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Das Protokoll der letzten Verhandlung und das Urteil im Prozeß des Eichstätter Vizeoffizials, Hw. Alexander P., gegen die österreichischen Monatszeitung ‘Der 13.’ im Wortlaut.
Webseite der Zeitung 'Der 13.'
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I. Protokoll der letzten Verhandlung

STRAFSACHE:

Gegen:

Antragsgegner

Albert-Engelmann Gesellschaft m.b.H.
Kleinzell 2
4115 Kleinzelt im Mühlkreis

vertreten durch:
Waitz – Obermühiner Rechtsanwälte O G
Museumstraße 7
4020 Linz
Tel: 0732177 37 0 2

Gericht: Landesgericht Linz, Abteilung 24, Saal 5 6
Tag und Stunde des Beginns: 29.06.2011, 10:15 Uh r

Anwesende:

Einzelrichter: Dr. Klaus-Peter BITTMANN
Schriftführerin: Rp Mag. Carmen SCHMIDT
Antragsteller: MMag. Dr. Alexander P.

für den Antragsgegner: Albert-Engelmann GesmbH
Albert ENGELMANN, Gründer
Dr. Friedrich ENGELMANN, Herausgeber

Vertreter des Antragstellers: Dr. Stephan MESSNER, RA in Schwanenstadt

Vertreter des Antragsgegners: Dr. Gerald WAITZ, RA in Linz

mittels Videokonferenz während ihrer Einvernahme zugeschalten:
Zeugen: Mag Franz S.
Hyazinthia L.

Der Richter ruft die Sache auf.

Die Verhandlung ist öffentlich.

Es ergeht der

Beschluß

auf Fortsetzung der Hauptverhandlung vom 02.05.2011.

Besprochen wird, ob verschiedene Akten beigeschafft wurden. Zum einen ein Sachwalter-Akt bezüglich Patrick A., zu welchem der Vertreter der Antragsgegnerin aber erklärt, daß auf die Beischaffung eventuell verzichtet werden kann, wenn die Zeugin L. umfassend genug aussagen werde, zum anderen wird vom Vertreter des Antragsstellers gefragt, ob 95 Hv 96104 i vorn LG für Strafsachen Wien beigeschafft wurde.

Der Richter erklärt, daß dies bei der letzten HV nicht besprochen wurde und somit diese Akten nicht da sind.

Weiters erfolgt die Einvernahme des Zeugen Mag. Franz S. mittels Videokonferenz:

Es ergeht der

Beschluß

auf Aufhebung der Ordnungsstrafe über den Zeugen Mag. Franz S. vom 02. 05. 2011.

Begründend führt der Richter aus, daß für das Fernbleiben bei der letzten Hauptverhandlung eine Entschuldigung vorgelegt wurde.

Die Generalien des Zeugen werden überprüft und wie folgt ergänzt:
fremd, Geburtsdatum: 05. 10. 1940

Mag. Franz S. gibt nach WE und Hinweis auf § 155 Abs 1 Z 1 StPO vorläufig unbeeidet an:

Auf Befragung durch Dr. WAITZ zum Priesterseminar 2003/2004 (und kurzem Mißverständnis bzgl. des Namen „Holzer“ oder „Polzen“):

H. war Priesterseminarist, ich denke so um das Jahr 2000. Wann genau weiß ich jedoch nicht. Ich war zu diesem Zeitpunkt Regens, allerdings wußte ich nichts von Homosexuellen Pornofilmen, da ich da nicht mehr in St. Pölten war. Remigius R. wurde nach dem Propädeutikum 2004 ins Priesterseminar aufgenommen. K. war damals Regens in St. Pölten. Josef D. war damals Rektor im Propädeutikum. R. war mir nicht im Zusammenhang mit Homosexuellen Pornos bekannt, da ich zu diesem Zeitpunkt nicht mehr in St. Pölten war.

Auf Befragung durch Dr. WAITZ, ob R. schon im Propädeutikum wegen Pornos auffiel und ob der Zeuge des gewußt habe:

Ich werde über Gerüchte keine Auskunft geben.

Auf Befragung durch Dr. WAITZ, ob es Gerüchte gab und bzgl R. in Horn und Mißständen im Priesterseminar:

Ich war zu dieser Zeit nicht dort.

Auf Befragung durch Dr. WAITZ bzgl. einem Schreiben des Stellvertreters des Zeugen in Horn, nämlich Dr. WAGNER, wo er sich über die charakterliche Untat von R. äußerte:

Das kenne ich nicht. Ich nehme an, das ist ein Gutachten und bestimmt kein öffentliches Schreiben. Wenn mir erklärt wird, daß dies ein Schreiben an [Alexander] P. sei, gebe ich dazu an, daß mir dazu nichts bekannt sei. Ich habe auch nicht über Medienberichterstattung über Horn mit P. Kontakt.

Auf Befragung zur Position des Zeugen selbst zu KRENN zu seiner aktiven Zeit:

Ich war im Domkapitel. Ich hatte keine besondere Position.

Auf die Frage des Dr. WAITZ, ob er eher Kritiker oder Befürworter war:

Dies ist keine sachliche Frage.

Der Richter erklärt, daß der Zeuge diese Frage nicht beantworten muß, da er nur über Wahrnehmungen aussagen muß, nicht aber über persönliche Einstellungen.

