Finanzen
Bistum Regensburg operiert mit offenen Lügen
Jedem seine Privatkirche: Wenn es hart auf hart geht, sind die Neokonservativen Rom gegenüber genauso ungehorsam wie ihre altliberalen Zwillingsbrüder.
(kreuz.net, Regensburg) Der Austritt von der Kirchensteuer-Gemeinschaft führt angeblich zu einer Exkommunikation.

Mit dieser offenen Lüge trat das Bistum Regensburg in einer gestrigen Stellungnahme auf der diözesanen Webseite an die Öffentlichkeit.

Der Vatikan hat in der Vergangenheit verschiedentlich darauf hingewiesen, daß die erneut wiederholte Aussage falsch ist.

Hintergrund der Mitteilung ist offenbar der Fall von Dr. Andreas Janker aus Altomünster in Bayern.

Janker ist ein praktizierender Katholik, der aus der Kirchensteuer-Gemeinschaft ausgetretenen ist. Dabei erklärte er ausdrücklich Mitglied der Katholischen Kirche bleiben zu wollen.

Daß dies möglich ist, wurde ihm von demPräsidenten des Päpstlichen Rates für die Gesetzestexte, Erzbischof Francesco Coccopalmerio, schriftlich bestätigt.

Doch das Bistum Regensburg widersetzt sich mit Händen und Füssen der Entscheidung des im vorgeordneten Päpstlichen Rates:

„Standesamtlicher Kirchenaustritt bedeutet förmlich und gegenständlich, daß der Austretende sich öffentlich und rechtlich von der Glaubensgemeinschaft lossagt und falls er steuerverpflichtet ist, eine zentrale gemeinnützige Verpflichtung verweigert“ – behauptet das Bistum.

„Willkürliche“ Spenden des Gläubigen würden die „Verpflichtung zu regelmäßigen Abgaben“ nicht ersetzen – versteigt sich die Stellungnahme.

Das Wesen einer Pflicht bestehe darin, daß sie nicht nach subjektivem Gutdünken zurechtgebogen werden könne.

Die „Willkür“ der Spenden verletze angeblich praktisch „das Prinzip der Gerechtigkeit“.

Darum würden Ausgetretene aus der Kirchensteuer-Gemeinschaft „massiv“ die Einheit und Gemeinschaft der Kirche verletzen.

Sie schadeten der Kirche im umfassenden Sinn.

Indem sie der Glaubensgemeinschaft die „Solidaritätspflicht verweigern“, stellten sie sich – so die Stellungnahme – gegen die Gemeinschaft der Gläubigen: „Das zieht die Tatstrafe der Exkommunikation nach sich.“

Es komme damit eine Regelung aller deutschen Bistümer zur Anwendung.

Es kommt noch schlimmer: „Der vor dem Standesamt aus der Kirche Ausgetretene kann wegen der Verweigerung des öffentlichen Bekenntnisses zur sichtbaren Kirche nicht mehr die Sakramente empfangen.“

Das werde durch einen Eintrag im Taufbuch vermerkt.

Doch die Stellungnahme der Diözese ist lügnerisch und irreführend.

Denn der Päpstliche Rat für die Gesetzestexte hat in Jankers Fall ausdrücklich erklärt, daß der Austritt aus der Kirchensteuergemeinschaft den Tatbestand eines formalen Aktes des Abfalls von der Kirche nicht erfüllt.

Es darum mit diesem Schritt keine Exkommunikation eingetreten.

Die rebellische Stellungnahme der Diözese Regensburg ist somit null und nichtig.
      
