Paedophilie
Mißbrauch oder Belästigung?
Der Schuldige spricht von einem „schweren Vergehen“. Die Erzdiözese Köln reagiert mit der gebotenen Hysterie. Doch warum wurde die Tat mit einem bloßen Strafbefehl geahndet?
Webseite von Hw. Rainer Gille
Webseite von Hw. Rainer Gille
(kreuz.net) „Ich bin mit sofortiger Wirkung von meinen Aufgaben im Seelsorgebereich Morsbach / Friesenhagen / Wildbergerhütte entpflichtet und von meinem priesterlichen Dienst beurlaubt.“

Das erklärt der Zivilpriester, Monsignore Rainer Gille (64), auf der Webseite seines bisherigen Wirkungsfeldes.

Der Geistliche gehört zur Erzdiözese Köln.

Grund für seine Suspendierung ist eine rechtskräftige Verurteilung im vergangenen Jahr wegen „sexuellen Mißbrauchs eines Kindes“.

Der Geistliche redet von einem „schweren Vergehen“, das er sehr bereue.

Doch diese Aussage widerspricht der Tatsache, daß der sogenannte Mißbrauch durch einen bloßen Strafbefehl geahndet wurde.

Dabei handelt es sich um ein vereinfachtes Verfahren im deutschen Recht, das nur bei Fällen leichter Kriminalität Anwendung findet.

Der nicht näher spezifizierte Fall soll sich vor zwanzig Jahren zugetragen haben.

Das Alter des Opfers und die Art der Belästigung wurde nicht bekannt.

In seiner Stellungnahme bezeichnete der Zivilpriester es als eine schwere Pflichtverletzung, daß er sein Erzbistum nicht über den Strafbefehl informiert habe.

Er wisse, daß er sich seiner Verantwortung stellen müsse, und bekenne mit „großer Scham“ seine Tat.

Monsignore Gille wurde bereits am 17. Februar mit sofortiger Wirkung von seinen Aufgaben als Pfarrer und Vorsitzender seines Kirchengemeindeverbandes entpflichtet.

Die Ausübung seines priesterlichen Dienstes außerhalb des privaten Rahmens ist ihm bis auf weiteres untersagt.

Das Erzbistum meldet den Sachverhalt gemäß Kirchenrecht nach Rom, wo über weitere disziplinarische Maßnahmen gegen den Priester entschieden wird.
      
