Jedem seine Privatkirche: Wenn es hart auf hart geht, sind die Neokonservativen Rom gegenüber genauso ungehorsam wie ihre altliberalen Zwillingsbrüder.
(kreuz.net, Regensburg) Der Austritt von der Kirchensteuer-Gemeinschaft führt angeblich zu einer Exkommunikation.
Mit dieser offenen Lüge trat das Bistum Regensburg in einer gestrigen Stellungnahme auf der diözesanen
Webseite an die Öffentlichkeit.
Der Vatikan hat in der Vergangenheit verschiedentlich darauf hingewiesen,
daß die erneut wiederholte Aussage falsch ist.
Hintergrund der Mitteilung ist offenbar der Fall von
Dr. Andreas Janker aus Altomünster in Bayern.
Janker ist ein praktizierender Katholik, der aus der Kirchensteuer-Gemeinschaft
ausgetretenen ist. Dabei erklärte er ausdrücklich Mitglied der Katholischen Kirche bleiben zu wollen.
Daß dies möglich ist, wurde ihm von demPräsidenten des Päpstlichen Rates für die Gesetzestexte,
Erzbischof Francesco Coccopalmerio, schriftlich bestätigt.
Doch das Bistum Regensburg widersetzt sich
mit Händen und Füssen der Entscheidung des im vorgeordneten Päpstlichen Rates:
„Standesamtlicher Kirchenaustritt
bedeutet förmlich und gegenständlich, daß der Austretende sich öffentlich und rechtlich von der Glaubensgemeinschaft
lossagt und falls er steuerverpflichtet ist, eine zentrale gemeinnützige Verpflichtung verweigert“ –
behauptet das Bistum.
„Willkürliche“ Spenden des Gläubigen würden die „Verpflichtung zu regelmäßigen
Abgaben“ nicht ersetzen – versteigt sich die Stellungnahme.
Das Wesen einer Pflicht bestehe darin, daß
sie nicht nach subjektivem Gutdünken zurechtgebogen werden könne.
Die „Willkür“ der Spenden verletze
angeblich praktisch „das Prinzip der Gerechtigkeit“.
Darum würden Ausgetretene aus der Kirchensteuer-Gemeinschaft
„massiv“ die Einheit und Gemeinschaft der Kirche verletzen.
Sie schadeten der Kirche im umfassenden Sinn.
Indem sie der Glaubensgemeinschaft die „Solidaritätspflicht verweigern“, stellten sie sich – so die
Stellungnahme – gegen die Gemeinschaft der Gläubigen: „Das zieht die Tatstrafe der Exkommunikation nach
sich.“
Es komme damit eine Regelung aller deutschen Bistümer zur Anwendung.
Es kommt noch schlimmer:
„Der vor dem Standesamt aus der Kirche Ausgetretene kann wegen der Verweigerung des öffentlichen Bekenntnisses
zur sichtbaren Kirche nicht mehr die Sakramente empfangen.“
Das werde durch einen Eintrag im Taufbuch
vermerkt.
Doch die Stellungnahme der Diözese ist lügnerisch und irreführend.
Denn der Päpstliche
Rat für die Gesetzestexte hat in Jankers Fall ausdrücklich erklärt, daß der Austritt aus der Kirchensteuergemeinschaft
den Tatbestand eines formalen Aktes des Abfalls von der Kirche nicht erfüllt.
Es darum mit diesem Schritt
keine Exkommunikation eingetreten.
Die rebellische Stellungnahme der Diözese Regensburg ist somit null
und nichtig.
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34 Lesermeinungen
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Lingen verstehe ich nicht!! Als Priester verweigere ich eingetragenen V2-lern die Sakramente. Wie kann
er verweigern, was er nicht spenden darf? Wobei die Redewendung schön ist. „Als Priester“!! Nächsten
Fasching gehe ich auch mal als Priester!!
