13:58:32 | Dienstag, 22. März 2011
In Deutschland verbreiten hunderte von Theologen seit Jahrzehnten übelste Ketzereien. Aber der Augsburger Bischof sorgt sich um ein Buch über den Marienwallfahrtsort Wigratzbad – das auf Betreiben eines seiner Vorgänger geschrieben wurde.

Das Buch „Sieg der Sühne“ von Alfons Sarrach
(kreuz.net, Augsburg) Die Diözese Augsburg ist mit schweren Geschützen aufgefahren.
Sie hat das Buch
„Sieg der Sühne – Marias Botschaft an den Menschen“ per Dekret verboten.
Das berichtet die Online-Ausgabe
der Tageszeitung ‘Allgäuer Rundschau’.
In dem Werk geht es um den bekannten Wallfahrtsort Wigratzbad
im Allgäu.
Bereits 5.000 Mal verkauftDas Werk stammt von dem im Jahr 1927 in Danzig geborenen Publizisten
und abgefallenen Priester Alfons Sarrach.
Er ist verheiratet und Adoptivvater dreier indischer Kinder.
Das Buch wurde in zwei Auflagen gedruckt und über 5.000 Mal verkauft.
Eine dritte Auflage war geplant,
darf jetzt aber nicht erscheinen.
Das Dekret im Namen von Bischof Konrad Zdarsa von Augsburg richtet
sich an den Wallfahrtsdirektor von Wigratzbad, Hw. Thomas Rimmel.
Es ist von dem Augsburger
Intriganten
und Generalvikar Karlheinz Knebel sowie von Domkapitular Harald Heinrich unterschrieben.
Hw. Rimmel ist
Miteigentümer im Verlag ‘Kirche heute’, der das Buch publizierte.
Es geht um WunderDas Werk berichtet
über die Entstehung des Wallfahrtsortes und die angebliche Seherin von Wigratzbad, Antonie Rädler († 1991).
Durch sie habe „der Himmel in die Weltgeschichte eingegriffen“ – schreibt Sarrach in seinem Werk.
Er
schildert auch die angeblichen Botschaften der Gottesmutter und verschiedene Wunder.
So berichtet er
von einer Heilungen durch Wigratzbader Quellwasser und eine Kiesvermehrung beim Bau der Sühnekirche.
Fördern die Wunder im Neuen Testament auch eine „Wundersucht“?Die beschriebenen Phänomene verurteilt
das Dekret als „zu hinterfragende religiöse Vorstellungen“ sowie „zweifelhafte Tatsachenbehauptungen“.
Sie würden angeblich unter den Gläubigen eine „Wundersucht“ fördern.
Das Werk erinnere an Heiligenlegenden –
wird, offenbar in einem negativen Sinn, formuliert.
Bestimmte Vorgänge würden „als authentische wunderbare
und übernatürliche Ereignisse behauptet“.
Sarrach versuche angeblich, die Leser zu „zwingen“, die Phänomene
von Wigratzbad als übernatürlich anzuerkennen.
Eine – Diktion der ‘Allgäuer Rundschau’ – „kritische
Auseinandersetzung“ mit den Erscheinungen beschreibe Sarrach als „Werk des Teufels“, heißt es im Dekret.
Gegnern von Wigratzbad wird sogar ein „schlimmer Tod“ verheißen, kritisiert das Dekret. Das sei aus
pastoraler Sicht äußerst bedenklich.
Das Dekret beruft sich auf Paragraphen 823 des neuen Kirchenrechts.
Dort heißt es, daß die Hirten der Kirche „Schriften zurückzuweisen haben, die dem rechten Glauben
oder den Sitten schaden.“
Das Buch entstand auf Wunsch des BischofsSarrach verteidigt sein Buch. Es
handle sich nicht um eine „primitive Heiligenlegende“ – erklärt er, ohne darzulegen, was er mit dieser
Formulierung meint.
Hw. Rimmel bezeichnet den Bannstrahl der Diözese erwartungsgemäß als „berechtigt“.
Er erinnert immerhin daran, daß das Buch im ausdrücklichen Auftrag des früheren Augsburger Bischofs
Josef Stimpfle († 1996) entstand.
Mons. Stimpfle habe wiederholt erklärt: „Ich weiß, daß Wigratzbad
echt ist.“
Diözese sorgt sich um Gläubige in der „Irre“Das scharfe Urteil aus Augsburg beschreibt
Hw. Rimmel als „innerkirchliche Angelegenheit, die es zu klären gilt.“
Er hofft weiterhin auf eine dritte
Auflage von „Sieg der Sühne“ in einer überarbeiteten Form.
Der Sprecher der Diözese Augsburg, Markus
Kremser, erklärt das Dekret für „endgültig“.
Der Wallfahrtsdirektor könne sich nur in Rom beschweren.
Das Buch verunsichere angeblich Gläubige und führe sogar „in die Irre“ – erklärt der Sprecher, als
ob das in der Konzilskirche ein Problem und eine echte Sorge wäre.
Im übrigen stehe keine neue Untersuchung
der angeblichen Erscheinungen in Wigratzbad an.
„Es gibt jetzt schon begründete Zweifel in Bezug auf
die Echtheit.“
Sie haben eine Meinung zu diesem Artikel? Dann verfassen Sie einen Beitrag. Bleiben Sie in Ihrem Kommentar sachlich und bemühen Sie sich um eine erträgliche Diskussionsatmosphäre. Bedenken Sie, daß Ihr Beitrag noch über Jahre hinweg abrufbar und durch Suchmaschinen im Internet auffindbar ist.
Die Redaktion übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Leserbeiträge. Sie behält sich das Recht vor, Beiträge zu löschen oder Leser aus der Debatte auszuschließen.