Ein Kardinal (96) stirbt – der andere (97) feiert Geburtstag + Dialog mit den Kirchenverfolgern + Kirchliche Anerkennung verweigert + Irischer Kirchenkampf gegen das Beichtsiegel + Im dekadenten Wien schert sich keiner um die Reliquien
Ein Kardinal (96) stirbt – der andere (97) feiert Geburtstag
Weißrußland. Gestern morgen starb der
zweitälteste Kirchenfürst, Kardinal Kazimierz Swiatek (96). Der Kirchenfürst leitete die Erzdiözese
Minsk von 1991 bis 2006. Seit einem Knochenbruch im März verschlechterte sich die Gesundheit des Kardinals
zusehends. Papst Benedikt XVI. würdigte den Verstorbenen in einem Beileidschreiben als eifrigen und fleißigen
Hirten. Vorgestern feierte der älteste Kirchenfürst, der emeritierte Erzbischof von Ravenna, Ersilio
Kardinal Tonini, seinen 97. Geburtstag.
Dialog mit den Kirchenverfolgern
Brasilien. Am 14. Juli empfing
der Sekretär der brasilianischen Bischofskonferenz, Bischof Leonardo Ulrich Steiner (60), eine elfköpfige
Delegation des chinesischen ‘Staatlichen Amts für religiöse Angelegenheiten’. Unter ihnen war der Vizeminister
der Behörde, Jiang Jianyong. Das Amt ist für die Verfolgung der Kirche in China verantwortlich. Die
Delegation kam auf Einladung einer protestantischen Bibelgesellschaft nach Brasilien. Die Webseite der
brasilianischen Bischofskonferenz veröffentlichte ein Foto des lächelnden Bischofs Steiner mit den chinesischen
Delegierten. Der pikante Text dazu erklärte, daß ein Dialog „der beiden Bischofskonferenzen“ angestrebt
würde. Nach Kritik katholischer Blogger verschwand der Eintrag von der Webseite.
Kirchliche Anerkennung
verweigert
Vatikan. Der Heilige Stuhl verweigert der neu gegründeten Medienvereinigung ‘Internationale
Organisation der Katholiken in den Medien’ die kirchliche Anerkennung. Das berichtete die deutsche ‘Katholische
Nachrichtenagentur’. Die Vereinigung wurde im April als Nachfolgeorganisation der ‘Weltunion der katholischen
Presse’ gegründet. Im März hat der Päpstliche Laienrat dieser Organisation die kirchliche Anerkennung
entzogen und deren Selbstbezeichnung „katholisch“ verboten.
Irischer Kirchenkampf gegen das Beichtsiegel
Irland. Irland plant ein Gesetz, das ein Zurückhalten von Beweisen über Kindesmißbräuche bestraft.
Das Gesetz soll ausdrücklich auch für Informationen aus der Beichte gelten und droht mit fünf Jahren
Gefängnis. Das berichten irische Medien. Irische Priester kündeten an, sich dem Gesetz zu widersetzen.
Das Gesetz wäre auch praktisch nicht umsetzbar. Ein Beichtvater kennt weder den Pönitenten, noch kann
er ihn sehen.
Im dekadenten Wien schert sich keiner um die Reliquien
Österreich. Es wäre denkbar,
die Reliquien des letzten österreichischen Kaisers, des Seligen Erzherzogs Karl I. († 1922) von Österreich-Ungarn
in die Wiener Kaisergruft zu überführen. Das sagte sein Enkel Erzherzog Karl von Habsburg laut der österreichischen
Straßenzeitung ‘Krone’. Derzeit sind die Reliquien auf der Insel Madeira, wo ihn die Gläubigen sehr
verehren.
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20 Lesermeinungen
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Zumal: <Eine Reliquie (lateinisch Überbleibsel) ist ein Gegenstand religiöser Verehrung, besonders ein
Körperteil oder Teil des persönlichen Besitzes eines Heiligen.> Quelle: Tante Wiki. . … eines Heiligen …
!