34 Lesermeinungen
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#37   bassman   13:30:21 | Montag, 13. September 2010
Lingen verstehe ich nicht!!
Als Priester verweigere ich eingetragenen V2-lern die Sakramente.
Wie kann er verweigern, was er nicht spenden darf? Wobei die Redewendung schön ist. „Als Priester“!! Nächsten Fasching gehe ich auch mal als Priester!!
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#36   klausvonjaus   00:27:10 | Montag, 13. September 2010
HALLOOO IST DA JEMAND ?
ODER HÖRE ICH DIE STIMMEN NUR IN MEINEM KOPF ?
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#35   Mighty Counsellor †   18:52:25 | Sonntag, 12. September 2010
Paul M.
1.) Ich bin nur aus der staatskirchenrechtlichen Kirchgemeinde (in CH) ausgetreten, nicht aus der römisch-katholischen Kirche. Wenn unser Pfarrer in einer Predigt die Allmacht Gottes leugnet sowie in einer anderen Messfeier den heutigen Papst und den alten Ritus verhöhnt, sehe ich keinen Anlass, an genau diese Kirchgemeinde noch Steuern abzuliefern.
2.) Dennoch leiste ich seit meiner Erstkommunion Dienste an der Kirche, sei es als Akolyth, Lektor oder Chorsänger; letzteres bis zum heutigen Tage.
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#34   Paul M.   18:46:26 | Sonntag, 12. September 2010
@ Mighty Counsellor:
Das glaube ich Ihnen.
Wie fühlt man sich als „Made im Speck“?
Immer schön alles mitnehmen,
aber nichts für eine Gemeinschaft leisten…widerlich! :-!
Wer so geizig ist, leidet sicher an Verstopfung!
Die Kath. Kirche hilft den Bedürftigen in aller Welt, auch dafür brauchen wir die Kirchensteuer. Bei jeder Umweltkatastrophe sind die kirchlichen Organisationen und Helfer als Erste vor Ort!
Sie helfen, ohne Ansehen von Stand, Religionszugehörigkeit oder Atheismus-Anhängerschaft. Wenn nur die Feinde der Kirche so fair und barmherzig handeln würden…
Ohne Glauben gibt es ja kein gesundes Gewissen! :-|
Mighty Counsellor, es ist noch Zeit, kehren Sie um, kehren Sie heim ins Vaterhaus der Katholischen Kirche. Denken Sie ‘mal weiter, an das Leben nach dem Leben! :-@
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#33   Mighty Counsellor †   15:33:05 | Sonntag, 12. September 2010
Doch schon, aber man will mich nicht,
weil ich schizophren bin.
:-(
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#32   fhernhachenzwerg   15:32:08 | Sonntag, 12. September 2010
Und Kinder
bei denen du Pate werden könntest gibts es auch nicht. :-D Bei der Geburtenrate…
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#31   Mighty Counsellor †   15:29:59 | Sonntag, 12. September 2010
Stimmt, ich bin auch aus der „Kirche“ „ausgetreten“.
Den Gottesdienst besuche ich trotzdem. Und heiraten werde ich nie.
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#30   fhernhachenzwerg   15:28:38 | Sonntag, 12. September 2010
Man tritt
ja nicht aus der „Kirche“ aus. Gottesdienste besuchen etc. kann man immer noch. Nur eben nicht mehr „kirchlich“ heiraten oder Taufpate werden. Die Nachteile sind verschmerzbar.
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#29   Mighty Counsellor †   15:14:06 | Sonntag, 12. September 2010
Es geht darum, dass niemand gezwungen werden darf,
bei seinem „Austritt“ aus der „Kirchensteuergemeinschaft“ gleichzeitig den „Austritt“ aus der katholischen Kirche zu erklären.
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#28   juemuc   15:10:23 | Sonntag, 12. September 2010
@ Mary Cruz
Niemand ist gezwungen Kirchensteuer zu bezahlen. Sonst würden wir hier nicht diskutieren.
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#27   klausvonjaus   07:42:51 | Sonntag, 12. September 2010
PREUSSISCHER KIRCHENHASS
DIE KIRCHENSTEUER IST EINE ERFINDUNG DER VERDAMMTEN PREUSSEN. DIESER ANTIKATHOLISCHE NAZIVEREIN, AUCH PREUSSEN GENANNT, IST DIE KOTZE SATANS.
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#26   Paul M.   02:07:42 | Sonntag, 12. September 2010
Stimmt.
Herr Giuseppe, Ihr Name ist falsch gespeichert, oder?
(Das i gehört doch vor das u?)
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#25   Guiseppe   02:03:55 | Sonntag, 12. September 2010
Geld regiert die Kirche!
