Bischof Richard Williamson
Der deutsche Maulkorb-Paragraph ist verfassungsfeindlich
Der britische Staatsbürger, Bischof Richard Williamson, hat in der Nachfolge-Organisation des Dritten Reiches keine Chance auf einen fairen Prozeß.
Bischof Richard Williamson
Bischof Richard Williamson
(kreuz.net) Am 29. November wird ein deutsches Berufungsgericht über den britischen Märtyrerbischof Richard Williamson befinden.

Der Prälat wurde im April – in einem nach internationalen Maßstäben illegalen Verfahren – von den Deutschen wegen einer freien Meinungsäußerung verurteilt.

In dem anstehenden Berufungsverfahren ist der Bischof völlig chancenlos.

Denn der Maulkorb-Gummiparagraph 130 des deutschen Strafgesetzbuches und die Erklärungen des deutschen Bundesverfassungsgerichtes dazu sind so formuliert, daß das Gericht nach Belieben entscheiden kann.

Außerdem zwingt der Druck der Politiker und Medienbosse die Richter, die Rechtswillkür zum Nachteil des Angeklagten zu gebrauchen.

Als Katholik und Mitglied der Pius-Bruderschaft ist er in Deutschland sowieso ein Mensch zweiter Klasse.

Die alte Tradition der NS-Sondergesetzgebung

Der Paragraph 130 mit den Absätzen 3 und 4 ist ein Sondergesetz.

Offiziell sollen damit Meinungsäußerungen bestraft werden, die historische NS-Verbrechen „billigen, leugnen oder verharmlosen“.

Grundsätzlich kann das Recht auf Meinungsfreiheit in Deutschland begrenzt werden – und zwar nach Artikel 5 des deutschen Grundgesetzes zum Schutz der Rechte anderer.

Das Grundgesetz nennt als Beispiele:

• das „Recht der persönlichen Ehre“,
• die „gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend“ und
• andere Vorschriften, sofern sie als „allgemeine Gesetze“ formuliert sind.

Artikel 19 des Grundgesetzes verbietet ausdrücklich, Grundrechte – und damit auch die Meinungsfreiheit – nur für besondere Fälle gesetzlich einzuschränken.

Eine widersprüchliche Geschichte

Das Bundesverfassungsgericht mußte in einem Beschluß vom 4. November 2009 eingestehen, daß der Paragraph 130 in seinen Absätzen 3 und 4 verfassungswidrig ist – weil er „kein allgemeines Gesetz im Sinn des Artikels 5 Absatz 2 darstellt“.

Denn der Paragraph „dient nicht dem Schutz von Gewalt- und Willküropfer allgemein“.

Er bezieht sich „bewußt nicht auf die Billigung, Verherrlichung und Rechtfertigung der Gewalt und Willkürherrschaft totalitärer Regime insgesamt“.

Trotzdem sei das Gesetz „ausnahmsweise“ zu akzeptieren.

Man durfte nun gespannt sein, mit welchen Winkelzügen die Richter dieses verfassungswidrige Sondergesetz rechtfertigen würden.

Die Argumentation der Nationalsozialisten

Das Verbot, Grundrechte durch Sondergesetze einzuschränken, kam im Jahr 1949 ins deutsche Grundgesetz, um willkürliche Sondergesetze wie bei den Nationalsozialisten zu verhindern.

Denn genau das taten die NS-Schurken. Sie legalisierten ihre Willkür mit zahlreichen Ausnahmegesetzen – etwa mit den Nürnberger Rassegesetzen gegen Juden oder mit Sondergesetzen gegen Zigeuner.

Doch im November 2009 rechtfertigte das Bundesverfassungsgericht den Paragraph 130 als Sondergesetz ausgerechnet mit Hinweis auf die NS-Herrschaft, die auf solchen Sondergesetzen gründete.

Abenteuerliche Begründung

Die Bestrafung von Leugnung oder Verharmlosung von NS-Verbrechen durch Paragraph 130 sei „ausnahmsweise als nicht-allgemeines Gesetz“ für die Einschränkung der Meinungsfreiheit gerechtfertigt – erklärte das Gericht.

Als abenteuerliche Begründung schob es nach, daß das Grundgesetz insgesamt „als Gegenentwurf zu dem Totalitarismus des nationalsozialistischen Regimes gedeutet werden“ könne.

Doch in Wahrheit wurde das Grundgesetz im Jahr 1949 nicht als eine Neuschöpfung aus dem Geiste der US-Umerziehung geschaffen, sondern aus der langen rechtsstaatlich-demokratischen Tradition Deutschlands.

So wurden die Grundrechte fast wörtlich aus den Verfassungen von 1849 und 1919 übernommen. Das Grundgerüst der Staatsorganisation entsprach der Weimarer Verfassung – mit einigen entscheidenden Korrekturen wie Kanzlerwahl, Parteienverbot oder Depotenzierung des Staatspräsidenten.

