22:55:42 | Mittwoch, 13. Juli 2011
Jetzt wird es kriminell. Ein ellenlanges Dokument der deutschen Bischofskonferenz gibt die Einzelheiten bekannt. Der Originaltext.

Bischöfliche Insignien
(c)Mazur/catholicchurch.org.uk, CC-NC-SA 185. Sitzung des Ständigen Rates der Deutschen Bischofskonferenz am 20./21. Juni 2011 in Würzburg-Himmelspforten
Sexueller Missbrauch im kirchlichen Bereich – Aktuelle Fragen1. ArbeitshilfeSeit Bekanntwerden der
Fälle sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen durch Priester und kirchliche Angestellte im vergangenen
Jahr hat die Deutsche Bischofskonferenz eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen. Diese Maßnahmen sind
bisher durch Pressemitteilungen und das Internet publiziert worden.
Die häufigen Aufrufe im Internet
der Maßnahmen und Dokumente der Deutschen Bischofskonferenz zu diesem Thema und zahlreiche Anfragen von
außen, ob die Dokumente auch in gedruckter Form verfügbar seien, machen es sinnvoll, eine eigene Arbeitshilfe
mit allen bisherigen Maßnahmen zu veröffentlichen.
In einer geplanten Arbeitshilfe sind die Dokumente
der Deutschen Bischofskonferenz seit der Frühjahrs-Vollversammlung 2010 in Freiburg enthalten. Sie reichen
von der Erklärung der Frühjahrs-Vollversammlung in Freiburg über die Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz
bis hin zur Rahmenordnung Prävention und dem Vorgehen zur materiellen Anerkennung erlittenen Leids. Außerdem
fasst der Beauftragte der Deutschen Bischofskonferenz für Fragen des sexuellen Missbrauchs, Bischof Dr.
Stephan Ackermann, die Entwicklung zu diesem Thema in einem eigenen Beitrag zusammen. Die Arbeitshilfe
schließt mit dem Wort der deutschen Bischöfe „Im Heute glauben“, das auf der Frühjahrs-Vollversammlung
2011 in Paderborn verabschiedet wurde. In einem Anhang werden zwei wichtige Texte der Kongregation für
die Glaubenslehre dokumentiert und Literaturempfehlungen gegeben. (
Anlage 1)
2. Leistungen in Anerkennung
des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt wurdeDie Zentrale Koordinierungsstelle (ZKS) beim
„Büro für Fragen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger im kirchlichen Bereich“ in Bonn hat seit dem
14.03.2011 bisher sieben Mal ganztägig getagt und 321 von 501 eingegangenen Anträgen (Stand: 08.06.2011)
beraten. Bis zum 4. August 2011 sind noch sechs weitere Sitzungen terminiert.
Die Höhe der durch die
ZKS ausgesprochenen Empfehlungen bewegt sich zwischen 0 und 15.000 €. In der Regel empfiehlt die ZKS
Zahlungen in Höhe von bis zu 5.000 € aus (vgl. B. III des Leistungspapiers). In besonders schweren
Fällen, bei denen ihr diese materielle Leistung aufgrund der Schwere der Tat oder der Schwere der Folgen
für das Opfer unangemessen erscheint, spricht sie sich für höhere oder zusätzliche Leistungen aus
(vgl. B. IV).
Die Unterarbeitsgruppe zum Thema „Immaterielle und materielle Hilfen für Betroffene“ Arbeitsgruppe
2 Justiz (Leitung Frau BM Leutheusser-Schnarrenberger) des Runden Tischs „Sexueller Kindesmissbrauch“
arbeitet an einer Auffanglösung für Betroffene sexuellen Missbrauchs im Sinne eines „Gemeinsamen Hilfesystem
Rehabilitation“. Die Unterarbeitsgruppe folgt damit einem Vorschlag, den die Unabhängige Beauftragte
zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauch, Dr. Christine Bergmann, in ihrem Abschlussbericht vom
24.05.2011 vorgestellt hat und der im Plenum des Runden Tischs am 06.05.2011 diskutiert worden ist. Nach
diesem Vorschlag soll die Zahlung von „Schmerzensgeld“ allein den Institutionen überlassen bleiben soll.
Eine Clearingstelle soll über die eingehenden Anträge auf Hilfeleistungen entscheiden. Die Kostenübernahme
soll dann unmittelbar von der Institution wahrgenommen werden. Zur Stärkung des Vertrauens in die Angemessenheit
der Entscheidungen der Clearingstelle soll das Entscheidungsgremium unter anderem mit Vertretern der Betroffenen
und der zahlenden Institutionen besetzt werden. Letzteres kann auf die Fälle eigener Betroffenheit begrenzt
werden. Das Anerkennungsverfahren wie auch Art und Höhe der Leistungen erfolgt nach verabredeten Standards.
Die Deutsche Bischofskonferenz sowie die Deutsche Ordensobernkonferenz haben trotz ihres eigenen Modells
ihre grundsätzliche Bereitschaft erklärt, daran weiter mitzuarbeiten.
3. Forschungsprojekt zur wissenschaftlichen
Aufarbeitung von Fällen sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen durch Geistliche und Ordensmänner im
Bereich der Deutschen BischofskonferenzAls vorläufig letzte Komponente zur Aufarbeitung von Fällen
sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Geistliche ist abschließend über das Forschungsprojekt „Der
sexuelle Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige
im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen e.V.
(KFN) zu entscheiden. Es ergänzt ein wissenschaftliches Projekt, das in der Verantwortung von Prof. Dr.
Norbert Leygraf, Essen, bereits angelaufen ist.
Über das KFN-Forschungsprojekt, das unter der Leitung
von Prof. Dr. Christian Pfeiffer durchgeführt wird, wurde verschiedentlich beraten. Zur Klärung rechtlicher
Einzelfragen, insbesondere im Bereich des Kirchenrechts und des Datenschutzes, hat eine Arbeitsgruppe
beratend mitgewirkt, der die Generalvikare Dr. Schwaderlapp, Prof. Dr. Beer und Spiza sowie der Justitiar
des Bistums Mainz, Prof. Dr. Ling, angehörten. Mehrere Mitglieder der Deutschen Bischofskonferenz hatten
Gelegenheit, Prof. Dr. Pfeiffer auch persönlich kennen zu lernen.
Im Ergebnis ist ein auf drei Jahre
angelegtes Forschungsprojekt geplant, das in neun Bistümern den Zeitraum 1945 bis 2010 und in den restlichen
Bistümern den Zeitraum 2000 bis 2010 betrifft. Einzelheiten des Forschungsplanes und des Vorgehens sind
der Projektskizze und dem Vertragsentwurf zu entnehmen (
vgl. Anlagen 2 und 3). Als Bistümer für den
längeren Forschungszeitraum haben ihre Mitwirkung in Aussicht gestellt:
Bistum Erfurt, Erzbistum Hamburg,
Bistum Hildesheim, Erzbistum Köln, Bistum Mainz, Erzbistum München und Freising, Bistum Osnabrück,
Bistum Rottenburg-Stuttgart, Bistum Trier.
Die Generalvikare aus den deutschen Bistümern haben das Forschungsprojekt
zuletzt intensiv während der Generalvikarskonferenz am 30./31. Mai 2011 in Hamburg beraten und befürwortet.
Es soll im Fall einer entsprechenden Beschlussfassung zügig, aber auf die personellen Möglichkeiten
und Ressourcen der Bistümer abgestimmt, angegangen werden.
4. Vergabeausschuss PräventionsfondsDas
Modell für „Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde“ vom
02.03.2011 (siehe Punkt B. I.) sieht die Einrichtung eines Vergabeausschusses vor, die über die Vergabe
von Geldern aus dem Präventionsfonds entscheidet. Die Leitung des Vergabeausschusses hat der Missbrauchsbeauftragte
der Deutschen Bischofskonferenz. Als Mitglieder der Projektstelle werden vorgeschlagen: GV Franz-Peter
Spiza, Vertreter des VDD; Oliver Vogt, Präventionsbeauftragter Erzbistum Köln; Wolfgang Oswald, Präventionsbeauftragter
Erzbistum Freiburg; Dr. Esther Klees, DGfPI-Geschäftsführerin, Düsseldorf; Dr. Bettina Janssen, Bonn.
Der Vergabeausschuss tagt mindestens einmal jährlich und berät telefonisch und per E-Mail über die
eingehenden Anträge. Öffentlich bekanntgemacht wird die Besetzung des Vergabeausschusses im Rahmen der
Fachtagung „Prävention und Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch – Aus 20jähriger amerikanischer Erfahrungen
lernen“ am 07.07.2011 in der Ruhr-Universität Bochum, eine Fortbildungs- und Vernetzungsveranstaltung
für Präventions- und Missbrauchsbeauftragte der Diözesen und Orden in der Verantwortung des Missbrauchsbeauftragten
der Deutschen Bischofskonferenz.
5. Beschlussvorschlag:Der Ständige Rat stimmt dem Entwurf „Aufklärung
und Vorbeugung – Dokumente zum Umgang mit Fällen sexualisierter Gewalt im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“
zu und empfiehlt eine baldige Veröffentlichung in der vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz
herausgegebenen Reihe „Arbeitshilfen“. Der Ständige Rat nimmt Informationen zu den Leistungen in Anerkennung
des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde (vgl. zuletzt Ständiger Rat am 02.05.2011)
sowie zur Einsetzung eines Vergabeausschusses für den Präventionsfonds entgegen. Der vorgelegte Vertragsentwurf
und die dazugehörige Projektskizze des Forschungsvorhabens finden die Zustimmung des Ständigen Rats.
Der Beauftragte soll nach Vertragsunterzeichnung öffentlich über die Forschungsförderung informieren.
