20:24:32 | Dienstag, 9. November 2010
Der Sankt Pöltner Bischof hat
behauptet, daß „Preßlmayer die falschen Schlüsse über die ‘Aktion Leben Österreich’ zieht“. Ich will daher in diesem Forum ein Experiment wagen. Von Dr. Josef Preßlmayer.

Die Leiche eines abgetriebenen US-Kindes, im
Müll gefunden
(kreuz.net) Mein Experiment besteht darin, daß ich eine Reihe von Tatsachen aufzähle und die Leser einlade,
selber Schlüsse zu ziehen.
Die ‘Aktion Leben’ ist in den Diözesen Salzburg, Linz und Graz-Seckau der
‘Katholischen Aktion’ und somit der Katholischen Kirche – teilsweise sogar in Personalunion – angegliedert.
Sie residiert in einer Reihe von Bundesländern kostenlos in kirchlichen Gebäuden.
Die ‘Aktion Leben’
erhielt von der Erzdiözese Salzburg nach dem letzten im Jahr 2006 veröffentlichten Jahresbericht rund
40.000 Euro.
Dazu heißt es im Jahresbericht: „58 Prozent der erforderlichen Mittel stammen aus Subventionen“.
Die Finanzkammer der Erzdiözese Salzburg steht als Quelle von Subventionen an erster Stelle. Sie hat
dazu 15 Prozent beigetragen.
Das kann man
hier nachlesen.
Es ist davon auszugehen, daß sich seit dem
Jahr 2006 nichts Wesentliches verändert hat.
Allerdings ist zu bemerken, daß die ‘Aktion Leben’ seither
keine Jahresberichte mehr im Internet veröffentlicht hat. Warum?
Wie glaubwürdig ist die ‘Aktion Leben’
angesichts dieser Zahlen, wenn ihre Sprecherin behauptet, daß „maximal zwei Prozent des gesamten Budgets“ –
offensichtlich des nicht repräsentativen Dachverbandes – kirchliche Subventionen sind.
Zugleich verschweigt
der Verein, daß seine Länder-Organisationen – die mit der ‘Aktion Leben Österreich’ unter einem organisatorischen
Dach existieren – kirchliche Gelder bekommen.
So spricht die ‘Aktion Leben Tirol’ ganz offen ihren „herzlichen
Dank für die großzügige Unterstützung“ aus, wobei die Diözese Innsbruck noch vor dem Land Tirol und
der Stadt Innsbruck an erster Stelle steht.
Auch das kann
online nachgeprüft werden.
Die ‘Aktion Leben’
steht für die FristenlösungDie ‘Aktion Leben’ setzt sich für die ‘Fristenlösung’ – die straflose
vorgeburtliche Kindstötung bis zur vierzehnte Lebenswoche ein.
Wenn das Kind behindert oder deren Mutter
unmündig ist, erlaubt die Fristenlösung, es bis zur Geburt legal zu ermorden.
Die ‘Aktion Leben’ praktiziert
eine tötungsoffene Beratung. Dabei empfiehlt sie – auch ohne von den schwangeren Müttern darauf angesprochen
zu werden – die Abtreibungs-Pille RU 466/Mifegyne.
Somit ist die scharfe Zurückweisung der Sprecherin
der ‘Aktion Leben’, Helene Göschka, „daß wir zur Abtreibung raten“, unbegründet.
Daß Angestellte
der ‘Aktion Leben’ zur Abtreibung raten, ist
hier dokumentiert.
Frau Göschka nannte meine Darstellung
der Sachverhalte eine „infame Behauptung“.
Ich habe deshalb gegen sie Anzeige an die Staatsanwaltschaft
wegen Beleidigung, nach Paragraph 115 des Strafgesetzbuches erstattet.
Die ‘Aktion Leben’ tabuisiert
die AbtreibungDie ‘Aktion Leben’ verurteilt das Zeigen von Plastikmodellen, Videos oder Photos ungeborener
Kinder – ob lebend oder von einem Abtreiber zerstückelt.
Sie bezeichnet das als „radikal“ und als eine
„Belästigung“.
Ferner leugnet sie das „Post-Abortion-Syndrom“.
Gebetsvigilien vor Kinderschlachthöfen
bezeichnet sie als „kontraproduktiv“.
Die ‘Aktion Leben’ führt im Wiener Franziskaner-Kloster sogenannte
Lehrgänge durch, wo sie ihre Fristenlösungs-Ideologie verbreitet.
Die offizielle katholische Nachrichten-Agentur
‘kathpress’ bewirbt diese Veranstaltungen.
Die Lehrgänge werden von der ‘Kirchlich pädagogischen Hochschule’
in Wien und Krems und somit aus Mitteln der Kirchensteuer der Diözesen Wien und Sankt Pölten
finanziert.
Die ‘Aktion Leben’ legt ihre Schriften und Zahlscheine in Kirchen aus. Dadurch bindet sie einen Großteil
der Pfarren Österreichs in ihr Marketing-Konzept ein.
Die Kirche in Österreich steht hinter der Fristenlösung
Die ‘Aktion Leben’ bestimmt maßgeblich mit, daß die Wiener Kirchenzeitung ‘Sonntag’ die Gläubigen
in das Fahrwasser der Fristenlösung bringt.
So beschrieb deren Chefredakteurin, Elvira Groiss, Lebensschützer,
die gegen eine
Ehrung von Kinderschlächtern demonstrierten als „gewaltbereit“.
Frau Groiss schreibt
auch, daß das Ziel der Fristenregelung darin bestand einen medizinisch einwandfreien „Abbruch“ zu gewährleisten.
Schließlich erlaubt Bischof Klaus Küng von Sankt Pölten selber Beratungsbetätigungen, mit denen in
Wien Billigabtreibungen in Spitälern vorgenommen werden, weil er der ‘Aktion Leben’ diese nicht verbietet,
sondern den Verein nur ersucht, diese „möglichst“ zu vermeiden.
Steht eine solche Fristenlösungs-Haltung
in Übereinstimmung mit der katholischen Lehre?
Soll und darf die Kirche eine Selektion weiter unterstützen,
die wir aus der Geschichte von der Auschwitz-Rampe kennen?
Wenn nicht, haben Sie die Möglichkeit, die
Petition an den Papst auf
‘kath-prolife.at’ zu unterstützen.
Wenn Sie nach Ihrem Tod gefragt werden
„Was hast Du den geringsten meiner Brüder getan“, dann können Sie mit Recht auf diese Hilfe verweisen.
Damit haben Sie gegen den teuflischen Ungeist der Kinder-Ausrottung in der gottlosen, aussterbenden europäischen
Zivilisation aufbegehrt.
Der Autor ist Gesundheitspsychologe und Kurator des 1. Europäischen Lebensschutz-Museums.
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