Vermutlich wird auch der Opus-Dei-Priester eine Gleichstellung von Homo-Paarungen mit der Ehe nicht gutheißen oder die Ansicht vertreten, daß die Kinderabtreibung als schändliches Verbrechen geahndet werden muß.
Hw. Martin Rhonheimer auf seiner Webseite
(kreuz.net) Ende September publizierte Hw. Martin Rhonheimer (59), in der katholischen Zeitung ‘Tagespost’
einen Beitrag unter dem Titel „Die ‘Hermeneutik der Reform’ und die Religionsfreiheit“.
Hw. Rhonheimer
ist Professor für Ethik und politische Philosophie an der vom Opus Dei getragenen Universität Santa
Croce in Rom.
In seinem Beitrag faßt er die Auffassung von Papst Benedikt XVI. zur „Hermeneutik der
Reform“ betreffend die Religionsfreiheit zusammen.
Die wichtigsten Aussagen darin können in den folgenden
Thesen zusammengefaßt werden:
1. Die Konzilslehre zur Religionsfreiheit stellt eine Diskontinuität
zur traditionellen Lehre dar.
2. Die Konzilslehre greift ein „tief verankertes Erbe der Kirche“ wieder
auf – die Ablehnung der Staatsreligion. Benedikt XVI.: „Die Martyrer der frühen Kirche sind für ihren
Glauben an Gott gestorben, der sich in Jesus Christus offenbart hatte, und damit sind sie auch für die
Gewissensfreiheit und für die Freiheit, den eigenen Glauben zu bekennen, gestorben.“
3. Die Lehre des
Zweiten Vatikanums über die Religionsfreiheit ist keine dogmatische Neuorientierung, aber eine Neuorientierung
im Bereich der kirchlichen Soziallehre, genauer, eine Korrektur der kirchlichen Lehre über die Funktion
und Aufgabe des Staates. Die „gleichen, unveränderlichen Prinzipien werden in neuer historischer Konstellation
auf andere Weise angewandt. Es gibt keine überzeitliche, dogmatische katholische Glaubenslehre über
den Staat“ – erklärt Hw. Rhonheimer.
4. Die traditionelle Lehre der Kirche über das Verhältnis von
Kirche und Staat ist „als Folge kontingenter geschichtlicher Konstellationen“ entstanden und kann sich
nicht auf die apostolische Tradition berufen.
5. Die Konzilslehre über die Religionsfreiheit, die „eine
Zäsur“ darstellt, ist eine Lehre über die Aufgaben und Grenzen des Staates und über ein bürgerliches
Grundrecht, ein Recht der Person und nicht ein „Recht der Wahrheit“, das es nicht gibt.
Prüfen wir nun
die mit Hw. Rhonheimer auf der Grundlage von Papst Benedikt XVI. gemachten Aussagen.
Einerseits richtig
Die erste Prämisse ist richtig. Jeder, der die Texte des Konzils über die Religionsfreiheit ehrlich
und unvoreingenommen liest, muß zugeben, daß diese in direktem Widerspruch zu Lehre der Päpste der
letzten zweihundert Jahre stehen.
In der zweiten Prämisse wird behauptet, daß das Konzil mit seiner
Erklärung über die Religionsfreiheit an eine alte Tradition anknüpft, nämlich an die Ablehnung der
Staatsreligion. Diese Aussage ist zweideutig.
Die Kirche hat in der Tat stets darauf bestanden, daß
es kein Recht des Staates gibt, sich in die Angelegenheiten der Kirche einzumischen. Insofern ist die
Behauptung richtig.
Doch niemand wird behaupten wollen, daß die Päpste, auch die der letzten Jahrhunderte,
etwas anderes erklärt hätten.
Es ist beständige Lehre der Kirche, daß die Aufgaben der Kirche nur
unbehindert verwirklicht werden können, daß heißt, wenn sie dabei nicht durch weltliche Mächte beeinträchtigt
wird.
Daß dies in der Praxis nicht immer so war, ist allgemein bekannt und lag nicht an der Kirche.
Auch das Staatskirchentum war keine Erfindung der Kirche, da es die Autonomie der Kirche erheblich beeinträchtigte.
In diesem Sinne kann man durchaus sagen, daß die Ablehnung der Staatreligion an eine „alte Tradition
anknüpft“.
Andererseits falsch
„Ablehnung der Staatsreligion“ könnte aber auch so verstanden werden,
daß es keine „katholischen Staaten“ geben kann.
Katholische Staaten sind solche, in denen die überwiegende
Mehrheit der Bewohner oder des Volkes katholisch ist und die Kirche durch die staatliche Gewalt besonderen
Schutz genießt.
Dieser besondere Schutz der katholischen Religion kann darin bestehen, daß andere Religionen
eingeschränkt werden, indem diesen zum Beispiel nicht erlaubt ist, öffentlich für ihre Religion zu
werben oder Moscheen oder Tempel zu bauen.
Diese Einschränkung betrifft keineswegs die private Religionsausübung,
die nicht der öffentlichen Ordnung unterliegt.
Darüber hinaus bedeutet eine so verstandene Staatsreligion
auch, daß die Gesetze des Staates sich eindeutig am christlich verstandenen Naturrecht orientieren.
In diesem Sinne wurde die Staatsreligion nie von der Kirche abgelehnt.
Vermutlich wird auch Hw. Rhonheimer
eine Gleichstellung homosexueller Partnerschaften mit der Ehe nicht gutheißen oder fordern, daß die
Abtreibung als schweres Verbrechen geahndet wird.
Zumindest sind keine gegenteiligen Aussagen des Opus
Dei Priesters bekannt.
Mit diesen Postulaten wird aber konkret gefordert, daß das christlich verstandene
Naturrecht zur Grundlage der staatlichen Ordnung gemacht wird.
Somit muß man Hw. Rhonheimers Position
zur Religionsfreiheit als inkonsequent bezeichnen.
Der Text ist die leicht überarbeitete Fassung einer
Stellungnahme des altgläubigen deutschen Civitas Instituts
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privatim @clericus Werde, wie weiter unten angekündigt, wenn Sie gestatten in nächster Zeit in einer
privaten „Email“ mit Ihnen Kontakt aufnehmen. Ich habe bisher immer reagiert auf persönliche Mitteilungen
über kreuz.net! Um katholisch zu sein, genügt es nicht, die von Ihnen gestellten Fragen positiv zu beantworten
Nein, das Katholischsein erschöpft sich nicht darin. Das ist selbstverständlich. Aber Thema war ja nur
die Religionsfreiheit. stelle ich -hier lediglich die unveränderliche Lehre der Kirche wiedergebend-
ausdrücklich fest: Der Staat hat Pflichten gegenüber Gott, deren Einhaltung nicht nur gefordert werden
kann, sondern auch muß. Die Katholiken haben die heilige Pflicht, darauf hinzuwirken, daß der Staat
mehrheitlich ein solches katholischs Gemeinwesen wird, in welchem lediglich private individuelle Toleranz
denjenigen gewährt wird, die in ignorantia physice vel moraliter invincibili einer anderen Religion anhängen,
als der einzig wahren, nämlich der römisch-katholischen. Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß die
Leugnung dieser Wahrheiten Häresie ist. So ist es!