Der Zeuge gibt sinngemäß weiters an:

Auf Befragung durch Dr. WAITZ, ob er offene Kritik an KRENN geübt habe:

Nein.

Auf Befragung durch Dr. WAITZ, ob er wahrnehmen konnte, ob es Versuche gab, KRENN abzusetzen:

Ich hatte eine Mitteilung, daß eine apostolische Dissertation [sic!] stattfinden soll, um die Zustände im Priesterseminar zu untersuchen. Dies war [Regens] K. bekannt. Ob dieser offene Kritik an KRENN übte ist mir nicht bekannt. Wie es auch üblich ist, habe ich eine Chronik über das Priesterseminar verfaßt, welche ich an [Regens] K. übergeben habe. Ob ich dort über eine versuchte Absetzung berichtet habe ist eine unberechtigte Frage.

Festgehalten wird, daß in Folge dessen Dr. WAITZ eine Passage aus der Chronik beginnt zu zitieren unter Angabe der Seite 183. Daraufhin wird festgestellt, daß dies noch nicht vorgelegt wurde. Dr. ENGELMANN verzichtet daraufhin auf Vorlage der Chronik.

Auf Befragung durch Dr. MESSNER:

Da ich mit R. persönlich nie etwas zu tun hatte, habe ich keine Ahnung, ob es rund um ihn eine Homo-Seilschaft gab. KRENN habe ich nicht zum Rücktritt gezwungen, ich war ihm gegenüber immer loyal. Ob P. KRENN zum Rücktritt zwang kann ich nicht sagen, diesbezüglich habe ich keine Ahnung.

Der Zeuge wird via Videokonferenz verabschiedet und es wird die Einvernahme mit Zeugin Hyazinthia L. vorbereitet.

Schwester Hyazinthia L. gibt nach WE vorläufig unbeeidet an:

Auf Befragung durch den Richter:

Ich war Heimleiterin im Behindertenwohnheim in Loosdorf als R. dort als Behindertenbetreuer bis Jänner 2007 beschäftigt war. ich habe ihn dann entlassen. Grund dafür war, daß eine Mitarbeiterin in den Abendstunden sah, wie ein Junge (der taub-stumme Patrick A.) sich Pornovideos ansah und sagte, er habe diese Videos von R. geborgt bekommen. Die Mitarbeiterin nahm dem jungen die Videos weg und gab sie mir. Als R. in die Arbeit kam habe ich ihn sofort entlassen. Patrick A. hat seit 2005 einen Sachwalter. Damals war es noch R. Als es jedoch zu diesem Vorfall kam ging ich zu Gericht. Daraufhin wurde die Sachwalterschaft auf mich übertragen, wobei diese mittlerweile wieder beim Sachwalterverein ist.

Auf Befragung durch Dr. WAITZ:

Patrick A. war bei dem Vorfall über 18 Jahre alt, er ist am 04. 09. 1988 geboren.

Dr. WAITZ stellt fest, daß die Zeugin schon einmal über den Gesundheitszustand von Patrick A. aussagte, nämlich in 5 St 108/07 v der StA St. Pölten in A S 2 in ON B. Der Richter trägt daraufhin die Aussage vor.

Dr. WAITZ befragt die Zeugin weiters, ob es ihrer Erinnerung entspreche, daß der Vorfall am 21. 01. 2007 und der Beschluß auf Bestellung von ihr selbst als neue Sachwalterin am 22.01.2007 war.

Die Zeugin gibt an:

Ja, stimmt genau, ich habe schon die Sachen bezüglich R. vom Bischof erfahren, das war zu Weihnachten. Aber bei uns im Heim war da noch nichts. Weiters gebe ich an, daß ich auch mit Mag. Ro. zu tun hatte, da ich ihm die Sache geschildert habe.

Auf Befragung durch Dr. MESSNER:

P. kenne ich überhaupt nicht, den Namen habe ich schon gehört, es wurde über ihn gesprochen, aber persönlich kenne ich ihn nicht. Daß P. etwas mit dem Vorfall zu tun gehabt hätte wüßte ich nicht. Ob ich vom Bischof vor R. gewarnt wurde, kann ich so nicht sagen, erst wie ich vorgesprochen habe, habe ich erfahren, daß er mit solchen Dingen zu tun hat.

Der Richter verlest die zuvor vorgetragen Aussage von L. fertig.

Dr. WAITZ beantragt die Verlesung aus 17 UR 235104 m AS 111, 2. und 3. Absatz sowie dem 5. Absatz und die ersten 3 Absätze aus dem „Kästchen“ (Niederschrift vom 29. 12. 2004). Dies wird vorgetragen (inklusive 3 Sätze vorher, um die Seminaristen aufzuzeigen).

Gemäß § 252 Abs 2a StPO wird der gesamte Akteninhalt inklusive aller Beilage n sowie die Akten
– 5 St 108107 v der StA St. Pölten,
– 17 UR 235104 m des LG St. Pölten,
– 4 St 474106 b des LG St. Pölten,
– 3 St 124109 der StA St. Pölten,
– 95 HV 132104 des LG für Strafsachen Wien,
– 113 HV 36110 g des LG für Strafsachen Wien,
– 94 HV 3105g des LG für Strafsachen Wien,
– 5 St 434104f der StA St. Pölten und
– 5 St 139107 b der StA St. Pölten
einverständlich resümeehaft vorgetragen.

