Mißbrauchs-Hoax
Jetzt landen die Bischöfe im Knast
Eine Konsequenz aus dem bischöflich geförderten Mißbrauchs-Hoax besteht darin, daß das – sowieso kaum mehr benützte – Beichtgeheimnis „flexibler“ werden soll.
© Catholic Church (England and Wales), CC
(kreuz.net) In Belgien hat ein Parlamentarischer Sonderausschuß den sexuellen Mißbrauch in und außerhalb der Kirche untersucht und einen Abschlußbericht vorgelegt.

Das berichtete die belgische Webseite ‘deredactie.be’ am 31. März.

Der Bericht umfaßt 400 Seiten und enthält Schlußfolgerungen und rund siebzig Empfehlungen.

Die belgischen Bischöfe haben bereits erklärt, daß sie sich über die Empfehlungen beugen werden.

Der Bericht fordert von der Kirche die Einrichtung eines Vermittlungsausschusses, der über mögliche Entschädigungen von Mißbrauchsopfern entscheiden soll.

Ferner sollen Bischöfe – auch wenn sie selber keinen Mißbrauch begangen haben – für die Taten der ihnen unterstehenden Priester zur Verantwortung gezogen werden können.

Außerdem soll das Beichtgeheimnis nach Angaben von ‘deredactie.be’ „flexibler“ werden, damit bestimmte Fälle an die Justiz weitergeleitet werden können.

Die Pflicht, Fälle zu melden, die aus der Beichte bekannt sind, wird allerdings in dem Bericht nicht verlangt.

Damit alle Empfehlungen in die Praxis umgesetzt werden, soll ein „Folgeausschuß“ eingerichtet werden.
      
