Der verfassungsfeindliche deutsche Strafrechts-Paragraph 130 dient dazu, die menschenverachtende linke Naziwahn-Ideologie strafrechtlich abzusichern.
(kreuz.net) Heute wird die deutsche Rechtsfarce gegen den britischen Heldenbischof Bischof Richard Williamson
(71) erneut in Szene gesetzt.
Mons. Williamson (70) war im April 2010 wegen angeblicher Volksverhetzung
zu 10.000 Euro Strafe verurteilt worden.
Am heutigen Tag wird über eine Berufung verhandelt.
Daß der
freie Brite von den deutschen Maulkorb-Richtern erneut verurteilt wird, ist so sicher wie die Heil-Rufe
bei den Nürnberger Reichsparteitagen.
Illegal und verfassungsfeindlich
Der Maulkorb-Prozeß wird nach
dem deutschen Strafrechts-Paragraph 130 geführt.
Er ist nach internationalem Rechtsstandard illegal.
In seinen Absätzen (3) und (4) ist er auch in Deutschland verfassungsfeindlich, weil er das Grundrecht
auf Meinungsfreiheit mit Füßen tritt.
Mit diesem Gesetz werden Meinungen mit hohen Strafen belegt,
die Verbrechen der Nationalsozialisten „billigen, leugnen oder verharmlosen“.
Die Freiheit ist wichtiger
als der Naziwahn
Eigentlich ist die Rechtslage im Artikel 19 des deutschen Grundgesetzes eindeutig:
„Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt
werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten“ – heißt es dort.
Am
4. November 2009 stellte das deutschte Verfassungsgericht fest, daß die Einschränkung der Meinungsfreiheit
nur für den Einzelfall der NS-Verbrechen, wie das der Paragraph 130 macht, grundrechtswidrig ist.
Die
Verfassungswächter beteuerten, daß das deutsche Grundgesetz auf die Kraft der freien Auseinandersetzung
als wirksamste Waffe auch gegen die Verbreitung menschenverachtender Ideologien vertraue:
„Dementsprechend
fällt selbst die Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts als radikale Infragestellung der geltenden
Ordnung nicht von vornherein aus dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit heraus.“
Und: „Den damit verbundenen
Gefahren entgegenzutreten, weist die freiheitliche Ordnung des Grundgesetzes primär bürgerschaftlichen
Engagement im freien politischen Diskurs zu.“
Die Geschichtslüge
Doch dann tischt das Verfassungsgericht
eine historische Lüge auf, um das Unrechtsgesetz trotz allem zu rechtfertigen.
Es behauptete, daß das
Grundgesetz im Jahre 1949 als „Gegenentwurf zu dem Totalitarismus des nationalsozialistischen Regimes“
geschaffen worden sei.
Die politische Nachkriegsgeschichte in Westdeutschland sei allein durch die „Erfahrungen
der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft geprägt“ worden.
Die Gefahr kam und kommt
von den Genossen
In Wirklichkeit wurde die Bundesrepublik Deutschland als Bollwerk gegen den aggressiven
Stalinismus aufgebaut.
Am 1. Juli 1948 befahlen die westalliierten Besatzer den elf westdeutschen Ministerpräsidenten,
einen antikommunistischen Staat einzurichten.
Die Sowjet-Kommunisten hatten zu jenem Zeitpunkt die Balkanländer
geschluckt und terrorisierten die Bevölkerung.
Zur Zeit der Beratungen über das Grundgesetz begann
der sowjetische Polit-Verbrecher, Genosse Josef Stalin († 1953), die Blockade gegen Westberlin.
Das Grundgesetz
des neuen deutschen Weststaates war als Bollwerk gegen den kommunistischen Totalitarismus gedacht.
Im
Jahr 1956 wurde die Kommunistische Partei Deutschlands verboten.
Die DDR-Ideologie wird übernommen
Erst die von Moskau gesteuerten Ideologen der 68er begannen, den menschenverachtenden Kommunismus zu verharmlosen.
Gleichzeitig stilisierten sie den längst toten Nationalsozialismus zu einer ständig lauernden Gefahr
hoch.
Naziwahn-Deutschland wurde aus der Taufe gehoben.
Mit dem Historikerstreit in den 80er Jahren
setzten sich die linken Naziwahn-Staatsideologen durch.
Linke Revisionisten leugneten die antikommunistische
Stoßrichtung der westdeutschen Staatsgründung.
Man behauptete neu, daß sich diese gegen den National-Sozialismus
gerichtet habe, obwohl dieser bereits im Jahr 1945 zusammengebrochen war.
Damit übernahm die Bundesrepublik
die antifaschistische Gründungs-Ideologie der DDR.
Erst im Jahr 1994 wurde der Paragraph 130 durch die
verfassungsfeindlichen Absätze (3) und (4) ergänzt, um die Naziwahn-Staatsideologie der linken Blockparteien
strafrechtlich abzusichern.
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107 Lesermeinungen
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Es ist schon interessant, dass auf kreuz.net so intensiv und vehement die derzeitige Regierung als Linke zu ehren, aber Nazideutschland gern entschuldet wird. Mir sagt das nur, dass hier vorgebliche Katholiken und faschistoide Träumer sich verbinden und die Schuld dieser Sackgasse wo anders suchen. Williamson ist kein Christ, vielleicht ein Katholik, aber was für einer.
#106 Überlebender 16:13:49 | Montag, 11. Juli 2011
@r.ruhrgebietler Sicher fühlen Sie sich belästigt, weil Sie eben keine Gegenargumente vorbringen können.
Die Maß Bier zeigt aber, daß selbst bei der längsten Tötungszeit von 20 Minuten in seltenen Fällen
die Gaskammer immer noch rund 580°C oder bei genauerer Berechnung gemäß de.metapedia.org/…/Gaskammertemperatur
860°C warm gewesen sein muß. . Ihr ganzer NS-Hass fußt jedoch darauf, daß Sie bisher glaubten, die
Nazis hätten 6 Millionen Juden bei vielleicht 30°C Gaskammertemperatur mit Zyklon B ermordet. Dies ist
aber Maß-Bier-bewiesenermaßen vollkommen unmöglich. . Ihr vorgeschlagenes „Experiment“ mit den Schweinen
scheitert bereits daran, daß Schweine nicht wie Juden hochtemperaturbeständig sind. Sie würden alleine
durch die Temperatur elendig krepieren bzw. man könnte sie nicht einmal in die Gaskammer hineintreiben.
Wenn, dann müßten Sie das schon mit Juden im Original durchführen. Und dann müssen sie nur noch etwas
Zyklon B dazugeben und sie werden sehen, daß die Juden dann sehr schnell sterben. Aber da Sie keine Juden
töten wollen, dürfen sie kein Zyklon B dazugeben. Das wäre Mord. . Ihr „Experiment“ scheitert also
bereits an der Durchführbarkeit. Bestenfalls können Sie ausprobieren, wie gut Juden in einer 860°C
warmen Gaskammer noch singen oder summen können. . Ihr Experimentiervorschlag ist also im Gegensatz zu
dem Experimentiervorschlag mit der Maß Bier einfach nur ein Quatschvorschlag, undurchdacht!
Überlebender – belästigen sie mich nicht mehr mit ihren ansichten und ihrem Nazi-verherrlichenden ansichten.
die von ihnen gemachten angaben wollen „wir“ nicht nachbauen! ihre temperaturangaben sind in nazi-deutschland
nicht erreicht worden. und nur weil sie zu viel bier trinken (Bierversuch?) muss sich niemand ihren thesen
anschliessen! alternativ könnte jemand an sie mit der herausforderung herantreten „uns ihre Angaben unter
Gestellung der zum bau auf basis der materialverfügbarkeit in nazi-deutschland 1938-1945!“ statt menschen
nehmen wir schweine, was ungefähr passen könnte (ohne den getöteten in nazi-deutschland nahe treten
zu wollen!) !!!jeder getötete Mensch ist einer zu viel, heute insbesondere der Babycaust!!!
#104 Überlebender 09:34:02 | Sonntag, 10. Juli 2011
@r.ruhrgebietler Ihre US-Hinrichtungsgaskammer ist nicht mit einer Nazi-Gaskammer zu vergleichen, weil
„Ihre“ Gaskammer bei normaler Raumtemperatur betrieben wurde und eben nicht bei 3700°C (Bierversuch)
wie die Nazi-Gaskammer entsprechend der Rudolf Höß Aussage! Daher wurden in „Ihrer“ Gaskammern keine
Tötungszeiten von unter 6 Minuten erzielt während in der Nazi-Supergaskammer bei 3700°C Tötungszeiten
von 3 Minuten erlaubte bei 11000°C sogar nur 1 Minute erreicht wurden. Mit der Blausäuremenge hat das
gar nichts zu tun, weil die in der Temperaturgleichung gar nicht auftritt. . Die Aussage: „1 Minute nach
Zyklon B Einbringung waren die Juden tot“ bedingt bereits die 11000°C Gaskammertemperatur. Leichen konnten
leider nicht obduziert werden, weil die bereits verdampft waren. Aber anhand der Hößaussage weiß man
eben, daß 6 kg Zyklon B nötig waren. Je nach Wetter. . Außerdem war das HCN Gas bereits auf rund 60
ppm verdünnt, wenn es ins Freie gelangte! Weil die 6 kg HCN mit 100000 kg verdampften Juden bereits verdünnt
war. Es bestand daher für die Umgebung überhaupt keine Gefahr. . Der Versuch der Revisionisten, die
Opferzahlen wegen irgendwelcher Ofenkapazitäten herunterrechnen zu wollen, ist lächerlich und macht
den Holocaust nicht ungeschehen. Man darf durchaus davon augehen, daß die Holocaustopferanzahl nur davon
abhängt, wie schnell man die Juden in die weißglühenden Gaskammer hineingehen lassen konnte. Und wie
schnell die Züge die Juden in Auschwitz anliefern konnten.
