Euthanasie
Zweischneidig
Ein 45jähriger Brite leidet an einer unheilbaren Krankheit. Sie wird ihm langsam den Körper – aber nicht den Verstand – rauben. Der Brite fürchtet sich vor der totalen Hilfslosigkeit, die ihm bevorsteht. Aber noch mehr fürchtet er sich vor seinen Ärzten.
(kreuz.net, London) Oliver Leslie Burke (45) leidet seit 13 Jahren an einer zerebralen Atarxie. Es handelt sich dabei um eine unheilbare, fortschreitende Hirnerkrankung.

Die zerebrale Atarxie bewirkt eine Störung der Koordination von Muskelbewegungen. Inzwischen hat ihn sein Leiden an den Rollstuhl gefesselt.

Seine Krankheit führt im Endstadium zu einer völligen Hilflosigkeit. Burke wird dann auf eine künstliche Ernährung angewiesen sein – sofern er sie bekommen wird.

Das Problem liegt bei den britischen Gesetzen.

Diese schützen das Leben und die Menschenwürde nur sehr beschränkt. Darum muß ein Atarxie-Patient im Endstadium befürchten, daß die Ärzte hinter seinem Rücken beschließen, ihn – zu seinem Besten natürlich – verhungern zu lassen.

In diesem Fall würde er – so Burke über sich selber – ohne Nahrung und Flüssigkeit zwei bis drei Wochen die Hölle durchleben: „In dieser Zeit wäre ich über das, was mir angetan wird, bei vollem Bewußtsein. Es würde mir lediglich die Kontrolle über meinen Körper und mein Sprachzentrum fehlen.“

Um zu verhindern, daß andere ihn eines Tages in den Hungerbunker schicken, klagte Burke im Februar 2004 gegen jene Regelung der britischen Ärztekammer, die genau das ermöglicht.

Schon vor drei Jahren hat die britische Ärztekammer Empfehlungen zum assistierten Selbstmord beschlossen. Sie erlauben es den Ärzten des Landes, die künstliche Ernährung eines Patienten unabhängig von dessen tatsächlichem oder vermuteten Willen abzubrechen.

Es genügte, daß die künstliche Ernährung nach Urteil des Arztes „Leiden verursacht“ oder „den Patienten mehr belastet als nützt“.

Dem schwerkranken Oliver Burke war diese Regelung nicht geheuer. Deshalb zog er gegen sie vor Gericht.

Der von Burke angestrengte Prozeß begann im Februar 2004. Fünf Monat später gab das Gericht dem Atarxie-Patienten Recht. Doch Burkes Albtraum ist noch nicht vorüber.

Eine Gruppe britischer Ärzte hat die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes angefochten. Das berichtete der ‘Britische Rundfunk’ vor einer Woche.

Der Anwalt der Ärzte erklärt, daß das neue Gesetz seine Mandanten in eine unmögliche Situation bringe: „Ein Arzt sollte niemals genötigt werden, eine bestimmte Behandlung anzuwenden oder zu unterlassen.“

Ärzte könnten nicht mehr frei entscheiden, welche Behandlung sinnvoll sei und welche nicht.

Eine interessante Stellungnahme zur Auseinandersetzung kam von der Bischofskonferenz von England und Wales am letzten Donnerstag. Die Bischöfe wiesen auf die Zweischneidigkeit der gegenwärtigen Rechtslage hin.

Einerseits stehen die Bischöfe voll und ganz hinter dem persönlichen Anliegen von Oliver Burke.

Andererseits sei durch den Gerichtsentscheid zugunsten des Atarxie-Patienten eine gefährliche Situation erzeugt. Es habe nämlich das Prinzip der Autonomie absolut gesetzt.

Von nun an müßten sich Ärzte bezüglich lebenserhaltender oder lebensverlängernder Behandlungen dem Willen des Patienten beugen.

Dieser Zwang könne auch anders herum interpretiert werden.

Dann könne ein Patient seinen Arzt auch dazu verpflichten, lebenserhaltende Maßnahmen abzubrechen und ihm bei einem Selbstmord beizustehen.

Die Bischöfe betonen deshalb auch die positive Seite des Berufungsverfahrens. Es stellt klar, daß das Autonomie-Prinzip – bei aller Legitimität – nicht absolut gesehen werden kann.

Die Frage bleibt, wie Oliver Burke mit dieser Erkenntnis leben beziehungsweise sterben wird.
      
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