Die Stellungnahme der Diözese Regensburg ist eine Demütigung Roms. Sie ist Ungehorsam und deutschnationale Eigenbrödelei. Sie ist eine klare Absage an die weltkirchliche Gemeinschaft. Es sind die Verantwortlichen dieser Stellungnahme, die sich aus der Kirche exkommunizieren.
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#24   Mary Cruz   18:57:55 | Samstag, 11. September 2010
Steuern sind Abgaben der Bürger an den Staat,
darum ist die Bezeichnung „Kirchensteuer“ falsch.
Seit 1919 wird in der Verfassung nicht von Kirche, sondern von Religionsgesellschaften gesprochen.
Es handelt sich also nicht um Steuern, um öffentliche Abgaben, sondern um Beiträge der Mitglieder zu einer Religionsgesellschaft, die die kath. Kirche darstellen soll.
Leider sind diese Abgaben nicht freiwillig, sondern jeder Arbeitnehmer ist dazu verpflichtet seine Konfession anzugeben, damit dann der Staat einen Eingriff – in die Persönlichkeitsrechte – für die Religionsgesellschaft vornehmen kann.
Dass zudem nur die Arbeitnehmer dazu verpflichtet sind, steht zu einem angeblich demokratischen und sozialen Staat auch im Gegensatz.
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#22   Gockeline   14:25:04 | Samstag, 11. September 2010
Gehorsam ist man nur Gott und sich selber.
Was man in der Kirche als Gehorsam versteht,
hat in all den Jahren sehr viel angerichtet.
Bei der Armee unterwirft man sich dem Gehorsam.
Nicht mal Gott fordert den Gehorsam blind ein.
Er hat dagegen zu setzen die Vergebung und die Liebe.
Die Kirche versucht mit ihrem Gehorsam
totale Unterwerfung.
Das hat nichts mit Liebe zu tun.
Auch in der Kirche geht man Irrtümer ein,
und das jede Menge.
Also ist ein Mensch der Gehorsam ausübt ein,
dem blinden Kadavergehosam ausgesetzt.
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#21   Sohn Gottes †   14:21:51 | Samstag, 11. September 2010
Korrigendum zu 10.9.10 16:37
Falsch:
„Das gilt auch dann, wenn die betreffende Glaubensgemeinschaft nach ihrem internen Recht keine Austrittsmöglichkeit.“
Richtig:
„Das gilt auch dann, wenn die betreffende Glaubensgemeinschaft nach ihrem internen Recht keine Austrittsmöglichkeit vorsieht.“
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#18   Sohn Gottes †   16:37:48 | Freitag, 10. September 2010
Das schweizerische Bundesgericht zur Sachlage
„Art. 15 BV und Art. 9 EMRK rücken ihrem Wortlaut nach die Reli-gionsfreiheit des Individuums in den Vordergrund. Art. 15 Abs. 4 BV schliesst – als Ausprägung der sog. negativen Religionsfreiheit – das Recht ein, aus einer Kirche oder Religionsgemeinschaft auszutreten. Insoweit muss der Staat dafür sorgen, dass derjenige, welcher einer Religionsgemeinschaft nicht mehr angehören will, aus ihr austreten kann und hernach nicht der zwangsweisen Durchsetzung von Mit-gliedschaftspflichten ausgesetzt wird […]. Das gilt auch dann, wenn die betreffende Glaubensgemeinschaft nach ihrem internen Recht keine Austrittsmöglichkeit. Der Austritt muss jederzeit möglich sein und darf nicht durch schikanöse Vorschriften erschwert oder un-nötig verzögert werden […]. Aus Art. 9 EMRK ergeben sich keine weitergehenden Ansprüche.“
Amtliche Sammlung der Entscheide des eidgenössischen Bundesgerichts (BGE) 134 I 75 E. 4.2 S. 77 f. (16. Nov. 2007)
Anmerkung: Die EMRK gilt auch in der BRD.
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#17   Mighty Counsellor †   16:29:28 | Freitag, 10. September 2010
Was das Eidgenössische Bundesgericht hierzu entschied:
„Die Erklärung des Austritts aus der Landeskirche genügt; vom Austrittswilligen darf nicht verlangt werden, dass er sich von der römisch-katholischen Kirche als solcher lossagt.“
Aus: Amtliche Sammlung der Entscheide des Bundesgerichts
134 I 75, Regeste
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#16   matt3   15:12:30 | Freitag, 10. September 2010
Hat doch was positives
da kann Muttern mit dem Klingelbeutel rumgehen und ihre Rente ein wenig aufbessern.
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#15   Lisibald Poier †   15:07:27 | Freitag, 10. September 2010
Auf dieser Welt
gibt es soviele Zufälle, daß es schon gar kein Zufall mehr sein kann.