Überlebender und beim einsatz von blausäure bleiben am und im Gemäuer immer Rückstände. jahrzehntelang.
habe mal eine kirche gesehen in der mit blausäure gg. ungeziefer vom kammerjäger gearbeitet wurde…
blaue spuren … und jetzt das beste: alle hatten panische angst, dass die blausäure an die luft gelangen
würde. übrigens auch eine angst, die dei us-todesstrafen durch vergasen haben. dort sitzt das zuschauenden
Gericht dabei, wenn einer vergast wird. Überlebender – sie spinnen sich hier einen zurecht. bei den mengen
blausäure die sie angeben wären alle tier im umkreis verreckt. und je nach windrichtung auch die bevölkerung
in den umliegenden ortschaften – zumindest die menschen des lagers(besatzer wie opfer) Überlebender –
bauen sie doch für die us-strafvollzug die gaskammern (in ermangelung von nazi-brutstädten) und testen
sie in einem selbstversuch ihre aufzeichnungen. *grundgütiger, was ekelt mich der braune dreck an!*
#102 Überlebender 20:08:09 | Mittwoch, 6. Juli 2011
Man kann nun leicht die Blausäuremenge ermitteln, welche innerhalb einer bestimmten Zeit verdampft war,
wenn man eine bestimmte Gaskammertemperatur annimmt. Bei Tgaskammer=31°C und 3 Minuten und 6 kg Zyklon
B = 6000g sind das (35°C-26°C) * 3min/11086°Kmin * 6000 gHCN = 14,6 g HCN. . Dies reicht also niemals
aus, 2000 Juden töten zu können. Weil mindestens 120 g HCN *in* 2000 Juden deponiert tödlich sein könnten.
Aber um diese Menge zu verdampfen ist bereits eine Gaskammertemperatur von 120g/14.6g*(35°C-26°C)+26°C =
100°C erforderlich. . Allerdings wäre dies nur dann richtig, wenn die 2000 Juden diese verdampfte Gasmenge
auch vollständig in den 3 Minuten aus der Gaskammerluft aufgenommen haben. Das ist aber unmöglich. Das
bedeutet, die Gaskammertemperatur muß so hoch gewesen sein, daß die Juden beim Einatmen von rund 100m³
Gaskammerluft in diesen 3 Minuten auch 120g HCN mit eingeatmet haben. Das freie Luftvolumen in der Gaskammer
beträgt bei 2000 Juden a 60 kg und 506m³ Leervolumen 386m³. Demnach müßten mindestens 120gHCN/100m³
*386m³ + 120g =583g HCN in diesen 3 Minuten freigesetzt worden sein. Und dafür wäre eine Gaskammertemperatur
von bereits 583g/14.6g*(35°C-26°C)+26°C =385°C erforderlich. . Die richtige Schlußfolgerung aus diesem
Experiment ist daher, weil schließlich tatsächlich Millionen Juden in der Gaskammer umgekommen sind,
daß die Temperatur in der Gaskammer eben rund 3700°C betragen haben muß, damit auch 6000g HCN innerhalb
der Tötungszeit verdampfen konnten.
Überlebender da trinkens ihre maß und lassen uns endlich mit ihrem geleier in frieden! hier ist nicht
das nazi-test-center für ihre sympatisanten experimente!
#100 Überlebender 16:02:25 | Mittwoch, 6. Juli 2011
Mit einer Maß Bier kann die Gaskammertemperatur ungefähr ermittelt werden. Dabei wird die in einer Maß
Zyklon B zur Verdampfung der darin enthaltenen Blausäure benötigte Wäremenergie (JouleHCNverdampf)
mit der Wärmekapazität (JouleMaßBier/K) einer Maß Bier samt Glas als Vergleichsgrundlage herangezogen.
Der Vergleich ergibt, daß der Verdampfungswärme der Blausäure eine Temperaturerhöhung der Maß Bier
um ca 55°K entspricht. Die geometrischen Verhältnisse von Oberfläche zu Volimen einer Maß Bier entsprechen
mit ausreichender Genauigkeit den Verhältnissen bei dem Zyklon-Behälter des Herrn Kula, welcher mit
Zyklon gefüllt in die Gaskammer hinabgesenkt wurde. . Wenn sich die Maß Bier um 1°K erwärmt hat, wäre
demnach 1/55 der in einer Maß Zyklon enthaltenen Blausäure bereits verdampft. . Bei einem soeben durchgeführten
Experiment mit Wasser und einer Maß hat bei einer Anfangstemperaturdifferenz von 25,6°C-14.9°C = 11.5°K
sich das Wasser in 7 Minuten um 0,4°K erwärmt. Damit ergibt sich eine Versuchskonstante von 55°K *
11,5°K/0,4°K * 7min = 11086°Kmin . Teilt man diese gemessene Versuchskonstante durch die Verdampfungszeit
bzw. Tötungszeit, erhält man die Übertemperatur gegenüber der Blausäuresiedetemperatur von 26°C.
Gaskammertemperatur ist dann 26°C + 11086°Kmin / Tötungszeit . Oder Bestimmung, wieviel der Blausäure
nach welcher Zeit bei welcher Gaskammertemperatur verdampft ist: Anteil= (Tgaskammer-26°C) * Zeit/11086°Kmin
. Damit ist alles bekannt.
Diamant „Ist denn jetzt § 130 (3) des deutschen Strafgesetzbuches gemäss Bundesverfassungsgericht grundgesetzwidrig
oder nicht? Wenn ja, wieso wird Bischof Williamson von diesem Anklagepunkt nicht freigesprochen? Am 17.
11. 2009 verkündete das BVerfGericht: Der § 130 ist grundrechtswidrig und zugleich grundgesetzkonform:
„Grundsätzlich sind Eingriffe in die Meinungsfreiheit nur zulässig auf der Basis eines allgemeinen Gesetzes
gemäß Art. 5 Abs. 2 Alternative 1 GG. Ein meinungsbeschränkendes Gesetz ist unzulässiges Sonderrecht,
wenn es nicht hinreichend offen gefasst ist und sich von vornherein nur gegen bestimmte Überzeugungen,
Haltungen oder Ideologien richtet. Zwar ist die Vorschrift des § 130 Abs. 4 StGB kein allgemeines Gesetz
im Sinne des Art. 5 Abs. 2 Alternative 1 GG, weil sie nicht dem Schutz von Gewalt- und Willküropfern
allgemein dient und bewusst nicht auf die Billigung, Verherrlichung und Rechtfertigung der Gewalt und
Willkürherrschaft totalitärer Regime insgesamt abstellt, sondern auf positive Äußerungen allein in
Bezug auf den Nationalsozialismus begrenzt ist. § 130 Abs. 4 StGB ist aber auch als nichtallgemeines
Gesetz ausnahmsweise mit Art. 5 Abs. 1 und 2 GG vereinbar. Angesichts des Unrechts der nationalsozialistischen
Herrschaft ist Art. 5 Abs. 1 und 2 GG für Bestimmungen, die der propagandistischen Gutheißung der historischen
nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft Grenzen setzen, eine Ausnahme vom Verbot des Sonderrechts
immanent.“
Überlebender ich werde das gefühl nicht los, dass sie ihre persönliche geschichtsschreibung betreiben.
ist ihnen unbenommen – ich halte das für wenig seriös. aber in der schaumigen neige ihres hofengetränkes
könnte ja unvermutet auch wahrheit liegen. wohl bekommt’s, ist ‘n heisser tag (so jedenfalls, wenn ich
mir per google das wetter in unzuchtsdeutschland anschaue)
#97 Überlebender 18:17:26 | Dienstag, 5. Juli 2011
@r.ruhrgebietler Sie wollen die „Brennkammern“ besichtig haben? Was Sie gesehen haben, hat mit Brennkammern
nichts zu tun gehabt.Sie haben irgendwelche Nachbauten besichtigt, welche mit einem Massenmord garantiert
nichts zu tun hatten.Die einzigen Brennkammern, welche korrekt waren, waren die von Theresienstadt. Das
war ein echtes Krematorium. Ich sprach auch nicht von „Gedankenexperimenten“ sondern von einem Experiment
ausführbar mit einer Maß Bier. Da muß nicht ich überzeugen sondern die Maß Bier wird hoffentlich
so ausreichend unbestechlich sein, daß Sie ihr „glauben“ können! Die Maß Bier sagt dabei zweifelsfrei,
ein Holocaust in einer auf 35°C beheizten Gaskammer kann niemals stattgefunden haben. Aber oberhalb von
1000°C war der Gaskammerholocaust mit Zyklon B natürlich möglich. Und die absolute Spurenlosigkeit
beweist eben, daß es nur so gegangen sein kann. Unabhängig davon wären Ihre Brennkammern gar nicht
in der Lage gewesen, die ganzen Leichen bei üblichen Temperaturen verbrennen zu können und dies noch
dazu spurenlos! Gleiches gilt für die behaupteten wahrhaft lächerlichen Gruben. Das entspricht niemals
industriellem Massenmord! Da würde ich mich als Deutscher wegen solch depperter Vorfahren schämen. Wir
haben langreichweitige Raketen gebaut, mit Flugsteuerung. Wir konnten der Welt etwas zeigen. Leider haben
unsere Ahnen die Höchsttemperaturgaskammern ebenfalls spurlos vernichtet, sodaß nichts von diesen Wundermaterialien
übrig geblieben ist. Kein einziges Körnchen
Ist denn jetzt § 130 (3) des deutschen Strafgesetzbuches gemäss Bundesverfassungsgericht grundgesetzwidrig oder nicht? Wenn ja, wieso wird Bischof Williamson von diesem Anklagepunkt nicht freigesprochen?
