18:26:31 | Montag, 6. Juni 2005
Ein Münchener Jesuit äußerte sich im März zur Debatte um liturgische Mißbräuche: „Es ist das Recht des Bischofs, anonyme Beschuldigungen zu ignorieren. Dennoch bleibt die Frage, warum Gläubige diesen Weg wählen, um ihre Beschwerde vorzutragen.“
(kreuz.net) Der Jesuit und Münchner Philosophieprofessor Giovanni Sala äußerte sich Ende März in einem
Leserbrief der
‘Tagespost’ zu zwei Themen: die liturgischen Mißbräuche und die Reaktion der besorgten
Gläubigen dagegen.
Pater Sala äußert seine Verwunderung, daß es einer solchen Diskussion überhaupt
bedarf.
Es gebe in der gegenwärtigen Liturgie der Kirche keine Zweideutigkeiten, die beim Zelebranten
Unsicherheiten hervorrufen könnten oder einer Klärung durch die kirchlichen Oberen bedürften.
Dennoch
sind Mißbräuche weit verbreitet. Besonders betroffen ist die Predigt. Sie ist als Bestandteil der heiligen
Messe dem Priester oder dem Diakon vorbehalten.
Von dieser Norm könne auch der Diözesanbischof nicht
dispensieren, erklärt Pater Sala.
Doch erst im Februar erklärten die Bischöfe der Schweiz, daß
die
dort seit Jahrzehnten praktizierte Laienpredigt vom Vatikan akzeptiert worden sei.
Pater Sala erwähnt
im Leserbrief eine vom Münchener Ordinariat gebilligte Laienpredigt:
„Wenn die Landesvorsitzende von
‘Donum vitae’ in Bayern nach dem Evangelium in einer Pfarrkirche von München eine ‘Predigtansprache’
hält, um für einen Verein zu werben, der den Zweck verfolgt, eine Anordnung des Heiligen Vaters zu unterlaufen,
kann dies wohl nicht als ein Fall von zeugnishafter Veranschaulichung der vom Zelebranten (nicht!) gehaltenen
regulären Homilie gelten, wie das Münchener Ordinariat den Fall gutgeheißen hat.“
Angesichts der bestehenden
Ordnung sei ein solches Verhalten – so Pater Sala – eine Aufkündigung des Gehorsams gegen den Heiligen
Vater.
Darum stehe die Erklärung der Schweizer Bischöfe, daß der Predigtauftrag grundsätzlich auch
Laien übertragen werden könne, im Widerspruch zum Kirchenrecht.
Zwar würden die Bischöfe statt von
einer Predigt von einem „Predigtwort“ oder von einer „Meditation“ sprechen. Dazu könne ein Laie angeblich
im Einzelfall vom Priester und regelmäßig vom Bischof delegiert werden:
„Ob aber dieser verbale Trick
genügt, um die Sache theologisch und rechtlich in Ordnung zu bringen, ist mehr als zweifelhaft.“
Pater
Sala verdeutlicht die bedrohliche Lage der Liturgie mit einem zweiten Beispiel.
Jeder Katholik hat das
Recht, sich beim Diözesanbischof über liturgische Mißbräuche zu beschweren.
Mit Bezug auf kirchliche
Dokumente verweist der Jesuit auf den Zusammenhang zwischen dem Recht des Katholiken, an einer würdigen
Liturgie teilzunehmen, und seiner Pflicht, dafür zu sorgen, daß die Liturgie entsprechend gefeiert wird.
„Von Anfang an wurde diese Bestimmung der kirchlichen Autorität, unter völliger Verdrehung von Buchstabe
und Sinn, als eine Aufforderung zum Denunziantentum diffamiert.“
Die Liturgen, welche die Liturgie als
ihren Privatbetrieb betrachten, fürchten, daß diese Bestimmung ihre Kreativität und theologischen Einfälle,
die sie den Gläubigen aufdrängen wollen, bremsen könnten.
Pater Sala verweist auf das Verhalten des
Bischofs von Würzburg. Dieser
kritisierte den lokalen Initiativkreis wegen einer angeblicher Bespitzelung
der Priester.
„Es ist das gute Recht des Bischofs“ – so der Jesuit –, „auf anonyme Beschuldigungen nicht
einzugehen. Es sei allerdings bei allem Respekt erlaubt, die Frage zu stellen, wieso Gläubige diesen
Weg wählen, um ihre Beschwerde vorzutragen.“
Es ist ein offenes Geheimnis – so der Jesuit –, daß die
Ordinariate auf Hinweise von Gläubigen oft gestört reagieren.
Manchmal werden zunächst sogar die gewissenhaften
Gläubigen unter Anklage gestellt, statt abzuklären, ob und inwieweit ihre Beschwerden berechtigt sind.
Er kenne Fälle, in denen das Ordinariat über nicht ordnungsgemäße Liturgien im voraus informiert
worden sei. Der Mißbrauch habe dennoch ungehindert stattgefunden:
„Der Verdacht liegt nahe, daß Verantwortliche
in den Ordinariaten lieber in Unwissenheit bleiben möchten, damit sie nicht mit der unangenehmen Pflicht
konfrontiert werden, handeln zu müssen.“
Die gegenwärtigen liturgischen Mißbräuche seien das Resultat
der Jahre, in denen die zuständige Autorität gewähren ließ:
„Nun gehört es zu den Pflichten des
Hirten einer Diözese, wie der Name ‘Bischof’ – Aufseher – besagt, Aufsicht über die ihm anvertraute
Teilkirche zu führen.“
Wäre dies der Fall, würde sich eine Intervention von Seiten der Gläubigen
erübrigen. Auch die Gefahr einer „Bespitzelung“ wäre gebannt.
Dagegen werde der Begriff ‘Denunziantentum’
nicht selten von jenen verwendet, die sich davor schützen wollten, zur Rechenschaft gezogen zu werden:
„Wenn der liturgische Mißbrauch heute immer aggressiver und die Demontage des sakramentalen Priestertums
immer bedrohlicher wird, so erweist sich die Fehde um angebliche Denunzianten als eine willkommene Ablenkung
von der eigentlichen Frage, wie es nämlich mit der ordnungsgemäßen Feier der Eucharistie – dem Zentrum
unseres Glaubens und unseres Betens – steht.“
Sie haben eine Meinung zu diesem Artikel? Dann verfassen Sie einen Beitrag. Bleiben Sie in Ihrem Kommentar sachlich und bemühen Sie sich um eine erträgliche Diskussionsatmosphäre. Bedenken Sie, daß Ihr Beitrag noch über Jahre hinweg abrufbar und durch Suchmaschinen im Internet auffindbar ist.
Die Redaktion übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Leserbeiträge. Sie behält sich das Recht vor, Beiträge zu löschen oder Leser aus der Debatte auszuschließen.