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#14   tjark.p †   15:05:53 | Freitag, 10. September 2010
Lingen
Als Priester verweigere ich eingetragenen V2-lern die Sakramente. Bei Gottesdiensten, die du in der Wohnung deiner Eltern abhältst, weil du sonst nirgendwo predigen darfst. Du tust immer so, als seist du Papst oder sogar Gott. DAs ist Blasphemie.
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#13   matt3   15:03:32 | Freitag, 10. September 2010
interessante Zufälle…
Lingen ist eben ein Liebkind Gottes. Er lässt alle seine Widersacher zuschanden werden bevor sie ihm was anhaben können… oder hat er vielleicht doch ein bisserl nachgeholfen? :-D
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#12   tjark.p †   14:52:32 | Freitag, 10. September 2010
Lingen
Schreib lieber über Eisenmangel und Diäten usw. Du weißt, dass du dich gar nicht Pater nennen darfst? Wurde dir gerichtlich verboten gegen Geldstrafe.
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#11   Antek †   14:50:47 | Freitag, 10. September 2010
@PaterLingen
Wenn Du Benedikt XVI. nicht als Oberhaupt aller Katholiken anerkennst, bist du schlecht.
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#10   Pater Lingen   14:45:13 | Freitag, 10. September 2010
Der Austritt aus der V2-Gemeinschaft
ist notwendig, um Mitglied der katholischen Kirche sein zu können.
V2-Mitgliedschaft ist Mitgliedschaft in einer kirchenfeindlichen Organisation. Eingetragene V2-ler sind also bereits durch diesen Eintrag grundsätzlich immer exkommuniziert – egal, was sie nun glauben oder nicht.
Wichtig: Im Sedi-Saustall toben sich tatsächlich auch V2-ler aus, man muss da immer ganz genau hinschauen.
Als Priester verweigere ich eingetragenen V2-lern die Sakramente.
Außerdem warne ich vor Sedi-Priestern, die selbst eingetragene V2-ler sind. Das war z.B. bei Augustin Groß der Fall: Groß posaunte jahrzehntelang manisch seine ewig gleichen Anti-Wojtyla-Tiraden heraus, nur um kurz vor seinem Tod die V2-„Krankensalbung“ mitsamt V2-„Kommunion“ zu kassieren.
Darüber habe ich berichtet. Der größte Groß-Fan, i.e. Manfred Böker (Hg. von „Kyrie eleison“), wollte sich an mir dafür rächen, dass ich die Wahrheit ans Licht gebracht habe. Also schrieb Böker die bislang schändlichste Anti-Lingen-Kanonade und wollte sie in K.E. veröffentlichen.
Vor der Veröffentlichung ist allerdings Böker selbst gestorben.
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#9   marienkind   14:10:10 | Freitag, 10. September 2010
colonius
Das ist äußerst bedenklich, aber es ist nicht das erste Mal, dass Bischof Müller und seine Mannen mit solchen schrägen Stellungnahmen auffallen.
Wundert Sie das? Bischof Müller ist ein „Baby“ von Kard. Karl Lehmann
1977 promovierte er bei Karl Lehmann
1985 habilitierte er sich, erneut bei Karl Lehmann
Noch Fragen???
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#8   kaylet   14:07:21 | Freitag, 10. September 2010
Zur Wiederholung
1. Austritt vor Standesamt erklären
2. Briefe an Pfarrer (Heimatgemeinde und dort wo Taufbuch geführt wird). In diesem Briefen folgendes erklären:
– Austritt war Körperschaftsaustritt,
– Austrittserklärung erfolgte vor einer kanonisch nicht rechtsfähigen Person (Standesbeamter)
– zudem versichern, dass man nicht vom Glauben abgefallen ist, kein Schisma, Apostasie oder Häresie begehen will
– und prinzipell bereit ist, die Kirche finanziell zu unterstützen. (An wen dieser Beitrag geht, will man aber selber bestimmen).
– Auf Schreiben des päpstlichen Rates für Gesetzestexte (siehe Link) hinweisen, eventuell Kopie anhängen.
– Ausdrücklich verbieten, dass im Taufbuch der Abfall vom Glauben o.ä. vermerkt wird.
3. Kurzer Brief an Nuntius und Briefe als Kopie anhängen.
4. Nach ca. einem halben Jahr Antrag auf Festellung des eigenen Personenstandes: Kopie aus Taufbuch (dort, wo getauft) anfordern.
Ist Eintragung vorgenommen worden > Brief an Bischof mit Antrag auf „Löschung der rechtswidrigen Eintragung“.
5. Bischof veranlasst keine Löschung. > Beschwerde in Rom
6. Sakramente selbstverständlich weiter nutzen, denn die angebliche Exkommunikation ist null und nichtig
