Schweiz
Der Kirchensteuer-Boß muß bestraft werden
Bistum Chur: Unruhe ist gut, sie führt zu Kirchenaustritten – und diese treffen die Kirchensteuer-Bosse. Von Maria Hüppi.
(kreuz.net) Der Präsident der sieben Kantonalkirchen der Diözese Chur, der pensionierte Politiker Werner Inderbitzin (68), dreht gerade durch.

Inderbitzin stammt aus dem winzigen ehemals katholischen Kanton Schwyz.

Er ist Mitglied der Homo- und Abtreibungspartei ‘CVP’.

Diese politisiert seit Jahren im linken Spektrum und befindet sich, besonders in der Innerschweiz, wo Inderbitzin herkommt, im freien Fall.

Kantonalkirchen sind kirchenferne Politikergremien, die einen Teil der eingenommenen Kirchensteuern kontrollieren.

Flegelhafte Forderungen

Der flegelhafte Inderbitzin hat seinen Diözesanbischof, Bischof Vitus Huonder von Chur, zum Rücktritt aufgefordert.

Außerdem drohte er mit einer illegalen Vorenthaltung der Bistumsbeiträge.

Vor Zeitungen donnerte er außerdem, daß es für Mons. Huonder im Bistum Chur keine Zukunft mehr gebe.

Inderbitzins Wutausbrüche sind zu begrüßen. Sie heizen die Kirchenaustritte an und schwächen damit die Kirchensteuer-Bosse.

Inderbitzin ist ein kirchenrechtlicher Straftäter

Nach Maßgabe des katholischen Kirchenrechtes ist das Verhalten Inderbitzins strafrelevant.

Bedeutsam ist der Canon 1369:

„Wer in einer öffentlichen Aufführung oder Versammlung oder durch öffentliche schriftliche Verbreitung oder sonst unter Benutzung von sozialen Kommunikationsmitteln eine Gotteslästerung zum Ausdruck bringt, die guten Sitten schwer verletzt, gegen die Religion oder die Kirche Beleidigungen ausspricht oder Haß und Verachtung hervorruft, soll mit einer gerechten Strafe belegt werden.“

Da in Inderbitzins Fall eine andauernde Widersetzlichkeit und ein schweres Ärgernis vorliegt, gibt es eine kirchenrechtliche Grundlage für die Verhängung des Interdiktes.

Es ist darum angebracht, daß katholische Gläubige gegen diesen Kirchenfeind – Werner Inderbitzin-Marty, Feldweg 18, 6415 Arth – beim Diözesangericht in Chur kirchliche Strafanzeige erstatten.

Eventuell müßte die Mittäterschaft von Dekanen und regionalen Generalvikaren überprüft werden.

Kirchensteuer am Ende

Ein Rücktritt von Mons. Huonder steht gegenwärtig nicht ernsthaft zur Debatte.

Seit dem Jahr 1997, der schändlichen Wegbeförderung von Bischof Wolfgang Haas von Chur durch Papst Johannes Paul II. († 2005), hat sich nämlich einiges geändert.

Der Heilige Vater und der Apostolische Nuntius in Bern haben die Situation des Schweizer Kirchensystems durchschaut.

Von seiten des Vatikan ist eine Auflösung des bisherigen Kirchensteuersystems in zahlreichen Schweizer Kantonen ausdrücklich gewollt.

Die Doktorarbeit des Churer Generalvikars, Kanonikus Martin Grichting, hat zudem gezeigt, daß die Machtausübung der Kirchensteuer-Pfarreiräte und Landeskirchensynoden illegal ist.

Die einzigen, die sich noch gegen die Einführung moderner Finanzierungsmodelle wehren sind die strukturkonservativen Kirchensteuer-Profiteure.

Sie zittern um ihre Pfründen.
      
