Heute morgen hat es um 9.30 Uhr bei mir geklingelt. Von Sedisvakantisten-Pater Rolf Hermann Lingen.
Sedisvakantisten-Pater Rolf Hermann Lingen
(kreuz.net) Heute morgen sind zwei Polizisten in Uniform mit ihrem Streifenwagen bei mir vorgefahren.
Sie seien vom Amtsgericht Dorsten geschickt worden, um zu fragen, ob ich die Ladung zum Gerichtstermin
am 26. Mai erhalten habe.
Es geht dabei um einen angeblichen Mißbrauch von Titeln.
Drohung mit einem
Haftbefehl
Die Ladung wurde am 15. April als „förmliche Zustellung“ – das heißt, mit Vermerk des Postboten –
bei mir in den Briefkasten eingeworfen.
Am 17. April protestierten mehrere Personen mit Faxsendungen
gegen die Verfolgung des katholischen Glaubens durch das sogenannte Amtsgericht Dorsten und die sogenannte
Staatsanwaltschaft Essen.
Dabei verwiesen sie auf diese „Ladung zum Gerichtstermin mit angedrohtem Haftbefehl“.
Am 28. April verbreitete ich im Internet und per Fax eine Pressemitteilung „Pflichtverteidigung wegen
Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage“.
Ich stellte darin fest, daß bei der Hauptverhandlung der unbedingte
Wille zur Ungerechtigkeit – konkret zur Christenverfolgung und Kirchenzerstörung der BRD – deutlich wird:
„Der Verfasser bittet deshalb um möglichst viele Freiwillige, die in der Hauptverhandlung Zeugen werden
und dann vor der Welt bezeugen, daß die BRD hier in schlimmster Weise das absolut unverzichtbare Menschenrecht
auf Bekenntnis der wahren Religion unterdrückt.“
Warum fragt mich die Justiz überhaupt etwas?
Auf
meine Frage an die Polizisten, ob Angeklagte üblicherweise gefragt würden, ob sie zu einem Gerichtstermin
erscheinen, erhielt ich die Antwort: „Nein!“
Dann kam die Gegenfrage: „Sind Sie schon mal rabiat geworden?“
Natürlich bin ich kein Schlägertyp und dementsprechend auch nie als solcher in Erscheinung getreten.
Objektiv bin ich überhaupt nicht vorbestraft.
Die beiden mir nachgesagten Delikten – „Mißbrauch von
Titeln“ oder „Beleidigung“ – sind gegenstandslos.
Ich gestehe ein, daß es angebracht ist, notorische
Gesetzesbrecher oder Schlägertypen zu ermahnen, zu einem Gerichtstermin zu erscheinen.
Aber ich bin
niemals mit dem Gesetz in Konflikt geraten – sondern ganz im Gegenteil nur mit der Justiz.
Außerdem:
Rechtfertigt ein Verfahren wegen „Mißbrauchs von Titeln“ tatsächlich einen solchen Aufwand?
Und: Wenn
jemand tatsächlich plant, einer Ladung nicht Folge zu leisten – würde er das dann den Polizisten mitteilen?
Ich möchte ferner daran erinnern, daß ich nach Ansicht der Justiz ein permanenter Betrüger mit erheblich
eingeschränkter Schuldfähigkeit bin.
Würde die Justiz das wirklich glauben, würde sie mich weder
nach meinem Erscheinen zur Ladung noch nach überhaupt etwas fragen.
Eine Machtdemonstration
Damit ist
klar, daß die „Frage“ des Amtgerichtes nicht aus Informationsgründen gestellt wurde.
Sie scheint als
pure Machtdemonstration gedacht gewesen zu sein.
Ich sehe mich dadurch in meiner Überzeugung gestärkt,
daß die BRD vor keiner noch so brutalen Maßnahme zurückschrecken wird, um der Kirche zu schaden.
Die
BRD ist ein Land, wo Komaschläger freigesprochen werden und Mörder frei herumlaufen dürfen.
Gleichzeitig
fragen dort uniformierte Polizisten einen unbescholtenen katholischen Priester nach einer Postzustellung,
statt Verbrecher zu jagen.
Hier bietet sich der BRD zweifellos Raum für Verbesserungen.
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135 Lesermeinungen
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#142 Christussucher 13:02:24 | Mittwoch, 9. November 2011
#131 Tomás 13:01:56 | Donnerstag, 2. Juni 2011 Der Fall P.Lingen Die beste Art und Weise, wie man einen
Profilneurotiker wie P.Lingen zur Vernunft bringen kann, ist ihn einfach zu ignorieren. Kein Publikum,
kein Zirkus. So einfach ist es! ______________________________________________________________ und das
gleiche gilt für die Piusbruderschaft und natürlich auch für kreuz.net (eigentlich rechts.net)
Klagen über Klagen … Naja, so klar scheint die Sache nun wieder auch nicht zu sein: angeblich hat das
Dorstener Kirchengericht gleich mal ein neues Gutachten angefordert… Also wie ich das sehe ist „Priester“
definitiv KEINE rechtlich geschützte Bezeichnung. Und was ein römisch-katholischer Priester ist: das
ist doch wohl eine reine Glaubensfrage: Ist die Nachfolge Kirche von V2 noch „römisch-katholisch“? Das
Gericht hat also in Glaubensdingen zu richten … der arme Richter … Und wenn ich schon dabei bin: es
gibt eine Klage gegen die Kath. Kirche. Der römisch-katholischen Kirche soll per Gerichtsbeschluss untersagt
werden, sich in Zukunft weiterhin „christlich“ zu nennen. Siehe: www.theologe.de/…nicht_christlich.htm
Ich möchte damit ausdrücklich diese Klage nicht mit dem Niveau von Pater Lingens Aktionen gleichsetzen.