Gummiparagraphen sind verfassungswidrig

Es ist hinzuzufügen, daß der deutsche Maulkorb-Paragraph 130 auch in anderer Hinsicht verfassungswidrig ist.

Er verstößt nämlich gegen das in Artikel 103 des deutschen Grundgesetzes festlegte Bestimmtheitsgebot.

Danach darf ein Gesetz kein Gummiparagraph sein, der von den Gerichten willkürlich ausgelegt werden kann.

Auch die Schwammigkeit des Gummiparagraphen 130 hat ihre Wurzeln in der NS-Zeit.

Damals wurden Hunderte von Priestern und Mönchen nach den Gummiparagraphen „Hetze gegen NS-Organisationen“ und „Wehrkraftzersetzung“ verfolgt und eingesperrt.

Heute werden Bischof Williamson und andere verfolgt, weil der Staat mit dem Gummiparagraph 130 die Gerichte zu Willkürurteilen losläßt.

Prozeß ohne Fakten

Ob eine „Leugnung oder Verharmlosung“ der NS-Verbrechen tatsächlich stattgefunden hat, ist der willkürlichen Einschätzung der Gerichte überlassen.

Wenn aber ein Gesetz nicht alle Details einer strafbaren Handlung festlegt, wird nach gängiger Rechtspraxis von den Prozeßbeteiligten vor Gericht die Strafbarkeitsgrenze ausgehandelt.

Doch bei diesem Sondergesetz hat sich die deutsche Justiz dagegen immunisiert, die Frage nach der Präzisierung der strafbaren Aussagen zum Gegenstand des Prozesses zu machen.

Sie bedient sich dabei eines perfiden Tricks, indem sie erklärt, daß die NS-Judenverfolgung insgesamt eine „offenkundige historische Wahrheit“ sei.

Daraus folgert sie unzulässig, daß Zweifel an konkreten Zahlen oder Details dieser Verfolgung auch nicht mehr der juristischen Beweisführung zu unterziehen seien und man alle entsprechenden Anträge ablehnen könne.

Nicht ungeheurlich genug

Auf diesem Hintergrund kann das Gericht jede von dem ungeschriebenen Dogma „sechs Millionen jüdische Naziopfer“ erheblich nach unten abweichende Zahl als „Leugnung des Holocaust“ verurteilen, da ein Antrag auf Erörterung solcher Zahlen prinzipiell abgelehnt wird.

Dagegen hat Salomon Korn – der stellvertretende Vorsitzende des umstrittenen ‘Zentralrats der Juden in Deutschland’ – zurecht festgestellt, daß die Ermordung von „nur“ 300.000 Juden durch die Nationalsozialisten wahrhaft „schon ungeheuerlich“ und „genug“ ist.

Dennoch wird die deutsche Maulkorb-Justiz Bischof Williamson für dessen Aussage über 300.000 ermordete Juden – immerhin die Einwohnerzahl der ehemaligen Bundeshauptstadt Bonn – als „Holocaustleugner“ verurteilen.
      
