütteln kann zu einer Gehirnblutung führen und erst recht ein Schlag auf den Kopf. Die Gehirnblutung
wiederum ist eine lebensbedrohliche Sache und kann Spätfolgen haben, womit wir bei der gefährlichen
bzw. schweren Körperverletzung wären – selbst wenn Lebensgefahr oder Spätfolgen nicht beabsichtigt
sind – und von einer Rechtfertigung in diesen Fällen ist auch in den alten Fassungen des BGB und des
StGB nichts zu finden.
rheno flavia Das ist es doch, was Sie und Ihre hiesigen Gesinnungsgenossen so begrüßen, denn sonst müßten
(und würden) entsprechende Delikte von Klerikern ja auch verfolgt werden. Seltsam, daß jemand, der vorgibt,
sich im Recht so gut auszukennen, mit Unterstellungen um sich wirft.
#144 rheno flavia 21:06:21 | Mittwoch, 16. Juni 2010
Mi care infans, Bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung tritt Verjährungsunterbrechung ein,
bis das Opfer das 18. Lebensjahr vollendet hat. Bei Straftaten iSv. § 174 StGB liegt die Verjährungsfrist,
abhängig vom Strafmaß, bei zehn Jahren. Ist dann noch keine Anklage erhoben, tritt ein absolutes Verfahrenshindernis
mit Nichtigkeitswirkung ein. Das ist es doch, was Sie und Ihre hiesigen Gesinnungsgenossen so begrüßen,
denn sonst müßten (und würden) entsprechende Delikte von Klerikern ja auch verfolgt werden. Wer einerseits
für Verfolgungsverjährung dankbar sein kann, sollte sie anderenorts nicht kritisieren, nur weil sie
dort nicht „ins Weltbild“ paßt. (Vielleicht ist ja auch das Weltbild korrekturbedürftig …?)
an arkanum Leider kenne ich mich nicht genügend im Familienrecht aus, um mich mit ihren Erwiderungen
wirklich auseinandersetzen zu können und tue dies nun als Laie. Trotzdem ist noch einmal klarzustellen:
Ihre Erwiderungen gehen in keiner Weise – wie auch Sycamore feststellte – auf meine Punkte ein. Nun gut,
erziehungsberechtigt ist umgangsprachlich und kein juristischer Terminus. Hier geht es um die Personensorge
(u. elterliche Sorge), zu der gem. § 1632 I auch die Erziehung gehört. Nach dem Wortsinn des § 1630
(I,) II ist die Personensorge sehr wohl übertragbar, nämlich auf den Pfleger (vgl. auch §1666 u. §
34 III SGB VIII). Die Personensorge kann zudem über die Vormundschaft auf den den Vormund übertragen
werden. Ohrfeigen waren bis 2000 als Züchtigungsrecht, abgeleitet u.a. aus der Personensorge bzw. elterlichen
Gewalt, gerechtfertigt. Insofern hätte die jeweilige Nonne als Vormund oder bestellte Pflegerin kraft
richterlicher Entscheidung für die Personensorge sehr wohl das Züchtigungsrecht ausüben u. an Mixa
übertragen können. Allerdings macht es wenig Sinn über juristische Konstrukte zu fabulieren. Dass Mixa
in seiner Funktion als Bischof wegen ein paar ausgeteilten Ohrfeigen an schwer erziehbaren Kindern vor
30 Jahren zurücktreten muss, ist ein Rätsel! Es ist zwar nicht schön zu wissen, dass Mixa die Heimkinder
nicht anders erziehen konnte, aber eine Ohrfeige so hoch zu spielen, ist einfach lächerlich! Psychischer
Druck ist bei Weitem schlimmer.
@rhenus flavia: schwach! Ich finde eigentlich den Beitrag von LOGDBC (16.06.2010/18:55) fundierter und
schlüssiger. Insbesondere den 7. Abschnitt , wo er zu ganz anderen Schlußfolgerungen kommt als Sie.
Ich nehme an, Sie sind nicht „doctor juris utriusque“ sondern haben lediglich in Kirchenrecht promoviert.
