Vatikan
Die Instruktion „Universae Ecclesiae“
Heute publizierte der vatikanische Pressesaal die angekündigte Instruktion ‘Universae Ecclesiae’ zum Motu Proprio Summorum Pontificum. Der Text.
Alte Messe Ende Oktober 2005
Alte Messe Ende Oktober 2005
© Lawrence OP, CC
INSTRUKTION
über die Ausführung des als Motu proprio erlassenen
Apostolischen Schreibens Summorum Pontificum
von PAPST BENEDIKT XVI.

I.
Einleitung


1. Das am 7. Juli 2007 als Motu proprio erlassene Apostolische Schreiben Summorum Pontificum von Papst Benedikt XVI., das am 14. September 2007 in Kraft getreten ist, hat der ganzen Kirche den Reichtum der römischen Liturgie besser zugänglich gemacht.

2. Mit diesem Motu proprio hat Papst Benedikt XVI. ein universalkirchliches Gesetz erlassen, um den Gebrauch der römischen Liturgie, wie sie 1962 in Geltung war, neu zu regeln.

3. Der Heilige Vater ruft darin zuerst die Sorge der Päpste um die Pflege der heiligen Liturgie und um die Anerkennung der liturgischen Bücher in Erinnerung und bekräftigt dann ein Prinzip der Tradition, das seit unvordenklicher Zeit anerkannt und auch in Zukunft zu bewahren ist: „Jede Teilkirche muss mit der Gesamtkirche nicht nur hinsichtlich der Glaubenslehre und der sakramentalen Zeichen übereinstimmen, sondern auch hinsichtlich der universal von der apostolischen und ununterbrochenen Überlieferung empfangenen Gebräuche, die einzuhalten sind, nicht nur um Irrtümer zu vermeiden, sondern auch damit der Glaube unversehrt weitergegeben wird; denn das Gesetz des Betens (lex orandi) der Kirche entspricht ihrem Gesetz des Glaubens (lex credendi)“.1

4. Der Heilige Vater erinnert zudem an jene Päpste, die sich in herausragender Weise für dieses Anliegen eingesetzt haben, besonders an den heiligen Gregor den Großen und den heiligen Pius V. Der Papst unterstreicht auch, dass in der Geschichte der liturgischen Bücher das Missale Romanum, das im Lauf der Zeit bis zum seligen Papst Johannes XXIII. verschiedene Erneuerungen erfahren hat, einen besonderen Platz einnimmt. Im Gefolge der liturgischen Reform nach dem II. Vatikanischen Konzil hat Papst Paul VI. im Jahr 1970 ein neues Messbuch für die Kirche des lateinischen Ritus approbiert, das dann in verschiedene Sprachen übersetzt worden ist. Papst Johannes Paul II. hat im Jahr 2000 dessen dritte Ausgabe promulgiert.

5. Verschiedene Gläubige, die im Geist der liturgischen Formen vor dem II. Vatikanischen Konzil geprägt worden sind, haben den innigen Wunsch ausgesprochen, die alte Tradition zu bewahren. Daher hat Papst Johannes Paul II. mit dem von der Heiligen Kongregation für den Gottesdienst 1984 erlassenen Spezialindult Quattuor abhinc annos die Erlaubnis erteilt, den Gebrauch des vom seligen Papst Johannes XXIII. promulgierten römischen Messbuchs unter bestimmten Bedingungen wieder aufzunehmen. Darüber hinaus ersuchte Papst Johannes Paul II. mit dem Motu proprio Ecclesia Dei von 1988 die Bischöfe, diese Erlaubnis allen Gläubigen, die darum bitten, großzügig zu gewähren. In diese Linie stellt sich Papst Benedikt XVI. mit dem Motu proprio Summorum Pontificum, das einige wesentliche Kriterien für den Usus antiquior des römischen Ritus angibt, die hier in Erinnerung gerufen werden sollen.

6. Die Texte des römischen Messbuchs von Papst Paul VI. und des Missale, das in letzter Ausgabe unter Papst Johannes XXIII. erschienen ist, sind zwei Formen der römischen Liturgie, die „ordentliche“ (forma ordinaria) beziehungsweise „außerordentliche“ Form (forma extraordinaria) genannt werden. Dabei handelt es sich um zwei Gebrauchsweisen des einen römischen Ritus, die nebeneinander stehen. Beide Formen sind Ausdruck derselben lex orandi der Kirche. Wegen ihres ehrwürdigen und langen Gebrauchs muss die außerordentliche Form mit gebührender Achtung bewahrt werden.

7. Das Motu proprio Summorum Pontificum wird von einem Brief begleitet, den der Heilige Vater am selben Tag (7. Juli 2007) an die Bischöfe gerichtet hat. Darin gibt er zusätzliche Erklärungen über die Angemessenheit und die Notwendigkeit des Motu proprio; es ging darum, eine Lücke zu schließen und den Gebrauch der römischen Liturgie, die 1962 in Geltung war, neu zu regeln. Dies wurde vor allem deswegen erforderlich, weil es zum Zeitpunkt der Einführung des neuen Messbuchs nicht als nötig erachtet worden war, den Gebrauch der 1962 geltenden Liturgie durch entsprechende Richtlinien zu regeln. Da die Zahl der Gläubigen zunimmt, die darum bitten, die außerordentliche Form gebrauchen zu können, ist es notwendig geworden, darüber einige Normen zu erlassen.

Unter anderem hält Papst Benedikt XVI. fest: „Es gibt keinen Widerspruch zwischen der einen und der anderen Ausgabe des Missale Romanum. In der Liturgiegeschichte gibt es Wachstum und Fortschritt, aber keinen Bruch. Was früheren Generationen heilig war, bleibt auch uns heilig und groß; es kann nicht plötzlich rundum verboten oder gar schädlich sein“.2

8. Das Motu proprio Summorum Pontificum stellt einen wichtigen Ausdruck des Lehramtes des Papstes und der ihm eigenen Sendung (munus) dar, die heilige Liturgie der Kirche zu regeln und zu ordnen,3 und zeigt seine pastorale Sorge als Stellvertreter Christi und Hirte der Gesamtkirche.4 Sein Schreiben hat folgende Ziele:

a) allen Gläubigen die römische Liturgie im Usus antiquior anzubieten, da sie ein wertvoller Schatz ist, den es zu bewahren gilt;

b) den Gebrauch der forma extraordinaria all jenen wirklich zu gewährleisten und zu ermöglichen, die darum bitten. Dabei ist vorausgesetzt, dass der Gebrauch der 1962 geltenden römischen Liturgie eine Befugnis ist, die zum Wohl der Gläubigen gewährt worden ist und daher zugunsten der Gläubigen, an die sie sich primär richtet, ausgelegt werden muss;

c) die Versöhnung innerhalb der Kirche zu fördern.

II.
Aufgaben der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei


9. Der Heilige Vater hat der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei für den Bereich ihrer Zuständigkeit ordentliche, stellvertretende Hirtengewalt verliehen, insbesondere für die Aufsicht über die Einhaltung und die Anwendung der Vorschriften des Motu proprio Summorum Pontificum (vgl. Art. 12).

10. § 1. Über die besonderen Befugnisse hinaus, die ihr von Papst Johannes Paul II. verliehen und die von Papst Benedikt XVI. bestätigt worden sind (vgl. Motu proprio Summorum Pontificum, Art. 11-12), übt die Päpstliche Kommission diese Hirtengewalt auch dadurch aus, dass sie als hierarchischer Oberer die ihr rechtmäßig vorgelegten Rekurse gegen einzelne Verwaltungsakte von Ordinarien entscheidet, die dem Motu proprio zu widersprechen scheinen.

§ 2. Die Dekrete, mit denen die Päpstliche Kommission diese Rekurse entscheidet, können ad normam iuris beim Obersten Gerichtshof der Apostolischen Signatur angefochten werden.
11. Es kommt der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei zu, nach vorheriger Approbation durch die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung für die etwaige Herausgabe der liturgischen Texte für die forma extraordinaria des römischen Ritus zu sorgen.

III.
Besondere Normen


12. Diese Päpstliche Kommission erlässt nach Abschluss der Erkundigungen bei den Bischöfen der Welt kraft der Autorität, die ihr verliehen worden ist, und der Befugnisse, die sie besitzt, gemäß can. 34 des Codex des kanonischen Rechtes die vorliegende Instruktion, um die rechte Interpretation und Anwendung des Motu proprio Summorum Pontificum zu gewährleisten.

Die Zuständigkeit der Diözesanbischöfe

13. Nach dem Codex des kanonischen Rechtes müssen die Diözesanbischöfe über das gottesdienstliche Leben wachen, damit das Wohl der Gläubigen gesichert ist und in ihrer Diözese alles sich in Ruhe, Würde und Frieden vollzieht.5 Sie sollen dabei stets der Gesinnung (mens) des Papstes folgen, die im Motu proprio Summorum Pontificum klar zum Ausdruck kommt.6 Im Fall von Auseinandersetzungen oder begründeten Zweifeln über gottesdienstliche Feiern in der forma extraordinaria wird die Päpstliche Kommission Ecclesia Dei entscheiden.

