15:10:30 | Dienstag, 7. Juni 2005
Wann darf man ein Schweizer Kind auf die Gesundheit seiner Gene untersuchen, um festzustellen, ob es lebenswert ist oder nicht? Das ist eine Frage, die man nicht in zwei Sätzen beantworten kann. Ein Kommentar.
(kreuz.net, Schweiz) Ein Kind, das im Schoße seiner Mutter heranwächst, darf in der Schweiz auf Krankheiten
untersucht und allenfalls abgesaugt und entsorgt werden. Dagegen sind Kinder, die im Reagenzglas produziert
wurden, vor derartigen Untersuchungen gesetzlich geschützt – wenigstens solange sie im Reagenzglas sind.
Dieser Umstand ruft die abtreibungsfreundliche konservative „Neue Zürcher Zeitung“ (NZZ) auf den Plan.
Eigentlich – so die NZZ – sei die Untersuchung des Genmaterials eines Babys in der Retorte nichts anderes
als eine vorgeburtliche Untersuchung. Darum sei nicht einzusehen, warum es verboten sei, eine solche Analyse
durchzuführen, um unwertes Leben rechtzeitig ins Jenseits zu befördern.
Grundlage des Verbots solcher
Untersuchungen, die in der Fachsprache „Präimplantationsdiagnostik“ genannt werden – ist das Schweizerische
Gesetz über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung. Es ist seit 2001 in Kraft. Das Gesetz verbietet
einem Retortenmenschen Zellen zu entnehmen, um seine genetische Gesundheit zu überprüfen.
Das ist die
gegenwärtige Gesetzeslage, gegen die im Schweizer Nationalrat – der ersten Kammer – bereits verschiedene
Vorstöße lanciert wurden. Man will das Verbot der Präimplantationsdiagnostik im Sinne der „Neuen Zürcher
Zeitung“ lockern.
Das Gesetz sei sinnlos, meinen seine Gegner. Man müsse das Retortenbaby zuerst in
die Mutter einpflanzen. Dann dürfe das Kind, das Sekunden vorher noch geschützt war, plötzlich legal
auf seinen Gesundheitszustand überprüft und im Fall einer Behinderung umgebracht werden. Damit sei ein
Kind in der Retorte besser geschützt als ein Kind im Mutterleib.
„In der Tat“, kommentieren Schweizer
Lebensrechter: „Wenn man das Töten von lebensunwürdigen Kindern im Mutterleib erlaubt, ist schwer einzusehen,
warum man das nicht schon bei einem Retortenbaby tun kann. Darum gibt es für Lebensschützer nur eine
Schlußfolgerung: Das Lebensrecht ist – wie der Name sagt – keine Frage des Alters, sondern des Lebens.
Die „Neue Züricher Zeitung“ weist darauf hin, daß es in der Frage der verbotenen Präimplantationsdiagnostik
ein Hintertürchen gibt: die sogenannte Polkörperchendiagnostik.
Während der Entwicklung der weiblichen
Eizelle bilden sich zwei sogenannte
„Polkörperchen“. Diese werden mit Hilfe der Mikrochirurgie entnommen
und gentechnisch analysiert. Das geschieht im Zeitraum zwischen dem Eindringen des männlichen Spermiums
in die Eizelle und der Verschmelzung der Zellkerne. Aufgrund der Analyse der Polkörperchen werden zum
Beispiel Abweichungen in der Chromosomenzahl festgestellt.
Durch diese Technik können bei der künstlichen
Befruchtung jene Kinder ausgemerzt werden, die an Erbkrankheiten leiden, die von der Mutter übertragen
werden.
Es sei unsinnig – meinen die Befürworter der Retorten-Gentests – daß die Polkörper der Eizelle
untersucht werden dürfen, nicht aber der Zustand der Gene des Kindes – wenigstens solange es in der Retorte
ist. Denn wenn ein Retortenbaby in die Mutter eingepflanzt ist, sind Untersuchungen ab sofort wieder erlaubt
und dem Kind kann bei Bedarf der Garaus gemacht werden.
Die Situation in Deutschland ist der in der Schweiz
vergleichbar. Dagegen ist die Analyse und Auswahl von Retortenkindern vor der Einsetzung in den Mutterleib
unter anderem schon in England, Spanien, Frankreich und Belgien erlaubt: „Ach, sie wollten ein Kind mit
blauen Augen? Macht gar nichts, wir werden es noch einmal versuchen“, wird man im Gen-Labor schon bald
zu hören bekommen.
Der langen Rede kurzer Sinn: Wer mit dem Leben zu spielen beginnt, der verwandelt
das Leben in ein gefährliches Spiel.
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#2
moralheute 19:15:55 | Samstag, 18. September 2010
#1
Yersinia 17:26:56 | Dienstag, 7. Juni 2005