Schluß des Beweisverfahrens

Die Vertreter des Antragstellers und des Antragsgegners führen ihre Schlussvorträg e aus.

Dr. MESSNER beantragt eine der Schuld und Tat angemessene Entschädigung.

Dr. WAITZ beantragt den Antrag abzuweisen.

Antragssteller und Antragsgegner schließen sich jeweils den Ausführungen ihre s Vertreters an.

Schluss der Verhandlung

II. Urteil

Im Namen der Republik

1) Es wird festgestellt, daß durch den Artikel mit der Überschrift „Das Homo-Outing DDr. David Bergers“ in der Zeitschrift der „13.“ vom 13. Mai 2010 Mag. Mag. Dr. Alexander P. in seinem höchstpersönlichen Lebensbereich im Sinne des § 7 Abs 1 MedienG, nämlich in Bezug auf seine sexuelle Orientierung verletzt wurde.

2) Die Antragsgegnerin Albert-Engelmann-Ges.m.b.H. ist gemäß § 7 Abs 1 Medien G daher schuldig, dem Antragsteller Mag. Mag. Dr. Alexander P. binnen 14 Tagen ab Rechtskraft des Urteils einen Entschädigungsbetrag in Höhe von EUR 1.000,-- (eintausend Euro) zu bezahlen.

3) Hingegen wird festgestellt. Daß durch den zu Punkt 1) beschriebenen Artikel, nämlich die Textstelle „als enger Vertrauter von Bischof Klaus KÜNG hat P. bekanntlich dazu beigetragen, den früheren St. Pöltener Bischof Kurt KRENN zum Rücktritt zu zwingen. Zu diesem Zweck hat P. den bekennenden Homosexuellen Remigius R. als Kronzeugen für die angeblichen Mißstände im St. Pöltener Priesterseminar aufgebaut. Bis heute steht P. in einem Kontakt sowohl zu Bischof KÜNG als auch zu R.“ der objektive Tatbestand einer üblen Nachrede nach § 6 MedienG nicht hergestellt wurde.

4) gemäß § 8a Abs 6 MedienG hat die Antragsgegnerin Albert-Engelmann- Ges.m.b.H in der in § 13 MedienG beschriebenen Form und Ausgabe nach Rechtskraft des Urteils unter der Überschrift „Im Namen der Republik“ Punkt 1) und Punkt 2) des Urteilsspruches und darunter die Wortfolge „Landesgericht Linz, Abteilung 24 am 29. Juni 2011“ zu veröffentlichen.

5) gemäß § 389 Abs 1 StPO haftet die Antragsgegnerin für jene Kosten des Verfahrens soweit sie als unterlegen anzusehen ist.

6) Gemäß § 390 Abs 1 letzter Satz StPO haftet der Antragsteller für jene Kosten des Verfahrens, soweit er als unterlegen anzusehen ist.

Der Richter begründet das Urteil und erteilt Rechtsmittelbelehrung.

Rechtsmittelerklärung:

Dr. WAITZL gibt nach Rücksprache mit seinem Mandanten keine Erklärung ab.

Dr. MESSNER gibt nach Rücksprache mit seinem Mandanten keine Erklärung ab.

Ende: 11:45 Uhr
Der Einzelrichter:

Die Schriftführerin:

Unterschrift e.h.

IM NAMEN DER REPUBLIK

Das Landesgericht Linz, Abteilung 24, hat durch den Einzelrichter Dr. Klaus Peter Bittmann in der Medienrechtssache des Antragstellers Mag. Mag. Dr. Alexander P., Priester, [Adresse], vertreten durch Dr. Stephan Messner, Rechtsanwalt in 4690 Schwanenstadt, Linzer Straße 2, gegen die Antragsgegnerin Albert-Engelmann- Gesellschaft m.b.H., Kleinzell 2, 4115 Kleinzell im Mühlkreis, vertreten durch Dr. Gerald Waitz, Rechtsanwalt in 4020 Linz, Museumstraße 7, wegen Zahlung einer Entschädigung, nach §§ 6 und 7 MedienG sowie Urteilsveröffentlichung nach § 8a Abs 6 MedienG nach der am 15. November 2010, 10. Jänner 2011, 28. Februar 2011, 2. Mai 2011 und 29. Juni 2011 in Anwesenheit der oben genannten Personen sowie der Schriftführerin Mag. Carmen Schmidt durchgeführten Hauptverhandlung am 29. Juni 2011 zu Recht erkannt:

1.) Es wird festgestellt, daß durch den Artikel mit der Überschrift „Das Homo-Outing DDr. David Bergers“ in der Zeitschrift der „13.“ vom 13. Mai 2010 Mag. Mag. Dr. Alexander P. in seinem höchstpersönlichen Lebensbereich im Sinne des § 7 Abs 1 MedienG, nämlich in Bezug auf seine sexuelle Orientierung verletzt wurde.

2.) Die Antragsgegnerin Albert-Engelmann-Ges.m.b.H. ist gemäß § 7 Abs 1 MedienG daher schuldig, dem Antragsteller Mag. Mag. Dr. Alexander P. binnen 14 Tagen ab Rechtskraft des Urteils einen Entschädigungsbetrag in Höhe von EUR 1.000,-- (eintausend Euro) zu bezahlen.

