Bischof Richard Williamson
Das Gericht operiert mit einer Geschichtslüge
Der verfassungsfeindliche deutsche Strafrechts-Paragraph 130 dient dazu, die menschenverachtende linke Naziwahn-Ideologie strafrechtlich abzusichern.
(kreuz.net) Heute wird die deutsche Rechtsfarce gegen den britischen Heldenbischof Bischof Richard Williamson (71) erneut in Szene gesetzt.

Mons. Williamson (70) war im April 2010 wegen angeblicher Volksverhetzung zu 10.000 Euro Strafe verurteilt worden.

Am heutigen Tag wird über eine Berufung verhandelt.

Daß der freie Brite von den deutschen Maulkorb-Richtern erneut verurteilt wird, ist so sicher wie die Heil-Rufe bei den Nürnberger Reichsparteitagen.

Illegal und verfassungsfeindlich

Der Maulkorb-Prozeß wird nach dem deutschen Strafrechts-Paragraph 130 geführt.

Er ist nach internationalem Rechtsstandard illegal.

In seinen Absätzen (3) und (4) ist er auch in Deutschland verfassungsfeindlich, weil er das Grundrecht auf Meinungsfreiheit mit Füßen tritt.

Mit diesem Gesetz werden Meinungen mit hohen Strafen belegt, die Verbrechen der Nationalsozialisten „billigen, leugnen oder verharmlosen“.

Die Freiheit ist wichtiger als der Naziwahn

Eigentlich ist die Rechtslage im Artikel 19 des deutschen Grundgesetzes eindeutig:

„Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten“ – heißt es dort.

Am 4. November 2009 stellte das deutschte Verfassungsgericht fest, daß die Einschränkung der Meinungsfreiheit nur für den Einzelfall der NS-Verbrechen, wie das der Paragraph 130 macht, grundrechtswidrig ist.

Die Verfassungswächter beteuerten, daß das deutsche Grundgesetz auf die Kraft der freien Auseinandersetzung als wirksamste Waffe auch gegen die Verbreitung menschenverachtender Ideologien vertraue:

„Dementsprechend fällt selbst die Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts als radikale Infragestellung der geltenden Ordnung nicht von vornherein aus dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit heraus.“

Und: „Den damit verbundenen Gefahren entgegenzutreten, weist die freiheitliche Ordnung des Grundgesetzes primär bürgerschaftlichen Engagement im freien politischen Diskurs zu.“

Die Geschichtslüge

Doch dann tischt das Verfassungsgericht eine historische Lüge auf, um das Unrechtsgesetz trotz allem zu rechtfertigen.

Es behauptete, daß das Grundgesetz im Jahre 1949 als „Gegenentwurf zu dem Totalitarismus des nationalsozialistischen Regimes“ geschaffen worden sei.

Die politische Nachkriegsgeschichte in Westdeutschland sei allein durch die „Erfahrungen der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft geprägt“ worden.

Die Gefahr kam und kommt von den Genossen

In Wirklichkeit wurde die Bundesrepublik Deutschland als Bollwerk gegen den aggressiven Stalinismus aufgebaut.

Am 1. Juli 1948 befahlen die westalliierten Besatzer den elf westdeutschen Ministerpräsidenten, einen antikommunistischen Staat einzurichten.

Die Sowjet-Kommunisten hatten zu jenem Zeitpunkt die Balkanländer geschluckt und terrorisierten die Bevölkerung.

Zur Zeit der Beratungen über das Grundgesetz begann der sowjetische Polit-Verbrecher, Genosse Josef Stalin († 1953), die Blockade gegen Westberlin.

Das Grundgesetz des neuen deutschen Weststaates war als Bollwerk gegen den kommunistischen Totalitarismus gedacht.

Im Jahr 1956 wurde die Kommunistische Partei Deutschlands verboten.

Die DDR-Ideologie wird übernommen

Erst die von Moskau gesteuerten Ideologen der 68er begannen, den menschenverachtenden Kommunismus zu verharmlosen.

Gleichzeitig stilisierten sie den längst toten Nationalsozialismus zu einer ständig lauernden Gefahr hoch.

Naziwahn-Deutschland wurde aus der Taufe gehoben.

Mit dem Historikerstreit in den 80er Jahren setzten sich die linken Naziwahn-Staatsideologen durch.

Linke Revisionisten leugneten die antikommunistische Stoßrichtung der westdeutschen Staatsgründung.

Man behauptete neu, daß sich diese gegen den National-Sozialismus gerichtet habe, obwohl dieser bereits im Jahr 1945 zusammengebrochen war.

Damit übernahm die Bundesrepublik die antifaschistische Gründungs-Ideologie der DDR.

Erst im Jahr 1994 wurde der Paragraph 130 durch die verfassungsfeindlichen Absätze (3) und (4) ergänzt, um die Naziwahn-Staatsideologie der linken Blockparteien strafrechtlich abzusichern.
      