Dies hindert Sie daran, Ihre Meinungen durch Paragraphen aus dem BGB etc. zu untermauern, wie LOGDBC es
tut. Sie verweisen lediglich auf das Kirchenrecht. Wie ich Ihre Spielerfähigkeiten einschätze? Mittelmäßig.
Empfehlung? Beschränken Sie sich auf die Aufführung religiöser Dramen: da können Sie noch was werden.
Grüße aus Hawaii!
@article Wenn man weiß, dass diese Leute mit dem Glauben eigentlich nichts mehr am Hut haben und mehr
so eine Art Trachtenverein mit Bestallung sind, dann braucht man sich auch über den jetzigen Intrigantenstadl
nicht zu wundern. Wie wirds da schon zugehen? Wie bei jedem Trachtenverein. Die Gschaftlhuber haben das
Sagen, einer der Vorstände polemisiert gegen den anderen und wenn der Herr Bürgermeister kommt oder
man gesehen wird, dann tun sie alle recht zünftig.
#138 rheno flavia 20:44:43 | Mittwoch, 16. Juni 2010
Wenn schon nachgehackt [sic!], dann richtig: Beim sog. „Züchtigungsrecht“ handelte es sich um einen Teilbereich
von Vollmachten, die einem Erziehungsberechtigten oder Vormund über sein Mündel zukommen. Nur dieser
Erziehungsberechtigte oder Vormund hätte die Ausübung eines „Züchtigungsrechtes“ an einen Dritten (hier
den in Rede stehenden Schrobenhausener Stadtpfarrer von 1975-1996) übertragen können. Dem stand und
steht im kanonischen Recht aber das Verbot ungenehmigter Ausübung von Ämtern und Aufgaben mit Rechenschaftspflicht
(cann. 139 § 3 u. 142 CIC 1917; 285 § 4 CIC) entgegen. Daß der vormalige Schrobenhausener Stadtpfarrer –
mit oberhirtlicher Genehmigung – stellvertretend Erziehungsrecht ausgeübt hätte, wurde bislang aber
noch nirgendwo, auch von diesem selbst nicht, behauptet.
@ rhenus flavia @Arkanum @ rhenus flavia: „Zu dieser Leihenspielerschar (sic) fällt mir nur das Stichwort
„Weisenheim“ zu“ (16.06.2010/20:06). Sie haben bei dieser Diskussion nicht gerade geglänzt, Flavia! Also,
seien Sie bei der Laienspielerschar herzlich willkommen! Ihre depla(t)zierte Häme ist Teil des Spiels,
und, wie man sieht, self-referential. Gratulation! @ Arkanum (16.06.2010/20:18): Sie wiederholen sich,
Arkanum, und weigern sich zwischen Übertragung des Züchtigungsrechts und seiner Ausübung zu unterscheiden
(LOGDBC 16.06.2010/18:55, 6. Abschnitt). Sie haben auch vergessen, daß es um das Züchtigungsrecht ging,
nicht um das Sorgerecht. Und Schluß! Grüße vom Strand!
„Was wurde den Nonnen vom Staat übertragen?“ Die Personensorge kann nicht vom Staat übertragen werden,
das ist ausschließlich dem Familiengericht möglich …
@ Arkanum: nachgehackt: was ist übertragbar „Staatliche Stellen können die Personensorge nicht übertragen.“
(16.06.2010/19:36) Zum Thema Übertragbarkeit LOGDBC (16.06.2010/18:55):„Aufpassen: das Züchtigungsrecht
ist zwar nicht übertragbar gewesen, die AUSÜBUNG jedoch sehr wohl.“ Natürlich kennen Sie den Inhalt
des Erziehungsvertrags zwischen der staatlichen Stelle und dem Weisenheim nicht. Es wäre keine Schande
gewesen, dies zuzugestehen. Sie antworten deshalb meine Fragen darüber nicht. Wie könnten Sie es auch
tun? Was wurde den Nonnen vom Staat übertragen? Gewiß all das, was für ihre erzieherische Arbeit mit
den Jugendlichen unabdingbar war. Beharrlich ignorieren Sie weiterhin den oben zitierten 6. Abschnitt
von LOGDBC. Verweigern Sie einfach die Lektüre? Eine solche distinctio wäre gewiß ein wichtiger Beitrag
zu Ihren spärlichen juristischen Kenntnissen. Ein Jura Studium kann wohl nicht durch eine zehnminutigen
Navigation im Internet ersetzt werden.