<Derzeit sind die Reliquien auf der Insel Madeira, wo ihn [Erzherzog Karl I. († 1922)] die Gläubigen
sehr verehren.> . Häääääh? Völlig unverständlich. „Die Gläubigen“ verehren einen verstorbenen
Erzherzog? Was hat denn das eine mit dem anderen zu tun?
Die normalen einfachen Meschen in Wien haben andere Sorgen, als die Reliqienverehrung eines Kaisers. Miete,
Heizöl, günstige Lebensmittel für die Kinder … Da ist kein Bezug für Kaisergebeine vorhanden.
@Mufelius, Hare-Krishna: Aber sollte der Staat dann nicht konsequenterweise, wie Sie ja bereits sagten, haben wir Religionsfreiheit, die persönlichen Gespräche in allen Religionen für unantastbar erklären?
#10 Falsch: „Bei Androhung einer Straftat oder Wiederholungsgefahr muss der der Arzt und der Therapeut
die Strafverfolgungsbehörden informieren denn dann wird das Rechtsgut der Strafverfolgung höher eingeschätz
als das der Schweigepflicht.“ Richtig: „Bei Androhung einer Straftat oder Wiederholungsgefahr >kann< der
Arzt und der Therapeut die Strafverfolgungsbehörden informieren. Eine (von mehreren) notwendigen Voraussetzungen
dafür istjedoch gem. §34 StGB , dass das damit geschützte Rechtsgut (z.B. Leben, Leib, Freiheit) höher
gewertet ist, als das der Schweigepflicht. Weitere notwendige Voraussetzungen für den Bruch der Schweigepflicht
sind: (1) Die Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut war nicht anders
abzuwenden und (2) es muss Angemessenheit des Mittels (Bruch der Schweigepflicht) bez. der abzuwendenen
konkreten Gefahr vorliegen.“ Um ein „Rechtsgut der Strafverfolgung“ geht es hier überhaupt nicht.
#13 Hare-Krishna 12:55:11 | Freitag, 22. Juli 2011
Wenn das Beichtgeheminis nicht geschützt bliebe, könnte der Staat die Beichte gleich ganz verbieten
und sie nur als „Glaubensgesrpäch“ erlauben. Das Beichtgehemnis ist ein so hohes gut, das nicht Priestern
eine Extrawurst brät (die würden manchmal ganz gerne mit anderen darüber sprechen, um sich auch mal
zu entlasten), sondern für die Gläubigen. Zum Schutz der katholischen Religion gehört nun mal auch
der Schutz der Beichte. # Rein praktisch wird es in den seltensten Fällen in der Beichte darum gehen,
dass von angekündigten Straftaten die Rede ist, denn Reue, Buße und Sündenvergebung richten sich auf
die Vergangenheit und nicht auf beabsichtigte Sünden. Denn selbst Altgläubige beabsichtigen bei der
Beichte nicht, so will man zumindest annehmen, neue Sünden zu begehen. Sie tun es aber trotzdem. Aber
sie kündigen diese nicht an. #
Bevor hier wieder juristischer Unsinn verbreitet wird, einfach mal das Gesetz ansehen: § 139 Straflosigkeit
der Nichtanzeige geplanter Straftaten (1) Ist in den Fällen des § 138 die Tat nicht versucht worden,
so kann von Strafe abgesehen werden. (2) Ein Geistlicher ist nicht verpflichtet anzuzeigen, was ihm in
seiner Eigenschaft als Seelsorger anvertraut worden ist. (3) Wer eine Anzeige unterläßt, die er gegen
einen Angehörigen erstatten müßte, ist straffrei, wenn er sich ernsthaft bemüht hat, ihn von der Tat
abzuhalten oder den Erfolg abzuwenden, es sei denn, daß es sich um 1. einen Mord oder Totschlag (§§
211 oder 212), 2. einen Völkermord in den Fällen des § 6 Abs. 1 Nr. 1 des Völkerstrafgesetzbuches
oder ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit in den Fällen des § 7 Abs. 1 Nr. 1 des Völkerstrafgesetzbuches