107 Lesermeinungen
Sie haben eine Meinung zu diesem Artikel? Dann verfassen Sie einen Beitrag. Bleiben Sie in Ihrem Kommentar sachlich und bemühen Sie sich um eine erträgliche Diskussionsatmosphäre. Bedenken Sie, daß Ihr Beitrag noch über Jahre hinweg abrufbar und durch Suchmaschinen im Internet auffindbar ist.
Die Redaktion übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Leserbeiträge. Sie behält sich das Recht vor, Beiträge zu löschen oder Leser aus der Debatte auszuschließen.
Kommentar schreiben
#107   GerdEric   09:23:11 | Dienstag, 12. Juli 2011
Es ist schon interessant, dass auf kreuz.net so intensiv und vehement die derzeitige Regierung als Linke zu ehren, aber Nazideutschland gern entschuldet wird. Mir sagt das nur, dass hier vorgebliche Katholiken und faschistoide Träumer sich verbinden und die Schuld dieser Sackgasse wo anders suchen. Williamson ist kein Christ, vielleicht ein Katholik, aber was für einer.
Redaktion benachrichtigen
#106   Überlebender   16:13:49 | Montag, 11. Juli 2011
@r.ruhrgebietler
Sicher fühlen Sie sich belästigt, weil Sie eben keine Gegenargumente vorbringen können. Die Maß Bier zeigt aber, daß selbst bei der längsten Tötungszeit von 20 Minuten in seltenen Fällen die Gaskammer immer noch rund 580°C oder bei genauerer Berechnung gemäß de.metapedia.org/…/Gaskammertemperatur 860°C warm gewesen sein muß.
.
Ihr ganzer NS-Hass fußt jedoch darauf, daß Sie bisher glaubten, die Nazis hätten 6 Millionen Juden bei vielleicht 30°C Gaskammertemperatur mit Zyklon B ermordet. Dies ist aber Maß-Bier-bewiesenermaßen vollkommen unmöglich.
.
Ihr vorgeschlagenes „Experiment“ mit den Schweinen scheitert bereits daran, daß Schweine nicht wie Juden hochtemperaturbeständig sind. Sie würden alleine durch die Temperatur elendig krepieren bzw. man könnte sie nicht einmal in die Gaskammer hineintreiben. Wenn, dann müßten Sie das schon mit Juden im Original durchführen. Und dann müssen sie nur noch etwas Zyklon B dazugeben und sie werden sehen, daß die Juden dann sehr schnell sterben. Aber da Sie keine Juden töten wollen, dürfen sie kein Zyklon B dazugeben. Das wäre Mord.
.
Ihr „Experiment“ scheitert also bereits an der Durchführbarkeit. Bestenfalls können Sie ausprobieren, wie gut Juden in einer 860°C warmen Gaskammer noch singen oder summen können.
.
Ihr Experimentiervorschlag ist also im Gegensatz zu dem Experimentiervorschlag mit der Maß Bier einfach nur ein Quatschvorschlag, undurchdacht!
Redaktion benachrichtigen
#105   r.ruhrgebietler   20:53:07 | Sonntag, 10. Juli 2011
Überlebender – belästigen sie mich nicht mehr mit ihren ansichten und ihrem Nazi-verherrlichenden ansichten. die von ihnen gemachten angaben wollen „wir“ nicht nachbauen! ihre temperaturangaben sind in nazi-deutschland nicht erreicht worden. und nur weil sie zu viel bier trinken (Bierversuch?) muss sich niemand ihren thesen anschliessen! alternativ könnte jemand an sie mit der herausforderung herantreten „uns ihre Angaben unter Gestellung der zum bau auf basis der materialverfügbarkeit in nazi-deutschland 1938-1945!“ statt menschen nehmen wir schweine, was ungefähr passen könnte (ohne den getöteten in nazi-deutschland nahe treten zu wollen!)
!!!jeder getötete Mensch ist einer zu viel, heute insbesondere der Babycaust!!!
Redaktion benachrichtigen
#104   Überlebender   09:34:02 | Sonntag, 10. Juli 2011
@r.ruhrgebietler
Ihre US-Hinrichtungsgaskammer ist nicht mit einer Nazi-Gaskammer zu vergleichen, weil „Ihre“ Gaskammer bei normaler Raumtemperatur betrieben wurde und eben nicht bei 3700°C (Bierversuch) wie die Nazi-Gaskammer entsprechend der Rudolf Höß Aussage! Daher wurden in „Ihrer“ Gaskammern keine Tötungszeiten von unter 6 Minuten erzielt während in der Nazi-Supergaskammer bei 3700°C Tötungszeiten von 3 Minuten erlaubte bei 11000°C sogar nur 1 Minute erreicht wurden. Mit der Blausäuremenge hat das gar nichts zu tun, weil die in der Temperaturgleichung gar nicht auftritt.
.
Die Aussage: „1 Minute nach Zyklon B Einbringung waren die Juden tot“ bedingt bereits die 11000°C Gaskammertemperatur. Leichen konnten leider nicht obduziert werden, weil die bereits verdampft waren. Aber anhand der Hößaussage weiß man eben, daß 6 kg Zyklon B nötig waren. Je nach Wetter.
.
Außerdem war das HCN Gas bereits auf rund 60 ppm verdünnt, wenn es ins Freie gelangte! Weil die 6 kg HCN mit 100000 kg verdampften Juden bereits verdünnt war. Es bestand daher für die Umgebung überhaupt keine Gefahr.
.
Der Versuch der Revisionisten, die Opferzahlen wegen irgendwelcher Ofenkapazitäten herunterrechnen zu wollen, ist lächerlich und macht den Holocaust nicht ungeschehen. Man darf durchaus davon augehen, daß die Holocaustopferanzahl nur davon abhängt, wie schnell man die Juden in die weißglühenden Gaskammer hineingehen lassen konnte. Und wie schnell die Züge die Juden in Auschwitz anliefern konnten.
Redaktion benachrichtigen
#103   r.ruhrgebietler   07:49:55 | Donnerstag, 7. Juli 2011
Überlebender
und beim einsatz von blausäure bleiben am und im Gemäuer immer Rückstände. jahrzehntelang. habe mal eine kirche gesehen in der mit blausäure gg. ungeziefer vom kammerjäger gearbeitet wurde… blaue spuren …
und jetzt das beste: alle hatten panische angst, dass die blausäure an die luft gelangen würde. übrigens auch eine angst, die dei us-todesstrafen durch vergasen haben. dort sitzt das zuschauenden Gericht dabei, wenn einer vergast wird. Überlebender – sie spinnen sich hier einen zurecht. bei den mengen blausäure die sie angeben wären alle tier im umkreis verreckt. und je nach windrichtung auch die bevölkerung in den umliegenden ortschaften – zumindest die menschen des lagers(besatzer wie opfer)
Überlebender – bauen sie doch für die us-strafvollzug die gaskammern (in ermangelung von nazi-brutstädten) und testen sie in einem selbstversuch ihre aufzeichnungen.
*grundgütiger, was ekelt mich der braune dreck an!*
Redaktion benachrichtigen
#102   Überlebender   20:08:09 | Mittwoch, 6. Juli 2011
Man kann nun leicht die Blausäuremenge ermitteln, welche innerhalb einer bestimmten Zeit verdampft war, wenn man eine bestimmte Gaskammertemperatur annimmt. Bei Tgaskammer=31°C und 3 Minuten und 6 kg Zyklon B = 6000g sind das
(35°C-26°C) * 3min/11086°Kmin * 6000 gHCN = 14,6 g HCN.
.
Dies reicht also niemals aus, 2000 Juden töten zu können. Weil mindestens 120 g HCN *in* 2000 Juden deponiert tödlich sein könnten. Aber um diese Menge zu verdampfen ist bereits eine Gaskammertemperatur von 120g/14.6g*(35°C-26°C)+26°C = 100°C erforderlich.
.
Allerdings wäre dies nur dann richtig, wenn die 2000 Juden diese verdampfte Gasmenge auch vollständig in den 3 Minuten aus der Gaskammerluft aufgenommen haben. Das ist aber unmöglich. Das bedeutet, die Gaskammertemperatur muß so hoch gewesen sein, daß die Juden beim Einatmen von rund 100m³ Gaskammerluft in diesen 3 Minuten auch 120g HCN mit eingeatmet haben. Das freie Luftvolumen in der Gaskammer beträgt bei 2000 Juden a 60 kg und 506m³ Leervolumen 386m³. Demnach müßten mindestens 120gHCN/100m³ *386m³ + 120g =583g HCN in diesen 3 Minuten freigesetzt worden sein. Und dafür wäre eine Gaskammertemperatur von bereits 583g/14.6g*(35°C-26°C)+26°C =385°C erforderlich.
.
Die richtige Schlußfolgerung aus diesem Experiment ist daher, weil schließlich tatsächlich Millionen Juden in der Gaskammer umgekommen sind, daß die Temperatur in der Gaskammer eben rund 3700°C betragen haben muß, damit auch 6000g HCN innerhalb der Tötungszeit verdampfen konnten.
Redaktion benachrichtigen
#101   r.ruhrgebietler   18:34:25 | Mittwoch, 6. Juli 2011
Überlebender
da trinkens ihre maß und lassen uns endlich mit ihrem geleier in frieden! hier ist nicht das nazi-test-center für ihre sympatisanten experimente!
Redaktion benachrichtigen
#100   Überlebender   16:02:25 | Mittwoch, 6. Juli 2011
Mit einer Maß Bier kann die Gaskammertemperatur ungefähr ermittelt werden. Dabei wird die in einer Maß Zyklon B zur Verdampfung der darin enthaltenen Blausäure benötigte Wäremenergie (JouleHCNverdampf) mit der Wärmekapazität (JouleMaßBier/K) einer Maß Bier samt Glas als Vergleichsgrundlage herangezogen. Der Vergleich ergibt, daß der Verdampfungswärme der Blausäure eine Temperaturerhöhung der Maß Bier um ca 55°K entspricht.
Die geometrischen Verhältnisse von Oberfläche zu Volimen einer Maß Bier entsprechen mit ausreichender Genauigkeit den Verhältnissen bei dem Zyklon-Behälter des Herrn Kula, welcher mit Zyklon gefüllt in die Gaskammer hinabgesenkt wurde.
.
Wenn sich die Maß Bier um 1°K erwärmt hat, wäre demnach 1/55 der in einer Maß Zyklon enthaltenen Blausäure bereits verdampft.
.
Bei einem soeben durchgeführten Experiment mit Wasser und einer Maß hat bei einer Anfangstemperaturdifferenz von 25,6°C-14.9°C = 11.5°K sich das Wasser in 7 Minuten um 0,4°K erwärmt. Damit ergibt sich eine Versuchskonstante von 55°K * 11,5°K/0,4°K * 7min = 11086°Kmin
.
Teilt man diese gemessene Versuchskonstante durch die Verdampfungszeit bzw. Tötungszeit, erhält man die Übertemperatur gegenüber der Blausäuresiedetemperatur von 26°C. Gaskammertemperatur ist dann 26°C + 11086°Kmin / Tötungszeit
.
Oder Bestimmung, wieviel der Blausäure nach welcher Zeit bei welcher Gaskammertemperatur verdampft ist:
Anteil= (Tgaskammer-26°C) * Zeit/11086°Kmin
.
Damit ist alles bekannt.
Redaktion benachrichtigen
#99   Jubärens   21:08:47 | Dienstag, 5. Juli 2011
Diamant „Ist denn jetzt § 130 (3) des deutschen Strafgesetzbuches gemäss Bundesverfassungsgericht grundgesetzwidrig oder nicht? Wenn ja, wieso wird Bischof Williamson von diesem Anklagepunkt nicht freigesprochen?
Am 17. 11. 2009 verkündete das BVerfGericht: Der § 130 ist grundrechtswidrig und zugleich grundgesetzkonform:
„Grundsätzlich sind Eingriffe in die Meinungsfreiheit nur zulässig auf
der Basis eines allgemeinen Gesetzes gemäß Art. 5 Abs. 2 Alternative 1
GG. Ein meinungsbeschränkendes Gesetz ist unzulässiges Sonderrecht, wenn
es nicht hinreichend offen gefasst ist und sich von vornherein nur gegen
bestimmte Überzeugungen, Haltungen oder Ideologien richtet.
Zwar ist die Vorschrift des § 130 Abs. 4 StGB kein allgemeines Gesetz im