Wenn man die historische Blutspur, die die katholische Kirche hinterlassen hat verfolgt und die Klageschrift
liest, kann man durchaus zu dem Schluss kommen: die Klage ist berechtigt und kann eigentlich nur erfolgreich
sein!
Der Fall P.Lingen Die beste Art und Weise, wie man einen Profilneurotiker wie P.Lingen zur Vernunft bringen
kann, ist ihn einfach zu ignorieren. Kein Publikum, kein Zirkus. So einfach ist es!
Dorstener Kirchenprozess Ja was ist denn nun mit dem Dorstener Prozess gegen den Pater Lingen geworden,
der antrat die römisch-katholische Lehre unverfälscht weiter zu verbreiten und die Verwässerungen durch
die V2-Funktionäre anzuprangern? Geht nun der Dorstener Prozess als Wendepunkt in die Geschichte ein?
Muss die heutige Amtskirche ihren Irrtum nun endlich einsehen?
#135 Cappadocius 18:56:37 | Donnerstag, 26. Mai 2011
Und?? Und wurde der Wohnzimmerpriester jetzt endgültig zum Schafott geführt oder verzögert sich die
prophetisch angekündigte Vernichtung mal wieder auf unbestimmte Zeit?
telefonischen Versuche? Ruft er den bei den Machern dieses Magazins an? Oder bei Lesern? Wie soll man
auf „telefonische Versuche“ (zu was eigentlich?) reagieren? Der Herr wird von Herrn Lingen aber nicht
so abschätzig behandelt. Morgen ist übrigens der 26.05.2011. Vielleicht kann man Herrn Bischof ja auch
bei der Verhandlung von Herrn Lingen als Glaubenssexperten antreffen…
Bischofskonferenz warnt vor Ralph Napierski Die Deutsche Bischofskonferenz warnt vor Ralph Napierski.
Unter dem Namen „Bischof Ralph Napierski“ versucht dieser, für bestimmte von ihm kreierte Projekte oder
Einrichtungen das Interesse katholischer Kreise zu gewinnen. Hierbei erweckt er den falschen Eindruck,
römisch-katholischer Bischof zu sein und die Unterstützung der Deutschen Bischofskonferenz zu haben.
Es wird empfohlen, auf die schriftlichen und telefonischen Versuche von Ralph Napierski nicht zu reagieren.
Trier, den 20. August 2010 Das Bischöfliche Generalvikariat Weitere Informationen: spiegel.de/…,1518,236673,00.html spiegel.de/…44595-236673,00.html spiegel.de/…518,236673-2,00.html
@ Christian Pruckner PATER LINGEN IST GÜLTIG GEWEIHTER PRIESTER ! Die Tatsache, dass Sie an verschiedenen
Stellen im Internet Unsinn über Pater Lingen verbreiten macht diesen Unsinn ja nicht wahr ! Der angebliche
Beweis 2 ist so unsinnig an sich, dass man hier einfach nur den Kopfschütteln kann über diese Sachunkenntnis.
Der angebliche Beweis 1 ist nun schon ernster zu nehmen und verdient sogar eine Antwort. Als erstes muss
man festhalten, dass Herr Heller vor vielen Jahren diese Meinung verteten hat und glaubte, dass sich zahlreiche
Bischöfe und Stellen in der RKK im Irrtum befanden. Tatsächlich aber befand sich Herr Heller im Irrtum,
denn das was er möglicherweise berechtigt nachwies, kann allenfalls als als Verletzung von Vorschriften
aufgefasst werden (wobei es ja bekanntlich noch wesentlich mehr davon gab). Allerdings hatte Herr Heller
nicht verstanden, dass diese Verletzung von Vorschriften und eine eventuelle Unerlaubtheit der Weihen
an sich, vollkommen Unabhängig von deren Gültigkeit sind. Sollten seine allgemeinen Ausführungen richtig
sein, wären alle Kleriker der orthodoxen Kirche Betrüger! Sollten seine speziellen Ausführungen bezüglich
Bischof Schmitz tatsächlich die Ungüültigkeit dessen Bischofsweihe wahr sein, dann hätte unser Papst
wohl auch keine gültige apostolische Sukzession. Diese Ausführungen zeigen schon, dass nicht etwa die
RKK sich geirrt hatte, sondern Herr Heller, der nicht ordentlich zwischen Erlaubtheit und Vorschriften
auf der einen Seite und der Gültigkeit von weihen unterschieden hatte.
Huch! Die Polizei vor der Haustüre @Kraut Wie immer Krautchen. Ödipussi haben Sie auch nicht ver- standen.
Sie lassen sich selbst beweihräuchern und als liebenswerten Zeitgenossen schildern. Na, danke, die CDU
wird sich über Ihre Mitgliedschaft freuen, gäbe es nicht die CSU, ich würde nunmehr nur noch die Sozen
wählen. Andere (ausserhalb Bayern’s) haben andere Alternativen! Und sie werden die hoffentlich nutzen,
denn wer Denken kann, will Ihre braune Sauce nicht, auch- und gerade weil sie schon unendliches Leid über
die Menschheit gebracht hat. In einer Art Geschichtsklitterung drehen Sie sich die Wahrheit nach Ihrem
eigenen Gutdünken. Die CDU wäre gut beraten, sich deutlich von Ihnen zu distanzieren. Ach- ten Sie darauf,
dass Sie nicht noch weiter in Richtung des Garnicht-Paters Lingen abrutschen. Am Ende stünde dann nur:
Klappse oder Knast! Noch haben Sie die Zukunft in Ihren Händen.