3.) Hingegen wird festgestellt, daß durch den zu Punkt 1.) beschriebenen Artikel, nämlich die Textstelle „als enger Vertrauter von Bischof Klaus Küng hat P. bekanntlich dazu beigetragen, den früheren St. Pöltener Bischof Kurt Krenn zum Rücktritt zu zwingen. Zu diesem Zweck hat P. den bekennenden Homosexuellen Remigius R. als Kronzeugen für die angeblichen Mißstände im St. Pöltener Priesterseminar aufgebaut. Bis heute steht P. in einem Kontakt sowohl zu Bischof Küng als auch zu R.“ der objektive Tatbestand einer üblen Nachrede nach § 6 MedienG nicht hergestellt wurde.

4.) Gemäß § 8a Abs 6 MedienG hat die Antragsgegnerin Albert-Engelmann-Ges.m.b.H. in der in § 13 MedienG beschriebenen Form und Ausgabe nach Rechtskraft des Urteils unter der Überschrift „Im Namen der Republik“ Punkt 1.) und 2.) des Urteilsspruches und darunter die Wortfolge „Landesgericht Linz, Abteilung 24 am 29. Juni 2011“ zu veröffentlichen.

5.) Gemäß § 389 Abs 1 StPO haftet die Antragsgegnerin für jene Kosten des Verfahrens soweit sie als unterlegen anzusehen ist.

6.) Gemäß § 390 Abs 1 letzter Satz StPO haftet der Antragsteller für jene Kosten des Verfahrens, soweit er als unterlegen anzusehen ist.

ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE:

Aufgrund des durchgeführten Beweisverfahrens steht folgender Sachverhalt als erwiesen fest:

Die Albert-Engelmann-Ges.m.b.H. ist die Medieninhaberin einer monatlich erscheinenden Zeitschrift in einer Auflage zwischen 3.500 und 10.000 Stück monatlich, welche an Abonnenten versendet wird. Nur in einem geringen Teil wird sie direkt verteilt oder verkauft.

Auch Restposten können in erheblicher Überstückanzahl übrig bleiben.

Die Zeitschrift der „13.“, welche von dieser Medieninhaberin herausgegeben wird, erscheint üblicherweise zum 13. jedes Monats.

Am 13. Mai 2010 wurde auf Seite 10 der bezeichneten Zeitschrift folgender Artikel unter der Überschrift „Das Homo-Outing DDr. David Bergers“ veröffentlicht:

„Der bisherige Herausgeber der katholischen Monatszeitschrift ‘Theologisches’, DDr. David Berger, hat über viele Jahre hinweg ein homosexuelles Doppelleben geführt. In einem am 23. April in der ‘Frankfurter Rundschau’ erscheinenden Artikel hat er zugegeben, sowohl die veröffentlichen ‘Fördergemeinschaft Theologisches’ als auch die Leserschaft der Zeitschrift schamlos belogen zu haben. Auch für Dr. Alexander P. hat das einige Bedeutung.

Schon seit längeren hatte sich die katholische Journalistin Felizitas Küble darüber beschwert, daß auf der Internetseite eines katholischen Mediums wie „Theologisches“ eine empfehlende Verbindung der lnternetseite von P. zu finden war. Berger stilisierte P. unter der Rubik „Theologen der Gegenwart“ hoch. Als enger Vertrauter von Bischof Klaus Küng hat P. bekanntlich dazu beigetragen, den früheren St. Pöltener Bischof Kurt Krenn zum Rücktritt zu zwingen. Zu diesem Zweck hatte P. den bekennenden Homosexuellen Remigius R. als Kronzeugen für die angeblichen Mißstände im St. Pöltener Priesterseminar aufgebaut. Bis heute steht P. in engem Kontakt sowohl zu Bischof Küng als auch zu R.

Der nun gleichfalls bekennende Homosexuelle Berger hielt P. jedoch trotz der Kritik von Frau Küble grundsätzlich stets die Stange. Berger reagierte nicht auf ihre Beanstandungen. Als sich die Gerüchte um Berger aber immer mehr verdichteten und sich sein Outing bereits abzuzeichnen begann, war die Internet-Verbindung zwischen Berger und P. jedoch verschwunden. Allem Anschein nach hatten beide gerade noch rechtzeitig Vorsorge getroffen. Zum Verhängnis wurden Berger die im Internet einsehbaren Fotos seiner „Freunde“. Allesamt leicht bekleidete Männer, zumeist mit nacktem Oberkörper, die sich in aufreizender Pose vor der Kamera präsentieren. Ein ähnliches Foto gibt es auch von P.; der „13.“ berichtete über den damit verbundenen Skandal in der Ausgabe von September 2005: P. hatte damals freiwillig (!) für eine Zeitung halbnackt vor der Kamera posiert, bekleidet nur mit einer Badehose und einer Mütze, wie sie auch von etlichen der dubiosen Berger-„Freunde“ gern getragen wird.