@Lycobates Werde, wie weiter unten angekündigt, wenn Sie gestatten in nächster Zeit in einer privaten
„Email“ mit Ihnen Kontakt aufnehmen. Soviel aber schon jetzt und öffentlich (auch, weil man mich -ebenfalls
privat- gefragt hat, welches meine Haltung sei): Um katholisch zu sein, genügt es nicht, die von Ihnen
gestellten Fragen positiv zu beantworten -aber das wissen Sie ja ganz sicher. Ich bejahe sie , und für
den Fall, daß irgendjemand meine Kommentare anders verstanden hat, stelle ich -hier lediglich die unveränderliche
Lehre der Kirche wiedergebend- ausdrücklich fest: Der Staat hat Pflichten gegenüber Gott, deren Einhaltung
nicht nur gefordert werden kann, sondern auch muß. Die Katholiken haben die heilige Pflicht, darauf hinzuwirken,
daß der Staat mehrheitlich ein solches katholischs Gemeinwesen wird, in welchem lediglich private individuelle
Toleranz denjenigen gewährt wird, die in ignorantia physice vel moraliter invincibili einer anderen Religion
anhängen, als der einzig wahren, nämlich der römisch-katholischen. Es kann keinem Zweifel unterliegen,
daß die Leugnung dieser Wahrheiten Häresie ist. Im Unterschied zu Ihnen, werter Lycobates, bin ich jedoch
davon überzeugt, daß all diese Punkte mit „Dignitatis humanae“ vereinbar sind.
Lycobates Hat der Staat als solcher, wie jedes Individuum auch, Pflichten gegenüber Gott oder nicht Der
Staat ist eine Organisation oder Sozietät von einzelnen, die als freie und beseelte Wesen – in religiöser
Diktion – „Pflichten“ gegenüber Gott haben. Der Staat als solcher jedoch hat keine solche Pflichten,
kann sie auch nicht haben, weil er gar kein religiöses Erkenntnisorgan besitzt. (Der Staat als solcher
trägt auch keine Verantwortung vor Gott und wird sich im jüngsten Gericht keinem Urteil stellen müssen).
„Christlich“ und „katholisch“ kann daher sensu stricto immer nur die menschliche Person sein, Personenkollektive
jedoch nur in einem sehr abgeleiteten und weiteren Sinne. Frage: Haben die Katholiken die Pflicht, darauf
hinzuwirken, daß der Staat mehrheitlich ein solch katholisches Gemeinswesen wird, in dem lediglich private
individuelle Toleranz dem irrenden Gewissen zukommt, oder nicht? Auf keinen Fall, vielmehr haben die einzelnen
die Verpflichtung, wirklich katholisch zu sein und zu leben. Damit würden sie weit mehr ausrichten im
Sinne der öffentlichen Geltung des Katholizismus als staatliche Zwangsmassnahmen, Privilegien, Strafen
und Gängelungen. Lyco: Wer diese Fragen bejaht, ist katholisch, wer sie verneint, ist es nicht. Ja, das
hätten die Tradis gerne. Aber hinter DH und Vat. II. wird es auch für den Katholizismus KEIN Zurück
geben. Es kommt darauf an, das letzte Konzil im Lichte der Tradition zu lesen im Sinne einer „Hermeneutik
der Kontinuität www.vatican.va/…_roman-curia_ge.html“!
#52 Lycobates 10:33:00 | Donnerstag, 24. März 2011
Ganz im Ernst @Domenico Tuttisanti Ganz im Ernst: wollen Sie riskieren, dass ein mehrheitlich rot-rot-grüner
Bundestag über die Wahrheitsansprüche der katholischen Dogmatik (etwa wenn es sich um die Dreieinigkeit,
um Christi Himmelfahrt und die unbefleckte Empfängnis Mariens handelt) abstimmt? Glauben Sie denn im
Ernst, ein wie auch immer gestalteter Bundestag der über was auch immer abstimmt, könnte einem gläubigen
Katholiken letztendlich etwas anhaben? Die Welt kann den Katholiken verbieten, einsperren, sein Hab und
Gut beschlagnahmen und vernichten, die öffentliche Ausübung der Religion einstellen, ja sogar martern
und töten. Das ist alles schon mal da gewesen. Wenn das wieder einmal geschehen sollte, dann geschieht
aber in Wahrheit nichts, Wesentliches jedenfalls, was den Katholiken, der den Glauben bewahrt, beeinträchtigen
würde. Die Verfolgung und Not brächte ihn näher zu Gott. Letztendlich könnte er sich darüber sogar
freuen. Der springende Punkt ist dieser: Hat der Staat als solcher, wie jedes Individuum auch, Pflichten
gegenüber Gott oder nicht, deren Einhaltung gefordert werden kann und muß, oder nicht, und deren Nicht-Einhaltung
von Gott spätestens beim letzten Gericht geahndet werden wird, oder nicht? Haben die Katholiken die Pflicht,
darauf hinzuwirken, daß der Staat mehrheitlich ein solch katholisches Gemeinswesen wird, in dem lediglich
private individuelle Toleranz dem irrenden Gewissen zukommt, oder nicht? Wer diese Fragen bejaht, ist
katholisch, wer sie verneint, ist es nicht.
Der Staat hat als solcher kein Glaubenserkenntnis. Aus diesem Grunde erscheint auch seine Zurückhaltung
in Glaubensdingen als einzig angemessen. Lycobates: Von einem Begriff des Rechts als einer rein „menschlichen
Satzung zur Regelung zwischenmenschlicher Verhältnisse“ kann keine Rede sein Von etwas a n d e r e m
kann keine Rede sein! Der Staat sollte nichts regeln, was nicht in seine Zuständigkeit fällt. Religionen
regelt er nach ihrer soziologischen Seite und in Anerkennung ihrer gesellschaftlichen und kulturellen
Beiträge, nicht aber aufgrund einer Bewertung ihrer metaphysischen Aussagen. Ganz im Ernst: wollen Sie
riskieren, dass ein mehrheitlich rot-rot-grüner Bundestag über die Wahrheitsansprüche der katholischen
Dogmatik (etwa wenn es sich um die Dreieinigkeit, um Christi Himmelfahrt und die unbefleckte Empfängnis
Mariens handelt) abstimmt?
„subsistere credimus“ kurzer Nachtrag @Leo Miles In den Artikel 1 und 14 wird deutlich gesagt, dass die
einzige Wahrheit in der kath. Kirche gegründet ist. Das ist ja schön, daß sie das geschrieben haben.
Das stimmt nicht einmal ganz! Es steht dort nur: die „einzige wahre Religion, so glauben wir, ist verwirklicht
in der katholischen, apostolischen Kirche“, also nicht absolut, sondern ohne auszuschließen, daß diese
angeblich wahre Religion auch noch anderswo ganz oder teilweise „verwirklicht“ ist. Das lehrt ja auch
in der Folge Bf. Wojtyla mit seiner Allerlösungslehre, wie die Bücher Prof. Dörmanns aufgezeigt haben.
Letztlich ist diese perfide subsistit-Lehre auch die Begründung Assisis. [Man darf nicht behaupten, daß
Teilwahrheiten bei Häretikern oder Heiden eine „Verwirklichung“ der wahren Religion seien; Häretiker
haben sie von der Kirche, Ungläubige aus der Vernunft oder der Uroffenbarung, nur in diesem Sinne gelten
die semina Verbi] Es darf auch nicht wundern, daß diese Giftpillen eingebettet sind in z.T. ganz rechtgläubig
scheinenden Textpassagen. Sie werden dadurch auch nicht entschärft. Diese modernistische Taktik hatte
schon der hl. Papst Pius X. entlarvt in Pascendi: Ihre [der Modernisten] Schriften … sind voll von scheinbaren
Widersprüchen, so daß man leicht glauben kann, sie würden schwanken … Dies geschieht jedoch aus voller
Überlegung … Manche Ausführungen in ihren Büchern könnte ein Katholik vollständig unterschreiben.
Wenn man jedoch das Blatt wendet, könnte man glauben, ein Rationalist führt die Feder
@Perpetua79 In >Dignitatis Humanae< findet sich keine Stelle die davon spricht, dass Gott eine rein sekundäre
Stellung einnehmen soll. Im Gegenteil! Sie wollen oder können es nicht verstehen. Das ist Ihr Problem.