Sinne des Art. 5 Abs. 2 Alternative 1 GG, weil sie nicht dem Schutz von
Gewalt- und Willküropfern allgemein dient und bewusst nicht auf die
Billigung, Verherrlichung und Rechtfertigung der Gewalt und
Willkürherrschaft totalitärer Regime insgesamt abstellt, sondern auf
positive Äußerungen allein in Bezug auf den Nationalsozialismus begrenzt
ist.
§ 130 Abs. 4 StGB ist aber auch als nichtallgemeines Gesetz
ausnahmsweise mit Art. 5 Abs. 1 und 2 GG vereinbar. Angesichts des
Unrechts der nationalsozialistischen Herrschaft
ist Art. 5 Abs. 1 und 2 GG für Bestimmungen, die der
propagandistischen Gutheißung der historischen nationalsozialistischen
Gewalt- und Willkürherrschaft Grenzen setzen, eine Ausnahme vom Verbot
des Sonderrechts immanent.“
Redaktion benachrichtigen
#98   r.ruhrgebietler   19:06:11 | Dienstag, 5. Juli 2011
Überlebender
ich werde das gefühl nicht los, dass sie ihre persönliche geschichtsschreibung betreiben. ist ihnen unbenommen – ich halte das für wenig seriös.
aber in der schaumigen neige ihres hofengetränkes könnte ja unvermutet auch wahrheit liegen. wohl bekommt’s, ist ‘n heisser tag (so jedenfalls, wenn ich mir per google das wetter in unzuchtsdeutschland anschaue)
Redaktion benachrichtigen
#97   Überlebender   18:17:26 | Dienstag, 5. Juli 2011
@r.ruhrgebietler
Sie wollen die „Brennkammern“ besichtig haben? Was Sie gesehen haben, hat mit Brennkammern nichts zu tun gehabt.Sie haben irgendwelche Nachbauten besichtigt, welche mit einem Massenmord garantiert nichts zu tun hatten.Die einzigen Brennkammern, welche korrekt waren, waren die von Theresienstadt. Das war ein echtes Krematorium. Ich sprach auch nicht von „Gedankenexperimenten“ sondern von einem Experiment ausführbar mit einer Maß Bier. Da muß nicht ich überzeugen sondern die Maß Bier wird hoffentlich so ausreichend unbestechlich sein, daß Sie ihr „glauben“ können!
Die Maß Bier sagt dabei zweifelsfrei, ein Holocaust in einer auf 35°C beheizten Gaskammer kann niemals stattgefunden haben. Aber oberhalb von 1000°C war der Gaskammerholocaust mit Zyklon B natürlich möglich. Und die absolute Spurenlosigkeit beweist eben, daß es nur so gegangen sein kann. Unabhängig davon wären Ihre Brennkammern gar nicht in der Lage gewesen, die ganzen Leichen bei üblichen Temperaturen verbrennen zu können und dies noch dazu spurenlos! Gleiches gilt für die behaupteten wahrhaft lächerlichen Gruben. Das entspricht niemals industriellem Massenmord! Da würde ich mich als Deutscher wegen solch depperter Vorfahren schämen. Wir haben langreichweitige Raketen gebaut, mit Flugsteuerung. Wir konnten der Welt etwas zeigen. Leider haben unsere Ahnen die Höchsttemperaturgaskammern ebenfalls spurlos vernichtet, sodaß nichts von diesen Wundermaterialien übrig geblieben ist. Kein einziges Körnchen
Redaktion benachrichtigen
#96   Diamant †   18:09:06 | Dienstag, 5. Juli 2011
Ist denn jetzt § 130 (3) des deutschen Strafgesetzbuches gemäss Bundesverfassungsgericht grundgesetzwidrig oder nicht? Wenn ja, wieso wird Bischof Williamson von diesem Anklagepunkt nicht freigesprochen?
Redaktion benachrichtigen
#95   r.ruhrgebietler   16:30:10 | Dienstag, 5. Juli 2011
Überlebender
sie dürfen gerne ihre meinung haben – mich überzeugen sie nicht.
da ich die brennkammern selber in augenschein nehmen konnte, kann ich ihre gedankenexperimente nicht unterstützen.
fest steht: es ist in nazi-deutschland ungeheueres unrecht geschehen. jede getötete Seele ist eine Seele zuviel gewesen. dies bezieht sich insbesondere, und inverlängerung!, auf den heutigen Babycaust!
Redaktion benachrichtigen
#94   Überlebender   16:04:01 | Dienstag, 5. Juli 2011
@ r.ruhrgebietler
„…durch häufiges wiederholen wird ihr irrtum nicht zur wahrheit. in Auschwitz war wohl keine dieser technologien verfügbar.“
.
Die „10000°C“ Gaskammertemperatur sind ein logisches Resultat der Zeugenaussagen, berechenbar und im Experiment überprüfbar. Wenn ein Zeuge behauptet, er habe im einen Korb 5 und im anderen 7 und im dritten Korb 6 Äpfel gehabt, darf daraus geschlossen werden, daß er im Besitz von 18 Äpfeln war. Auch wenn er diese 18 Äpfel explizit niemals behauptet hat!
.
Nicht anders verhält es sich bei der Gaskammertemperatur. Nur haben wir es da mit Zyklon B Granulat, einem Kochtopf mit bestimmten Abmessungen und einer Tötungszeit zu tun. Der Rest ist dann bereits berechenbar oder im Experiment überprüfbar.
.
Und so oft auch immer Sie das Experiment wiederholen, wird immer wieder die „richtige“ Gaskammertemperatur herauskommen. Die Natur irrt sich nämlich nicht.
.
Hier das Experiment mit originalem Holocaustbier:
cryptojew.com/…er-und-der-holocaust
Und hier eine etwas andere Berechnung, welche ähnliche Ergebnisse zeigt:
de.metapedia.org/…/Gaskammertemperatur
.
Sehen Sie mal in Ihr Postfach, rechts oben!
Redaktion benachrichtigen
#93   Winona   15:59:10 | Dienstag, 5. Juli 2011
Christushasser? Öha, Sie hängen ja ganz schön weit aus dem Fenster, Thomasius!
Irgendwie konnte ich mir gerade das Lachen nicht verkneifen, nach fünfunddreißig Jahren als Geistlicher ein Christushasser, eine Logik, welche vollkommen einleuchtet *lol*
Ziehen Sie hier nicht eher wieder eine der beliebten Keulen aus der Tasche wie z.B. „braun“, „Nazi“, „Antisemit“ usw.?
Alles alte Hüte, hier altbewährt und langweilen irgendwie auf Dauer.
Tatsache aber ist und bleibt, bei Meinungs- und Redefreiheit handelt es sich um eine Einbahnstraße.
Wehe dem, welcher in der „falschen“ Richtung unterwegs ist.
Redaktion benachrichtigen
#92   maricon †   15:21:29 | Dienstag, 5. Juli 2011
Heult doch!
Redaktion benachrichtigen
#91   r.ruhrgebietler   13:27:56 | Dienstag, 5. Juli 2011
Überlebender
„Mit der 10000°C Gaskammertemperaturtechnik stellte das aber kein Kapazitätsproblem für unsere Ahnen dar“
durch häufiges wiederholen wird ihr irrtum nicht zur wahrheit. in Auschwitz war wohl keine dieser technologien verfügbar.
Redaktion benachrichtigen
#90   Thomasius   11:08:36 | Dienstag, 5. Juli 2011
Winona,
Sie haben berichtet, dass dem Witzbold das Erscheinen vor dem Gericht untersagt worden ist. Ich habe den Grund dafür angegeben.
Sie scheinen für Christushasser ein faible zu haben.
Redaktion benachrichtigen
#89   Simon Boccanegra   09:57:32 | Dienstag, 5. Juli 2011
Meinungsfreiheit für Bischof Richard Williamson! Nieder mit der deutschen Zensur! Freiheit für Forschung und Lehre!
Redaktion benachrichtigen
#88   Winona   08:56:23 | Dienstag, 5. Juli 2011
Thomasius, mit der ersten Zeile meines Beitrags habe ich Jenenser I. zitiert. Leider existiert die Kursivschreibefunktion nicht mehr, daher war dies vielleicht nicht richtig erkenntlich.
>Williamson ist eine Schande für die katholische Kirche.<
Unsinn! Das übliche Blablablubb, welches Sie heute in sämtlichen Schmierblättern nachlesen können. Es bräuchte noch viel mehr Priester und Bischöfe eines Formates dieses Bischofs.
Was bekommt man im Konzilsverein zu Gesicht?
Den notorischen nach dem Munde-Schnatterer „Bischof“ Müller?
Umfaller wie Kardinal Meisner?
DIESE Leute und noch einige mehr können Sie getrost als Schande für die RKK bezeichnen!
Redaktion benachrichtigen
#87   Thomasius   08:18:00 | Dienstag, 5. Juli 2011
Wiona
Sie haben Recht nur kreuz.net hat es noch nicht gemerkt. Williamson ist eine Schande für die katholische Kirche.
Redaktion benachrichtigen
#86   Winona   07:45:37 | Dienstag, 5. Juli 2011
@Jenenser I.
„Nur blöd, dass fast alle Helden den Schwanz einziehen, wenn es gefährlich wird. Warum ist euer „Heldenbischof“ nicht zur Verhandlung gekommen?
Sowas ist feige!“
Eine Frage meinerseits, Jenenser I., leben Sie auf dem Mond oder grölen Sie jede drittklassige Sch***hausparole der „politischen Korrektheit“ halber nach?
Bischof Williamson wurde das persönliche Erscheinen vor Gericht seitens der Oberen der Piusbruderschaft UNTERSAGT!
Die peinliche Verleumdung „feige“ können Sie sich somit auf den Allerwertesten nageln!
Redaktion benachrichtigen
#85   Evelynn van der Meer   00:13:36 | Dienstag, 5. Juli 2011
Hallo, Atzen,
.
das ist eine Spitzenidee!
.
Sicher wird der Rabbi Schorschi einverstanden sein!
.
Und der El? Bei dem alles in Ordnung?
Man macht sich ja Sorgen, ob es den Ultras noch gut geht…
.
Gruezi woll!
Redaktion benachrichtigen
#84   Atzen   23:28:22 | Montag, 4. Juli 2011
Hallo Evelynn,
ich plane demnächst einen Brief an Rabbi Gregor Heller zu schreiben! Vielleicht gibt es die Leserzeitung bis dahin wieder, dann werde ich ihn (mit seiner Zustimmung natürlich) hier veröffentlichen.
Redaktion benachrichtigen
#83   Evelynn van der Meer   23:22:27 | Montag, 4. Juli 2011
Es gab keine Hexenverbrennungen (wäre ja viel zu heiß gewesen),
keine Judenermordungen (die wurden ja nur auf Erholung geschickt),
keine Geld-, Gold- und Ländereien-Räubereien (was hätte die Kirche mit dem Zaster anfangen sollen,
keine Sklavenhaltung (für die Reinsten der gutaltGläubigen zu unrein!),
keine Vertuschungen (bis die zittrigen Hände die Berichte gelesen haben, war einfach die Presse schneller),
keine Gründe zur Entschuldigung (denn man bedenke, was die Kirche tut ist immer gut!),
keine vergrabenen Klosterbabys (die wurden von Freimaurer nur untergeschoben),
keine Kreuzzugstoten (die sind alle selbst in die Lanzen und Schwerter geritten und ins Feuer gesprungen),
keine Bücherverbote (das wurde einfach alles zu viel),
keine zölibatsfreie Zeit (denn auch wenn es verheiratete Bischöfe und Priester gab, wie es Paulus einst schrieb, und auch wenn die Ostkirchen-Priester heiraten dürfen, eigentlich ist seit der Schöpfung Zölibatspflicht für Priester),
keine Waffensegnungen (zumindest keine schwulen Federboa-Waffen!)
und so weiter und so fort…
Die Kirche ist einfach subbaguud! und felafrei!
Und der Handschuh-Bischof Williamson hat seine Handschuhe schon lange in Unschuld gewaschen!
Doppelte Tagessätze?
Wovon soll er die denn bezahlen?
Redaktion benachrichtigen
#82   Jubärens   22:59:50 | Montag, 4. Juli 2011
Andenkensbeschmutzung als nebulöse Tribunalisierungsabsicht statt unabhängige Justiz:
Blackmore „Mit solchen Sätzen wie die aus dem Interview beschmutzt Williamson das Andenken an Million ermordeter Menschen.“