27 Lesermeinungen
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#28   monens   14:15:39 | Montag, 7. März 2011
Wie schnell in den nach Lust und Laune wütenden „Neuerern“gemeinden der Geldhahn abgedreht würde !
Diese Panik seitens der Gesinnungsverirrten „Wir sind Kirche“ Krakeler/innen vor dem nicht mehr abwendbaren Ende ihrer laiendiktierten Zersetzungsmaschinerie ist augenscheinlich; die seinerzeitige schäbige Intrigiermasche gegen S.E. Bischof Haas ist ein scheussliches Menetekel dafür, dass derartigen Gruppierungen der Riegel geschoben werden muss; obschon sie auch heute versuchen, ihre schäbige Masche erneut aufzuziehen
www.razyboard.com/…07887-6007960-0.html
wird diese diesmal nichts fruchten; auch das Anlehnen an ihren „Freunden/innen“ der Pamphletiker/innen „Memorandum Aufbruch“, ihreszeichens Betrüger/innen am wahren Glauben, ist aussichtslos; die PETITION PROECCLESIA bodigt diese Wölfe im Schafspelz; bald ist die 11 000 (!) er Marke an Unterschriften erreicht
www.razyboard.com/…07667-6033234-0.html
so bleibt den schweizerischen Intriganten nur noch der noch schäbigere Versuch der Erzwingung einer „staatlichen“ Einmischung; doch auch diese dürfte zu einem lauen Lüftchen werden; der geheimnisvolle Leib Christi richtet sich nach keinen menschlichen „ganz humanen“ selbstgerechten Unsinnigkeiten; die hl. Kirche ist übernatürlich und heilig
www.razyboard.com/…07887-5876739-0.html
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#27   Putativus   09:12:03 | Montag, 7. März 2011
Selektive Wahrnehmung
R. um 22.24 Uhr:
die exkommunizierenden Hierarchen sind also Papst Benedikt XVI. gegenüber willentlich ungehorsam, schismatisch (…).
Jeder Katholik ist frei, sich (…) abzumelden, (…), um die Kirchensteuerverpflichtung der Schismatiker, und die Schismatiker, nicht länger zu unterstützen.
R. um 23.53 Uhr:
Ich spreche von keinem vollen Schisma, aber von schismatischem Ungehorsam.
Man kann also schismatisch sein und Schismatiker, aber es ist kein volles Schisma? Was denn dann? Ein leeres? Ein halbes? Und wie gesagt: Weder der Papst noch die Betreffenden selbst haben bisher von diesem „Schisma“ etwas gemerkt. Auch sonst niemand, außer R., der doch in analogen Fällen sehr klar ist, vgl. um 23.53 Uhr: Entweder man ist Kirchenmitglied oder man ist es nicht. Beim Schisma gelten also seine Neuerfindungen wie Halb- und Vollformen, bei der Kirchenmitgliedschaft wird jedoch über das, was die Papstkurie im Namen und Auftrag des Papstes klargestellt hat (R. um 23.53 Uhr) souverän hinweggegangen – ebenso wie über can. 96, was die Kirchengliedschaft von getauften Apostaten betrifft.
Sie suchen sich das aus, was Ihnen passt, und tun den Rest als „Vaticanum-II-Irreführung“ (wenn Sie katholisch sein wollen: ein ökumenisches Konzil!) ab. „Häresie“ bedeutet „Auswahl“. Ich verstehe ja Ihre Position, so falsch und unkatholisch sie auch ist. Versuchen Sie doch wenigstens in sich logisch zu sein. Das wäre gar nicht so schwer. Doch durch die ständige Wiederholung von Unsinn wird dieser nicht wahrer…
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#26   Rudolfus   23:53:05 | Sonntag, 6. März 2011
@Putativus: Die Anordnung des Papstes ist keine Theorie, sie ist rechtsgültig.
Wer aus dem Staatskirchensteuerverein austritt, bleibt normaler Katholik, weil eben kein Kirchenaustritt gegeben ist. Viele Katholiken sind bereits aus dem Steuerverein ausgetreten und haben vor der Kirchenautorität erklärt, Mitglieder zu bleiben.
