Ein 45jähriger Brite leidet an einer unheilbaren Krankheit. Sie wird ihm langsam den Körper – aber nicht den Verstand – rauben. Der Brite fürchtet sich vor der totalen Hilfslosigkeit, die ihm bevorsteht. Aber noch mehr fürchtet er sich vor seinen Ärzten.
(kreuz.net, London) Oliver Leslie Burke (45) leidet seit 13 Jahren an einer zerebralen Atarxie. Es handelt
sich dabei um eine unheilbare, fortschreitende Hirnerkrankung.
Die zerebrale Atarxie bewirkt eine Störung
der Koordination von Muskelbewegungen. Inzwischen hat ihn sein Leiden an den Rollstuhl gefesselt.
Seine
Krankheit führt im Endstadium zu einer völligen Hilflosigkeit. Burke wird dann auf eine künstliche
Ernährung angewiesen sein – sofern er sie bekommen wird.
Das Problem liegt bei den britischen Gesetzen.
Diese schützen das Leben und die Menschenwürde nur sehr beschränkt. Darum muß ein Atarxie-Patient
im Endstadium befürchten, daß die Ärzte hinter seinem Rücken beschließen, ihn – zu seinem Besten
natürlich – verhungern zu lassen.
In diesem Fall würde er – so Burke über sich selber – ohne Nahrung
und Flüssigkeit zwei bis drei Wochen die Hölle durchleben: „In dieser Zeit wäre ich über das, was
mir angetan wird, bei vollem Bewußtsein. Es würde mir lediglich die Kontrolle über meinen Körper und
mein Sprachzentrum fehlen.“
Um zu verhindern, daß andere ihn eines Tages in den Hungerbunker schicken,
klagte Burke im Februar 2004 gegen jene Regelung der britischen Ärztekammer, die genau das ermöglicht.
Schon vor drei Jahren hat die britische Ärztekammer Empfehlungen zum assistierten Selbstmord beschlossen.
Sie erlauben es den Ärzten des Landes, die künstliche Ernährung eines Patienten unabhängig von dessen
tatsächlichem oder vermuteten Willen abzubrechen.
Es genügte, daß die künstliche Ernährung nach
Urteil des Arztes „Leiden verursacht“ oder „den Patienten mehr belastet als nützt“.
Dem schwerkranken
Oliver Burke war diese Regelung nicht geheuer. Deshalb zog er gegen sie vor Gericht.
Der von Burke angestrengte
Prozeß begann im Februar 2004. Fünf Monat später gab das Gericht dem Atarxie-Patienten Recht. Doch
Burkes Albtraum ist noch nicht vorüber.
Eine Gruppe britischer Ärzte hat die Entscheidung des Obersten
Gerichtshofes angefochten. Das berichtete der ‘Britische Rundfunk’ vor einer Woche.
Der Anwalt der Ärzte
erklärt, daß das neue Gesetz seine Mandanten in eine unmögliche Situation bringe: „Ein Arzt sollte
niemals genötigt werden, eine bestimmte Behandlung anzuwenden oder zu unterlassen.“
Ärzte könnten
nicht mehr frei entscheiden, welche Behandlung sinnvoll sei und welche nicht.
Eine interessante Stellungnahme
zur Auseinandersetzung kam von der Bischofskonferenz von England und Wales am letzten Donnerstag. Die
Bischöfe wiesen auf die Zweischneidigkeit der gegenwärtigen Rechtslage hin.
Einerseits stehen die Bischöfe
voll und ganz hinter dem persönlichen Anliegen von Oliver Burke.
Andererseits sei durch den Gerichtsentscheid
zugunsten des Atarxie-Patienten eine gefährliche Situation erzeugt. Es habe nämlich das Prinzip der
Autonomie absolut gesetzt.
Von nun an müßten sich Ärzte bezüglich lebenserhaltender oder lebensverlängernder
Behandlungen dem Willen des Patienten beugen.
Dieser Zwang könne auch anders herum interpretiert werden.
Dann könne ein Patient seinen Arzt auch dazu verpflichten, lebenserhaltende Maßnahmen abzubrechen und
ihm bei einem Selbstmord beizustehen.
Die Bischöfe betonen deshalb auch die positive Seite des Berufungsverfahrens.
Es stellt klar, daß das Autonomie-Prinzip – bei aller Legitimität – nicht absolut gesehen werden kann.
Die Frage bleibt, wie Oliver Burke mit dieser Erkenntnis leben beziehungsweise sterben wird.
Email-Adressen der Empfänger
Lesermeinungen
Sie haben eine Meinung zu diesem Artikel? Dann verfassen Sie einen Beitrag. Bleiben Sie in Ihrem Kommentar sachlich und bemühen Sie sich um eine erträgliche Diskussionsatmosphäre. Bedenken Sie, daß Ihr Beitrag noch über Jahre hinweg abrufbar und durch Suchmaschinen im Internet auffindbar ist.
Die Redaktion übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Leserbeiträge. Sie behält sich das Recht vor, Beiträge zu löschen oder Leser aus der Debatte auszuschließen.