15 Lesermeinungen
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#17   neverland   13:14:49 | Samstag, 26. Februar 2011
Fragt die Ledertrine
Rechtsanwältin Ulrich Gass aus dem schönen Heilbronn.
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#16   Kapituliernix von Koppelschloß   11:00:31 | Mittwoch, 23. Februar 2011
Es geschehen noch Zeichen und Wunder: Ausweisung – Kinderschänder muss Deutschland verlassen
Nachdem ein Schneider für den Missbrauch seiner Nicht verurteilt wurde, darf er nicht mehr in Deutschland leben. Der 47-Jährige wird abgeschoben.
Ein verurteilter Kinderschänder aus dem Münsterland muss Deutschland verlassen und in seine türkische Heimat zurückkehren. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster bestätigte eine entsprechende Entscheidung kommunaler Ämter. Der 47-Jährige lebt seit 1987 in der Bundesrepublik. Er hatte sich mit einer Klage gegen die Ausweisung gewehrt.
Die öffentliche Sicherheit habe allerdings Vorrang gegenüber den Nachteilen für den Mann und seine Familie, sagte der Vorsitzende des Senats beim Urteil.
Bereits in den Jahren um 1990 hatte sich der Schneider aus dem Kreis Steinfurt an kleinen Mädchen im familiären Umfeld vergangen, unter anderem an einer Nichte. Der Missbrauch war allerdings erst Jahre später bekanntgeworden, als die Opfer ihr Schweigen brachen.
2005 war der Türke dann schließlich für die Taten zu drei Jahren und sieben Monaten Gefängnis verurteilt worden. Daraufhin hatte der Kreis die Ausweisung angeordnet.
Der 47-Jährige hat heute eine Familie mit drei Kindern. Nach Ansicht einer Psychiaterin können die Behörden die Kinder im Umfeld des Mannes nicht mit Sicherheit vor Missbrauch schützen. Nach der Ausweisung gilt für den Mann ein Einreiseverbot (Aktenzeichen: 18 A 1603/10). Das Urteil ist sofort rechtskräftig.
Quelle:www.welt.de/…chland-verlassen.ht…
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#15   Paul M.   03:26:40 | Mittwoch, 23. Februar 2011
Seht Ihr?
Die sehr, sehr seltenen Missbrauchsfälle in der Kirche werden nur von den altliberalen Krawattenpriestern begangen, nicht von den tiefreligiösen Altgläubigen, die es nie nötig hatten, der sexualisierten „modernen“ Zeitgeist-Verdorbenheitsgesellschaft hinterherzuhecheln!
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#14   Didaskala   21:57:44 | Dienstag, 22. Februar 2011
Zur Kleidung von Hw. Monsignore Rainer Gille
hier eine Bemerkung des hochseligen Herrn Geheimrats Johnann Herich Jung-Stilling (1740-1817) aus dem Jenseits gelegentlich einér Begegenung in Frankfurt am Main:
…„Mein Vater brachte mir dann bei
Das Nähen und die Schneiderei.
Als Kleidermacher zog ich lang
Durchs Land in frohem Schaffensdrang.
Bis in mein hohes Alter war
Für mich es selbstverständlich klar,
Zu nähn – zu flicken auch nicht minder –
Die Kleidung für die Frau und Kinder.
Ich fertigte nebstdem sodann
Für mich auch die Gewandung an.
Stets sah man mich schick angezogen:
In Form und Farbton ausgewogen.
Betonen möchte dieses ich,
Weil es empört und aufregt mich,
Wie heut gar manchen Kirchenmann
Im Gammler-Look ich sehen kann.
Selbst Stillings-Freunde muss ich sehen
In schludriger Gewandung gehen.
Es sind meist Männer, kaum auch Frauen,
Die so sich unter Menschen trauen…“
Quelle:
Irdische Berufstätigkeiten des hochseligen Herrn Geheimrats Jung-Stilling www.uni-siegen.de/…/berufe_stilling.pdf
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#13   biomilch   16:49:19 | Dienstag, 22. Februar 2011
Die hässliche Seite des netten Didi
Bevor Dietrich W. die taz mitbegründete www.taz.de/…te-des-netten-didi/, hat er in der Odenwaldschule über Jahre mit Kindern masturbiert. Pädosexuelle, die Missbrauch propagierten, verlachte er als „Irre“. :-!
Im Abschlussbericht: 132 Fälle sexuellen Missbrauchs listet der Abschlussbericht der Odenwaldschule vom Dezember 2010 auf. Der Opferverein „Glasbrechen“ rechnet sogar mit 300 bis 400 Betroffenen. Der Bericht teilt die Fälle in fünf Kategorien ein: ;-) Stufe 1 erfasst Übergriffe, die Schüler bei anderen beobachtet haben, :-$ Stufe 2 erfolgreich abgewehrte Übergriffe, :-P Stufe 3 häufige Berührungen in sexueller Absicht und Masturbieren, :-O Stufe 4 Geschlechts-, Anal- und Oralverkehr, :-@ Stufe 5 steht für Vergewaltigungen. Dietrich W. taucht als „Kunstlehrer“ auf und wird in :-! Stufe 3 erfasst.
In der taz: Als Journalist gehörte :-! W. Ende der Siebzigerjahre zu den taz-Redakteuren der ersten Stunde. Er schrieb bis 1989 regelmäßig als Stuttgart-Korrespondent für die taz. Später arbeitete :-! er für den Stern und die Zeit sowie für die SWR-Kindersendung „Tigerenten Club“. Als die Vorwürfe bekannt wurden, begann ein Rechercheteam der taz, :-! W.s Verbindung zur taz und zu deren pädosexuellen Veröffentlichungen in den Achtzigerjahren zu prüfen. Diese Ganze Geschichte ist ein erstes Ergebnis. :)%
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#12   Cybuzar   14:51:01 | Dienstag, 22. Februar 2011
Schwere ist ein relativer Begriff,
wenn man zum Beispiel Hausfriedensbruch als leichtes Vergehen ansieht, ist Kindesmissbrauch ein schweres. Jeweils am Strafrahmen zu erkennen.
Hausfriedensbruch: bis zu einem Jahr
Kindesmissbrauch: bis zu zehn Jahren