Paul M. 1.) Ich bin nur aus der staatskirchenrechtlichen Kirchgemeinde (in CH) ausgetreten, nicht aus
der römisch-katholischen Kirche. Wenn unser Pfarrer in einer Predigt die Allmacht Gottes leugnet sowie
in einer anderen Messfeier den heutigen Papst und den alten Ritus verhöhnt, sehe ich keinen Anlass, an
genau diese Kirchgemeinde noch Steuern abzuliefern. 2.) Dennoch leiste ich seit meiner Erstkommunion Dienste
an der Kirche, sei es als Akolyth, Lektor oder Chorsänger; letzteres bis zum heutigen Tage.
#34 Paul M. 18:46:26 | Sonntag, 12. September 2010
@ Mighty Counsellor: Das glaube ich Ihnen. Wie fühlt man sich als „Made im Speck“? Immer schön alles
mitnehmen, aber nichts für eine Gemeinschaft leisten…widerlich! Wer so geizig ist, leidet sicher an
Verstopfung! Die Kath. Kirche hilft den Bedürftigen in aller Welt, auch dafür brauchen wir die Kirchensteuer.
Bei jeder Umweltkatastrophe sind die kirchlichen Organisationen und Helfer als Erste vor Ort! Sie helfen,
ohne Ansehen von Stand, Religionszugehörigkeit oder Atheismus-Anhängerschaft. Wenn nur die Feinde der
Kirche so fair und barmherzig handeln würden… Ohne Glauben gibt es ja kein gesundes Gewissen! Mighty
Counsellor, es ist noch Zeit, kehren Sie um, kehren Sie heim ins Vaterhaus der Katholischen Kirche. Denken
Sie ‘mal weiter, an das Leben nach dem Leben!
Man tritt ja nicht aus der „Kirche“ aus. Gottesdienste besuchen etc. kann man immer noch. Nur eben nicht
mehr „kirchlich“ heiraten oder Taufpate werden. Die Nachteile sind verschmerzbar.
Es geht darum, dass niemand gezwungen werden darf, bei seinem „Austritt“ aus der „Kirchensteuergemeinschaft“
gleichzeitig den „Austritt“ aus der katholischen Kirche zu erklären.
#27 klausvonjaus 07:42:51 | Sonntag, 12. September 2010
PREUSSISCHER KIRCHENHASS DIE KIRCHENSTEUER IST EINE ERFINDUNG DER VERDAMMTEN PREUSSEN. DIESER ANTIKATHOLISCHE
NAZIVEREIN, AUCH PREUSSEN GENANNT, IST DIE KOTZE SATANS.
#25 Guiseppe 02:03:55 | Sonntag, 12. September 2010
Geld regiert die Kirche! Die Stellungnahme der Diözese Regensburg ist eine Demütigung Roms. Sie ist
Ungehorsam und deutschnationale Eigenbrödelei. Sie ist eine klare Absage an die weltkirchliche Gemeinschaft.
Es sind die Verantwortlichen dieser Stellungnahme, die sich aus der Kirche exkommunizieren.
#24 Mary Cruz 18:57:55 | Samstag, 11. September 2010
Steuern sind Abgaben der Bürger an den Staat, darum ist die Bezeichnung „Kirchensteuer“ falsch. Seit
1919 wird in der Verfassung nicht von Kirche, sondern von Religionsgesellschaften gesprochen. Es handelt
sich also nicht um Steuern, um öffentliche Abgaben, sondern um Beiträge der Mitglieder zu einer Religionsgesellschaft,
die die kath. Kirche darstellen soll. Leider sind diese Abgaben nicht freiwillig, sondern jeder Arbeitnehmer
ist dazu verpflichtet seine Konfession anzugeben, damit dann der Staat einen Eingriff – in die Persönlichkeitsrechte –
für die Religionsgesellschaft vornehmen kann. Dass zudem nur die Arbeitnehmer dazu verpflichtet sind,
steht zu einem angeblich demokratischen und sozialen Staat auch im Gegensatz.