Huch! Die Polizei vor der Haustüre Kann mich jemand bitte aufklären? Mir ging Pater James Sollan verloren!
Und mit ihm entbehren meine Beiträge, je vom 8.5.11 unter „Es war eine Show“ und „Phobie gegen Kritiker
der Homo-Unzucht“ der Aktualität. Wollte die Redaktion nicht noch einmal den Fehler machen, auf den ich
in anderer Sache hingewiesen hatte, weil eben dieser die Grundlage meiner Stellungnahme, nachgewiesener
Maßen, war. Nun, auf Google haben die Ultras hier, Gott sei Dank, keinen Einfluss! Und dort wird auf
den Beitrag des Pater James Sollan nachweislich hingewiesen. Leider ist dort der Text nicht aufgeführt,
leider fehlen vor allem die sehr hilfreichen LINKS!! Kein Wunder, beweisen diese doch die, jetzt ganz,ganz
dezente gerichtliche Feststellung, dass dem Herrn Pater Lingen, bestimmte Paragraphen der StGB und StPO,
wohl strafmildernd, hilf- reich zur Seite stehen. Fröhliches Treffen in Dorsten! Ich nehme doch an, dass
der Antipacelli und der Kraut, händchenhaltend mit dem Wohnzimmerpater von eigenen Gnaden, den Gerichtssaal
betreten! Wie werden sie dort wieder herauskommen?? Ich schätze mal, ziemlich be- tröppelt.
Hat es denn auch bei Pius-Bischof Williamson geklingelt? Oder braucht der keine Erinnerung für die Verhandlung?
Meines Wissens findet sie am 04. Juli 2011 in Regensburg statt. Das ist doch bestimmt wieder einmal ein
kaum versteckter Hinweis auf den Forth of July den Nationalfeiertag der Freimaurer. Welche Gerechtigkeit
kann man da wohl erwarten… Santo Schubidu!
Prussssssttttt… … der Wohnzimmerpfarrer hat wieder mal eindrucks voll bewiesen, dass er einen an…
ich sags lieber nicht. Ein Gefängnis wäre jedenfalls ein ungeeigneter Ort für ihn.
Korrektur Es muss natürlich heißen: „Du maßt dir an…“. @Brandenburgis: Nichts für ungut! :(3 Aber
wir sollten auch Acht geben, dass wir uns nicht zu schnell Vorverurteilungen, egal von welcher Seite sie
kommen, anschließen.
@Brandenburgis: „Richtet nicht, damit ihr nicht gerichtet werdet!“, sagt der Heiland. Es gibt ja wohl
niemandender so munter vor sich hin publiziert im Internet, und u.a. kirchenlehre.com und clips bei utube,
wie P. Lingen. Warum gibt er keine sedis-Zeitung heraus? Er nutzt eben die Wege des Apostolats, die ihm
als effektivsten erscheinen und wuchert dabei ordentlich mit den vielen Talenten, die ihm der liebe Gott
gegeben hat! Und du maßt dich an, einem katholischen Priester vorschreiben zu wollen, was er zu tun und
zu lassen hat? Schäme dich!!! Weil natürlich alle Katholiken und namentlich die Sedis außer ihm „Satanisten“
sind. Ist das nicht eine Unterstellung? Mag sein, dass es bei P. Lingen auch so manch festgefahrenes Urteil
gibt. Das wird aber letztendlich er vor seinem und unserem Herrgott zu verantworten haben! Tut mir leid,
hier gilt das Heilandswort „An ihren Früchten sollt ihr sie erkennen“ und die sind bei unserm guten P.
Lingen nicht vorhanden. Wiederum: Du maßt dich an, dies beurteilen zu können? Er sollte in eine Schweigeklausur
gehen und dann in eine Wüsteneinsiedelei, dann könnte es noch etwas werden mit ihm, – so jedenfalls
nicht. Warum treibst du dich denn permanent im Weltnetz rum? Wann warst du denn das letzte Mal länger
als eine Stunde in Gottes freier Natur?
Es gibt ja wohl niemanden der so munter vor sich hin publiziert im Internet, und u.a. kirchenlehre.com
und clips bei utube, wie P. Lingen. Warum gibt er keine sedis-Zeitung heraus? Weil natürlich alle Katholiken
und namentlich die Sedis außer ihm „Satanisten“ sind. Tut mir leid, hier gilt das Heilandswort „An ihren
Früchten sollt ihr sie erkennen“ und die sind bei unserm guten P. Lingen nicht vorhanden. Er sollte in
eine Schweigeklausur gehen und dann in eine Wüsteneinsiedelei, dann könnte es noch etwas werden mit
ihm, – so jedenfalls nicht.
@Brandenburgis Der gute Lingen hat nicht nur gepostet,sondern auch den redaktionellen Teil bereichert
mit Beiträgen, denen man den Katholizismus nicht einmal angemerkt hat. Da scheint man zumindest bei der
kreuz.net-Admin/Redaktion anderer Meinung zu sein! Sonst hätte die weder seine Artikel angenommen, noch
seine Beiträge in der Leserzeitung als eine der ersten nach der großen Löschaktion wieder hergestellt!