Bonn, den 9. Juni 2011
«Anlage 2»KRIMINOLOGISCHES FORSCHUNGSINSTITUT NIEDERSACHSEN E.V.Der sexuelle
Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im
Bereich der Deutschen BischofskonferenzForschungskonzept für eine empirische Untersuchung(*1)Christian
Pfeiffer / Lena Stadler
1. Die fünf Ziele des Forschungsprojektsa) Die Untersuchung soll erstens belastbare
Zahlen zum sexuellen Missbrauch durch Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige erbringen – und
dies einerseits im Hinblick auf die Längsschnittentwicklung seit 1945 und andererseits als Querschnittsanalyse
zur aktuellen Situation der Jahre seit der Jahrtausendwende.
b) Zum zweiten geht es darum, die Entstehung
und den Verlauf des Missbrauchsgeschehens aus der Sicht der Opfer nachzuvollziehen und zu klären, welche
Folgen die Taten bei ihnen ausgelöst haben.
c) Ein zentrales Anliegen ist es ferner, das Handeln der
Täter zu analysieren und die Bedeutung der Einflussfaktoren zu erfassen, die ihre Taten gefördert haben.
d) Viertens soll die Untersuchung klären, wie sich die Katholische Kirche gegenüber Tätern und Opfern
verhalten hat.
e) Schließlich geht es darum, gestützt auf die Untersuchungsergebnisse das bisherige
Präventionskonzept
(*2) der Kirche zu überprüfen und falls nötig ergänzende Vorschläge zu erarbeiten.
Zu fragen ist deshalb, wie die Untersuchung im einzeln zu gestalten ist, damit diese verschiedenen Zielsetzungen
erreicht werden können. Drei Forschungsmethoden bieten sich hierfür an: die Aktenanalyse, die quantitative
Datenerhebung mit einem Fragebogen und das qualitative auf Tonband aufgezeichnete Interview.
2. Methoden
und Fragestellungen des Projekts
Abb. 1: Überblick über die zum Einsatz kommenden Datenerhebungsmethoden zur Erstellung eines kohärenten Gesamtbildes des sexuellen Kindesmissbrauchs durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige
2.1 Die Längsschnittentwicklung des sexuellen Missbrauchs, 1945 bis
2010, begrenzt auf eine „Tiefenbohrung“ anhand der Daten von neun DiözesenDas erste Ziel des Forschungsprojekts
ist es, das Ausmaß des Missbrauchs durch Priester, Diakone und Ordensmitglieder umfassend aufzuklären.
Angesichts der Tatsache, dass sich offenbar die große Mehrheit der im Laufe des Jahres 2010 bekannt gewordenen
innerkirchlichen Missbrauchsfälle in der Zeit vor 1990 ereignet hat, wird es nicht ausreichen, nur die
letzten 10 oder 20 Jahre in die Untersuchung einzubeziehen. Dem hohen Anteil von Opfern aus der Altersgruppe
der 50- bis 75-Jährigen wird man nur gerecht, wenn man mit der Datenerhebung bis in das Jahr 1945 zurückgeht.
Dies zeigen auch die bisher international und in Deutschland durchgeführten Untersuchungen zur Entwicklung
der Fallzahlen. Die große Mehrheit der bekannt gewordenen Fälle hat sich danach in den 50er, 60er und
70er Jahren ereignet. Für die letzten drei Jahrzehnte zeichnet sich dagegen ein starker Rückgang ab,
der in den letzten 10 Jahren besonders ausgeprägt ist. In den USA ist das inzwischen in den beiden Forschungsberichten
des John Jay College dokumentiert
(*3). Eine entsprechende Entwicklung wird zu Irland, Österreich und
den Niederlanden berichtet
(*4). Eine kürzlich abgeschlossene Untersuchung zur Erzdiözese München und
Freising hat diesen Befund ebenfalls bestätigt
(*5). Und schließlich ergibt sich auch aus den Altersangaben
der Missbrauchsopfer, die sich bei der Hotline der Bischofskonferenz gemeldet oder sich brieflich an Vertreter
der Katholischen Kirche gewandt haben, dass deren Missbrauchserfahrungen überwiegend mehr als drei Jahrzehnte
zurückliegen
(*6).
Dieser sich damit auch für Deutschland abzeichnende Unterschied von Vergangenheit
und Gegenwart sollte möglichst klar herausgearbeitet werden. Zum einen kann nur bei einem möglichst
langen Untersuchungszeitraum anhand der Längsschnittdaten geklärt werden, ob und in welchem Ausmaß
auch in Deutschland das innerkirchliche Missbrauchsrisiko im Vergleich zu früher abgenommen hat. Zum
anderen erweitern sich durch den langen Untersuchungszeitraum von 65 Jahren die Erkenntnismöglichkeiten
zu den Ursachen und den Präventionsperspektiven des Missbrauchs beträchtlich
(*7).
Die Längsschnittanalyse
zur Entwicklung der Fallzahlen planen wir anhand der Daten von neun Bistümern bzw. Erzbistümern durchzuführen,
die in ihrer Zusammensetzung als repräsentativ für Deutschland einzuschätzen sind. Die Beschränkung
der „Tiefenbohrung“ auf etwa jede dritte Diözese wird deshalb empfohlen, weil nicht zu erwarten ist,
dass eine sich auf 65 Jahre erstreckende, flächendeckende Datenerhebung im Vergleich dazu bessere Erkenntnisse
bieten würde. Dies bestätigt die vom John Jay College New York im Auftrag der amerikanischen Bischofskonferenz
durchgeführte Längsschnittanalyse zum Verlauf der Missbrauchszahlen seit 1950. Sie zeigt, dass die Entwicklung
in den amerikanischen Diözesen über sechs Jahrzehnte hinweg weitgehend parallel verlaufen ist
(*8).
Bei dieser Längsschnittanalyse kam das KFN zum Vergleich eine zusätzliche Datenquelle heranziehen, die
wichtige Erkenntnisse verspricht. Gefördert vom Bundesforschungsministerium führte das Institut in den
Monaten Januar bis März 2011 eine bundesweite Repräsentativbefragung mit 11.000 Personen dazu durch,
ob sie in ihrer Kindheit sexuell missbraucht worden sind und wer gegebenenfalls die Täter waren. Ein
entsprechender Datensatz liegt aus dem Jahr 1992 vor, in dem das KFN erstmals bundesweit eine derartige
Untersuchung durchführen konnte. Da sich die uns berichteten Missbrauchsfälle über mehrere Jahrzehnte
verteilen werden, eröffnen sich Vergleichsperspektiven, die es ermöglichen werden, die Besonderheiten
und den Wandel der kirchlichen Missbrauchsfälle herauszuarbeiten. Dies gilt insbesondere auch im Hinblick
auf die Frage, welche relative Bedeutung dem sexuellen Missbrauch durch Priester im Verhältnis zur Gesamtzahl
der Missbrauchsfälle in Deutschland zukommt. Entsprechendes gilt im Hinblick auf die Längsschnittentwicklung
der Anzeigequote der Opfer des Missbrauchs oder die jeweilige Tatschwere. Auch hierzu wird erst die Gegenüberstellung
der Forschungsbefunde aus beiden Untersuchungen klare Einschätzungen ermöglichen.
2.2 Die Querschnittsanalyse
der registrierten Fälle, in allen Diözesen 2000 bis 2010Für die Entwicklung von tauglichen Präventionsansätzen
des innerkirchlichen Missbrauchs ist es unverzichtbar, besonders die aktuellen Fälle der Zeit seit dem
Jahr 2000 gründlich zu analysieren. Sollte sich allerdings auch für Deutschland bestätigen, dass die
Häufigkeit des Missbrauchs durch Priester, Diakone und Ordensangehörige seit 1980 stark abgenommen hat,
würden die in den neun Bezirken ermittelten Fallzahlen der letzten 11 Jahre nicht ausreichen, differenzierte
Datenanalysen vorzunehmen. Wir planen deshalb die anhand der Personalakten der Missbrauchstäter durchgeführte
Datenerhebung für diesen Zeitraum auch auf die anderen 18 Diözesen, und damit auf alle Diözesen auszudehnen
und ferner ab dem Jahr 2000 auch die männlichen Qrdensgemeinschaften in die Untersuchung einzubeziehen.
Die damit auf eine breitere Datenbasis gestellte Untersuchung wird es ferner ermöglichen, zu überprüfen,
wie sich die 2002 in Kraft getretenen Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz zum Umgang der Kirche
mit Fällen des sexuellen Missbrauchs auf die Bearbeitung solcher Taten und die Reaktion gegenüber Tätern
und Opfern ausgewirkt hat. So ist nach den Erfahrungen mit der in der Erzdiözese München und Freising
durchgeführten Längsschnittuntersuchung zu erwarten, dass die Personalakten der letzten acht Jahre zu
Tätern und Opfern wesentlich differenziertere Informationen enthalten als die aus früheren Jahrzehnten.
Dies begründet die Erwartung, dass die Aktenanalyse für diesen Zeitraum eine sehr viel detaillierte
Untersuchung ermöglichen wird als für die Jahre 1945 bis 2002. Hinzu kommt, dass die Diözesanverwaltungen
und Orden seit 2002 weit häufiger als früher bei psychologischen und psychiatrischen Sachverständigen
zu den Tätern Gutachten in Auftrag gegeben haben, die sich in der Regel bei Personalakten befinden werden.
Die in diesen Texten enthaltenen Informationen können erheblich dazu beitragen, die im Wege der Aktenanalyse
erarbeiteten Erkenntnisse zu vertiefen und die Längsschnittuntersuchung ertragreich zu gestalten.
