Kinderschlachtung
Tödliche Spielchen
Wann darf man ein Schweizer Kind auf die Gesundheit seiner Gene untersuchen, um festzustellen, ob es lebenswert ist oder nicht? Das ist eine Frage, die man nicht in zwei Sätzen beantworten kann. Ein Kommentar.
(kreuz.net, Schweiz) Ein Kind, das im Schoße seiner Mutter heranwächst, darf in der Schweiz auf Krankheiten untersucht und allenfalls abgesaugt und entsorgt werden. Dagegen sind Kinder, die im Reagenzglas produziert wurden, vor derartigen Untersuchungen gesetzlich geschützt – wenigstens solange sie im Reagenzglas sind.

Dieser Umstand ruft die abtreibungsfreundliche konservative „Neue Zürcher Zeitung“ (NZZ) auf den Plan. Eigentlich – so die NZZ – sei die Untersuchung des Genmaterials eines Babys in der Retorte nichts anderes als eine vorgeburtliche Untersuchung. Darum sei nicht einzusehen, warum es verboten sei, eine solche Analyse durchzuführen, um unwertes Leben rechtzeitig ins Jenseits zu befördern.

Grundlage des Verbots solcher Untersuchungen, die in der Fachsprache „Präimplantationsdiagnostik“ genannt werden – ist das Schweizerische Gesetz über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung. Es ist seit 2001 in Kraft. Das Gesetz verbietet einem Retortenmenschen Zellen zu entnehmen, um seine genetische Gesundheit zu überprüfen.

Das ist die gegenwärtige Gesetzeslage, gegen die im Schweizer Nationalrat – der ersten Kammer – bereits verschiedene Vorstöße lanciert wurden. Man will das Verbot der Präimplantationsdiagnostik im Sinne der „Neuen Zürcher Zeitung“ lockern.

Das Gesetz sei sinnlos, meinen seine Gegner. Man müsse das Retortenbaby zuerst in die Mutter einpflanzen. Dann dürfe das Kind, das Sekunden vorher noch geschützt war, plötzlich legal auf seinen Gesundheitszustand überprüft und im Fall einer Behinderung umgebracht werden. Damit sei ein Kind in der Retorte besser geschützt als ein Kind im Mutterleib.

„In der Tat“, kommentieren Schweizer Lebensrechter: „Wenn man das Töten von lebensunwürdigen Kindern im Mutterleib erlaubt, ist schwer einzusehen, warum man das nicht schon bei einem Retortenbaby tun kann. Darum gibt es für Lebensschützer nur eine Schlußfolgerung: Das Lebensrecht ist – wie der Name sagt – keine Frage des Alters, sondern des Lebens.

Die „Neue Züricher Zeitung“ weist darauf hin, daß es in der Frage der verbotenen Präimplantationsdiagnostik ein Hintertürchen gibt: die sogenannte Polkörperchendiagnostik.

Während der Entwicklung der weiblichen Eizelle bilden sich zwei sogenannte „Polkörperchen“. Diese werden mit Hilfe der Mikrochirurgie entnommen und gentechnisch analysiert. Das geschieht im Zeitraum zwischen dem Eindringen des männlichen Spermiums in die Eizelle und der Verschmelzung der Zellkerne. Aufgrund der Analyse der Polkörperchen werden zum Beispiel Abweichungen in der Chromosomenzahl festgestellt.

Durch diese Technik können bei der künstlichen Befruchtung jene Kinder ausgemerzt werden, die an Erbkrankheiten leiden, die von der Mutter übertragen werden.

Es sei unsinnig – meinen die Befürworter der Retorten-Gentests – daß die Polkörper der Eizelle untersucht werden dürfen, nicht aber der Zustand der Gene des Kindes – wenigstens solange es in der Retorte ist. Denn wenn ein Retortenbaby in die Mutter eingepflanzt ist, sind Untersuchungen ab sofort wieder erlaubt und dem Kind kann bei Bedarf der Garaus gemacht werden.

Die Situation in Deutschland ist der in der Schweiz vergleichbar. Dagegen ist die Analyse und Auswahl von Retortenkindern vor der Einsetzung in den Mutterleib unter anderem schon in England, Spanien, Frankreich und Belgien erlaubt: „Ach, sie wollten ein Kind mit blauen Augen? Macht gar nichts, wir werden es noch einmal versuchen“, wird man im Gen-Labor schon bald zu hören bekommen.

Der langen Rede kurzer Sinn: Wer mit dem Leben zu spielen beginnt, der verwandelt das Leben in ein gefährliches Spiel.
      
2 Lesermeinungen
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#2   moralheute   19:15:55 | Samstag, 18. September 2010
Lebenswertes und -unwertes Leben?
Das hatten wir doch schon mal, seinerzeit bei Nazi-Adolf… Wehren wir den (schon weit fortgeschrittenen) Anfängen!
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#1   Yersinia   17:26:56 | Dienstag, 7. Juni 2005
„wird man im Gen-Labor schon bald zu hören bekommen“
so so, wird man zu hören bekommen? wenn die Auseinandersetzung ernsthaft und fundiert geführt werden soll, brauchts mehr Argument statt Emotion, mehr Fakten statt Fiktionen, „was alles sein könnte“ – außer, jemand ist mehr auf den „versteckten Gewinn“ aus und hat eigentlich gar kein Interesse an einer Lösung des Problems; immerhin geht dann auch das bekämpfte Thema verloren.
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