29 Lesermeinungen
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#31   Jörg Guttenberger, Köln   17:46:22 | Donnerstag, 7. April 2011
Counsellor:
Natürlich handelt es sich hier auch um eine Rechtsfrage. Beim Recht handelt es sich um die Spielregeln, nach denen sich das öffentliche bzw. kirchliche Leben abspielt. Oder haben Sie etwas gegen Juristen*?
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#30   Bodo Brombach †   10:26:52 | Donnerstag, 7. April 2011
Bischofsbesuch in den Knast!
Welche Bischöfe kann man denn im Knast besuchen?
Die Verhandlung von Bischof Williamson findet doch erst noch statt.
Er wird doch nicht hinter Gitter müssen?
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#29   Mighty Counsellor †   00:27:00 | Donnerstag, 7. April 2011
Das tönt wie in der Juristerei:
„Hierbei ist grundsätlích von einer angemesenen Bußgesinnung auszugehen, wenn sich aus der Beichtpraxis nichts Anderes ergibt.“
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#28   Jörg Guttenberger, Köln   00:24:33 | Donnerstag, 7. April 2011
Vogel: Beichtgeheimnis
Ihre Ausführungen sind grundsätzlich richtig. Nur zur Lossprechung ein Hinweis: der Beichtvater richtet nicht über die Schuld des Beichtenden, sondern ausschließlich über seine Bußgesinnung. Hierbei ist grundsätlích von einer angemesenen Bußgesinnung auszugehen, wenn sich aus der Beichtpraxis nichts Anderes ergibt.
Der Priester kann der genannten Mutter den Gang zu Polizei nahelegen, darf sie aber auf keinen Fall dazu zwingen, etwa daß er ihr nur unter der Zusage einer Selbstanhzeige die Lossprechung gibt.
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#25   Vogel   10:21:32 | Mittwoch, 6. April 2011
Beicht-Geheimnis
der NAME sagt ja schon, was es bedeutet…
Ein GEHEIMNIS muß man für sich behalten, da hat der PRIESTER eine sehr große Verantwortung.
Das Einhalten des Beichtgeheimnisses stelle ich mir persönlich eine der schwierigeren Aufgaben eines Priesters vor.
Es gibt eben überall Grenzfälle. Angenommen eine Frau würde tatsächlich beichten, dass sie ihre frisch geborenen Kinder getötet und im Garten verbuddelt, in die Gefriertruhe gesteckt hat, usw…
Kann in so einem Fall ein Priester tatsächlich einfach sagen:
Deine Sünden sind DIR vergeben, gehe hin und sündige nicht mehr…
Der Priester muß ja auf jeden Fall dieser Frau auch nahelegen, zur Polizei zu gehen… aber was ist, wenn diese Frau dies nicht macht.
Was gibts da für Möglichkeiten? :'(
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#24   Vineta   03:17:08 | Mittwoch, 6. April 2011
Wie üblich…
geht’s also auch in Belgien wieder mal um Unsummen Gelder ( von schamlos ausgenutzten Gläubigen), die großzügigst an Mißbrauchsopfer ausgezahlt werden.
Damit läßt sich ja so leicht eine falsche Fährte legen und ablenken von den Schuldigen, d.h. den Bischöfen, die pädophil auffällig gewordene Priester in unverantwortlicher Weise einfach immer wieder andeswo eingesetzt haben…
und die weiteramtieren ( können) – während ihre Nachfolger einmal bei gleichem Verhalten nicht mehr so gut davonkämen, aber auch nur VIELLEICHT.
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#23   KonradGeorg   00:37:57 | Mittwoch, 6. April 2011
Was soll das ganze Geschwafel? Das Beichtgeheimnis ist ein absolutes Tabu.
Wenn gewisse Trottel in Belgien und anderswo meinen, sie könnten das Beichtgeheimnis knacken, dann sind sie auf dem Holzweg.
Eher muß sich ein Priester umbringen lassen, als dieses zu brechen. Ich bin mir ziemlich sicher, daß jeder katholische Priester in der entscheidenden Phase standhalten wird. Da kann er vorher neukatholisch oder sonst was gewesen sein.
@ Hans Dampf, wie kann jemand zu Verantwortung gezogen werden, wenn dessen Untergebener genau das tut, was seine Amtspflichten sind: Beichthören unter der Bedingung der absoluten Verschwiegenheit.
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#22   Jörg Guttenberger, Köln   21:35:28 | Dienstag, 5. April 2011
Verantwortung von Führungskräfte
Wir müsen hier zwischen persönlicher Verantwortung und Verantwortung von Amts wegen unterscheiden.
EineFührungskraft – sowohl innerhalob, als auch außerhalb der Kirche – ist für alle Vorgänge innerhalb seines Jurisdiktionsbereiches verantwortlich und zwar von Amts wegen, unabhängig davon, ob ihn auch persönliche Verantwortung trifft. Klaut ein Mitarbeiter goldene Löffel, so wird untersicht, ob die zuständige Führngskraft ihren Kontrollfunktionen ordnungsgemäß naachgekommen ist. Ferner, ob er bei der Einstellungsprüfung ausreichend sorgfältig war (sofern er den Mitarbeiter selber eingestellt hat). Die Liste läßt sich verlängern.
Hat die Führunskraft versagt, so ergibt sich die Frage eines adäquaten Kausalzusammenhangs mit dem Fehlverhalten des Mitarbeiters. Bei Bestehen eines solchen adäquaten Kausalzusammenhangs wird die Führungskraft zur Verantwortung gezogen, bis hin zur Entlassung; normalerweise unter Beachtung der gesetlichen bzw. vertraglichen Kündigungsfrist. Das sieht dann so aus, daß die Führungskraft von ihrer vertraglichen Arbeitsverpflichung freigestellt wird und bis zum Ender der Kündigungsfrist unverändert Gehalt bezieht.