61 Lesermeinungen
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#71   OH-HAPPY-DAY   11:18:14 | Dienstag, 12. Oktober 2010
Gilt der Maulkorb immer noch?
Laut Stern hat der oberste Piusbruder einen Maulkorb verpasst. Gilt der denn auch bis zur zweiten Verhandlung?
Die ist doch bald, oder?
www.stern.de/…aulkorb-1558789.html
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#70   Jubärens   22:59:45 | Mittwoch, 29. September 2010
Von Alliierten oktoyiertes Geschichtsbild?
Prof Rempremmerding meint:
„Unser heutiges Regime ist eine den Feindstaaten nach wie vor hörige Verräterregierung, die tun muß, was ihr von den Siegermächten befohlen wird. Dazu gehört auch das oktroyierte Geschichtsbild“
Die These, dass seit 60 Jahren in Deutschland eine Geschichtsbild herrschen würde, das uns die Westalliierten aufgezwungen hätten, stimmt so sicherlich nicht.
Die neuere deutsche Selbstbeschuldigung als kollektiv Schuldige an der Nazizeit (Tätervolk, Schicksals- und Verantwortungsgemeinschaft etc.) gibt es erst seit etwa 25 Jahren und ist uns nicht von der Amis aufgezwungen worden, sondern uns von unseren grassierenden Linksintellektuellen ins Gewissen gemeißelt.
Interessant ist, dass die Kanzlerin diese Schuldsprache für den „deutschen Vernichtungskrieg, die deutschen KZs und die deutschen Kriegsverbrechen“ inzwischen aus dem efef beherrscht, obwohl sie solches als FDJlerin und Genossin in DDR-Schule und Schulung sicher nicht gelernt hat.
In der DDR-Doktrin waren nicht die Deutschen und erst recht nicht das deutsche Volk schuld am Faschismus, sondern allein Monopolkapitalisten sowie reaktionäre Großgrundbesitzer und ostelbische Junker, also die unheilige Allianz von Roggen und Stahl, Schlot- und Landbaronen.
Das unterdrückte Volk habe sich schließlich unter der Führung von den Kommunisten aus dem KZ-Staat selbst befreit – jedenfalls exemplarisch im KZ Buchenwald.
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#69   kali   18:45:27 | Mittwoch, 29. September 2010
Danke Bischof Williamson
keine Löcher = kein Holo
keine Wahrheit = Offenkundigkeit mit Gummiparagraphen
keine Rechtsprechung = kein Rechtsstaat!
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#68   dämonenbiene †   15:28:36 | Mittwoch, 29. September 2010
joemuc
Doch alles nur, weil die auf das Recht der Meinungsfreiheit pochen… :-D :-D :-D Das ist eben typische,katholibansche Doppelzügigkeit.
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#67   juemuc   15:24:34 | Mittwoch, 29. September 2010
Schon witzig…
… das Menschen, die nichts von Demokratie halten und für die ein totalitärer Staat wie zur Zeit des NS erstrebenswert ist, so impertinent auf die demokratisch enstandenen Grundrechte pochen. Das nenn ich mal konsequent. Aber so ist das halt, wenns einem gerade in den Kram passt oder wenn einem was nicht in den Kram passt, dann wird man halt auch mal vorübergehend Demokrat, gell?
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#66   Überlebender   14:40:30 | Mittwoch, 29. September 2010
Holocaust-Gaskammerexperiment für die deutsche Küche
Bischof Williamson soll Brandstifter sein? Bestimmt nicht. Er fungiert höchstens als Feuerwehrmann, welcher die weißglühenden Gaskammern noch nachlöschen muß. forum.codoh.com/viewtopic.php?f=8&t=5996&p=4…
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#63   Przybislav Iamesseblo   13:35:31 | Mittwoch, 29. September 2010
den Oscar für humorlose Witze
mit ihrer unverhältnismässigen Reaktion auf Bischof Williamsons Eigentor machen sich die deutschen Gerichte einmal mehr lächerlich. Natürlich war es unklug von ihm ein Tabu wie die Zahl von 6 Millionen anzufechten. Ein Nazi ist er aber deswegen nicht und er hat mehrmals den Antisemitismus von sich gewiesen. Weshalb stellt man ihn nicht einfach zur Rede und fordert von ihm eine Antwort auf die Frage ob er die von Hitler seinen Gehilfen an Juden begangenen Verbrechen bestreite oder nicht.
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#62   Tchibo   12:58:01 | Mittwoch, 29. September 2010
Wenn ihn Schwefel beflügelt,
soll er ihn doch bei der
musealen Messfeier verbrennen…
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#61   Überlebender   11:26:41 | Mittwoch, 29. September 2010
Holocaust Gaskammererexperiment in der Küche:
.
Warum sollte man unter solchen Umständen den Holocaust noch „leugnen“? Hier kann sich Jedermann durch ein selbst durchführbares Holocaust-Gaskammer-Experiment innerhalb einer Stunde von der wahren Offenkundigkeit des Holocaust überzeugen.
