19:00:31 | Sonntag, 17. Oktober 2010
Die Menschheitsbeglücker wollen Regelungen des Geschlechtslebens, die der tatsächlichen menschlichen Unvollkommenheit entsprechen. Von Edgar Julius Jung († 1934)

„Wird die schrankenlose Freiheit zum Gesetz erhoben, so sind natürlich keinerlei Verstöße dagegen möglich.“
© LollyKnit, Flickr, CC(kreuz.net) Der vollkommene Eros zwingt in der großen Liebe Mann und Frau in gleicher Weise zum Verlangen
nach dauerndem und ausschließlichem gegenseitigen Besitze.
Eine doppelte Moral, die einfach auf das
Herrenrecht des Mannes gegründet wird, wäre nicht zu rechtfertigen.
Die sittlichen Forderungen des
vollkommenen Eros bleiben deshalb in vollem Umfange bestehen.
Es ist also nicht falsch, wenn feministische
Kreise behaupten, ihre Gegner machten nach wie vor das Herrenrecht des Mannes geltend. Der Mann hat grundsätzlich
kein „Recht“, seiner polygamen Veranlagung zu frönen und gleichzeitig von der Frau Monogamie zu verlangen.
Die Verschiedenheit der sittlichen Beurteilung setzt erst in dem Augenblicke ein, in welchem Verstöße
gegen den vollkommenen Eros schon vorliegen.
Hier öffnet sich überhaupt die entscheidende Kluft zwischen
den Anschauungen: Die Menschheitsbeglücker wollen Regelungen des sozialen und damit auch des Geschlechtslebens,
welche der tatsächlichen menschlichen Unvollkommenheit entsprechen.
Schwärmerisch berufen sie sich
auf ihre Wahrheitsliebe und werfen denjenigen, die eine strenge Gesellschaftsordnung verlangen, Verlogenheit
vor.
Die Dinge liegen jedoch genau umgekehrt: wird die schrankenlose Freiheit zum Gesetz erhoben, so
sind natürlich keinerlei Verstöße dagegen möglich.
Jede Gebundenheit bringt dagegen die Gefahr der
Durchbrechung mit sich.
Deshalb kann doch die gebundene Regelung ein ewig gültiges Ideal anstreben,
also im letzten Sinne wahr sein. Die gesellschaftliche Heuchelei wird in solchen Fällen zur Tugend.
Wer jedoch die verhältnismäßig seltene Ausnahme, den Verstoß gegen die Gesellschaftsordnung, in den
Mittelpunkt der Betrachtung rückt, sieht nur deren Verlogenheit.
Um die Ausnahme zu beseitigen, wird
dann eine freiheitliche Regelung gefordert, die als solche eine ungleich größere Lüge bedeutet, nämlich
den Widerspruch gegen die kosmische Ordnung.
So fängt denn auch die Frage der doppelten Moral erst dann
an schwierig zu werden, wenn Verstöße gegen den vollkommenen Eros, die ausschließliche und beständige
Liebesverbundenheit der Geschlechter, vorliegen.
Und hier scheut der Verfasser ebensowenig wie in anderen
Fragen des Gesellschaftslebens die Vorwürfe wirklichkeitsblinder Doktrinäre, wenn er offen ausspricht:
Die Vergehen des Mannes gegen die geschlechtliche Treue sind anders zu bewerten wie die der Frau.
Die
Natur hat den Mann mit geschlechtlicher Aktivität ausgerüstet und setzt ihn deshalb größeren Versuchungen
aus als die Frau.
Wie widerspruchsvoll ist es doch, wenn die Verfechter der Frauenrevolution begeistert
die neue Kleidung der Frau preisen, gleichzeitig aber den Mann verurteilen, auf den die gezeigten Reize
ihre natürliche Wirkung ausüben.
Ein Sittlichkeitsverbrecher hat sich einmal vor Gericht ernsthaft
mit dem Einwande verteidigt, die neue Mode verursache ihm die größten Qualen.
Es ist eine unerhörte
Zumutung an die Geschlechtsnerven des Mannes, eigentlich nur zur zeitweiligen Reizung bestimmt, wenn sie
von morgens bis abends, allerorts und bei jeder Tätigkeit die Betonung der sekundären weiblichen Geschlechtsmerkmale
auf sich wirken lassen müssen.
Dieser Zustand muß entweder den Sinnenrausch zum Hebel des gesamten
menschlichen Lebens machen oder zur geschlechtlichen Abstumpfung führen.
Beide Möglichkeiten sind aber
tödlich für die wahre Erotik. Entscheidend bleibt aber die Tatsache, daß die Natur den Geschlechtsakt
beim Manne hinsichtlich seines körperlichen Zustandes ohne Folgen läßt.
Er trägt die Untreue nach
außen, während die Frau ihre Untreue in das eigentliche Geschlechtsverhältnis hineinträgt. „Die Lüge
wird lebendig.“
Aus „Die Herrschaft der Minderwertigen, ihr Zerfall und ihre Ablösung durch ein Neues
Reich“ (1930), dem Hauptwerk des konservativen deutschen Juristen, Politikers und Publizisten Edgar Julius
Jungs († 1934).
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