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Ein Kardinal (96) stirbt – der andere (97) feiert Geburtstag + Dialog mit den Kirchenverfolgern + Kirchliche Anerkennung verweigert + Irischer Kirchenkampf gegen das Beichtsiegel + Im dekadenten Wien schert sich keiner um die Reliquien
Kardinal Kazimierz Swiatek
Kardinal Kazimierz Swiatek
© Serge Serebro, Vitebsk Popular News, CC
Ein Kardinal (96) stirbt – der andere (97) feiert Geburtstag

Weißrußland. Gestern morgen starb der zweitälteste Kirchenfürst, Kardinal Kazimierz Swiatek (96). Der Kirchenfürst leitete die Erzdiözese Minsk von 1991 bis 2006. Seit einem Knochenbruch im März verschlechterte sich die Gesundheit des Kardinals zusehends. Papst Benedikt XVI. würdigte den Verstorbenen in einem Beileidschreiben als eifrigen und fleißigen Hirten. Vorgestern feierte der älteste Kirchenfürst, der emeritierte Erzbischof von Ravenna, Ersilio Kardinal Tonini, seinen 97. Geburtstag.

Dialog mit den Kirchenverfolgern

Brasilien. Am 14. Juli empfing der Sekretär der brasilianischen Bischofskonferenz, Bischof Leonardo Ulrich Steiner (60), eine elfköpfige Delegation des chinesischen ‘Staatlichen Amts für religiöse Angelegenheiten’. Unter ihnen war der Vizeminister der Behörde, Jiang Jianyong. Das Amt ist für die Verfolgung der Kirche in China verantwortlich. Die Delegation kam auf Einladung einer protestantischen Bibelgesellschaft nach Brasilien. Die Webseite der brasilianischen Bischofskonferenz veröffentlichte ein Foto des lächelnden Bischofs Steiner mit den chinesischen Delegierten. Der pikante Text dazu erklärte, daß ein Dialog „der beiden Bischofskonferenzen“ angestrebt würde. Nach Kritik katholischer Blogger verschwand der Eintrag von der Webseite.

Kirchliche Anerkennung verweigert

Vatikan. Der Heilige Stuhl verweigert der neu gegründeten Medienvereinigung ‘Internationale Organisation der Katholiken in den Medien’ die kirchliche Anerkennung. Das berichtete die deutsche ‘Katholische Nachrichtenagentur’. Die Vereinigung wurde im April als Nachfolgeorganisation der ‘Weltunion der katholischen Presse’ gegründet. Im März hat der Päpstliche Laienrat dieser Organisation die kirchliche Anerkennung entzogen und deren Selbstbezeichnung „katholisch“ verboten.

Irischer Kirchenkampf gegen das Beichtsiegel

Irland. Irland plant ein Gesetz, das ein Zurückhalten von Beweisen über Kindesmißbräuche bestraft. Das Gesetz soll ausdrücklich auch für Informationen aus der Beichte gelten und droht mit fünf Jahren Gefängnis. Das berichten irische Medien. Irische Priester kündeten an, sich dem Gesetz zu widersetzen. Das Gesetz wäre auch praktisch nicht umsetzbar. Ein Beichtvater kennt weder den Pönitenten, noch kann er ihn sehen.

Im dekadenten Wien schert sich keiner um die Reliquien

Österreich. Es wäre denkbar, die Reliquien des letzten österreichischen Kaisers, des Seligen Erzherzogs Karl I. († 1922) von Österreich-Ungarn in die Wiener Kaisergruft zu überführen. Das sagte sein Enkel Erzherzog Karl von Habsburg laut der österreichischen Straßenzeitung ‘Krone’. Derzeit sind die Reliquien auf der Insel Madeira, wo ihn die Gläubigen sehr verehren.
      