Der „Gott“ des Konzils ist ein anderer als der lebendige dreifaltige Gott. Ich habe nicht behauptet, daß
V2 „Gott“ herabgestuft hätte. Nein, ihren „Gott“ – der ja die „Menschheit“ ist – haben sie freilich nicht
herabgestuft. Aber sie haben den lebendigen dreifaltigen Gott verraten. Sie haben Jesus verraten und haben
Satan bzw den Menschen auf die Stufe Gottes gehievt. Deswegen ist es nur folgerichtig, daß die Konzilsväter
dann die katholischen Staaten angewiesen haben, die katholische Religion als Staatsreligion aus den Verfassungen
zu streichen, eben weil V2 einen neuen „Gottes“- Begriff eingeführt und eine neue „Religion“ begründet
hat, nämlich die Religion des Menschen. In den Artikel 1 und 14 wird deutlich gesagt, dass die einzige
Wahrheit in der kath. Kirche gegründet ist. Das ist ja schön, daß sie das geschrieben haben. Aber ihr
Handeln und Reden und die ganzen Folgen nach diesen Konzil zeigen deutlich einen anderen Geist. Wenn sie
an diesen Satz wirklich geglaubt hätten, dann hätten sie die katholischen Staaten nicht auffordern dürfen,
die katholische Staatsreligion zu streichen. Denn wenn die kath. Kirche die Wahrheit ist, dann ist es
Pflicht des geistig gesunden Staates, diese Wahrheit als sein Fundament zu betrachten. Ihr habt das Kernproblem
nicht begriffen…
Was in dieser Debatte dringend bedacht werden muss: Es gibt keinen neutralen Staat. Jedes Gemeinwesen
stützt sich auf Letztbegründungen. Unten schrieb Domenico, dass die Religionen (vulgo Wahrheiten) in
einen fairen Wettbewerb um überzeugungsmäßige Durchsetzung gestellt sein sollten. Da nun jede Gruppe,
die für bestimmte Überzeugungen eintritt, versuchen wird, den Staat auf ihre Seite zu bringen, kann
es keinen religionsneutralen Staat geben. Wenn die antikatholischen Kräfte vor den staatlichen Institutionen
und deren Unterwanderung keinen Halt machen, können Katholiken nicht für einen laizistischen Staat eintreten.
Das wäre kein level playing field für den Wettbewerb der Überzeugungen. Wichtig ist, dass die Unmöglichkeit
eines laizistischen Staates erkannt wird. Dann kann man weiterreden.
Fehlschlüsse @Domenico Tuttisanti @Perpetua79 Ich glaube, die Diskussion führt nicht zum Ziel. Von einem
Begriff des Rechts als einer rein „menschlichen Satzung zur Regelung zwischenmenschlicher Verhältnisse“
kann keine Rede sein, wenn es sich um Religion handelt, sondern dieses Verhältnis, auch wenn es nicht
den einzelnen Menschen, sondern den Staat als Zusammenschluß von Menschen betrifft, muß notwendigerweise
in der Gott-Mensch-Relation betrachtet werden. Anders gesagt: der Staat hat genauso wie der individuelle
Mensch Verpflichtungen zu Gott, seinem Gebot und seiner Kirche. Gott könnte ja den Rechtsweg beschreiten
oder unsere Verpflichtungen ihm gegenüber einklagen. Das tut Er auch: beim persönlichen Gericht. Und
beim Universalgericht wird Er auch die Staaten und Völker, also die Gemeinwesen urteilen, je nach ihrer
Entfernung von Seinem Gebot. Ihr Hinweis auf utopische Romane deute ich als unfreiwilliges Eingeständnis
der vollkommenen Irrealität und Irrelevanz Ihre Ironie sei Ihnen unbenommen. Ich betrachte meinerseits
diese als irrelevant! Der Roman ist eine gute Schilderung wie ein katholisches Gemeinwesen, weltweit,
aussehen könnte. Der Autor wurde 1871 als jüngster Sohn des anglikanischen EB von Canterbury Edward
W. Benson geboren und von seinem Vater zum angl. Kleriker geweiht. 1904 konvertierte er, 1905 wurde er
kath. Priester. +1914. Utopisch? Nein: Gnade! Noch ein Hinweis: quaternio ist masculini generis! Danke
für die Links; beide Patres (j. Petrusbruderschaft) sind mir bekannt. Vorerst de hoc satis!
clericus Ich will niemandem helfen, ich vertrete hier nur meine Ansicht und berufe mich auf verschiedene
Quellen. Dies kann ich auch ohne Pathologisierung des Meinungsgegners tun.
@ D.Tuttisanti/Perpetua 79: Es ist sehr gut, daß Sie die „Links“ angebracht haben. Nützen wird es nach
menschlichem Ermessen für diejenigen nichts, denen Sie helfen wollen und die der Hilfe dringenst bedürfen.
Deren Problem ist m.E. nur vordergründig ein religiöses. Vermutlich wäre eher das hervorragende Buch
von P. Chrysostomus Schulte OMCap: „Was der Seelsorger von nervösen Seelenleiden wissen muß“ (Paderborn
1937, vor allem S.85 ff.) zu Rate zu ziehen. Von dieser Feststellung möchte ich Leser „Lycobates“ natürlich
auszunehmen. Werde die Auseinandersetzung mit ihm in der nächsten Zeit privatim fortsetzen, da ich der
Meinung bin, daß ein Disput über die anstehenden Fragen besser nicht vom Gegeifer von Zwangsneurotikern
und/oder Fanatikern begleitet wird.
Danke für die Hinweise, Perpetua Leider führen Ihre Links nicht zum Ziel. Ich versuche daher, Sie erneut
zu verlinken: >>> Recktenwald, Engelbert: Von der Würde und Freiheit des „homo religiosus“ www.vatican-magazin.de/…2011/disputa0211.pdf
>>> Prosinger, Franz: Die Erklärung über die Religionsfreiheit und der Filter der Tradition www.kath-info.de/…ligionsfreiheit.html
@Lycobates Das Konzil weicht mit keinem Satz von der kath. Lehre ab, wie P. Prosinger in seinem Artikel
„Die Erklärung über die Religionsfreiheit und der Filter der Tradition“ (www.kath-info.de/…ligionsfreiheit.html)
ausführt. Er verweist darauf, dass die Erklärung DH die „Pflicht des Einzelnen ggb. Gott an keiner Stelle
in Frage stellt“, sondern klären will, wie weit andere das Recht haben darauf Einfluss zu nehmen. Die
Frage nach der Religionsfreiheit bzw. dem Verständnis derselben beantwortet auch P. Recktenwald in seinem
Artikel >Von der Würde und Freiheit des „homo religiosus“< (www.vatican-magazin.de/…2011/disputa0211.pdf).
Beides sind lesenswerte Artikel von meines Wissens guten Theologen die in Treue zur kath. Kirche und Lehre
stehen. Diesen Ausführungen dürften Sie nicht widersprechen können, ausser Sie sprechen den beiden
eben jene Treue zur kath. Kirche ab.