Der Kirchenaustritt vollzieht sich alleine vor der Kirchenautorität. Das ist Papstanordnung und hier gibt es nur Gehorsam.
Die Bischöfe haben diese Anweisung aus Hirtenwunsch des Papstes zu akzeptieren.
Die Bischöfe widersetzen sich.
Ich spreche von keinem vollen Schisma, aber von schismatischem Ungehorsam.
Selbstverständlich bleiben aus dem Staatskirchensteuerverein Ausgetretene nun seit Benedikt XVI. normale Katholiken.
Das Taufsiegel bleibt natürlich bei Apostaten gegeben. Mitglieder der Kirche sind sie deshalb keine mehr. Der theologische Exkurs ist hier völlig mißverständlich in typischer Vaticanum-II-Irreführung. Entweder man ist Kirchenmitglied oder man ist es nicht. Das Taufsiegel bleibt natürlich als Zeichen ehemaliger Zugehörigkeit, das nicht zu löschen ist. Eine Kirchenmitgliedschaft bedeutet es nach dem Akt der Apostasie nicht mehr.
Ein Austritt aus dem Steuerverein ist ein solcher Akt der Apostasie jedenfalls nicht mehr.
Das hat die Papstkurie im Namen und Auftrag des Papstes klargestellt. Die Staatsbischöfe müssen also gehorchen, oder sie exkommunizieren alleine sich selbst, wenn sie aus dem Staatskirchensteuerverein Ausgetretene ungültig exkommunizieren. Gehorsam werden sie als Ungehorsame keinen verlangen können.
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#25   Putativus   23:22:11 | Sonntag, 6. März 2011
Schisma?
Es ist Ihre Erfindung, dass es ein Schisma zwischen dem Papst und den Bischöfen in Deutschland oder der Schweiz gibt. Wenn Sie sich für Angelegenheiten der katholischen Kirche interessieren würden, dann wüssten Sie, dass beide Seiten völlig normal miteinander umgehen, die Bischöfe den Papst in jeder Messe kommemorieren, er sie freundschaftlich empfängt – ein Schisma sieht anders aus. Wäre der Papst wie Sie der Meinung, die Bischöfe seien im Stand der schweren Sünde, hätte er die Mittel, ihnen das mitzuteilen und die entsprechenden Konsequenzen zu ziehen. Es ist also schlechthin unmöglich, mit den hiesigen Ortsbischöfen im Schisma und zugleich mit dem Papst in Gemeinschaft zu stehen, wie Sie es als denkbar (oder sogar wünschenswert) implizieren.
Ihre Theorie, dass aus der Kirche ausgetretene „normale Katholiken“ seien, ist dann auch nicht so einfach zu halten. Ich habe auch gar nicht behauptet, dass das Apostaten seien. Aber ich behaupte nach wie vor, dass formelle Apostaten durch die Taufe ontologisch mit der Kirche verbunden sind. Abschnitt 7 des genannten Schreibens sagt:
In jedem Fall bleibt klar, dass das sakramentale Band der Zugehörigkeit zum Leib Christi, der die Kirche ist, aufgrund des Taufcharakters ein ontologisches Band ist, das fortdauert und wegen des Aktes oder des Tatsache des Abfalls nicht erlischt.
Hier ist vom Abfall (defectio), also der Apostasie die Rede, und es geht um den „actus formalis defectionis ab Ecclesia catholica“, so in Nr. 5.
Alles klar?
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#24   Rudolfus   22:24:17 | Sonntag, 6. März 2011
Der Staatskirchensteuerverein ist durch Papst Benedikts XVI. Entscheidung längst abgeschafft,
auch wenn die Staatsbischöfe diese in schismatischer Weise nicht hinnehmen.
Katholiken, die sich aus dem Staatskirchensteuerverein abmelden, bleiben voll und ganz Mitglieder der Kirche.