20 Lesermeinungen
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#20   Mighty Counsellor †   00:15:00 | Samstag, 23. Juli 2011
Zumal: <Eine Reliquie (lateinisch Überbleibsel) ist ein Gegenstand religiöser Verehrung, besonders ein Körperteil oder Teil des persönlichen Besitzes eines Heiligen.> Quelle: Tante Wiki.
.
… eines Heiligen … !
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#19   Dumbledor   00:13:38 | Samstag, 23. Juli 2011
Vor allem: warum ist Wien deswegen dekadent ?
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#18   Diamant †   23:13:03 | Freitag, 22. Juli 2011
<Derzeit sind die Reliquien auf der Insel Madeira, wo ihn [Erzherzog Karl I. († 1922)] die Gläubigen sehr verehren.>
.
Häääääh? Völlig unverständlich. „Die Gläubigen“ verehren einen verstorbenen Erzherzog? Was hat denn das eine mit dem anderen zu tun?
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#17   schamane40   14:05:34 | Freitag, 22. Juli 2011
Die normalen einfachen Meschen in Wien haben andere Sorgen, als die Reliqienverehrung eines Kaisers.
Miete, Heizöl, günstige Lebensmittel für die Kinder …
Da ist kein Bezug für Kaisergebeine vorhanden.
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#16   Father Jack Hackett   13:17:04 | Freitag, 22. Juli 2011
@Mufelius, Hare-Krishna: Aber sollte der Staat dann nicht konsequenterweise, wie Sie ja bereits sagten, haben wir Religionsfreiheit, die persönlichen Gespräche in allen Religionen für unantastbar erklären?
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#15   Semikolon   13:14:09 | Freitag, 22. Juli 2011
#10
Falsch:
„Bei Androhung einer Straftat oder Wiederholungsgefahr muss der der Arzt und der Therapeut die Strafverfolgungsbehörden informieren denn dann wird das Rechtsgut der Strafverfolgung höher eingeschätz als das der Schweigepflicht.“
Richtig:
„Bei Androhung einer Straftat oder Wiederholungsgefahr >kann< der Arzt und der Therapeut die Strafverfolgungsbehörden informieren. Eine (von mehreren) notwendigen Voraussetzungen dafür istjedoch gem. §34 StGB , dass das damit geschützte Rechtsgut (z.B. Leben, Leib, Freiheit) höher gewertet ist, als das der Schweigepflicht. Weitere notwendige Voraussetzungen für den Bruch der Schweigepflicht sind: (1) Die Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut war nicht anders abzuwenden und (2) es muss Angemessenheit des Mittels (Bruch der Schweigepflicht) bez. der abzuwendenen konkreten Gefahr vorliegen.“
Um ein „Rechtsgut der Strafverfolgung“ geht es hier überhaupt nicht.
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#14   Mufelius †   13:12:00 | Freitag, 22. Juli 2011
So ist es, Hare-Krishna.
Die Beichte, an die Katholiken glauben, ist Teil der Religionsfreiheit – und somit zu schützen.
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#13   Hare-Krishna   12:55:11 | Freitag, 22. Juli 2011
Wenn das Beichtgeheminis nicht geschützt bliebe, könnte der Staat die Beichte gleich ganz verbieten und sie nur als „Glaubensgesrpäch“ erlauben.
Das Beichtgehemnis ist ein so hohes gut, das nicht Priestern eine Extrawurst brät (die würden manchmal ganz gerne mit anderen darüber sprechen, um sich auch mal zu entlasten), sondern für die Gläubigen.
Zum Schutz der katholischen Religion gehört nun mal auch der Schutz der Beichte.
#
Rein praktisch wird es in den seltensten Fällen in der Beichte darum gehen, dass von angekündigten Straftaten die Rede ist, denn Reue, Buße und Sündenvergebung richten sich auf die Vergangenheit und nicht auf beabsichtigte Sünden.
Denn selbst Altgläubige beabsichtigen bei der Beichte nicht, so will man zumindest annehmen, neue Sünden zu begehen. Sie tun es aber trotzdem.
Aber sie kündigen diese nicht an.
#
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#12   Semikolon   12:40:01 | Freitag, 22. Juli 2011
Bevor hier wieder juristischer Unsinn verbreitet wird, einfach mal das Gesetz ansehen:
§ 139 Straflosigkeit der Nichtanzeige geplanter Straftaten
(1) Ist in den Fällen des § 138 die Tat nicht versucht worden, so kann von Strafe abgesehen werden.
(2) Ein Geistlicher ist nicht verpflichtet anzuzeigen, was ihm in seiner Eigenschaft als Seelsorger anvertraut worden ist.