Was der BGH sagt ist letztlich schnurzpiepegal, denn was tatsächlich katholisch ist, das geht aus den
Maßstäben und aus der Tradition der Katholischen Kirche hervor, egal was irgendein Gericht dazu sagt.
Im Fall des Verlags Anton Schmid bzw. seines Programms „Pro Fide Catholica“ hat er – möglicherweise ausnahmsweise –
ja mal richtig entschieden. Grundsätzlich hast du natürlich Recht: Alle weltlichen Gerichte sind letztlich
dem ewigen Richter gegenüber verantwortlich und dem, was Er durch seine Kirche sagt! Ich nenne mal drei
katholische Publizisten/Schriftsteller: Joseph Görres, Rudolph Graber, Max Thürkauf. Wer die Bücher
dieser Autoren kennt und diejenigen hunderter weiterer Katholiken, z.B. auch Donoso Cortes, der wird noch
nicht einmal zu der Vermutung vordringen, Lingen habe mit katholischer Publizistik etwas zu tun. Nun,
ich kann mich nicht entsinnen, dass P. Lingen jemals den Anspruch erhoben hätte, ein katholischer „Publizist“
zu sein! Er hat sich verrannt, er strampelt Es könnten auch andere sein, die sich verrannt haben!!!
Der gute Lingen hat nicht nur gepostet, sondern auch den redaktionellen Teil bereichert mit Beiträgen,
denen man den Katholizismus nicht einmal angemerkt hat. Was der BGH sagt ist letztlich schnurzpiepegal,
denn was tatsächlich katholisch ist, das geht aus den Maßstäben und aus der Tradition der Katholischen
Kirche hervor, egal was irgendein Gericht dazu sagt. Ich nenne mal drei katholische Publizisten/Schriftsteller:
Joseph Görres, Rudolph Graber, Max Thürkauf. Wer die Bücher dieser Autoren kennt und diejenigen hunderter
weiterer Katholiken, z.B. auch Donoso Cortes, der wird noch nicht einmal zu der Vermutung vordringen,
Lingen habe mit katholischer Publizistik etwas zu tun. Er hat sich verrannt, er strampelt, doch ist das
katholisch? Wohl kaum!
@Brandenburgis: Au, au!!! So gut wie jeder auf dieser Seite kennt ihn hinreichend. „Brandenburgis“ kennt
hier auch „so gut wie jeder“! Er hat hier über 1000 mal gepostet. „Brandenburgis“ schon über 8000 mal!
wer auf der weiten Welt und namentlich hier in Deutschland, katholisch sei und wer nicht. Wie das vor
kurzem hier verlinkte BGH-Urteil über das Verlagsprogramm „Pro fide catholica“ zeigt, scheint das ja
auch wirklich nicht ganz so einfach zu sein! Seine Maßstäbe sind nicht einmal katholisch, das geht aus
seinen postings und aus seiner Kirchenlehre-Seite hervor. Drei konkrete Beispiele bitte! Auch die Prozeßhanselei
deutet keineswegs auf ein katholisches Gemüt hin. Eher auf ein streitbares! Das muss aber weder bedeuten,
dass der betreffende „geisteskrank“, noch dass er unkatholisch wäre! Abgesehen davon: Definiere bitte,
was du unter einem „katholischen Gemüt“ verstehst!
So gut wie jeder auf dieser Seite kennt ihn hinreichend. Er hat hier über 1000 mal gepostet. Bekannt
ist vor allem seine Wahnidee definieren zu können, wer auf der weiten Welt und namentlich hier in Deutschland,
katholisch sei und wer nicht. Seine Maßstäbe sind nicht einmal katholisch, das geht aus seinen postings
und aus seiner Kirchenlehre-Seite hervor. Auch die Prozeßhanselei deutet keineswegs auf ein katholisches
Gemüt hin.
@Brandenburgis: Du scheinst den Pater ja sehr gut zu kennen?!?! P. Lingen ist zu sozialer Interaktion
innerhalb der Kirche nicht mehr in der Lage. Und was verstehst du bitteschön unter „innerhalb der Kirche“???
Geisteskrank ist eine Person, deren Geist zerrüttet und umnachtet ist, eben wie bei P. Lingen. Er ist
zu sozialer Interaktion innerhalb der Kirche nicht mehr in der Lage. Das ist der geistliche Tod, von dem
die Bibel spricht.
@Beda: „Mag. catholicus“ hatte nur nach Priestern gefragt!!! Was die Bischöfe betrifft, sind es natürlich
wesentlich weniger. Aber auch da gibt es noch eine ganze Reihe gültig geweihter im deutschen Sprachraum!!
@Mag. catholicus Der Begriff des „Rechtmäßigen“ ist in Zeiten einer Universalse-disvakanz anders zu
bewerten als in Zeiten einer intakten kirch-lichen Hierachie. Somit bleibt eigentlich nur die Frage nach
der Gültigkeit. Und da ist zu sagen, dass es Gott sei Dank noch mehrere Dutzend gültig geweihter Priester
(insbes. Pius- und Petrusbru-derschaft, Sedisvakantisten) im deutschen Sprachraum gibt.