Die angebliche Beschmutzung des Andenkens an Millionen ermordeter Juden’ ist aber nicht der strafrechtliche Inhalt des § 6 des Völkerstrafrechts bzw. des Artikels 130 (3).
Man sieht an diesen nebulösen und strafrechtlich nicht genau bestimmbaren Hilfsformulierungen von der Andenkensbeschmutzung, das der Prozess gegen Bischof Williamson nicht aus unabhängigem Rechtsempfinden betrieben wird, sondern dass ein politischer Wille dahinter steht, die Piusbruderschaft und indirekt auch den Papst politisch zu desavouieren.
Das Andenken der Opfer zu beschmutzen könnte in dieser allgemeinen Formulierung auch von den Nazis gebraucht worden sein, wenn sie z. B. gegenüber dem Antikriegsfilm „Im Westen nichts Neues“ an die Soldatenopfer im 1. Weltkrieg dachten.
Redaktion benachrichtigen
#81   Überlebender   22:59:18 | Montag, 4. Juli 2011
@ Blackmore
„Mit solchen Sätzen…beschmutzt Williamson das Andenken an Million ermordeter Menschen.
Sogar zwischen 37 und 92 Millionen Auschwitz-Opfer!
de.altermedia.info/…-08-02-10_40120.html
Mit der 10000°C Gaskammertemperaturtechnik stellte das aber kein Kapazitätsproblem für unsere Ahnen dar:
de.metapedia.org/…/Gaskammertemperatur
Redaktion benachrichtigen
#80   Tolerant   22:29:37 | Montag, 4. Juli 2011
Mingana,
war das Paradies im Englischen Garten?
Redaktion benachrichtigen
#79   Blackmore   22:25:11 | Montag, 4. Juli 2011
Nun, der „Bischof“ Williamson hat doch schon in den 80ern in Kanada gesagt, daß der Holocaust eine Erfindung der Juden sei, damit sie damit die Anerkennung des Staates Israel erpressen könnten…
Mit solchen Sätzen – und dazu gehören auch die aus dem Interview – beschmutzt Williamson das Andenken an Million ermordeter Menschen.
Redaktion benachrichtigen
#78   Mingaer †   21:50:58 | Montag, 4. Juli 2011
Was viele nicht wissen, Adam und Eva haben im Paradies althochdeutsch gesprochen.
Redaktion benachrichtigen
#77   Jubärens   21:44:24 | Montag, 4. Juli 2011
Thomasius:
Wenn man sich den Wortlauf des § 130 (3) genauer anschaut, wird die Anklage gegen Bischof Williamson noch absurder.
Die Strafbedingung lautet ja nicht nur, dass man „eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Verbrechens-Handlung (…) leugnet oder relativiert, sondern dass zusätzlich diese Relativierung
„in einer Weise geschieht, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören“.
In diesem Fall:
Der Brite Bischof Williamson gab dem schwedischen Fernsehn ein Interview, in dem er unter anderem seine beiden inkrimierten Sätze mit der Bemerkung einleitete: „Ich glaube…“
Und diese beiden Sätze im schwedischen Fernsehn sollen geeignet sein, den öffentlichen Frieden in Deutschland zu stören?
Deutsche Absurdistan- oder Naziwahn-Justiz – ja, wirklich!
Redaktion benachrichtigen
#76   Thomasius   21:23:24 | Montag, 4. Juli 2011
Diamant
§ 130 (3) StGB lautet:
Mit Freiheitsstrafe … wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafrechts begangenen Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
§ 6 Abs. 1 lautet:
(1) Wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören,
1.
ein Mitglied der Gruppe tötet,
2.
einem Mitglied der Gruppe schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 des Strafgesetzbuches bezeichneten Art, zufügt,
3.
die Gruppe unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen,
4.
Maßregeln verhängt, die Geburten innerhalb der Gruppe verhindern sollen,
5.
ein Kind der Gruppe gewaltsam in eine andere Gruppe überführt,
wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.(2) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 bis 5 ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
Redaktion benachrichtigen
#75   Diamant †   21:08:58 | Montag, 4. Juli 2011
MisterX: „Und nicht zuletzt sollte man das Unfugreden ohnehin immer sich selbst richten lassen.“
.
Stimmt.
Redaktion benachrichtigen
#74   MisterX   21:04:28 | Montag, 4. Juli 2011
In Deutschland gibt es de facto und auch de jure weder Meinungs- noch Pressefreiheit. Da braucht man nicht gerade beim Holocaust damit anfangen wollen. Natürlich ist der 130 StGB falsch und als kodifizierte Gesinnungsjustiz auch problematisch. Doch hat es den Holocaust gegeben, das steht ernsthaft außer Frage und ist ausreichend bezeugt. Trotzdem ist der öffentliche Showdown gegen Bischof Williamson nicht ganz verständlich und hat etwas von der üblichen Demokratenhetze. Der Mann hat ja nur zahlenmäßige und ausführungsbezogene Zweifel. Das muß man juristisch nicht so hoch hängen. Und da zeigt sich dann eben auch, daß die Sache politisch ist und die Justiz sich einmal mehr als Handlanger der Politik entlarvt. Einem britischen Staatsbürger sollte man auch entschuldigend zubilligen, ohnehin fragwürdige deutsche Papiergesetze die britischen Rechtsverständnis diametral gegenüberstehen, nicht mit wehender Fahne antizipieren zu müssen. Und nicht zuletzt sollte man das Unfugreden ohnehin immer sich selbst richten lassen. Und da verstehe ich auch die Piusbruderschaft nicht: Ihr Bischof ist selbst viel zu politisch und setzt Prioritäten offensichtlich nicht richtig. Da muß man unter Brüdern schon einmal ein deutliches Wort reden und auch Konsequenzen ziehen und diese auch öffentlich kommunizieren. Das hat nichts mit einem Kotau zu tun, sondern sollte ein klares Bekenntnis zu bischöflichen Pflichten und christlich-katholischen Prioritäten sein, die man auch bei Williamson anmahnt.
Redaktion benachrichtigen
#73   Diamant †   21:01:13 | Montag, 4. Juli 2011
@ Thomasius: Jetzt bin ich verunsichert. Was ist denn der genaue Strafpunkt?
Redaktion benachrichtigen
#72   Thomasius   20:47:18 | Montag, 4. Juli 2011
Diamant.
Es geht bei dem Williamson doch „nur“ um Hetze gegen das „Weltjudentum“. Jeder Laie kann jede geschichtliche Begebenheit „bestreiten“. Das ist für jedem Blödmann nichts ungewöhnliches. Nur hat dieser Blödmann als „Bischof“ der sogenannten katholischen Kirche (Pius -Sekte) diese Behauptung aufgestellt und damit die katholische Kirche insgesamt diskreditiert. www.derwesten.de/…ht-aus-id241458.html
Er hat gegen die Juden gegeifert und jetzt wundert man sich, dass dieses Gegeifere als Volksverhetzung gewertet wird.
Redaktion benachrichtigen
#71   DuceVonKreuzberg   20:41:23 | Montag, 4. Juli 2011
Gratulation – richtig erkannt
„…Erst die von Moskau gesteuerten Ideologen der 68er begannen, den menschenverachtenden Kommunismus zu verharmlosen.
Gleichzeitig stilisierten sie den längst toten Nationalsozialismus zu einer ständig lauernden Gefahr hoch.
Naziwahn-Deutschland wurde aus der Taufe gehoben.
Mit dem Historikerstreit in den 80er Jahren setzten sich die linken Naziwahn-Staatsideologen durch.
Linke Revisionisten leugneten die antikommunistische Stoßrichtung der westdeutschen Staatsgründung…“
Ziel ist durch die EU das zu kreieren was mit der Sowjetunion gescheitert ist. Die Parallelen sind höchst erschreckend
www.youtube.com/watch?v=bM2Ql3wOGcU
Wir werden Zeugen wie sich erfüllt was die Gottesmutter ankündigt
Russland wird seine Irrtümer in die Welt tragen wenn man sich nicht bekehrt.
Redaktion benachrichtigen
#70   Diamant †   20:23:07 | Montag, 4. Juli 2011
Selbst ein strafrechtlich Angeklagter kommt ungeschoren davon, wenn er bezüglich der ihm vorgeworfenen Tat nicht die Wahrheit sagt und das später rauskommen sollte.
.
Wenn in einem historischen Buch „X“ steht und jemand behauptet öffentlich „Y“, so fällt es schwer, das zu vom Strafrecht zu schützende Rechtsgut zu erkennen.
Redaktion benachrichtigen
#69   Jubärens   20:16:07 | Montag, 4. Juli 2011
Deutsch-Absurdistan:
Die Internetplattform DerWesten meldet:
„ Der ehemalige Bischof der Piusbruderschaft, Richard Williamson, ist nicht vor Gericht erschienen. „
An der folgenden Falschmeldung kann man die Absurdität des politischen §130-Tribunals erkennen:
Der 71-jährige Brite hatte in einem Fernsehinterview mit dem schwedischen TV auf russischem Boden geleugnet, dass der bekannte Völkermörder und Kriegsverbrecher Josef Stalin und seine KP-Schergen mehr als 10 Millionen Menschen umgebracht habe.
Der Brite sagte im Fernsehn wörtlich: „Ich glaube nicht, dass Stalin 500 Gulag-Arbeits- und Todeslager eingerichtet hat – es waren vielleicht 50 bis 100.“
„Außerdem glauben ich nicht, dass Stalin 10 Millionen Russen und Polen etc. umgebracht hat, es waren vielleicht 500 bis 600.000 Opfer von Stalin.
Für diese Glaubensaussagen eines geschichtswissenschaftlichen Laien ist der Bischof von einem russischen Gericht zu 10.000 Rubel Strafe verurteilt worden, weil dessen Tatsachenbehauptung nicht der staatliche festgestellten Zahl von Stalinopfern entspricht.
Redaktion benachrichtigen
#68   Diamant †   19:58:14 | Montag, 4. Juli 2011
Wenn ich mich öffentlich äussere: „Gaius Iulius Caesar war der erste König der Franken“, werde ich auch nicht gebüsst oder ins Gefängnis geworfen. Das dünkt mich so eigenartig! Das soll selbstverständlich nicht die effektive Volksverhetzung rechtfertigen. Aber aus welchem Grund ist die „blosse“ öffentliche Geschichtslüge strafbar? Ich verstehe das nicht.
Redaktion benachrichtigen
#67   Jubärens   19:53:21 | Montag, 4. Juli 2011
Die Frage mag noch erlaubt sein, Diamant, aber …
„Die Frage sei erlaubt, ob es überhaupt angeht, dass über GESCHICHTE zu Gericht gesessen wird. Das mutet schon ein wenig seltsam an.“
Die Frage mag noch erlaubt sein, dass staatliche Tribunale per Gerichtsurteil festlegen, welche historischen Tatsachenbehauptungen noch erlaubt sind und welche mit Gefängnis-Beugehaft ausgetrieben werden.
aBer die These, dass die BRD mit solchen Schauprozessen eine partielle grundgesetzwidrige Meinungsdiktatur betreibt, wird schon eine wüste Beschimpfungskanonade der staatlichen Anhänger dieser Meinungsdiktatur hervorrufen.
Wenn aber jemand – Deutscher oder Ausländer – öffentlich eine von der staatlichen Behörde stark abweichende Tatsachenbehauptung aufstellt, dann wird er die ganze Härte dieses freiheitlich-diktatorischen Antifaschistenstaates zu spüren bekommen
Redaktion benachrichtigen
#66   El Santo Padre   19:47:57 | Montag, 4. Juli 2011
Konnte der Höldenbischof denn nun die Richter überzeugen?
Respektive sein neuer Anwalt?
Oder waren schwule Freimaurerrichter beauftragt?
