11:29:58 | Samstag, 2. Oktober 2010
Zuerst traten die altliberalen Bonzen eine antikatholische Revolution los. Jetzt jammern sie, daß sie von dieser Revolution mitverschlungen werden.

Bischof Vitus Huonder von Chur.
(kreuz.net, Chur) Bischof Vitus Huonder (68) von Chur hat die in Teilen seines Bistum praktizierte kirchenrechtlich
nicht vorgesehene Volkswahl von Gemeindereferenten abgeschafft.
Für den notorischen Zürcher Kirchenhaß-Journalist
Michael Meier ist das ein Grund, um im Zürcher Regionalblatt ‘Tagesanzeiger’ Zeter und Mordio zu schreien.
Hinter der Entscheidung steht ein jahrelanger Streit zwischen der Zürcher Staatskirche, welche die Kirchensteuer
kontrolliert, und dem Bischof von Chur.
Der Streit eskalierte, als das Kirchensteuer-Gremium im Herbst
2009 selbstherrlich eine antikatholische Kirchenordnung verabschiedete.
Dort hieß es: „Kann kein Priester
als Pfarrer gewählt werden, wählt die Kirchgemeinde den Diakon, die Pastoralassistentin oder den Pastoralassistenten
mit Gemeindeleitungsfunktion auf eine Amtsdauer von drei Jahren.“
Der Bischof schlägt zurückMons.
Huonder hat diese illegale Bestimmung nun durch eine neue „Rahmenordnung für Seelsorgeräume“ faktisch
ersetzt.
Sie schafft – in Übereinstimmung mit dem Kirchenrecht – Laientheologen als Gemeindeleiter generell
ab.
Zugleich will der Bischof mehrere Pfarreien nach deutschem Vorbild bis zum Jahr 2018 zu Seelsorgeräumen
verbinden.
Deren Leitung übernimmt ein vom Bischof vorgeschlagener und auch von den Gemeinden gewählter
Pfarrer.
Die in den Seelsorgeräumen angestellten und fürstlich entlohnten Laientheologen heißen in
dem neuen Konzept „Pfarreibeauftragte“.
Sie werden ausschließlich vom Bischof oder seinem Stellvertreter
ernannt.
„Die Volkswahl entfällt“ – jammert Meier.
Die Strategie der BonzenMarkus Arnold – ein früherer
Staatskirchen-Bonze in Zürich – darf sich deswegen vor dem ‘Tagesanzeiger’ ausweinen und mit rechtlichen
Schritten gegen den Bischof drohen.
Doch ein Zürcher Jurist der Kantonsregierung winkte ab: „Bischof
Huonder macht nach kanonischem Recht wohl das, was er darf, auch wenn das im Widerspruch zur Kirchenordnung
steht.“
In Wahrheit steht die selbstgebastelte Kirchenordnung im Widerspruch zum weltweiten Kirchenrecht.
Der Jurist schlägt vor, daß die Zürcher Landeskirche unabhängig vom Bischof und in Auflehnung gegen
das Kirchenrecht Pastoralassistenten als Gemeindeleiter wählen könne.
Sprecher stellt klarEin Sprecher
von Bischof Huonder, Prälat Christoph Casetti, widerlegte in seiner Stellungnahme für den ‘Tagesanzeiger’
den Artikel von Meier.
Der Bischof hebe mit der „Rahmenordnung für Seelsorgeräume“ keine Wahlrechte
aus: „Das gibt es nach Abstimmungen immer wieder, daß Entwicklungen weiterlaufen“ – erklärt der Prälat.
Es komme seltener als früher zu Pfarrerwahlen, weil es „keine große Auswahl“ mehr gibt.
Die Pfarreien
würden vielmehr einen Pfarrer wählen, den sie mit anderen Gemeinden teilen müßten.
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Mighty Counsellor † 15:53:04 | Samstag, 2. Oktober 2010
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matt3 12:38:30 | Samstag, 2. Oktober 2010
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Mighty Counsellor † 12:26:36 | Samstag, 2. Oktober 2010
#1
monens 11:53:56 | Samstag, 2. Oktober 2010