oder ein Kriegsverbrechen in den Fällen des § 8 Abs. 1 Nr. 1 des Völkerstrafgesetzbuches oder 3. einen
erpresserischen Menschenraub (§ 239a Abs. 1), eine Geiselnahme (§ 239b Abs. 1) oder einen Angriff auf
den Luft- und Seeverkehr (§ 316c Abs. 1) durch eine terroristische Vereinigung (§ 129a, auch in Verbindung
mit § 129b Abs. 1) handelt. Unter denselben Voraussetzungen ist ein Rechtsanwalt, Verteidiger, Arzt,
Psychologischer Psychotherapeut oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut nicht verpflichtet anzuzeigen,
was ihm in dieser Eigenschaft anvertraut worden ist. Die berufsmäßigen Gehilfen der in Satz 2 genannten
Personen und die Personen, die bei diesen …
Die hl. Kirche muss und darf sich niemals bedingungslos nach den sog. „Gesetzen“ des Staates richten;
alleine die Tatsache, dass die Auslebegesellschaften in ihrem „ganz humanen“ Totentanz die UNZUCHT und
den MORD an ungeborenen Kindern „gesetzlich“ aufzwingen wollen, spricht für sich; betreffend dem Beichtgeheimnis
kann es kein Jota an Nachgeben von Seiten der hl. Kirche geben; ein hw Priester beginge eine der schwersten
Sünden überhaupt, würde er das Beichtgeheimnis brechen; so wie die oben beschriebenen angebl. „Gesetze“
zur Unterminierung der unfehlbaren Lehre der hl. Kirche gedacht sind, so versucht man nun auch die Nötigung
von hw Priestern zum Verrat am Beichtgeheimnis; kein hw Priester als Fortführer des Erlösungswerkes
Christi auf Erden darf sich auch nur einen Deut um eine wie auch immer geartetes „Gesetz“ zur Aushöhlung
des Beichtgeheimnisses scheren; www.razyboard.com/…07691-5936863-0.html der hw Priester spricht die
aufrichtigen und umkehrwilligen Pönitenten an CHRSITI STATT von ihren Sünden los, so müssten die „ganz
Humanen“ der Wahrheit Jesus Christus mit „5 Jahren Gefängnis“ drohen; dies zeigt die Absurdität des
„Humanismus“ freigeistiger Herkunft; die hl. Beichte ist eine unermessliche Gnade für die Seele; dieses
hl. Sakrament als weltliche „Informationsquelle“ zu nutzen, ist ausgeschlossen www.razyboard.com/…07691-6060093-0.html
Bei Androhung einer Straftat oder Wiederholungsgefahr muss der der Arzt und der Therapeut die Strafverfolgungsbehörden
informieren denn dann wird das Rechtsgut der Strafverfolgung höher eingeschätz als das der Schweigepflicht.
Desweiteren kann der Arzt sogar eine sogenanntes Güterabwägungsprinzip vornehmen sog. rechtfertigenden
Notstand gem. § 34 StGB. etwa wenn er weiß das ein Patienten Alkohol trinkt und am Straßenverkehr teilnimmt
aber durch Krankheit und/oder Medikamenteneinnahme sich und andere weiterhin trotz Anraten des Arztes
gefährdet. All das gibt als Ausnahmefälle für Ärzte und Therapeuten nur mal wieder für Katholische
Priester nicht. Solche ungleichbehandlungen gehören abgeschafft. Die RKK kriegt hier wieder eine Extrawurst
gebraten wie so oft die iHr eigentlich nicht zuseht und nicht zustehen sollte aber das wird sich sicherlich
auch noch ändern.
Quatsch, Pascal. Das Arztgeheimnis ist ein sehr weit gefasstes Recht. Gehen Sie beispielsweise mit einer
Schusswunde zum Arzt, dann darf dieser nicht die Polizei rufen. Und das hat seinen Sinn, denn wenn der
Patient fürchten muss, aufgrund seines Arztbesuches mit rechtlichen Konsequenzen rechnen zu müssen,
dann würde er vielleicht eben nicht zum Arzt gehen. Und das ist unter allen Umständen zu vermeiden.
