17:29:00 | Sonntag, 5. Juni 2005
Die Schweiz sinkt unbeirrt Richtung Aids-Genossenschaft. Heute wurde die Homo-Unzucht standesamtsfähig. Knapp 60% der Bevölkerung sprachen sich zugunsten des Homo-Konkubinats aus – und für eine Diskriminierung anderer menschlicher Wohngemeinschaften.
(kreuz.net, Bern) In der Schweiz erleidet der gesunde Menschenverstand eine weitere Niederlage. Das staatlich
anerkannte Homo-Konkubinat,
das eine Rechtsungleichheit zwischen Homo-Paaren und anderen menschlichen
Wohngemeinschaften durchsetzt, ist Gesetz.
Damit hat die Homo-Ideologie und ihre Aggression gegen die
Meinungsfreiheit einen weiteren Sieg errungen.
Künftig werden die gleichgeschlechtlichen Unzüchtigen
in der Schweiz der Ehe gleichgestellt. Noch dürfen sie keine Kinder adoptieren. Doch das ist nur eine
Frage der Zeit.
Das bedrückende Gesetz wurde mit 58 Prozent ‘Ja’-Stimmen angenommen. Die Stimmbeteiligung
lag für Schweizer Verhältnisse mit knapp 57 Prozent sehr hoch.
Die staatliche Anerkennung des Homo-Konkubinates
wurde bereits letztes Jahr in der größeren Parlamentskammer, dem Nationalrat, mit 112 zu 51 und in der
kleineren Kammer, dem Ständerat, mit 33 zu 5 Stimmen angenommen.
Doch die Evangelische Volkspartei (EVP),
die Eidgenössisch-Demokratische Union (EDU) und andere Organisationen setzten ein Referendum gegen das
neue Gesetz durch. Die katholischen Christdemokraten standen abseits.
Zwei Personen gleichen Geschlechts,
die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können nun ihre Partnerschaft beim Zivilstandsamt eintragen lassen.
Ihr Zivilstand lautet „in eingetragener Partnerschaft“.
In Fragen des Erbrechts, der Sozialversicherungen,
der beruflichen Vorsorge und des Steuerrechts werden Homos damit den Status von Eheleuten erhalten.
Das
Gesetz verpflichtet die Homosexuellen – in Anlehnung an die Ehe – einander Beistand zu leisten und aufeinander
Rücksicht zu nehmen. Sie sollen gemeinsam für den Unterhalt sorgen und dürfen nur einvernehmlich über
ihre Wohnung verfügen.
Auf Verlangen muß dem anderen Partner Auskunft über Einkommen, Vermögen und
Schulden gegeben werden. Die Eintragung der Partnerschaft hat, im Unterschied zur Ehe, keine Auswirkungen
auf den gesetzlichen Namen.
Auch die Auflösung des Homo-Konkubinats folgt dem Prinzip der Ehe.
Die
eingetragene Partnerschaft endet mit dem Tod. Außerdem kann sie – analog zur zivilrechtlichen Scheidung
einer Ehe – gerichtlich aufgelöst werden.
Die Schweizer Bischöfe sprachen sich im Vorfeld gegen das
Gesetz aus. Es sei „gesellschaftspolitisch falsch“ und „unklug“. Man sei gegen ein eheähnliches Partnerschaftsgesetz.
Konkret unternahm die Kirche gegen die Vorlage nichts.
Eine Körperbehinderte erklärte vor einem Zürcher
Wahllokal gegenüber Journalisten, daß sie mit ‘Nein’ gestimmt habe. Sie lebt mit ihrem Bruder in einer
Wohngemeinschaft und werde von diesem auch finanziell unterstützt.
„Warum gesteht man uns nicht dieselben
Rechte zu wie den Homosexuellen?“ – fragte sie: „Aber ich muß schon froh sein, daß ich in diesem Land
der Abtreibung entkommen bin.“
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BossCo139 14:07:10 | Donnerstag, 8. Dezember 2005
#23
Lilith 06:53:42 | Samstag, 23. Juli 2005
#22
BossCo139 10:38:10 | Montag, 27. Juni 2005
#21
TracerCGN 13:32:31 | Samstag, 11. Juni 2005
#20
Römisch-Katholisch 18:43:51 | Mittwoch, 8. Juni 2005
#19
mrnka 15:54:01 | Montag, 6. Juni 2005
#18
Marcel 10:03:40 | Montag, 6. Juni 2005
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stimme der vernunft † 09:28:39 | Montag, 6. Juni 2005
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Pelagius 08:32:21 | Montag, 6. Juni 2005
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GerdEric 08:30:20 | Montag, 6. Juni 2005
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highnoon † 08:26:43 | Montag, 6. Juni 2005
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Athanasius 08:10:06 | Montag, 6. Juni 2005
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Konrad 07:34:34 | Montag, 6. Juni 2005
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FioreGraz 07:31:48 | Montag, 6. Juni 2005
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Gallowglas 06:04:08 | Montag, 6. Juni 2005
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mrnka 05:36:23 | Montag, 6. Juni 2005
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highnoon † 23:36:42 | Sonntag, 5. Juni 2005
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Konrad 21:22:58 | Sonntag, 5. Juni 2005
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Gallowglas 20:44:33 | Sonntag, 5. Juni 2005
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Konrad 20:28:33 | Sonntag, 5. Juni 2005
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Marcel 20:19:33 | Sonntag, 5. Juni 2005
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Konrad 20:01:13 | Sonntag, 5. Juni 2005
#1
kreuzi 17:36:36 | Sonntag, 5. Juni 2005