14. Nach Maßgabe des Motu proprio Summorum Pontificum ist es Aufgabe des Diözesanbischofs, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Achtung der forma extraordinaria des römischen Ritus zu gewährleisten.

Der coetus fidelium (vgl. Motu proprio Summorum Pontificum, Art. 5 § 1)

15. Ein coetus fidelium („Gruppe von Gläubigen“) kann dann als stabiliter existens („dauerhaft bestehend“) im Sinn von Art. 5 § 1 des Motu proprio Summorum Pontificum betrachtet werden, wenn er aus einigen Angehörigen einer bestimmter Pfarrei besteht, die sich aufgrund der Verehrung für die Liturgie im Usus antiquior zusammengefunden haben, auch nach der Veröffentlichung des Motu proprio, und die darum bitten, dass die außerordentliche Form in der Pfarrkirche oder in einem Oratorium oder einer Kapelle gefeiert werde. Ein solcher coetus kann auch aus Personen bestehen, die aus verschiedenen Pfarreien oder Diözesen stammen und die zu diesem Zweck in einer bestimmten Pfarrkirche, einem Oratorium oder einer Kapelle zusammenkommen.

16. Für den Fall, dass ein Priester mit einigen Personen gelegentlich in eine Pfarrkirche oder in ein Oratorium kommt, um in der forma extraordinaria nach Art. 2 und 4 des Motu proprio Summorum Pontificum zu zelebrieren, soll der Pfarrer, der Kirchenrektor oder der für eine Kirche verantwortliche Priester diese Feier zulassen, wobei freilich die Erfordernisse der regulär festgelegten Gottesdienstordnung in der jeweiligen Kirche zu beachten sind.

17. § 1. Für Entscheidungen in Einzelfällen soll sich der Pfarrer, der Rektor oder der für eine Kirche verantwortliche Priester von seiner Klugheit sowie von seelsorgerischem Eifer und vom Geist großzügiger Gastfreundschaft leiten lassen.

§ 2. Wenn es sich um kleinere Gruppen handelt, soll man sich an den Ortsordinarius wenden, um eine Kirche zu finden, in der diese Gläubigen sich versammeln und solche Gottesdienste mitfeiern können. Auf diese Weise soll den Gläubigen die Teilnahme erleichtert und eine würdigere Feier der heiligen Messe gewährleistet werden.

18. Auch an Heiligtümern und Wallfahrtsorten soll den Pilgergruppen, die darum bitten, die Feier in der forma extraordinaria ermöglicht werden, wenn ein geeigneter Priester zur Verfügung steht (vgl. Motu proprio Summorum Pontificum, Art. 5 § 3).

19. Die Gläubigen, die Gottesdienste in der forma extraordinaria erbitten, dürfen nicht Gruppen unterstützen oder angehören, welche die Gültigkeit oder Erlaubtheit der heiligen Messe oder der Sakramente in der forma ordinaria bestreiten und/oder den Papst als Obersten Hirten der Gesamtkirche ablehnen.

Der sacerdos idoneus (vgl. Motu proprio Summorum Pontificum, Art. 5 § 4)

20. Im Bezug auf die Frage nach den notwendigen Voraussetzungen dafür, dass ein Priester für „geeignet“ gehalten werden kann, um in der forma extraordinaria zu zelebrieren, ist Folgendes zu beachten:

a) Jeder Priester, der nach Kirchenrecht nicht daran gehindert ist, muss als geeignet betrachtet werden, die heilige Messe in der forma extraordinaria zu feiern.7

b) Bezüglich des Gebrauchs der lateinischen Sprache ist eine grundlegende Kenntnis erforderlich, die es erlaubt, die Worte richtig auszusprechen und deren Bedeutung zu verstehen.

c) Bezüglich der Vertrautheit mit dem Ablauf des Ritus sind jene Priester als geeignet zu vermuten, die von sich aus in der forma extraordinaria zelebrieren wollen und diese bereits früher verwendet haben.

21. Die Ordinarien werden ersucht, dem Klerus die Möglichkeit zu bieten, eine angemessene Hinführung zu den Feiern der forma extraordinaria zu erhalten. Dies gilt auch für die Seminare, die für eine geeignete Ausbildung der zukünftigen Priester durch das Studium der lateinischen Sprache sorgen müssen8 und, wenn die pastoralen Erfordernisse dies nahelegen, die Möglichkeit bieten sollen, die forma extraordinaria des Ritus zu erlernen.

22. In Bistümern, wo es keine geeigneten Priester gibt, können die Diözesanbischöfe die Mitarbeit von Priestern der Institute erbitten, die von der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei errichtet worden sind, sei es für die Feier von Gottesdiensten, sei es für das eventuelle Erlernen derselben.

23. Das Motu proprio gewährt jedem Welt- und Ordenspriester die Erlaubnis, die Messe sine populo (oder mit Beteiligung nur eines Messdieners) in der forma extraordinaria des römischen Ritus zu feiern (vgl. Motu proprio Summorum Pontificum, Art. 2). Daher brauchen die Priester für solche Feiern gemäß dem Motu proprio Summorum Pontificum keinerlei besondere Erlaubnis ihrer Ordinarien oder Oberen.

Die liturgische und kirchliche Disziplin

24. Die liturgischen Bücher der forma extraordinaria sind nach ihren eigenen Vorschriften zu gebrauchen. Alle, die nach der forma extraordinaria des römischen Ritus zelebrieren wollen, müssen die entsprechenden Rubriken kennen und sind dazu verpflichtet, diese bei den gottesdienstlichen Feiern genau zu beachten.

25. In das Missale von 1962 können und müssen neue Heilige und einige neue Präfationen eingefügt werden.9 Dazu werden eigene Regelungen erlassen werden.

26. Wie in Art. 6 des Motu proprio Summorum Pontificum vorgesehen, können die Lesungen der heiligen Messe nach dem Missale von 1962 entweder nur auf Latein oder auf Latein und in einer volkssprachlichen Übersetzung oder, in gelesenen Messen, nur in der Volkssprache vorgetragen werden.

27. Im Bezug auf die mit der Feier der Messe verbundenen disziplinarischen Regelungen finden die Vorschriften des geltenden Codex des kanonischen Rechtes Anwendung.

28. Das Motu proprio Summorum Pontificum ist darüber hinaus ein Spezialgesetz und derogiert daher für den ihm eigenen Bereich von jenen nach 1962 erlassenen Gesetzen, die sich auf die heiligen Riten beziehen und unvereinbar sind mit den Rubriken der liturgischen Bücher, die 1962 in Kraft waren.

Firmung und heilige Weihen

29. Das Motu proprio Summorum Pontificum (vgl. Art. 9 § 2) hat die Erlaubnis bekräftigt, für den Ritus der Firmung die alte Formel zu verwenden. Daher ist es nicht erforderlich, in der forma extraordinaria die erneuerte Formel aus dem Ordo Confirmationis von Paul VI. zu gebrauchen.

30. Im Bezug auf Tonsur, niedere Weihen und Subdiakonat hat das Motu proprio Summorum Pontificum keinerlei Veränderung der Vorschriften des Codex des kanonischen Rechtes von 1983 eingeführt. Folglich gilt in den Instituten des geweihten Lebens und in den Gesellschaften des apostolischen Lebens, die der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei unterstehen: Derjenige, der ewige Gelübde abgelegt hat oder einer klerikalen Gesellschaft des apostolischen Lebens endgültig eingegliedert ist, wird durch den Empfang der Diakonenweihe als Kleriker diesem Institut beziehungsweise dieser Gesellschaft inkardiniert, nach Vorschrift von can. 266 § 2 des Codex des kanonischen Rechtes.

31. Nur in den Instituten des geweihten Lebens und in den Gesellschaften des apostolischen Lebens, die der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei unterstehen, und in jenen, die weiterhin die liturgischen Bücher der forma extraordinaria verwenden, ist der Gebrauch des Pontificale Romanum von 1962 für die Spendung der niederen und höheren Weihen erlaubt.

Breviarium Romanum

32. Den Klerikern wird gemäß Art. 9 § 3 des Motu proprio Summorum Pontificum die Möglichkeit gegeben, das Breviarium Romanum zu verwenden, das 1962 in Geltung war. Es muss vollständig und in lateinischer Sprache gebetet werden.