Alles, was man für dieses wahrlich einfache Holocaust-Vergasungsexperiment benötigt, findet man in jedem Haushalt: Plastikwasserflasche, Thermometer, ein Blatt Papier, Bleistift, Kochlöffel und eine Uhr.
Die Schlußfolgerungen, welche aus diesem Vergasungsexperiment zu ziehen sein werden, beweisen die wahre Offenkundigkeit des Holocaust wie keine andere Zeugenaussage selbst: 6 Millionen Juden wurden offenkundig in weißglühenden Gaskammern mit Zyklon B vergast! forum.codoh.com/viewtopic.php?f=8&t=5996&p=4…
.
.
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#60   Turing †   11:20:37 | Mittwoch, 29. September 2010
@Gockeline Falsche Fragestellung,
Williamson wird in der Hölle schmoren, sollte es solchiges geben.
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#59   Rudolfus   11:20:10 | Mittwoch, 29. September 2010
@Turing: Adolf Hitler wurde von den protestantischen Gebieten des Reiches gewählt.
In einem nur von Katholiken und Juden bewohnten Deutschland hätte es keinen Adolf Hitler als Kanzler gegeben.
Finanziert wurde Hitler von der Wall Street, vom internationalen Angelsachsentum.
Die Behauptung ist gut genug belegt, recherchiert bereits durch den preußischen Geheimdienst.
Wer es bestreiten wird, ist natürlich der, der schuld ist: der Angelsachse, der die Welt regiert.
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#58   Gockeline   11:16:19 | Mittwoch, 29. September 2010
Was wird Gott zu ihm sagen,wenn er zu ihm kommt?
Lieber Willams was hat dich bewogen so stur zu sein?
Was hat dich bewogen dieses beschwerliche Zeit so lieblos zu beurteilen?
Wo blieb deine Liebe zu den Menchen?
Menschen mit Liebe im Herzen sind großzügiger!
Warum hast du dir das Leben so schwer gemacht?
Hinter jeder Verurteilung ist wenig Liebe.
Warum hing dein ganzes Denken am 3. Reich?
Warum versuchst du Wahrheiten zu verdrehen?
So lange bis sie dir persönlich gefallen?
Was wird Gott und Jesus mit ihm wohl machen?
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#57   Turing †   11:12:19 | Mittwoch, 29. September 2010
@Rudolfus
Haben Sie eigentlich irgendwelche Belege für den Unsinn, den Sie da behaupten ?
Adolf Hitler wurde nicht von irgendwelchen Fabelwesen eingesetzt, sondern demokratisch gewählt, vor allem mit Stimmen der konservativen Kreise Deutschlands.
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#56   Rudolfus   11:05:30 | Mittwoch, 29. September 2010
Adolf Hitler hatte dieselbe Aufgabe für die deutsche Nation, wie Paul VI für die katholische Kirche
– Adolf Hitler war vom Hochfinanzangelsachsentum eingesetzt, um die bei anderem Geschichtsverlauf Europa und die ganze Welt dominierende deutsche Nation der Vernichtung preiszugeben, natürlich nur durch dessen Dummheit, die die Angelsachsen früh erkannten, als er noch völlig pleite war, und noch nicht einmal Reichsdeutscher, als Miniparteiführer einer Minipartei in der wunderbaren Stadt München.
Paul VI fühlte sich ebenso berufen, mit Hilfe seiner säkularen Geheimbünde die Kirche in noch glorreichere Zeiten zu führen, und war stattdessen vom Angelsachsentum nur deswegen durch den Geheimputsch zum Papst gemacht worden, um die damals erfolgreichste Religion der Welt, wachsend in fast allen freien Nationen der Welt, der Vernichtung preiszugeben, nicht absichtlich, sondern wegen seiner Dummheit, und das wußten die geheimen säkularen Papsttumsputschisten, von deren Gnaden Paul VI das Papsttum erhalten hatte.
Auch 1963 wäre aller Wahrscheinlichkeit immer noch Siri gewählt worden, wie 1958.
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#55   Turing †   10:56:16 | Mittwoch, 29. September 2010
@Prof
Was schreiben Sie denn da für einen Unsinn, nur weil Ihnen der Staat verbietet, einige unverschämte Lügen zu verbreiten ist dieser Staat noch lange kein Regime !
Im Gegenteil, er ist seinen Feinden gegenüber recht grosszügig und lässt Ihnen viele Narrheiten ohne einzuschreiten.
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#54   Prof Rempremmerding   10:28:52 | Mittwoch, 29. September 2010
Bitte nicht vergessen: Wir haben 1945 BEDINGUNGSLOS kapituliert!
Unser heutiges Regime ist eine den Feindstaaten nach wie vor hörige Verräterregierung, die tun muß, was ihr von den Siegermächten befohlen wird. Dazu gehört auch das oktroyierte Geschichtsbild, das sich offensichtlich nicht auf Grund seiner wissenschaftlichen Stringenz, sondern einzig und allein auf Grund des Strafrechts aufrecht erhalten läßt. Bevor die ehemalige FDJ-Funktionärin für Agitation und Propaganda, Genossin Merkel, auf der ganzen Welt angebliche Grundrechte einfordert, sollte sie sich lieber einmal vergegenwärtigen, wieviele politische Gefangene in der BRDDR einsitzen, nur weil sie nicht an bestimmte Zahlen im Zusammenhang mit der neuen Staatsreligion des Holoca$h glauben!