Lycobates Sie verfallen einem echten syllogistischen Fehlschluß, einer quaternio terminorum, wenn sie
den Begriff des „Rechtes“ (und den korrespondierenden Begriff der „Pflicht“) einmal im Sinne menschlicher
Satzung zur Regelung zwischenmenschlicher Verhältnisse und ein anderes Mal für Modalitäten in der Gott-Mensch-Relation
verwenden. Wenn Gott „Rechte“ innerhalb unserer menschlichen Rechtsordnung hätte, dann böte ihm diese
Rechtsordnung ja auch Mittel, seine Rechte durchzusetzen. Also ganz im Ernst: Gott könnte ja den Rechtsweg
beschreiten oder unsere Verpflichtungen ihm gegenüber einklagen. (Dieselbe Position hätten dann wir
ihm gegenüber auch). Alleine schon diese Überlegung zeigt, dass die Anhänger der staatlichen Religionskontrolle
den Begriff des „Recht“es nicht in eindeutiger, sondern homonymer Weise gebrauchen. Aus eben dieser Zweideutigkeit
entspringt aber der Fehlschluß, daß die Durchsetzung religiöser Forderungen eine staatliche und rechtliche
Aufgabe sein müsse. Ihr Hinweis auf utopische Romane deute ich als unfreiwilliges Eingeständnis der
vollkommenen Irrealität und Irrelevanz der traditionalistischen Position zur Frage der Religionsfreiheit.
rein praktisch Wie soll das alles aussehen – rein praktisch? Lesen Sie einmal den vor hundert Jahren erschienenen
utopischen Roman The dawn of all von Robert Hugh Benson. Sie unterschätzen die Wirkung der göttlichen
Gnade! Wenn sich unser Gemeinwesen wieder zum Christentum bekehrt, erübrigen sich zum großen Teil die
von Ihnen genannten Maßnahmen. Solange sich unser Gemeinwesen nicht bekehrt, ist der christliche Staat
nicht praktikabel. Das alles kann aber, so oder so, nie ein Grund sein, von der Lehre abzuweichen, dazu
noch indem man Gott in blasphemischer Weise unterstellt, in der Offenbarung festgelegt zu haben, der Mensch
hätte von Natur aus das Recht, Ihn auch nicht anzubeten! wenn nicht-katholische Mehrheiten … mit Katholiken
ebenso verfahren, hätten Sie argumentativ schlechte Karten dagegen in der Hand. Auf ein Menschenrecht
der Religions- und Gewissensfreiheit können Sie sich ja nicht berufen. Nein, so ein Recht auf Religionsfreiheit
existiert ja auch nicht. Der Mensch hat das Recht und die Pflicht, den wahren Gott anzubeten, kann aber
nicht dazu gezwungen werden (insofern gibt es individuelle Gewissensfreiheit), denn er hat die Möglichkeit,
die Freiheit, aber nicht das Recht, Ihn nicht anzubeten. Das ist das erste Gebot! Glauben Sie, daß Katholiken
um einen Fußbreit von der Lehre abgehen würden od sollten, um sich soziale Erleichterungen zu sichern?
Da wären Sie schlecht beraten. Dieser Utilitarismus auf Kosten der Wahrheit wäre häretisch und würde
sich früh oder spät rächen.
Lycobates Und dann erzählen Sie uns doch mal, wie die gebotene In-Toleranz gegen andersgläubige Gruppen
praktisch aussehen soll – in Zeiten der Mobilität, der Globalisierung, des Internet … Also ganz konkret:
Wie setzt der christ-katholische Staat seine pflichtgemäße Intoleranz gegen den Anders- und Flaschglauben
von Gruppen durch? Versammlungsverbote? Veröffentlichungsverbote? Zensur? (auch Internet-Zensur und –„abschaltungen“
)? Demonstrationsverbote? Einkerkerung? Ausweisungen? Betätigungsverbote? … Wer ist federführend
bei der inhaltlichen Überprüfung der Meinungskontrolle? Eine „Religionspolizei“? Wie soll das alles
aussehen – rein praktisch?
nicht nur! @clericus Die „Konzilserklärung“ (wesentlich hier Nr. 2) gewährt aber nicht nur das von Ihnen
erwähnte, dem einzelnen (auch schuldig irrenden) Gewissen unbedingt zu gewährende NEGATIVE Recht (immunitas
a coercitione), d.h. die Freiheit vom Zwang in re religiosa, sondern auch (neque impediatur quominus AGAT)
das POSITIVE Recht: die Freiheit zur ungehinderten Ausübung seiner Religion, einzeln oder gemeinsam,
privat oder öffentlich! Dieses angebliche positive Recht will die Erklärung aus der Vernunft bzw. der
Natur (ipsa ratione bzw. ipsa natura) und sogar aus der Offenbarung (verbo Dei revelato) begründet wissen,
es wird also zugleich als göttliches Recht definiert! Das ist Irrlehre. Daran ändert auch der beschwichtigende
Zusatz intra debitos limites nichts. Denn Gott, ob im Naturgesetz oder der Offenbarung, gibt dem Menschen
NIE UND NIMMER das Recht, auch nicht innerhalb eines wie auch immer gedachten iustus ordo publicus, Sein
Gebot zu übertreten, sondern lediglich den freien Willen, also die Möglichkeit, es mit der Gnade zu
erfüllen (oder, zu ewigem Schaden, es unter Zurückweisung der Gnade nicht zu befolgen). Davon Irr- und
Ungläubige abzuhalten (ohne sie zum Glauben zu zwingen), ist aber, je nach Möglichkeit, unabdingbare
Pflicht der Christen, und ihres Gemeinwesens, des christlichen Staates, gravissimum officium mit Ottaviani,
Institutiones iuris publici ecclesiastici II, Rom 1960, ed. 4, p. 66. Klassisch dazu auch Billot, De habitudine
Ecclesiae ad civilem societatem, Rom 1929.
@Leo Miles „Denn wer fordert, daß Gott aus der Hoheit über die Gesellschaften verbannt werden soll,
hat im Grunde keinen Gott, außer die Gesellschaft bzw „Menschheit“ selbst.“ Clericus hat davon nichts
gesagt! Haben Sie die Erklärung über die Religionsfreiheit gelesen? Nun, wenn man Ihren Wortbeitrag
liest, so scheint es, dass Sie diese Hausaufgabe noch nicht getan haben. In >Dignitatis Humanae< findet
sich keine Stelle die davon spricht, dass Gott eine rein sekundäre Stellung einnehmen soll. Im Gegenteil!
In den Artikel 1 und 14 wird deutlich gesagt, dass die einzige Wahrheit in der kath. Kirche gegründet
ist. Gleichzeitig ist es die Pflicht eines jeden Menschen die einmal erkannte Wahrheit auch zu bewahren
und nach ihr zu leben (Artikel 2). Dennoch: Es liegt auf der Hand, dass wer Gott dienen will es aus freien
Stücken tut. Durch Zwang kann keine Liebe zu Gott in die Herzen der Menschen gelangen. Das ist einfachste
Psychologie! Das Konzil hätte grob fahrlässig gehandelt, wenn es in dieser Erklärung eingefordert hätte,
dass der kath. Glaube jedem aufgezwungen werden muss, denn damit hätte es der menschl. (von Gott gegebenen
und respektierten) Freiheit widersprochen. Eine solche Forderung hätte aus Gott einen Tyrannen gemacht
und es wäre nichts mehr übrig von der gepredigten Güte, Milde, Geduld und Liebe Gottes. Das Gott aber
diesen Eigenschaften entspricht ist u.a. den Gleichnissen zu entnehmen.
Lycobates: nach der immerwährenden Lehre der Kirche kann sich die Toleranz nur auf das individuelle irrende
Gewissen beziehen, das die Wahrheit (noch) nicht gefunden hat, nicht aber auf eine zusammengeschlossene
Gruppe mehrerer solch irrender Gewissen (also eine organisierte Religionsgruppe als solche), und auch
nicht auf ein freies öffentliches Wirken derselben Danke, damit haben Sie meine Frage von gestern 17:11
Uhr klar beantwortet. Sie plädieren für eine staatliche Repression von religiösen Gruppen, die mit
der (natürlich „katholischen“) Mehrheitsmeinung in einem konfessionellen Staat nicht übereinstimmen.
Bedenken Sie dabei eines: Sie benötigen einen ganzen Justiz-, Justizvollzugs- und Polizeiapparat, der
jede Form von (nicht-tolerierter) gruppenförmig auftretender „Häresie“ aufspürt (Gedanken- und Meinungskontrolle)
und mit staatlicher Gewalt niederschlägt. Bedenken Sie ein weiteres: wenn nicht-katholische Mehrheiten
in nicht-katholischen Staaten (etwa in GB) mit Katholiken ebenso verfahren, hätten Sie argumentativ schlechte
Karten dagegen in der Hand. Auf ein Menschenrecht der Religions- und Gewissensfreiheit können Sie sich
ja nicht berufen. Praktisch würde ihr Modell auf eine Re-Konfessionalisierung der politischen Landkarte
nach dem Motto: „Cuius regio, eius religio“ hinauslaufen. Glücklicherweise hat Europa diesen Wahnsinn
mit dem Ende des 30-jährigen Krieges überwunden. Aber auch die fortschreitende Globalisierung und internationale
Mobilität widerspricht dem.