Die drei österlichen Tage

33. Der coetus fidelium, welcher der früheren liturgischen Tradition folgt, kann auch die drei österlichen Tage in der forma extraordinaria feiern, sofern ein geeigneter Priester vorhanden ist. Wenn keine Kirche oder Kapelle ausschließlich für diese Gottesdienste zur Verfügung steht, sollen der Pfarrer oder der Ordinarius in Abstimmung mit dem geeigneten Priester günstige Lösungen suchen, ohne eine eventuelle Wiederholung der Gottesdienste des österlichen Triduum auszuschließen.

Die Riten der Ordensgemeinschaften

34. Der Gebrauch der eigenen liturgischen Bücher der Ordensgemeinschaften, die 1962 in Geltung waren, ist gestattet.

Pontificale Romanum und Rituale Romanum

35. Der Gebrauch des Pontificale Romanum und des Rituale Romanum wie auch des Caeremoniale Episcoporum, die 1962 in Geltung waren, ist nach Nr. 28 dieser Instruktion erlaubt, unbeschadet der Vorschrift in Nr. 31.

Papst Benedikt XVI. hat in der dem unterzeichneten Präsidenten der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei am 8. April 2011 gewährten Audienz die vorliegende Instruktion gutgeheißen und deren Veröffentlichung angeordnet.

Rom, am Sitz der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei, am 30. April 2011, Gedenktag des hl. Pius V.

William Kardinal Levada
Präsident
Prälat Guido Pozzo
Sekretär
_______________
1 Benedikt XVI., Apostolisches Schreiben Motu proprio Summorum Pontificum, I: AAS 99 (2007) 777; vgl. Grundordnung des Römischen Messbuchs, 3. Auflage 2002, Nr. 397.
2 Benedikt XVI., Brief an die Bischöfe anlässlich der Publikation des Motu proprio über die Liturgie in ihrer Gestalt vor der 1970 durchgeführten Reform (7. Juli 2007): AAS 99 (2007) 798.
3 Vgl. CIC, can. 838 §§ 1 und 2.
4 Vgl. CIC, can. 331.
5 Vgl. CIC, cann. 223 § 2; 838 § 1 und § 4.
6 Vgl. Benedikt XVI., Brief an die Bischöfe anlässlich der Publikation des Motu proprio über die Liturgie in ihrer Gestalt vor der 1970 durchgeführten Reform: AAS 99 (2007) 799.
7 Vgl. CIC, can. 900 § 2.
8 Vgl. CIC, can. 249; II. Vatikanisches Konzil, Konst. Sacrosanctum Concilium, 36; Erklärung Optatam totius, 13.
9 Vgl. Benedikt XVI., Brief an die Bischöfe anlässlich der Publikation des Motu proprio über die Liturgie in ihrer Gestalt vor der 1970 durchgeführten Reform: AAS 99 (2007) 797.
      
