18:31:40 | Donnerstag, 3. Februar 2011
Die abartige deutsche Justiz hat kürzlich bewiesen, daß sie das Wort Gerechtigkeit von Rache ableitet. Ausbaden muß den Wahnsinn ein 92jähriger Mann.

Die Webseite der ‘Preussischen Allgemeinen Zeitung’ berichtet über den „Justizskandal“
(kreuz.net) Der Blogs
‘fact-fiction.net’ hat Ende Dezember die Verurteilung des Greises und ehemaligen
Leutnants der Gebirgstruppen der Deutschen Wehrmacht, Josef Scheungraber (92), kommentiert:
„Gestern
beobachtete ich in einer Gaststätte die Weihnachtsfeier eines Seniorenvereins: Die meisten waren über
80“ – erklärt der Blog:
„Dabei kam mir unwillkürlich der Gedanke, was für abartige Richter und Staatsanwälte
es sein müssen, die solche Leute vor Gericht zerren und befragen wollen über Vorgänge, die 66 oder
70 Jahre zurückliegen.“
Krieg ist KriegScheungraber „soll“ im Juni 1944 in Italien während des Rückzugs
der deutschen Truppen den Befehl zu einer Vergeltungsmaßnahme gegeben haben, bei der vierzehn Personen
bei der Sprengung eines Hauses ums Leben kamen.
Zuvor waren zwei Soldaten der Kompanie Scheungrabers
von Partisanen aus dem Hinterhalt ermordet worden.
Ein dritter entkam verwundet zu seiner Kompanie, die
mit der Wiederherstellung einer wichtigen, von Partisanen gesprengten Brücke beschäftigt waren.
Diese
und ähnliche völkerrechtswidrige Untaten der italienischen Partisanen wurden mit Gesetzen von 1946 und
1953 amnestiert – so wie die italienischen Kriegsverbrechen in Libyen, Äthiopien und auf dem Balkan.
Nach dem Krieg betrieb Scheungraber eine Schreinerei und ein Möbelhaus.
Von 1955 bis 1972 saß er für
die ‘Bürgervereinigung Ottobrunn’ im Gemeinderat von Ottobrunn im Landkreis München.
Vermutungen und
schwache IndizienIm September 2006 wurde Scheungraber – bereits über 85jährig – in Italien in einem
rechtsstaatswidrigen Abwesenheitsverfahren zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Darauf beeilte
sich die Münchener Staatsanwaltschaft, Anklage gegen ihn und den damaligen Kommandeur des Gebirgspionier-Bataillons
818 zu erheben.
Die Anklage gegen die beiden hochbetagten Herren beruhte auf Vermutungen und schwache
Indizien.
Das Verfahren gegen den Kommandeur wurde wegen Verhandlungsunfähigkeit eingestellt.
Vergeblich
suchte man nach Beweisen, daß Scheungraber den Befehl zur Sprengung des Hauses erteilt oder wenigstens
durchgeführt habe.
Man bot den einzigen Überlebenden von damals auf, der ihn belastete.
Zudem behauptete
ein ehemaliger Mitarbeiter Scheungrabers, daß dieser auf einer Betriebsfeier in den 70er Jahren angeblich
mit dem Massaker „geprahlt“ habe.
Der Greis wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Urteil ist seit
dem 11. November 2010 rechtskräftig.
Der Partisane hat etwas anderes gesehenJetzt meldete sich in
der
‘Preussischen Allgemeinen Zeitung’ der Münchner Strafverteidiger, Dr. Klaus Goebel, zu Wort.
Er
gehörte zu Scheungrabers Verteidigerteam. In dem Beitrag spricht er von einem Justizskandal:
„Nun soll
also ein schwerkranker, pflegebedürftiger 92jähriger, der kaum noch sehen und hören kann, ins Gefängnis
gebracht werden, um für den Rest seiner Tage hinter Gittern dahinzuvegetieren – so wollen es die bayerische
Staatsanwaltschaft und deren Weisungsgeber.“
Weil man keine Beweise fand, „genügten dem Gericht bloße
Annahmen – nicht einmal durchschlagende Indizien – für die Behauptung seiner Täterschaft“ – stellt Goebel
fest:
„So etwa meinte das Gericht, die nachgewiesene Tatsache, daß der Angeklagte am Tage der Sprengung
bei der Beerdigung seiner Soldaten im etwa 17 Kilometer entfernten Ort Umbertide die Gedenkansprache hielt,
mit der Fiktion beiseite schieben zu können, er – der angeblich der einzige Offizier vor Ort gewesen
sei – könne den Befehl zur Sprengung des Hauses auch am Morgen dieses Tages gegeben haben.“
Für diesen
Befehl habe er sich bei der Division die Genehmigung eingeholt.