Schreiben www.vatican.va/…tus-formalis_ge.html
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#7   wolfgang e.   13:56:41 | Freitag, 10. September 2010
Jedem seine Privatkirche
Wenn es hart auf hart geht, sind die Neokonservativen Rom gegenüber genauso ungehorsam wie ihre altliberalen Zwillingsbrüder.
Und wie ist das mit der FSSPX-Privatkirche der „Altgläubigen“? Wieso soll die „Privatkirche“ hier gut, und dort schlecht sein?
Wie sich die Dinge doch gleichen. Hier hat der Durcheinanderwerfer ganze Arbeit geleistet.
Die Antwort des Hl. Ignatius af den Ungehorsam in der Kirche, war nicht „Privatkirche“, sondern besonderer Gehorsam.
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#6   Krak des Chevaliers   13:48:23 | Freitag, 10. September 2010
häufig zutreffend aber eben nicht in jedem Fall
„Standesamtlicher Kirchenaustritt bedeutet förmlich und gegenständlich, daß der Austretende sich öffentlich und rechtlich von der Glaubensgemeinschaft lossagt und falls er steuerverpflichtet ist, eine zentrale gemeinnützige Verpflichtung verweigert“ – behauptet das Bistum.
Diese Bewertung des Bistums Regensburg – stellvertretend für den Bereich der DBK – dürfte in den wohl überwiegenden Fällen von Kirchenaustritten zutreffen, aber eben nicht in jedem Fall. Was ist mit katholischen Gläubigen, die der Bistumskasse ihre Beiträge verweigern, um gegen die Verschwendung von Kirchensteuermitteln zu protestieren, siehe Bistum Linz?
In jedem Fall ist es höchste Zeit, dass die Deutschen lernen und begreifen, dass sie nur ein kleiner Teil der katholischen Weltkirche sind und dass es (in Zukunft) für sie keine Extrawürste mehr gibt. o.O
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#5   Lisibald Poier †   13:44:39 | Freitag, 10. September 2010
Konzilskirche
Kirche ist keine Demokratie. Hier gilt aber auch nicht Auge um Auge, Zahn um Zahn. Kirche ist eine Hierachie und was Du schreibst, ist Anarchie. Also das Gegenteil. Macht Dir Dein Kleinhirn Spaß?
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#4   Prof Rempremmerding   13:40:32 | Freitag, 10. September 2010
Ihr Gott ist das Geld, ihre Lehre die Lüge,
und in diesem Sinne ist es ein Hohn, das Wort Gerechtigkeit überhaupt noch in den Mund zu nehmen. Es ist im höchsten Maße ungerecht, das Geld der Katholiken für die häretischen Belange der Konzilskirche zu verwenden, die offensichtlich eine andere Religion ist, als der eine, heilige, katholische und apostolische Glaube. Im übrigen ist es für einen Katholiken kein Schaden, wenn er vom Empfang der konziliaren Aftersakramente, die in vielen Fällen ungültig gespendet werden, ausgeschlossen ist. Die Verweigerung des konziliaren Begräbnisses durch eine Pastoraltusse ist mein ausdrücklicher letzter Wille und muß es eines jeden treugebliebenen Katholiken sein!
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#3   Didaskala   13:40:30 | Freitag, 10. September 2010
Deutsches Recht ist massgebend!
In Bezug auf das Kirchensteuer-Recht in Deutschland gelten die hier gültigen Vorschriften und die bezügliche Judikatur, und nicht die Entscheidung eines vatikanischen Dikasteriums.
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#2   Gotthard   13:38:01 | Freitag, 10. September 2010
Alternative
wie ich gehört ahb, wird bereits an einer anderen Art des Kirchenaustrittes gearbeitet: der Austritt wird im Pfarrbüro der Kirchengemeinde erklärt, die die Angaben dann über die Meldeämter weiterleitet.
Damit wäre der Austritt gegenüber der Kirche erklärt worden.
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#1   colonius   13:01:35 | Freitag, 10. September 2010
Regensburg
Ist in Regenburg nicht jener Müller Bischof, der auch behauptete, im Neuen Ritus gäbe es keine liturgischen Mißbräuche (wohlgemerkt, nachdem er Prof. Jilek gerade u.a. deshalb abgesetzt hatte)?
Es scheint in Regensburg ein Problem zu geben, nämlich dass der Bischof die Welt so sieht, wie es ihm gefällt.
Das ist äußerst bedenklich, aber es ist nicht das erste Mal, dass Bischof Müller und seine Mannen mit solchen schrägen Stellungnahmen auffallen.
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