Kinderschlachtung
Wissen die Sozialisten, was sie beschlossen haben?
Man fordere keine Kinderabtreibung bis zur Geburt, behaupten Sozialistinnen aus Oberösterreich. Doch die Sprecherin der Initiative „Recht auf Leben“ glaubt den lebensfeindlichen Roten nicht.
(kreuz.net, Linz) Am 31. Bundesparteitag forderten die Österreichischen Sozialisten die Herausnahme der Kinderabtreibung aus dem Strafrecht.

Das würde auch eine Streichung der gegenwärtig gültigen Dreimonatsfrist bedeuten. Kinder könnten dann bis zur Geburt getötet werden, bemerkt die Initiative ‘Recht auf Leben’ in einem Faltblatt zur Ankündigung der großen Kundgebung für das Leben am 4. Juni.

Jetzt behaupten Sozialistinnen aus Linz und Umgebung, daß die Forderung der Sozialisten Österreichs – angeblich – mißverstanden worden sei.

Die kinderfeindliche SPÖ fordere zwar die Herausnahme der Abtreibung aus dem Strafgesetzbuch, wolle aber die Tötungsfristen weiterhin im Ärztegesetz regeln.

Frau Jutta Lang, Sprecherin der Initiative „Recht auf Leben“ verweist skeptisch auf den Beschluß des Sozialisten-Bundesparteitages, wo wörtlich behauptet wird: ‘Schwangerschaftsabbruch ist kein Straftatbestand!’:

„Würde der Schwangerschaftsabbruch aus dem Strafgesetzbuch entfernt, wäre die Kinderabtreibung bis zur Geburt straffrei“, kommentiert Frau Lang.

Die Kinderabtreibung im Ärzterecht zu regeln, sei keine vernünftige Alternative: „Ein ungeborenes Kind ist keine Krankheit, sondern ein Mensch.“

Der Schutz des Menschen sei die primäre Aufgabe des Gesetzes: „Es gibt keinen Grund, das Kind in seiner vorgeburtlichen Phase aus diesem Schutz auszunehmen.“

Jede Form der Diskriminierung sei abzulehnen.

Ein Kind dürfe nicht aufgrund seiner Entwicklungsphase als Mensch zweiter Klasse behandelt werden. Das Töten ungeborener Kinder aus dem Strafrecht zu streichen wäre darum eine menschenverachtende Willkür.

Frau Lang weiß, wovon sie redet, wenn sie von den Schrecken der Abtreibung spricht:

„Durch unsere Arbeit im Lebensschutz sind wir mit Frauen in Kontakt, die Abtreibungen erlitten haben. Wir wissen, daß diese Frauen selbst Opfer sind.“

Teilweise würden sie zur Abtreibung ihres Kindes gedrängt oder von ihrem Partner, der seine Verantwortung als Vater feige auf die Frau abschiebt, im Stich gelassen.

„Viele dieser Frauen leiden seelisch lange am Tod ihres Kindes. Wir bemühen uns nach allen unseren Möglichkeiten, ihnen zu helfen und einen neuen Anfang zu erleichtern.“

30 Jahre Fristenregelung – Zeit zum Umdenken
Kundgebung für das Leben am Samstag, 4. Juni 2005
Ab 14 Uhr auf dem Linzer Hauptplatz
      
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