2.3
Zentrale Fragestellungen, die mit Hilfe der Längsschnitts- und Querschnittsanalyse untersucht werden
sollenDie sich über 65 Jahre erstreckende „Tiefenbohrung“ zu neun Diözesen und die flächendeckende
Querschnittsanalyse zu den Missbrauchsfällen der Jahre 2000 bis 2010 eröffnen Erkenntnismöglichkeiten
zu einer Reihe von Fragen, die zur Erklärung des sexuellen Missbrauchs durch Priester, Diakone und Ordensmitglieder
unverzichtbar erscheinen:
• Welche Veränderungen zeigen sich im Laufe der Jahrzehnte zum Alter sowie
dem Geschlecht der Opfer, zu den Tatorten und zum Anteil der Mehrfachtäter? Wie hat sich die Einbeziehung
von Mädchen in den Ministrantendienst auf das Geschlecht der Opfer ausgewirkt?
• Welche Besonderheiten
weisen Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige, die Täter des sexuellen Missbrauchs waren,
im Hinblick auf ihre Kindheit, ihre Jugend und ihr soziales Umfeld auf? Welche Besonderheiten ergeben
sich hier im Hinblick auf die Täter, die zur Durchsetzung ihrer Missbrauchswünsche oder als Mittel der
sexuellen Befriedigung Gewalt eingesetzt haben?
• Welches waren die von den Priestern, Diakonen und
männlichen Ordensangehörigen bevorzugten Vorgehensweisen bei der Anbahnung des sexuellen Missbrauchs
Minderjähriger? Auf welche Weise wurde er beendet? Wer hat dazu die Initiative ergriffen? Welche Besonderheiten
ergeben sich im Hinblick auf Tatorte und Tatzeiten? Auf welche Weise haben die Täter versucht, die Opfer
dazu zu bringen, dass sie über das Erlebte schweigen?
• Zu welchem Anteil der Fälle war der Missbrauch
auf einen einmaligen sexuellen Kontakt begrenzt? Welche Häufigkeit der Missbrauchshandlungen hat sich
im Übrigen ergeben? Wie lange dauerte jeweils die Sexualbeziehung zwischen Täter und Opfer? Zu welchem
Anteil handelt es sich bei den Priestern, Diakonen und männlichen Ordensangehörigen, die sexuellen Missbrauch
an Minderjährigen begangen haben, um Mehrfachtäter? Welche besonderen Merkmale zeichnet diese Gruppe
von Tätern aus? Über welchen Zeitraum hinweg haben sie ihre Taten begangen? Wie verändert sich der
Anteil der Mehrfachtäter über die Jahrzehnte?
• Ergeben sich aus den Personalitäten zu den kirchlichen
Tätern des Missbrauchs besonderen Verhaltensauffälligkeiten, wie etwa Körperverletzungsdelikte gegen
Kinder und Jugendliche, Alkohol- oder Drogenprobleme, Verstöße gegen Dienstpflichten, finanzielle Unregelmäßigkeiten
oder sonstige disziplinarrechtlich relevante Verstöße?
• Zu weichem Anteil handelt es sich bei den
im Rahmen des Forschungsprojekts analysierten Fällen des sexuellen Missbrauchs durch katholische Priester,
Diakone und männliche Ordensmitglieder um den Tätertyp des pädophil orientierten Mannes, der sexuell
auf vorpubertäre Kinderkörper fixiert ist? Zu welchem Anteil handelt es sich um hebephile Männer, die
eine sexuelle Vorliebe für Mädchen bzw. Jungen kurz nach der Pubertät haben? Zu welchem Anteil waren
es Ersatzhandlungstäter, die sich an Kindern bzw. Jugendlichen vergriffen haben, weil sie ihre eigentliche
Zielgruppe – erwachsene Frauen oder Männer – nicht erreichen konnten? Und zu welchem Anteil haben die
Täter zur Durchsetzung des Missbrauchs oder zum Zweck der sexuellen Befriedigung Gewalt eingesetzt
(*9)?
• Wie haben sich die Zahlen der vier Tätertypen im Laufe der 65 Jahre verändert? Bestätigt sich
auch für Deutschland der in den USA ermittelte Befund aus der Aktenanalyse des John Jay Colleges
(*10),
wonach die Quote der pädophilen Täter über die Jahrzehnte hinweg relativ konstant bleibt, während
der starke Rückgang der Missbrauchszahlen dort vor allem darauf beruht, dass die Zahl der „Ersatzhandlungstäter“
seit den 70er Jahren drastisch gesunken ist?
2.4 Die Vorgehensweise bei der Datenerhebung anhand der
kirchlichen Personalakten2.4.1 Die vollständige Durchsicht aller Personalakten als Grundlage der Datenerhebung
Das Ziel, belastbare Daten zur Häufigkeit des Missbrauchs zu erhalten, lässt sich nur realisieren,
wenn uns die Diözesen und männlichen Ordensgemeinschaften die Möglichkeit bieten, für den jeweiligen
Untersuchungszeitraum alle Personalakten in die Datenerhebung einzubeziehen. Jede einzelne Akte muss als
erstes daraufhin geprüft werden, ob sich in ihr ein Hinweis auf sexuellen Missbrauch finden lässt. Dies
bestätigt eine im Jahr 2010 in der Erzdiözese München und Freising durchgeführte Untersuchung zu allen
registrierten Fällen des innerkirchlichen Missbrauchs der letzten 65 Jahre. Wie uns die mit dem Projekt
beauftragte Rechtsanwältin Frau Dr. Westpfahl berichtete, ist es ihr gelungen, im Ergebnis neunmal mehr
Fälle des Missbrauchs zu identifizieren als sie vorher dem zuständigen Missbrauchsbeauftragter der Erzdiözese
durch eigene Recherchen oder durch Hinweise von Opfern bekannt geworden waren.
Die entscheidende Voraussetzung
war hierfür nach Auskunft von Frau Dr. Westpfahl, dass man in einem ersten Schritt Mitarbeiter des kirchlichen
Archivs sowie die darüber hinaus mit Personalakten befassten Mitarbeiter der Diözesanverwaltung beauftragt
hatte, alle Personalakten der letzten 65 Jahre gründlich im Hinblick auf Missbrauchshinweise durchzusehen.
Ferner hat sich dabei sehr bewährt, dass diese für die Akten zuständigen Mitarbeiter vom Generalvikar
dazu verpflichtet wurden, in von ihnen unterzeichneten Erklärungen zu versichern, dass sie sich im Hinblick
auf die Aktendurchsicht und die vollständige Herausgabe aller einschlägigen Akten korrekt verhalten
haben. Für den Erfolg des Projekts erscheint es deshalb unverzichtbar, dass man in den Diözesen und
den beteiligten Ordensgemeinschaften entsprechend verfahrt, d.h. zum eben wirklich alle Personalakten
des jeweiligen Untersuchungszeitraums einbezieht und zum anderen von den zuständigen Mitarbeitern entsprechende
Erklärungen erbittet.
2.4.2 Strafrichter und Staatsanwälte a.D. als Koordinatoren und Akteure der Datenerhebung –
Auswahl und SchulungBei der Planung der Datenerhebung ist zunächst zu berücksichtigen, dass es aus
kirchenrechtlichen Gründen ausgeschlossen ist, einschlägige Personalakten der Kirche zum Zweck der Datenerfassung
an das KFN zu übersenden. Stattdessen muss die Datenerhebung vor Ort stattfinden, d.h. in Räumen, die
den KFN-Mitarbeitern jeweils von der Diözesanverwaltung zugewiesen werden. Mit der Durchführung dieser
Datenerfassung möchte das KFN Strafrichter und Staatsanwälte a.D. beauftragen, die über breite Erfahrungen
mit derartigen Sachverhalten verfügen und es zudem gewohnt sind, über das zu Schweigen, was sie dienstlich
erfahren haben. Ihre Auswahl sollte gemeinsam mit Vertretern der Katholischen Kirche vorgenommen werden.
Das KFN schlägt vor, zunächst bei den Oberlandesgerichtspräsidenten und den Generalstaatsanwälten
zu erkunden, welche Personen aus ihrer Sicht für diese Tätigkeit in Betracht kommen und anschließend
bei den benannten ehemaligen Richtern und Staatsanwälten nachzufragen, ob sie Interesse haben, diese
Aufgabe wahrzunehmen.
Die ausgewählten Personen sollten auf ihre Tätigkeit in einem speziellen Schulungskurs
sorgfältig vorbereitet werden. Von Seiten der Bischofskonferenz wird als Schulungsleiter Prof. Dr. Ling,
Bistum Mainz, vorgeschlagen, von Seiten des KFN Prof. Dr. Pfeiffer und Frau Dr. Stadler. Wir empfehlen
ferner zu der Veranstaltung auch Frau RAin Dr. Westpfahl hinzu zu ziehen, die durch die Erstellung des
Gutachtens für die Erzdiözese München und Freising über breite Erfahrungen mit der Durchführung einer
derartigen Aktenanalyse verfügt.
Anschließend sollte pro Diözese jeweils einer der ausgewählten Juristen
als örtlicher Koordinator eingesetzt werden. Seine Aufgabe wäre es, gemeinsam mit dem jeweiligen Leiter
des Archivs der Diözese dafür Sorge zu tragen, dass die Archivmitarbeiter sämtliche Personalakten von
Priestern und Diakonen darauf hin prüfen, ob sich in den über sie zur Verfügung stehenden Akten Hinweise
auf sexuellen Missbrauch finden lassen. Ferner wäre er gemeinsam mit den anderen Juristen des örtlichen
Teams für die Datenerfassung zuständig. In einem von der jeweiligen Diözesanverwaltung zur Verfügung
gestellten Raum sollen aus den einschlägigen Personalakten sowie Kirchengerichtsakten, Handakten und
etwaigen Strafverfahrensakten sämtliche relevanten Fakten erfasst werden. Die für die Datenerhebung
zuständigen Juristen werden ferner gebeten, zu jedem Fall eine kurze Beschreibung des Sachverhalts zu
erarbeiten (Tatgeschehen, Tatort, Vorgehensweise des Täters, besondere Merkmale des Täters und des Opfers,
Verhalten der Kirche bzw. der Kirche gegenüber Täter und Opfer). Bei der Entwicklung des Konzepts für
diese Datenerhebung wird das KFN eng mit dem John Jay College New York zusammenarbeiten und dessen breite
Erfahrungen aus der dort gerade abgeschlossenen Missbrauchsuntersuchung sowie den dort verwendeten Datenerhebungsbogen
nutzen können.