#33 prometheus141 22:53:48 | Dienstag, 22. März 2011
Meinungen gibt es viele Doch wer das Geheimnis des Glaubens nicht verstehen will, weiß nicht in welches
Heil die Mutter aller Kirchen uns führen kann… sie wissen nicht was sie tun…
@ A. M. Ghislieri Nicht die andere (in diesem Falle häretische und schismatische) „Meinung“ ist das Problem,
sondern die Unfähigkeit, ein Argument auch nur zu verstehen. Außerdem habe ich niemand direkt angesprochen,
sondern lediglich bemerkt: „Wer der Meinung ist, Papst und Bischöfe würden das erste Gebot abschaffen,
hat vermutlich eher ein medizinisches als theologisches Problem.“ Hierin kann ich keinen Verstoß gegen
den Anstand erblicken; im Gegenteil ist dies die günstigste Annahme -oder soll man annehmen, daß die
Urheber solcher ungeheuerlichen Beleidigungen des Papstes und des Episkopates bewußte Lügner sind? Es
war wieder einmal hochinteressant, festzustellen, daß außer den ewig gleichen Gemeinplätzen, hysterischen
Ausfällen und mehr tragisch-lächerlichen als ärgerlichen Eruptionen im wesentlichen nichts Neues aus
der sedisvakantistischen Ecke zu vernehmen ist. Nun denn, dafür ist mir meine Zeit zu schade. Mit fröhlichen
Grüßen in die schismatische Gruft clericus
@clericus Wer behauptet, Papst und Bischöfe würden das erste Gebot abschaffen, hat allerdings vermutlich
eher ein medizinisches als theologisches Problem. Wer Leute mit anderer Meinung am liebsten der Psychiatrie
überstellen würde (ich habe Ihre Bemerkung sehr wohl richtig verstanden!), der sollte sich über die
Kinderstube seiner Mitmenschen am besten nicht negativ auslassen.
@ Leo Miles Habe nur Ihre Formulierung „neckisches Gelaber“ gelesen -der Rest interessiert mich nicht.
Mit Leuten, die keine Kinderstube haben, pflege ich mich nicht auseinanderzusetzen.
@clericus Ihr neckisches Gelaber hin oder her, machen wir es doch mal kurz: Wer fordert, daß Jesus Christus
NICHT über die Menschen und Völker herrschen bzw aus der Verfassung gestrichen werden soll, ist im Grunde
KEIN Christ. Denn wer fordert, daß Gott aus der Hoheit über die Gesellschaften verbannt werden soll,
hat im Grunde keinen Gott, außer die Gesellschaft bzw „Menschheit“ selbst. Und genau das sagt dieses
Konzil: Gott ist nur ein ethisches Postulat. Die Wahrheit Gottes ist nur relativ. Sie ist menschengemacht.
Somit ist der Mensch Gott. Es gibt also keine alleinseligmachende Kirche, da ja die „Menschheit“ Gott
ist. Und konsequenterweise kann es dann auch keine Staatsreligion geben, außer die Religion des Menschen,
denn der Mensch ist Gott. Nun gibt es zwei Alternativen: Entweder man pflichtet dieser Glaubensrichtung
bei oder man lehnt sie ab. Man kann nicht beides. Das ist hochgradig lächerlich. Man kann nicht der Tradition
treu sein wollen und also an den lebendigen Gott glauben und zugleich die geistige Kloake dieser Menschenreligion
und ihre „Dokumente“ verteidigen. Es ist eben so wie Jesus sagt: „Man kann nur einem Herrn dienen.“ Entscheiden
Sie sich endlich mal…
Streit um Worte? @Domenico Tuttisanti Vielleicht habe ich mich der Kürze wegen etwas mißverständlich
ausgedrückt! Nein, nach der immerwährenden Lehre der Kirche kann sich die Toleranz nur auf das individuelle
irrende Gewissen beziehen, das die Wahrheit (noch) nicht gefunden hat, nicht aber auf eine zusammengeschlossene
Gruppe mehrerer solch irrender Gewissen (also eine organisierte Religionsgruppe als solche), und auch
nicht auf ein freies öffentliches Wirken derselben, da dies dem absoluten Recht und Gebot Gottes, dem
auch der Staat huldigen muß, NUR durch den wahren Kult geehrt und angebetet zu werden, abträglich ist
und den wahren Christen zum Ärgernis gereicht. Denn, mit Papst Leo XIII. „bezieht sich das Recht auf
die Erlaubtheit von etwas sittlich Gutem, … was wahr ist, was gut ist: das hat ein Recht darauf, sich
in weiser Freiheit in der Gesellschaft auszubreiten, damit es zu recht vielen gelange … Aus diesen Gründen
erkennt die Kirche einzig und allein der Wahrheit und dem sittlich Guten ein Anrecht zu … Denn es widerspricht
der Vernunft, daß das Falsche gleiches Recht haben soll wie das Wahre (Libertas praestantissimum, 1888).
„Wenn die Kirche es auch nicht erlaubt, den verschiedenen fremden Religionsformen dasselbe Recht einzuräumen
wie der wahren Religion, so ist es doch eine Tatsache, daß sie Regierungen nicht verurteilt, wenn diese …
es dulden, daß diese (die fremden Religionsformen) als Einzelne im Staat bestehen dürfen.“ (Immortale
Dei, 1883). (Üb. Freude an der Wahrheit, Wien, Nr. 73 u. 74)
@ Lycobates: Ihre letzte Bemerkung (im Kommentar v. 16:48 Uhr) ist ausgezeichnet! Es geht denn auch in
der Erklärung (nicht, wie -auch in diesem „Forum“- dauernd gesagt wird: Dekret) „Dignitatis humanae“
überhaupt nicht darum, Irrlehren ein „prinzipielles Existenzrecht“ einzuräumen, sondern darum, daß
Personen -in einem der objektiven moralischen Ordnung gemäßen Rahmen – seitens der Staatsgewalt nicht
Zwangsmaßnahmen unterworfen werden -und zwar in bezug auf „Akte der Gottesverehrung“ (ein besser nicht
namentlich zu Nennender meinte unlängst in diesem „Forum“, unter „Akten der Gottesverehrung“ habe das
Konzil auch gottwidrige und morbide Phänomene wie den Satanskult verstanden wissen wollen). Darauf haben
diese Personen allerdings ein (rein negatives) Recht, wie es einerseits immer Lehre der Kirche war, andererseits
dem Wesen des alleinseligmachenden, römisch-katholischen Glaubens, der als actus humanus (gratia auxiliante)
nur frei -und nicht durch äußere Zwangsmaßnahmen zuwege gebracht- sein kann, entspricht.
Lycob: Das bedeutet, daß der christliche Staat, d.h. der Staat der ganz oder mehrheitlich christlich
(geworden) ist, und sein Gemeinwesen auf christlichem Fundament fußt, unchristliches, irriges Denken
und Tun in der Öffentlichkeit höchstens dulden kann, ihm aber niemals ein prinzipielles Existenzrecht
einräumen. Das wäre entweder nur ein Streit um Worte (dann nämlich, wenn die „Duldung“/„Toleranz“ praktisch
auf dasselbe hinausliefe wie die „Religionsfreiheit“) oder ein Rückfall in vor-aufgeklärte Vorstellungen
vom konfessionellen Staat, der gesinnungspolizeilich kontrolliert, zensiert und sanktioniert. Was würden
Sie bevorzugen?