78 Lesermeinungen
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#79   Antonio Michele Ghislieri   23:41:06 | Samstag, 21. Mai 2011
@Magnificat
Mit der „authentischen Form“ der Messe meinen Sie sicherlich die ordentliche Form
Richtig, damit meine ich die authentische, ordentliche, überlieferte Form, nicht die verstümmelte, ordinäre Form (forma ordinaria). Während die authentische Form immer wieder zu Missbräuchen geführt hat, insbesondere bei ungläubigen modernistischen Priestern ist die ordinäre Form ein Missbrauch. Womit ich allerdings nicht sage, dass es nicht auch Menschen eines so guten Willens gibt, dass sie diese Schrumpelform halbwegs würdig und auch gültig vollziehen. Nur ist es nicht die Regel. Deshalb ja auch die ordinäre Form! Und der unheilige Vater lügt, wenn er aus gutem Grund beide „Formen“ gleichsetzt!
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#78   Magnificat   23:33:16 | Samstag, 21. Mai 2011
@Anton
Mit der „authentischen Form“ der Messe meinen Sie sicherlich die ordentliche Form, und da gebe ich Ihnen Recht. Sie sollten aber nicht so hart mit der außerordentlichen Form umgehen. Auch wenn es immer wieder zu schweren Missbräuchen gekommen ist, der Zelebrant das Hl. Messopfer einfach nur runtergeleiert hat und, wenn Sie gehustet haben, leider die ganze Wandung verpasst haben. Der Hl. Vater hat ja deutlich gemacht, dass es sich bei der ordentlichen und der außerordentlichen Form lediglich um zwei Formen des einen römischen Ritus handelt.
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#77   Antonio Michele Ghislieri   23:23:00 | Samstag, 21. Mai 2011
@Gotthard
Da können Sie mal abschätzen was die Messe in ihrer authentischen Form für Kraft hat, wenn sie sogar noch in ihrer ordinären schalen Form Segen für Viele bedeutet. Barocke Opern höre ich übrigens gerne, nicht nur den Händel, sondern auch echte Italiener wie den göttlichen Vivaldi. Mit der Messe hat das gar nichts zu tun.
@Magnifikat
Sie lügen, wenn Sie behaupten Sie wüßten nicht, was ich mit diesem und jenem meine. Aber die Sekte, der Sie (scheinbar innerhalb der Kirche) angehören findet da sicher nichts dabei, wenn man so vor sich hin lügt. Der Vater der Lüge ist ja ihr Vater.
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#76   Magnificat   23:12:22 | Samstag, 21. Mai 2011
@Anton
ich weiß leider nicht, wen Sie mit „unheiliger Vater“ meinen. Auch weiß ich nicht, was ein „ungläubiger Modernistenpriester“ sein soll. Ich kenne nur die Priester der einen heiligen katholischen und apostolischen Kirche, gültig und erlaubt geweiht. Traurig ist, da gebe ich Ihnen Recht, dass Sie und Ihregleichen sich noch für katholisch halten. Sie sind bloße Sektierer, bestenfalls Schismatiker und Häretiker. Ich bitte Sie, denken Sie an Ihre unsterbliche Seele und kehren Sie um. Auch Ihnen kann Vergebung zuteil werden.
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#75   Gotthard   23:11:33 | Samstag, 21. Mai 2011
@ghislieri
der kraftlose ordinäre Ritus schenkt hunderte Milliionen Menschen weltweit Tag für Tag und Woche für Woche Kraft und Segen und Gnade.
Dieser Ritus ist das Herzstück der katholischen Kirche weltweit.
Mit mir sind die Katholiken weltweit dankbar für diese Form des römischen Ritus’.
Ich gönne Dir die Messe als barocke Oper oder als „Schnellimbiss“ am Seitenaltar. Werde doch glücklich damit!
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#74   Antonio Michele Ghislieri   22:54:36 | Samstag, 21. Mai 2011
@Magnificat
Der unheilige Vater hat dem Mißbrauch Tür und Tor geöffnet. Den ungläubigen Modernistenpriestern sollte man den alten Ritus verbieten und ihnen den kraftlosen ordinären Ritus vorschreiben. Nun ja das relativiert sich, da die meisten ohnehin nicht gültig geweiht sind, ob sie so simulieren oder anders, da ist dann eh schon wieder egal. Traurig, das allles!
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#73   Gotthard   22:28:22 | Samstag, 21. Mai 2011
@sinah
Es stellt vielmehr einen päpstlichen Amtsmißbrauch dar. Ein Mißbrauch, der zum Himmel schreit!
selbst bei Dir gibt es ein unfehlbares Lehramtß
Ich bin erstaunt –-- hatte ich bisher nichts von gehört…aber der Mensch lernt nicht aus, wenn er auf Foren unterwegs ist.
Welches Konzil hat Deine Verdammung des Papstes geregelt? … Das Konzil von Konstanz oder das von Trient … oder eines der Laterankonzilien? … Gib mir doch bitte das Konzil und den Beschluss an…
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#72   Magnificat   22:22:14 | Samstag, 21. Mai 2011
Schon klar, dass
Ihr Pius-Buben schäumt. Es wird immer deutlicher, dass Ihr kein Monopol auf den außerordentlichen Ritus habt. Der Heilige Vater hat wieder einmal mehr sehr weise gehandelt.
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#71   Sinah   10:34:06 | Dienstag, 17. Mai 2011
Recht so, ruhrgebietler, kann man nicht oft genug wiederholen
6. Die Texte des römischen Messbuchs von Papst Paul VI. und des Missale, das in letzter Ausgabe unter Papst Johannes XXIII. erschienen ist, sind zwei Formen der römischen Liturgie, die „ordentliche“ (forma ordinaria) beziehungsweise „außerordentliche“ Form (forma extraordinaria) genannt werden. Dabei handelt es sich um zwei Gebrauchsweisen des einen römischen Ritus, die nebeneinander stehen…“
Nichts steht nebeneinander! Hölle und Himmel stehen niemals nebeneinander!
Wir protestieren gegen einen falschen, illegalen Ritus, der niemals neben dem rechtmäßigen Ritus stehen kann!
Es gibt keinen ordentlichen und daneben einen außerordentlichen Ritus. Das bedeutet eine Macht an sich reißen, die auch ein Papst nicht hat, bedeutet Schändung der Heiligen Liturgie.
„Unter anderem hält Papst Benedikt XVI. fest: „Es gibt keinen Widerspruch zwischen der einen und der anderen Ausgabe des Missale Romanum.“
Es gibt selbstverständlich diesen unüberwindlichen Widerspruch: Die Neue Messe kommt von unten, die Alte Messe kommt von oben. Die Neue Messe ist des Satans, die Neue Messe ist von GOTT.
Die Liberalen tragen den Widerspruch in sich! Sie sind zweideutig und doppelzüngig; nur deswegen kann Erhabenes neben Profanem stehen.
8. Das Motu proprio Summorum Pontificum stellt einen wichtigen Ausdruck des Lehramtes des Papstes und der ihm eigenen Sendung (munus) dar…“
Es stellt vielmehr einen päpstlichen Amtsmißbrauch dar. Ein Mißbrauch, der zum Himmel schreit!
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#70   r.ruhrgebietler   07:18:18 | Dienstag, 17. Mai 2011
wären die Kleriker den Weisungen „QUO PRIMUM“ gefolgt
wäre das alles nicht passiert!
übersetzt heisst es also:
Allen anderen genannten Kirchen jedoch benehmen Wir damit den Gebrauch ihrer Missalien, verwerfen sie von Grund auf und vollständig und setzen fest, daß diesem Unseren gerade herausgegebenen Missale niemals etwas hinzugefügt, weggenommen oder an ihm verändert werden dürfe.
Streng befehlen Wir jedem einzelnen Patriarchen und Verwalter der vorgenannten Kirchen, allen anderen Personen, gleich welchen Ranges sie auch seien, in der Tugend des heiligen Gehorsams: sie sollen die bisher gewohnten Weisen und Riten (auch die aus noch so alten Meßbüchern) in Zukunft ganz und gar aufgeben, völlig verwerfen und die Messe nach Ritus, Weise und Norm Unseres Meßbuches singen und lesen, und sie sollen nicht wagen, bei der Meßfeier andere Zeremonien und Gebete als die in diesem Missale enthaltenen hinzuzufügen oder vorzulesen. www.piusbruderschaft.de/…-papstes-pius-v-1570
DAS sind hochkarätige Ausführungsbestimmungen – da kann sich ein ratzinger ein Beispiel dran nehmen!
und jetzt der totale Hit: ich fand diese Übersetzung bei den Pius-Brüdern – und genau diese verwenden in dramatisch unzulässiger Weise die Missale des j-xxiii ff.
Sollte also die FSSPX nicht umgehend diesen frevel korrigieren, dann hat ihre theologische Ausrichtung nicht einmal den Wert eines Hauses, das auf Sand gebaut wurde! Mag sein, dass kleine Geister sind veralbern lassen, aber in Zeiten de Internet’s und der relativ frei verfügbaren Infomaterials kommen auch schon mal einer Fischfrau zweifel…
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#69   Sinah   20:54:06 | Montag, 16. Mai 2011
Angelpunkt: Tradition bewahren – durch den Papst!
„5. Verschiedene Gläubige, die im Geist der liturgischen Formen vor dem II. Vatikanischen Konzil geprägt worden sind, haben den innigen Wunsch ausgesprochen, die alte Tradition zu bewahren.“
„Verschiedene Gläubige“ sind diesbezüglich gar nicht maßgebend. Denn durch Quo Primum waren alle nachfolgenden Päpste gehalten, das Missale Romanum treu zu bewahren“! Der Papst ist es also, der die Tradition hätte bewahren müssen. Ihn selbst trifft der Richterspruch!
„Daher hat Papst Johannes Paul II. mit dem von der Heiligen Kongregation für den Gottesdienst 1984 erlassenen Spezialindult Quattuor abhinc annos die Erlaubnis erteilt, den Gebrauch des vom seligen Papst Johannes XXIII. promulgierten römischen Messbuchs unter bestimmten Bedingungen wieder aufzunehmen. „