2.5 Die die Aktenanalyse ergänzende qualitative TäterbefragungDie unter 2.4 dargestellten
Fragen zu den Tätern des Missbrauchs sollen zunächst anhand der Informationen beantwortet werden, die
gestützt auf Personalakten, Gutachten und Gerichtsakten ermittelt werden konnten. Dies wird aber nicht
ausreichen, der Realität des Missbrauchsgeschehens gerecht zu werden. Es ist deshalb unser Ziel, möglichst
viele der Täter für eine Mitwirkung an der Untersuchung zu gewinnen. Wir möchten sie dafür motivieren,
in ihren eigenen Worten im Rahmen von auf Tonband aufgezeichneten qualitativen Interviews einen großen
Teil der oben unter 2.4 gestellten Fragen zu beantworten. Jedes Interview sollte danach möglichst an
zwei aufeinanderfolgenden Tagen oder in zwei getrennten Abschnitten durchgeführt werden. Beim ersten
Termin geht es primär um das gegenseitige Kennenlernen und die Biografie des Täters. Im zweiten Teil
des Interviews steht die Tat im Vordergrund
(*11), Insgesamt dauert das auf Tonband aufgezeichnete Interview
meist mehrere Stunden. Es ermöglicht den Interviewpartnern, sich sehr differenziert auf all das einzulassen,
was sie uns zur eigenen Person, zur Vorgeschichte und dem Ablauf der Tat(en) sowie zu der rückliegenden
Bewertung des Geschehens vermitteln möchten. Unser Ziel ist es, zu den oben genannten vier Grundtypen
von Missbrauchstätern (vgl. oben 2.4, vorletzter Fragenkomplex) möglichst jeweils 15 bis 20 in der beschriebenen
Weise zu befragen.
Darüber hinaus schlagen wir der Deutschen Bischofskonferenz und dem an dem Projekt
beteiligten Orden vor, die Chance der Untersuchung für ein bisher noch nie realisiertes Forschungsanliegen
zu nützen. Wir haben das Ziel, möglichst auch mit solchen Priestern qualitative Interviews durchzuführen,
die nach eigener Einschätzung von ihren sexuellen Neigungen her gefährdet sind, einen Missbrauch zu
begehen, die aber bisher nicht zum Täter geworden sind. Dies setzt allerdings voraus, dass die Katholische
Kirche dazu bereit wäre, allen aktuell beschäftigten Priestern einen Hinweis darauf zu geben, dass sie
sich bei unserem Kooperationspartner Dr. Ahlers (Institut für Sexualpsychologie, Berlin) für ein anonymes
Interview melden können.
2.6 Die Opferbefragung, Methoden und FragestellungenDie unter 1. skizzierten
Ziele des Forschungsprojektes lassen sich nur dann vollständig realisieren, wenn auch die Missbrauchsopfer
in die Untersuchung einbezogen werden. Die Täterangaben oder die in den Akten zur Tat enthaltenen Informationen
reichen allein nicht aus, um das Missbrauchsgeschehen nachvollziehen zu können. Erst recht gilt dies
im Hinblick auf die Folgen, die der Missbrauch beim Opfer ausgelöst hat oder die Frage, wie die Katholische
Kirche mit den Opfern umgegangen ist. Wir planen deshalb, die Opfer auf zwei verschiedenen Wegen in die
Untersuchung einzubeziehen – zum einen durch eine quantitative Datenerhebung, zum anderen durch qualitative
Interviews.
2.6.1 Die quantitative Opferbefragung im Wege einer schriftlichen DatenerhebungDie Fragebogenerhebung
muss methodisch so realisiert werden, dass weder die datenschutzrechtlichen noch die sonstigen Interessen
des Opfers verletzt werden. Wir sehen hier folgenden Weg als geeignetes Verfahren an: Die kirchliche Institution,
bei der sich das Opfer ursprünglich gemeldet hat, bitten wir darum, schriftlich bei ihm anzufragen, ob
es mit der Zusendung des Fragebogens einverstanden wäre oder ob es selber Kontakt zum KFN aufnehmen möchte.
Hiergegen ließe sich zwar einwenden, Familienmitglieder könnten unbefugt das Schreiben der Kirche öffnen
und dadurch zum ersten Mal von dem Missbrauch Kenntnis erhalten. Dies erscheint uns allerdings nur in
extremen Ausnahmefällen als realistische Gefahr. Ein Opfer, das den Mut gehabt hat, sich an die Kirche
zu wenden, wird dies in aller Regel mit den Familienmitgliedern besprochen haben, mit denen es zusammenlebt.
Im Übrigen werden die kirchlichen Stellen selber diesen Weg der brieflichen Kommunikation mit Missbrauchsopfern
gehen müssen, wenn sie beispielsweise Fragen der Schadenswiedergutmachung klären möchten.
Ergänzend
zu der direkten Anfrage beim Opfer wäre es aus unserer Sicht hilfreich, das Forschungsanliegen des KFN
im Rahmen der Pressekonferenz öffentlich bekannt zu machen, in der die Katholische Kirche das hier skizzierte
Forschungsvorhaben über die Medien bekannt gibt. Bei dieser Gelegenheit könnten die Opfer bundesweit
dazu aufgerufen werden, sich per Brief oder per Email direkt beim KFN zu melden, sofern sie dazu bereit
sind, sich als Interviewpartner zur Verfügung zu stellen. Ergänzend käme hier ferner die Meldung bei
den Missbrauchsbeauftragten der Diözesen bzw. Ordensgemeinschaften in Betracht.
Inhaltlich möchten
wir uns bei der Gestaltung des Fragebogens weitgehend an dem Forschungsinstrument orientieren, das sich
bereits im Jahr 1992 im Rahmen einer bundesweiten Repräsentativbefragung zum sexuellen Missbrauch bewährt
hat und das wir nun seit Anfang 2011 gefördert vom Bundesforschungsministerium erneut gegenüber einer
Repräsentativstichprobe von 11.000 16- bis 40-Jährigen einsetzen. Dank der Identität der meisten Fragen
sowie der methodischen Vorgehensweise wird es so möglich, die Forschungsbefunde der drei Untersuchungen
einander gegenüberzustellen und auf diese Weise die Besonderheiten einer Viktimisierung von Kindern und
Jugendlichen durch Priester, Diakone und Ordensmitglieder genau herauszuarbeiten.
2.6.2 Die qualitative
OpferbefragungBei allen Personen, die sich für die quantitative Datenerhebung zur Verfügung gestellt
haben, möchten wir ferner in einem Begleitschreiben zum Fragebogen anfragen, ob sie darüber hinaus bereit
wären, an einem qualitativen Interview mitzuwirken. Die seit Januar 2011 laufende, bundesweite Repräsentativbefragung
zeigt uns, dass sich auf diesem Weg eine beachtliche Zahl von Opfern des Missbrauchs für ein auf Tonband
aufgezeichnetes Gespräch motivieren lässt. Darüber hinaus werden wir uns darum bemühen, Personen,
die nach den in den Akten enthaltenen Informationen im Verlauf der letzten 10 Jahre Opfer eines innerkirchlichen
Missbrauchs geworden sind, für ein qualitatives Interview zu gewinnen. Dies gilt insbesondere dann, wenn
es uns gelungen ist, den Täter ebenfalls für eine entsprechende Mitwirkung in unserem Forschungsprojekt
zu motivieren. Wir versprechen uns aus der Gegenüberstellung der so gewonnenen Aussagen von Tätern und
Opfern zu demselben Tatgeschehen besonders valide und tiefgehende Erkenntnisse dazu, wie es zu dem Missbrauch
gekommen ist und wie er von beiden Seiten erlebt und verarbeitet worden ist. Im Hinblick auf die qualitativen
Interviews weisen wir darauf bin, dass die hiermit beauftragten wissenschaftlichen Mitarbeiter des KFN
vorher an einer besonderen Schulung zum Umgang mit traumatisch belasteten Missbrauchsopfern teilnehmen
werden.
2.6.3 Zentrale Themen der OpferbefragungNachfolgend wird ein knapper Überblick dazu gegeben
werden, welche Themen im Wege der quantitativen und qualitativen Opferbefragung untersucht werden sollen:
• Welche Längsschnittentwicklung ergibt sich zum innerkirchlichen sexuellen Missbrauch seit dem Jahr
1945, wenn wir als Datenquelle die Angaben der Opfer zugrunde legen, die seit Januar 2010 bundesweit von
den kirchlichen Anlaufstellen registriert wurden?
• Welche Parallelen und Unterschiede ergeben sich,
wenn die innerkirchlichen Missbrauchsopfer zum Tatgeschehen und den Folgen der Tat in gleicher Weise befragt
werden, wie die Zufallsstichprobe der KFN-Opferbefragung des Jahres 2011? Bestätigt sich auch zu den
kircheninternen Fällen der Befund, dass es sich bei Missbrauchsopfern mehrheitlich um Kinder und Jugendliche
handelt, die in ihren Familien wenig Zuwendung und ein hohes Maß an körperlichen Züchtigungen bzw.
Misshandlungen erlebt haben?