#133 rheno flavia 20:06:35 | Mittwoch, 16. Juni 2010
„… in unseren akademischen Kreisen …“ [Zuschrift 19:44] Zu dieser Leihenspielerschar fällt mir nur
das Stichwort „Weisenheim“ [Zuschrift 19:28] ein … Das sagt genug!
@D. T.: Domenico Tuttisanti: Marx ist ein skrupelloser Machtmensch Was sollte ein römisch-katholischer
Bischof sonst sein? Schauen sie sich doch die Riege der deutschen Bischöfe an, finden Sie da einen echten
Seelsorger, einen der sich um die Seelen der Menschen sorgt? Was sagten Sie? Meisner? Der sorgt sich höchstens
darum, dass er so blad wie möglich wieder in einen Nazi Fetteimer tappen kann. Der einzige echte Seelsorger,
der mir spontan einfällt ist der emeritierte Bischof von Limburg. Der hat sich, im besten Wortsinne gesorgt;
aber nicht um die Macht, wie alle anderen, sondern um Menschen, um Seelen, ebenfalls im besten Sinne des
Wortes. Merke: an der Spitze einer Hierarchie und die römisch-katholische Kirche ist die strengste Hierarchie
die heutzutage noch existiert, schaffen es nur absolute Machtmenschen an die Spitze, bis auf ganz wenige
Ausnahmen. Mixa gehörte eindeutig zu den Machtmenschen. Bis er überzogen hat und vom Papst entmachtet
wurde. Und glauben Sie mir, er kommt nicht zurück nach Augsburg.
@Schnederpelz: die Quellenangabe bei Zitaten nicht vergessen! So so … so einfach ist es. Bei Zitaten
plegt man jedoch in unseren akademischen Kreisen, werter Schnederpelz, die Quelle anzugeben. Zitate ohne
Quelle sind nichts wert, es sei denn, es handele sich um allgemein bekannte Zitate, was hier nicht der
Fall ist. Nach der Angabe der Quelle muß man dann entscheiden, ob die Quelle zuverlässig oder tendenziös
ist. Die SZ, Spiegel et al., zum Beispiel, würde ich als unzuverlässig weil tendenziös betrachten.
#129 Degenhardt 19:41:34 | Mittwoch, 16. Juni 2010
ohrfeigen muss gelernt sein wichtig ist ein konstanter durchzug mit halber drehung um die hüfte. besonders
elegant ist backhand mit der aussenseite. khuh fladia stellt sich zu übungszwecken zur verfügung. zehnerblock
kostet 5e
Liebe Brandenburgis, „Saupreiß“ ist in Bayern und Österreich weniger eine streng geographische, sondern
wertschätzende Zuordnung. Alles andere sind natürlich Preußen oder Piefkes. Mit Grüßen aus dem deutschen
Süd!
@Arkanum: nachgehackt: die Nonnen In Ihrer Erwiderung auf LOGDBC (16.06.2010/19:05) ignorieren Sie geflissentlich
die Abschnitte 6 und 7 des wichtigen Beitrags von LOGDBC (16.06.2010/18:55). Die Einlassungen von LOGDBC
zerstören wohl Ihr gesamtes Konstrukt. Was die Nonnen angeht, kennen Sie im Detail, was im Erziehungsvertrag
zwischen der staatlichen Stelle und dem Weisenheim bezüglich der einzelnen dem Obhut des Weisenheimes
anvertrauten Zöglinge vereinbart wurde? Welche Rechte wurden den Nonnen übertragen? Handelten sie „in
loco parentis“? Dazu nochmals die überaus wichtigen Paragraphen 6 und 7 des Beitrags von LOGDBC, auf
die Sie in Ihrer Erwiderung (16.06.2010/19:05) überhaupt nicht eingehen, entweder mangels Lektüre oder
mangels Verständnis. Grüße vom Strand!