Überlebender sie dürfen gerne ihre meinung haben – mich überzeugen sie nicht. da ich die brennkammern
selber in augenschein nehmen konnte, kann ich ihre gedankenexperimente nicht unterstützen. fest steht:
es ist in nazi-deutschland ungeheueres unrecht geschehen. jede getötete Seele ist eine Seele zuviel gewesen.
dies bezieht sich insbesondere, und inverlängerung!, auf den heutigen Babycaust!
#94 Überlebender 16:04:01 | Dienstag, 5. Juli 2011
@ r.ruhrgebietler „…durch häufiges wiederholen wird ihr irrtum nicht zur wahrheit. in Auschwitz war
wohl keine dieser technologien verfügbar.“ . Die „10000°C“ Gaskammertemperatur sind ein logisches Resultat
der Zeugenaussagen, berechenbar und im Experiment überprüfbar. Wenn ein Zeuge behauptet, er habe im
einen Korb 5 und im anderen 7 und im dritten Korb 6 Äpfel gehabt, darf daraus geschlossen werden, daß
er im Besitz von 18 Äpfeln war. Auch wenn er diese 18 Äpfel explizit niemals behauptet hat! . Nicht
anders verhält es sich bei der Gaskammertemperatur. Nur haben wir es da mit Zyklon B Granulat, einem
Kochtopf mit bestimmten Abmessungen und einer Tötungszeit zu tun. Der Rest ist dann bereits berechenbar
oder im Experiment überprüfbar. . Und so oft auch immer Sie das Experiment wiederholen, wird immer wieder
die „richtige“ Gaskammertemperatur herauskommen. Die Natur irrt sich nämlich nicht. . Hier das Experiment
mit originalem Holocaustbier: cryptojew.com/…er-und-der-holocaust Und hier eine etwas andere Berechnung,
welche ähnliche Ergebnisse zeigt: de.metapedia.org/…/Gaskammertemperatur . Sehen Sie mal in Ihr Postfach,
rechts oben!
Christushasser? Öha, Sie hängen ja ganz schön weit aus dem Fenster, Thomasius! Irgendwie konnte ich
mir gerade das Lachen nicht verkneifen, nach fünfunddreißig Jahren als Geistlicher ein Christushasser,
eine Logik, welche vollkommen einleuchtet *lol* Ziehen Sie hier nicht eher wieder eine der beliebten Keulen
aus der Tasche wie z.B. „braun“, „Nazi“, „Antisemit“ usw.? Alles alte Hüte, hier altbewährt und langweilen
irgendwie auf Dauer. Tatsache aber ist und bleibt, bei Meinungs- und Redefreiheit handelt es sich um eine
Einbahnstraße. Wehe dem, welcher in der „falschen“ Richtung unterwegs ist.
Überlebender „Mit der 10000°C Gaskammertemperaturtechnik stellte das aber kein Kapazitätsproblem für
unsere Ahnen dar“ durch häufiges wiederholen wird ihr irrtum nicht zur wahrheit. in Auschwitz war wohl
keine dieser technologien verfügbar.
Winona, Sie haben berichtet, dass dem Witzbold das Erscheinen vor dem Gericht untersagt worden ist. Ich
habe den Grund dafür angegeben. Sie scheinen für Christushasser ein faible zu haben.
Thomasius, mit der ersten Zeile meines Beitrags habe ich Jenenser I. zitiert. Leider existiert die Kursivschreibefunktion
nicht mehr, daher war dies vielleicht nicht richtig erkenntlich. >Williamson ist eine Schande für die
katholische Kirche.< Unsinn! Das übliche Blablablubb, welches Sie heute in sämtlichen Schmierblättern
nachlesen können. Es bräuchte noch viel mehr Priester und Bischöfe eines Formates dieses Bischofs.
Was bekommt man im Konzilsverein zu Gesicht? Den notorischen nach dem Munde-Schnatterer „Bischof“ Müller?
Umfaller wie Kardinal Meisner? DIESE Leute und noch einige mehr können Sie getrost als Schande für die
RKK bezeichnen!
@Jenenser I. „Nur blöd, dass fast alle Helden den Schwanz einziehen, wenn es gefährlich wird. Warum
ist euer „Heldenbischof“ nicht zur Verhandlung gekommen? Sowas ist feige!“ Eine Frage meinerseits, Jenenser
I., leben Sie auf dem Mond oder grölen Sie jede drittklassige Sch***hausparole der „politischen Korrektheit“
halber nach? Bischof Williamson wurde das persönliche Erscheinen vor Gericht seitens der Oberen der Piusbruderschaft
UNTERSAGT! Die peinliche Verleumdung „feige“ können Sie sich somit auf den Allerwertesten nageln!
Hallo, Atzen, . das ist eine Spitzenidee! . Sicher wird der Rabbi Schorschi einverstanden sein! . Und
der El? Bei dem alles in Ordnung? Man macht sich ja Sorgen, ob es den Ultras noch gut geht… . Gruezi
woll!
Hallo Evelynn, ich plane demnächst einen Brief an Rabbi Gregor Heller zu schreiben! Vielleicht gibt es
die Leserzeitung bis dahin wieder, dann werde ich ihn (mit seiner Zustimmung natürlich) hier veröffentlichen.
Es gab keine Hexenverbrennungen (wäre ja viel zu heiß gewesen), keine Judenermordungen (die wurden ja
nur auf Erholung geschickt), keine Geld-, Gold- und Ländereien-Räubereien (was hätte die Kirche mit
dem Zaster anfangen sollen, keine Sklavenhaltung (für die Reinsten der gutaltGläubigen zu unrein!),
keine Vertuschungen (bis die zittrigen Hände die Berichte gelesen haben, war einfach die Presse schneller),
keine Gründe zur Entschuldigung (denn man bedenke, was die Kirche tut ist immer gut!), keine vergrabenen
Klosterbabys (die wurden von Freimaurer nur untergeschoben), keine Kreuzzugstoten (die sind alle selbst
in die Lanzen und Schwerter geritten und ins Feuer gesprungen), keine Bücherverbote (das wurde einfach
alles zu viel), keine zölibatsfreie Zeit (denn auch wenn es verheiratete Bischöfe und Priester gab,
wie es Paulus einst schrieb, und auch wenn die Ostkirchen-Priester heiraten dürfen, eigentlich ist seit
der Schöpfung Zölibatspflicht für Priester), keine Waffensegnungen (zumindest keine schwulen Federboa-Waffen!)
und so weiter und so fort… Die Kirche ist einfach subbaguud! und felafrei! Und der Handschuh-Bischof
Williamson hat seine Handschuhe schon lange in Unschuld gewaschen! Doppelte Tagessätze? Wovon soll er
die denn bezahlen?
Andenkensbeschmutzung als nebulöse Tribunalisierungsabsicht statt unabhängige Justiz: Blackmore „Mit
solchen Sätzen wie die aus dem Interview beschmutzt Williamson das Andenken an Million ermordeter Menschen.“
Die angebliche Beschmutzung des Andenkens an Millionen ermordeter Juden’ ist aber nicht der strafrechtliche
Inhalt des § 6 des Völkerstrafrechts bzw. des Artikels 130 (3). Man sieht an diesen nebulösen und strafrechtlich
nicht genau bestimmbaren Hilfsformulierungen von der Andenkensbeschmutzung, das der Prozess gegen Bischof
Williamson nicht aus unabhängigem Rechtsempfinden betrieben wird, sondern dass ein politischer Wille
dahinter steht, die Piusbruderschaft und indirekt auch den Papst politisch zu desavouieren. Das Andenken
der Opfer zu beschmutzen könnte in dieser allgemeinen Formulierung auch von den Nazis gebraucht worden
sein, wenn sie z. B. gegenüber dem Antikriegsfilm „Im Westen nichts Neues“ an die Soldatenopfer im 1.
Weltkrieg dachten.
@ Blackmore „Mit solchen Sätzen…beschmutzt Williamson das Andenken an Million ermordeter Menschen.
Sogar zwischen 37 und 92 Millionen Auschwitz-Opfer! de.altermedia.info/…-08-02-10_40120.html Mit der
10000°C Gaskammertemperaturtechnik stellte das aber kein Kapazitätsproblem für unsere Ahnen dar: de.metapedia.org/…/Gaskammertemperatur
Nun, der „Bischof“ Williamson hat doch schon in den 80ern in Kanada gesagt, daß der Holocaust eine Erfindung
der Juden sei, damit sie damit die Anerkennung des Staates Israel erpressen könnten… Mit solchen Sätzen –
und dazu gehören auch die aus dem Interview – beschmutzt Williamson das Andenken an Million ermordeter
Menschen.
Thomasius: Wenn man sich den Wortlauf des § 130 (3) genauer anschaut, wird die Anklage gegen Bischof
Williamson noch absurder. Die Strafbedingung lautet ja nicht nur, dass man „eine unter der Herrschaft
des Nationalsozialismus begangene Verbrechens-Handlung (…) leugnet oder relativiert, sondern dass zusätzlich
diese Relativierung „in einer Weise geschieht, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören“.
