Schweiz
Der bornierte Provinz-Katholizismus feiert Urstände
Zuerst traten die altliberalen Bonzen eine antikatholische Revolution los. Jetzt jammern sie, daß sie von dieser Revolution mitverschlungen werden.
Bischof Vitus Huonder von Chur.
Bischof Vitus Huonder von Chur.
(kreuz.net, Chur) Bischof Vitus Huonder (68) von Chur hat die in Teilen seines Bistum praktizierte kirchenrechtlich nicht vorgesehene Volkswahl von Gemeindereferenten abgeschafft.

Für den notorischen Zürcher Kirchenhaß-Journalist Michael Meier ist das ein Grund, um im Zürcher Regionalblatt ‘Tagesanzeiger’ Zeter und Mordio zu schreien.

Hinter der Entscheidung steht ein jahrelanger Streit zwischen der Zürcher Staatskirche, welche die Kirchensteuer kontrolliert, und dem Bischof von Chur.

Der Streit eskalierte, als das Kirchensteuer-Gremium im Herbst 2009 selbstherrlich eine antikatholische Kirchenordnung verabschiedete.

Dort hieß es: „Kann kein Priester als Pfarrer gewählt werden, wählt die Kirchgemeinde den Diakon, die Pastoralassistentin oder den Pastoralassistenten mit Gemeindeleitungsfunktion auf eine Amtsdauer von drei Jahren.“

Der Bischof schlägt zurück

Mons. Huonder hat diese illegale Bestimmung nun durch eine neue „Rahmenordnung für Seelsorgeräume“ faktisch ersetzt.

Sie schafft – in Übereinstimmung mit dem Kirchenrecht – Laientheologen als Gemeindeleiter generell ab.

Zugleich will der Bischof mehrere Pfarreien nach deutschem Vorbild bis zum Jahr 2018 zu Seelsorgeräumen verbinden.

Deren Leitung übernimmt ein vom Bischof vorgeschlagener und auch von den Gemeinden gewählter Pfarrer.

Die in den Seelsorgeräumen angestellten und fürstlich entlohnten Laientheologen heißen in dem neuen Konzept „Pfarreibeauftragte“.

Sie werden ausschließlich vom Bischof oder seinem Stellvertreter ernannt.

„Die Volkswahl entfällt“ – jammert Meier.

Die Strategie der Bonzen

Markus Arnold – ein früherer Staatskirchen-Bonze in Zürich – darf sich deswegen vor dem ‘Tagesanzeiger’ ausweinen und mit rechtlichen Schritten gegen den Bischof drohen.

Doch ein Zürcher Jurist der Kantonsregierung winkte ab: „Bischof Huonder macht nach kanonischem Recht wohl das, was er darf, auch wenn das im Widerspruch zur Kirchenordnung steht.“

In Wahrheit steht die selbstgebastelte Kirchenordnung im Widerspruch zum weltweiten Kirchenrecht.

Der Jurist schlägt vor, daß die Zürcher Landeskirche unabhängig vom Bischof und in Auflehnung gegen das Kirchenrecht Pastoralassistenten als Gemeindeleiter wählen könne.

Sprecher stellt klar

Ein Sprecher von Bischof Huonder, Prälat Christoph Casetti, widerlegte in seiner Stellungnahme für den ‘Tagesanzeiger’ den Artikel von Meier.

Der Bischof hebe mit der „Rahmenordnung für Seelsorgeräume“ keine Wahlrechte aus: „Das gibt es nach Abstimmungen immer wieder, daß Entwicklungen weiterlaufen“ – erklärt der Prälat.

Es komme seltener als früher zu Pfarrerwahlen, weil es „keine große Auswahl“ mehr gibt.

Die Pfarreien würden vielmehr einen Pfarrer wählen, den sie mit anderen Gemeinden teilen müßten.
      
4 Lesermeinungen
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#4   Mighty Counsellor †   15:53:04 | Samstag, 2. Oktober 2010
@ matt3
;-) ;-) ;-)
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#3   matt3   12:38:30 | Samstag, 2. Oktober 2010
@mighty
für einen Atheisten hast du aber ein großes Interesse an der katholischen Administration.
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#2   Mighty Counsellor †   12:26:36 | Samstag, 2. Oktober 2010
Errichtung, Fusion und Erlöschen
von Pfarreien ist nach wie vor Sache der Kirche und auf dem Gebiet des Kantons Zürich Sache des Bischofs von Chur, derzeit Vitus Huonder. Das Pfarrwahlrecht der örtlichen, staatskirchenrechtlichen Kirchgemeinden (nicht zu verwechseln mit den Pfarreien) ist in Teilen der Eidgenossenschaft seit Jahrhunderten verbrieft.
Für den Erlass eines kirchgemeindlichen Wahlrechts von Pastoral-assistenten und Diakonen zu Gemeindeleitern wäre wiederum ein völkerrechtliches Abkommen zwischen dem Heiligen Stuhl und der Zürcher Landeskirche bzw. dem Kanton Zürich notwendig. Das Wahlrecht von Pastoralassistenten und Diakonen zu Gemeindeleitern kann nicht einfach einseitig von den weltlichen Institutionen „verordnet“ werden. Deshalb hat sich der Bischof damals auch gegen die Volksabstimmung gewehrt. Der Erlass missachtet die staatlich und europäisch verbriefte Glaubensfreiheit.
Dass der Bischof nun einen eleganten Ausweg – nämlich die Errichtung von Seelsorgeeinheiten in seiner eigenen Kompetenz und die dortige Einsetzung von Pfarrern – sucht und findet, ist sein gutes Recht und keine Umgehung, wie oben zuerst erwähnt.
Einmal mehr muss man feststellen, dass die Zürcher Landeskirche unter faktischer Führung von Arnold und Schnüriger keine Ahnung haben von Staatskirchenrecht. Da wird nichts anderes getan als gezwängt. Im Schweizer Dialekt sagen wir dem „zwängele“.
Der primitive Oberpolemiker Michael Meier dient dabei nur noch der allgemeinen Belustigung und nicht dem religiösen Frieden.
>:)
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#1   monens   11:53:56 | Samstag, 2. Oktober 2010
Das „schweizerische Modell“
Dieses ist so gut wie einzigartig; Laien in der Kirche treiben über Jahrzehnte eine weltgeistangepasste Gesinnungsdiktatur voran und zeigen sich als die gefährlichsten Feinde der Kirche; wie immer wieder zu lesen ist, scheint dort die Auffassung über das Wesen der Kirche
www.razyboard.com/…07887-5876739-0.html
in vielen ( römisch katholischen ?) Köpfen derart rudimentär vorhanden zu sein, dass Beobachter sich vielfach in „Filialen“ der protestantischen Gruppierungen wähnen. In der Schweiz grassiert zudem offenbar ganz besonders der Virus einer erfundenen „Theologie“
www.razyboard.com/…07914-5901980-0.html
Gewisse Fakultäten der angeblich „römisch katholischen“ Theologie sind derart „ökumenisch offen“, dass von römisch katholischer Lehre nur noch die Ueberschrift stehen bleibt. Ohne eine Theologie in Demut
www.razyboard.com/…07887-5905040-0.html
übernimmt früher oder später der Irrtum das Szepter; die schweizerischen Zustände sprechen für sich; sehr erfreulich, dass es endlich ein Bischof wagt, diesem Treiben entgegenzutreten und daran geht, das in die Kirche eingedrungene „Bild des Tieres“
www.razyboard.com/…07887-5837300-0.html
vor die Türe zu setzen !
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