Die von der Ortshierarchie in den betreffenden Staatskirchensteuervereinsländern verfügte Exkommunikation gegenüber den, in Einheit mit Papst Benedikt XVI., aus dem Staatskirchensteuerverein Ausgetretenen ist null und nichtig, die exkommunizierenden Hierarchen sind also Papst Benedikt XVI. gegenüber willentlich ungehorsam, schismatisch, damit im Stand der schweren Sünde.
Jeder Katholik ist frei, sich aus dem Staatskirchensteuerverein abzumelden, und sollte dies auch tun, um die Kirchensteuerverpflichtung der Schismatiker, und die Schismatiker, nicht länger zu unterstützen.
Weitere Infos über Benedikts XVI. Anordnung auf ‘KatholischeDokumente.de.tl’.
Beten wir zur Himmelskönigin, daß die ungehorsamen Staatsbischöfe bald wieder den Rechtssprüchen des Papstes gehorchen, und daß diese, zusammen mit Pp. Benedikt XVI., bald wieder zum rechten Glauben und zur Tradition der Kirche zurückfinden,
auf Fürsprache der Frau aller Völker, die einst Maria war, die uns bereits in den 1940ern und 1950ern in Amsterdam vor dem Angriff gegen die Kirche warnte,
in LaSalette vor Roms Apostasie.
@Putativus: Aus dem Staatskirchensteuerverein Ausgetretene sind überhaupt keine Apostaten, sondern normale Katholiken. Deren Exkommunikation ist ungültig. Apostaten sind nach Lehre der Kirche formelle Dogmaleugner.
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#23   Mighty Counsellor †   18:48:16 | Sonntag, 6. März 2011
Das staatskirchenrechtliche System
in der Schweiz ist nicht an und für sich schlecht. Es gilt von Rechts wegen die klare Regel, dass sich staatskirchenrechtliche Organe nicht in innerkirchliche Belange einmischen dürfen. Alles Andere ist eine Missachtung der staatlichen Religionsfreiheit.
Leider wird dieses System missbraucht – in ganz erschreckender Weise in Zürich, aber auch z.B. in St. Gallen, wenn bestimmte Mitglieder der Organe sich offiziös ständig in innerkirchliche Belange einzumischen versuchen.
Streng genommen ist dieser Missbrauch, wenn er nicht innerhalb der staatskirchenrechtlichen Körperschaften verhindert werden kann, ein Fall für die Oberaufsicht. Und diese liegt bei den Kantonen bzw. dessen Regierungen.
Leider sieht man ganz aktuell am Beispiel der Regierung des Kantons Zürich, dass diese sich auf die Seite der Landeskirche schlägt, anstatt ihrem Auftrag zur Oberaufsicht und zur Wahrung der Religionsfreiheit nachzukommen.
Das derzeit oft angeführte Argument des Religionsfriedens ist entweder verfrüht, zumindest aber sekundär und bezieht sich gemäss Wortlaut der Verfassung eigentlich nur auf Unfrieden zwischen verschiedenen Religionsgemeinschaften.
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#22   Erni.J   17:52:07 | Sonntag, 6. März 2011
Kirchensteuern abschaffen?
Staatsrechtliche Organe fühlen sich wiederum ermächtigt, an Bischof Dr. Vitus Huonder Kritik zu üben. Einmal mehr zeigt sich, welcher Schaden das letzte Konzil angerichtet hat.
Bischof Vitus Huonder (Bistum Chur) engagiert sich für die trident. Messe (Latein). Dabei wird von der Modernisten >:) nicht erkannt, dass es sich bei der latein. Sprache um eine sakrale Sprache handelt. Die „weltlichen“ Landeskirchen haben mit der aktuellen Hetzkampagne gegen Bischof Huonder o^/ (und ehemals auch gegen den heutigen Erzbischof Haas, FL) grossen Schaden angerichtet.
Es stellt sich für die Basis ernsthaft die Frage, das staatsrechtliche System mit Kantonalkirchen und Kirchensteuern abzuschaffen, um die Streitereien mit den Bischöfen definitiv zu beenden.