Typisch für den rotarischen Freimaurer Marx ist, daß er sich der selben Methoden bedient wie weiland
die Sowjetkommunisten: Dissidenten, die nicht spuren, werden psychiatriert! Danke, Hl. Vater, für diesen
Metropolitanerzbischof! Hätte es keinen anderen gegeben, als diesen freimaurerischen Saupreißn?
#119 Schnederpelz 19:19:31 | Mittwoch, 16. Juni 2010
@Sycamore Ja, Mixa hat nachweislich gelogen. Das lässt sich aus seinen eigenen aussagen unschwer zeigen
und ist auch schon oft gemacht worden. Es ging dabei nicht darum, ob er Kinder und Jugendliche „schwer
körperlich misshandelt“ hat, sondern um seine Behauptung, „Ich versichere nochmals, dass ich zu keiner
Zeit gegen Kinder und Jugendliche körperliche Gewalt in irgendeiner Form angewandt habe“. Wenn überhaupt,
dann steht hier wohl Mixas Wort gegen das Mixas.
nur zu, wer vom Strand aus posten kann, kann auch die entsprechenden Gesetze im Internet nachschlagen –
die sind eindeutig. Ergänzend noch der Hinweis auf Art. 31 GG, falls irgendwer mit „Sonderregeln für
Bayern“ kommen sollte.
@ Arkanum: das arkane Unwissen (1) Sie ändern Ihre „Lehraussagen“ mit phantastischer Geschwindigkeit:
17:16 Uhr :„ja, das ist es…“; aber bereits 17:26 Uhr (genügend Zeit für eine schnelle Nachprüfung
im Internet): „nee, …“ Ich werde die Sache nachprüfen – was ich vom Strand nicht machen kann – und
dann werde ich mich erneut melden. (2) Mixa hat „nachweislich“ gelogen? Hat ein Gericht dies festgestellt?
Oder gibt es lediglich Aussage gegen Aussage? Oder wissen Sie mehr als der Bischof? Oder ist es a priori
anzunehmen, daß der Bischof immer lügt? Soweit ich mich daran erinnern kann, Mixa wurde von der SZ et
al. den Vorwurf gemacht, er hätte Kinder und Jugendliche im Weisenheim „schwer körperlich mißhandelt“.
Mixa hat dies bis heute verneint. Andere behaupten es. Wer sagt die Wahrheit? Wissen Sie es? Damals waren
„Watschen“ in Schulen und anderen Jugendeinrichtungen in Bayern großzügig verteilt. Im allgemeinen zum
Wohl der Gewatschenen. Wurden diese Schüler damit „schwer körperlich mißhandelt“? Wollen wir nicht
die Kirche im Dorf lassen?
Waren Mixas Watschn illegal? -bis zum 18.6.1957 hat der Vater das Recht „kraft des Erziehungsrechts angemessene
Zuchtmittel gegen das Kind anzuwenden“. Im Zuge des GleichberG ist diese Befugnis allerdings ersatzlos
gestrichen worden. – Züchtigungen durch die Erziehungsberechtigten – sofern angemessen und erforderlich –
waren weiterhin straflos, da gerechtfertigt gem. §1626 BGB – auch die Umformulierung des §1632 II BGB
im Jahr 1998 in „Entwürdigende Erziehungsmaßnahmen, insbesondere körperliche und seelische Misshandlungen,
sind unzulässig“ bedeutete kein Verbot des Züchtigungsrechts – erst der Gesetzgeber des Jahres 2000
konkretisierte die frühere im Rechtsausschuß entstandene und verhältnismäßig unbestimmte Norm in:
„Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und
andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig“ (§ 1631 II 2 BGB) Heißt – Züchtigungen der Erziehungsberechtigten
sind erst seit 2000 strafrechtsrelevant und werden idR nach den §§ 223, 224 Stgb geahndet. Aufpassen:
Das Züchtigungsrecht ist zwar nicht übertragbar gewesen, die Ausübung jedoch sehr wohl. In den Zeitungsberichten
war u.a. die Rede davon, dass die (erziehungsberechtigten) Nonnen Mixa beauftragt hätten, entsprechende
Kinder zu maßregeln. Wenn dem wirklich so war, war Mixa sogar nach dem BGB gerechtfertigt. Das Züchtigungsrecht
der Lehrer existiert hingegen schon seit 1973 nicht mehr. Was Mixa uns mit dem Jahr 1980 sagen will, weiß
ich auch nicht.