Wie eng sich Berger und P. stehen, hat Letzterer in zahllosen Äußerungen im Internet unter Beweis gestellt. Wann immer sich P. dort direkt an Berger wendet, bezeichnet er ihn als „Lieber“ und gebraucht das vertrauliche „Du“. Wiederholt wird Berger von P. „höchste Anerkennung“ für seine Mühen um die Zeitschrift „Theologisches“ gezollt. Dies umso bemerkenswerter, als Berger lange als Mann der Diskretion galt, der sein Privatleben – wie jetzt bekannt ist, aus gutem Grund – peinlich schützte und offenbar jeden privaten Kontakt zu Personen aus dem klerikal-konservativen Milieu mied. Allein was P. betrifft, scheint Berger eine Ausnahme gemacht zu haben.

Im Gegenzug hat Berger in seinem reuelosen Bekenntnis in der „Frankfurter Rundschau“ nicht darauf verzichtet, Bischof Krenn und seinem Priesterseminar einen kräftigen Seitenhieb zu versetzen – ganz im Sinn von P., der seit Jahren beinahe rund um die Uhr damit beschäftigt ist, seine Verstrickung in die Homo-Seilschaft von Remigius R. zu rechtfertigen und Bischof Krenn und seine Getreuen in den Schmutz zu ziehen. Berger ist ihm darin erst kürzlich in aller Öffentlichkeit zu Hilfe geeilt, wobei P.s Rachefeldzug in diese m Zusammenhang unverblümt als „Zickenkrieg“ bezeichnet wurde. Bezeichnenderweise ist P. bis heute auch eng mit Dr. Reinhard K. befreundet, auf dessen Computer im Zuge der Apostolischen Visitation in St. Pölten Homo-Pornos gefunden wurden. Trotz dieser und einer ganzen Reihe von ähnlichen Vorwürfen hat K. unter Bischof Küng Karriere gemacht. Vor nicht allzu langer Zeit wurde K. zum Leiter des St. Pöltener Diözesangerichts und zum Kirchenrechtsprofessor ernannt. Als er seine Antrittsvorlesung hielt, saß P. interessanterweise in der ersten Reihe.

Bergers Omo-Outing [sic!] wirft schließlich auch ein ganz neues Licht auf die unsachlich negative Rezension des Buches „Der Wahrheit die Ehre“, die im Juli 2008 in „Theologisches“ erschienen war. Das von Dr. Gabriele Waste verfaßte Buch deckt bekanntlich die Hintergründe der großangelegten Intrige auf, mit der man Bischof Krenn zu beseitigen suchte. Ganz im Sinn von P. wurde das Buch unter Bergers Regie als „klischeehaft und undifferenziert“ heruntergemacht. Das gläubige Gottesvolk ließ sich davon allerdings nicht beirren; inzwischen konnten an die dreitausend Exemplare verkauft werden.

Nach dem Rückzug von Berger wird nun die Frage immer lauter, wie lange sich P. noch wird halten können. Im Bistum Eichstätt, wo er als stellvertretender Leiter des Diözesangerichts tätig ist, schrillen schon längst die Alarmglocken.“

Wegen dieses Artikels begehrt Mag. Mag. Dr. Alexander P. von der Antragsgegnerin Albert-Engelmann-Ges.m.b.H. mit Schriftsatz vom 1. Juli 2010 die Zahlung einer Entschädigung und stützt dies auf 2 Punkte (ON 1):

Einerseits beantragt er eine Entschädigung nach § 7 MedienG, weil in dem Artikel auch ein Foto des Antragstellers ohne dessen Zustimmung veröffentlicht wurde und insgesamt durch den Artikel der Eindruck erzeugt werde, der Antragsteller sei in homosexuellen Seilschaften unterwegs und sei selbst homosexuell. Für den Leiter des Diözesangerichts sind derartige Behauptungen gerade in den jetzigen Zeiten geeignet sein Ansehen zu mindern.

Andererseits beantragt der Antragsteller den Zuspruch einer Entschädigung nach § 6 MedienG, weil durch die Textpassage „als enger Vertrauter von Bischof Klaus Kling hat P. bekanntlich dazu beigetragen, den früheren St. Pöltener Bischof Kurt Krenn zum Rücktritt zu zwingen. Zu diesem Zweck hatte P. den bekennenden Homosexuellen Remigius R. als Kronzeugen für die angeblichem Mißstände im St. Pöltener Priesterseminar aufgebaut. Bis heute steht P. in engem Kontakt sowohl zu Bischof Kling als auch zu R.“.

Dadurch sieht er den objektiven Tatbestand einer üblen Nachrede im Sinne des § 6 MedienG verwirklicht.

Lediglich der Anspruch nach dem 1.Punkt (§ 7 MedienG) liegt vor. Der Bedeutungsinhalt des oben beschriebenen Artikels ist folgender:

Der Artikel beleuchtet in 1. Linie die Tätigkeit des deutschen Theologen DDr. David Bergers und in 2. Linie des österreichischen Theologen und Kirchenrechtlers Mag. Mag. Dr. Alexander P. Dem Leser wird kundgetan, daß DDr. Berger die katholische Monatszeitschrift „Theologisches“ in Deutschland herausgegeben und sich später als Homosexueller geoutet hat.

Im Gegensatz dazu wird keine homosexuelle Orientierung Dr. P.s behauptet, jedoch eine „Verstrickung in eine Homoseilschaft“.