@Cybuzar: Das war sicher ein schwerer, kaum wiedergutzumachender Fehler!!! Hätte es P. Lingen darauf
ankommen lassen, hätte er über den Nachweis, dass sich die Konzilssekte ausdrücklich von der „römisch-katholischen
Kirche“, ihren Lehren und Riten, wie sie bis 1962/65 („Zweites Vatikanisches Konzil“: Musterbeispiel „Religionsfreiheit“
mit dem Gegensatz zwischen Quanta cura und Dignitatis humanae; Aufgeben des Anspruchs auf Identität mit
der Kirche Jesu Christi) bzw. 1969 (Einführung der neuen Sakramentsriten) gegolten hatten, distanziert,
möglicherweise gute Chancen gehabt, den Prozess zumindest insofern für sich zu entscheiden, als die
genannten Ereignisse eine Interpretation im Sinne der von P. Lingen vertreteten zulassen!
Habe auch dieses Urteil nachgeschlagen und es hier www.ra-juedemann.de/…holisch-de-7-o-15499/ gefunden.
Damals ging es um ein Versäumnisurteil, d.h. Herr Lingen hatte es einfach verpasst, Rechtsmittel einzulegen,
und schon aus diesem Grund verloren. Eine Analogie zum Anton-Schmid-Verlag gäbe es nur dann, wenn sich
der Verlag als Teil der römisch-katholischen Kirche bezeichnet hätte (Lingen tut das ja), aber der Verlag
hatte es nicht getan.
@Cybuzar: Die beiden Fälle sind durchaus vergleichbar!!! Das Namensrecht gibt keine Ansprüche dagegen,
daß jemand Wörter, die – wie das Wort „katholisch“ – dem allgemeinen Sprachgebrauch angehören, als
Sachaussage zur näheren Beschreibung eigener Tätigkeiten und Erzeugnisse verwendet heißt es in dem
BGH-Urteil. Ob nun ein Verlag sein Programm „(Für den) katholisch(en Glauben)“ nennt oder ein katholischer
Priester seine – mehr oder weniger private – Weltnetzseite www.katholisch.de: wo ist der Unterschied?
Service Urteil des BGH: Verlag Anton Schmid vs. Diözese Augsburg …ww.rechtsanwaltmoebius.de/…l/bgh_katholisch.htm
Der Fall ist mit dem von Herrn Lingen nicht gleichgelagert, denn damals ging es um den allgemeinen Begriff
„Pro fide catholica“ (der in dieser Form nicht geschützt ist). Der Verlag hatte sich zwar als katholisch
ausgegeben (was von der Religionsfreiheit geschützt ist), aber nicht als Teil der römisch-katholischen
Kirche, was durch das Namensrecht verwehrt ist. Insofern keine Analogie.
@Fundi: Es handelt sich um das BGH-Urteil I ZR 92/02 vom 2.12.2004 – also doch noch nicht so lange her!
Wenn ich mal Zeit habe und Anton Schmid einverstanden ist, werde ich es in die Leserzeitung einstellen!
Antipacelli Verzeihung, aber ich fragte nur nach der Begründung, nicht nach dem Motiv… Die Begründung
könnte man eventuell auch der BGHZ-Sammlung entnehmen
@Gunsenum: Es war doch nicht P. Lingen, der sich selbst angezeigt hätte!!! Da steckt doch – ähnlich
wie schon bei den Prozessen gegen P. Lingens Domäne www.katholisch.de und gegen den katholischen Verlag
Anton Schmid mit seinem Verlagsprogramm Pro Fide Catholica – einzig und allein die von Halachajuden gesteuerte
Konzilssekte dahinter!!! o^/
Was hat dieser Möchtegernpfarrer eigentlich geraucht?! Jeder, der nach dieser Aktion Herrn Lingen noch
ernst nimmt, der ist entweder unterbeschäftigt, sarkastisch oder unfähig. -Ein Priester soll sich um
seine Gemeinde kümmern. Wenn er keine hat, gehe er in die Kategorialseelsorge oder kümmere sich frei
um seine Schafe. Stattdessen denkt HErr Egoist Lingen nur an sein tolles Titelchen, und wie er es verteidigen
kann. EGOIST! -Ein Priester soll ein Vorbild an Klugheit sein. dazu gehört auch die Sprache. Herr Lingen
pöbelt und beleidigt in einem fort und redet wie die Rotznasen vom Frankfurter Hauptbahnhof. Das ist
nicht priesterlich. Ein Priester pöbelt und beleidigt nicht und spaltet nciht durch Worte. EGOIST! -Eine
Priester soll dem Frieden das Wort reden. Herr Lingen sät durch seine KLagen Haß und Zwietracht , nur
um anderen seine Überlegeheit, seine Klugheit und seine ach so wichtigen Hochwürdenallüren zu demonstrieren.
EGOIST! -Ein Priester dient bescheiden und stellt sich nciht stets als den Verfolgten dar. Hat sich Christus
beschwert? Herr Lingen nörgelt stets. EGOIST! -Ein Priester soll das Individuum achten und und seine
ihm anvertrauten Gläubigen geschickt führen. Stattdessen spielt sich dieser Herr als todesstrafenbefürwortender
Rumpeltheologe auf, der „vom Himmel hoch da kommt er her“ seine persönliceh Weltsicht als Dogma präsentiert.
EGOIST! Kurzum: Wenn der gute Mann formal von irgendeinem Vagantenbischof Vitzliputzli geweiht sein mag – –
-priesterlich handelt er noch lange nicht. Ende der Durchsage!
@Fundi: Nach ihren Motiven sollten Sie die BGH-Richter schon selbst fragen, so diese nach nunmehr rund
15 Jahren noch ermittelbar sind…! Den genauen Wortlaut des BGH-Urteils können Sie dem entsprechenden
Infoblatt des Verlag …ww.verlag-anton-schmid.de/s entnehmen. Bestellen Sie es doch gleich unter 0831/21895!