@kristall Klappe halten, du Dummkopf. Oder zeig mir ein Posting der letzten 3 Monate von Dir wo auch nur
der Ansatz eines eigenen Gedankens sich wiederfinden würde !
@in lux Wenn jemand eine Nervenheilanstalt aufsucht um Heilung zu erlangen, kann man ja wohl sagen er
leide derzeit unter einer psychischen Erkrankung. Dies in die Nähe eines stalinistischen Gulags stellen
zu wollen verrät viel über den Schreiber, aber nichts über den Gegenstand seines Geschreibsels.
So, hier haben wir die Fassungen des Paragraphen mit allen Änderungen lexetius.com/StGB/223. Im Jahr
1980 gab es überhaupt keine. Fassung 1975 bis 1994: (1) Wer einen Anderen körperlich mißhandelt oder
an der Gesundheit beschädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ist die Handlung gegen Verwandte aufsteigender Linie begangen, so ist auf Freiheitsstrafe bis zu fünf
Jahren oder auf Geldstrafe zu erkennen. Auch damals schon keine Ausnahme für Pfarrer. Mixa hat im Interview
nachweislich gelogen.
Ich lach mich auch gleich krank… der bärtige Marx, verkauft sich immer als ganz kluges Köpfchen, aber
in der Not fällt ihm nichts bekloppteres und fadenscheinigeres ein, als seinen Feind für psychisch krank
zu erklären. Scheinbar gleicht der Kerl nicht nur dem Namen nach jenem Chefideologen eines der dümmsten,
aber gerade deshalb auch so gefährlichen und menschenverachtenden Unrechtssystems. Stalin hat Trotzki
erschießen lassen, weil der ihm intellektuell überlegen war und ideologisch im Wege stand. Dyba wurde
das Licht ausgeknipst und Krenn zählt, noch lebend, bereits zu den Toten. Mit Mixa hat man selbiges vor.
Was für ein unbarmherziges, kaltschnäuziges, verlogenes Terrorregime diese Aggiornamento-Kirche doch
ist. Wenn dieser katholische Stalinismus den augenblicklich tobenden Krieg mit ihren miesen, altbekannten
Tricks gewinnt, kann man jedem nur raten, schnellstens Weite zu suchen, sonst endet ein Mensch mit Gewissen
postwendend im Marxschen Gulag! :)3
#100 Rose im Kreuz 17:30:17 | Mittwoch, 16. Juni 2010
Murxismus Erzbischof Reinhard Marx predigt nur mehr über den Alkohol und Bischof Mixa. Allerdings sehen
Alkoholiker anders aus, eher genauso wie der Marx.
nee, Sycamore, ich gebe Ihnen keineswegs Recht … tatsächlich ist die heute geltende Fassung so alt
wie das Strafgesetzbuch. Beleg: die Verlinkung des § 223 StGB enthält keinen Änderungsvermerk, weder
für 1980 noch für sonst irgendeinen Zeitpunkt. (Wurden Änderungen vorgenommen, so wird das vermerkt,
wie es hier dejure.org/…esetze/StGB/182.html der Fall ist.)
Antikatholische CDU – Bundespräsident Antikatholischer können die Nominierungen kaum sein: von der Leyen,
Wulff, Gauck. Das christliche Abendland hat auf die Nominierung und die Wahl von Gloria von Thurn und
Taxis gehofft. Dass sie nicht einmal erwähnt wurde, zeigt das perverse Bild der CDU.