Völliger Aberwitz! Die Konzilspäpste waren weder befugt, die Tridentinische Messe anzutasten noch bedurfte es einer neuerlichen Erlaubnis „unter bestimmten Bedingungen“. Denn die Tridentinische Messe war für alle Zeiten festgelegt und deswegen bindend – einschließend bindend für den Papst!
Deswegen entfällt der Unsinn:
„Darüber hinaus ersuchte Papst Johannes Paul II. mit dem Motu proprio Ecclesia Dei von 1988 die Bischöfe, diese Erlaubnis allen Gläubigen, die darum bitten, großzügig zu gewähren.“
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#68   r.ruhrgebietler   09:09:54 | Montag, 16. Mai 2011
„Jede Teilkirche muß mit der Gesamtkirche…“
was für ein firlefanz – hat das Grosse Glaubensbekenntnis jetzt auch die Gültigkeit verloren worin gebet wird „… und an die eine(!) heilige katholische und apostolische Kirche…“ spätestens jetzt müsste ein Aufschrei durch die Kirche gehen. Aber alle schlafen! Niemand erkennt, dass die v-ii-konzilskirche nicht mehr katholische sein WILL sondern sich auf das protestantisch ökomenische niveau herabsinken lässt und den Einen Gott, den wir in Drei Personen ehren mit irgendwelchen götzen auf eine Stufe stellt!
WEHRET DEN ANFÄNGEN (ups… die sind schon lange vorbei…)
Das Missale Romanum hat seit der Promulgation durch Pius V. über viele Stufen hinweg eine Demontage erfahren bis hin zu dem Dreck, den der unselige j-xxiii hinterlassen hat!
„5. Verschiedene Gläubige… haben den innigen Wunsch ausgesprochen, die alte Tradition zu bewahren.“
JA – doch stellt sich die Frage, WARUM das EPISKOPAT nicht mit brennender Sorge aus sich heraus diesen Wunsch hat GOTT ZU DIENEN, ZU SÜHNEN, IN TIEFEN SÜHNENÄCHTEN DARÜBERHINAUS ZU SÜHNEN FÜR DIE VERBRECHEN GEGEN GOTT.
Nein, diese Kleriker wollen keine Priester nach dem Herzen Jesu sein. Nein, sie wollen nicht den Hlg. Pfr. v. Ars als Seelsorgervorbild haben!
Es braucht wieder gute Missionen um die Seelen zu erreichen!
Herr schenke uns Priester
Herr schenke uns heilige Priester
Herr schenke uns viel heilige Priester!
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#67   Sinah   20:29:05 | Sonntag, 15. Mai 2011
Sehr richtig, Mag. catholicus: „Die tatsächlichen Ausführungsbestimmungen finden sich in der Bulle
QUO PRIMUM des HEILIGEN Papstes Pius V.!
Den selbstgebastelten Bugnini-Freimaurer-Dreck als ordentliche Form der römischen Liturgie zu bezeichnen richtet sich selbst. Was sind schon 40 Jahre im Vergleich zu 1900 Jahren apostolischer Überlieferung?“
„1. Das am 7. Juli 2007 als Motu proprio erlassene Apostolische Schreiben Summorum Pontificum von Papst Benedikt XVI…hat der ganzen Kirche den Reichtum der römischen Liturgie besser zugänglich gemacht.“
„Reichtum der römischen Liturgie“ – den der Papst persönlich verschmäht und für entbehrlich erachtet! Denn sonst würde er ihn verpflichtend für die ganze Kirche einfordern.
„Jede Teilkirche muß mit der Gesamtkirche…“
Die katholische Kirche kennt keine „Teilkirchen“
„Der Heilige Vater erinnert zudem an jene Päpste, die sich in herausragender Weise für dieses Anliegen eingesetzt haben, besonders an den hl. Gregor den Großen und den hl. Pius V.“
Während er selbst sich nicht „in herausragender Weise“ dafür einsetzt und dem Skandal kein Ende setzt.
„Der Papst unterstreicht auch, daß …das Missale Romanum,… im Lauf der Zeit bis zum seligen Papst Johannes XXIII. verschiedene Erneuerungen erfahren hat, einen besonderen Platz einnimmt…“
Das Missale Romanum selbst hat durch die Promulgation durch Pius V. ganz und gar nicht „verschiedene Erneuerungen erfahren“!
„5. Verschiedene Gläubige… haben den innigen Wunsch ausgesprochen, die alte Tradition zu bewahren.“
„Verschiedene Gläubige“ sind diesbezüglich gar nicht maßgebend
Redaktion benachrichtigen
#66   r.ruhrgebietler   20:24:39 | Sonntag, 15. Mai 2011
Papst Pius V.
IST EIN HEILIGER !!!
was man von jp-ii – dem apostaten – nie sagen wird!
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#65   kristall   20:16:48 | Sonntag, 15. Mai 2011
Papst Pius V.
IST EIN HEILIGER !!!
:)3 ^-^
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#64   Trastevere   20:11:57 | Sonntag, 15. Mai 2011
Was soll daran falsch sein, die Tradition an Jesus auszurichten? Wozu soll man einen
Ex-Großinquisitor wie Papst Pius V. als kompetenter als Jesus für die heilige Messe ansehen?
Jesus feierte das Abendmahl nicht in Latein.
Und Jesus feierte nicht in einer Sprache, die die Mitfeiernden nicht verstehen, sondern die sie verstehen.
Dagegen sagen Sie nichts? Da gibts auch nichts dagegen zu sagen!
Ebenfalls angenehmen, besinnlichen Abend
der die Wahrnehmung von Jesus als Pazifist vermehren möge.
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#63   r.ruhrgebietler   20:04:26 | Sonntag, 15. Mai 2011
Ex-Großinquisitors Papst Pius V. vor nur ca. 500 Jahren,
Trastevere – gediegenes halbwissen schadet zwar nicht, hilft aber in der sache nicht weiter.
ihnen einen angenehmen abend.
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#62   Antonio Michele Ghislieri   11:42:24 | Sonntag, 15. Mai 2011
@Bonjour
Tja ich hatte den Kirchenzettel verlegt und mich auf mein Gedächtnis und die anderen Poster verlassen. Hätte ich wohl nicht tun sollen. Heute ist mir das ganz brennend aufgefallen, als ich den Schott auf der falschen Seite aufgeschlagen hatte.
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#61   Bonjour   11:02:31 | Sonntag, 15. Mai 2011
Na, na, AMG…
Sie sind wohl etwas auf der Überholspur. Heute ist „Jubilate Deo“, „Cantate Domino“ ist erst in einer Woche.
Und wie schon mehrfach festgestellt: Am 2. Sonntag nach Ostern heißt es nach Ps. 32, 5-6: „Misericordia Domini…“.
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#60   Trastevere   02:48:40 | Sonntag, 15. Mai 2011
Seit wann ist Tradition „rückwärts schauen“, ruhrgebietler?
Ihre Tradition (rückwärts schauen) reicht knapp 500 Jahre zurück.
Warum aber sollte Tradition nicht zurück gehen auf den Gründer des Christentums, Jesus Christus.
Daß nur Männer Priester sein dürfen wird doch auch mit der Traditon zur Zeit Jesu begründet, daß Jesus laut Überlieferung nur 12 Männer am Tisch hatte, als er das Abendmahl feierte.
(Ob er dazu von Frauen unterstützt wurde, die Vorbereitungen getroffen haben, oder anschließend aufgeräumt / das Geschirr gewaschen haben, wird nicht näher erwähnt. Vielleicht war ja ein Jünger auch Tellerwäscher und es sollte auch Tellerwäscher-Priester geben… wer weiß…)
Aber sicher ist, daß Jesus die Einsetzungsworte in einer Sprache gesprochen hat, die nicht nur er verstand, sondern auch die Jünger. Hätte er aber die lateinische Form einsetzen wollen, hätte er es ja in Latein sagen können. Das hätten ja auch die meisten verstanden, aber dann hätte Jesus doch ebenso klar gemacht, wie er nur männliche Jünger hatte (über die weiblichen Jüngerinnen wird ja nicht viel berichtet), daß er die Messe bis zum Weltenende in Latein wünscht.
Aber beim Rückwärts-Schauen der Halb-Traditionalisten wird die eine Tradition ausschließlich männlicher Priester mit Jesu Zeit vor 2000 Jahren begründet, aber die hl. Messe ewiger Gültigkeit mit der Tradtion zu den Überlegungen des Ex-Großinquisitors Papst Pius V. vor nur ca. 500 Jahren, obwohl Jesus das Abendmahl nicht in Latein feierte.
Halbtraditionalisten beziehen sich nach Gutdünken auf eine Zeit.
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#59   Antonio Michele Ghislieri   21:45:32 | Samstag, 14. Mai 2011
@Mighty Counsellor
„Cantate Domino canticum novum.“ heißt es, katholischerseits wie bei den Protestanten. Sie es bei der Sekte der Modernisten heißt weiß ich nicht!
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#58   Mighty Counsellor †   21:41:30 | Samstag, 14. Mai 2011
ruhri
Heisst es nach der Tridentinischen Liturgie am morgigen Sonntag „Misericordia Domini“ oder „Misercordias Domini“?
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#57   r.ruhrgebietler   21:40:07 | Samstag, 14. Mai 2011
Mighty Counsellor:
* hier geht es um das SEELENHEIL für die ewige Anschauung Gottes im Himmel.
* hier geht es darum zu erkennen, dass die Seele berufen ist DIREKT in den Himmel zu gelangen ohne noch im Fegfeuer zu sühnen, was sie durch Eigenmächtigkeit gesündigt und gefehlt hat!
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#56   Mighty Counsellor †   21:21:20 | Samstag, 14. Mai 2011
Was läuft denn
im Eurovision Song Contest?
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#55   r.ruhrgebietler   21:17:40 | Samstag, 14. Mai 2011
sensus catholicus:
welches Rituale belieben Sie zu verwenden? Jenes nach PIUS V.? oder eines, welches danach verändert wurde (unzulässigerweise)?
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#54   Rudolfus   20:09:34 | Samstag, 14. Mai 2011
@Mary Cruz: Der Papst hat keinerlei Macht, von den Lehren Christi zu entbinden