• Wie haben die innerkirchlichen Opfer die Anbahnung des ersten sexuellen
Kontakts sowie das weitere Tatgeschehen erlebt? Wie ist die Beziehung zwischen Täter und Opfer verlaufen,
falls es zu wiederholten sexuellen Kontakten gekommen ist? Wie kam es aus der Sicht der Opfer zu der Beendigung
des Missbrauchs? Mit wem haben sie unmittelbar nach der Tat innerhalb oder außerhalb der Kirche über
das Erlebte gesprochen? Haben sie förmliche Anzeige erstattet und wenn ja, wann?
• Welche Folgen hat
der sexuelle Missbrauch unmittelbar nach der Tat bei den Opfern ausgelöst? Wie haben sie das Geschehen
damals verarbeitet? Haben sie sich einer Therapie unterzogen? Wie bewerten sie gegebenenfalls den Erfolg
dieser Therapie? Welche Langzeitfolgen werden von ihnen heute beschrieben? Haben sie Schadenersatz beantragt
und erhalten? Welche Wünsche und Forderungen haben sie gegenüber dem Täter bzw. gegenüber der Katholischen
Kirche?
3. Die geplante Zusammenarbeit zwischen dem Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) und dem
Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN)Verantwortlich für die Durchführung der oben
skizzierten Untersuchung ist das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen. Als sein zentraler
Kooperationspartner ist der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) vorgesehen. Beide Institutionen haben
für den Fall, dass die Deutsche Bischofskonferenz sich für die Durchführung des hier skizzierten Projekts
ausspricht, folgende Zusammenarbeit vereinbart: Der VDD wird auf der Grundlage einer Beschlussfassung
der Deutschen Bischofskonferenz die Bistümer Deutschlands ersuchen, sich an dem Forschungsprojekt zu
beteiligen, dem KFN alle in den Bistümern erreichbaren Informationen über Fälle des sexuellen Missbrauchs
an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der
Deutschen Bischofskonferenz zur Verfügung zu stellen und dem KFN durch Ausfüllen eines Fragebogens Strukturdaten
zur jeweiligen Diözese zu übermitteln. Ebenso werden die Orden darum gebeten, das Forschungsprojekt
mit entsprechenden Informationen zu unterstützen.
Ferner wird der VDD die Diözesen und Orden darum
bitten, mit den pensionierten Richtern und Staatsanwälten, die mit der Datenerhebung beauftragt sind,
in der oben unter 2.5 dargestellten Vorgehensweise zusammenzuarbeiten und ihnen einen geeigneten Raum
für die Durchführung der Aktenanalyse zur Verfügung zu stellen.
Der VDD wird ferner die Bistümer
ersuchen, alle für sie erreichbaren Priester und Diakone, die in dem Forschungszeitraum Täter des sexuellen
Missbrauchs an Minderjährigen waren, darum zu bitten, sich an der Untersuchung des KFN aktiv als Interviewpartner
zu beteiligen. Entsprechendes gilt auch für Täter aus dem Ordensbereich. Und schließlich werden die
Bistümer und Orden vom VDD darum gebeten, an die ihnen bekannt gewordenen Opfer des sexuellen Missbrauchs
ein Schreiben des KFN weiter zu leiten, in dem diese gefragt werden, ob sie an einem Interview mitwirken
oder einen Fragebogen ausfüllen möchten.
Der VDD und das KFN richten gemeinsam einen Projektbeirat
ein, der das KFN bei der Durchführung der Untersuchung fortlaufend unterstützt und berät. Den Vorsitz
fuhrt ein von der Deutschen Bischofskonferenz beauftragtes Konferenzmitglied. Von Seiten des KFN nehmen
an den Sitzungen des Projektbeirats Prof. Dr. Christian Pfeiffer und Dr. Lena Stadler teil. Sie stellen
sicher, dass den Beiratsmitgliedern die von Seiten des KFN für die Besprechungen erforderlichen Unterlagen
rechtzeitig zugeleitet werden. Jeder Textentwurf für geplante Datenerhebungen, für Gesprächsleitfäden,
für Zwischenberichte, abschließende Forschungsberichte oder Presseerklärungen wird zunächst dem Beirat
zugeleitet. Er erhält Gelegenheit, gemeinsam mit den Autoren den Text zu erörtern. Er kann sich darauf
beschränken, eine schriftliche Stellungnahme abzugeben. Nach der Stellungnahme des Projektbeirats erarbeitet
das KFN die Endfassung und leitet diese für eine letzte Durchsicht dem Beirat zu. Nach dessen Rückäußerung
wird dem VDD der jeweilige Text zur Verfügung gestellt.
4. PersonalausstattungDas KFN benennt als
Projektleiter Prof. Dr. Christian Pfeiffer. Er wird zudem einen Teil der qualitativen Interviews mit Tätern
und Opfern durchführen und an der Abfassung des abschließenden Forschungsberichts mitwirken. Als stellvertretende
Leiterin des KFN-Forscherteams ist die 29-jährige Psychologin Dr. Lena Stadler vorgesehen. Sie hat an
der Universität Bremen nach Abschluss ihres Psychologiestudiums (Abschlussnote 1,0) im November 2008
an dieser Universität mit „summa cum laude“ promoviert. Danach war sie im Jahr 2009 für ein Jahr als
„lecturer“ an der Griffith School Of Criminology And Criminal Justice, Brisbane/Australien tätigt. In
dem geplanten Forschungsprojekt soll sie vor allem für die verschiedenen quantitativen Datenanalysen
zuständig sein und wird außerdem an den Täterinterviews mitwirken.
Das KFN wird in dem Projekt ferner
auf der Grundlage von Promotionsstipendien zwei Doktoranden/innen beschäftigen. Neben Frau Dr. Stadler
sind sie zum einen für die Aktenanalysen und quantitativen Opferbefragungen und zum anderen für die
qualitativen Opferinterviews zuständig. Außerdem wird das KFN auf der Basis eines Werkvertrages mit
dem 44-jährigen Dr. Christoph Ahlers einen erfahrenen Sexualwissenschaftler in das Wissenschaftlerteam
integrieren. Herr Dr. Ahlers hatte vor fünf Jahren gemeinsam mit Prof. Dr. Beier und weiteren Sexualwissenschaftlern
an der Charité das Projekt „Kein Täter werden“ initiiert. In dem Modellversuch erhalten pädophile und
hebephile Männer die Möglichkeit, sich anonym und kostenfrei beraten zu lassen und an einer Therapie
teilzunehmen. Herr Dr. Ahlers soll das KFN-Forscherteam fachlich beraten. Insbesondere wird er gemeinsam
mit Prof. Dr. Pfeiffer und Frau Dr. Stadler für die qualitativen Täterinterviews zuständig sein sowie
für die Erarbeitung des entsprechenden Abschnitts im Forschungsbericht.
5. Zeitplan des Forschungsprojektes
Von Seiten des KFN kann sofort nach Bewilligung des Projekts mit dem Projekt begonnen werden.
1.-3.
Projektmonat– Erhalt einer vollständigen Liste zur Zahl der Priester, die seit 1945 pro Jahr in der
jeweiligen Diözese beschäftigt wurden
– Erarbeitung eines Datenanalyseschemas für die verschiedenen
Aktenanalysen;
– Vorbereitung einer genauen Handreichung für die zur Aktenanalyse eingesetzten Richter
und Staatsanwälte a.D.
– Auswahl von 9 Bistümern für die „Tiefenbohrungen“
– Auswahl der Staatsanwälte/Richter
a.D. für die Aktenanalysen (Anfrage beim Präsidenten bzw. Generalstaatsanwalt des jeweiligen regionalen
OLG bzw. der Generalstaatsanwaltschaft)
– Erarbeitung von Leitfäden für Täter- und Opferinterviews;
– Erarbeitung eines quantitativen Fragebogens für die Opferbefragung
– Erstellung eines Erhebungsbogens
zur Struktur der Diözesen und Versendung in die Diözesen
4.-9. Projektmonat– Schulung der ausgewählten
Richter und Staatsanwälte
– Datenerhebungen in den 9 Bistümern für die „Tiefenbohrungen“
– Mit Unterstützung
der Diözesanverwaltung Versendung der Fragebögen an die Opfer (quantitative Opferbefragung)
– Erstellung
einer SPSS-Datenmatrix
– Erste qualitative Interviews mit Tätern und Opfern; Überarbeitung der Interviewleitfäden
10.-15. Projektmonat– Fortsetzung der Interviews.
– Datenerhebung in den restlichen 18 Diözesen und
Orden für den Zeitraum 2000-2010
– Dateneingabe der Opferbefragung
– Transkription der Interviews; Codierung
der Tonbandabschriften
18. ProjektmonatFalls gewünscht: Zwischenbericht (erste Auswertungen der Aktenanalysen
und der quantitativen Opferbefragung)
16-.20. Projektmonat– Fortlaufende Dateneingabe
– Fortsetzung
der Auswertung der qualitativen Interviews mit Tätern und Opfern und deren Transkription
24.-25. Projektmonat
– Beendigung der Dateneingabe, Datenbereinigung
26.-30. Projektmonat– Datenauswertung
– Verknüpfung
der Ergebnisse der verschiedenen Datenerhebungsmethoden
Ab 26. Projektmonat– Erarbeitung der verschiedenen
Forschungsberichte, Vorlage der Entwürfe beim Projektbeirat
– Erstellung des abschließenden Gesamtberichtes
und Präsentation der Forschungsergebnisse in der Öffentlichkeit
6. Kosten des ProjektsDas KFN beantragt
zur Durchführung der oben skizzierten Untersuchung beim VDD eine Projektforderung in Höhe von 445.471
€. Im Hinblick auf die einzelnen Posten der Kostenaufstellung möchten wir anmerken, dass für die Mitwirkung
von Prof. Dr. Pfeiffer keine Kosten geltend gemacht werden. Im Hinblick auf die stellvertretende Projektleiterin,
Frau Dr. Lena Stadler, beantragen wir die Übernahme der Hälfte ihrer Personalkosten. Hinzu kommen die
beiden Promotionsstipendien, die Kosten für die wissenschaftlichen Hilfskräfte, die Werkvertragskosten
für die Mitwirkung von Dr. Ahlers und die Sachkosten für die verschiedenen Datenerhebungen.