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#21   Putativus   14:47:55 | Sonntag, 6. März 2011
Wiederholung
Warum sind Sie so beratungsresistent, Rudolfus? Sie schreiben Unsinn, ich muss mich leider wiederholen. Vergleichen Sie den ersten (oder den vorletzten) Satz Ihres Postings mit Abschnitt 7 des Ihnen doch so wichtigen Briefs an die Bischofskonferenzen. Formelle Apostaten (ich bezweifle stark, dass die von Ihnen Beschuldigte eine ist, aber gut) sind ontologisch mit dem Leib Christi, der die Kirche ist, verbunden.
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#20   Rudolfus   14:30:59 | Sonntag, 6. März 2011
@Was bleibt uns übrig, werte clarissa colonia? Ihre Irrlehren wurden schon längst belegt.
Formelle Apostaten sind keine Mitglieder der Kirche, auch wenn sie getauft worden sind.
Die traurige Wahrheit ist also, daß Sie trotz Kirchenrechtszitate leider unwissend im fundamentalen Glaubens-ABC sind. Diese bekannte Kirchenhäresie hat natürlich mit der Verwirrung durch die Huldigungsadressen der Vatikanhomilienkonferenz zu tun. Wir wissen also um die Ursprünge der gegenwärtigen Häresien. Die faktische Apostasie in Rom, verursacht durch diabolische Verwirrung, die bereits 1846 in LaSalette von einer nicht unbedeutenden Person der Welt profezeit wurde, ergänzt 1917 in der 3. Botschaft an den Papst. Schade, daß Sie dieser faktischen Apostasie als scheinrömische Katholikin zum Opfer fallen. Hoffentlich kann Sie die Gnade der Kirche noch retten – am besten durch die Fürsprache Erzbischof Lefebvre.
Auch in der Marienerscheinung von Amsterdam wurde uns in den 1940ern und 1950ern der kommende Kampf gegen die Kirche vorhergesagt, auch die künftige Spaltung der Welt durch die orientalischen Völker.
Uns Katholiken bedroht intern in Rom die Häresie, die an der Kirchenspitze beginnt.
Das ist nach Aussage vieler Experten die 3. Botschaft von Fatima, auch nach einem Brief eines Päpstlichen Theologen unter dem damaligen Pius XII. an den Salzburger Professor Baumgartner.
Ich muß Ihre Kirchenhäresie also klar als Häresie brandmarken. Formelle Apostaten sind nicht mehr Teil der Kirche.
Sie können natürlich bereuen und wieder zur vollen Einheit mit der Kirche umkehren.
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#19   Putativus   14:26:52 | Sonntag, 6. März 2011
Rückfall
Rudolfus, Bester, Ihnen schien es doch gestern Abend schon besser zu gehen! Und nun das, wieder der gleiche Unsinn. Sehen Sie sich doch die Stelle (Päpstlicher Rat etc.), die Sie gestern so hoch gepriesen haben, und vielleicht noch ein paar andere einmal an, und bitten Sie jemanden, der etwas davon versteht, sie Ihnen zu erklären (mir fiele aus diesem Forum hier sofort jemand ein, aber ich fürchte, dass es da Ihrerseits am notwendigen Vertrauensvorschuss hapern würde). Dann werden Sie sehen, dass das mit der Apostasie nicht so schnell geht, wie Sie es (wenigstens in den Ihnen genehmen Fällen) gerne hätten.
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#18   clarissa colonia   14:03:04 | Sonntag, 6. März 2011
Rudollfuß,
Sie geben wohl auch keine Ruhe, bevor Sie sich nicht vor aller Welt vollständig als impertinenter Ignorant lächerlich gemacht haben, oder?