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#53   Rodolfo Panetta   10:26:29 | Mittwoch, 29. September 2010
Ein ausgezeichneter Beitrag!
So perfide wird in Deutschland seit 1990 von Politikern und Juristen das Grundgesetz umgedeutet und vergewaltigt.
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#51   Angelina1405 †   08:09:17 | Mittwoch, 29. September 2010
Ministrant
Sicherlich wollte sie nur beichten O:) o^/
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#49   Winona   07:41:54 | Mittwoch, 29. September 2010
@Gotthard
Gotthard: Idioten
hat in der Nachfolge-Organisation des Dritten Reiches
die Hintermänner dieser völlig unchristlichen Seite sind absolute Idioten …
ihr seid ehre eine Nachfolge-Organisation der SA …
Na Gerhard, Herbstdepressionen?
Kein Wunder, nach 5 Jahren auf einer so fürchterlichen „völlig unchristlichen“ Seite!
Darf ich Ihnen die Tür in Form eines kleinen Kreuzchens oben rechts im Bildschirm zeigen?
Bittesehr – Pfiat di – Grüße an die Regensburger V2-Schafe!
:-D
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#47   Spagettimonster †   23:20:49 | Dienstag, 28. September 2010
Das arme Kind von Hans Christian Andersen
musste sterben, nur es keiner aufgenommen hat und ihr der Schwefel ausging. :'( :'( :'( :'( Was muß das für ein Vater gewesen sein. :'( :'( ^-^
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#46   Jubärens   23:19:56 | Dienstag, 28. September 2010
Zweifel an der vollumfänglichen Verfassungsmäßigeit
Jasmina meint:
„Die Überschrift ist eine Lüge.“ Und: „Lieber nachlesen als sich reinlegen lassen: § 130 StGB ist vollständig verfassungsgemäß.“
Ich lese im angefügten Urteil des Bundesverfassungsgesetzes:
„Zwar ist die Vorschrift des § 130 Abs. 4 StGB kein allgemeines Gesetz im
Sinne des Art. 5 Abs. 2 Alternative 1 GG, weil sie nicht dem Schutz von
Gewalt- und Willküropfern allgemein dient und bewusst nicht auf die
Billigung, Verherrlichung und Rechtfertigung der Gewalt und
Willkürherrschaft totalitärer Regime insgesamt abstellt, sondern auf
positive Äußerungen allein in Bezug auf den Nationalsozialismus begrenzt
ist.“
„§ 130 Abs. 4 StGB ist aber auch als nichtallgemeines Gesetz
ausnahmsweise mit Art. 5 Abs. 1 und 2 GG vereinbar.“
Ich verstehe: Der § 130 Abs. 4 STGB ist kein allgemeines Gesetz, sondern ein Sondergesetz, das zur Einschränkung der Grundrechte nicht zulässig ist, also verfassungswidrig.
Dann folgert das höchste Gericht:
Obwohl das Sondergesetz verfassungsmäßig nicht zulässig ist, ist es ausnahmsweise – sondergesetzlich – doch verfassungsmäßig, weil …“
An der „vollumfänglichen Verfassungsmäßigkeit“ darf ein mündiger Bürger, wie mein Vetter joberens immer sagt, doch erhebliche Zweifel haben.
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#45   Tsunami   23:18:47 | Dienstag, 28. September 2010
@Spagettimonster
Warum hast Du mich ausgerechnet jetzt an diese Geschichte erinnert? :'( :'( :'( :'( :'( :'( :'( :'( :'( :'(
Da lob’ ich mir die lustigen Weiber von Windsor! :-)
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#43   Tsunami   22:44:22 | Dienstag, 28. September 2010
@Mighty Counsellor
Yes, Sir und auch jedesmal wieder, wenn er am Bildschirm erscheint! :-! :-!
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#42   Leo Miles   21:49:56 | Dienstag, 28. September 2010
Aber das Volk
daß das Grundgesetz insgesamt „als Gegenentwurf zu dem Totalitarismus des nationalsozialistischen Regimes gedeutet werden“ könne
geht doch auch am Totalitarismus der Kinderschlächter, Homofaschisten, Linksterroristen und anderer dogmatischen Realitätsverweigerer zugrunde. Wenn es den „Richtern“ nur darum geht, die „Ehre der Juden“ zu schützen, dann sind sie Rassisten oder „religiöse“ Fanatiker – je nachdem ob der „aufgeklärte“ BRD-Spießer die „Juden“ gerade als „Volk“ oder als „Religionsgemeinschaft“ betitelt und völlig intolerant gegen deutsche Menschen bzw Andersdenkende überhaupt. Das stinkt enorm nach Talmud und schlechte NS-Kopie…
Genau deswegen brauchen sie ihr Gedöns und ihren Krampf gegen den NS, damit der BRD-Spießer nicht merkt, was für eine schlechte NS-Kopie hier abläuft…
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#41   Burgorus   21:46:25 | Dienstag, 28. September 2010
Der unbeachtete Holocaust an den Deutschen