Katholisch als Name 7.5. 20 h 56 Danke-Antipacelli für den Hinweis: Die Urteilsbegründung des BGH wäre
interessant. Lag es vielleicht (!) daran, daß bei pro fide catholica man nicht unbedingt annimmt, daß
sei ein Verlag der RKK????
Herr Lingen Offensichtlich können Sie keine gültige Weihe nachweisen. Die Konzilskirche ist zwar religiös-moralisch
am Boden, so wie die Pharisäer damals, aber genauso wie diese, haben die heutigen Bischöfe und Kardinäle
eine gültige Weihe – auch wenn’s mit dem katholischen schlecht bestellt ist. Sie haben aber trotzdem
meine moralische Unterstützung als guter Christ!
@Fundi, Brandenburgis: Sie irren!!! @Brandenburgis: Im Unterschied zu Bukowski ist Lingen ja wirklich
geisteskrank. Was verstehen Sie denn unter „geisteskrank“? Meines Wissens wird dieser schwammige Begriffe
in der heutigen Psychologie und Psychotherapie nicht mehr verwendet. @Fundi: Sie irren, wenn Sie meinen,
„katholisch“ sei ein Name. Es ist nichts weiter als ein Bekenntnis, ein Credo. Im Unterschied zu P. Lingen,
der im Rechtsstreit gegen die Konzilssekte um die Weltnetzdomäne www.katholisch.de, wo er der Erste war,
der sie für sich reserviert hatte, hat der katholische Verleger Anton Schmid, der von dem die Diözese
Augsburg auf das Drängen von Halachajüdlingen (Jewish Council) hin mit einem Prozess überzogen wurde,
bei dem man ihm verbieten wollte, sein Verlagsprogramm „pro fide catholica“ („für den katholischen Glauben“)
zu nennen, diesen letztinstanzlich, nämlich beim BGH, gewonnen!
Cybuzar -zu Herrn Lingen Ich kommentiere Ihre Rechtsauffassung hier nicht weiter. Wir sind uns ja auf
jeden Fall sehr nahe. Herr Lingen meint, wenn eine Religionsgemeinschaft ihre Richtung ändert, kann derjenige,
der an der ursprünglichen Richtung festhält, Rechte (zumindest Namensrechte) der Religionsgemeinschaft
(zumindest mit-) benutzen. Das setzte aber zumindest voraus, daß die Rechtswidrigkeit der Richtungsänderung
juristisch festgestellt würde und zweitens daraus eine Übertragung der Rechte auf eine neue Organisation
folgte. Beides ist abwegig anzunehmen. Selbst eine kirchenrechtlich ordentliche Weihe zum Priester dürfte
ihn kaum vor dem Entzug von Titeln durch die RKK schützen, und zwar selbst dann, wenn dieser Entzug kirchenrechtlich
rechtswidrig wäre… Die Klage eines Nichtmitglieds einer Organisation auf die Feststellung der innerverbandsrechtlichen
Rechtswidrigkeit eines Entscheides dürfte schon an der Klagebefugnis scheitern… Und ob bei Nichtigkeit
des Entscheides Klagebefugnis vorläge… Hoffen wir, daß Herr Lingen die Rechtslage erkennt und sich
damit Probleme vom Hals schafft…
Ja, Jesus war ein König (auch wenn dieses Bild nicht gerade gelungen ist). Er wurde geboren um für die
Wahrheit zu zeugen. Wer aus der Wahrheit ist, der hört seine Stimme.
Im Unterschied zu Bukowski ist Lingen ja wirklich geisteskrank. Die BRD hatte mit ihm jahrzehntelang eine
Engelsgeduld. Das Amtsgericht stellt doch fast alle Verfahren ein, weil sie ihn nicht im Hause haben wollen.
„Pfarrer“ per se wäre frei, aber mit „römisch-katholischer Pfarrer“ sieht es anders aus. Erst mit dem
Adjektiv ist das Namensrecht tangiert, aber genau das ist hier der Fall. Es gibt z.B. Dutzende, wenn nicht
Hunderte von „Freikirchen“ mit jeweils eigenen Pfarrern, aber zu klein für eine Anerkennung als Körperschaft
des öffentlichen Rechts. Denen passiert nichts, solange sie im Namen der eigenen Gemeinschaften tätig
sind. Ansonsten ist Ihre Analyse völlig richtig.
Cybuzar -Herr Lingen Staatlich geschützte Titel wie etwa „Pfarrer“ können meines Wissens nur Körperschaften
des Öffentlichen Rechts verleihen. Herr Lingen müßte versuchen, der RKK das Monopol auf den Namen „Katholisch“
zu nehmen, was wohl aussichtslos ist. Die Altkatholische Kirche ist Körperschaft des Öffentlichen Rechts
(Erhebt übrigens auch Kirchensteuer) Die Freikatholische Kirche hat eine mir unbekannte Rechtslage.
@ Fundi Die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts bräuchte er nicht einmal. Die wäre
nur nötig, wenn er Kirchensteuer erheben wollte, und hätte zur Voraussetzung, dass er wesentlich mehr
als sein gefühltes Halbdutzend Anhänger vorweist. Ansonsten gilt: Jeder kann eine Religionsgemeinschaft
nach seinem Gusto gründen, soweit er nicht einen schon vergebenen Namen benutzt, und sich zu deren Pater,
Bischof, Guru oder sogar Papst ernennen. Bezeichnete er sich als Pater der „Kirche zum Mitreden“ www.kirchenlehre.com/,
hätte er keinerlei Probleme.