(3) Wer eine Anzeige unterläßt, die er gegen einen Angehörigen erstatten müßte, ist straffrei, wenn er sich ernsthaft bemüht hat, ihn von der Tat abzuhalten oder den Erfolg abzuwenden, es sei denn, daß es sich um 1.
einen Mord oder Totschlag (§§ 211 oder 212),
2.
einen Völkermord in den Fällen des § 6 Abs. 1 Nr. 1 des Völkerstrafgesetzbuches oder ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit in den Fällen des § 7 Abs. 1 Nr. 1 des Völkerstrafgesetzbuches oder ein Kriegsverbrechen in den Fällen des § 8 Abs. 1 Nr. 1 des Völkerstrafgesetzbuches oder
3.
einen erpresserischen Menschenraub (§ 239a Abs. 1), eine Geiselnahme (§ 239b Abs. 1) oder einen Angriff auf den Luft- und Seeverkehr (§ 316c Abs. 1) durch eine terroristische Vereinigung (§ 129a, auch in Verbindung mit § 129b Abs. 1)
handelt. Unter denselben Voraussetzungen ist ein Rechtsanwalt, Verteidiger, Arzt, Psychologischer Psychotherapeut oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut nicht verpflichtet anzuzeigen, was ihm in dieser Eigenschaft anvertraut worden ist. Die berufsmäßigen Gehilfen der in Satz 2 genannten Personen und die Personen, die bei diesen …
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#11   monens   12:37:37 | Freitag, 22. Juli 2011
Die hl. Kirche muss und darf sich niemals bedingungslos nach den sog. „Gesetzen“ des Staates richten; alleine die Tatsache, dass die Auslebegesellschaften in ihrem „ganz humanen“ Totentanz die UNZUCHT und den MORD an ungeborenen Kindern „gesetzlich“ aufzwingen wollen, spricht für sich; betreffend dem Beichtgeheimnis kann es kein Jota an Nachgeben von Seiten der hl. Kirche geben; ein hw Priester beginge eine der schwersten Sünden überhaupt, würde er das Beichtgeheimnis brechen; so wie die oben beschriebenen angebl. „Gesetze“ zur Unterminierung der unfehlbaren Lehre der hl. Kirche gedacht sind, so versucht man nun auch die Nötigung von hw Priestern zum Verrat am Beichtgeheimnis; kein hw Priester als Fortführer des Erlösungswerkes Christi auf Erden darf sich auch nur einen Deut um eine wie auch immer geartetes „Gesetz“ zur Aushöhlung des Beichtgeheimnisses scheren;
www.razyboard.com/…07691-5936863-0.html
der hw Priester spricht die aufrichtigen und umkehrwilligen Pönitenten an CHRSITI STATT von ihren Sünden los, so müssten die „ganz Humanen“ der Wahrheit Jesus Christus mit „5 Jahren Gefängnis“ drohen; dies zeigt die Absurdität des „Humanismus“ freigeistiger Herkunft; die hl. Beichte ist eine unermessliche Gnade für die Seele; dieses hl. Sakrament als weltliche „Informationsquelle“ zu nutzen, ist ausgeschlossen
www.razyboard.com/…07691-6060093-0.html
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#10   Pascal123   11:25:28 | Freitag, 22. Juli 2011
Bei Androhung einer Straftat oder Wiederholungsgefahr muss der der Arzt und der Therapeut die Strafverfolgungsbehörden informieren denn dann wird das Rechtsgut der Strafverfolgung höher eingeschätz als das der Schweigepflicht.
Desweiteren kann der Arzt sogar eine sogenanntes Güterabwägungsprinzip vornehmen sog. rechtfertigenden Notstand gem. § 34 StGB.
etwa wenn er weiß das ein Patienten Alkohol trinkt und am Straßenverkehr teilnimmt aber durch Krankheit und/oder Medikamenteneinnahme sich und andere weiterhin trotz Anraten des Arztes gefährdet.
All das gibt als Ausnahmefälle für Ärzte und Therapeuten nur mal wieder für Katholische Priester nicht. Solche ungleichbehandlungen gehören abgeschafft.
Die RKK kriegt hier wieder eine Extrawurst gebraten wie so oft die iHr eigentlich nicht zuseht und nicht zustehen sollte aber das wird sich sicherlich auch noch ändern.
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#9   Mufelius †   11:09:59 | Freitag, 22. Juli 2011
Quatsch, Pascal. Das Arztgeheimnis ist ein sehr weit gefasstes Recht. Gehen Sie beispielsweise mit einer Schusswunde zum Arzt, dann darf dieser nicht die Polizei rufen.
Und das hat seinen Sinn, denn wenn der Patient fürchten muss, aufgrund seines Arztbesuches mit rechtlichen Konsequenzen rechnen zu müssen, dann würde er vielleicht eben nicht zum Arzt gehen. Und das ist unter allen Umständen zu vermeiden.