Wurden die Zahlen des Klingelbeutels, von denen er laut kreuz.net lebt nach unten korrigiert?
Redaktion benachrichtigen
#65   Jubärens   19:34:47 | Montag, 4. Juli 2011
kammerjäger fährt große Meinungsgeschütze auf:
Das öffentliche Bekenntnis zu Dummheit und Unverständnis, zu Unwissenheit und/oder bewusster falscher Aussagen, zu Fehlbildung und Unwissenheit bei gleichzeitigem Beharren auf den „Wahrheitsanspruch“ ist MUTIG!
Jedenfalls ist es nicht mutig, Bischof Williamson bewusst falsche Aussagen = Lüge zu unterstellen.
Es zeugt auch nicht von politisch-logischem Niveau, wenn Sie ‘Bekenntnis zu dummen und unverständlichen Aussagen’ – was Sie wohl meinten – nicht von dem von Ihnen behaupteten „öffentliche Bekenntnis zu Dummheit und Unverständnis“ unterscheiden können.
Redaktion benachrichtigen
#64   Diamant †   19:33:02 | Montag, 4. Juli 2011
Die Frage sei erlaubt, ob es überhaupt angeht, dass über GESCHICHTE zu Gericht gesessen wird. Das mutet schon ein wenig seltsam an.
Redaktion benachrichtigen
#63   Thomasius   19:29:33 | Montag, 4. Juli 2011
Der „Heldenbischof“ Williamson kämpft mit seiner Leugnung des Holocaust gegen das „Weltjudentum“. Deswegen interessieren ihn Fakten kaum schon gar nicht die Zahlen, die von Timothy Snyder ist seinem Buch Bloodlands genannt werden. Planmäßig verhungerte oder erschossene Juden sind halt nicht vergast worden.
Interessant ist , dass ein planmäßiger Lügner hier offenbar verehrt wird. Von den zehn Geboten hat dieser Herr offensichtlich noch nie etwas gehört.
Redaktion benachrichtigen
#62   systemknechte   19:27:19 | Montag, 4. Juli 2011
Es kann nicht sein was nicht sein darf. Könnte es sein? aber es darf nicht sein, somit ist das sein von darf nicht sein beeinflusst.
Die Klarstellung von sein und nicht sein ist den Möglichkeiten angepasst und somit nicht verwendungsfähig für das sein.
Die Moral von der Geschichte – des Kaisers neue Kleider.„Nero“R.Regimekritiker
Redaktion benachrichtigen
#61   Jenenser I. †   19:26:47 | Montag, 4. Juli 2011
@Jubärens:
Der Aufstand hatte nicht bzw. wenig mit Kommunisten zutun. Es war ein Arbeiteraufstand. Man könnte ihn mit einem Arbeitskampf vergleichen. Anhebung der Normen bei gleichen Bedingungen. Da sind sicherlich auch SEDler auf die Staße gegangen.
Da hätte selbst ein Ulbricht drauf kommen können, dass da die Angestellten (=das arbeitende Volk) ausrasstet.
Nebenbei kann man ja auch ein bissel Demokratie fordern.
Redaktion benachrichtigen
#60   Jubärens   19:16:27 | Montag, 4. Juli 2011
Jenenser I. hat Recht:
„Ich würde mal hier gerne was über den Panzerexport unserer Bundesregierung lesen. Die können dann auf Demonstranten schießen. Ich habe so das gefühl, dass bei einigen der 17. Juni mit nichts verbunden ist.“
Da haben Sie völlig Recht: Der Volksaufstand in der sowjetischen DDR am 17. Juni 1953 richtete sich gegen die Kommunisten
Und das kann nach heute herrschender Meinungsdiktatur nicht sein, denn auch damals kurz nach der deutsch-deutschen Staatsgründung soll ja im Westen wie im Osten Deutschlands der verblichene Nationalsozialismus der Hauptfeind des Deutschen Volkes gewesen sein.
Redaktion benachrichtigen
#59   kammerjäger   19:13:51 | Montag, 4. Juli 2011
Wenn jubärens schreibt:
„In dem Sinne ist auch Mons. Williamson ein mutiger Bischof, indem er es wagt, gegenüber dem strafbewehrten deutsch-staatlichen Meinungsdiktat über bestimmte historische Umstände eine abweichende Meinung öffentlich zu äußern“, dann stellt er sich auf die gleiche Stufe wie der Märtyrerbischof. Das öffentliche Bekenntnis zu Dummheit und Unverständnis, zu Unwissenheit und/oder bewusster falscher Aussagen, zu Fehlbildung und Unwissenheit bei gleichzeitigem Beharren auf den „Wahrheitsanspruch“ ist MUTIG! Sind auch 90% der Schreiberlinge hier! Mutig! Mutig!
Redaktion benachrichtigen
#58   Jenenser I. †   19:05:04 | Montag, 4. Juli 2011
@Jubärens:
Was soll das dumme Beleidigen?
Ich habe nur behauptet, dass Hitler FÜR DIE NAZIS (nicht geschrien!) ein Held war/ist. Ich hab weder Sie, katholiken und Piustypen gemeint!
Nun, wenn ein Massenmörder 4-6 Millionen Christen umbringt und 60 Jahre später stellt sich jemand hin und meint es wären nur 100 000 – 200 000 gewesen obwohl es klar ist, dass mindesten 4 Millionen drauf gingen, wäre das wohl unter freier Meinungsäußerung ok, oder wie?
Aber nein, wenn Sie das hier wieder lesen kommt nur wieder „dummer Typ“, „doofer Ossi“, „gottloser Atheist“ und eine Ablenkung vom Thema. Soviel zu Ihrem verlangen zur freien Meinungsäußerung.
Redaktion benachrichtigen
#57   Gotthard   18:46:49 | Montag, 4. Juli 2011
Ein Exzentriker sei Bischof Richard Williamson; einer, der ein „nachhaltiges Problem mit der Realitätserkennung“ habe und in „schöner Regelmäßigkeit alle zwei Jahre an den Weltuntergang glaubt“. So sprach am Montag in Regensburg Maximilian Krah, der Rechtsvertreter der deutschen Pius-Sektion, über Williamson, einen der eigenen Gemeinschaft. Und fasste schließlich zusammen: „Bunter Vogel, das trifft’s, glaub ich.“
Redaktion benachrichtigen
#56   Jubärens   18:27:46 | Montag, 4. Juli 2011
Jenenser I. plappert nach der herrschenden Antifa-Staatsdoktrin – voll daneben:
„Heldenbischof“ – Adolf Hitler war für die Nazis auch ein Held. Nur blöd, dass fast alle Helden den Schwanz einziehen, wenn es gefährlich wird. Warum ist euer „Heldenbischof“ nicht zur Verhandlung
gekommen?“
Hitler als Diktator war in seiner eignen Parteidiktatur niemals ein Held, weil er in seiner von ihm selbst beherrschten Meinungsdiktatur allein bestimmte und nichts zu befürchten hatte.
Helden waren damals tausende von kath. Pfarrern, die offen oder versteckt gegen die ideologischen Nazityrannei predigten – z. B. „Wir Katholiken folgen nur Christus unserem König und Führer…“. Mehr als 10.000 Pfarrer und Patres sind damals von den Nazi-Behörden drangsaliert worden bis hin zu KZ-Strafen.
Ein Heldenbischof war auch der Oberhirte von Stuttgart, der sich weigerte, der Zwangsvereinigung mit Österreich zuzustimmen und dafür verfolgt wurde.
Mons. Graf von Galen war der Heldenbischof von Münster, als er gegen die herrschende Staatsmeinung anpredigte, dass Kranke und Behinderte keine vollwertigen Menschen seien und nach dieser Meinung von den Nazis selektiert wurden.
In dem Sinne ist auch Mons. Williamson ein mutiger Bischof, indem er es wagt, gegenüber dem strafbewehrten deutsch-staatlichen Meinungsdiktat über bestimmte historische Umstände eine abweichende Meinung öffentlich zu äußern.
Redaktion benachrichtigen
#55   ErnstSchneider   18:07:26 | Montag, 4. Juli 2011
Wie alt ist Heldenwilli denn nun.70 oder 71.Könntet ihr euch vielleicht mal einigen.Oder ist die Redax nicht in der Lage so etwas sauber zu recherchieren.Würde mich nicht wundern.
Redaktion benachrichtigen
#54   kammerjäger   17:59:03 | Montag, 4. Juli 2011
@Jenenser
Ihre Frage ist berechtigt. Um so mehr, da es sich für den Heldenbischof um eine verpasste Gelegenheit handelt, seinen „Märtyrertitel“ von +.net zurück zu erhalten, der ihm auffällig lange schon verweigert wird!
Redaktion benachrichtigen
#53   Jenenser I. †   17:04:39 | Montag, 4. Juli 2011
„Heldenbischof“
Adolf Hitler war für die Nazis auch ein Held.
Nur blöd, dass fast alle Helden den Schwanz einziehen, wenn es gefährlich wird. Warum ist euer „Heldenbischof“ nicht zur Verhandlung gekommen?
Sowas ist feige!
Redaktion benachrichtigen
#52   de Boer †   16:52:26 | Montag, 4. Juli 2011
Zumindest ist der „Heldenbischof“ schon so weit, dass seine Extremisten Brüder ihm untersagen, einen noch extremistischeren Anwalt zu beschäftigen. Und wer mit dem Feuer spielt, sollte sich hinterher nicht über die Brandwunden beschweren. Ein Blick in die von seinen Gesinnungsgenossen in den Kz’s gedrehten ‘Belegfilmen’ hätte ihn auf die historischen Fakten gestoßen. Aber wenn es soweit reichen würde, wäre er wohl auch kein Pius Bruder.
Redaktion benachrichtigen
#51   Thomasius   16:42:52 | Montag, 4. Juli 2011
Zu dem Holocauslügner:
Lesen Sie Bloodlands (…t.geschichte.hu-berlin.de/rezensionen/id=16087).
Zur Meinungsfreiheit (Gewaltverherrlichung) in den USA
www.nytimes.com/…deo-games-means.html
www.videogameszone.de/…inderjaehrige-831534/
Redaktion benachrichtigen
#50   Schalom   16:36:49 | Montag, 4. Juli 2011
Diamant:
Es gibt halt auch eine Hierarchie der besonderen Intelligenz.
Bestens geeignet für die kabarettistische Sendung „Aus der Anstalt.“
Redaktion benachrichtigen
#49   kammerjäger   16:27:20 | Montag, 4. Juli 2011
Peinlich, als dieser „Leuchter“ vor Gericht seine Unkenntnis bekennen musste!
Hält aber nicht davon ab, einige noch Unwissendere den ganzen Blödsinn nachzubäffen!
Redaktion benachrichtigen
#48   Diamant †   16:25:03 | Montag, 4. Juli 2011
Blöd: Sedisvakantismus.
Noch blöder: Streit Hand-/Mundkommunion.
Am blödesten: Gaskammertemperatur.
Redaktion benachrichtigen
#47   Überlebender   16:22:27 | Montag, 4. Juli 2011
@Schalom
„Dem Stammtisch zu empfehlen: Zentralinstitut für seelische Gesundheit, Mannheim.“
Besser ist es dem Stammtisch zu empfehlen: „Die Maß Bier und der Holocaust“
Gerade die neueste Opferzahlentwicklung für Auschwitz im Bereich von 37 bis 92 Millionen könnte nämlich Zweifel am Holocaust aufkommen lassen, welche sich jedoch sogar experimentell vollkommen beheben lassen.
Alles war nur eine Frage der richtigen Gaskammertemperatur!
cryptojew.com/…er-und-der-holocaust
Für mehr theoretisch geschulte Stammtischler ist dies zu empfehlen:
de.metapedia.org/…/Gaskammertemperatur
Redaktion benachrichtigen
#46   kammerjäger   16:01:41 | Montag, 4. Juli 2011
Was nützt die seelische Gesundheit, wenn der Geist darniederliegt?
Redaktion benachrichtigen
#45   Schalom   15:54:29 | Montag, 4. Juli 2011
Dem Stammtisch zu empfehlen: Zentralinstitut für seelische Gesundheit, Mannheim.
Redaktion benachrichtigen
#44   Überlebender   15:21:09 | Montag, 4. Juli 2011
@Kraut
Zu Dr. M. Zeitler:
Tierpsychologin, Fachrichtung Katze, Hund und Pferd
….mediation-tier-mensch.ch/fs/fs-portrait.html
Man kann daher von einer Fachfrau sprechen. Jedoch halte ich ihre 30 ml Blütenessenz „Geerdet sein“ für Fr. 15.50 doch etwas arg von der Erde abgehoben zu sein, ganz ehrlich.