Der Teil in Ihrem Zitat ist pure Häresie und klingt wie antikatholische Lügenpropaganda von protestantischer Seite.
Der Papst kann von allen Gesetzen entbinden, die nicht göttlichen Rechtes sind.
Vom göttlichen Recht kann nicht einmal der Papst entbinden, wie jeder Katholik weiß.
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#53   Mary Cruz   19:20:11 | Samstag, 14. Mai 2011
Das vollständige Zitat aus einem Lexikon der kath. Kirche:
„Der Papst kann Richtersprüche und Urteile erlassen, die im Gegensatz zu
dem Recht der Nationen, dem Gesetz Gottes und der Menschen sind. Er kann
sich entbinden der Befehle der Apostel, da er ihnen überlegen ist. Er ist auch überlegen den Regeln des Alten Testamentes. Der Papst hat die Macht, die
Zeiten zu ändern, die Gesetze aufzuheben und von allem, auch den Lehren Christi zu entbinden.“
Decretal de Translat. Episcop. cap.
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#52   sensus catholicus   18:39:55 | Samstag, 14. Mai 2011
@ Ikonikus
In der Regel feiere ich die hl. Messe in der außerordentlich schönen Form des römischen Ritus in St. Clemens in Hannover mit (petrusbruderschaft.eu/…/niederlassungen.php ; petrusbruderschaft.eu/…005.11%20-%20GDO.pdf ).
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#51   Ikonikus   18:31:25 | Samstag, 14. Mai 2011
sensus catholicus:
Wo feiern Sie denn den alten Ritus?
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#50   sensus catholicus   18:27:02 | Samstag, 14. Mai 2011
@ r.ruhrgebietler
Hier kann ich Ihnen sicher nicht beipflichten. Selbst gehe ich zur Petrusbruderschaft, schätze aber auch das Institut Christus König und Hoherpriester sehr.
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#49   r.ruhrgebietler   14:49:39 | Samstag, 14. Mai 2011
sensus catholicus:
ja pkt. 19 ist auf die Jetzt schon Glauben lebenden gemüntzt. hier der Ratzinger zum verbrecher an den Recht(!)gläubigen Christen, die an Gott glauben!
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#48   Brandenburgis   14:46:18 | Samstag, 14. Mai 2011
@MIchael Laack
Vielen Dank für diese Info!
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#47   r.ruhrgebietler   14:43:44 | Samstag, 14. Mai 2011
Trastevere
warum schauen sie immer ( und dabei verkehrt!) rückwärts?
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#46   Trastevere   14:30:31 | Samstag, 14. Mai 2011
Traditon – In welcher Sprache hat Jesus denn eigentlich die Abendmahl-Gemeinschaft vollzogen?
Er hat es doch so vor gemacht, wie man es nach machen soll.
Und wenn der Ex-Großinquisitor Pius V. bis zum Weltende Recht hat, dass der Zelebrant in einer Sprache sprechen muss, wie es der Zelebrant versteht, aber die Teilnehmer nicht, muss Jesus ja auch in einer für die Jünger unverständlichen Sprache zelebriert haben.
Die Ausführungsbestimmungen erklären, dass nur der Zelebrant Latein aussprechen und verstehen muss. Aber das Volk?
Warum soll es falsch sein, so wie Jesus Christus in einer Sprache zu zelebrieren, die die Mitfeiernden verstehen?
Traditionell ist, so wie Jesus die Messe zu feiern, dass die Mitfeiernden die Sache verstehen.
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#45   Brandenburgis   14:23:34 | Samstag, 14. Mai 2011
Es kann keinen Zweifel daran geben,
daß die NOM-Messe, zumindest dort, wo sie die verfälschten Einsetzungsworte benutzt, invalide ist. Insofern könnte man mit der gleichen Logik behaupten, es wäre verboten zu den FSSPX-Messen zu gehen, denn die FSSPX behauptet in gröbster Weise, die NOM-Messen wären gültig. Dies grenzt an Betrug an den Gläubigen.
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#44   sensus catholicus   14:05:41 | Samstag, 14. Mai 2011
Die Piusbrüder und die Erlaubtheit des Besuchs der neuen Messe
Noch im Mitteilungsblatt des deutschen Distrikts der Piusbruderschaft vom Februar 2011 heißt es auf Seite 49:
„Wer die Problematik der neuen Messe erkannt hat, darf sie daher nicht mehr besuchen, da er durch seinen Besuch seinen Glauben gefährden und sein Einverständnis mit diesen Reformen bekunden würde.“
Quelle:
www.piusbruderschaft.de/…/2011/mb_2011_02.pdf
Dieser Haltung, die zwar von der grundsätzlichen Gültigkeit, aber von der Unerlaubtheit der Teilnahme an der hl. Messe im NOM ausgeht, bin ich sowohl in der Literatur der Piusbruderschaft als auch in Gesprächen mit Priestern und Laien aus ihrer Mitte wiederholt, eigentlich eher im Regelfall, begegnet. Nach wie vor raten manche aus diesen Kreisen, Laien ohnehin, aber auch Priester, eindringlich dazu, auch im überlieferten Ritus nur bei der FSSPX an der hl. Messe teilzunehmen. Mir ist ein Fall bekannt, in dem unlängst ein Priester der FSSPX den Gläubigen in der von ihm betreuten Kapelle quasi verboten hat, von der Petrusbruderschaft in geographischer Nähe zelebrierte Messen zu besuchen (welches Recht er dazu hat und woher er es sich nimmt, sei einmal dahingestellt). Bereits in der Zeit, als ich grundsätzlich noch in jene FSSPX-Kapelle ging (inzwischen schon länger nicht mehr), habe ich persönlich diese Haltung aber nicht geteilt.
M. E. kann man durchaus davon ausgehen, daß die FSSPX im Punkt 19 der Instruktion (neben Sedisvakantisten) mit gemeint ist.
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#43   FreiherrvonderTrenck   13:06:03 | Samstag, 14. Mai 2011
Rückzug
der Piusbrothers!
Jetzt haben sie dem Bischof Algermissen das für morgen extraordinär eingeräumte Zelebrierrecht in der Gärtnerei Budach wieder entzogen!
Der braune Willi hats nicht gewollt!
:-[
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#42   Forum   21:39:33 | Freitag, 13. Mai 2011
Und die Kirche…
DIE WELT SCHREIT in ihrer vielfältigen Not, Menschen gehen ZUGRUNDE, das vielfältige Leid zerreisst die Menschen… und Benedikt XVI. und seine Freundinnen und Freunde schreiben dieses erleuchtete Papier, um Menschen mit ihren vielfältigen Fragen und Nöten nach Jesu Sendung eine Stütze und ein Halt zu sein.
HERR, wie lange müssen die EWIGGESTRIGEN noch ohne die Kraft Deines Geistes leben?
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#41   Mary Cruz   20:01:43 | Freitag, 13. Mai 2011
Brandenburgis:
Woher stammnt dieses interessante Wort?
Aus dem Buch: Illustrations of popery – The mystery of iniquity, S. 210, Google-Bücher-Ergebnisseite
Geben Sie diese Zeilen bei Google ein.
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#40   Michael van Laack   19:57:54 | Freitag, 13. Mai 2011
Lieber Brandenburgis
Das ist kein echtes Zitat! Bei „De translatione Episcoporum“ handelt es sich um die zweite von drei dem oströmischen Kaiser Manuel I. Commenus (1118-1180) zugeschriebenen Sentenzen, die u.a. die Frage erörtert, ob es der Kirche erlaubt sei, neue Festtage einzuführen und andere „abzuschaffen“. Das Zitat ist aus dem Zusammhang gerissen, es ist nicht nur unvollständig, sondern auch eigenmächtig ergänzt und somit völlig belanglos. Die Übersetzung des Originaltextes gibt nicht mehr her als die Passage „er würde sich unterstehen, Zeiten und Gesetz zu ändern“ und hat keinerlei Bezug zu dem, was in diesem Forumsbeitrag Leit-Thema ist.
Machen Sie sich bitte keine Gedanken über von Hühner gelegte taube Eier :)!
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#39   Goldengel   19:57:17 | Freitag, 13. Mai 2011
die Macht Zeiten zu ändern?
Wenn dem so wäre, würden viele alte Leute hinpilgern und sich verjüngen lassen, um deren Jugend wieder auferstehen zu lassen. Das würde manchen alten Tussis die Schönheits OP. ersparen :-D
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#38   r.ruhrgebietler   19:54:38 | Freitag, 13. Mai 2011
Der Papst hat die Macht Zeiten zu ändern
das ist ja mal ganz was neues!
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#37   Brandenburgis   19:30:26 | Freitag, 13. Mai 2011
Woher stammnt dieses interessante Wort?
„Der Papst hat die Macht Zeiten zu ändern, Gesetze abzuschaffen und die Lehre Jesu Christi zu ändern.“
Decretal de Translat. Episcop. Cap.
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#36   Mary Cruz   19:12:57 | Freitag, 13. Mai 2011
Gläubige Christen stehen zu Jesus Christus
Michael v. L. : Wer sagt, dass er zum ewigen Rom steht, muss sich konsequent auch dem Primat des Bischofs von Rom unterwerfen,
Auch der Bischof von Rom ist an das Göttliche Recht – jus divinum – gebunden. Das Kirchenrecht kann er dagegen ändern.
Haben sich Päpste dennoch angemaßt, die Gebote Gottes und die Lehre Jesu Christi zu ändern?
In der Tat scheint es so zu sein, wenn man die Zehn Gebote mit den Zehn Geboten im Katechismus vergleicht.
„Der Papst hat die Macht Zeiten zu ändern, Gesetze abzuschaffen und die Lehre Jesu Christi zu ändern.“
Decretal de Translat. Episcop. Cap.
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#35   kammerjäger   19:12:27 | Freitag, 13. Mai 2011
Für mich ändert sich damit nicht sehr viel!
Die Petrus-Bruderschaft ist gestärkt!