Neben dem Feuersturm auf deutsche Städte gibt es einen weiteren Holocaust an den Deutschen, nämlich Eisenhower’s death camps www.youtube.com/watch?v=9Aq8vSahbZk (Todeslager) auf den Rheinwiesen, die sog. Rheinwiesenlager.
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#40   Mighty Counsellor †   21:39:10 | Dienstag, 28. September 2010
Roch man den Schwefel
sogar durchs Fernsehen?
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#39   Spagettimonster †   21:38:38 | Dienstag, 28. September 2010
@Tsunami
Kennst Du die Geschichte von dem Mädchen mit den Schwefelhölzchen? Die ist so traurig. :'( :'(
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#37   Spagettimonster †   21:33:34 | Dienstag, 28. September 2010
Es tut mir aufrichtig leid
für Bischof Richard Williamson.
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#36   Mighty Counsellor †   21:20:41 | Dienstag, 28. September 2010
Wieso legt Herr Williamson Berufung ein,
wenn sie ohnehin chancenlos ist? Ein Verzicht darauf – das wäre ein wahrhaftiges Märtyrium.
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#35   Angelina1405 †   21:17:55 | Dienstag, 28. September 2010
Schüttel: na, na, na
was sind denn das für Töne. Das nächste Mal bitte a bisserl a bessere Ausdrucksweise, wenn’s recht ist :-D :-D :-D
@ an alle
Ich wünsche euch /Ihnen noch allen einen schönen Abend und eine Gute Nacht und natürlich auch Gute Träume ! Wir lesen uns wieder. ^-^
Ciao, Ciao ! :(3 :-@ :(3
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#34   Mighty Counsellor †   21:17:44 | Dienstag, 28. September 2010
Mensch zweiter Klasse
Kreuz.net: „Als […] Mitglied der Pius-Bruderschaft ist er in Deutschland sowieso ein Mensch zweiter Klasse.“
Hm. Für einmal was, das zutrifft?
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#32   Mighty Counsellor †   21:10:30 | Dienstag, 28. September 2010
Holocaust-Leugnung gehört nicht vor Gericht.
Volksverhetzung schon.
Hier ist die Grenzlinie zu ziehen.
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#31   Stephanus   21:01:55 | Dienstag, 28. September 2010
Alle Gesetze zum Kindeswohl widersprechen auch dem Grundgesetz
Danach darf ein Gesetz kein Gummiparagraph sein, der von den Gerichten willkürlich ausgelegt werden kann.
Da kramt man lieber in vergilbten Akten, als sich mit Realpolitik zu befassen.
Wofür bezahle ich überhaupt meine Steuern?
Damit damit mir selbst immer wieder mitten hinein ins Gesicht gehauen und gespuckt werden darf, von allerhöchten Rängen aus?
Ich habe heute mal versucht bei Lidl mit 30% Rabatt einzukaufen.
Gemüse und Kartoffeln waren teuer, da habe ich sie dagelassen.
Ein kleines Brot vom Vortag beim Bäcker nebenan kostete mich noch 1,50
Um es kurz zu machen. Getränke waren jetzt nicht dabei, aber für knapp 4 Euro für Frühstück, Mittagessen und Abendessen bei 30% Rabatt werde ich nicht satt.
Und mit den zugedachten Stromkosten kann ich nicht mal das Spülwasser erhitzen um hygienisch sauber alles Geschirr zu reinigen.
Nun bin ich nicht bei Harz4, aber es könnte auch mir mal passieren.
Und dann wäre der Test von heute, tägliche Realität, festgelegt von einer Frau, deren Mann allein schon gegen 15.000 Euro im Monat verdient. Dazu kommt ihr Ministerinnengehalt, die Aufwandsentschädigungen und die Erträge aus ihren „Aufsichtsrattätigkeiten“ bei wieviel dutzend Organisationen?
Faulenzer sollen nicht von meiner mildtätigen Hand reich werden.
Aber, viele, sehr viele Mitbürger leben von Harz4, weil geldgeile Firmenbosse den Hals nicht voll bekommen können und ins Billigausland abwandern.
Schuld daran sind auch die Grünen, Linken, die Gewerkschaften ,die Kirchen…
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#30   Burgorus   20:24:13 | Dienstag, 28. September 2010
Falsch.
Bischof Williamson sagte, er glaube, dass etwa 200 000 bis 300 000 Juden in KZs umgekommen seien, keiner aber in Gaskammern. Bischof Williamson hat also nicht von einem Mord an Juden gesprochen.
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#29   Constantin   20:19:36 | Dienstag, 28. September 2010
Wozu braucht die Judenlobby
diesen Zensurparagraphen, wenn doch alles der Wahrheit entspricht? Oder hat sie so große Angst davor, dass das Holocaust-Lügengebilde wie ein Kartenhaus in sich zusammenstürzt?
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#28   r.ruhrgebietler   20:12:22 | Dienstag, 28. September 2010
tz tz tz
die konziliban sind wieder auf terroristischer tour…
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#27   matt3   20:10:05 | Dienstag, 28. September 2010
der Williamson hat Einreiseverbot…
und wenn er es doch wagt… gleich hopsnehmen!