#22 Gockeline 14:25:04 | Samstag, 11. September 2010
Gehorsam ist man nur Gott und sich selber. Was man in der Kirche als Gehorsam versteht, hat in all den
Jahren sehr viel angerichtet. Bei der Armee unterwirft man sich dem Gehorsam. Nicht mal Gott fordert den
Gehorsam blind ein. Er hat dagegen zu setzen die Vergebung und die Liebe. Die Kirche versucht mit ihrem
Gehorsam totale Unterwerfung. Das hat nichts mit Liebe zu tun. Auch in der Kirche geht man Irrtümer ein,
und das jede Menge. Also ist ein Mensch der Gehorsam ausübt ein, dem blinden Kadavergehosam ausgesetzt.
#21 Sohn Gottes † 14:21:51 | Samstag, 11. September 2010
Korrigendum zu 10.9.10 16:37 Falsch: „Das gilt auch dann, wenn die betreffende Glaubensgemeinschaft nach
ihrem internen Recht keine Austrittsmöglichkeit.“ Richtig: „Das gilt auch dann, wenn die betreffende
Glaubensgemeinschaft nach ihrem internen Recht keine Austrittsmöglichkeit vorsieht.“
#18 Sohn Gottes † 16:37:48 | Freitag, 10. September 2010
Das schweizerische Bundesgericht zur Sachlage „Art. 15 BV und Art. 9 EMRK rücken ihrem Wortlaut nach
die Reli-gionsfreiheit des Individuums in den Vordergrund. Art. 15 Abs. 4 BV schliesst – als Ausprägung
der sog. negativen Religionsfreiheit – das Recht ein, aus einer Kirche oder Religionsgemeinschaft auszutreten.
Insoweit muss der Staat dafür sorgen, dass derjenige, welcher einer Religionsgemeinschaft nicht mehr
angehören will, aus ihr austreten kann und hernach nicht der zwangsweisen Durchsetzung von Mit-gliedschaftspflichten
ausgesetzt wird […]. Das gilt auch dann, wenn die betreffende Glaubensgemeinschaft nach ihrem internen
Recht keine Austrittsmöglichkeit. Der Austritt muss jederzeit möglich sein und darf nicht durch schikanöse
Vorschriften erschwert oder un-nötig verzögert werden […]. Aus Art. 9 EMRK ergeben sich keine weitergehenden
Ansprüche.“ Amtliche Sammlung der Entscheide des eidgenössischen Bundesgerichts (BGE) 134 I 75 E. 4.2
S. 77 f. (16. Nov. 2007) Anmerkung: Die EMRK gilt auch in der BRD.
Was das Eidgenössische Bundesgericht hierzu entschied: „Die Erklärung des Austritts aus der Landeskirche
genügt; vom Austrittswilligen darf nicht verlangt werden, dass er sich von der römisch-katholischen
Kirche als solcher lossagt.“ Aus: Amtliche Sammlung der Entscheide des Bundesgerichts 134 I 75, Regeste
#14 tjark.p † 15:05:53 | Freitag, 10. September 2010
Lingen Als Priester verweigere ich eingetragenen V2-lern die Sakramente. Bei Gottesdiensten, die du in
der Wohnung deiner Eltern abhältst, weil du sonst nirgendwo predigen darfst. Du tust immer so, als seist
du Papst oder sogar Gott. DAs ist Blasphemie.
interessante Zufälle… Lingen ist eben ein Liebkind Gottes. Er lässt alle seine Widersacher zuschanden
werden bevor sie ihm was anhaben können… oder hat er vielleicht doch ein bisserl nachgeholfen?
#12 tjark.p † 14:52:32 | Freitag, 10. September 2010
Lingen Schreib lieber über Eisenmangel und Diäten usw. Du weißt, dass du dich gar nicht Pater nennen
darfst? Wurde dir gerichtlich verboten gegen Geldstrafe.