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#21   Hans Dampf   19:45:27 | Dienstag, 5. April 2011
@r.ruhrgebietler
Warum ist der laienpriester marx noch nicht im knast?
Ganz einfach! Weil ihm niemand zumuten will, sich mit dir eine Zelle zu teilen…!
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#20   r.ruhrgebietler   19:41:08 | Dienstag, 5. April 2011
warum ist
der laienpriester marx noch nicht im knast?
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#19   monens   15:17:00 | Dienstag, 5. April 2011
Die „ganz humane“ Spassgesellschaft wünscht eine „Lockerung des Beichtgeheimnisses“
Wer von einem „flexibleren“ Beichtgeheimnis schwafelt, dürfte diese wohl auch auf die Wahrheit Jesus Christus ausdehnen wollen, in dem Sinne, dass die Wahrheit Jesus Christus die in Seiner Vollmacht Fortführer Seines Erlösungswerkes auf Erden, die hw Priester, als Handlanger für eine weltliche „Justiz“ zur Verfügung stellen sollte, deren „Rechtssprechung“ heute „ganz human“ ungeborene Kinder einer „ganz humanen“ Selektion unterzieht und die Unzucht „ganz human“ hofiert; NICHT vor heute vielfach entstellter weltlicher Gerichtsbarkeit hat sich ein SÜNDER in erster Linie zu verantworten, sondern vor derjenigen der Wahrheit Jesus Christus; die reglemässige hl. Beichte ist der Schlüssel zum Seelenfrieden; der hl. Augustinus über die Notwendigkeit der Reue:
„Steh auf, es ist Zeit“ spricht so der HERR !
www.razyboard.com/…07691-5822758-0.html
die Lossprechung von ( auch noch so schweren ) Sünden nach einer aufrichtigen, reuebereiten hl. Beichte mit dem Willen zur Umkehr durch einen hw Priester unterliegt keiner „ganz humanen Mitteilungspflicht“; das Beichtgeheimnis bleibt unantastbar
www.razyboard.com/…07691-5936863-0.html
die Wahrheit Jesus Christus kann nur jenen Seelen Vergebung und Frieden schenken, die willens sind zur steten Reue, Busse und Umkehr;
www.razyboard.com/…07691-5948612-0.html
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#18   sacerdos helveticus   15:15:06 | Dienstag, 5. April 2011
@Blackmore
Man beugt sich „über die Empfehlungen“ wenn man sie genauer anschaut und studiert. In der Schweiz z.b. ist die Redewendung „über die Büchergehen“ üblich, für „eine Sache genauer studieren“. Ob man sich nach dem „Beugen über die Empfehlungen“ den Empfehlungen auch beugt ,das heisst ihnen folgt ist damit noch gar nicht gesagt.
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#17   Vogel   15:08:27 | Dienstag, 5. April 2011
Ein Bischof
sollte seine Priester (Schäflein) kenne, mit ihnen im Kontakt stehen, eine Vertrauensperson für seine Priester sein…
ein Bischof müßte eigentlich so etwas wie ein „PAPA-Ersatz“ sein für einen PRIESTER…ein Mensch, zu dem man hingehen kann und über alles reden kann…
ebem ein „lieber Bischof“ und kein „strafender“
also, er soll schon die Priesterkinder auf den richtigen Weg bringen
um die Kinder muß man sich kümmern und sie nicht sich selbst überlassen…
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#16   Blackmore   15:02:28 | Dienstag, 5. April 2011
Und wirklich keinem
ist folgender Satz aufgefallen:
„Die belgischen Bischöfe haben bereits erklärt, daß sie sich über die Empfehlungen beugen werden.“
Warum sollen sich die Bischöfe ÜBER die Empfehlungen beugen?
Ich vermute, dass „DEN Empfehlungen beugen“ gemeint war…
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#15   Cybuzar   14:57:10 | Dienstag, 5. April 2011
Vor allem ist doch die Frage,
ob Bischöfe pauschal für Taten untergebener Priester herhalten sollen oder nur solche, die Pädokriminelle decken oder bewusst auf Kinder loslassen. Leider gibt der Redactie-Bericht darüber keinen Aufschluss.
Der erste Fall wäre eine Schweinerei, der zweite eine Selbstverständlichkeit.
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#14   Vogel   14:43:00 | Dienstag, 5. April 2011
es geht ja nicht um Straftaten bei den Chefs
es geht um die ARBEIT.
Wenn in einer Abteilung „MIST“ gebaut wird, egal wie,
dann muß der ABTEILUNGSLEITER zum CHEF und muß Rede und Antwort stehen.
Es gibt verschiedene Sorten Abteilungsleiter.
1. Sie sagen zum Chef. ich kann nichts für den Fehler
2. Sie verteitigen ihre Mitarbeiter, nehmen alles auf sich
Die Chefs stellen die Fragen dann schon so, dass ein Abteilungsleiter sicher redet.
So stelle ich es mir beim PAPST vor. Wenn der mit dem Bischof spricht, wird dieser sicher sein Schäflein verraten, wenn er nicht selbst einen schlechten RUF bekommen will… eigentlich schade, dass es so ist…
Ein Bischof macht sowieso alles verkehrt.
Stellt er sich hinter seine Priester und beläßt alles bei Vier-AUGEN-Gesprächen, bekommt er vorgeworfen, dass er deren FEhler nicht bemerkt.
Spricht er mit dem Papst und ist ehrlich, dann bekommt er gesagt, er sei ein Verräter.
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#13   IZAAC   12:46:41 | Dienstag, 5. April 2011
Mit diesen Parlamentariern sofort ins Gefängnis!