In diesem Fall: Der Brite Bischof Williamson gab dem schwedischen Fernsehn ein Interview, in dem er unter
anderem seine beiden inkrimierten Sätze mit der Bemerkung einleitete: „Ich glaube…“ Und diese beiden
Sätze im schwedischen Fernsehn sollen geeignet sein, den öffentlichen Frieden in Deutschland zu stören?
Deutsche Absurdistan- oder Naziwahn-Justiz – ja, wirklich!
Diamant § 130 (3) StGB lautet: Mit Freiheitsstrafe … wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des
Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafrechts begangenen Art in einer
Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt,
leugnet oder verharmlost. § 6 Abs. 1 lautet: (1) Wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse
oder ethnische Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören, 1. ein Mitglied der Gruppe tötet,
2. einem Mitglied der Gruppe schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226
des Strafgesetzbuches bezeichneten Art, zufügt, 3. die Gruppe unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet
sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen, 4. Maßregeln verhängt, die
Geburten innerhalb der Gruppe verhindern sollen, 5. ein Kind der Gruppe gewaltsam in eine andere Gruppe
überführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.(2) In minder schweren Fällen des Absatzes
1 Nr. 2 bis 5 ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
In Deutschland gibt es de facto und auch de jure weder Meinungs- noch Pressefreiheit. Da braucht man nicht gerade beim Holocaust damit anfangen wollen. Natürlich ist der 130 StGB falsch und als kodifizierte Gesinnungsjustiz auch problematisch. Doch hat es den Holocaust gegeben, das steht ernsthaft außer Frage und ist ausreichend bezeugt. Trotzdem ist der öffentliche Showdown gegen Bischof Williamson nicht ganz verständlich und hat etwas von der üblichen Demokratenhetze. Der Mann hat ja nur zahlenmäßige und ausführungsbezogene Zweifel. Das muß man juristisch nicht so hoch hängen. Und da zeigt sich dann eben auch, daß die Sache politisch ist und die Justiz sich einmal mehr als Handlanger der Politik entlarvt. Einem britischen Staatsbürger sollte man auch entschuldigend zubilligen, ohnehin fragwürdige deutsche Papiergesetze die britischen Rechtsverständnis diametral gegenüberstehen, nicht mit wehender Fahne antizipieren zu müssen. Und nicht zuletzt sollte man das Unfugreden ohnehin immer sich selbst richten lassen. Und da verstehe ich auch die Piusbruderschaft nicht: Ihr Bischof ist selbst viel zu politisch und setzt Prioritäten offensichtlich nicht richtig. Da muß man unter Brüdern schon einmal ein deutliches Wort reden und auch Konsequenzen ziehen und diese auch öffentlich kommunizieren. Das hat nichts mit einem Kotau zu tun, sondern sollte ein klares Bekenntnis zu bischöflichen Pflichten und christlich-katholischen Prioritäten sein, die man auch bei Williamson anmahnt.
Diamant. Es geht bei dem Williamson doch „nur“ um Hetze gegen das „Weltjudentum“. Jeder Laie kann jede
geschichtliche Begebenheit „bestreiten“. Das ist für jedem Blödmann nichts ungewöhnliches. Nur hat
dieser Blödmann als „Bischof“ der sogenannten katholischen Kirche (Pius -Sekte) diese Behauptung aufgestellt
und damit die katholische Kirche insgesamt diskreditiert. www.derwesten.de/…ht-aus-id241458.html Er
hat gegen die Juden gegeifert und jetzt wundert man sich, dass dieses Gegeifere als Volksverhetzung gewertet
wird.
Gratulation – richtig erkannt „…Erst die von Moskau gesteuerten Ideologen der 68er begannen, den menschenverachtenden
Kommunismus zu verharmlosen. Gleichzeitig stilisierten sie den längst toten Nationalsozialismus zu einer
ständig lauernden Gefahr hoch. Naziwahn-Deutschland wurde aus der Taufe gehoben. Mit dem Historikerstreit
in den 80er Jahren setzten sich die linken Naziwahn-Staatsideologen durch. Linke Revisionisten leugneten
die antikommunistische Stoßrichtung der westdeutschen Staatsgründung…“ Ziel ist durch die EU das zu
kreieren was mit der Sowjetunion gescheitert ist. Die Parallelen sind höchst erschreckend www.youtube.com/watch?v=bM2Ql3wOGcU
Wir werden Zeugen wie sich erfüllt was die Gottesmutter ankündigt Russland wird seine Irrtümer in die
Welt tragen wenn man sich nicht bekehrt.
Selbst ein strafrechtlich Angeklagter kommt ungeschoren davon, wenn er bezüglich der ihm vorgeworfenen
Tat nicht die Wahrheit sagt und das später rauskommen sollte. . Wenn in einem historischen Buch „X“ steht
und jemand behauptet öffentlich „Y“, so fällt es schwer, das zu vom Strafrecht zu schützende Rechtsgut
zu erkennen.
Deutsch-Absurdistan: Die Internetplattform DerWesten meldet: „ Der ehemalige Bischof der Piusbruderschaft,
Richard Williamson, ist nicht vor Gericht erschienen. „ An der folgenden Falschmeldung kann man die Absurdität
des politischen §130-Tribunals erkennen: Der 71-jährige Brite hatte in einem Fernsehinterview mit dem
schwedischen TV auf russischem Boden geleugnet, dass der bekannte Völkermörder und Kriegsverbrecher
Josef Stalin und seine KP-Schergen mehr als 10 Millionen Menschen umgebracht habe. Der Brite sagte im
Fernsehn wörtlich: „Ich glaube nicht, dass Stalin 500 Gulag-Arbeits- und Todeslager eingerichtet hat –
es waren vielleicht 50 bis 100.“ „Außerdem glauben ich nicht, dass Stalin 10 Millionen Russen und Polen
etc. umgebracht hat, es waren vielleicht 500 bis 600.000 Opfer von Stalin. Für diese Glaubensaussagen
eines geschichtswissenschaftlichen Laien ist der Bischof von einem russischen Gericht zu 10.000 Rubel
Strafe verurteilt worden, weil dessen Tatsachenbehauptung nicht der staatliche festgestellten Zahl von
Stalinopfern entspricht.
Wenn ich mich öffentlich äussere: „Gaius Iulius Caesar war der erste König der Franken“, werde ich auch nicht gebüsst oder ins Gefängnis geworfen. Das dünkt mich so eigenartig! Das soll selbstverständlich nicht die effektive Volksverhetzung rechtfertigen. Aber aus welchem Grund ist die „blosse“ öffentliche Geschichtslüge strafbar? Ich verstehe das nicht.
Die Frage mag noch erlaubt sein, Diamant, aber … „Die Frage sei erlaubt, ob es überhaupt angeht, dass
über GESCHICHTE zu Gericht gesessen wird. Das mutet schon ein wenig seltsam an.“ Die Frage mag noch erlaubt
sein, dass staatliche Tribunale per Gerichtsurteil festlegen, welche historischen Tatsachenbehauptungen
noch erlaubt sind und welche mit Gefängnis-Beugehaft ausgetrieben werden. aBer die These, dass die BRD
mit solchen Schauprozessen eine partielle grundgesetzwidrige Meinungsdiktatur betreibt, wird schon eine
wüste Beschimpfungskanonade der staatlichen Anhänger dieser Meinungsdiktatur hervorrufen. Wenn aber
jemand – Deutscher oder Ausländer – öffentlich eine von der staatlichen Behörde stark abweichende Tatsachenbehauptung
aufstellt, dann wird er die ganze Härte dieses freiheitlich-diktatorischen Antifaschistenstaates zu spüren
bekommen
Konnte der Höldenbischof denn nun die Richter überzeugen? Respektive sein neuer Anwalt? Oder waren schwule
Freimaurerrichter beauftragt? Wurden die Zahlen des Klingelbeutels, von denen er laut kreuz.net lebt nach
unten korrigiert?
kammerjäger fährt große Meinungsgeschütze auf: Das öffentliche Bekenntnis zu Dummheit und Unverständnis,
zu Unwissenheit und/oder bewusster falscher Aussagen, zu Fehlbildung und Unwissenheit bei gleichzeitigem
Beharren auf den „Wahrheitsanspruch“ ist MUTIG! Jedenfalls ist es nicht mutig, Bischof Williamson bewusst
falsche Aussagen = Lüge zu unterstellen. Es zeugt auch nicht von politisch-logischem Niveau, wenn Sie
‘Bekenntnis zu dummen und unverständlichen Aussagen’ – was Sie wohl meinten – nicht von dem von Ihnen
behaupteten „öffentliche Bekenntnis zu Dummheit und Unverständnis“ unterscheiden können.
Der „Heldenbischof“ Williamson kämpft mit seiner Leugnung des Holocaust gegen das „Weltjudentum“. Deswegen
interessieren ihn Fakten kaum schon gar nicht die Zahlen, die von Timothy Snyder ist seinem Buch Bloodlands
genannt werden. Planmäßig verhungerte oder erschossene Juden sind halt nicht vergast worden. Interessant
ist , dass ein planmäßiger Lügner hier offenbar verehrt wird. Von den zehn Geboten hat dieser Herr
offensichtlich noch nie etwas gehört.