Die Pius-Sekte wird sich unter den verschiedensten Sedis-Sekten zersplittern und der „katholische“ Teil sich an die Petrus-Jünger anschließen.
Mir sind letztlich beide Formen egal und ich begrüße eine gewisse Pluralität und Offenheit… Darum: gut so!
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#34   Michael van Laack   18:42:36 | Freitag, 13. Mai 2011
Ich bin sehr dankbar
Ich freue mich sowohl über den Inhalt als auch die klare Sprache der Instruktion und teile auch – obwohl dieser Absatz insgesamt aus journalistischer Sicht nicht notwendig gewesen wäre – die Ansicht des Autors mit Blick auf den letzten Satz des Artikels. Wer nicht beim Heiligen Vater steht muss gegen ihn stehen, es sei denn er könne gut damit leben, medioker genannt zu werden oder gar Vertreter einer Zwitter-Theologie, die es sich in dem status quo, Amt und Person des Papstes voneinander zu trennen, gemütlich eingerichtet hat. Wer sagt, dass er zum ewigen Rom steht, muss sich konsequent auch dem Primat des Bischofs von Rom unterwerfen, auch wenn dies gewiss nur unter Schmerzen geschehen kann! Oder darf man davon ausgehen, dass das ewige Rom mit dem Konzil sein zeitliches Ende gefunden hat? Das wäre doch wohl ein Paradoxon! Zudem: Zwei Herren dienen, ist die Sache des Christen nicht. Auch kann man nicht der Bruderschaft geben , was der Bruderschaft ist, und dem Papst was des Papstes ist! Denn zwar sind Staat (Kaiser) und Kirche (Gott) voneinander getrennt aufzufassen, der Gehorsam aber ist nur einer und er geht vom Papst (dem Stellvertreter Christi) als Forderung aus und kommt zu ihm als Erfüllung wieder zurück! Unsere Kirche braucht Zeugen, braucht Helden, braucht eine streitbare Armee! Die Königsherrschaft Christi werden wir nur den Menschen wieder bekannt und vertraut machen können, wenn wir cor ad cor mit jenem in der Lehre ruhen, den der Herr den Felsen nannte! nlnt
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#33   Ottonis   18:13:36 | Freitag, 13. Mai 2011
Kreativität
bin ja mal gespannt wann man versucht auch den ritus extraodinaere auch kreativ zu verändern – denn ein kreativer Umgang mit den Liturgischen Vorschriften udn Normen ist ja derzeit ein bekannter liebenswerter Usus … meint ihr nicht auch das nach dem Stufengebet ein Schleiertanz stehen sollte? :-D :-D :-D
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#32   Lycobates   16:00:53 | Freitag, 13. Mai 2011
zur Vertiefung @Cappadocius
Eröffnungsriten – Schriftlesungen – Gabenprozession – Hochgebet – Kommunion – Schlussriten. Das soll frei erfunden sein? Das ist älteste Tradition.
Wenn Sie Ihrem nom de plume Ehre machen wollen, rate ich Ihnen das neueste Buch von Hw. Cekada,
hier www.philotheapress.com/…ork-of-human-hands/,
zu studieren.
Dann werden Sie sehen, was für ein Etikettenschwindel 1969 getrieben wurde!
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#31   Cappadocius   15:52:49 | Freitag, 13. Mai 2011
@ Alois Schicklgruber
für das frei erfundene und zusammengeheftete Annibale Bugnini-Missále
Eröffnungsriten – Schriftlesungen – Gabenprozession – Hochgebet – Kommunion – Schlussriten. Das soll frei erfunden sein? Das ist älteste Tradition.
Und ich weiß nicht, was für ein Missale Sie vorliegen haben, aber meines ist sehr edel gebunden, nicht geheftet.
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#30   Lycobates   15:32:59 | Freitag, 13. Mai 2011
Augenwischerei
den Papst als Obersten Hirten der Gesamtkirche ablehnen.
Kein Katholik lehnt „den Papst als Obersten Hirten der Gesamtkirche“ ab.
Katholiken lehnen allerdings den abgefallenen Priester Prof. Joseph Ratzinger als Papstdarsteller ab.
Des weiteren: volle Zustimmung zu den Ausführungen Alois Bischofs weiter unten!
Wir sind in der Oktav des Schutzfestes des Hl. Joseph, und der heutige 13. Mai ist zudem das Fest des Hl. Bellarminus und Fatimatag.
Darauf sei heute unser Gebet ausgerichtet.
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#29   Alois Bischof   15:18:32 | Freitag, 13. Mai 2011
Fazit:
1. Manchmal müssen traditionstreue Gläubige aus dem Ghetto in der freien Welt der Novus Ordo-Kirchen empfangen werden und an einem Seitenaltar die ‘alte Messe’ gestattet sein;
2. die überlieferte römische Liturgie in Weihen, Sakramenten und auch der Meßfeier bleibt etwas „außerordentliches“;
3. man muss der Lüge von der „ordentlichen Form des römischen Ritus“ für das frei erfundene und zusammengeheftete Annibale Bugnini-Missále glauben, so man in einer Pfarrkirche im Besitz der Konzilskirche zelebrieren möchte;
4. Sedisvakantisten und auch Priester der Piusbruderschaft dürften nicht empfangen werden, weil mindestens die Piusbruderschaft die Erlaubtheit der ‘Neuen Messe’ in der Praxis leugnet und widerlegt hat, und die wachsende Zahl der Sedisvakantisten die Gültigkeit sämtlicher 1968-1974 eingeführten freien Erfindungen der Bugnini-Liturgie und der neuen Riten (einschl. der Weihen) anzweifelt bzw. leugnet.
Auch ist Kritik nicht erlaubt an Assisi III. und am Meßbuch Paul VI.
Das Ghetto für die ‘Traditionalisten’ wird etwas freier gestaltet, aber Aufstände sind verboten. Ganz brav bleiben auch die Petrusbrüder und ‘Ecclesia Dei’ als wohlwollende Ghettopolizei an ihrer Stelle. Und unternehmen nichts zur wahren Befreiung und zur Beseitigung der Besatzungsmächte und der Verräter an der Mutterkirche und dem heiligen römischen, katholischen apostolischen Glauben.
Ein Liturgie-Ghetto. Na, wenn ihr euch freut. Denken tut weh, kann Depressionen auslösen. Unterhaltung geht weiter.
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#28   monens   15:12:50 | Freitag, 13. Mai 2011
Der Heilige Vater erteilt den „modernistischen“ Stein in den Weglegern eine Absage !
Danken wir dem Heiligen Vater Papst Benedikt XVI. für diese Bestimmungen, die zumindest nicht den „Wünschen“ der „Daueraufbruchwegten“ entsprechen sondern einen weiteren Mosaikstein in Richtung Wiederanknüpfung an die hl. Tradition sind; sicherlich sind ( noch ) nicht alle Fragen befriedigend geklärt; doch bevor sich die „Schismafahnenschwinger“ wieder im Hoch wähnen, sei angemerkt, dass Artikel 19 unter „III. Besonderen Normen“ wohl kaum auf die Piusbruderschaft gemünzt sein kann, zumal diese
1. ohnehin NUR die hl. Messe der Jahrhunderte feiert
2. die Gültigkeit per se der sog. „Neuen Messe“ nicht bezweifelt ( empfiehlt sie vielmehr nicht ) und schon gar nicht den Papst „ablehnen“
3. sich NICHT in einem Schisma befindet; dazu dies:
„Die Situation der Mitglieder dieser Bruderschaft ist eine
interne Angelegenheit der katholischen Kirche.
Die Bruderschaft ist nicht eine andere Kirche oder kirchliche Kommunität in der in dem Direktorium gebrauchten Bedeutung“
( 3.5.1994, Kardinal Cassidy )
www.razyboard.com/…07699-5821697-0.html
Ein persönlicher Augenschein kann Unstimmigkeiten ausräumen
www.razyboard.com/…07690-6039161-0.html
Bestimmungen gegen den Wildwuchs durch modern. „Spassliturgien“ wäre ein nächster unabdingbar wichtiger Schritt zur Gesundung
www.razyboard.com/…08950-6029352-0.html
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#27   Brandenburgis   15:09:12 | Freitag, 13. Mai 2011
IN der TAt, das sind
ausschließlich Sedis, die man deutschlandweit wohl an den Fingern zweier Hände zusammenzählen kann. Bin gespannt, wie die ermittelt werden sollen.
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#26   Lorenz   14:56:20 | Freitag, 13. Mai 2011
Einschränkung?
Die Gläubigen, die Gottesdienste in der forma extraordinaria erbitten, dürfen nicht Gruppen unterstützen oder angehören, welche die Gültigkeit oder Erlaubtheit der heiligen Messe oder der Sakramente in der forma ordinaria bestreiten und/oder den Papst als Obersten Hirten der Gesamtkirche ablehnen.
Damit können lediglich Sedis gemeint sein, nicht aber Anhänger der FSSPX. Dort bestreitet ja niemand die Gültigkeit des Papstes und der Sakramente der SRE.
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#25   wickerl   14:49:21 | Freitag, 13. Mai 2011
freudlos
Das Ganze wirkt sehr widerwillig, von Sachzwängen dirigiert!
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#23   Sign   14:31:00 | Freitag, 13. Mai 2011
Augenwischerei
Die „Möglichkeit“ den alten Ritus im Priesterseminar zu erlernen – na großartig. Da wurde aber etwas vergessen: Wenn es zwei Ausdrucksformen des römischen Ritus gibt, wäre es ja nur folgerichtig, wenn zumindest die angehenden neuen Priester beide Formen erlernen, oder? Und zwar ohne Wenn und Aber.
Was also, soll man von dieser Instruktion halten?
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#22   Noricum   14:09:46 | Freitag, 13. Mai 2011
@Theolungus Sektierer oder nicht?
Nicht mal für den Vatikan ist die FSSPX eine Sekte. Für mich ist der Vatikan ein Kulturschänder, die Piusbruderschaft hält den katholischen Kulturidealismus hoch u. das ehrt sie. Die „Weltkirche“ hält den Kulturbolschewismus hoch.