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#26   ErnstSchneider   20:07:42 | Dienstag, 28. September 2010
@ruhrgebietler
Wie bitte?
Ich muss mir um wichtigere Sachen Gedanken machen.
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#25   r.ruhrgebietler   20:05:33 | Dienstag, 28. September 2010
ErnstSchneider:
kommt von ihnen einmal etwas zur rettung der Seelen für den Himmel?
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#24   matt3   20:02:41 | Dienstag, 28. September 2010
@Jub…
es ist für mich irrelevant ob du meine Meinung in dieser Sache für irrelevant hältst :-D
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#23   ErnstSchneider   20:02:25 | Dienstag, 28. September 2010
Gott segne die FSSPX
und den Löwen von England Mons. Richard Williamson!
Geht das schon wieder los.
Gegen den ist ja meine kleines Katerchen ein gefährliches Raubtier. :-D :-D
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#22   r.ruhrgebietler   20:00:25 | Dienstag, 28. September 2010
Gott segne die FSSPX
und den Löwen von England Mons. Richard Williamson!
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#21   Antipacelli †   19:53:05 | Dienstag, 28. September 2010
@Rudolfus: Wenn du die Wahrheit so genau kennst, sag sie uns doch!!!
in puncto Genozid hätte er sich aber besser informieren müssen
Inwiefern war denn Bischof Williamson da „falsch informiert“??? :-|
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#20   ErnstSchneider   19:49:48 | Dienstag, 28. September 2010
Ist ja immer wieder lachhaft
London hat UNS angegriffen!
Wenn das Thema nicht so ernst wäre.
Erst ging die Deutsche Luftwaffe auf die Flughäfen an der Küste los um die Royal Airforce auszuschalten was aber nicht funktioniert hat da die Engländer bereits Radar hatten.
Danach versuchte man das Radarnetz auszuschalten was auch nicht funktioniert hat.
Und dann ist der Fettqualle Göring nichts anderes mehr eingefallen als London und andere britische Städte zu
bombardieren,um die Moral der Briten zu brechen,was auch nicht geklapt hat.
Aber es stimmt Hitler wollte keinen Krieg mit England,er wollte das sie kapitulieren.
Aber das ging auch in die Hose.
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#19   Gallow   19:48:34 | Dienstag, 28. September 2010
ach Rudi …
in Deutschland gilt nunmal das deutsche Gesetz, egal ob ein Deutscher oder ein Brite dagegen verstößt …
zu deinem restlichen Blödsinn schreib ich lieber nix, sonst reg ich mich noch auf …
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#18   Rudolfus   19:41:28 | Dienstag, 28. September 2010
Bischof Williamson ist kein Deutscher, sondern Brite,
das ist ein Unterschied, ein katholischer Brite noch dazu.
Bischof Williamson hat das Recht, die Lügen gegen Deutschland, die es ja gibt, zu hinterfragen – in puncto Genozid hätte er sich aber besser informieren müssen, aber GB ist nicht Deutschland.
Aber ansonsten gibt es ja viele andere Geschichtslügen wie die, D hätte jemals GB angegriffen. Wird aber dauernd wiederholt. Völliger Unsinn.
Hitler wollte keinen Krieg mit London.
London hat UNS angegriffen!
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#17   AlbanischOrthodoxerRitter1555   19:36:49 | Dienstag, 28. September 2010
Das ist ja witzig^^
Die Deutsche Regierung macht dem Iran Vorwürfe wegen mangelnder „Demokratie“, da gibt’s doch so einen Spruch der sagt: Wer im Glashaus sitzt soll nicht mit Steinen werfen.
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#16   ErnstSchneider   19:35:21 | Dienstag, 28. September 2010
Ganz einfach
weil der Betreffende hier gegen Gesetze verstossen hat.
Nur mal zur deiner Information:
Hitlerdeutschland existiert nicht mehr ausser in den Köpfen einiger Rechter Spinner villeicht.
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#14   Antipacelli †   19:34:51 | Dienstag, 28. September 2010
BRD = Nachfolgeorganisation des Dritten Reichs???
Es dürfte wohl kaum einen größeren Gegensatz zwischen den beiden geben! Damals – zu guten Teilen berechtigter – „Antisemitismus“, hier – völlig unberechtigte – Kriecherei dem Halachajudentum und USrAel gegenüber, damals deutsch-nationale Gesinnung, heute Multikulti-Selbsthass.
Mag sein, dass sich in der verrotteten Geistigkeit nicht viel geändert hat. Als „Nachfolgeorganisation“ des Dritten Reichs kann die BRD dann wohl doch eher nicht bezeichnet werden. Die größeren Gemeinsamkeiten dürfte es dann schon mit der Weimarer Rebublik geben.
Wenn ein Viertes Reich als wirklicher Nachfolger des bisherigen Deutschen Reichs kommen wird, wird es sicher eher ans Erste oder Zweite Reich anknüpfen als an die Weimarer Scheindemokratie!!! :-S