#10 Pater Lingen 14:45:13 | Freitag, 10. September 2010
Der Austritt aus der V2-Gemeinschaft ist notwendig, um Mitglied der katholischen Kirche sein zu können.
V2-Mitgliedschaft ist Mitgliedschaft in einer kirchenfeindlichen Organisation. Eingetragene V2-ler sind
also bereits durch diesen Eintrag grundsätzlich immer exkommuniziert – egal, was sie nun glauben oder
nicht. Wichtig: Im Sedi-Saustall toben sich tatsächlich auch V2-ler aus, man muss da immer ganz genau
hinschauen. Als Priester verweigere ich eingetragenen V2-lern die Sakramente. Außerdem warne ich vor
Sedi-Priestern, die selbst eingetragene V2-ler sind. Das war z.B. bei Augustin Groß der Fall: Groß posaunte
jahrzehntelang manisch seine ewig gleichen Anti-Wojtyla-Tiraden heraus, nur um kurz vor seinem Tod die
V2-„Krankensalbung“ mitsamt V2-„Kommunion“ zu kassieren. Darüber habe ich berichtet. Der größte Groß-Fan,
i.e. Manfred Böker (Hg. von „Kyrie eleison“), wollte sich an mir dafür rächen, dass ich die Wahrheit
ans Licht gebracht habe. Also schrieb Böker die bislang schändlichste Anti-Lingen-Kanonade und wollte
sie in K.E. veröffentlichen. Vor der Veröffentlichung ist allerdings Böker selbst gestorben.
#9 marienkind 14:10:10 | Freitag, 10. September 2010
colonius Das ist äußerst bedenklich, aber es ist nicht das erste Mal, dass Bischof Müller und seine
Mannen mit solchen schrägen Stellungnahmen auffallen. Wundert Sie das? Bischof Müller ist ein „Baby“
von Kard. Karl Lehmann 1977 promovierte er bei Karl Lehmann 1985 habilitierte er sich, erneut bei Karl
Lehmann Noch Fragen???
Zur Wiederholung 1. Austritt vor Standesamt erklären 2. Briefe an Pfarrer (Heimatgemeinde und dort wo
Taufbuch geführt wird). In diesem Briefen folgendes erklären: – Austritt war Körperschaftsaustritt,
– Austrittserklärung erfolgte vor einer kanonisch nicht rechtsfähigen Person (Standesbeamter) – zudem
versichern, dass man nicht vom Glauben abgefallen ist, kein Schisma, Apostasie oder Häresie begehen will
– und prinzipell bereit ist, die Kirche finanziell zu unterstützen. (An wen dieser Beitrag geht, will
man aber selber bestimmen). – Auf Schreiben des päpstlichen Rates für Gesetzestexte (siehe Link) hinweisen,
eventuell Kopie anhängen. – Ausdrücklich verbieten, dass im Taufbuch der Abfall vom Glauben o.ä. vermerkt
wird. 3. Kurzer Brief an Nuntius und Briefe als Kopie anhängen. 4. Nach ca. einem halben Jahr Antrag
auf Festellung des eigenen Personenstandes: Kopie aus Taufbuch (dort, wo getauft) anfordern. Ist Eintragung
vorgenommen worden > Brief an Bischof mit Antrag auf „Löschung der rechtswidrigen Eintragung“. 5. Bischof
veranlasst keine Löschung. > Beschwerde in Rom 6. Sakramente selbstverständlich weiter nutzen, denn
die angebliche Exkommunikation ist null und nichtig Schreiben www.vatican.va/…tus-formalis_ge.html
#7 wolfgang e. 13:56:41 | Freitag, 10. September 2010
Jedem seine Privatkirche Wenn es hart auf hart geht, sind die Neokonservativen Rom gegenüber genauso
ungehorsam wie ihre altliberalen Zwillingsbrüder. Und wie ist das mit der FSSPX-Privatkirche der „Altgläubigen“?
