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Samstag, 13. November 2004 20:47
Homosexuellenkonkubinat: Die Stellungnahme von Bischof Küng
Bischof Küng: Die Zukunft der Gesellschaft hängt in großem Maße davon ab, ob die in der Ehe begründete Familie, insbesondere die kinderreiche, wirksam und entschlossen gefördert wird.
(kreuz.net, Salzburg) Zu dem von der österreichischen Bischofskonferenz abgesegneten Grundsatzpapier der österreichischen Christdemokraten (ÖVP) hat sich schon im September der in der Bischofskonferenz für die Familien zuständige Bischof Klaus Küng zu Wort gemeldet.

In seiner Stellungnahme bezeichnet Bischof Küng es als „Schwachpunkt“, daß Lebensgemeinschaften de facto fast die gleichen Vorteile empfangen wie eheliche Beziehungen.

Es werde zwar auf lobenswerte Weise die Gleichstellung homosexueller Partnerschaft mit der Ehe vermieden, aber zu wenig berücksichtigt, wie viele und wie große soziale Leistungen von einer stabilen Familie mit Kindern für den Staat und die Gesellschaft erbracht werden.

„Um diese soziale Ungerechtigkeit zu beheben, beziehungsweise um tatsächlich entschlossen zu fördern, was für eine gesunde Entwicklung der Gesellschaft von größter Bedeutung ist, wären Überlegungen dringend nötig,“ meint Bischof Küng in seiner Stellungnahme.

Dagegen sei es positiv, daß das Grundsatzpapier der ÖVP den eindeutigen Vorrang der Ehe zwischen Mann und Frau einräume und die Adoptionsmöglichkeit für gleichgeschlechtliche Paare eindeutig ablehne: „Kinder brauchen für eine gesunde Persönlichkeitsentwicklung Vater und Mutter mit deren unterschiedlicher Art der Zuwendung und Liebe. Die Zukunft der Gesellschaft hängt in großem Maße davon ab, ob die in der Ehe begründete Familie, insbesondere die kinderreiche, wirksam und entschlossen gefördert wird.“
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2 Lesermeinungen:
Sonntag, 12. Dezember 2004 17:45
Dolfus: Weisheit der Gottesfeinde
Die Kommunisten und Freimaurer kannten die Katholiken gut genug, um seinerzeit folgendes Ziel formulieren zu können: Zerstört die Familien – und zerstört die Sitten –, und ihr zerstört die katholische Kirche.
Sonntag, 14. November 2004 18:11
Mag. Gernot Steier: Vorrang der Ehe?
Lebensgemeinschaften sind im Gegensatz zur (zivilen) Ehe unverbindlich. Es gibt keine Unterhalts- oder Beistandspflicht – warum dann ein Zeugnisentschlagungsrecht oder Auskunftsrecht? Es gibt kein gemeinsames (im Fall der Trennung) aufzuteilendes Vermögen – warum dann ein Eintrittsrecht in Mietverträge?
Nach einer Scheidung besteht die Unterhaltspflicht fort bis zu einer neuerlichen Eheschließung – während einer Lebensgemeinschaft ruht der Unterhaltsanspruch, nach deren Beendigung ist der geschiedene Ehepartner wieder unterhaltspflichtig.
Wenn die Unverbindlichkeit einer Lebensgemeinschaft gewünscht wird, warum soll sie dann Dritten gegenüber Rechtswirkungen erzeugen?
Wenn eine Lebensgemeinschaft alle Vorteile einer Ehe ohne deren Pflichten hat, warum dann überhaupt zivil heiraten?
Ein Glaube ohne Taten ist leer. Ein Vorrang ohne Vorteile nur eine leere Worthülse.
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