Und auch Sie scheinen zur Koterie derer zu gehören, die sich zum Richten berufen fühlen, ohne jemals von irgendwem dazu berufen worden zu sein. Das aber, mein Bester, ist das Spezifikum ihrer fraternalen Freunde, die sich stets entweder als Rechtsnihilisten oder als Rechtsagnostiker hervorzutun pflegen.
Es steht ihnen jederzeit frei, mir formelle Häresie nachzuweisen, falls Ihre Kompetenzen und Kapazitäten dafür ausreichenm sollten.
Bis Ihnen das indes gelungen ist, sollten Sie sich bei unbewiesenen Tatsachenbehauptungen größere Zurückhaltung auferlegen, denn diese fallen schließlich auf Sie selbst zurück.
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#17   Rudolfus   13:09:16 | Sonntag, 6. März 2011
@Häretiker-clarissa: In der N.-O.-Hierarchie hält sich schon lange niemand mehr an das Kir-
chenrecht. Solange Sie nicht den rechten katholischen Glauben bekennen, ist es ein bißchen lächerlich, weiter katholische Leser zu beschimpfen, die nichts anderes tun, als die Kirche verteidigen, in völlig korrekter Zitierung des Kirchenrechtess.
Sie selbst bezeichnen ja selbst formelle Apostaten weiter als Mitglieder der Kirche. Ihnen wurde längst gezeigt, daß Sie selbst keine rechtgläubige Katholikin sind, deshalb sollten Sie sich in Ihren Verunglimpfungen etwas zurücknehmen bzw. überhaupt schweigen.
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#16   clarissa colonia   12:17:04 | Sonntag, 6. März 2011
Ihre Behauptung, werte Autorin,
irgendjemand sei – Ihrer Meinung nach – ein „kirchenrechtlicher Straftäter“ decouvriert nur ihre lächerliche Inkompetenz in Rechtsfragen; hätte ich von so Vielem so wenig Ahnung wie Sie, Werteste, ich machte daraus sicher nicht noch einen Artikel.
Schön immerhin, daß Sie das Kirchenrecht wenigstens lesend zur Kenntnis nehmen; doch um als Richter bestallt zu werden, Verehrteste, muß man sogar in der Kirche etwas mehr können, als das Kirchenrecht zu lesen.
Sollten Sie der Meinung sein, A.A. sei ein kanonischer Straftäter, so steht es Ihnen frei, dies dem Kirchenanwalt der zuständigen Diözese mitzuteilen, der dann das weitere Vorgehen veranlassen wird. Doch auch dieser wird niemanden vor einem unanfechtbaren Gerichtsurteil als Straftäter bezeichnen.
Da sie das aber trotzdem tun, meinen Sie wohl, über dem Gericht zu stehen, oder?
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#15   wickerl   10:46:15 | Sonntag, 6. März 2011
Entschuldigung
@putativus Ich habe das mit einem Smartphone gepostet, das kann ich nicht so gut bedienen, ich bitte (nur) um Entschuldigung, dass ich Ihr Pseudonym falsch geschrieben habe,
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#14   Rudolfus   23:15:15 | Samstag, 5. März 2011
@Putativus: Ich stimme Ihnen
absolut zu.
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#13   Putativus   23:00:52 | Samstag, 5. März 2011
Oh weh!
Genau das meinte ich: unlogischer Unsinn.
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#12   Rudolfus   22:55:37 | Samstag, 5. März 2011
Exaktheit / Greuel der Verwüstung an hl. Stätte in Verfolgung der für alle Zeiten fest-
[fett]gesetzten Meßopferriten[fett]
Der Heilige Vater hat im Jahr 2006 die von seinem Rat getroffene Entscheidung nicht nur approbiert, sondern angeordnet, daß die Präsidenten der Bischofskonferenzen, also die Bischofskonferenzen, in Kenntnis zu setzen sind. Die Bischofskonferenzen der betroffenen Länder – CH, BRD, Ö – verweigern die Anerkennung der von Papst Benedikt XVI. angeordneten Rechtsentscheidung, sind also klar schismatisch, nachdem die Katholiken, die aus dem Staatskirchenverein austreten, durch die betreffenden Bischöfe weiterhin ungültig exkommuniziert werden, in Ungehorsam zum Heiligen Vater. So viel Nichtschismatikertum könnten wir von angeblich römisch-katholischen Bischöfen verlangen.