Dabei blieb die erwiesene Tatsache außer
Betracht, daß auch andere Wehrmachtseinheiten im fraglichen Raum stationiert waren.
Ein damals 19jähriger
Partisanenanführer hatte durch das Fernglas Truppen in schwarzen Uniformen – also keine Wehrmachtstruppen –
ausgemacht.
Doch die Strafkammer folgte seiner Aussage einfach nicht.
Das Gericht phantasiert sich die
Motivlage des Angeklagten zusammenAm Ende zog das Gericht aus schwachen Indizien noch einen unmöglichen
Schluß.
Der von der Verteidigung herangezogene ehemalige Oberst Klaus Hammel zeigte vor Gericht auf,
daß der vom Gericht unterstellte Geschehensablauf aus militärischen Gründen unmöglich war.
Vorausgehend
hatte das Gericht Hammels Ladung immer wieder verschleppt.
Er mußte schließlich von der Verteidigung
durch den Gerichtsvollzieher geladen werden, um seine Anhörung zu erzwingen.
Rechtsanwalt Goebel betont
in seinem Artikel, daß selbst eine erhärtete Täterschaft für sich genommen noch keine Verurteilung
wegen Mordes zur Folge hätte haben können.
Dazu hätte es weiterer Nachweise über die Motivlage des
Täters bedurft.
Diese wurde vom Gericht einfach hingebogen: „Bei der Urteilsverkündung am 11. August
2009 mußten wir drei Verteidiger mit ungläubigem Staunen hören, daß der Angeklagte 1944 angeblich
aus »eigenen Wut- und Rachegefühlen« gehandelt habe“ – schreibt der Jurist.
Die Beweggründe des Angeklagten
stünden „auf sittlich tiefster Stufe“ und seien „besonders verachtenswert“.
Goebel kommentiert: „Mit
dieser Annahme meinte das Gericht zu den für den Mordtatbestand erforderlichen »niedrigen Beweggründen«
kommen zu können.“
Nur so seien die bei einem Totschlagsdelikt längst eingetretene Verjährung zu vermeiden
gewesen.
Zwei Gerichte widersprechen sichDer Erste Strafsenat des Bundesgerichtshofes unter Vorsitz
des Links-Ideologen Armin Nack lehnte Scheungrabers Revisionsantrag ab.
Die Begründung erfolgte entgegen
der Annahme des Landgerichts – und somit urteilswidrig – mit dem Argument, daß Scheungraber mit dem Bataillonskommandeur
zusammengewirkt habe, nicht aber mit der Division.
Goebel stellt fest, daß die Versionen der beiden
Gerichte sich gegenseitig ausschließen.
Der Strafsenat des Bundesgerichtshofes ist juristisch an die
Tatsachenfeststellungen des Erstgerichts gebunden.
Dennoch erfand es – in Abweichung von diesem – hinzu,
daß Scheungraber bei der Sprengung anwesend gewesen sei.
Strafverteidiger Goebel hat den Eindruck einer
politischer Voreingenommenheit Nacks:
„Armin Nack war viele Jahre lang Landesvorsitzender einer Vereinigung
von SPD-Juristen.“
Ein politisches UrteilDer Fall wurde inzwischen an das deutsche Bundesverfassungsgericht
weitergezogen.
Es wird sich auch mit der grundrechtswidrigen Meinung beider Strafgerichte befassen müssen,
daß Alter und Zeitspanne von 66 Jahren seit dem Zeitpunkt der angeblichen Tat „in Fällen der vorliegenden
Art“ die Verhängung der lebenslangen Freiheitsstrafe „nicht unverhältnismäßig“ machten.
„Soll das
heißen, dass in mit Ereignissen im Zweiten Weltkrieg zusammenhängenden Fällen ein Sonderrecht gilt?“ –
fragt der Rechtsanwalt.
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