Worum es geht @Domenico Tuttisanti die Gefahr, dass einzelne dieser Religion nicht in Anerkennung ihrer
Wahrheit und Glaubwürdigkeit anhangen, sondern wegen der staatlichen „Prämien“ Darum geht es doch gar
nicht! Für den Christen ist Gottes Wille höchstes moralisches Gesetz, nach dem er sich in jeder Lebenslage,
ob als Privatmann oder als Bürger, unbedingt zu richten hat. „Und zwar richtet sich dieser … moralische
Imperativ Gottes nicht nur an den einzelnen Menschen, sondern auch an die gesamte menschliche Gesellschaft!
Nicht nur alle Lebensbereiche des Einzelmenschen sollen durchdrungen werden vom persönlichen Streben
nach Gott; die Gemeinschaft mit Gott, die gnadenhafte Teilhabe des Menschen an Seiner Liebe soll in ihm
auch den aufrichtigen Willen erwecken, die ganze Welt möge durch die innerliche Ausrichtung an dem uns
von Jesus Christus als dem Gottmenschen und Erlöser offenbarten göttlichen Willen möglichst teilhaben
am wahren und in Ihm begründeten Leben… Die ganze menschliche Gesellschaft möge nach den Prinzipien
des authentischen katholischen Christentums umgestaltet werden und so in Jesus Christus das wahre Heil
finden!“ (Hw. Eugen Rißling, in einem Artikel online hier …s-katholischer-glaube.com/start.htm) Das
bedeutet, daß der christliche Staat, d.h. der Staat der ganz oder mehrheitlich christlich (geworden)
ist, und sein Gemeinwesen auf christlichem Fundament fußt, unchristliches, irriges Denken und Tun in
der Öffentlichkeit höchstens dulden kann, ihm aber niemals ein prinzipielles Existenzrecht einräumen.
(@Meinung Gotthard:) Wer das glaubt, muß leider enttäuscht werden. Der Gott des Alten und Neuen Bundes
ist derselbe. Das Gesetz des Neuen Bundes ist zwar milder, die Gerechtigkeit Gottes ist trotzdem nicht
abgeschafft, wenn auch die Berufung auf Christus die Welt verschonen kann. Es gibt natürlich weiterhin
Gottes Rache für die Sünden. Ob man hier einen Zusammenhang mit der AKW-Katastrofe herstellen kann –
und ob das Bischof Williamson überhaupt tut – bezweifle ich jedoch. Unzweifelhaft ist die Katastrofe
das Ergebnis einer Zurückgezogenheit Gottes und das Wirkenlassen des freien Willens der Regierenden bzw.
des Höllenfürsten über diese Welt. Es sind alleine die Menschen, die solche AKW errichten, und Gott
läßt es zu. Damit besteht auch die Gefahr des Zerberstens der AKW. Die AKW sind ein Pakt mit teuflischer
Fahrlässigkeit. Der Papst sollte alle AKW-Befürworter exkommunizieren. Die atomare Energie ist eine
Sünde gegen die Natur. Der Papst müßte aktiv dagegen ankämpfen und die Befürworterparteien exkommunizieren –
peinlicherweise ausgerechnet CDU und CSU, die sich einen christlichen Anschein geben. Typisch diabolische
Täuschung. Christen bleibt nur mehr Rot oder Grün als Alternative, oder Blau in Österreich.
Die Erklärung „Dignitatis humanae“ über die Religionsfreiheit trifft schon unter Punkt 1 die Feststellung:
>> anders erhebt die Wahrheit nicht Anspruch als kraft der Wahrheit selbst www.vatican.va/…atis-humanae_ge.html
<< Hinter diese Festellung will ich auch als traditionell gesonnener Katholik nicht zurückfallen. Bei
einer staatlichen Privilegierung der eigenen Religion bestünde ja aus christlicher und katholischer Sicht
die Gefahr, dass einzelne dieser Religion nicht in Anerkennung ihrer Wahrheit und Glaubwürdigkeit anhangen,
sondern wegen der staatlichen „Prämien“, die mit dem äußeren Bekenntnis zur Katholischen Kirche verbunden
wären. Ein solches „Prämiensystem“ jedoch wäre ganz und gar unjesuanisch. Hat Jesus doch davor gewarnt,
allein aus Rücksicht auf andere äußerliche Frömmigkeit zu üben. Wer also materielle und immaterielle
Prämien der Religionszugehörigkeit vonseiten der Menschen sucht, für den trifft zu, was Jesus wiederholt
mit den Worten sagte: …sie haben ihren Lohn bereits erhalten – Mt 6, 16 u.a. – … (d.h. den himmlischen
Lohn, auf den es doch ankommt, können sie gerade nicht mehr erwarten!)
Diese Diskussion um katholische Staatsreligion ist doch Schnee von gestern, das war einmal und kommt nie
wieder. Ich erinnere mich an Bilder von Franco mit Kardinälen an seiner Seite, die Hand zum Faschistengruß
erhoben. Pfui Deibel …
Selbst inkonsequent Die Begründung für eine katholische Staatslehre unter Einschluss einer eingeschränkten
Religionsfreiheit scheint mir widersprüchlich: Richtig ist, dass „die Gesetze des Staates sich eindeutig
am christlich verstandenen Naturrecht orientieren. In diesem Sinne wurde die Staatsreligion nie von der
Kirche abgelehnt. Vermutlich wird auch Hw. Rhonheimer eine Gleichstellung homosexueller Partnerschaften
mit der Ehe nicht gutheißen oder fordern, daß die Abtreibung als schweres Verbrechen geahndet wird.“
Aber die Einschränkung der Religionsfreiheit in einem „katholischen Staat“ in der Form, dass die katholische
Kirche besonderen Schutz und Förderung verdient, während bei den anderen Minderheitenreligionen nur
eine private Religionsausübung toleriert wird, ist gerade nicht ein Teil des „christliche verstandenen
Naturrechts“.
@Goldengel Christus bringt uns einen liebenden Gott und weist den Rachegott des Alten Testaments zurück
sage dies bitte auch dem hochverehrten Bischof Willy aus England, der in der japanischen Katastrophe einen
Racheakt Gottes verkündet!
#17 Alois Bischof 14:46:52 | Dienstag, 22. März 2011
Deutlich ist, daß auch das ‘Opus Dei’ völlig dem Liberalismus und dem Neomodernismus – wenn auch unter
‘konservativer’ Tarnung – verfallen ist. Nicht umsonst wurde vom ‘Opus Dei’ bzw. deren Priestern, sogar
noch nach dem Motu-Proprio ‘Summorum pontificum’ (2007), die ‘alte’ heilige Messe des römischen Ritus
ausgegrenzt und verfolgt. Die Staatslehre der katholischen Kirche ist nicht wegen des Zeitgeistes oder
der veränderten weltpolitischen Lage einfach so zu ändern. Interessanter ist übrigens die Diskussion
zum modernen Ökumenismus des Konzilskirche und anderer Gemeinschaften. Da kommt es noch deutlicher auf
die unveränderlichen und definitiven Dogmen unserer hl. Mutterkirche an. Da kann auch ein ‘Opus Dei’-Theologe
nicht mehr leugnen bzw. die Glaubensänderungen relativieren. Wer die Rechte der Wahrheit im öffentlichen
Bereich bereits in Frage stellt, dürfte sich selbst auch enttarnen in dem er sogar die von Johannes Paul
II. betriebene Synthese der Weltreligionen verteidigt, bzw. der katholische Kirche die Wahrheit und den
Besitz der wahren Kirche Jesu Christi abspricht, bzw. auch andere christliche Gemeinschaften hinzuzählt.
@domenico tuttisanti D’accord, mehr habe ich auch nicht gesagt, als daß der Friede selbstredend eines
der höchsten aber eben nicht das höchste Gut ist. Im übrigen möchte die Assisikirche des II.Vat. Konzils
das vom Herrn verheißene Schwert der geistigen und auch politischen Auseinandersetzung zugunsten der
freimaurerischen Welteinheitsreligion einschmelzen, um Frieden mit den widergöttlichen Mächten der Welt
zu schließen, den es aber für die wahren Jünger Jesu niemals geben kann, da dieselben bekanntlich nicht
über ihrem Meister stehen.