–--
Schade, daß diese Fachfrau aus der Schweiz uns verlassen zu haben scheint, deren SS-Vater es beim Blick durch das Gaskammerguckloch es lebenslang verblitzt zu haben scheint. Als Tierpsychologin kennt sie sich mit der Psychologie des Menschen natürlich nicht aus und hat die die „ tgl. tausende von Menschen“ für uns wegen besserer Glaubwürdigkeit untertrieben dargestellt. Wahrheitsgemäß hätte sie nämlich von „ tgl. zigtausende von Menschen“ sprechen müssen, wie dies auch im Berner Tagblatt www.ruf-ch.org/…r/BernerTagwacht.gif amtlich dokumentiert ist. Sonst hätte man gar nicht 26 Millionen in 500 Betriebstagen in den 10000°C heißen Gaskammern vergasen können. Schließlich wurde auch von über 10 Zügen täglich a 5000 Juden gesprochen, welche die Rampe erreichten und in der Gaskammer weiterverarbeitet wurden.
„„Neue Daten“ – Zwischen 37 und 92 Millionen Auschwitz-Opfer? „
de.altermedia.info/…-08-02-10_40120.html
Mit der deutschen 10000°C Gaskammertechnik war das kein Problem!
de.metapedia.org/…/Gaskammertemperatur
Redaktion benachrichtigen
#43   Kraut   15:10:35 | Montag, 4. Juli 2011
Nein – Nein. Egal wie mans anstellt; diese Page kann man sich weder schönreden noch schönsaufen.
Jedesmal wenn ich die Seite aufrufe vergehts mir schon auch wieder.
Absolut traurig. Kreuz.net nahm in den letzten Wochen deutlich (fiel mir auf…,) an Lesern zu, der Onlinezähler war des öfteren bei fast 2300 und mehr – wenn auch nur kurzzeitig.
Was wird damit bezweckt wenn man die Plüschsessel aus dem Haus wirft und sie durch kahle, kantige und kalte Betonbänke ersetzt + die Heizung abdreht? Doch wohl daß man Gästen, Fremden wie auch Stammgästen, zeigt daß sie eigentlich nicht erwünscht sind…?
Redaktion benachrichtigen
#42   Jubärens   15:06:47 | Montag, 4. Juli 2011
Politischer Lug und Trug – wie bei den braunen und den rot-lackierten Faschisten
Der rot-grüne Mythos vom Grundgesetz als Gegenentwurf zum Naziregime
Erinnert verdammt stark an den Gründungsmythos der DDR.
Der Historiker Herfried Münkler, der heute wieder im Spiegel einen politischen Essay geschrieben hat, analysierte den Staatsmythos der DDR, nach dem der Widerstand der Kommunisten die NS-Diktatur gebrochen hätte und die kommunistische Diktatur der einzig richtige Gegenentwurf zum Faschismus gewesen sei.
Die deutsche Geschichte sei seit den Bauernkriegen eine reaktionäre Unterdrückungsgeschichte gegen Demokratie und Freiheit, die in der kapitalistischen NS-Diktatur ihren Höhepunkt gehabt hätte und danach mit der DDR erstmals in Deutschland Volksdemokratie herrsche.
Diese sogenannte Misere-Theorie der deutschen Geschichte wurde im Westen mit der Variation der Sonderweg-Theorie ähnlich dargestellt:
Die ganze neuere Geschichte sei ein antidemokratischer Zick-Zack-Weg zu den Nazis und nach Ausschwitz und erst mit der anti-nazistischen Staatsgründung der BRD sei zum ersten Mal richtige Demokratie und Freiheit etabliert worden,
d. h. die richtige Demokratie hätte ja erst mit Willy Brandt „mehr Demokratie wagen“ angefangen
und noch richtiger wäre die rot-grüne Demokratie-Begründungstheorie, „um Ausschwitz zu verhindern“
alles politischer Lug und Trug – wie in den beiden politischen Diktaturen – der braunen und der rotlackierten Faschisten, wie SPD-Schumacher mit Recht sagte.
Redaktion benachrichtigen
#41   matt3   15:04:56 | Montag, 4. Juli 2011
@jub: die vergesse ich überhaupt nicht… die Österreicher sind genauso schuld, wie die Deutschen… sie haben es zugelassen, dass die braune Brut Dollfuß umbrachte. Dollfuß war ein politischer Held für mich, denn er tat in dieser Zeit, was getan werden musste und er kämpfte für die Bewahrung eines guten und gottesfürchtigen Österreichs gegen Hitler. Aber die Ö wussten ihn nicht zu schätzen und der braune Virus hatte wenig Mühe die österr. Mentalität mit ihrem gekränkten Parteidünkel zu durchsetzen und so starb er als Märtyrer. Die Kains haben den Abel erschlagen und so begann die Höllenfahrt auch für Ö.
Hitler konnte die Macht über die Deutschen und Österreicher nur ausüben, weil er zuvor ihre staatlichen Gewalten und geistigen Kräfte überwunden hatte und seinen Machtapparat unter – und mit – ihnen errichtet hatte. Und ist das etwa keine Schuld des Volksorganismus?
Redaktion benachrichtigen
#40   Alois Bischof   15:00:49 | Montag, 4. Juli 2011
Der ‘Herr Dr. M. Zeitler’ ist ein bezahlter Schreiberling der Geschichten erfindet. Sein Vater soll stolzer Zeuge von Vergasungen von Russen gewesen sein.
Ort, Stelle, Methode – nicht erwähnt.
‘Dr. M Zeitler’ erfindet hier einen ‘Vater’ den es nie gab und nie geben wird. Vielleicht hat sein Vater auch an der Herstellung von Schrumpfköpfen, jüdischer RjF-Seife aus ‘reinem Judenfett’ und am Umbau der Auschwitz I-Gaskammer von Birkenau ins Stammlager I mitgearbeitet im Dienste der Sowjets? Sozusagen als Aussöhnung für die 60 Millionen von Hitler „Ermordeten“.
Bald wird ‘Dr. MahlZeitler’ auch offenbaren, wie Deutschland über eine Billion Menschen ermordet hat.
Redaktion benachrichtigen
#39   kammerjäger   14:55:33 | Montag, 4. Juli 2011
Ich finde es gut. Besser wäre es, das Bild links oben im Header weg zu nehmen und den Untertitel „katholische Nachrichten“ schwarz einzufärben.
Redaktion benachrichtigen
#38   Blackmore   14:40:45 | Montag, 4. Juli 2011
Herr Kraut,
wir sind ja wirklich nicht oft einer Meinung. Aber Ihrer Beschreibung der Umgestaltung dieser Seite kann ich nur zustimmen!
Redaktion benachrichtigen
#37   kammerjäger   14:38:37 | Montag, 4. Juli 2011
@Kraut
Es wundert mich, dass +.net sich ein neues Layout zugelegt hat. Schließlich kennt es ja seine Klientel und deren Abneigung gegen jede Art von Veränderung!
Allerdings hätte +.net den Geschmack seiner Gesinnungsfreunde mit „Sepia-Effekt“ und einem Hauch „Antik“ ganz sicherlich besser getroffen!
Redaktion benachrichtigen
#36   Kraut   14:16:57 | Montag, 4. Juli 2011
Gute Frage: „Was ist eigentlich mit der Kreuz.net-Leserzeitung? Ich finde sie rechts nicht mehr.“
Wo ist Kreuz.net abgeblieben?! Das hier ist doch nurmehr eine schlechte Karikatur des vormaligen Forums. Mit einer Anmut die an ein Bahnhofswartehäuschen in der Ukraine nach einem Reaktorunfall erinnert.
Redaktion benachrichtigen
#35   IZAAC   14:11:56 | Montag, 4. Juli 2011
Dr. Zeitler „Wieviele geistig umnachtete tummeln sich hier?“
__________________________________________________
X + dem kleinen Winkeladvokaten Zeitler = Y
Redaktion benachrichtigen
#34   Burgorus   14:10:11 | Montag, 4. Juli 2011
Was ist eigentlich mit der Kreuz.net-Leserzeitung? Ich finde sie rechts nicht mehr.
Redaktion benachrichtigen
#33   Jubärens   14:06:43 | Montag, 4. Juli 2011
Ratzenburgis meint:
„In der Weimarer Verfassung standen die Grundrechte nicht am Anfang der Verfassung sonderin irgendwo ab Artikel 100. Das Grundgesetz beginnt mit der Menschenwürde in Artikel 1. Das dürfte schon mit den Erfahrungen davor zu tun haben“
Sie bestätigen meine These, dass die Grundgesetzgeber die Weimarer Verfassung als Basis für ihren Grundgesetzentwurf genommen haben und darauf aufbauend gewisse Korrekturen vorgenommen habe –
u. a. zu der Stellung der Grundrecht, etwa der Ewigkeitsgrantie für Artikel 1 und 20 (Gewaltenteilung etc.), aber auch der Artikel 19, dass ein Gruindrecht wie die Meinungsfreiheit nicht durch ein Sondergesetz eingeschränkt werden darf.
Hitler hat bekanntlich auf der Basis der Weimarer Verfassung bis 45 regiert, indem er z. B. am 28. 2. 1933 mit Hilfe des Notverordnungsartikels 48 alle politischen Grundrechte abschaffen ließ oder mit einer verfassungsgemäßen 2/3 Mehrheit im Ermächtigungsgesetz die Gewaltenteilung abschaffte – alles das – und vor allem auch den Aufstieg der antiparlamentarischen NSDAP – ermöglichte die Weimrer Verfassung.
Deshalb haben übrigens die Grundgesetzgeber die Grundrechtsfreiheiten der Parteien stärker eingeschränkt als in der Weimarer Verfassung,die sich rühmte, die freieste Verfassung der Welt zu sein, aber nicht für einen stabilen demokratischen Staat in Krisenzeiten sorgen konnte.
Redaktion benachrichtigen
#32   Kraut   13:59:02 | Montag, 4. Juli 2011
Na, Zeitler
Ihren „Doktor“ haben Sie wohl beim Schachtel-Wirt McDonalds erworben, was. Aus der Junior-Tüte.
Dumm nur für Sie daß Sie zu Zeiten des Internets kaum mehr Dumme finden die Ihnen Ihren Propagandamüll abkaufen.
Redaktion benachrichtigen
#31   Jubärens   13:52:01 | Montag, 4. Juli 2011
matt belehrt uns über unser aller deutsch-östereichische Kollektivschuld:
„Die die Kollektivschuld leugnen, nehmen nicht zur Kenntnis, dass es ebendieses „deutsche Volk“ war, das sich hat verführen und missbrauchen lassen zu allerlei Schandtaten.“
Oder anders gesagt:
Nachdem der Diktator und seine NS-Parteiclique 1933 an die Macht gekommen war, nachdem er schon am 28. 2. 1933 die Grundrechte abgeschafft hatte und jede Widerstandsmeinung mit SA-Terror und SS-KZ bedrohte,
nachdem Hitler nach der Röhm-Affäre 400 ernsthafte Andersmeinende, die seiner Macht potentiell gefährlich werden könnten, kaltblütig erschießen ließ („Der Führer schutzt das Recht!“),
nachdem er bei Kriegsbeginn den Befehl gab, „jeden zu füsilieren, der sich meinen Befehlen widersetzt“,
nach all diesen Unterdrückungsdrohungen und -maßnahmen des Diktatorenstaates war das unterdrückte Volk verantwortlich und schuldig an den Verbrechen des Diktators.
Anlog müsste man auch sagen, dass das russische Volk als Mitmacher und Mitläufer verantwortlich war für die Verbrechen Stalins und seiner Partei
matt – sie vergessen immer die Österreicher als Mitschuldige im deutschen Volkskörper ab 1938
Redaktion benachrichtigen
#30   Ratzenburgis †   13:46:36 | Montag, 4. Juli 2011
@Jubärens:In der Weimarer Verfassung standen die Grundrechte nicht am Anfang der Verfassung sonderin irgendwo ab Artikel 100. Das Grundgesetz beginnt mit der Menschenwürde in Artikel 1. Das dürfte schon mit den Erfahrungen davor zu tun haben.
Redaktion benachrichtigen
#29   AnnaAndreasTeresa   13:42:40 | Montag, 4. Juli 2011
@ kristall