Ebenso ist es bei Psychotherapeuten, bei denen ein Pädophiler beispielsweise Hilfe suchen könnte. Wenn der Päderast fürchten müsste, dass der Therapeut ihn an die Behörden verrät, dann würde er sich keine Hilfe suchen.
Bei einer eindeutigen Gefährdung der Öffentlichkeit KANN der Therapeut sich tatsächlich an die Behörden wenden, MÜSSEN tut er es aber nicht – es liegt in seinem Ermessen. Also ein Kinderschänder, der seinem Therapeuten ankündigt, weiterhin Kinder missbrauchen zu wollen, der erfüllte wohl diesen Tatbestand udn da würde ich als Therapeut wohl auch zur Polizei gehen.
Bei jemandem jedoch, der damit aufhören will, in der Vergangenheit aber Kinder missbraucht hat, ist das Berufsgeheimnis des Therapeuten absolut sicher, der Therapeut darf den Patienten nicht verraten. Und das muss so sein, denn sonst würden sich psychisch kranke, die aufgrund ihrer Störung Straftaten begehen, niemals Hilfe suchen.
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#8   Thomasius   11:00:48 | Freitag, 22. Juli 2011
#3 Hare-Krishna
Sie meinen, kreuz.net dürfe sich nicht „katholisch“ nennen? Da kennen Sie die amerikanische „Meinungsfreiheit“ nicht. Im übrigen weiß doch „jeder“ was kreuz.net ist.
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#7   Pascal123   10:48:52 | Freitag, 22. Juli 2011
@Mufelius
Das Arztgeheimniss ist aber aber auch nur so lange zu wahren wie ebend keine Straftaten verdeckt werden.
Ein Psychater dem in der Sitzung gesagt wird das der Patient seine Kinder missbraucht und dies auch weiterhin tut muss dies der Polizei melden, weil dies ebend nichts medizinisches sondern eine strafrechtliche Komponente ist.
Der Arzt würde sich sonst der Beihilfe strafbar machen
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#6   Mufelius †   10:40:57 | Freitag, 22. Juli 2011
Nein, Pascal.
Das Beichtgeheimnis ist genauso zu wahren wie das Arztgeheimnis. Ebenso wie der Patient sicher sein muss, dass der Arzt seine Angaben nicht an Dritte weiterreicht muss auch der beichtende sicher sein können, dass das was er dem Priester in der Beichte erzählt nicht weitergegeben wird.
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#5   Pascal123   10:31:49 | Freitag, 22. Juli 2011
Es ist nur folgerichtig das der Staat Irland beweise die zur Ergreifung von Tätern führt auch aus der Beichte zu erlangen versucht.
Das dies fast nicht umsetzbar sein dürfte ist etwas anderes.
Die RKK agiert auf dem Boden des Staates Irlands und hat sich Gesetzeskonform zu verhalten.Wenn jemand Beweise hat die zur ergreifung eines Täters führen können und diese nicht an die Polizei weitergibt macht er sich der Behinderung von Ermittlungen strafbar.
Nicht der Staat hat sich hier nach der Kirche zu richten sondern die Kirche hat sich an die Gesetze zu halten da Sie auf dem Boden des Landes „agieren“ DARF.
Mir stellt sich eher die Frage wie man als Priester wenn jemand beichtet das er Kinder missbraucht NICHT zur Polizei gehen kann und damit nicht leid von Kindern abwendet.
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#4   Krak des Chevaliers   10:08:20 | Freitag, 22. Juli 2011
Demnächst Stasi-Methoden in Irland: Das ist wirklich erschreckend! Hier versucht eine Regierung, das Beichtgeheimnis gesetztlich abzuschaffen. Warum bauen die nicht gleich Wanzen in die Beichtstühle, Sakristeien und Pfarrhäuser ein? Am besten auch noch Überwachungskameras? Was ist aus katholischen Ländern wie Irland doch geworden? Was ist insgesamt aus der Kirche geworden? Man kann wohl nur noch beten!
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#3   Hare-Krishna   08:54:44 | Freitag, 22. Juli 2011
Nervös? „Ein Beichtvater kennt den Pönitenten, noch kann er ihn sehen.“
#
Die nicht-katholische Medienvereinigung hat wo genau ihren Sitz?
Doch nicht in El Segundo?
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#2   Walther von Stolzing   08:28:56 | Freitag, 22. Juli 2011
@Thomasius – Und damit wollen Sie jetzt w a s genau sagen?
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#1   Thomasius   08:21:56 | Freitag, 22. Juli 2011
Immerhin nett, dass man sich in Deutschland um die „Reliquien“ kümmert und die „Reliquien“ des Rudolf Hess vernichtet hat, denn Wallfahrtsstelle für Nazis wollte er wohl nicht werden.
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