Wieso soll die „Privatkirche“ hier gut, und dort schlecht sein? Wie sich die Dinge doch gleichen. Hier
hat der Durcheinanderwerfer ganze Arbeit geleistet. Die Antwort des Hl. Ignatius af den Ungehorsam in
der Kirche, war nicht „Privatkirche“, sondern besonderer Gehorsam.
häufig zutreffend aber eben nicht in jedem Fall „Standesamtlicher Kirchenaustritt bedeutet förmlich
und gegenständlich, daß der Austretende sich öffentlich und rechtlich von der Glaubensgemeinschaft
lossagt und falls er steuerverpflichtet ist, eine zentrale gemeinnützige Verpflichtung verweigert“ –
behauptet das Bistum. Diese Bewertung des Bistums Regensburg – stellvertretend für den Bereich der DBK –
dürfte in den wohl überwiegenden Fällen von Kirchenaustritten zutreffen, aber eben nicht in jedem Fall.
Was ist mit katholischen Gläubigen, die der Bistumskasse ihre Beiträge verweigern, um gegen die Verschwendung
von Kirchensteuermitteln zu protestieren, siehe Bistum Linz? In jedem Fall ist es höchste Zeit, dass
die Deutschen lernen und begreifen, dass sie nur ein kleiner Teil der katholischen Weltkirche sind und
dass es (in Zukunft) für sie keine Extrawürste mehr gibt.
Konzilskirche Kirche ist keine Demokratie. Hier gilt aber auch nicht Auge um Auge, Zahn um Zahn. Kirche
ist eine Hierachie und was Du schreibst, ist Anarchie. Also das Gegenteil. Macht Dir Dein Kleinhirn Spaß?
Ihr Gott ist das Geld, ihre Lehre die Lüge, und in diesem Sinne ist es ein Hohn, das Wort Gerechtigkeit
überhaupt noch in den Mund zu nehmen. Es ist im höchsten Maße ungerecht, das Geld der Katholiken für
die häretischen Belange der Konzilskirche zu verwenden, die offensichtlich eine andere Religion ist,
als der eine, heilige, katholische und apostolische Glaube. Im übrigen ist es für einen Katholiken kein
Schaden, wenn er vom Empfang der konziliaren Aftersakramente, die in vielen Fällen ungültig gespendet
werden, ausgeschlossen ist. Die Verweigerung des konziliaren Begräbnisses durch eine Pastoraltusse ist
mein ausdrücklicher letzter Wille und muß es eines jeden treugebliebenen Katholiken sein!
#3 Didaskala 13:40:30 | Freitag, 10. September 2010
Deutsches Recht ist massgebend! In Bezug auf das Kirchensteuer-Recht in Deutschland gelten die hier gültigen
Vorschriften und die bezügliche Judikatur, und nicht die Entscheidung eines vatikanischen Dikasteriums.
#2 Gotthard 13:38:01 | Freitag, 10. September 2010
Alternative wie ich gehört ahb, wird bereits an einer anderen Art des Kirchenaustrittes gearbeitet: der
Austritt wird im Pfarrbüro der Kirchengemeinde erklärt, die die Angaben dann über die Meldeämter weiterleitet.
Damit wäre der Austritt gegenüber der Kirche erklärt worden.
#1 colonius 13:01:35 | Freitag, 10. September 2010
Regensburg Ist in Regenburg nicht jener Müller Bischof, der auch behauptete, im Neuen Ritus gäbe es
keine liturgischen Mißbräuche (wohlgemerkt, nachdem er Prof. Jilek gerade u.a. deshalb abgesetzt hatte)?
Es scheint in Regensburg ein Problem zu geben, nämlich dass der Bischof die Welt so sieht, wie es ihm
gefällt. Das ist äußerst bedenklich, aber es ist nicht das erste Mal, dass Bischof Müller und seine
Mannen mit solchen schrägen Stellungnahmen auffallen.