Das Volk hat gemordet, geraubt, usw.usw…
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#12   juemuc   12:34:41 | Dienstag, 5. April 2011
@ Pascal
Seit wann ist die Unterlassung des Protokolls ein Straftatbestand? Seit sind Betriebsinterne Konsequenzen gleichzeitig eine Beweis für eine Straftat des Vorgesetzten. Bitte Unterscheiden!
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#11   Kraut   12:33:50 | Dienstag, 5. April 2011
Welche ironisches Schicksal.
Bankmanager müssen Ihren Hut nehmen weil irgendein Hansel Geld verzockt an der Börse.
Wozu sie ihn aber vorher noch fleißig und gewinnbringend dazu animiert haben. :-D
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#10   Pascal123   12:25:02 | Dienstag, 5. April 2011
@juemuc
Da kennen Sie sich aber schlecht aus.
Wenn ein Krankenpfleger oder Krankenschwester im krankenhaus oder Altenheim zum Beispiel der Protokolliervorschrift nicht nachkommt bekommt die Pflegedienstleitung eine Abmahnung zusammen mit dem Pfleger.
Kommt dies häufig vor verliert die Pflegedienstleitung Ihren Job.
Sollten schwerwiegendere Dinge passieren falsche Medikation, falsche Lagerung usw kann der Vorgesetzte auch strafrechtlich belangt werden.
Bankmanager müssen Ihren Hut nehmen weil irgendein Hansel Geld verzockt an der Börse.
Überall müssen Vorgesetzte Konsequenzen für das Fehlverhalten Ihrer Mitarbeiter übernehmen.
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#9   Kraut   12:16:04 | Dienstag, 5. April 2011
Der Cheffe ist meist der Gelackmeierte.
Drum finde ich es, so nebenbei erwähnt, unnachvollziehbar und unverantwortlich wenn auf Betriebsgelände Bierautomaten rumstehen.
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#8   Hans Dampf   12:13:40 | Dienstag, 5. April 2011
Richtig!
Es geht ja hier nicht darum, dass irgendein Mitarbeiter einen Fehler macht! Wo gearbeitet wird, passieren auch Fehler! Aber – wenn sich ein Mitarbeiter eines solchen Vergehens schuldig macht oder in den entsprechenden Verdacht gerät, ist automatisch der Vorgesetzte gefragt! Tut der nichts oder reagiert er nicht, wird er mitschuldig!
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#7   Walther von Stolzing   12:13:15 | Dienstag, 5. April 2011
Beichtgeheimnis „flexibler“???
Wie bitte kann denn ein Geheimnis flexibel sein?
Natürlich verbirgt sich hinter diesem teuflischen Euphemismus die staatlich geforderte Abschaffung des Beichtgeheimnisses und somit die Zerstörung des Bußsakramentes.
Die Frage bleibt, warum in Deutschland noch keiner auf die Idee gekommen ist.
Ach ja, ich vergaß… es geht ja eh kaum noch einer beichten…
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#6   orthokathole   12:11:22 | Dienstag, 5. April 2011
@Walther von Stolzing
Weil es nicht die Schuld des Bischofs ist, wenn ein Priester …
Aber ja doch. Dre Bischof – oder einer seiner Vorgänger – ist schließlich für Einstellung des Mannes verantwortlich. Und der amtierende Bischof für die immer noch bestehende Beschäftigung. Das gehört in den bereich der Personalverantwortung eines Bischofs. Mithin ist er mitverantwortlich für schlechte oder kriminelle Mitarbeiter.
Unverantwortlich wäre es hingegen einen Bischof zu bestrafen, der damals noch nicht im Amt war, wenn seither nichts vorgefallen ist.
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#5   juemuc   12:09:42 | Dienstag, 5. April 2011
Seit wann wird ein Chef
für eine Straftat, die sein Mitarbeiter begangen hat veranwortlich gemacht? Also bitte.
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#4   IZAAC   12:06:53 | Dienstag, 5. April 2011
Dann sollte man die Merkel sofort absetzen!!!
Das Volk hat genug scheiß* gebaut !
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#3   Walther von Stolzing   12:00:42 | Dienstag, 5. April 2011
@Hans Dampf
Wenn einer meiner Mitarbeiter groben Mist baut (ich rede hier nicht von Kleinigkeiten), dann werde ich als Vorgesetzter auch zur Verantwortung gezogen! Wieso sollte es denn Bischöfen anders ergehen?
Weil es nicht die Schuld des Bischofs ist, wenn ein Priester heranwachsenden Jungs an den Popo fasst, deswegen!
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#2   Vogel   11:52:32 | Dienstag, 5. April 2011
Wenn das Beichtgeheimnis flexibler wird,
dann werden sicher noch weniger Menschen als bisher beichten gehen.
Ein Abteilungsleiter in einer Firma ist auch für das
eventuelle Versagen seiner Mitarbeiter verantwortlch.
Warum soll dies bei einem Bischof anders sein.
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#1   Hans Dampf   11:50:03 | Dienstag, 5. April 2011
Warum nicht?
Ferner sollen Bischöfe – auch wenn sie selber keinen Mißbrauch begangen haben – für die Taten der ihnen unterstehenden Priester zur Verantwortung gezogen werden können.
Wenn einer meiner Mitarbeiter groben Mist baut (ich rede hier nicht von Kleinigkeiten), dann werde ich als Vorgesetzter auch zur Verantwortung gezogen! Wieso sollte es denn Bischöfen anders ergehen?
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