Außerdem zelebrieren die ohnehin nicht die immerwährend gültigen Riten, die der hl. Papst Pius V. für alle Zeiten festgesetzt hat: Jene, die der Apostolischen Konstitution ‘Quo primum’ zuwiderhandeln, und die vom hl. Pius V. in vollkommener Übereinstimmung mit den unfehlbaren Meßopferdogmen festgesetzten Riten verfolgen, stehen unter Gottes Zorn, sind also de facto Schismatiker – de jure sind sie nicht exkommuniziert, aber untreu zu den für alle Zeiten festgesetzten Riten, die vollkommen den unfehlbaren Meßopferdogmen entsprechen, und damit gemäß der immerwährenden Konstitution im Zorn Gottes, selbst wenn er selbst Papst wäre. Es ist der vom Herrn vorhergesagte Greuel der Verwüstung an hl. Stätte.
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#11   Putativus   22:33:44 | Samstag, 5. März 2011
Genauigkeit
Wo habe ich denn gesagt, dass mir die Anordnungen des Heiligen Vaters (oder ja eigentlich die des Päpstlichen Rates für die Interpretation von Gesetzestexten, von ihm approbiert – das ist etwas anderes, aber derartige kirchenrechtliche Exaktheit will ich Ihnen gar nicht abverlangen) nicht passen? Mir passt der sogar in sich unlogische Quatsch nicht, den Sie schreiben.
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#10   Rudolfus   22:12:57 | Samstag, 5. März 2011
@Putativus: Die Anordnungen des Heiligen Vaters werden Sie nicht wegleugnen,
nur weil Sie Ihnen nicht passen (oder wenn Sie offenbar gar nicht katholischen Glaubens sind, und damit gar kein Kirchenmitglied sind).
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#9   Josefus   22:11:24 | Samstag, 5. März 2011
1997 wurde Bischof Haas wegbefördert
es liegt hier wohl ein Tippfehler vor. Es war 1997 nicht 2007
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#8   Putativus   22:06:50 | Samstag, 5. März 2011
Fähigkeiten
@ wickerl: Ihre Ausdrucksweise ist ebenso wie Ihre Fähigkeit zum Abschreiben von Namen verbesserungsfähig. Ist aber auch schwer. Ist ja Latein.
@ Semikolon: Auch Ihre Fähigkeit zum Abschreiben von Namen ist verbesserungsfähig. Ansonsten habe ich mit Frau Hüppi nichts anderes gemacht als das, was sie mit Herrn Inderbitzin gemacht hat. Ich habe nur – in aller Ruhe und ohne Rage – ihren Text kopiert und angepasst. Und siehe da: Man kann es wunderbar umdrehen. Vermutlich aber haben Sie in Ihrem letzten Beitrag ohnehin Recht, wie die meisten Autoren hier gibt es Frau Hüppi gar nicht, und dann könnte man sie auch gar nicht vor das Churer Diözesangericht zerren – selbst wenn man wollte.
@ Rudolfus: Unsinn.
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#7   Semikolon   21:56:06 | Samstag, 5. März 2011
@adlimia, Wunder vom Himmel gibt es, aber …
Hat der 2005 verstorbene Papst Johannes Paul II. Bischof Haas erst 2007 wegbefördert?
… so genau wollen manche Autoren in ihren veröffentlichten Werken doch gar nicht durchleuchtet werden.
Vielleicht wolllte der/die Autor/Autorin nur damit unterstreichen, wie wichtig es ist, die wundersame Wirkung der Päpste der nachkonkonziliaren Generation zu betonen. Wer sonst könnte von sich behaupten, dass er in der Lage wäre, 2 Jahre nach dem Tode Personalentscheidungen auf höchster Ebene zu bestimmen?