#15 Alois Bischof 14:39:15 | Dienstag, 22. März 2011
Die Staaten und Monarchien mit katholischer Staatsreligion (z.B. Polen-Litauen und später Österreich-Ungarn)
waren für ihre religiöse Toleranz gerade bekannt. Dieser Artikel über die Behauptungen und die unkatholische
Casuistik eines Opus-Dei-Theologen zeigt genau auf, worum es geht, nämlich, daß im Rahmen des II. Vatikanum
eine neue Kirche und eine neue Religion gegründet worden ist. Auch die frühen Christen und Märtyrer
haben gewollt, daß die res publica als Gesamtes sich der Kirche hinwende und den Glauben nicht mehr verfolgen,
sondern verteidigen und verbreiten werde. Die Behauptungen Benedikt XVI. über die Märtyrer zum Thema
Religions- und Gewissensfreiheit sind daher als sehr frech und, ohne Zweifel, als Anachronismus und politischen
Missbrauch zu bezeichnen. Wenn sich die kirchliche „Lehre“ durch das II. Vatikanum und durch Konzilskirche
so einfach ändern ließ, heißt das auch, daß die Nachkonzilskirche diese Änderungen wiederum verwerfen
könne oder radikalere liberale Positionen beziehen könnte. Ist die römisch-katholische Kirche eine
menschliche Institution die nach Belieben und nach dem Zeitgeist jede kirchliche kontinuierlich hervorgehobene
und eingeforderte Lehre wieder annulieren wird? Nein. Die Kirche Jesu Christi ist göttlich und nicht
menschlich. Somit können solche Änderungen nicht von der römisch-katholischen Kirche, der Kirche der
Apostel, stammen – sondern von Menschen. Wenn man die katholische Soziallehre ändern könnte, dann bald
auch die heilige katholische Morallehre…!
Die Wahrheit Jesus Christus richtet sich nicht nach freigeistlichem „ganz humanen“ Grössenwahn ! Die
Wahrheit Jesus Christus ist unveränderlich, unabhängig eines jeden „Zeitgeistes“; die Wahrheit Jesus
Christus ist keine banale „Möglichkeit“ zum Seelenheil; Er ist der ALLEINIGE WEG, die WAHRHEIT und das
LEBEN; niemand kommt zum Vater ausser durch Ihn ( Joh. 14;6); nicht der freigeistlich desorientierte Mensch
hat auch nur ein Jota „Macht“ über die Schöpfung; alleine der Wahrheit Jesus Christus ist ALLE Macht
gegeben Mt 28,18 Da trat Jesus auf sie zu und sagte zu ihnen: Mir ist alle Macht gegeben im Himmel und
auf der Erde. Die Menschheit wird keinen Frieden finden, solange sie weiter versucht, „atonom“ gegen die
Gebote und Gesetze der hl. Dreifaltigkeit aufzubegehren und weiter Lüge und Sünde als „Recht“ auftischt (
Götzendienst, Unzucht, Mord an ungeborenen Kindern etc. ) www.razyboard.com/…07699-6026852-0.html das
soziale Königtum der Wahrheit Jesus Christus ist universal und nicht „in Scheibchen zu schneiden“; es
ist der Absolutheitsanspruch auf die Königsherrschaft über alle Stände; freigeistliches Seelengift
versucht auf die Tour der „ganz humanen“ Entchristlichung Europas das soziale Königtum Christi „ausser
Kraft zu setzen“; S.E Erzbischof Lefebvre „Wenn Jesus Christus Gott ist, hat Jesus Christus allein das
Anrecht zu herrschen!“ www.razyboard.com/…07698-5834652-0.html Ein „Kompromiss“ mit dem Weltgeist ist
unmöglich
Fakt ist doch, dass es… keine Staatsreligion (auf das Christentum bezogen) mehr gibt. In ziemlich allen
christliche geprägten Staaten herrscht Religionsfreiheit. Das heißt, dass Religion auch nach außen
hinaus gelebt werden kann, inklusive Bau von Gottes- und Gebetshäusern. Diese Religionsfreiheit basiert
auf die jeweiligen Staatsgesetze. Selbst wenn die Kirche kein Religionsfreiheit promulgieren würde, würde
das überhaupt keine Konsequenzen haben. Die katholische Kirche hat i. d. R. keinen bevorzugten Status
mehr, sondern ist eine Glaubensgemeinschaft neben vielen. Da die kath. Kirche nur noch beratend auf die
Staaten einwirken kann, ist deren Ansicht zum Thema völlig unerheblich.
Mag.: Der Friede ist in einem Staatswesen sehr wohl eines der höchsten Güter und der Staat hat auch
die Aufgabe, die Wahrung des Friedens ü b e r den Schutz einer religiösen Wahrheit zu stellen. Denn
im Frieden können religiöse Auffassungen und „Wahrheiten“ miteinander koestieren und in einen fairen
Wettbewerb treten. Eine religiöse Wahrheit dagegen, die sich ganz und gar auf das Schwert stützen wollte,
geriete in Verdacht, eben dieser Stütze (mangels Glaubwürdigkeit) auch dringend zu bedürfen. Das Jesus-Zitat
ais dem Luk.ev. ist nicht so zu verstehen, dass Jesus zu den Waffen ruft oder Gewalt legitimiert. Er prophezeit
lediglich, dass Beschwernisse, Verfolgungen und Zwietracht kommen m ü s s e n, wenn die Reich-Gottes-Botschaft
verbreitet wird. Jesus wendet sich gegen die falsche Behaglichkeit in einem faulen Frieden, der sich gleichgültig
gegen den Bussruf und die Reich-Gottes-Botschaft verhielte. Die Anerkennung des Reiches Gottes und auch
die individuelle Herzensumkehr wird vom einzelnen geleistet. Das staatliche Schwert dagegen kann niemanden
innerlich bekehren, es kann nur äußerlich zwingen. Der Unterschied zwischen Jesus und Mohammed ist genau
dies: Jesus will das Herz gewinnen, Mohammed sucht dagegen die Herrschaft über den Leib. Diesem geht
es um den inneren Menschen, jenem um äußere machtvolle Erzwingung. So konnte auch das Christentum die
Unterscheidung von civitas terrena und civitas Dei treffen (AUGUSTINUS), für den Islam ist der Gedanke
der Theokratie unaufgebbar.
@Stern 77 Aber bitte doch! Sie haben vergessen, daß 1. der Friede nicht das höchste Gut ist, sondern
die Wahrheit, und daß 2. unser Herr nicht auf diese Welt gekommen ist, den Frieden zu bringen, sondern
das Schwert. Im Übrigen darf ich Sie versichern, daß Sie und Ihr ganzes freimaurerisch-atheistisches
Gesockse alles an moralischer Verkommenheit bei weitem übertrifft, was es auf dieser Erde je an Schändlichem
gegeben hat. Die für Ihre wahnwitzige neue Weltordnung gemordeten Hekatomben sprechen für sich, maßen
Sie sich keine moralischen Werturteile an, als Atheist haben Sie keinerlei Recht dazu. Grüß Gott.