Ich glaube, dieser Wiener Sozi hat nicht alle Tassen im Schrank. Wahrscheinlich ist ihm schon eine Tasse abgestürzt. Aber Du, lieber Kristall, schreibst hier immer so schöne Sachen, ich bin echt begeistert von Dir. Liebe Grüße aus Oberbayern.
Redaktion benachrichtigen
#28   kristall   13:36:05 | Montag, 4. Juli 2011
matt3: und du wärst der held der wiederstand geleistet hätte !!?? was !?
eher unwahrscheinlich für einen typen wie dich !!!! @ hahaha
Y
Redaktion benachrichtigen
#27   Überlebender   13:34:59 | Montag, 4. Juli 2011
@Dr. M. Zeitler
„…mein Vater war bei der SS und war bis zu seinem Tod so verblendet das er Stolz auf seine Taten… in einem KZ war…wenn er mir sagte das er gesehen hat wie tgl. tausende von Menschen vergast wurden…“
Weshalb Schwachsinn? Ihr Vater hat doch voller Stolz von den Vergasungen berichtet. Jeder war auf die Hochtechnologie der Nazis stolz. Auch muß jeder verblendet gewesen sein, wer auch nur einmal einen Blick in eine 10000°C heiße Gaskammer durch das Guckloch geworfen hat.
Sehen konnte er das nur, wenn die Juden vergast waren, sich also in den gasförmigen Zustand umgewandelt hatten. Vorher gab es nichts zu sehen, weil irgendein bedauernswerter Jude immer vor dem Guckloch stand.
Ein Blick in eine 10000°C heiße Gaskammer muß zwangsläufig eine lebenslange Verblendung (Verblitzung) der Augen nach sich gezogen haben, weshalb Ihr Vater ein weiterer Beweis für den millionenfachen Massenmord an den Juden ist.
de.metapedia.org/…/Gaskammertemperatur
cryptojew.com/…er-und-der-holocaust
Redaktion benachrichtigen
#26   Jubärens   13:34:51 | Montag, 4. Juli 2011
Grundgesetz ist kein antifaschistischer Gegenentwurf
Ratzenburgis fragt: „Und wieso schließt das aus, dass das Grundgesetz ein Gegenentwurf (zu dem NS-Regime) war?“
Nach meiner Ansicht hat sich der herrschende antifaschistische Gründungsmythos der BRD erst mit der rot-grünen Schröder/Fischer-Regierung durchgesetzt.
Damals wurde es Staatsideologie, dass Deutschland nur ein Existenzrecht hätte, indem es gegen den verblichenen Nationalsozialismus kämpft und „ein neues Auschwitz verhindert“. In diesem Sinne hat Fischer z. B. den Kosovo-Krieg begründet.
Diese Staatsideologie wurde dann rückprojiziert auf die Gründungsphase der Republik 1949 – oder wie Klein-Fritzchen sich die Beratung im Parlamentarischen Rat vorstellt:
Man schaut sich die Nazi-Gesetz an und macht genau das Gegenteil als Grundgesetz – also einen „Gegenentwurf“.
In Wirklichkeit haben die Grundgesetzgeber die Weimarer Verfassung als Grundentwurf genommen, daraus Wesentliches übernommen – wie Grundrecht, Verhaältniswahlrecht, Gewaltenteilung, auch die Kirchengesetzgebung u.v.a.mehr, sodann haben sie die Defizite von Weimar korrigiert – also Möglichkeit des Verbots von extremistischen Parteien, 5Prozent-Klausel, konstruktives Misstrauensvotum, parlamentarische Kanzlerwahl, keine leichte Parlamentsauflösung, keine Plebiszite, Entmachtung des Präsidenten.
Die Grundgesetzgeber haben darum gerungen, wie der Zerfall der Demokratie wie im Schicksalsjahr 1932 mit verbesserten VErfassungsregeln verhindert werden könnte.
Redaktion benachrichtigen
#25   matt3   13:31:40 | Montag, 4. Juli 2011
die die Kollektivschuld leugnen, müssten konsequenterweise auch das Kollektiv leugnen… sie reden vom „deutschen Volk“ aber sie nehmen nicht zur Kenntnis, dass es ebendieses „deutsche Volk“ war, das sich hat verführen und missbrauchen lassen zu allerlei Schandtaten. Die allg. Mentalität des Volkskörpers, der Mangel an Widerstandskräften hat es Hitler erlaubt ihn zu überwältigen und für seine bösen Vorhaben einzuspannen. Und die Deutschen spielten mit, wie weit jeder Einzelne aus Überzeugung ist garnicht so bedeutsam, denn die gegen ihre Überzeugung mittaten, waren doch ebenso Verbrecher aus Feigheit und das ist genauso beschämend.
Redaktion benachrichtigen
#24   Amaretto †   13:18:12 | Montag, 4. Juli 2011
Der große Freund des braunen Willi:
nachrichten.t-online.de/…rs/id_47685644/index
Redaktion benachrichtigen
#23   Dr. M. Zeitler   13:07:47 | Montag, 4. Juli 2011
@ überlebender
nur weil Sie Schwachsinn wiederholen, wird er auch nicht richtiger!
Dr. M. Zeitler
Redaktion benachrichtigen
#22   Jubärens   13:07:38 | Montag, 4. Juli 2011
Dr. Zeidler als Kollektivschuld-Advokat:
„Lag (die Bestrafung Deutschlands) vielleicht daran das wir Deutschen uns wie Gehirnamputierte Irre benommen haben ? Millionen von Menschen umgebracht haben im Wahn einer Idiologie einiger Geisteskranker? Deswegen sage ich, das was dem Deutschen Volke nach Hitlers feigen Abgang und auch davor widerfahren ist, mehr Glück als Verstand war! Nach den Verbrechen hätte die Welt anders reagieren können.“
Um eine solche Kollektivschuldthese zu vertreten, dass die von der 12jährigen Nazi-Diktatur bedrohten und unterdrückten Deutschen als Volk verantwortlich sein sollen für die von der diktatorischen Nazi-Clique befohlenen Verbrechen,
dafür muss man auch teilgehirnamputiert sein.
Auch wenn Vater Zeitler und andere damalige Zeitgenossen verführter und überzeugter SS-Verbrecher waren – nach Goldhaben etwa 300.000 unmittelbare Täter –, sind in erster Linie die NS-Staatsclique für die Befehle verantwortung und nicht „das deutsche Volk“, dass die NS-Diktatoren werder demokratisch legitimierte noch bei allen staatlich Verbrechermaßnahmen irgendeinen Einfluss nehmen noch gar etwas verhindern konnte.
Redaktion benachrichtigen
#21   Dr. Christoph Heger   13:05:19 | Montag, 4. Juli 2011
@ Michael van Laack
Es freut mich, daß Sie zumindest implizit die Grundgesetzwidrigkeit des § 130 StGB Absatz 3 f. anerkennen. Die von Ihnen als Abhilfe ins Auge gefaßte Aufnahme weiterer Meinungsdelikte würde ich dagegen für eine katastrophale Fehlentwicklung ansehen.
Ihre Frage: „Warum relativiert ein römisch-katholischer Bischof die Massentötung von Menschen?“ halte ich – Verzeihung – für Unsinn. Ein Verbrechen ist immer absolut ein Verbrechen, nie relativ. Es kann überhaupt nicht „relativiert“ werden.
Daß Williamson als britischer Staatsbürger wenig Neigung hat, sich deutschen Maukorbgesetzen zu unterwerfen, und sich Zweifel an der Anzahl der Opfer des Verbrechens und vielleicht auch an der Ausführung des Verbrechens erlaubt, rechtfertigt nicht die stattfindende Aufregung. Deren eigentlicher Zweck ist auch ganz offenbar die Verbellung der Priesterbruderschaft St. Pius X.
MfG
Christoph Heger
Redaktion benachrichtigen
#20   Überlebender   13:04:37 | Montag, 4. Juli 2011
@Dr. M. Zeitler
„Wie kommt man auf die Idee einen so verblödeten Menschen wie den o.g. Bischof in seiner dummen und leicht widerlegbaren These bzgl. des Völkermordes an den Juden zu unterstützen?“
Wie sind doch Ihre Worte wahr. Schließlich hat man den Völkermord schon 65 Jahre untersucht und Beweise geschaffen, deren Offenkundigkeit nicht mehr zu übertreffen ist. Daher ist es auch in neuerer Zeit gelungen, die letzten Zweifel an der Funktionalität der Gaskammern in Auschwitz Birkenau zu beseitigen.
Es ist sowohl von revisionistischer als auch übereinstimmend von nichtrevisionistischer Seite her bekannt, daß es in den Gaskammern Krema II + III praktisch keine Spuren einer Vergasung gibt. Man stritt sich nur noch darum, weshalb man nicht die erwarteten Spuren finden konnte.
Bei diesem Streit hat man von beiden Seiten her völlig außer Acht gelassen, daß die Einwirkungszeit der Blausäure bei einer Vergasung nur 2-3 Minuten betrug. Um 6 Millionen Juden zu vergasen, kann man daher nur ein Blausäurekontakt von ca. 5 Tagen annehmen. Das entspricht gerade einmal 5 normalen Gebäudedurchgasungen.
Man hat unberücksichtigt gelassen, daß eine Tötungszeit von 2-3 Minuten auch einer Blausäureverdampfungszeit von 2-3 Minuten entspricht, wollte man nicht noch zusätzlich Tote vergasen. Und genau das haben die Nazis gemacht: Sie haben Tote vergast! Bei 5000°C Gaskammertemperatur vergasen auch Juden spurlos.
de.metapedia.org/…/Gaskammertemperatur
Redaktion benachrichtigen
#19   Ratzenburgis †   12:56:24 | Montag, 4. Juli 2011
@Jubärens: Und wieso schließt das aus, dass es ein Gegenentwurf war?
Redaktion benachrichtigen
#18   Amaretto †   12:53:24 | Montag, 4. Juli 2011
Wegsperren, den braunen Geschichtslügner!
Redaktion benachrichtigen
#17   Jubärens   12:51:39 | Montag, 4. Juli 2011
Das BVerfGericht liegt in mehrfacher Hinsicht falsch,
wenn es behauptete, daß das Grundgesetz im Jahre 1949 als „Gegenentwurf zu dem Totalitarismus des nationalsozialistischen Regimes“ geschaffen worden sei.
Denn erstens sollte – wie im Artikel richtiggestellt – von Seiten der Westalliierten (Londoner Empfehlunge vom Febr. 1948 und Frankfurter Dokumente Juli 1948) im Sinne der Truman-Doktrin von 1947 (freie Welt gegen kommunistische Diktatur) der deutsche Weststaat als ein Damm gegen die ‘rote Flut’ eingerichtet werden und damit als „Gegenentwurf gegen den totalitären Kommunismus“.
Zum zweiten ging der grundgesetzerarbeitende Parlamentarische Rat dabei eigene Wege:
Er orientierte sich nicht an den diktierten Vorgaben der westlichen Verfassungen – etwa dem amerikanischen Präsidialsystem oder dem westlich üblichen Mehrheitswahlrecht –, sondern knüpfte an der langen deutschen demotratisch-rechtsstaatlcihen Tradition seit den Preuß. Reformen des Freiherrn von Stein und den süddeutschen Verfassungen von 18118 an:
Die Grundrrechte wurde von der ersten deutschen Verfassung von 1849 bzw. der Weimarer Verfassung übernommen, die Grundstruktur der Weimarer Verfassung übernahm man – allerdings mit einigen wesentlichen Korrekturen an Verfassungsdefizitzen, die den Aufstieg der rechts- und linksextremen Parteien möglich gemacht hatten.
Nach dem kurzen Verfassungsbruch-Intermezzo der Nazi führte das Grundgesetz die lange rechtsstaatlich-demokratische Tradition seit 1807 verbessert weiter.
Redaktion benachrichtigen
#16   Dr. M. Zeitler   12:48:03 | Montag, 4. Juli 2011
@ Michael van Laack
Danke es scheint doch noch Menschen mit Verstand in diesem „Forum“ zu geben!
Redaktion benachrichtigen
#15   Michael van Laack   12:43:50 | Montag, 4. Juli 2011