Dies bedeutet wohl, daß Dr. P. Kontakte zu Homosexuellen, z.B. Remigius R., unterstellt werden, Weiters wird dem Leser mitgeteilt, daß Bischof Kurt Krenn unter anderem durch Dr. P. zum Rücktritt gezwungen wurde. Der frühere St. Pöltener Diözesanbischof und früherer Weihbischof von Wien, Dr. Kurt Krenn, ist in der österreichischen Medienlandschaft kein Unbekannter:

Jahrelang füllte er breit die Seiten auch der Boulevardpresse und der Seitenblicke- Gesellschaft. Daß er innerkirchliche Gegner hatte, war ebenso evident. Im Artikel wird nichts anderes behauptet, als daß Dr. P. als Vertrauter des Bischofs Dr. Klaus Küng beigetragen hat, Dr. Kurt Krenn zum Rücktritt zu zwingen.

In der Gesamtschau erweckt zwar für einen unbedarften Leser der inkriminierte Artikel der Eindruck Dr. P. könnte homosexuell orientiert sein.

Was die Beziehung zu Remigius R. anbelangt, so ist folgendes aufgrund des durchgeführten Beweisverfahrens festzustellen:

Remigius R. war ein Seminarist im St. Pöltener Priesterseminar in den Jahren 2003 und 2004. 2004 fand eine Hausdurchsuchung in den Räumlichkeiten des Priesterseminars statt, wobei bei Remigius R. fast ein Wäschekorb voll homosexuellen Materials, nämlich einerseits DVD bzw. Videos als auch pornografische Schriften gefunden wurden, jedoch offensichtlich keine Kinderpornografie. Ein strafrechtliches Verhalten Remigius R. war somit in diesem Punkt nicht gegeben, jedoch führte dies trotzdem zu seinem Ausschluß aus dem Priesterseminar. In der Folge dessen vertraute er sich mehreren Leuten an, unter anderem auch Mag. Karl R. von der Emmaus Gemeinschaft in St. Pölten und tätigte Aussagen in die Richtung, daß der Regens und der Subregens des Priesterseminars von St. Pölten homosexuelle Beziehungen unterhalten würden, wobei auch diesbezüglich verfängliche Vorkommnisse betreffend die Weihnachtsfeier des Priesterseminars 2003 angeführt wurden.

Letztlich wurden diese „Mißstände“ im Priesterseminar von St. Pölten, für das kirchenrechtlich der Diözesanbischof Dr. Kurt Krenn zuständig war, in Rom bekannt und der damalige Diözesanbischof von Feldkirch Dr. Klaus Küng zum päpstlichen Visitator ernannt. Im Rahmen dieser Visitation kam es schließlich dazu, daß Dr. Kurt Krenn seinen Rücktritt erklärte.

Remigius R. spielte bei den vorgebrachten Vorwürfen gegenüber dem Regens und dem Subregens des Priesterseminars von St. Pölten eine führende Rolle, wobei auffallend ist, daß der nunmehrige Antragsteller Dr. P. Remigius R. zu einer Anzeige gegen beide Personen riet, nämlich Regens Dr. R. [sic] und Subregens Prälat K. [sic]. Er begleitete auch Remigius R. zu einer Zeugeneinvernahme bei Gericht in St. Pölten und gab gegenüber der Untersuchungsrichterin auch noch an, daß er die Aussagen von Remigius R. für glaubwürdig halte.

Zu diesen Feststellungen gelangte das Gericht aufgrund folgender Beweiswürdigung:

Die Antragsgegnerin beantragte die Abweisung sämtlicher medienrechtlicher Begehren mit dem Vorbringen, daß das Beweisverfahren ergeben habe, daß Dr. P. sehr wohl homosexuelle Seilschaften unterstütze.

Dem ist entgegen zu halten, daß der Bedeutungsinhalt des Artikels wie oben dargestellt so ist, daß man durchaus den Eindruck gewinnen kann, Dr. P. habe genau so wie DDr. David Berger eine homosexuelle Orientierung.

Daß Dr. P. im Zeitraum der päpstlichen Visitation der Diözese St. Pölten ein enger Vertrauter von Bischof Dr. Klaus Küng war, ergibt sich eindeutig daraus, daß er sein Rechtsvertreter war und in rechtlichen Belangen, insbesondere in Kirchenrechtsfragen beriet. Das resultiert daraus, daß Dr. P. in Rom auch Kirchenrecht studiert hatte. Während Bischof Klaus Küng neben seinem Theologiestudium nur ein abgeschlossenes Medizinstudium vorweisen kann.

Dr. P. gab als Zeuge in der Hauptverhandlung auch ausdrücklich zu, daß er Remigius R. zur Anzeige gegenüber Dr. R. und Prälat K. geraten habe und auch zu einer Zeugenaussage begleitet habe und schließlich auch gegenüber der Richterin die Aussage von Remigius R. als glaubwürdig bezeichnet habe (siehe dazu Seite 21 – 23 im Hauptverhandlungsprotokoll vom 2, Mai 2011, ON 46).

Damit gibt der Antragsteller selbst zu, daß er den in der Bewegung Bischof Kurt Krenn abzusetzen, wichtigen Priesterseminarzeugen Remigius R. als wichtigen Zeugen aufbauen wollte und dies auch geschafft hat.

Wenn im inkriminierten Artikel vom Kronzeugen R. die Rede ist, so handelt es sich hier lediglich um eine allgemein übliche Umschreibung eines wichtigen Zeugen in einer Causa.

