Homosexuellenkonkubinat: Die Stellungnahme von Bischof Küng
Bischof Küng: Die Zukunft der Gesellschaft hängt in großem Maße davon ab, ob die in der Ehe begründete Familie, insbesondere die kinderreiche, wirksam und entschlossen gefördert wird.
(kreuz.net, Salzburg) Zu dem von der österreichischen Bischofskonferenz abgesegneten Grundsatzpapier
der österreichischen Christdemokraten (ÖVP) hat sich schon im September der in der Bischofskonferenz
für die Familien zuständige Bischof Klaus Küng zu Wort gemeldet.
In seiner Stellungnahme bezeichnet
Bischof Küng es als „Schwachpunkt“, daß Lebensgemeinschaften de facto fast die gleichen Vorteile empfangen
wie eheliche Beziehungen.
Es werde zwar auf lobenswerte Weise die Gleichstellung homosexueller Partnerschaft
mit der Ehe vermieden, aber zu wenig berücksichtigt, wie viele und wie große soziale Leistungen von
einer stabilen Familie mit Kindern für den Staat und die Gesellschaft erbracht werden.
„Um diese soziale
Ungerechtigkeit zu beheben, beziehungsweise um tatsächlich entschlossen zu fördern, was für eine gesunde
Entwicklung der Gesellschaft von größter Bedeutung ist, wären Überlegungen dringend nötig,“ meint
Bischof Küng in seiner Stellungnahme.
Dagegen sei es positiv, daß das Grundsatzpapier der ÖVP den
eindeutigen Vorrang der Ehe zwischen Mann und Frau einräume und die Adoptionsmöglichkeit für gleichgeschlechtliche
Paare eindeutig ablehne: „Kinder brauchen für eine gesunde Persönlichkeitsentwicklung Vater und Mutter
mit deren unterschiedlicher Art der Zuwendung und Liebe. Die Zukunft der Gesellschaft hängt in großem
Maße davon ab, ob die in der Ehe begründete Familie, insbesondere die kinderreiche, wirksam und entschlossen
gefördert wird.“
Email-Adressen der Empfänger
2 Lesermeinungen
Sie haben eine Meinung zu diesem Artikel? Dann verfassen Sie einen Beitrag. Bleiben Sie in Ihrem Kommentar sachlich und bemühen Sie sich um eine erträgliche Diskussionsatmosphäre. Bedenken Sie, daß Ihr Beitrag noch über Jahre hinweg abrufbar und durch Suchmaschinen im Internet auffindbar ist.
Die Redaktion übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Leserbeiträge. Sie behält sich das Recht vor, Beiträge zu löschen oder Leser aus der Debatte auszuschließen.
Weisheit der Gottesfeinde Die Kommunisten und Freimaurer kannten die Katholiken gut genug, um seinerzeit
folgendes Ziel formulieren zu können: Zerstört die Familien – und zerstört die Sitten –, und ihr zerstört
die katholische Kirche.
Vorrang der Ehe? Lebensgemeinschaften sind im Gegensatz zur (zivilen) Ehe unverbindlich. Es gibt keine
Unterhalts- oder Beistandspflicht – warum dann ein Zeugnisentschlagungsrecht oder Auskunftsrecht? Es gibt
kein gemeinsames (im Fall der Trennung) aufzuteilendes Vermögen – warum dann ein Eintrittsrecht in Mietverträge?
Nach einer Scheidung besteht die Unterhaltspflicht fort bis zu einer neuerlichen Eheschließung – während
einer Lebensgemeinschaft ruht der Unterhaltsanspruch, nach deren Beendigung ist der geschiedene Ehepartner
wieder unterhaltspflichtig. Wenn die Unverbindlichkeit einer Lebensgemeinschaft gewünscht wird, warum
soll sie dann Dritten gegenüber Rechtswirkungen erzeugen? Wenn eine Lebensgemeinschaft alle Vorteile
einer Ehe ohne deren Pflichten hat, warum dann überhaupt zivil heiraten? Ein Glaube ohne Taten ist leer.
Ein Vorrang ohne Vorteile nur eine leere Worthülse.