Bei der
Abwägung von Kosten und Nutzen des Projekts sollte beachtet werden, dass die Untersuchung geeignet erscheint,
dem durch die Missbrauchsfälle entstandenen Vertrauensverlust entgegenzuwirken. Dies bestätigt eine
im Januar 2011 durchgeführte Repräsentativbefragung
(*12). Danach sind 68,1 der Deutschen und 62,7 Prozent
der Katholiken der Meinung, die Katholische Kirche trage nicht konstruktiv zur Aufklärung der sexuellen
Missbrauchsfälle in ihren Einrichtungen bei. Dieser kritischen Einschätzung kann die Deutsche Bischofskonferenz
dadurch begegnen, dass sie mit dem hier vorgestellten Projekt das Gegenteil unter Beweis stellt und ihren
Aufklärungswillen dokumentiert.
PersonalkostenWiss. Mitarbeiterin (TVL E14) 50%
36 Monate
90.500 €
(*13)
Doktorand (Doktorandenstipendium)
36 Monate (1365 + 80 KV Anteil für 1,5 Jahre + 1400 + 90 KV Anteil
für 1,5 Jahre)
53.280 €
Doktorand (Doktorandenstipendium)
36 Monate (1365 + 80 KV Anteil für 1,5
Jahre + 1400 + 90 KV Anteil für 1,5 Jahre)
53.280 €
Wiss. Hilfskraft mit Abschluss
12 Monate, 80 Std./Monat,
13,50€/Std. zzgl. SozVers + Weihnachtsgeld
16.600 €
(*14)Wiss. Hilfskraft mit Abschluss
12 Monate,
80 Std./Monat, 13,50€/Std. zzgl. SozVers + Weihnachtsgeld
16.600 €
(*14)Hilfskräfte ohne Abschluss
(Literaturrecherchen, Organisationsunterstützung, Hilfsarbeiten)
36 Monate, 60 Std/Monat, 8,53€/Std.
zzgl. SozVers. + Weihnachtsgeld
24.300 €
(*14)Zwischensumme: Personalkosten
€ 254.560 €
Sachkosten
Dr. Ch. J. Ahlars/Dr. G. Schäfer (ISP) (Werkvertrag) (Täterinterviews)
40 Interviews á 3 Stunden á
100 € Stundensatz; Honorar für Mitwirkung als Autor des Forschungsberichts
22.000 €
Interviewkosten
Täter
550 € pro Interview X 80 Täterinterviews
44.000 €
Interviewkosten Opfer
550 € pro Interview
X 40 Interviews
22.000 €
Richter/Staatsanwälte (symbolisches Incentive für die Aktenanalyse): Supervision
und Anwesenheit bei der Aktensichtung durch die Archivmitarbeiter
Langzeitanalyse 1945-2010 in 9 Bistümern;
8 Bistümer
(*15) X 6 Wochen (=48 Wochen) X 40 Std. á 10 €/Std.
19.200 €
Richter/Staatsanwälte (symbolisches
Incentive für die Aktenanalyse): Supervision und Anwesenheit bei der Aktensichtung durch die Archivmitarbeiter
Querschnitt in den restlichen 18 Bistümern 2000-2010:18 Bistümer X 3 Wochen = 54 Wochen X 40 Std. á
10 €/ Std.
21.600 €
Richter/Staatsanwälte (symbolisches Incentive für die Aktenanalyse): Detailanalyse
der auffälligen Akten: Ausfüllen des Aktenanalyseschemas, Anfertigung von qualitativen Kurzzusammenfassungen
Langzeitanalyse 1945-2010 in 9 Bistümern; 2 Pers. X 9 Bistümer X 100 Std. X 10 €/Std.
18.000 €
Richter/Staatsanwälte (symbolisches Incentive für die Aktenanalyse): Detailanalyse der auffälligen
Akten: Ausfüllen des Aktenanalyseschemas, Anfertigung von qualitativen Kurzzusammenfassungen
Querschnitt
in den restlichen 18 Bistümern 2000-2010: 2 Pers. X 18 Bistümer X 40 Std. X 10 €
14.400 €
Dateneingabe
(Werkverträge)
3100 Fragebögen gesamt (inkl. Aktenanalysebögen); 3 Fragebögen/Std. = 1033 Std. X 8,53 €
8.812 €
(*16)Frau RAin Dr. Westpfahl (Schulung der Richter/Staatsanwälte a.D. zur Aktenanalyse)
Honorar-Tagessatz
3.000 €
Drucktasten Fragebögen Opfererhebung
500 Fragebögen a 20 Seiten a 0,05 €
500 €
Porto
Opferbefragung
800 Anfragen a 0,55 € = 440 € + 500 Großumschläge mit Rücksendeumschlag „Porto zahlt
Empfänger“ = 1450 €
1.890 €
Druckkosten Aktenanalyseschema
1450 Fälle a 15 Seiten a 0,05 €
1.087 €
Briefumschläge
5300 insgesamt X 0,10 €
530 €
Porto Zusendung auszufüllende Aktenanalysebögen
in die Bistümer
27 Bistümer X 6,90 €
186 €
Porto Zusendung ausgefüllte Aktenanalysebögen zurück
ans KFN
27 Bistümer X 6,90 €
186 €
ReisekostenReisekosten für die Richter/Staatsanwälte zu den
Archiven
Langzeitanalyse: 9 Bistümer X 15 Tage (=120 Std.) X 2 Personen X4€ (Kilometergeld mit eigenen
PkW, 0,2 € pro Km); Querschnitt 2000-2010; 18 Bistümer X 2 Personen X 5 Tage X 4 €
1800 €
Reisekosten
Dr. Ch. J. Ahlers
Kooperationstreffen (zur Planung, Diskussion und Auswertung der Täterinterviews): 5
Reisen von Berlin nach Hannover und zurück
500 €
Schulung Datenerhebung
Schulung der 63 Richter/Staatsanwälte
a.D. (2 für 18 Bistümer und 3 für 9 Bistümer = 63), Fahrtkosten nach Frankfurt a 150 € für insgesamt
68 Personen (die 63 Juristen sowie Frau Dr. Janssen, Herr Prof. Dr. Pfeiffer, Frau Dr. Stadler, Frau Dr.
Westpfahl sowie 1 weiteres Kirchenmitglied) = 10.200 € + Bewirtung für 68 Personen a 15 €= 1020 €
11.220 €
Zwischensumme Sachkosten
190.911 €
Summe beantragte Fördermittel
445.471 €
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«Anlage
3»VERTRAG zur Durchführung eines Forschungsprojekts über den sexuellen Missbrauch an Minderjährigen
durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz
zwischen
dem Verband der Diözesen Deutschlands KöR
vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Pater
Dr. Hans Langendörfer SJ, Kaiserstraße 161, 53113 Bonn
– nachfolgend VDD genannt –
und
dem Kriminologischen
Forschungsinstitut Niedersachsen e. V.
vertreten durch den Vorstand, Herrn Prof. Dr. Christian Pfeiffer,
Lützerodestraße 9, 30161 Hannover
– nachfolgend KFN genannt –
wird folgendes vereinbart:
Präambel
Der VDD vereinbart mit dem KFN die Durchführung eines wissenschaftlichen Forschungsprojekts über den
sexuellen Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige
im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz.
Die Vertragsparteien sind sich einig, dass dieses Forschungsprojekt
eine vertrauensvolle Zusammenarbeit erfordert und dass sie es nach besten Kräften fördern werden. Das
geschieht insbesondere durch regelmäßigen Informationsaustausch.
§ 1 Vertragsgegenstand(1) Vertragsgegenstand
ist die Durchführung einer wissenschaftlichen Untersuchung des KFN im Auftrag des VDD über den sexuellen
Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im
Bereich der Deutschen Bischofskonferenz.
(2) Die beigefügte Projektskizze (
Anlage 1) einschließlich
des darin enthaltenen Zeit- und Kostenplans ist Inhalt des Vertrags.
(3) Die Zusammenarbeit zwischen
den Vertragsparteien richtet sich allein nach diesem Vertrag und seiner
Anlage 1, Sonstige Vertragsbedingungen
sind nicht vereinbart.
§ 2 Pflichten der Vertragsparteien(1) Das KFN führt das Forschungsprojekt
auf der Grundlage von
Anlage 1 des Vertrages durch. Das KFN trägt dafür Sorge, dass die Forschungsarbeiten
nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft durchgeführt werden.
(2) Neun (Erz-)Bistümer haben verbindlich
zugesagt, sich an dem Forschungsprojekt zu beteiligen und werden dem KFN alle in den (Erz-)Bistümern
erreichbaren Informationen über Fälle des sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen durch katholische
Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz seit 1945
für eine Längsschnittanalyse zur Verfügung stellen. Für den Zeitraum von 2000 bis 2010 haben alle
(Erz-)Bistümer ihre Mitwirkung am Forschungsprojekt zugesagt. Außerdem werden die männlichen Ordensgemeinschaften
gebeten, das Forschungsprojekt mit entsprechenden Informationen zu unterstützen.