Es kann nicht sein was nicht sein darf. Könnte es sein? aber es darf nicht sein, somit ist das sein von
darf nicht sein beeinflusst. Die Klarstellung von sein und nicht sein ist den Möglichkeiten angepasst
und somit nicht verwendungsfähig für das sein. Die Moral von der Geschichte – des Kaisers neue Kleider.„Nero“R.Regimekritiker
@Jubärens: Der Aufstand hatte nicht bzw. wenig mit Kommunisten zutun. Es war ein Arbeiteraufstand. Man
könnte ihn mit einem Arbeitskampf vergleichen. Anhebung der Normen bei gleichen Bedingungen. Da sind
sicherlich auch SEDler auf die Staße gegangen. Da hätte selbst ein Ulbricht drauf kommen können, dass
da die Angestellten (=das arbeitende Volk) ausrasstet. Nebenbei kann man ja auch ein bissel Demokratie
fordern.
Jenenser I. hat Recht: „Ich würde mal hier gerne was über den Panzerexport unserer Bundesregierung lesen.
Die können dann auf Demonstranten schießen. Ich habe so das gefühl, dass bei einigen der 17. Juni mit
nichts verbunden ist.“ Da haben Sie völlig Recht: Der Volksaufstand in der sowjetischen DDR am 17. Juni
1953 richtete sich gegen die Kommunisten Und das kann nach heute herrschender Meinungsdiktatur nicht sein,
denn auch damals kurz nach der deutsch-deutschen Staatsgründung soll ja im Westen wie im Osten Deutschlands
der verblichene Nationalsozialismus der Hauptfeind des Deutschen Volkes gewesen sein.
Wenn jubärens schreibt: „In dem Sinne ist auch Mons. Williamson ein mutiger Bischof, indem er es wagt,
gegenüber dem strafbewehrten deutsch-staatlichen Meinungsdiktat über bestimmte historische Umstände
eine abweichende Meinung öffentlich zu äußern“, dann stellt er sich auf die gleiche Stufe wie der Märtyrerbischof.
Das öffentliche Bekenntnis zu Dummheit und Unverständnis, zu Unwissenheit und/oder bewusster falscher
Aussagen, zu Fehlbildung und Unwissenheit bei gleichzeitigem Beharren auf den „Wahrheitsanspruch“ ist
MUTIG! Sind auch 90% der Schreiberlinge hier! Mutig! Mutig!
@Jubärens: Was soll das dumme Beleidigen? Ich habe nur behauptet, dass Hitler FÜR DIE NAZIS (nicht geschrien!)
ein Held war/ist. Ich hab weder Sie, katholiken und Piustypen gemeint! Nun, wenn ein Massenmörder 4-6
Millionen Christen umbringt und 60 Jahre später stellt sich jemand hin und meint es wären nur 100 000 –
200 000 gewesen obwohl es klar ist, dass mindesten 4 Millionen drauf gingen, wäre das wohl unter freier
Meinungsäußerung ok, oder wie? Aber nein, wenn Sie das hier wieder lesen kommt nur wieder „dummer Typ“,
„doofer Ossi“, „gottloser Atheist“ und eine Ablenkung vom Thema. Soviel zu Ihrem verlangen zur freien
Meinungsäußerung.
Ein Exzentriker sei Bischof Richard Williamson; einer, der ein „nachhaltiges Problem mit der Realitätserkennung“ habe und in „schöner Regelmäßigkeit alle zwei Jahre an den Weltuntergang glaubt“. So sprach am Montag in Regensburg Maximilian Krah, der Rechtsvertreter der deutschen Pius-Sektion, über Williamson, einen der eigenen Gemeinschaft. Und fasste schließlich zusammen: „Bunter Vogel, das trifft’s, glaub ich.“
Jenenser I. plappert nach der herrschenden Antifa-Staatsdoktrin – voll daneben: „Heldenbischof“ – Adolf
Hitler war für die Nazis auch ein Held. Nur blöd, dass fast alle Helden den Schwanz einziehen, wenn
es gefährlich wird. Warum ist euer „Heldenbischof“ nicht zur Verhandlung gekommen?“ Hitler als Diktator
war in seiner eignen Parteidiktatur niemals ein Held, weil er in seiner von ihm selbst beherrschten Meinungsdiktatur
allein bestimmte und nichts zu befürchten hatte. Helden waren damals tausende von kath. Pfarrern, die
offen oder versteckt gegen die ideologischen Nazityrannei predigten – z. B. „Wir Katholiken folgen nur
Christus unserem König und Führer…“. Mehr als 10.000 Pfarrer und Patres sind damals von den Nazi-Behörden
drangsaliert worden bis hin zu KZ-Strafen. Ein Heldenbischof war auch der Oberhirte von Stuttgart, der
sich weigerte, der Zwangsvereinigung mit Österreich zuzustimmen und dafür verfolgt wurde. Mons. Graf
von Galen war der Heldenbischof von Münster, als er gegen die herrschende Staatsmeinung anpredigte, dass
Kranke und Behinderte keine vollwertigen Menschen seien und nach dieser Meinung von den Nazis selektiert
wurden. In dem Sinne ist auch Mons. Williamson ein mutiger Bischof, indem er es wagt, gegenüber dem strafbewehrten
deutsch-staatlichen Meinungsdiktat über bestimmte historische Umstände eine abweichende Meinung öffentlich
zu äußern.
Wie alt ist Heldenwilli denn nun.70 oder 71.Könntet ihr euch vielleicht mal einigen.Oder ist die Redax nicht in der Lage so etwas sauber zu recherchieren.Würde mich nicht wundern.
@Jenenser Ihre Frage ist berechtigt. Um so mehr, da es sich für den Heldenbischof um eine verpasste Gelegenheit
handelt, seinen „Märtyrertitel“ von +.net zurück zu erhalten, der ihm auffällig lange schon verweigert
wird!
„Heldenbischof“ Adolf Hitler war für die Nazis auch ein Held. Nur blöd, dass fast alle Helden den Schwanz
einziehen, wenn es gefährlich wird. Warum ist euer „Heldenbischof“ nicht zur Verhandlung gekommen? Sowas
ist feige!
Zumindest ist der „Heldenbischof“ schon so weit, dass seine Extremisten Brüder ihm untersagen, einen noch extremistischeren Anwalt zu beschäftigen. Und wer mit dem Feuer spielt, sollte sich hinterher nicht über die Brandwunden beschweren. Ein Blick in die von seinen Gesinnungsgenossen in den Kz’s gedrehten ‘Belegfilmen’ hätte ihn auf die historischen Fakten gestoßen. Aber wenn es soweit reichen würde, wäre er wohl auch kein Pius Bruder.
Peinlich, als dieser „Leuchter“ vor Gericht seine Unkenntnis bekennen musste! Hält aber nicht davon ab,
einige noch Unwissendere den ganzen Blödsinn nachzubäffen!
@Schalom „Dem Stammtisch zu empfehlen: Zentralinstitut für seelische Gesundheit, Mannheim.“ Besser ist
es dem Stammtisch zu empfehlen: „Die Maß Bier und der Holocaust“ Gerade die neueste Opferzahlentwicklung
für Auschwitz im Bereich von 37 bis 92 Millionen könnte nämlich Zweifel am Holocaust aufkommen lassen,
welche sich jedoch sogar experimentell vollkommen beheben lassen. Alles war nur eine Frage der richtigen
Gaskammertemperatur! cryptojew.com/…er-und-der-holocaust Für mehr theoretisch geschulte Stammtischler
ist dies zu empfehlen: de.metapedia.org/…/Gaskammertemperatur
@Kraut Zu Dr. M. Zeitler: Tierpsychologin, Fachrichtung Katze, Hund und Pferd ….mediation-tier-mensch.ch/fs/fs-portrait.html
Man kann daher von einer Fachfrau sprechen. Jedoch halte ich ihre 30 ml Blütenessenz „Geerdet sein“ für
Fr. 15.50 doch etwas arg von der Erde abgehoben zu sein, ganz ehrlich. –-- Schade, daß diese Fachfrau
aus der Schweiz uns verlassen zu haben scheint, deren SS-Vater es beim Blick durch das Gaskammerguckloch
es lebenslang verblitzt zu haben scheint. Als Tierpsychologin kennt sie sich mit der Psychologie des Menschen
natürlich nicht aus und hat die die „ tgl. tausende von Menschen“ für uns wegen besserer Glaubwürdigkeit
untertrieben dargestellt. Wahrheitsgemäß hätte sie nämlich von „ tgl. zigtausende von Menschen“ sprechen
müssen, wie dies auch im Berner Tagblatt www.ruf-ch.org/…r/BernerTagwacht.gif amtlich dokumentiert
ist. Sonst hätte man gar nicht 26 Millionen in 500 Betriebstagen in den 10000°C heißen Gaskammern vergasen
können. Schließlich wurde auch von über 10 Zügen täglich a 5000 Juden gesprochen, welche die Rampe
erreichten und in der Gaskammer weiterverarbeitet wurden. „„Neue Daten“ – Zwischen 37 und 92 Millionen
Auschwitz-Opfer? „ de.altermedia.info/…-08-02-10_40120.html Mit der deutschen 10000°C Gaskammertechnik
war das kein Problem! de.metapedia.org/…/Gaskammertemperatur
Nein – Nein. Egal wie mans anstellt; diese Page kann man sich weder schönreden noch schönsaufen. Jedesmal
wenn ich die Seite aufrufe vergehts mir schon auch wieder. Absolut traurig. Kreuz.net nahm in den letzten
Wochen deutlich (fiel mir auf…,) an Lesern zu, der Onlinezähler war des öfteren bei fast 2300 und
mehr – wenn auch nur kurzzeitig. Was wird damit bezweckt wenn man die Plüschsessel aus dem Haus wirft
und sie durch kahle, kantige und kalte Betonbänke ersetzt + die Heizung abdreht? Doch wohl daß man Gästen,
Fremden wie auch Stammgästen, zeigt daß sie eigentlich nicht erwünscht sind…?