@Stern 77: Fragen über Fragen! 1) Halten Sie etwa wirklich ausnahmslos ALLE Beschlüsse der Synoden für
intolerant-unmoralisch? Ist es etwas kein sinnvoll gelebtes Christentum, wenn… a) eine christliche Regierung
wichtige Kabinettsposten nicht bedenkenlos an Juden oder gar Moslems vergibt? b) ein Firmenchef zunächst
mal christliche Mitarbeiter einstellt und erst bei einer Mangelsituation jüdische ? c) ein christlicher
Patient zuerst mal Ausschau hält nach einem christlichen Arzt und dann erst nach einem jüdischen? d)
Christen in ihrem geschlossenen Wohngebiet keine Synagoge wollen und das Grundstück absichtlich nicht
an Juden verkaufen ? 2) Ist es etwa ein sinnvoll gelebtes Christentum, wenn Christen… a) frag-und klaglos
mit ihren Steuerabgaben das Abtreiben (von bisher ca 9 Mio. Ungeborenen in der BRD) mitfinanzieren , dann
unter dem demographischen Kollaps leiden und sich als Lösung den billionenteuren Muselimport sich aufdrücken
lassen ? b) frag-und klaglos mit ihren Steuerabgaben CSDs, Homopropaganda und Kampfschriften gegen Homophobie,
Homoinstitutionen, Homounterricht, Homoehen usw. mitfinanzieren ?
@domenico tuttisanti Auch wenn wir wahrscheinlich verschiedenen „Lagern“ angehören, möchte ich Ihnen
doch meinen Respekt aussprechen. Sie suchen ernsthaft nach Wahrheit und sind sich der Relativität Ihrer
Auffassung bewußt. So sollte das Geschäft der theologischen Debatten immer betrieben werden, dann gäbe
es wohl keinerlei Kirchenspaltung mehr.
Stern77: Absolute Wahrheit. Monotheistische Religionen bringen keinen Frieden. Niemals – auch dann nicht,
wenn alle Menschen prinzipiell dasselbe glauben: winzigste und völlig unwichtige Einzelheiten bringen
den Krieg hervor, schön zu sehen hier in diesem Forum an der Hetze und dem Hass den Protestanten gegenüber
oder zwischen Pius-Brüder-Anhängern und denen der RKK. Tja, die religiös tolerante Antike wurde von
dem Monotheismus überrollt – und damit fing der Religioskrieg an, der bis heute nicht aufgehört hat.
@Stern77: Moralisch ist was wahr und richtig ist und die Bekämpfung von Irrlehren wie dem Judentum ist
daher moralisch sogar geboten ! Wahrheit und Lüge könne nicht dasselbe Recht beanspruchen.
Christus spricht: „Glaubt an mich – nur durch mich, kommt ihr zum Vater.“ Die Frage einer moralischen
Verkommenheit kann man sich angesichts der vielen Abtreibungen und Ehescheidungen stellen. Man darf auch
nicht vergessen, dass Herrscher sich oft Religionen bedienen, doch dies hat nichts mit der wahren Lehre
Christi zu tun. Christus ist ein eigenes Kapitel und dieses Kapitel steht im Neuen Testament. Christus
bringt uns einen liebenden Gott und weist den Rachegott des Alten Testaments zurück, doch soll der Mensch
sich an die Gebote Gottes halten. Moralisch verkommen ist man, wenn man meint, dass eine Abtreibung oder
ein Ehebruch etwas ganz Normales wäre – wer so denkt, dem kann auch Christus nicht mehr helfen, denn
Christus fordert zur Reue der Sünden auf und nicht zur Verherrlichung der Sünden.
Diese blödsinnigen, widersprüchlichen Aussagen des „Pasto-Konzils“ werden noch viele Jahrzehnte zum
für Diskussionsstoff sorgen. Als ob man nichts besseres zu tun hätte. Den Teufel freuts
@ Mag catholicus Vielen Dank für Ihre Ausführungen. Leute wie Sie sind der beste Beweis, dass die monotheistischen
Religionen keinen Frieden und keine Liebe stiften, … sondern puren Hass und Intoleranz. Sie sind ebenso
verblendet wie der jüdische gewaltbereite Siedler oder der islamistische Bombenleger. Moralisch komplett
verkommen! Ich empfinde grösste Genugtuung, dass der Einfluss katholischer Fundamentalisten auf unsere
Gesellschaft immer mehr abnimmt. Hoffentlich passiert das Gleiche bei Juden und Moslems!
@Stern Solange die von Ihnen zitierten segensreichen Normen der hl. Mutter Kirche eingehalten wurden,
konnte der Talmudismus das Schiff der hl. Kirche nicht entern. Erst nachdem man sich mit den Nachfahren
Annas’ und Kaiphas’ auf dem Rücken Christi und der wahren katholischen Kirche und um den hohen Preis
der Wahrheit „versöhnt“ hat, konnte die weltweite Machtergreifung Alljudas in ihre letzte Phase eintreten.
Zuvor mußte die katholische Kirche als Haupthindernis durch das Afterkonzil ausgeschaltet werden und
der Weg für liebedienerische Päpste des Judentums freigemacht werden, die sich nichteinmal davor scheuen,
im Dienste des Zionismus die Wahrheit des Evangeliums umzulügen. Jetzt kommt noch die islamische Welt
zum Handkuß, dann, so glauben sie, kann der jüdische Antichrist als Weltherrscher auf seinem Thron Platz
nehmen. Quod Deus avertat!
Die traditionelle Lehre war leider unmoralisch! 1. Die Konzilslehre zur Religionsfreiheit stellt eine
Diskontinuität zur traditionellen Lehre dar. Das ist zweifelsfrei richtig! Die Kirche war stets intolerant
zu anderen Religionen, hat diskriminiert, entrechtet gemordet und verfolgt. Das war die traditionelle
Lehre! Aber moralisch war sie nicht! Juden ist es nicht erlaubt, öffentliche Ämter zu bekleiden. (Synode
von Clermont, 535) Juden dürfen keine christlichen Mitarbeiter beschäftigen. (3. Synode von Orleans,
538) Jüdische Bücher müssen verbrannt werden. (Die 12. Synode von Toledo, 681) Christen ist es untersagt,
jüdische Ärzte zu konsultieren. (Trullanische Synode, 692) Juden dürfen an christlichen Feiertagen
nicht auf die Straße. (3. Synode von Orleans, 538) Christen dürfen nicht bei Juden wohnen. (Synode von
Narbonne, 1050) Juden müssen wie Christen den Kirchenzehnten bezahlen, obgleich sie nicht zur Kirche
gehören. (Synode von Gerona, 1078) Juden dürfen Christen nicht vor Gericht bringen oder gegen sie als
Zeugen aussagen. (3. Laterankonzil, 1179) Den Juden ist es verboten, ihre zum Christentum übergetretenen
Glaubensbrüder zu enterben. (3. Laterankonzil, 1179) Juden dürfen keine Synagogen mehr bauen. (Konzil
von Oxford, 1222) Juden müssen an ihrer Kleidung ein Unterscheidungszeichen tragen. (4. Laterankonzil,
1215) Juden dürfen nur noch in Judenvierteln wohnen. (Synode zu Breslau, 1267) Christen ist es untersagt,
Grund und Boden an Juden zu verkaufen oder zu verpachten. (Synode von Ofen, 1279) LINK www.unmoralische.de/christlich.htm
Ein „Recht der Wahrheit“ gibt es tatsächlich nicht! Die alte Rechtschreibung unterschied zwischen „ein
Recht haben“ und „recht haben“. Aus der Tatsache re c h t zu haben, folgt nicht der Anspruch, ein Re c
h t zu haben. Vielmehr gibt es sogar ein Recht auf Irrtum. Dieses Recht gibt es im Staat und bei Gott.
Solange der Mensch mit Lauterkeit und Ernst nach Wahrheit strebt, ist erwomöglich selbst im Irrtum noch
gerechtfertigt vor Gott, seinem Schöpfer. Das Irren ist ja schließlich eine condition humaine, ganz
im Sinne des lateinischen „errare humanum est“. Im Falle von religiösen Wahrheiten ist der Vorbehalt
gegen staatliche Privilegierung und/oder Benachteiligung mehr als legitim, denn „wir sehen jetzt durch
einen Spiegel ein dunkles Bild; d a n n aber von Angesicht zu Angesicht“ (1. Kor. 13, 12), d.h. die Wahrheit
ist in d i e s e m Aion eine geglaubte, keine überprüfbar erkannte.