Grundsätzlich ist es natürlich richtig, dass die Ergänzung des § 130 StGB um die Absätze 3 u. 4 sehr einseitig formuliert ist, weil ausschliesslich die Billigung, Leugnung oder Verharmlosung natiionalsozialistischer Handlungen verfolgbar ist. Gewisse wäre es notwendig, auch stalinistische und DDR-Handlungen aufzunehmen oder den Paragraphen vollständig umzuformulieren, in dem man die Verharmlosung aller unter Gewaltherrschaften vorgenommenen Handlungen unter Strafe stellt.
In der Causa Williamson sollten jedoch neben der Diskussion über die strafrechtliche Relevanz andere Fragen im Mittelpunkt stehen. Warum relativiert ein römisch-katholischer Bischof die Massentötung von Menschen? Ist für ihn das 5. Gebot ein Rabattgesetz? Will er das nationalsozialistsiche Regime posthum entlasten? Sind Juden für ihn Menschen, deren Tötung einen anderen Stellenwert hat als die Tötung christlicher Kreuzritter?
Und die alles entscheidende Frage, die ich in diesem Forum gebetsmühlenartig wiederholt habe und so lange wie notwendig wiederholen werde: Warum lässt die Bruderschaft und ihr Generaloberer es zu, dass durch den Revisionisten Williamson und einige weitere Kleriker die ganze Bruderschaft in eine faschistische Ecke gedrängt wird und so auch das Andenken des Erzbischofs beschmutzt wird! Kann Fellay mit reinem Gewissen der Amtskirche vorwerfen, sie begehe Sakrilegien, wenn er in seinen Reihen einen Bischof duldet, dem Christi Gebot der Feindesliebe nichts bedeutet? Liebt, liebt, liebt! nln…
Redaktion benachrichtigen
#14   Dr. M. Zeitler   12:37:24 | Montag, 4. Juli 2011
@ armes schwein
Ihr Name ist für Sie Programm was?
Weshalb wurden denn diese Verbrechen am Deutschen Volk verübt?
Lag es vlt. daran das wir Deutchen uns wie Gehirnamputierte Irre benommen haben ? Millionen von Menschen umgebracht haben im Wahn einer Idiologie einiger Geisteskranker? Millionen Frauen vergewaltigt haben? Diese Umstände können Sie nicht leugenen, diese wurden von den Tätern selber offengelegt!(Hitler, Himmler, Eichmann, Briefe Deutscher Wehrmachtsoldaten, Linge, Speer, Günsche, uvm.) Deswegen sage ich, das was dem Deutschen Volke nach Hitlers feigen Abgang und auch davor widerfahren ist, mehr Glück als Verstand war! Nach den Verbrechen hätte die Welt anders reagieren können…
Und ich weiß wovon ich rede, mein Vater war bei der SS und war bis zu seinem Tod so verblendet das er Stolz auf seine Taten an der Russischen Front bzw auch in einem KZ war! Er hat wie viele Andere mit Stolz die Tötungsbefehle an Juden und Anderen ausgeführt! Und wenn er mir sagte das er gesehen hat wie tgl. tausende von Menschen vergast wurden, dann muss ich leider sagen warum sollte sich ein Mensch sowas ausdenken wenn er selber daran teilgenommen hat?
In einem Besiegten Deutschland war das in der öffentlichen Meinung sicher kein Weg sich „Freunde“ zu machen! Also bitte unterlassen Sie Ihr dummes Geschwätz vom vergrößern der Verbrechen durch Deutsche im 3. Reich, das ist der 60 Millionen Toten dieses Reiches nicht würdig!
Dr. M. Zeitler
Redaktion benachrichtigen
#13   Jubärens   12:25:48 | Montag, 4. Juli 2011
Strafbewehrte Geschichtspolitik.
Es ist frappierend, mit welcher Chuzpe selbst das BVerfGericht den Verfassungsbruch bzgl. eines wesentlichen politischen Grundrechtes wie der Meinungsfreiheit durch ein Sondergesetz rechtfertigt.
Eine ansehnliche Zahl von Historikern und Juristen hat damals 1994 gegen die Neueinführung einer politischen Gesinnungsjustiz protestiert wie Peter Reichel:.
„Indem man bestimmte Behauptungen aus der freien Kommunikation über die Geschichte gesetzlich auszuschließen versucht, fördert man eher eine erneute Tendenz zum Gesinnungsstrafrecht, statt den Meinungsbildungsprozess gerade bei ungefestigten Jugendlichen positiv zu beeinflussen.“
Dies sei für eine liberale Rechtstaatstheorie bedenklich, da Meinungsfreiheit nicht nur ein individuelles, sondern ein kollektives Grundrecht sei]
Im Sommer 2008 äußerten sich zwei ehemalige Verfassungsrichter, Winfried Hassemer und Wolfgang Hoffmann-Riem, skeptisch zur Strafbarkeit der Holocaustleugnung. Die auf § 130 Abs. 3 beruhende Rechtsprechung ist Hoffmann-Riem zufolge nicht geeignet, die Menschenwürde der Opfernachfahren zu schützen. Die streitbare Demokratie solle es unterlassen, „durch Repression Märtyrer zu schaffen“.[9]
Auch der Historiker Eberhard Jäckel beurteilt das Verbot der Holocaustleugnung kritisch, sofern es ein Geschichtsbild gesetzlich festschreibe:
„Hier geht es darum, dass ein bestimmtes Geschichtsbild verboten werden soll, und das scheint mir einer freien Gesellschaft nicht würdig zu sein.“
Redaktion benachrichtigen
#12   r.ruhrgebietler   12:18:38 | Montag, 4. Juli 2011
Dr. M. Zeitler – Wieviele geistig umnachtete tummeln sich hier? z.b. einer namens „Dr. Zeitler“, oder haben sie im fach „Geschichte“ geschlafen? bitte benutzen sie eine der vielen suchmaschinen im internet – +.net haben sie ja auch gefunden… oder ist der „Dr.“ ihre rückstütze, dass sie sich damit prostituieren müssen? ihre Seele kennt nur einen Zustand: den zu oder gegen Gott gewandten – und beide sind unbeirrbar von irdischen Titeln. armselig, einfach nur armselig!
Redaktion benachrichtigen
#11   armes schwein   12:12:35 | Montag, 4. Juli 2011
Einer namens „Dr. Zeitler“ argumentiert hier im Geiste des klassisch gehirnge=
waschenen Zeitgeistes, der bösen, menschenverachtenden Ideologie eines Briten namens Sefton Delmer und diverser US-Amerikaner wie Morgenthau, Houton oder Kaufman im Sinne der „Umerziehung“ der Deutschen: deutsche Verbechen wie die an Juden oder anderen vergößern, Verbrechen am Deutschen Volk zu verschweigen! (Die Meinungsfreiheit, Freiheit von Wissenschaft und Forschung ist damit aufgehoben, weil man ja wegen § 130 StGB nicht diskutieren darf!)
Dabei steht das höherwertige Völkerrecht, das bekanntlich das deutsche Recht
bricht, nämlich Artikel 19 der UN-Charta, dem völlig im Wege, aber „Dr. Zeitler“
weiß natürlich nicht, was im Artikel 19 der UN-Charta steht!
Redaktion benachrichtigen
#10   Alois Bischof   12:11:22 | Montag, 4. Juli 2011
Seit dem 1. Oktober 1990 ist der BRD übrigens das von den West-Alliierten diktierte und von einem Parlamentarischen Rat (unter Carlo Schmidt usw.) geschriebene „Grundgesetz“ abhanden gekommen. Bis heute gibt es keine Verfassung des deutschen Volkes.
Es gab auch niemals eine Abstimmung über die Abtretung der deutschen Ostgebiete (einschl. Deutschböhmens, Deutschmährens, Österreichisch-Schlesiens).
Abstimmungen gab es überhaupt niemals für Südtiroler, Elsässer, Deutschlothringer.
Die BRD agiert, vertritt dabei jedoch keinen deutschen Nationalstaat sondern eher eine fortwährende Fiktion der westlichen Besatzungsmächte.
Deshalb, und nur deshalb (zur Sicherung der Wiedergutmachungszahlen auch nach 70 Jahren noch), werden 2013 die britischen Besatzungstruppen wahrscheinlich von polnischen NATO-Besatzungstruppen abgelöst.
Redaktion benachrichtigen
#9   Jubärens   12:04:59 | Montag, 4. Juli 2011
GertrudeS: andere Meinungen wegsperren!
Das sind die Früchte des Meinungsknebelparagraphen 130:
Der Staat soll andere Meinungen als die herrschenden linksideologischen wegsperren:
„(Bischof Williamson) ist nichts weiter als ein bornierter alter Mann, der längst jeden Bezug zur Realität verloren hat. Vermutlich würde ihm ein halbe Jährchen Knast nicht schaden.“
Vielleicht in Schutzhaft nehmen, GertrudeS, oder in ein Arbeitslager-Gulag, damit er wieder Bezug zur Realität bekäme?
Redaktion benachrichtigen
#8   Alois Bischof   12:02:12 | Montag, 4. Juli 2011
Die Bundesrepublik Deutschland (BRD) führte diese rechtlichen Ergänzungen auf Anordnung des Bundestags erst im Jahre 1994 ein, und nicht bereits 1949. Damals konnte man dem gesamten Volke auch nicht das Recht absprechen eine unabhängige Geschichtsforschung vorzunehmen ohne Siegerjustiz, Finanzknechtschaft, sklaverischen Gehorsam Israel gegenüber usw. Es erschienen durchaus kritische Bücher die auch die Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch (West-)Alliierte thematisierten und quantifizierten.
In der BRD existierte mit der 1949-1952 aktiven „Sozialistischen Reichspartei“ sogar eine der Blockneutralität ergebene offene NSDAP-Nachfolgerin. Die in Niedersachsen und Berchtesgaden auch Stimmen gewinnen konnte.
Es gab in Forschung, Chemie und Geschichtswissenschaft im deutschen Volke noch keine Holocaust-Zivilreligion mit eigener ‘Exkommunikation’ gegen dissidente bzw. staatlich-unabhängige Forscher die eine Revision der behaupteten staatlichen Geschichtsversion verlangten.
Es gab solche Denkverbote auch in Frankreich De Gaulles, immerhin einem (verlogenen) siegreichen Staate des Westens, nicht.
Mit Sicherheit war ab 1948 (Ende der Aushungerung der deutschen Besatzungszonen, Aufgabe des Morgenthau-Plans zur Dezimierung, Anfang der Marshall-Hilfe und Caritas) bis 1965-1968 und der neomarxistischen westlichen Kulturrevolution, und mancherorts bis 1989, klar, daß der Westblock als NATO-Stütze gegen die Sowjets gedacht war. Sonst nichts. Es gab noch keine Gedankentyrannei.
Redaktion benachrichtigen
«   ‹   1   2      »
Weiterlesen:
Bischof Richard WilliamsonSeit dem Konzil ist die Einheit im Glauben weg Bischof Richard WilliamsonBischof Richard Williamson trennt sich von seinem Anwalt Bischof Richard WilliamsonSomit bin ich kein Sedisvakantist Bischof Richard WilliamsonEin Neuseliger einer neuen, verwässerten Kirche Bischof Richard WilliamsonDen römischen Apostaten widerstehen Bischof Richard WilliamsonDie Strafe Gottes ist etwas Gutes Bischof Richard WilliamsonDie Gespräche enden im Frühjahr Bischof Richard WilliamsonDie Mehrheit der Seelen wandert in die Hölle Bischof Richard WilliamsonPäpstliche Begünstigung der Verdammnis unzähliger Seelen Bischof Richard WilliamsonNeuer Anwalt für Heldenbischof Richard Williamson Bischof Richard WilliamsonAuf den Genossen folgt ein Volksgenosse Bischof Richard WilliamsonDer Anwalt legt sein Mandat nieder Bischof Richard WilliamsonDas Zweite Vatikanum bringt Millionen Seelen in tödliche Gefahr Bischof Richard Williamson„Die vergifteten Konzilsdokumente können nicht gerettet werden“ Bischof Richard WilliamsonDer deutsche Maulkorb-Paragraph ist verfassungsfeindlich
RSS Feed  •  News Ticker  •  Kontakt  •  Impressum
© CC-BY-NC-SA 2012 kreuz.net