Politischer Lug und Trug – wie bei den braunen und den rot-lackierten Faschisten Der rot-grüne Mythos
vom Grundgesetz als Gegenentwurf zum Naziregime Erinnert verdammt stark an den Gründungsmythos der DDR.
Der Historiker Herfried Münkler, der heute wieder im Spiegel einen politischen Essay geschrieben hat,
analysierte den Staatsmythos der DDR, nach dem der Widerstand der Kommunisten die NS-Diktatur gebrochen
hätte und die kommunistische Diktatur der einzig richtige Gegenentwurf zum Faschismus gewesen sei. Die
deutsche Geschichte sei seit den Bauernkriegen eine reaktionäre Unterdrückungsgeschichte gegen Demokratie
und Freiheit, die in der kapitalistischen NS-Diktatur ihren Höhepunkt gehabt hätte und danach mit der
DDR erstmals in Deutschland Volksdemokratie herrsche. Diese sogenannte Misere-Theorie der deutschen Geschichte
wurde im Westen mit der Variation der Sonderweg-Theorie ähnlich dargestellt: Die ganze neuere Geschichte
sei ein antidemokratischer Zick-Zack-Weg zu den Nazis und nach Ausschwitz und erst mit der anti-nazistischen
Staatsgründung der BRD sei zum ersten Mal richtige Demokratie und Freiheit etabliert worden, d. h. die
richtige Demokratie hätte ja erst mit Willy Brandt „mehr Demokratie wagen“ angefangen und noch richtiger
wäre die rot-grüne Demokratie-Begründungstheorie, „um Ausschwitz zu verhindern“ alles politischer Lug
und Trug – wie in den beiden politischen Diktaturen – der braunen und der rotlackierten Faschisten, wie
SPD-Schumacher mit Recht sagte.
@jub: die vergesse ich überhaupt nicht… die Österreicher sind genauso schuld, wie die Deutschen…
sie haben es zugelassen, dass die braune Brut Dollfuß umbrachte. Dollfuß war ein politischer Held für
mich, denn er tat in dieser Zeit, was getan werden musste und er kämpfte für die Bewahrung eines guten
und gottesfürchtigen Österreichs gegen Hitler. Aber die Ö wussten ihn nicht zu schätzen und der braune
Virus hatte wenig Mühe die österr. Mentalität mit ihrem gekränkten Parteidünkel zu durchsetzen und
so starb er als Märtyrer. Die Kains haben den Abel erschlagen und so begann die Höllenfahrt auch für
Ö. Hitler konnte die Macht über die Deutschen und Österreicher nur ausüben, weil er zuvor ihre staatlichen
Gewalten und geistigen Kräfte überwunden hatte und seinen Machtapparat unter – und mit – ihnen errichtet
hatte. Und ist das etwa keine Schuld des Volksorganismus?
Der ‘Herr Dr. M. Zeitler’ ist ein bezahlter Schreiberling der Geschichten erfindet. Sein Vater soll stolzer
Zeuge von Vergasungen von Russen gewesen sein. Ort, Stelle, Methode – nicht erwähnt. ‘Dr. M Zeitler’
erfindet hier einen ‘Vater’ den es nie gab und nie geben wird. Vielleicht hat sein Vater auch an der Herstellung
von Schrumpfköpfen, jüdischer RjF-Seife aus ‘reinem Judenfett’ und am Umbau der Auschwitz I-Gaskammer
von Birkenau ins Stammlager I mitgearbeitet im Dienste der Sowjets? Sozusagen als Aussöhnung für die
60 Millionen von Hitler „Ermordeten“. Bald wird ‘Dr. MahlZeitler’ auch offenbaren, wie Deutschland über
eine Billion Menschen ermordet hat.
@Kraut Es wundert mich, dass +.net sich ein neues Layout zugelegt hat. Schließlich kennt es ja seine
Klientel und deren Abneigung gegen jede Art von Veränderung! Allerdings hätte +.net den Geschmack seiner
Gesinnungsfreunde mit „Sepia-Effekt“ und einem Hauch „Antik“ ganz sicherlich besser getroffen!
Gute Frage: „Was ist eigentlich mit der Kreuz.net-Leserzeitung? Ich finde sie rechts nicht mehr.“ Wo ist
Kreuz.net abgeblieben?! Das hier ist doch nurmehr eine schlechte Karikatur des vormaligen Forums. Mit
einer Anmut die an ein Bahnhofswartehäuschen in der Ukraine nach einem Reaktorunfall erinnert.
Dr. Zeitler „Wieviele geistig umnachtete tummeln sich hier?“ __________________________________________________
X + dem kleinen Winkeladvokaten Zeitler = Y
Ratzenburgis meint: „In der Weimarer Verfassung standen die Grundrechte nicht am Anfang der Verfassung
sonderin irgendwo ab Artikel 100. Das Grundgesetz beginnt mit der Menschenwürde in Artikel 1. Das dürfte
schon mit den Erfahrungen davor zu tun haben“ Sie bestätigen meine These, dass die Grundgesetzgeber die
Weimarer Verfassung als Basis für ihren Grundgesetzentwurf genommen haben und darauf aufbauend gewisse
Korrekturen vorgenommen habe – u. a. zu der Stellung der Grundrecht, etwa der Ewigkeitsgrantie für Artikel
1 und 20 (Gewaltenteilung etc.), aber auch der Artikel 19, dass ein Gruindrecht wie die Meinungsfreiheit
nicht durch ein Sondergesetz eingeschränkt werden darf. Hitler hat bekanntlich auf der Basis der Weimarer
Verfassung bis 45 regiert, indem er z. B. am 28. 2. 1933 mit Hilfe des Notverordnungsartikels 48 alle
politischen Grundrechte abschaffen ließ oder mit einer verfassungsgemäßen 2/3 Mehrheit im Ermächtigungsgesetz
die Gewaltenteilung abschaffte – alles das – und vor allem auch den Aufstieg der antiparlamentarischen
NSDAP – ermöglichte die Weimrer Verfassung. Deshalb haben übrigens die Grundgesetzgeber die Grundrechtsfreiheiten
der Parteien stärker eingeschränkt als in der Weimarer Verfassung,die sich rühmte, die freieste Verfassung
der Welt zu sein, aber nicht für einen stabilen demokratischen Staat in Krisenzeiten sorgen konnte.
Na, Zeitler Ihren „Doktor“ haben Sie wohl beim Schachtel-Wirt McDonalds erworben, was. Aus der Junior-Tüte.
Dumm nur für Sie daß Sie zu Zeiten des Internets kaum mehr Dumme finden die Ihnen Ihren Propagandamüll
abkaufen.
matt belehrt uns über unser aller deutsch-östereichische Kollektivschuld: „Die die Kollektivschuld leugnen,
nehmen nicht zur Kenntnis, dass es ebendieses „deutsche Volk“ war, das sich hat verführen und missbrauchen
lassen zu allerlei Schandtaten.“ Oder anders gesagt: Nachdem der Diktator und seine NS-Parteiclique 1933
an die Macht gekommen war, nachdem er schon am 28. 2. 1933 die Grundrechte abgeschafft hatte und jede
Widerstandsmeinung mit SA-Terror und SS-KZ bedrohte, nachdem Hitler nach der Röhm-Affäre 400 ernsthafte
Andersmeinende, die seiner Macht potentiell gefährlich werden könnten, kaltblütig erschießen ließ
(„Der Führer schutzt das Recht!“), nachdem er bei Kriegsbeginn den Befehl gab, „jeden zu füsilieren,
der sich meinen Befehlen widersetzt“, nach all diesen Unterdrückungsdrohungen und -maßnahmen des Diktatorenstaates
war das unterdrückte Volk verantwortlich und schuldig an den Verbrechen des Diktators. Anlog müsste
man auch sagen, dass das russische Volk als Mitmacher und Mitläufer verantwortlich war für die Verbrechen
Stalins und seiner Partei matt – sie vergessen immer die Österreicher als Mitschuldige im deutschen Volkskörper
ab 1938
@Jubärens:In der Weimarer Verfassung standen die Grundrechte nicht am Anfang der Verfassung sonderin irgendwo ab Artikel 100. Das Grundgesetz beginnt mit der Menschenwürde in Artikel 1. Das dürfte schon mit den Erfahrungen davor zu tun haben.
@ kristall Ich glaube, dieser Wiener Sozi hat nicht alle Tassen im Schrank. Wahrscheinlich ist ihm schon
eine Tasse abgestürzt. Aber Du, lieber Kristall, schreibst hier immer so schöne Sachen, ich bin echt
begeistert von Dir. Liebe Grüße aus Oberbayern.
@Dr. M. Zeitler „…mein Vater war bei der SS und war bis zu seinem Tod so verblendet das er Stolz auf
seine Taten… in einem KZ war…wenn er mir sagte das er gesehen hat wie tgl. tausende von Menschen vergast
wurden…“ Weshalb Schwachsinn? Ihr Vater hat doch voller Stolz von den Vergasungen berichtet. Jeder war
auf die Hochtechnologie der Nazis stolz. Auch muß jeder verblendet gewesen sein, wer auch nur einmal
einen Blick in eine 10000°C heiße Gaskammer durch das Guckloch geworfen hat. Sehen konnte er das nur,
wenn die Juden vergast waren, sich also in den gasförmigen Zustand umgewandelt hatten. Vorher gab es
nichts zu sehen, weil irgendein bedauernswerter Jude immer vor dem Guckloch stand. Ein Blick in eine 10000°C
heiße Gaskammer muß zwangsläufig eine lebenslange Verblendung (Verblitzung) der Augen nach sich gezogen
haben, weshalb Ihr Vater ein weiterer Beweis für den millionenfachen Massenmord an den Juden ist. de.metapedia.org/…/Gaskammertemperatur cryptojew.com/…er-und-der-holocaust
Grundgesetz ist kein antifaschistischer Gegenentwurf Ratzenburgis fragt: „Und wieso schließt das aus,
dass das Grundgesetz ein Gegenentwurf (zu dem NS-Regime) war?“ Nach meiner Ansicht hat sich der herrschende
antifaschistische Gründungsmythos der BRD erst mit der rot-grünen Schröder/Fischer-Regierung durchgesetzt.