Zu beachten sind auch viele andere Zeugenaussagen, wobei insbesondere Abteilungsinspektor Anton Vlachinsky und Chefinspektor Anton Zinner in der Hauptverhandlung vom 10. Jänner 2011, ON 16, einvernommen wurden und glaubwürdig zu Protokoll gaben, daß man bei der Hausdurchsuchung nicht bei allen Seminaristen pornografisches Material gefunden habe, sondern eigentlich nur bei einem, nämlich bei Remigius R., wobei dort relativ viel gefunden worden sei (Zitat „Wäschekorb“).

Demgegenüber war Wilfried Sch. lediglich ein Zeuge vom Hören-Sagen, der wenig erbrachte.

In der Hauptverhandlung vom 28. Februar 2011 wurde vor allem Dr. Friedrich Engelmann, der Vater und die graue Eminenz hinter Albert Engelmann, dem Geschäftsführer der Antragsgegnerin einvernommen. Dieser schilderte glaubwürdig seine Recherchen im Zusammenhang mit dem Rücktritt von Bischof Dr. Kurt Krenn, der auch der Firmpate seines Sohnes Albert ist.

Offensichtlich bestehe zwischen Dr. Friedrich Engelmann und seinem Sohn Albert zum ehemaligen Bischof Dr. Kurt Krenn ein gewisses freundschaftliches Verhältnis, wenngleich Dr. Kurt Krenn seitens seiner katholischen Vorgesetzten offensichtlich ein Schweigegebot in seiner Causa auferlegt bekommen hat.

In der Hauptverhandlung vom 2. Mai 2011, ON 46, wurde auch der nunmehrige Diözesanbischof von St. Pölten, Dr. Klaus Küng, als Zeuge per Videokonferenz einvernommen. Dieser gab zwar an, daß es ausgeschlossen sei, daß Dr. P. Dr. Krenn zum Rücktritt gezwungen habe, wie dies auch Dr. P. selber als Zeuge meint, er habe ja gar keine Möglichkeit gehabt, weil er sei nicht der Papst.

Trotz diesen Aussagen ist der Einzelrichter doch zur Überzeugung gekommen, daß Dr. Klaus Küng und sein damaliger Rechtsberater Dr. P. die Causa Dr. Kurt Krenn in Richtung Rücktritt betrieben haben müssen, zumal tatsächlich dann ein Rücktritt von Dr. Kurt Krenn auch erfolgt ist und im Vorfeld die medial aufbereitete Priesterseminaraffäre in St. Pölten stand. In dieser Affäre wiederum hatte der von Dr. P. besonders betreute Remigius R. als „Kronzeuge“ eine zentrale Rolle wie auch die verlesenen Parallelverfahren vom Landesgericht St. Pölten, Staatsanwaltschaft St. Pölten und Landesgericht für Strafsachen Wien in Medienrechtssachen, insbesondere gegen die Zeitschrift „News“ bezeugen.

Die Zeugenaussagen von Dr. L. und Mag. Karl R. am 2. Mai 2011 wurden auch berücksichtigt, waren aber relativ unergiebig, zumal sich diese Zeugen nicht eindeutig festlegen wollten.

Besonders eindrucksvoll war jedoch am 29. Juni 2011 die Aussage der Schwester Hyazintha L., welche glaubwürdig zu Protokoll gab, daß Remigius R., nachdem er seine Stellung als Seminarist im Priesterseminar von St. Pölten verloren hatte, bei ihr als Behindertenbetreuer im Behindertenwohnheim in Loosdorf eine Beschäftigung gefunden hatte und sie ihn sogar als Sachwalter eines taubstummen Jugendlichen dem Bezirksgericht empfohlen hatte. Remigius R. betreute diesen taubstummen Jugendlichen einerseits als Behindertenbetreuer in der Wohngemeinschaft, andererseits auch als Sachwalter bis Jänner 2007, als Schwester Hyazintha L. darauf kam, daß Remigius R. seinem Schützling eine Porno-Cassette zum Ansehen überreicht hatte, die dieser auch konsumierte. Aufgrund dessen wurde Remigius R. aus dem Behindertenwohnheim entlassen und auch beim Bezirksgericht der Vorfall gemeldet, woraufhin Remigius R. auch als Sachwalter für den behinderten Jugendlichen enthoben wurde und Schwester Hyazintha L. selbst die Sachwalterschaft übernehmen mußte.

Der Vollständigkeit halber wird festgehalten, daß in der Hauptverhandlung auch mehrere Strafakte verlesen wurden, die aber auf die Beweiswürdigung keine Auswirkungen haben. Die Medienakte betreffen andere Zeitschriften und Sachverhalte. Die Strafverfahren gegen Einzelpersonen endeten alle mit Einstellung.

In rechtlicher Hinsicht ist vom festgestellten Bedeutungsinhalt des Artikels auszugehen:

Das Mediengesetz soll nach seiner Präambel zur Sicherung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information die volle Freiheit der Medien gewährleisten. Beschränkungen der Medienfreiheit, deren Ausübung, Pflichten und Verantwortung mit sich bringt, sind nur unter den in Art. 10 Abs 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, BGBl. Nr. 21011958, bezeichneten Bedingungen zulässig.

Nach § 7 MedienG ist eine Entschädigung zu bezahlen, wenn von einem Medium der höchstpersönliche Lebensbereich eines Menschen in einer Weise erörtert oder dargestellt wurde, die geeignet ist, ihn in der Öffentlichkeit bloßzustellen.