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#6   Rudolfus   21:42:39 | Samstag, 5. März 2011
Die Auflösung des Kirchensteuersystems wurde bereits im 1. Regierungsjahr des amtierenden Papstes
durch die Kongregation für die Interpretation des Kirchenrechtes angeordnet (2006). Jedem römischen Katholiken in den betreffenden Kirchensteuerstaaten (CH, BRD, Ö) steht es frei, den Staatskirchensteuerverein zu verlassen; er darf vom Ortsbischof nicht exkommuniziert werden. Die betreffenden Bischofskonferenzen wurden entsprechend der Anordnung Benedikts XVI. über die päpstliche Rechtsentscheidung informiert, die „pastoralen Beweggründe“ wurden ihnen eingeschärft. Der Text ist im Amtsblatt des Apostolischen Stuhles erschienen, zu finden auch auf ‘KatholischeDokumente.de.tl’.
Die Ortsbischöfe widersetzten sich der Anordnung des Heiligen Vaters. Sie sind damit schismatisch. Jeder, der aus dem Staatskirchensteuerverein austritt, wird deshalb rechtswidrig exkommuniziert: Diese Exkommunikation ist vor dem Heiligen Vater null und nichtig.
Jeder, der den schismatischen Scheinkatholiken noch freiwillig Kirchensteuer zahlt, ist wirklich nur mehr selbst schuld.
Der autentische antimodernistische Glaube ist unter der Novus-Ordo-Hierarchie kaum mehr gegeben, und wird dort sogar noch verfolgt (Katholikenverfolgung durch die Novus-Ordo-Hierarchie), sichtbar am von Christus profezeiten ‘Greuel der Verwüstung’. Dieser ist seit der Verfolgung der für alle Zeiten festgesetzten Riten anstelle des riten- und dogmatreuen Hl. Römisch-Katholischen Meßopfers in unsere katholischen Kirchen eingekehrt, anstelle der ehemals würdigen römisch-katholischen Gegenwärtigsetzung des Kreuzesopfers Christi.
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#5   Semikolon   21:33:00 | Samstag, 5. März 2011
@Putavius: Weder noch
Der Canon sagt:
(a) eine Gotteslästerung zum Ausdruck bringt,
(b) die guten Sitten schwer verletzt,
© gegen die Religion oder die Kirche Beleidigungen ausspricht oder
(d) Haß und Verachtung hervorruft.
Wenn man mal die Kirche im Dorf lässt und auch juristisch erkennt man doch weder bei der Frau Hüppi hier noch dem von der Frau Hüppi dargestellten angeblich „flegelhafte[n] Inderbitzin“ irgend etwas diesbezüglich relevantes.
Scheinbar geht es wohl allen Beteiligten und insbesondere Frau Hüppi selbst und deren Kritiker, die sie gar als Straftäterin darstellen, doch irgendwie zu gut, über so etwas in Rage zu geraten, sie scheinen keine echten Probleme zu kennen.
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#4   wickerl   21:26:02 | Samstag, 5. März 2011
@puativus
Ihnen haben sie wohl ins Hirn geschissen und vergessen zu ziehen!
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#3   MaxYasgur   21:12:31 | Samstag, 5. März 2011
Das ist der Kirchensteuer-Boß
Scheint ja offensichtlich gut davon zu leben:
www.arth-online.ch/news/150/2.jpg
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#2   adlimina   19:24:43 | Samstag, 5. März 2011
Wunder vom Himmel
Hat der 2005 verstorbene Papst Johannes Paul II. Bischof Haas erst 2007 wegbefördert? Vielleicht ist tatsächlich nur so die wundersame Errichtung des Erzbistums Vaduz zu erklären.
:-O
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