Der Priester hat sich auch im strafrechtlichen Sinne völlig richtig ausgedrückt.
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#11   einstein   14:06:41 | Dienstag, 22. Februar 2011
@Melchisedek
Melchisedek: Nach Kirchenrecht kann nur die Kastration in Frage kommen, um dem ewigen Höllenflammen zu entgehen.
Nicht nur nach dem Kirchenrecht, sondern auch nach der Bibel wäre eine Kastration die einzige Lösung!
„Wenn dich dein linkes Auge zum Bösen verführt, dann reisse es heraus, denn es ist besser, einäugig in …
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#10   Didaskala   14:01:41 | Dienstag, 22. Februar 2011
Vielleicht liegt es doch *auch* am Pflicht-Zölibat?
Sicher hat dieses Vorteile, aber auch Nachteile.
Dazu eine Privat-Offenbarung aus dem Jenseits:
Vor- und Nachteile des Zölibats [ab Seite 4 zur Sache; davor Jubel über die Heilige Stadt] www.uni-siegen.de/…/zoelibat_nutzen.pdf
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#9   Wiesbadener   14:00:33 | Dienstag, 22. Februar 2011
20 Jahre ohne Verfehlungen?
Nur für mich zum Verständnis:
Der nicht näher spezifizierte Fall soll sich vor zwanzig Jahren zugetragen haben.
Und gab es keine weitere Verfehlungen?
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#8   Melchisedek   13:51:17 | Dienstag, 22. Februar 2011
Nach Kirchenrecht kann…
nur die Kastration in Frage kommen, um dem ewigen Höllenflammen zu entgehen.
Oder was meinen Dr. Guillotine dazu ?
:-O o^/ o^/
Übrigens hat sich die taz am Sonntag ihrer Pädo’‘philie’’ gestellt:
www.taz.de/…eite-des-netten-didi/
:-S o.O o.O
Zu Richtern fällt mir generell ein:
‘‘Der Richter urteilt nach dem Gesetzbuch, die Geschworenen aufgrund ihrer Vernunft.’’
O:) :-D :-D
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#7   Rudolfus   13:18:48 | Dienstag, 22. Februar 2011
Der geweihte Herr ist rechtskräftig verurteilt und bekennt „das schwere Vergehen“.
In der Gesetzgebung der traditionellen Kirche wurde ein solch verbrecherischer Kleriker aus dem Klerus ausgestoßen und jede Lohnauszahlung endgültig eingestellt.
Ich habe dies in der sehr empfehlenswerten ‘Kirchlichen Umschau. Nachrichten aus Rom und dem Erdkreis’ gelesen.
Diese Kleriker müßten einfach sofort aus dem Klerus ausgestoßen werden bzw. selbst abtreten. Ihr Verbleiben ist nur Strategie des Teufels und typisch für die liberale Novus-Ordo-Hierarchie.
Dann wäre der Kirche auch die Causa um den Wiener Kardinal Groër erspart geblieben, der sich sogar noch von Johannes Paul II. zum Erzbischof und Kardinal ernennen ließ (die Anklagen gegen seine Person ließ der Wiener Kardinal nie strafrechtlich verfolgen – dazu wäre er als Kardinal der Kirche verpflichtet gewesen, wären die Vorwürfe erfunden gewesen).
Ein Katholik sollte sich wirklich nur mehr von der Novus-Ordo-Hierarchie mit Abscheu abwenden, die solche kinderschändenden Priester in ihren Reihen duldet,
und sich aus dem Staatskirchensteuerverein abmelden.
Die Römisch-Katholische Kirche lebt in der Priesterbruderschaft des heiligen Pius X. und in den Priestern, die der Tradition treu sind.
Die Verbrechen im Novus-Ordo-Klerus zeigen, wer im Vatikan regiert: der Teufel. Das ist auch das, was Unsere Liebe Frau in Bayside sagte (und im geheimen 3. Geheimnis von Fatima, und in LaSalette).
Der Vatikan und die vatikanische Novus-Ordo-Schismatikerhierarchie sind von Satan regiert. Das muß jedem klar sein.
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#6   Cybuzar   13:04:43 | Dienstag, 22. Februar 2011
Per Strafbefehl ist bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe möglich,
das Verfahren ist also mitnichten auf Lappalien beschränkt. :-S
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#5   Rudolfus   12:56:21 | Dienstag, 22. Februar 2011
@Stern77: Bischof Mixa wurde auch untergeschoben, er habe ein Kind sexuell mißbraucht
Das Kind erfuhr erst aus den Medien von dieser Lüge.
Wie kann es sein, daß jemand eine solche Lüge erfindet?
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#4   Domenico Tuttisanti   12:53:33 | Dienstag, 22. Februar 2011
Mißbrauch oder Belästigung?
Die Antwort ist doch ganz einfach! War’s ein Geistlicher, dann darf man selbst bei weniger gravierenden Formen der Belästigung NUR von schwerstem „Mißbrauch“ reden. Bei einem Reformpädagogen mit links-liberalem und/oder grün-alternativen Background firmiert dagegen selbst ein vollendeter genitaler Mißbrauch als „Hilfestellung zur sexuellen Selbstfindung“. :-S
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#1   sacerdos helveticus   11:54:44 | Dienstag, 22. Februar 2011
Durchaus schweres Vergehen!
Artikel:
Der Geistliche redet von einem „schweren Vergehen“, das er sehr bereue.
Doch diese Aussage widerspricht der Tatsache, daß der sogenannte Mißbrauch durch einen bloßen Strafbefehl geahndet wurde.
Da das Kirchenrecht unter Umständen strengere Massstäbe anlegt als das weltliche Recht und auch Tatbestände mit Strafen belegt, die vor weltlichen Gerichten keine Strafen nach sich ziehen, ist es durchaus möglich, dass der betreffende Priester sich eines „schweren Vergehens“ schuldig gemacht hat, oder er gibt einfach zu, dass das, was er getan hat, seinem persönlichen Empfinden nach ein „schweres Vergehen“ war.
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