Dies betrifft sowohl
Akteninhalte über solche Fälle, die nicht der Strafjustiz bekannt geworden sind, als auch die Aktenzeichen
aller Strafverfahren, die in dieser Zeit gegen die Personengruppe, die Gegenstand des Forschungsprojekts
ist, wegen sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen durchgeführt worden sind. Für die Datenerhebung
von 2000 bis 2010, an der alle 27 (Erz-)Bistümer ihre Beteiligung zugesagt haben, sind alle Akten von
katholischen Priestern, Diakone und männliche Ordensangehörigen auszuwerten, die nicht vor dem 1. Januar
2000 verstorben sind.
(3) Zur Vorbereitung der Aktenanalyse findet in den (Erz-)Bistümern eine gründliche
Durchsicht aller Personalakten von Priestern und Diakonen statt, die je nach Untersuchungszeitraum dort
entweder seit 1945 tätig waren oder im Hinblick auf die Querschnittanalyse nicht vor dem 1. Januar 2000
verstorben sind. Hierfür wird in jedem (Erz-)Bistum ein örtliches Rechercheteam eingerichtet, dem als
Verantwortlicher der Generalvikar sowie ggf. mehrere von ihm benannte Personen und ein besonders geschulter
externer Jurist (Strafrichter/Staatsanwalt im Ruhestand) angehören. Aufgabe des Rechercheteams ist es,
aus den Personalakten all diejenigen herauszusuchen, aus denen sich im Hinblick auf den jeweiligen Untersuchungszeitraum
Hinweise auf einen möglichen sexuellen Missbrauch durch einen Priester oder Diakon ergeben.
(4) Im Falle
von Versetzungen hat das übernehmende bzw. entsendende (Erz-)Bistum zugesagt, dem KFN das Recht einzuräumen,
bei der Personalverwaltung die Personalakte einzusehen bzw. auswerten zu lassen, um den früheren bzw.
weiteren Lebensweg des betroffenen Priesters oder Diakons im Hinblick auf Auffälligkeiten überprüfen
zu können. Um entsprechende Einsichtsmöglichkeiten werden die beteiligten Orden gebeten.
(5) Die Auswertung
der von dem örtlichen Rechercheteam gefundenen Akten, aus denen sich im Hinblick auf den jeweiligen Untersuchungszeitraum
Hinweise auf einen möglichen sexuellen Missbrauch durch einen Priester oder Diakon ergeben haben, wird
anhand eines zwischen den Vertragsparteien abgestimmten Fragebogens bistumsintern durchgeführt. Verantwortlich
sind hierfür jeweils ein bis drei externe Juristen (Strafrichter/Staatsanwalt im Ruhestand), die durch
vom VDD und KFN zu benennende qualifizierte Personen geschult werden. Die Auswahl und Anstellung der externen
Juristen erfolgt durch das KFN in Absprache mit den betroffenen (Erz-)Bistümern.
(6) Die (Erz-)Bistümer
haben zugesagt an die ihnen bekannt gewordenen Opfer ein Schreiben des KFN weiterzuleiten, in dem diese
gebeten werden, einen Fragebogen auszufüllen und/oder an einem Interview mitzuwirken. Entsprechendes
gilt auch für die Orden.
(7) Die (Erz-)Bistümer haben zugesagt an alle für sie erreichbaren Priester
und Diakone, die in dem Forschungszeitraum Täter des sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen waren,
ein Schreiben des KFN weiterzuleiten und sie aufzufordern, sich an der Untersuchung des KFN aktiv als
Interviewpartner zu beteiligen. Entsprechendes gilt auch für Täter aus dem Ordensbereich.
(8) Bereits
vorliegende forensisch-psychiatrischer Gutachten sind in das Forschungsprojekt gemäß
Anlage 1 mit einzubeziehen.
Die (Erz-)Bistümer haben zugesagt, ihre Nutzungsrechte daran auf das KPN zu übertragen sowie darüber
hinaus ggf. erstellte Einzelgutachten dem KPN zur Verfügung zu stellen.
(9) Das KFN verpflichtet sich
dazu, alle ihm im Zuge des Forschungsprojekts bekannt gewordenen Informationen zu Tätern, Opfern, dritten
Personen und Institutionen zu anonymisieren und im Hinblick auf alle ihm bekannt gewordenen Informationen
die Regeln des Datenschutzrechts anzuwenden.
(10) Das KFN verpflichtet sich, die im Rahmen dieses Forschungsprojekts
gewonnenen Informationen und Arbeitsergebnisse gegenüber Außenstehenden vertraulich zu behandeln. Eine
Verletzung der Vertraulichkeitsvereinbarung liegt nicht vor, wenn die Informationen vom VDD schriftlich
freigegeben wurden. Das KFN trägt dafür Sorge, dass alle mit diesem Forschungsprojekt befassten Personen
vor Tätigkeitsbeginn über die Vertraulichkeitsvereinbarung aufgeklärt werden und dass sie eine entsprechende
Verschwiegenheitserklärung unterschreiben.
§ 3 Projektbeirat und seine Mitwirkung bei der Erstellung
von Forschungsberichten(1) Der VDD und das KFN richten einen Projektbeirat ein, der das KFN bei der
Durchführung der Untersuchung fortlaufend unterstützt und berät. Ein vom VDD zu benennendes Mitglied
der Deutschen Bischofskonferenz steht dem Projektbeirat vor. Der Projektleiter bereitet die Sitzungen
vor und lässt den Beiratsmitgliedern die für die Besprechung erforderlichen Unterlagen zukommen.
(2)
Jeder Textentwurf für einen Zwischen- oder abschließenden Forschungsbericht wird zunächst dem Beirat
zugeleitet. Er erhält Gelegenheit, gemeinsam mit den Autoren den Text zu erörtern. Er kann sich darauf
beschränken, eine schriftliche Stellungnahme abzugeben. Nach der Stellungnahme des Projektbeirats erarbeitet
das KFN die Endfassung und leitet diese für eine weitere Durchsicht dem Beirat zu. Nach dessen Rückaußerung
wird dem VDD der Bericht zur Verfügung gestellt.
§ 4 Nutzungsrechte(1) Das KFN räumt dem VDD das
räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die aus der Untersuchung entstehenden Daten und die von
ihm erstellten Forschungsberichte sowie die darin enthaltenen Ergebnisse und Bewertungen auf sämtliche
Nutzungsarten zu nutzen. Insbesondere erlangt der VDD das Recht, die Texte – auch auszugsweise – zu vervielfältigen,
zu verbreiten, auszustellen, öffentlich vorzutragen, zugänglich zu machen oder durch Bild-, Tonträger
oder durch Funksendungen wiederzugeben. Hierzu bedarf es keiner besonderen Zustimmung des KFN. Die vorstehenden
Rechte sind mit der vereinbarten Forschungsförderung des VDD abgegolten.
(2) Im Übrigen liegen alle
Urheber- und Verwertungsrechte beim KFN und den am Forschungsprojekt beteiligten wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern. Insbesondere hat das KFN das Recht, die aus der Untersuchung entstehenden Daten und
die von ihm erstellten Forschungsberichte sowie die darin enthaltenen Ergebnisse und Bewertungen für
eigene wissenschaftliche Zwecke zu nutzen. Es hat insoweit genauso wie der VDD das Recht, die Texte –
auch auszugsweise – zu vervielfältigen, zu verbreiten, auszustellen, öffentlich vorzutragen, zugänglich
zu machen oder durch Bild-, Tonträger oder durch Funksendungen wiederzugeben.
(3) Das KFN und die am
Forschungsprojekt beteiligten wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verpflichten sich, ihre
Nutzungsrechte frühestens acht Wochen nach Abgabe des Zwischenberichts und des abschließenden Forschungsberichts
beim VDD wahrzunehmen. Vorher dürfen sie die Forschungsergebnisse nur mit schriftlicher Genehmigung der
VDD publizieren oder in der Öffentlichkeit darstellen. Nach Ablauf von acht Wochen sichert das KFN dem
VDD zu, Publikationen, die in Zusammenhang mit dem Forschungsprojekt stehen, vor der Veröffentlichung
im Wortlaut zur Kenntnis zu bringen.
(4) Der VDD verpflichtet sich, bei Veröffentlichungen darauf hinzuweisen,
dass es sich um ein von dem KFN durchgeführtes Forschungsprojekt handelt.
§ 5 Zahlungsvereinbarungen
(1) Der VDD stellt dem KFN entsprechend der Kostenaufstellung in
Anlage 1 einen Gesamtbetrag in Höhe
von 450.000 € als Forschungsförderung zur Verfügung. Wird dieser Betrag aus Gründen, die das KFN
offenzulegen hat, über- oder unterschritten, erfolgt eine entsprechende Anpassung. Der Gesamtbetrag kann
sich jedoch höchstens um 20% erhöhen.
(2) Die Forschungsförderung wird vom VDD in vier Teilbeträgen
erbracht:
1. Teilbetrag in Höhe von 200.000 € innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss;
2. Teilbetrag
in Höhe von 70.000 € nach Ablauf von 12 Projektmonaten;
3. Teilbetrag in Höhe von 120.000 € nach
Vorlage des Zwischenberichts;
4. Restbetrag zwei Wochen nach Abgabe eines abschließenden Forschungsberichts.
(3) Soweit im Rahmen dieses Forschungsprojekts weitere Kosten (z. B. Reise- oder Sachkosten) anfallen,
sind diese mit Zahlung der oben genannten Beträge abgegolten.
(4) Die Mittel werden auf das Konto des
KFN überwiesen. Der VDD erhält über den jeweils zu überweisenden Betrag eine Mittelanforderung.
(5)
Der VDD geht keine Verpflichtung ein, die Tätigkeiten, in deren Rahmen dieses Forschungsprojekt bearbeitet
wird, über die Laufzeit des Vertrages hinaus finanziell zu unterstützen.