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#13   Rudolfus   19:33:33 | Dienstag, 28. September 2010
Oh-Happy-Day: In der authentischen Katholischen Kirche sind wir froh, daß wir keine anderen
Sorgen haben,
wie den Kindesmißbrauch in der Novus-Ordo-Sekte.
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#12   Krak des Chevaliers   19:32:54 | Dienstag, 28. September 2010
nur Ihrer Majestät Untertan
Seit wann muß sich ein britischer Staatsbürger – Angehöriger einer der Siegermächte über Hitlerdeutschland – vor einem deutschen Provinzgericht verantworten? o.O
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#11   Jasmina   19:32:24 | Dienstag, 28. September 2010
§ 130 StGB ist vollständig verfassungsgemäß
Wortlaut des Urteils:
www.ferner-alsdorf.de/…ist-verfassungsgemas/
Lieber nachlesen als sich reinlegen lassen!
LG
Jasmina
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#10   ErnstSchneider   19:31:17 | Dienstag, 28. September 2010
Offensichtlich
Stellen sich die Oberen der Piusbrüder selbst die Frage ob Williamson noch tragbar für sie ist.
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#8   Jubärens   19:19:49 | Dienstag, 28. September 2010
Matt3 ist auf dem Holzweg
„Dieses Gesetz ist schon gut und recht! das ist wohl das einzige Bollwerk, was schäbiges Revisionistengesindel daran hindert die Jugend mit seiner verlogenen Geschichtsverweigerung und Judenhetze neuerdings zu verpesten… und auch die persönliche Ehre derer wird gewahrt, die im Nazi-Regime ihr Leben hingaben. ALLES ALSO STRENG VERFASSUNGSMÄßIG.“
Jeder darf natürlich seine Meinung zu dem Gesetz sagen und weitere Begründungen nennen.
Aber Ihre Privatmeinung zur Verfassungsmäßigkeit, Matt ist in diesem Fall völlig irrevlant.
Offensichtlich ist das selbst Bundesverfassungsgericht zu dem Schluss gekommen, das der § 130 verfassungswidrig ist – und die allein sind für die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit zuständig.
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#7   Gotthard   19:18:05 | Dienstag, 28. September 2010
@ultradroog
„Hat der Holocaust wirklich stattgefunden, oder handelt es hier um Siegerpropaganda?“
Solche unbequemen Fragen sind im Besatzungsland Deutschland unerwünscht.
sind alles nur Hollywood-Spinnereien …
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#6   ErnstSchneider   19:16:28 | Dienstag, 28. September 2010
@Biomilch
Jesus wird es ihm anrechnen
Bist du dir da sicher?.
Schliesslich war Chrisus auch Jude.Und diese Bezeichnung Mätyrerbischof ist doch mehr als lächerlich,oder ist er für seine Überzeugungen gstorben?.
Meines wissens nicht.
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#5   matt3   19:05:51 | Dienstag, 28. September 2010
Dieses Gesetz ist schon gut und recht!
das ist wohl das einzige Bollwerk, was schäbiges Revisionistengesindel daran hindert die Jugend mit seiner verlogenen Geschichtsverweigerung und Judenhetze neuerdings zu verpesten… und auch die persönliche Ehre derer wird gewahrt, die im Nazi-Regime ihr Leben hingaben. ALLES ALSO STRENG VERFASSUNGSMÄßIG.
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#4   Gallow   19:03:46 | Dienstag, 28. September 2010
SOso …
Denn der Maulkorb-Gummiparagraph 130 des deutschen Strafgesetzbuches und die Erklärungen des deutschen Bundesverfassungsgerichtes dazu sind so formuliert, daß das Gericht nach Belieben entscheiden kann.
Seltsam, vom §166 seid ihr dann wieder total begeistert, obwohl er, eurer „Definition“ hier nach, genau so „verfassungsfeindlich“ ist …
aber da seid ihr ja die Nutznieser, also ist das wieder was ganz anderes, gell ?
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#3   UltraDroog   18:58:11 | Dienstag, 28. September 2010
„Hat der Holocaust wirklich stattgefunden, oder handelt es hier um Siegerpropaganda?“
Solche unbequemen Fragen sind im Besatzungsland Deutschland unerwünscht.
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#2   biomilch   18:56:36 | Dienstag, 28. September 2010
Irdisch dumm
Jesus wird es ihm anrechnen.
Denn Jesus ist die Wahrheit.
Der Antichrist macht ihm natürlich jetzt das irdische Leben schwer.
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#1   karljosef   18:51:52 | Dienstag, 28. September 2010
Williamson war sehr dumm
als er seinen Kommentar – als Nichtfachmann- abgab.
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Es wurden 10 Lesermeinungen von der Redaktion entfernt
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