Damals wurde es Staatsideologie, dass Deutschland nur ein Existenzrecht hätte, indem es gegen den verblichenen
Nationalsozialismus kämpft und „ein neues Auschwitz verhindert“. In diesem Sinne hat Fischer z. B. den
Kosovo-Krieg begründet. Diese Staatsideologie wurde dann rückprojiziert auf die Gründungsphase der
Republik 1949 – oder wie Klein-Fritzchen sich die Beratung im Parlamentarischen Rat vorstellt: Man schaut
sich die Nazi-Gesetz an und macht genau das Gegenteil als Grundgesetz – also einen „Gegenentwurf“. In
Wirklichkeit haben die Grundgesetzgeber die Weimarer Verfassung als Grundentwurf genommen, daraus Wesentliches
übernommen – wie Grundrecht, Verhaältniswahlrecht, Gewaltenteilung, auch die Kirchengesetzgebung u.v.a.mehr,
sodann haben sie die Defizite von Weimar korrigiert – also Möglichkeit des Verbots von extremistischen
Parteien, 5Prozent-Klausel, konstruktives Misstrauensvotum, parlamentarische Kanzlerwahl, keine leichte
Parlamentsauflösung, keine Plebiszite, Entmachtung des Präsidenten. Die Grundgesetzgeber haben darum
gerungen, wie der Zerfall der Demokratie wie im Schicksalsjahr 1932 mit verbesserten VErfassungsregeln
verhindert werden könnte.
die die Kollektivschuld leugnen, müssten konsequenterweise auch das Kollektiv leugnen… sie reden vom „deutschen Volk“ aber sie nehmen nicht zur Kenntnis, dass es ebendieses „deutsche Volk“ war, das sich hat verführen und missbrauchen lassen zu allerlei Schandtaten. Die allg. Mentalität des Volkskörpers, der Mangel an Widerstandskräften hat es Hitler erlaubt ihn zu überwältigen und für seine bösen Vorhaben einzuspannen. Und die Deutschen spielten mit, wie weit jeder Einzelne aus Überzeugung ist garnicht so bedeutsam, denn die gegen ihre Überzeugung mittaten, waren doch ebenso Verbrecher aus Feigheit und das ist genauso beschämend.
Dr. Zeidler als Kollektivschuld-Advokat: „Lag (die Bestrafung Deutschlands) vielleicht daran das wir Deutschen
uns wie Gehirnamputierte Irre benommen haben ? Millionen von Menschen umgebracht haben im Wahn einer Idiologie
einiger Geisteskranker? Deswegen sage ich, das was dem Deutschen Volke nach Hitlers feigen Abgang und
auch davor widerfahren ist, mehr Glück als Verstand war! Nach den Verbrechen hätte die Welt anders reagieren
können.“ Um eine solche Kollektivschuldthese zu vertreten, dass die von der 12jährigen Nazi-Diktatur
bedrohten und unterdrückten Deutschen als Volk verantwortlich sein sollen für die von der diktatorischen
Nazi-Clique befohlenen Verbrechen, dafür muss man auch teilgehirnamputiert sein. Auch wenn Vater Zeitler
und andere damalige Zeitgenossen verführter und überzeugter SS-Verbrecher waren – nach Goldhaben etwa
300.000 unmittelbare Täter –, sind in erster Linie die NS-Staatsclique für die Befehle verantwortung
und nicht „das deutsche Volk“, dass die NS-Diktatoren werder demokratisch legitimierte noch bei allen
staatlich Verbrechermaßnahmen irgendeinen Einfluss nehmen noch gar etwas verhindern konnte.
@ Michael van Laack Es freut mich, daß Sie zumindest implizit die Grundgesetzwidrigkeit des § 130 StGB
Absatz 3 f. anerkennen. Die von Ihnen als Abhilfe ins Auge gefaßte Aufnahme weiterer Meinungsdelikte
würde ich dagegen für eine katastrophale Fehlentwicklung ansehen. Ihre Frage: „Warum relativiert ein
römisch-katholischer Bischof die Massentötung von Menschen?“ halte ich – Verzeihung – für Unsinn. Ein
Verbrechen ist immer absolut ein Verbrechen, nie relativ. Es kann überhaupt nicht „relativiert“ werden.
Daß Williamson als britischer Staatsbürger wenig Neigung hat, sich deutschen Maukorbgesetzen zu unterwerfen,
und sich Zweifel an der Anzahl der Opfer des Verbrechens und vielleicht auch an der Ausführung des Verbrechens
erlaubt, rechtfertigt nicht die stattfindende Aufregung. Deren eigentlicher Zweck ist auch ganz offenbar
die Verbellung der Priesterbruderschaft St. Pius X. MfG Christoph Heger
@Dr. M. Zeitler „Wie kommt man auf die Idee einen so verblödeten Menschen wie den o.g. Bischof in seiner
dummen und leicht widerlegbaren These bzgl. des Völkermordes an den Juden zu unterstützen?“ Wie sind
doch Ihre Worte wahr. Schließlich hat man den Völkermord schon 65 Jahre untersucht und Beweise geschaffen,
deren Offenkundigkeit nicht mehr zu übertreffen ist. Daher ist es auch in neuerer Zeit gelungen, die
letzten Zweifel an der Funktionalität der Gaskammern in Auschwitz Birkenau zu beseitigen. Es ist sowohl
von revisionistischer als auch übereinstimmend von nichtrevisionistischer Seite her bekannt, daß es
in den Gaskammern Krema II + III praktisch keine Spuren einer Vergasung gibt. Man stritt sich nur noch
darum, weshalb man nicht die erwarteten Spuren finden konnte. Bei diesem Streit hat man von beiden Seiten
her völlig außer Acht gelassen, daß die Einwirkungszeit der Blausäure bei einer Vergasung nur 2-3
Minuten betrug. Um 6 Millionen Juden zu vergasen, kann man daher nur ein Blausäurekontakt von ca. 5 Tagen
annehmen. Das entspricht gerade einmal 5 normalen Gebäudedurchgasungen. Man hat unberücksichtigt gelassen,
daß eine Tötungszeit von 2-3 Minuten auch einer Blausäureverdampfungszeit von 2-3 Minuten entspricht,
wollte man nicht noch zusätzlich Tote vergasen. Und genau das haben die Nazis gemacht: Sie haben Tote
vergast! Bei 5000°C Gaskammertemperatur vergasen auch Juden spurlos. de.metapedia.org/…/Gaskammertemperatur
Das BVerfGericht liegt in mehrfacher Hinsicht falsch, wenn es behauptete, daß das Grundgesetz im Jahre
1949 als „Gegenentwurf zu dem Totalitarismus des nationalsozialistischen Regimes“ geschaffen worden sei.
Denn erstens sollte – wie im Artikel richtiggestellt – von Seiten der Westalliierten (Londoner Empfehlunge
vom Febr. 1948 und Frankfurter Dokumente Juli 1948) im Sinne der Truman-Doktrin von 1947 (freie Welt gegen
kommunistische Diktatur) der deutsche Weststaat als ein Damm gegen die ‘rote Flut’ eingerichtet werden
und damit als „Gegenentwurf gegen den totalitären Kommunismus“. Zum zweiten ging der grundgesetzerarbeitende
Parlamentarische Rat dabei eigene Wege: Er orientierte sich nicht an den diktierten Vorgaben der westlichen
Verfassungen – etwa dem amerikanischen Präsidialsystem oder dem westlich üblichen Mehrheitswahlrecht
–, sondern knüpfte an der langen deutschen demotratisch-rechtsstaatlcihen Tradition seit den Preuß.
Reformen des Freiherrn von Stein und den süddeutschen Verfassungen von 18118 an: Die Grundrrechte wurde
von der ersten deutschen Verfassung von 1849 bzw. der Weimarer Verfassung übernommen, die Grundstruktur
der Weimarer Verfassung übernahm man – allerdings mit einigen wesentlichen Korrekturen an Verfassungsdefizitzen,
die den Aufstieg der rechts- und linksextremen Parteien möglich gemacht hatten. Nach dem kurzen Verfassungsbruch-Intermezzo
der Nazi führte das Grundgesetz die lange rechtsstaatlich-demokratische Tradition seit 1807 verbessert
weiter.