§ 6 Obliegenheiten der Vertragsparteien
(1) Sobald für das KFN erkennbar wird, dass sich erhebliche Verzögerungen oder Schwierigkeiten in der
Durchführung des Forschungsprojekts ergeben, insbesondere in der
Anlage 1 festgesetzte Termine nicht
eingehalten werden können, ist der Projektleiter verpflichtet, den VDD unverzüglich schriftlich zu unterrichten.
(2) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, Zwischenergebnisse dieses Projektes bis zur Vorstellung
des abschließenden Forschungsberichts nur nach Herstellung des Einvernehmens zwischen beiden Vertragsparteien
Dritten gegenüber bekannt oder zugänglich zu machen.
(3) Die Einhaltung aller im Zusammenhang mit diesem
Vertrag beachtlichen Steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen sowie die rechtzeitige und
ordnungsgemäße Abführung von Steuern und Sozialabgaben obliegen allein dem KFN.
§ 7 Kündigung(1)
Die ordentliche Kündigung des Vertrages ist ausgeschlossen. Eine Kündigung ist für beide Vertragsparteien
nur aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung oder mit Wirkung für die Zukunft zulässig. Ein wichtiger
Grund ist insbesondere die Verletzung der Vertraulichkeitsverpflichtung während der Laufzeit des Forschungsprojekts,
die Nichtanzeige von Forschungsergebnissen und deren ungenehmigte Publikation vor dem in diesem Vertrag
vereinbarten Zeitpunkt (vgl. § 4 Abs, 3).
(2) Ein wichtiger Grund ist für den VDD außerdem dann gegeben,
wenn das KFN mit der Leistungserbringung oder Teilen hiervon trotz schriftlicher Aufforderung in Verzug
ist und es einen schriftlich zugesagten Liefertermin aus einem vom KFN zu vertretenden Grund, um mehr
als acht Wochen überschreitet. Für das KFN ist ein wichtiger Grund dann gegeben, wenn der VDD die vereinbarten
Zahlungstermine aus einem von ihm zu vertretenden Grund um mehr als acht Wochen überschreitet. Die Kündigung
bedarf der Schriftform.
(3) Bei Ausscheiden des Projektleiters Prof. Dr. Christian Pfeiffer wird das
KFN seine Position im Einvernehmen mit dem VDD neu besetzen.
(4) Im Falle der außerordentlichen Kündigung
sind die Projektergebnisse in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung
befinden, dem VDD unverzüglich zu übergeben. Für die bis zum Zeitpunkt des Kündigungsrechts entstandenen
Nutzungsrechte gilt § 4 des Vertrags entsprechend.
(5) Das KFN erhält im Falle der außerordentlichen
Kündigung die für die erbrachte Leistung geschuldete anteilige Forschungsförderung. Ein darüber hinausgehender
Anspruch steht dem KFN nicht zu.
§ 8 Ergänzende Vorschriften, Vertragsergänzungen(1) Änderungen
und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, Auf das Schriftformerfordernis
kann nur schriftlich verzichtet werden. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(2) Sollten einzelne
Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt
dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragspartner werden sich bemühen, die unwirksame
oder nichtige Bestimmung durch eine rechtlich zulässige Bestimmung zu ersetzen, die in ihrem Gehalt der
Zielsetzung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
§ 9 Gerichtsstand(1) Bei Unklarheiten
oder abweichenden Auffassungen zu einzelnen Regelungen oder Anforderungen dieses Vertrages verpflichten
sich beide Vertragsparteien, eine einvernehmliche Lösung dadurch anzustreben, dass eine von beiden Seiten
akzeptierte Mediatorin oder ein Mediator hinzugezogen wird. Die Kosten für das Mediationsverfahren werden
von beiden Seiten zu gleichen Anteilen getragen.
(2) Scheitert das Mediationsverfahren, so ist der ordentliche
Rechtsweg eröffnet.
(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Bonn.
Der Vertrag unterliegt deutschem Recht.
§ 10 SonstigesDie Vertragsparteien sind sich einig, dass über
den Vorschlag des KFN, eine Repräsentativ-Befragung von Priestern und eine Befragung von Vertretern der
Bistümer und Orden durchzuführen, zu einem späteren Zeitpunkt entschieden wird.
§ 11 Inkrafttreten
Der Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft.
Bonn, den __________
Für den Verband der Diözesen
________________________________________
Pater Dr. Hans Langendörfer SJ
Hannover, den __________
Für
das Kriminologische Forschungsinstitut Nds,
________________________________________
Prof. Dr. Christian
Pfeiffer
Fußnoten(*1) Zum obigen Thema hat das KFN im Herbst 2010 ein ausführliches 24-seitiges Forschungskonzept
erarbeitet und der Deutschen Bischofskonferenz zugeleitet. Auf der Grundlage der danach eingegangenen
Rückmeldungen haben wir den nachfolgend dargestellten Untersuchungsplan überarbeitet und ihn Mitte Februar
2001 als Drittmittelantrag bei der Deutschen Bischofskonferenz eingereicht.
(*2) Vgl. hierzu insbesondere
die von der Deutschen Bischofskonferenz am 23.9. 2010 verabschiedete „Rahmenordnung zur Prävention von
sexuellem Missbrauch an Minderjährigen“, die Handreichung „Prävention von sexualisierter Gewalt an Kindern,
Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Handreichung für katholische Schulen, Internate und Kindergarteneinrichtungen“
vom 25.11.2010 sowie die am 24.1.2011 vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz herausgegebene „Handreichung
der Jugendkommission zur Prävention von sexualisierter Gewalt im Bereich Jugendpastoral“ (beide Handreichungen
verfügbar unter http://www.praevention-bildung.dbk.de/grundlagen-praevention/handreichungen/)
(*3) Vgl.
John Jay College, 2004 und 2006.
(*4) Vgl. zu Irland: Eckhart, 2010, S. 92; zu Österreich und den Niederlanden
sind dem KPN entsprechende Entwicklungen der Fallzahlen von den Kommissionen mündlich berichtet worden,
die gegenwärtig damit befasst sind, im Auftrag der Katholischen Kirche systematische Untersuchungen einzuleiten.
(*5) Die Angaben beruhen auf einem Gespräch, das C. Pfeiffer und L. Stadler mit der Autorin des Untersuchungsberichtes,
Frau RAin Dr. Westpfahl am 25.1.2011 in München über ihre Vorgehensweise bei der Datenerhebung und Datenanalyse
führen konnten.
(*6) Vgl. Deutsche Bischofskonferenz, 2010. Zwischenbericht der Hotline der Deutschen
Bischofskonferenz für Opfer sexueller Gewalt. Verfügbar unter: http://www.dbk.de/fileadmin/redaktion/diverse_downloads/Dossiers/Zwischenbericht_Teil2_StatistischeDaten101117.pdf
(*7) So hat sich In den USA gezeigt, dass der dort sehr ausgeprägte Rückgang der Missbrauchsfälle
mit verschiedenen Einflussfaktoren zusammenhängt. Einerseits hat offenbar der Wandel der Sexualmoral
in der amerikanischen Gesellschaft eine gewichtige Rolle gespielt. Andererseits führen die Forscher des
John Jay Colleges ihn aber auch darauf zurück, dass die Katholische Kirche schrittweise präventiv wirkende
Maßnahmen eingeführt hat. Ein Beispiel ist die Tatsache, dass das Thema Sexualität ab Mitte der 80er
Jahre in der Aus- und Fortbildung der Priester nicht mehr langer tabuisiert, sondern zunehmend offen angesprochen
wurde. Ferner hat sich nach den Erkenntnissen der amerikanischen Kollegen positiv ausgewirkt, dass In
den Diözesen konstruktive Regeln für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen eingeführt wurden.
(*8)
Vgl. John Jay College, 2004 und 2006.
(*9) Vgl. zu den verschiedenen Tätertypen Beier et al., 2005,
2006,2009; Ahlers, 2010.
(*10) Vgl. John Jay College, 2004 und 2006.
(*11) Bei diesem methodischen Vorgehen
möchten wir uns an positiven Erfahrungen orientieren. die das KFN im Rahmen eines Projekts zur Kindertötung
sammeln konnte. Es hat sich dort als sehr hilfreich erwiesen, Vater und Mütter, die wegen der Tötung
ihres eigenen Kindes verurteilt worden waren, in einem ersten Abschnitt des qualitativen Interviews ausschließlich
zu Person zu befragen. Dadurch konnte sich in einem eher entspannen Gespräch eine Vertrauensbeziehung
entwickeln, die dann die Basis dafür war, sieh im zweiten Abschnitt des Interviews der Tat und den sie
begleitenden Umständen naher zu zuwenden.
(*12) Vgl. Kölner Stadt-Anzeiger vom 29.1.5011, zitiert nach
Hannoversche Allgemeine Zeitung vom 31.1.2011, S.2
(*13) eingerechnet ist die Erhöhung der Vergütung
ab 1.4.2011 und die weitere Erhöhung ab 1.1.2012
(*14) eingerechnet ist eine angenommene Erhöhung der
Stundensätze um 2,5 % in Anlehnung an die Erhöhung der Tarifentgelte
(*15) Es werden für Berechnung
der Aktensichtung nur 8 Bistümer angesetzt, da davon ausgegangen wird, dass im Bistum München-Freising
aufgrund bereits erfolgter Recherchen von Frau Dr. Westpfahl keine Aktensichtung mehr erforderlich ist.
Erst für die Analysen der Akten, in denen Auffälligkeiten gefunden wurden, anhand des Aktenanalyseschemas
ist hier erneuter Aufwand notwendig, so dass bei den Aktenanalysen 9 Bistümer für die Langzeitanalysen
veranschlagt werden.
(*16) eingerechnet ein erhöhter Satz für Interviews
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