Herrn Lingens Irrtum Herr Lingen will das Gericht zwingen als juristische Vorfrage zu entscheiden, welches
die (wahre) katholische Kirche ist. Dies ist nach der Rechtsordnung der BRD nun einmal aber die (päpstliche)
RKK. Wer meint, nur er sei die wahre Deutsche Bank AG, bekommt Probleme, wenn er sich als Prokurist derselben
bezeichnet. Herr Lingen kann problemlos eine Sedisvakantistische Kirche gründen und nach deren (schwieriger)
Anerkennung als Körperschaft des Öffentlichen Rechts sich von der den Titel „Pfarrer“ verleihen lassen.
Ja, das wär dochmal was wenn sämtliche Titelmißbraucher und Pseudo-Doktoren der BRD reihenweise sich
offiziell verantworten müßten. Noch hackt eine Krähe der anderen kein Auge aus. Doch am Beispiel Ägypten
und Libyen ist klar ersichtlich, was denen blühen kann. Wenn man Vasallen nicht mehr benötigt inszeniert
man ein Schlamassel und läßt die Schergen dann damit alleine. Der einzige Unterschied ist der, daß
man hier kein Schlamassel mehr anrichten braucht; über Nacht kann ein fremder Staat mittels Medien die
tatsächlichen Umstände Deutschlands aufzeigen. Wir werden das mitverfolgen.
Wann lässt man Pater Lingen endlich in Ruhe Scheinbar ist es in Deutschland ein Verbrechen Katholik zu
sein. Pater Lingen gehört eben nicht zu den feigen Duckmäusern, sondern hält dagegen. Typischerweise
wird er als Geisteskranker hingestellt. Das haben die Kommunisten in der Sowjetunion mit Dissidenten auch
gemacht (Solschenizyn z.B. war jahrelang in einer psychiatrischen Anstalt eingesperrt). Pater Lingen ist
nicht Geisteskrank, sondern ein guter Katholik. Gott schütze ihn.
Polizeisstreife wegen Titelmissbrauch auch bei Guttenberg? Habe das nur überflogen, welcher Titel wurde
denn missbraucht. Und wird demnächst die Polizei dann auch erinnernd vor dem Guttenbergschen Anwesen
auftauchen? Besatzer- und Bananenrepublik Deutschland, was solls.
Handfeste Aussagen von „Pater James Sollan“ [P.] Lingen, können Sie dem plausibel und sachlich entgegnen?
Es widerlegen? Oder Ihre Weihe (durch welchen gültig geweihten Bischof etc.) genau nachweisen? Ich halte
Ihnen ja die Seite gegen so eine „billige“ und menschenunwürdige Vorgehensweise seitens der Polizei und
Staatsanwaltschaft. Aber die sachliche Darstellung von „Pater James Sollan“ sollten Sie hier schon widerlegen
können. Und machen Sie bloß keine Aussage wie „hab ich alles schon und muss nicht mehr“. Das wird nicht
Ihrer Glaubwürdigkeit zu Gute kommen – im Gegenteil!
Herr Lingen, auch wenn sie vom pseudodeutschen MOB als eine Art Don Quichotte belächelt werden und dumm
ausgelacht; bedenken Sie daß diese satiereverdummten Ahnungslosen es nicht besser wissen und in nicht
ferner Zeit eine üble Überraschung nach der anderen erleben werden dürften; spätestens dann wenn die
postmoderne Neue-Welt-Gestapo an die eigene Türe klopft und sie behelligt werden wovon sie sich nie hätten
träumen lassen, in ihrer Traumwelt. So sehe ich das.
Natürlich hat Lingen Recht! Außerdem: Rechtfertigt ein Verfahren wegen „Mißbrauchs von Titeln“ tatsächlich
einen solchen Aufwand? Die BRD ist ein Land, wo Komaschläger freigesprochen werden und Mörder frei herumlaufen
dürfen. Wo der Pater Recht hat, hat er Recht!
Um mal kurz auf Gagapater Lingen zurück zu kommen;… Ist Euch auch schon die unheimliche Familienähnlichkeit
zu Tebartz van Elst architektur.kaywa.ch/…b3358_1255455324.jpg aufgefallen??? Ich glaube, das sind heimliche
Zwillinge; wenn nicht sogar Tebartz van Elst der Vater von Lingen www.openpr.de/…a98ee64e54e_g.jpgist!
Welche Richter Deutschlands unterschreiben nicht anonym, sondern persönlich und haben Vollmacht? KREUZ.NET-Richter?
Gibt es in Deutschland überhaupt Richter mit legaler Vollmacht, oder erledigen das religiöse Richter
à la Lingen? Richter, Staatsanwälte, Polizei, alles unlegitimierte Marionetten? „Katholische Nachrichten…“
Per Gutachten „bekloppt“ a****Per Gutachten „bekloppt“: Ex-Polizist Dirk Lauer hat wenig Zutrauen in neue
Polizeiführung ****e So eine Meldung von Hessische/Niedersächsische Allgemeine Zeitung www.hna.de/…uehrung-1024416.html
Okay, über Lauer und seine Seite behoerdenstress.de findet man einiges. Aber speziell zum „Amtsmissbrauch“
sollte man Lauers Ausführungen doch mal lesen: Justiz-Skandal Bundesweit Artikel 25 Grundgesetz? behoerdenstress.de/…tikel-25-grundgesetz/
Soweit nichts hinzuzufügen: Freitag, 6. Mai 2011 21:55 Ewigschuldig: Amtsmißbrauch :)3 Ich kann nicht
sagen vor was sich die „Amtsträger“ der BRD mehr fürchten, vor dem vorzeitigen Verlust ihrer Pensionen
und Pfründe oder vor dem unglaublichen Zorn des jahrelang mißhandelten Volkes, welches sie nicht ungeschoren
davonkommen lassen wird.
