17:49:26 | Mittwoch, 8. Juni 2005
Im nachhinein erwägen die Lebensschützer eine Klage gegen die Behörden und schalten deshalb die Volksanwaltschaft ein.
(kreuz.net/
JfdL, Linz) Am vergangenen Samstag mußte die groß angekündigte
Linzer Kundgebung gegen die
Fristenregelung kurzfristig zwangsverlegt werden.
Jetzt wendet sich die Lebensrechtsorganisation ‘Jugend
für das Leben’ als Aktionsmitglied der ‘Initiative Recht auf Leben’ deswegen an die Volksanwaltschaft.
Zwei Tage vor der Demonstration erklärte die Polizei den Organisatoren, daß der Linzer Hauptplatz für
sie nicht mehr zur Verfügung stehe.
„Sollten wir uns weigern, die lange zuvor angemeldete Kundgebung
an einen anderen Ort zu verlegen, wurde uns eine Untersagung der Versammlung angedroht“, erklärt Norbert
Steinacher, der Generalsekretär der ‘Jugend für das Leben’.
Die Begründung der Polizei: Zum gleichen
Zeitpunkt laufe auf dem Hauptplatz eine andere genehmigte Veranstaltung.
Diese Erklärung sei nicht nachvollziehbar.
Noch am Samstag Vormittag gab es auf dem Linzer Hauptplatz zwei Veranstaltungen an ein und demselben
Ort.
Für die Organisatoren war der Hauptplatz als Versammlungsort wesentlich, weil dort vor 30 Jahren
20.000 Menschen für das Lebensrecht der ungeborenen Kinder demonstriert hatten.
Die Vorgangsweise lasse
den Verdacht auf Amtsmißbrauch aufkommen: „Die Linzer Behörden haben unsere Veranstaltung durch Schikanen
behindert“, kommentiert Steinacher.
Durch die kurzfristige Umdisponierung wurde das Programm der Veranstaltung
durcheinander geworfen. Damit ging auch die Symbolkraft der monatelang vorbereiteten Kundgebung in wesentlichen
Teilen verloren.
„Wir müssen offenbar nicht nur für das Lebensrecht unserer ungeborenen Mitbürger
kämpfen“ – so Steinacher –, „sondern auch für das Menschenrecht auf freie Meinungsäußerung.“
Obwohl
sich die Lebensschützer mit dem zweiten Anlaß auf dem Linzer Hauptplatz einigen konnten, akzeptierte
die Polizei keine der vorgeschlagenen Kompromiß-Varianten.
© Bild: www.cross-press.net –
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