Ebenso ist es bei Psychotherapeuten, bei denen ein Pädophiler beispielsweise Hilfe suchen könnte. Wenn
der Päderast fürchten müsste, dass der Therapeut ihn an die Behörden verrät, dann würde er sich
keine Hilfe suchen. Bei einer eindeutigen Gefährdung der Öffentlichkeit KANN der Therapeut sich tatsächlich
an die Behörden wenden, MÜSSEN tut er es aber nicht – es liegt in seinem Ermessen. Also ein Kinderschänder,
der seinem Therapeuten ankündigt, weiterhin Kinder missbrauchen zu wollen, der erfüllte wohl diesen
Tatbestand udn da würde ich als Therapeut wohl auch zur Polizei gehen. Bei jemandem jedoch, der damit
aufhören will, in der Vergangenheit aber Kinder missbraucht hat, ist das Berufsgeheimnis des Therapeuten
absolut sicher, der Therapeut darf den Patienten nicht verraten. Und das muss so sein, denn sonst würden
sich psychisch kranke, die aufgrund ihrer Störung Straftaten begehen, niemals Hilfe suchen.
#3 Hare-Krishna Sie meinen, kreuz.net dürfe sich nicht „katholisch“ nennen? Da kennen Sie die amerikanische
„Meinungsfreiheit“ nicht. Im übrigen weiß doch „jeder“ was kreuz.net ist.
@Mufelius Das Arztgeheimniss ist aber aber auch nur so lange zu wahren wie ebend keine Straftaten verdeckt
werden. Ein Psychater dem in der Sitzung gesagt wird das der Patient seine Kinder missbraucht und dies
auch weiterhin tut muss dies der Polizei melden, weil dies ebend nichts medizinisches sondern eine strafrechtliche
Komponente ist. Der Arzt würde sich sonst der Beihilfe strafbar machen
Nein, Pascal. Das Beichtgeheimnis ist genauso zu wahren wie das Arztgeheimnis. Ebenso wie der Patient
sicher sein muss, dass der Arzt seine Angaben nicht an Dritte weiterreicht muss auch der beichtende sicher
sein können, dass das was er dem Priester in der Beichte erzählt nicht weitergegeben wird.
Es ist nur folgerichtig das der Staat Irland beweise die zur Ergreifung von Tätern führt auch aus der
Beichte zu erlangen versucht. Das dies fast nicht umsetzbar sein dürfte ist etwas anderes. Die RKK agiert
auf dem Boden des Staates Irlands und hat sich Gesetzeskonform zu verhalten.Wenn jemand Beweise hat die
zur ergreifung eines Täters führen können und diese nicht an die Polizei weitergibt macht er sich der
Behinderung von Ermittlungen strafbar. Nicht der Staat hat sich hier nach der Kirche zu richten sondern
die Kirche hat sich an die Gesetze zu halten da Sie auf dem Boden des Landes „agieren“ DARF. Mir stellt
sich eher die Frage wie man als Priester wenn jemand beichtet das er Kinder missbraucht NICHT zur Polizei
gehen kann und damit nicht leid von Kindern abwendet.
Demnächst Stasi-Methoden in Irland: Das ist wirklich erschreckend! Hier versucht eine Regierung, das Beichtgeheimnis gesetztlich abzuschaffen. Warum bauen die nicht gleich Wanzen in die Beichtstühle, Sakristeien und Pfarrhäuser ein? Am besten auch noch Überwachungskameras? Was ist aus katholischen Ländern wie Irland doch geworden? Was ist insgesamt aus der Kirche geworden? Man kann wohl nur noch beten!
Nervös? „Ein Beichtvater kennt den Pönitenten, noch kann er ihn sehen.“ # Die nicht-katholische Medienvereinigung
hat wo genau ihren Sitz? Doch nicht in El Segundo?
Immerhin nett, dass man sich in Deutschland um die „Reliquien“ kümmert und die „Reliquien“ des Rudolf Hess vernichtet hat, denn Wallfahrtsstelle für Nazis wollte er wohl nicht werden.