Amtsmißbrauch Ein Richter der brD begeht selbst Titelmißbrauch, da er nicht den Nachweis erbringen kann,
von einem Berechtigten die Bestallung erhalten zu haben. Er hat keine. Das Ordnungswidrigkeitengesetz
(OWiG) wurde vom Bundestag der BRD GmbH exakt am 11.10.2007 zur rückwirkenden Aufhebung beschlossen,
weil an jenem Tag das Einführungsgesetz für das OWiG rückwirkend aufgehoben wurde. Damit existiert
seit der Bekanntgabe im Bundesanzeiger am 29.11.2007 für sämtliche Ordnungswidrigkeiten keine rechtliche
Grundlage. Logischerweise existieren somit rein rechtlich keinerlei Ordnungswidrigkeiten in der Bundesrepublik
Deutschland GmbH mehr. Da Deutschland nach wie vor militärisch besetztes Gebiet ist und den SHAEF-Gesetzen
der Siegermacht USA unterliegt, wird die Erhebung von Buß- und Verwarnungsgeldern formaljuristisch als
Plünderung eingestuft. Im Völkerrecht wird dieses Verbrechen mit der Todesstrafe geahndet, weswegen
die Vorstandsvorsitzende der Bundesrepublik Deutschland GmbH, Angela Merkel, mit dafür Sorge trug, die
rückwirkende Aufhebung von OWiG herbeizuführen. Auf die gleiche Art und dem gleichen Grund wurden bereits
im April 2006 die Strafprozeßordnung (StPO), die Zivilprozeßordnung (ZPO) und das Gerichtsverfassungsgesetz
(GVG) gelöscht, indem das Einführungsgesetz aufgehoben wurde. Rechtswirksam wurde das Ganze am 25.04.2006
mit der Bekanntgabe im Bundesgesetzblatt.
Sedisvakantismus bei duden.de Bei duden.de gibt es eine Rechtschreibprüfung. Hier zwei aktuelle Ergebnisse:
a**** Die Suche nach „Sedisvakantismus“ lieferte 0 Treffer Oder meinten Sie: Pedantismus, Gigantismus,
Obskurantismus ****e a**** Die Suche nach „Sedisvakantist“ lieferte 0 Treffer Oder meinten Sie: Sedisvakanzen,
Sedisvakanz, Belkantist ****e Da ist wohl auch noch Raum für Verbesserungen.
Ja, sicher doch Die BRD ist ein Land, wo Komaschläger freigesprochen werden und Mörder frei herumlaufen
dürfen. Ist doch logisch! Weil sich die Justiz immer öfter mit solchen Vollidioten wie Lingen beschäftigen
muss, die nur provozieren um ihre eigene Mediengeilheit zu befriedigen! Da bleibt ja kaum noch Platz,
um andere Verbrechen zu bekämpfen! Leute wie Lingen sind mitschuldig, dass in Deutschland Komaschläger
nicht entsprechend verurteilt werden können! Das ist genauso wie mit Gaffern auf der Autobahn, die den
Rettungskräften bei der Bergung im Wege stehen! Also, Leute wie Pater Lingen sind eben keine unbescholtenen
katholischen Priester, sondern militante Gaffer, die alles tun, um die deutschen Behöreden an ihren tatsächlichen
Aufgaben zu hindern!
Mißbrauch von Titeln Das gleiche Schicksal Herr „Pater“ Lingen, wird auch den „Dr“ Gutenberg ereilen.
Ihr Vergehen war nur etwas früher. Freuen Sie sich also- mit Ihrem Vergehen sind Sie in guter- katholischer-
Gesellschaft.
Sehr gut definiert: Aber ich bin niemals mit dem Gesetz in Konflikt geraten – sondern ganz im Gegenteil
nur mit der – Justiz –. Als von den Besatzungsmächten gedultete Einrichtung; deren Vertreter haargenau
wissen daß die Blase irgendwann platzt. Was sie allerdings nicht wissen, ist, was wird aus den ganzen ,
mittlerweilen zahllosen, angezeigten Rechtsbeugungen…?
PATER LINGEN KÄMPFT FÜR DIE FREIHEIT UNTERSTÜTZT DIESEN HELDEN … PATER LINGEN GOTT SEGNE SIE FÜR
MICH SIND SIE EIN HEILIGER … MEINE UNTERSTÜTZUNG HABEN SIE …
„Objektiv bin ich überhaupt nicht vorbestraft.“ Und objektiv sind ja hier alle Traditionell-Katholiken
friedliebend und nächstenliebend und agitieren nicht gegen Nächste, die sie richten. Das Objektiv hat
allerdings nen kleinen Sprung (in der Schüssel).
WTF und Mighty WTF: PhyTA=Physikalisch-technischer Assistent. Habe ich mit FH-Reife gemacht. Mighty:Ich
bin Rechtswissenschaftler. Habe ich in Zürich studiert H. Lingen: Katholischer Priester Furchtbar was
in Deutschland so alles frei rumläuft I bin nur a Sandler, aber ih hob in man Lebn scho mehr versoffn,
wie ihr verdient!