Das Rom seit dem 2. Vatikanum geht mir persönlich am Allerwertesten vorbei, es ist überflüssig. Die können dann bald ihre Tore schließen, Benedikt könnte ja auch nach Avignon fahren oder gleich zurück nach Marktl am Inn.
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#21   Vogel   14:05:23 | Freitag, 13. Mai 2011
Travestere,
wenn am Sonntag, den 15. Mai 2011 so von 10.00 Uhr
bis 12.00 Uhr ein Herr in der Gärtnerei Budach zu DIr
sagt: „Ich bin Heinz Josef Algermissen“ – dann kannst
ihn auf das Gebot aufmerksam machen: DU sollst nicht lügen
Ich kann Dir sogar sagen, mit wem unser Bischof
am Sonntag ein DATE hat? Du kannst aber auch selbst googeln.
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#20   Theolungus †   13:54:16 | Freitag, 13. Mai 2011
So ist das halt mit der
Gastfreundschaft der Piussekte!
Sie selber einfordern, aber der rechtmäßigen Kirche nicht gewähren wollen!
Benedikt hat diese Brüder super entlarvt!
:-!
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#19   Gotthard   13:44:05 | Freitag, 13. Mai 2011
@ruhri
jetzt hast Du es schriftlich: Du hast keinerlei Recht, eine Messe in der außerordentlichen Form zu fordern.
Dem Papst sei herzlich gedankt!
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#18   r.ruhrgebietler   13:22:38 | Freitag, 13. Mai 2011
Trastevere: das glauben sie doch selber nicht!
der algermissen ist doch kein geeigneter Priester im Sinne des Hlg. Vaters – erst Recht nicht im Sinne Gottes und des Heiligen(!) Papstes PIUS V.
Die tatsächlichen Ausführungsbestimmungen aber finden sich in der Bulle QUO PRIMUM des HEILIGEN Papstes Pius V.!
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#17   Trastevere   13:16:07 | Freitag, 13. Mai 2011
Wo genau in Budach ist eine Gärtnerei in der Bischof Algermissen eine Heilige Messe zelebriert?
Kann jemand mal hier die Adresse posten. An der Messe mit Bischof Algermissen dort würde ich dann gerne teilnehmen.
Die Gläubigen, die Gottesdienste in der forma extraordinaria erbitten, dürfen nicht Gruppen unterstützen oder angehören, welche die Gültigkeit oder Erlaubtheit der heiligen Messe oder der Sakramente in der forma ordinaria bestreiten und/oder den Papst als Obersten Hirten der Gesamtkirche ablehnen.
Was genau ist damit gemeint?
Ist es nur den Unterstützern der Gruppe der Piusbruderschaft verboten?
Oder geht es auch um die Unterstützer der Gruppe der Petrusbruderschaft, die vorneherum vorgeben, den Papst anzuerkennen und hintenherum ganz anders agieren?
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#16   r.ruhrgebietler   13:13:40 | Freitag, 13. Mai 2011
das Breviarium Romanum zu verwenden, das 1962 in Geltung war.
Es muss vollständig und in lateinischer Sprache gebetet werden.
JA!!
UND – die Normen des Heiligen(!) P. PIUS V. haben GELTUNG! Danke, wir haben verstanden!
FSSPX – ausgetrickst! Hinweg mit dem Wälzer des unseligen J-XXIII!
v-ii-konzilssekte – ende mit dem schuh!
Gott die Ehre!
SEELENHEIL STATT DAUERGEIL!
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#15   Sign   12:55:33 | Freitag, 13. Mai 2011
und wo bleibt jetzt die Gleichberechtigung?
Die Gläubigen, die Gottesdienste in der forma extraordinaria erbitten, dürfen nicht Gruppen unterstützen oder angehören, welche die Gültigkeit oder Erlaubtheit der heiligen Messe oder der Sakramente in der forma ordinaria bestreiten und/oder den Papst als Obersten Hirten der Gesamtkirche ablehnen.
Das ist mal wieder eine großartige Möglichkeit für die Unterdrücker und Hasser des alten Ritus, eben diesen weiterhin zu unterdrücken. Schade – ich dachte beide Riten sollen „gleichberechtigt“ sein? Davon ist hier nichts mehr zu sehen.
Aber andererseits: entweder ganz oder gar nicht. Eine Gleichberechtigung würde den traditionellen Gläubigen nur eine Spielwiese innerhalb der Konzilskirche erlauben – mehr aber nicht. Nach dem Motto: auch das Schoßhünderl braucht a Leckerl. Also ist es vielleicht am besten, wenn die Konzilskirche in voller Fahrt gegen den Felsen kracht und an selbigem zerschellt. Anscheinend kann man diese neue Konzilskirche nicht mehr kurieren.
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#14   jamybell   12:49:25 | Freitag, 13. Mai 2011
Für die Gärnrei von Fulda gilt die „Gastfreundschaft-Klausel“ nicht! – das Gärtli bleibt illegal
19. Die Gläubigen, die Gottesdienste in der forma extraordinaria erbitten, dürfen nicht Gruppen unterstützen oder angehören, welche die Gültigkeit oder Erlaubtheit der heiligen Messe oder der Sakramente in der forma ordinaria bestreiten und/oder den Papst als Obersten Hirten der Gesamtkirche ablehnen.
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#13   Hacki   12:48:14 | Freitag, 13. Mai 2011
Die Worte richtig aussprechen und verstehen!
b) Bezüglich des Gebrauchs der lateinischen Sprache ist eine grundlegende Kenntnis erforderlich, die es erlaubt, die Worte richtig auszusprechen und deren Bedeutung zu verstehen.
Gilt dieser Satz auch umgekehrt für die Landessprache ???
Ich kenne nur sehr wenige Bischöfe oder Priester die im NOM zelebrieren und den Sinn ihrer Worte (z.B. Realpräsenz) nur annähernd verstehen!
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#12   Noricum   12:36:02 | Freitag, 13. Mai 2011
Soll-(Vor)schriften!
Was soll dieser ganze Text eigentlich?
„18. Auch an Heiligtümern und Wallfahrtsorten soll den Pilgergruppen, die darum bitten, die Feier in der forma extraordinaria ermöglicht werden…“
Wie großzügig der Vatikan mit der Herausgabe seiner Schmierblätter doch ist.
IST zu gewährleisten würde besser klingen.
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#11   Theolungus †   12:31:31 | Freitag, 13. Mai 2011
Unn wie isses umgekehrt????
:-[ :-[ :-[
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#10   Mag. catholicus   12:31:25 | Freitag, 13. Mai 2011
Die tatsächlichen Ausführungsbestimmungen finden sich in der Bulle
QUO PRIMUM des HEILIGEN Papstes Pius V.!
Den selbstgebastelten Bugnini-Freimaurer-Dreck als ordentliche Form der römischen Liturgie zu bezeichnen richtet sich selbst. Was sind schon 40 Jahre im Vergleich zu 1900 Jahren apostolischer Überlieferung? :-D
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#9   Cappadocius   12:31:21 | Freitag, 13. Mai 2011
Der coetus
19. Die Gläubigen, die Gottesdienste in der forma extraordinaria erbitten, dürfen nicht Gruppen unterstützen oder angehören, welche die Gültigkeit oder Erlaubtheit der heiligen Messe oder der Sakramente in der forma ordinaria bestreiten und/oder den Papst als Obersten Hirten der Gesamtkirche ablehnen.
Damit fällt die Hälfte der Gruppen, die derzeit ihre Priester beschimpfen, weil sie nicht ihre Tradi-Spielwiese kriegen, ohnehin wieder weg.
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#8   KonradGeorg   12:27:27 | Freitag, 13. Mai 2011
Ganz genau genommen, darf kein Priester die Zelebration der Messe nach dem ao Ritus stur ablehnen.
Weil er damit einen Teil des Katholischen ablehnt.
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#7   Amaretto †   12:17:06 | Freitag, 13. Mai 2011
Siiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiieeeeebter!!!!!!!!!!!!!
O heilige Zahl!!!!!
o^/
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#6   Theolungus †   12:16:12 | Freitag, 13. Mai 2011
Sonntag, 10 Uhr, Fulda, Gärtnerei Budach!
Bischof Algermissen zelebriert dort erstmals eine heilige Messe im ordentlichen Ritus!
:)3
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#5   FreiherrvonderTrenck   12:14:15 | Freitag, 13. Mai 2011
Als hätten die da nix wichtigeres zu tun!
Im Fall von Auseinandersetzungen oder begründeten Zweifeln über gottesdienstliche Feiern in der forma extraordinaria wird die Päpstliche Kommission Ecclesia Dei entscheiden.
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#4   Amaretto †   12:12:04 | Freitag, 13. Mai 2011
Da hat der braune Willy
wohl keine Chance:
Die Gläubigen, die Gottesdienste in der forma extraordinaria erbitten, dürfen nicht Gruppen unterstützen oder angehören, welche die Gültigkeit oder Erlaubtheit der heiligen Messe oder der Sakramente in der forma ordinaria bestreiten und/oder den Papst als Obersten Hirten der Gesamtkirche ablehnen.
>:)
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#3   FreiherrvonderTrenck   12:10:39 | Freitag, 13. Mai 2011
Natürlich gibts in der Gärtnerei Budach
nun auch den „Eifer großzügiger Gastfreundschaft“!
o^/
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#2   Theolungus †   12:09:22 | Freitag, 13. Mai 2011
Unn was iss, wenn
wir jetzt in der fuldischen Gärtnerei Budach mal die richtige Messe feiern wollen?
Gibts da jetzt auch großzügige Gastfreundschaft????
:-!
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#1   FreiherrvonderTrenck   12:06:54 | Freitag, 13. Mai 2011
EEEEEEEEEEEEEEEEEEErrrster!!!!
Huhuuuuuu!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
:-[
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