Grundsätzlich ist es natürlich richtig, dass die Ergänzung des § 130 StGB um die Absätze 3 u. 4 sehr
einseitig formuliert ist, weil ausschliesslich die Billigung, Leugnung oder Verharmlosung natiionalsozialistischer
Handlungen verfolgbar ist. Gewisse wäre es notwendig, auch stalinistische und DDR-Handlungen aufzunehmen
oder den Paragraphen vollständig umzuformulieren, in dem man die Verharmlosung aller unter Gewaltherrschaften
vorgenommenen Handlungen unter Strafe stellt. In der Causa Williamson sollten jedoch neben der Diskussion
über die strafrechtliche Relevanz andere Fragen im Mittelpunkt stehen. Warum relativiert ein römisch-katholischer
Bischof die Massentötung von Menschen? Ist für ihn das 5. Gebot ein Rabattgesetz? Will er das nationalsozialistsiche
Regime posthum entlasten? Sind Juden für ihn Menschen, deren Tötung einen anderen Stellenwert hat als
die Tötung christlicher Kreuzritter? Und die alles entscheidende Frage, die ich in diesem Forum gebetsmühlenartig
wiederholt habe und so lange wie notwendig wiederholen werde: Warum lässt die Bruderschaft und ihr Generaloberer
es zu, dass durch den Revisionisten Williamson und einige weitere Kleriker die ganze Bruderschaft in eine
faschistische Ecke gedrängt wird und so auch das Andenken des Erzbischofs beschmutzt wird! Kann Fellay
mit reinem Gewissen der Amtskirche vorwerfen, sie begehe Sakrilegien, wenn er in seinen Reihen einen Bischof
duldet, dem Christi Gebot der Feindesliebe nichts bedeutet? Liebt, liebt, liebt! nln…
@ armes schwein Ihr Name ist für Sie Programm was? Weshalb wurden denn diese Verbrechen am Deutschen
Volk verübt? Lag es vlt. daran das wir Deutchen uns wie Gehirnamputierte Irre benommen haben ? Millionen
von Menschen umgebracht haben im Wahn einer Idiologie einiger Geisteskranker? Millionen Frauen vergewaltigt
haben? Diese Umstände können Sie nicht leugenen, diese wurden von den Tätern selber offengelegt!(Hitler,
Himmler, Eichmann, Briefe Deutscher Wehrmachtsoldaten, Linge, Speer, Günsche, uvm.) Deswegen sage ich,
das was dem Deutschen Volke nach Hitlers feigen Abgang und auch davor widerfahren ist, mehr Glück als
Verstand war! Nach den Verbrechen hätte die Welt anders reagieren können… Und ich weiß wovon ich
rede, mein Vater war bei der SS und war bis zu seinem Tod so verblendet das er Stolz auf seine Taten an
der Russischen Front bzw auch in einem KZ war! Er hat wie viele Andere mit Stolz die Tötungsbefehle an
Juden und Anderen ausgeführt! Und wenn er mir sagte das er gesehen hat wie tgl. tausende von Menschen
vergast wurden, dann muss ich leider sagen warum sollte sich ein Mensch sowas ausdenken wenn er selber
daran teilgenommen hat? In einem Besiegten Deutschland war das in der öffentlichen Meinung sicher kein
Weg sich „Freunde“ zu machen! Also bitte unterlassen Sie Ihr dummes Geschwätz vom vergrößern der Verbrechen
durch Deutsche im 3. Reich, das ist der 60 Millionen Toten dieses Reiches nicht würdig! Dr. M. Zeitler
Strafbewehrte Geschichtspolitik. Es ist frappierend, mit welcher Chuzpe selbst das BVerfGericht den Verfassungsbruch
bzgl. eines wesentlichen politischen Grundrechtes wie der Meinungsfreiheit durch ein Sondergesetz rechtfertigt.
Eine ansehnliche Zahl von Historikern und Juristen hat damals 1994 gegen die Neueinführung einer politischen
Gesinnungsjustiz protestiert wie Peter Reichel:. „Indem man bestimmte Behauptungen aus der freien Kommunikation
über die Geschichte gesetzlich auszuschließen versucht, fördert man eher eine erneute Tendenz zum Gesinnungsstrafrecht,
statt den Meinungsbildungsprozess gerade bei ungefestigten Jugendlichen positiv zu beeinflussen.“ Dies
sei für eine liberale Rechtstaatstheorie bedenklich, da Meinungsfreiheit nicht nur ein individuelles,
sondern ein kollektives Grundrecht sei] Im Sommer 2008 äußerten sich zwei ehemalige Verfassungsrichter,
Winfried Hassemer und Wolfgang Hoffmann-Riem, skeptisch zur Strafbarkeit der Holocaustleugnung. Die auf
§ 130 Abs. 3 beruhende Rechtsprechung ist Hoffmann-Riem zufolge nicht geeignet, die Menschenwürde der
Opfernachfahren zu schützen. Die streitbare Demokratie solle es unterlassen, „durch Repression Märtyrer
zu schaffen“.[9] Auch der Historiker Eberhard Jäckel beurteilt das Verbot der Holocaustleugnung kritisch,
sofern es ein Geschichtsbild gesetzlich festschreibe: „Hier geht es darum, dass ein bestimmtes Geschichtsbild
verboten werden soll, und das scheint mir einer freien Gesellschaft nicht würdig zu sein.“
Dr. M. Zeitler – Wieviele geistig umnachtete tummeln sich hier? z.b. einer namens „Dr. Zeitler“, oder haben sie im fach „Geschichte“ geschlafen? bitte benutzen sie eine der vielen suchmaschinen im internet – +.net haben sie ja auch gefunden… oder ist der „Dr.“ ihre rückstütze, dass sie sich damit prostituieren müssen? ihre Seele kennt nur einen Zustand: den zu oder gegen Gott gewandten – und beide sind unbeirrbar von irdischen Titeln. armselig, einfach nur armselig!
Einer namens „Dr. Zeitler“ argumentiert hier im Geiste des klassisch gehirnge= waschenen Zeitgeistes,
der bösen, menschenverachtenden Ideologie eines Briten namens Sefton Delmer und diverser US-Amerikaner
wie Morgenthau, Houton oder Kaufman im Sinne der „Umerziehung“ der Deutschen: deutsche Verbechen wie die
an Juden oder anderen vergößern, Verbrechen am Deutschen Volk zu verschweigen! (Die Meinungsfreiheit,
Freiheit von Wissenschaft und Forschung ist damit aufgehoben, weil man ja wegen § 130 StGB nicht diskutieren
darf!) Dabei steht das höherwertige Völkerrecht, das bekanntlich das deutsche Recht bricht, nämlich
Artikel 19 der UN-Charta, dem völlig im Wege, aber „Dr. Zeitler“ weiß natürlich nicht, was im Artikel
19 der UN-Charta steht!
Seit dem 1. Oktober 1990 ist der BRD übrigens das von den West-Alliierten diktierte und von einem Parlamentarischen
Rat (unter Carlo Schmidt usw.) geschriebene „Grundgesetz“ abhanden gekommen. Bis heute gibt es keine Verfassung
des deutschen Volkes. Es gab auch niemals eine Abstimmung über die Abtretung der deutschen Ostgebiete
(einschl. Deutschböhmens, Deutschmährens, Österreichisch-Schlesiens). Abstimmungen gab es überhaupt
niemals für Südtiroler, Elsässer, Deutschlothringer. Die BRD agiert, vertritt dabei jedoch keinen deutschen
Nationalstaat sondern eher eine fortwährende Fiktion der westlichen Besatzungsmächte. Deshalb, und nur
deshalb (zur Sicherung der Wiedergutmachungszahlen auch nach 70 Jahren noch), werden 2013 die britischen
Besatzungstruppen wahrscheinlich von polnischen NATO-Besatzungstruppen abgelöst.
GertrudeS: andere Meinungen wegsperren! Das sind die Früchte des Meinungsknebelparagraphen 130: Der Staat
soll andere Meinungen als die herrschenden linksideologischen wegsperren: „(Bischof Williamson) ist nichts
weiter als ein bornierter alter Mann, der längst jeden Bezug zur Realität verloren hat. Vermutlich würde
ihm ein halbe Jährchen Knast nicht schaden.“ Vielleicht in Schutzhaft nehmen, GertrudeS, oder in ein
Arbeitslager-Gulag, damit er wieder Bezug zur Realität bekäme?
Die Bundesrepublik Deutschland (BRD) führte diese rechtlichen Ergänzungen auf Anordnung des Bundestags
erst im Jahre 1994 ein, und nicht bereits 1949. Damals konnte man dem gesamten Volke auch nicht das Recht
absprechen eine unabhängige Geschichtsforschung vorzunehmen ohne Siegerjustiz, Finanzknechtschaft, sklaverischen
Gehorsam Israel gegenüber usw. Es erschienen durchaus kritische Bücher die auch die Verbrechen gegen
die Menschlichkeit durch (West-)Alliierte thematisierten und quantifizierten. In der BRD existierte mit
der 1949-1952 aktiven „Sozialistischen Reichspartei“ sogar eine der Blockneutralität ergebene offene
NSDAP-Nachfolgerin. Die in Niedersachsen und Berchtesgaden auch Stimmen gewinnen konnte. Es gab in Forschung,
Chemie und Geschichtswissenschaft im deutschen Volke noch keine Holocaust-Zivilreligion mit eigener ‘Exkommunikation’
gegen dissidente bzw. staatlich-unabhängige Forscher die eine Revision der behaupteten staatlichen Geschichtsversion
verlangten. Es gab solche Denkverbote auch in Frankreich De Gaulles, immerhin einem (verlogenen) siegreichen
Staate des Westens, nicht. Mit Sicherheit war ab 1948 (Ende der Aushungerung der deutschen Besatzungszonen,
Aufgabe des Morgenthau-Plans zur Dezimierung, Anfang der Marshall-Hilfe und Caritas) bis 1965-1968 und
der neomarxistischen westlichen Kulturrevolution, und mancherorts bis 1989, klar, daß der Westblock als
NATO-Stütze gegen die Sowjets gedacht war. Sonst nichts. Es gab noch keine Gedankentyrannei.