Nach der Rechtsprechung gehört zum höchstpersönlichen Lebensbereich im Sinne des § 7 Abs 1 MedienG insbesondere das Sexuelleben (siehe dazu die Rechtsprechung zu Rn 3 zu § 7 MedienG im Wiener Kommentar zum Strafgesetzbuch 2. Auflage, insbesondere OLG Wien 18 Bs 28195 und 24 Bs 129/97 sowie 17 Bs 63/04 = Medienrecht 2004, 179).

Da im festgestellten Bedeutungsinhalt der Antragsteller Dr. Alexander P. in einer Weise dargestellt wird, die für einen unbedachten Leser erahnen läßt, er sei in homosexuelle Seilschaften verstrickt, wird der höchstpersönliche Lebensbereich des Antragstellers derart erörtert, daß er offensichtlich bloßgestellt wird und auch bloßgestellt werden sollte.

Aus diesem Grunde gebührt Dr. P. eine Entschädigung nach § 7 Abs 1 MedienG. Die Höhe der Entschädigung ist freilich im Rahmen von bis zu EUR 20.000,-- auszumessen, wobei insbesondere der Verbreitungsgrad des Mediums und die konkreten Auswirkungen der Veröffentlichung auf den Betroffenen zu berücksichtigen sind.

Zum Ersten ist festzuhalten, daß der Verbreitungsgrad des „13.“ ein relativ kleiner ist, insbesondere wenn man ihn mit herkömmlichen Tageszeitungen oder wöchentlich erscheinenden Magazinen der Boulevardpresse vergleicht. Auszugehen ist von einem Leserkreis, der vielleicht ca. 5.000 Leser pro Ausgabe maximal ausmacht.

Konkrete Auswirkungen in finanzieller Hinsicht hatte der Artikel auf Dr. P. offensichtlich keine, weil er nach wie vor im Bistum Eichstätt in Bayern als Pfarrer tätig ist und selbst angibt, daß er für 2 Pfarren zuständig ist, wobei der „13.“ nur in einer gelesen wird. Andererseits er auch aufgrund des Artikels nicht von seiner Position als stellvertretender Vorsitzender des Diözesangerichts enthoben wurde, sondern als solcher weiterhin tätig ist.

Er sieht in dem Artikel lediglich eine Gefährdung seiner Positionen.

Was die Position als Pfarrer anlangt, so ist natürlich amtsbekannt, daß die katholische Kirche unter einem nicht zu vernachlässigenden Priestermangel leidet, sodaß man die Dienste von Dr. P. als Pfarrer trotz Anfeindungen in einer kleinen, wie es scheint, eher erzkatholischen Zeitschrift, die nicht die gesamte Palette der Meinungen innerhalb der katholischen Kirche wiedergibt, weiter in Anspruch nehmen wird.

Aus diesem Grunde ist ein Entschädigungszuspruch in Höhe von EUR 1.000,-- jedenfalls ausreichend und der erlittenen Kränkung angemessen.

Was § 6 Abs 1 MedienG anlangt, so ist hier festzuhalten, daß der von der Antragsgegnerin angestrebte Wahrheitsbeweis durchaus gelungen ist:

Dr. P. hatte im maßgeblichen Jahr 2004 offensichtlich ein dienstliches Verhältnis zu Remigius R., beriet ihn rechtlich, begleitete ihn zu einer Zeugeneinvernahme als Vertrauensperson und machte sogar gegenüber der zuständigen Untersuchungsrichterin ungefragt Äußerungen über die Glaubwürdigkeit dieses Zeugen, was von einem überdurchschnittlich hohen Einsatz zeugt.

Daß die Zeitschrift der „13.“ darüber in einer ziemlichen kritischen Form berichtete, überschreitet noch nicht die Grenzen berechtigter Kritik. Vielmehr liegt der objektive Tatbestand einer üblen Nachrede nicht vor und es ist auch letztlich die Frage, ob Beiträge zum Rücktritt Bischof Kurt Krenns überhaupt eine schlechte Sache gewesen sind. Jedenfalls ist amtsbekannt, daß gerade unter dem Wirken Bischof Dr. Krenns es zu einer überdurchschnittlich großen Anzahl von Austritten aus der katholischen Kirche kam und daß offensichtlich auch andere Bischöfe, vielleicht sogar Kardinal Christoph Schönborn, eine Ablöse von Dr. Kurt Krenn als Diözesanbischof von St. Pölten nicht ungern sahen.

Das Verhalten Dr. P.s in diesem Zusammenhang zu kritisieren, ist Ausdruck der freien Meinungsäußerung und es bleibt letztlich dem Leser überlassen, ob er hier Dr. P. in einem schlechten oder in einem positiven Licht sehen will. (vgl. auch Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte vom 19. 01. 2006, Albert-Engelmann GmbH gegen Österreich einzusehen in 24 EVr 553197 EHv 42197 des Landesgerichtes Linz)

Der Ausspruch über die Urteilsveröffentlichung geschah deswegen, weil sie der Antragsteller Dr. P. ausdrücklich beantragt hat, umfaßt aber lediglich den Teil, indem er obsiegt hat, nämlich in dem Bereich des § 7 MedienG.

Da das Verfahren nicht 1:0 ausgegangen ist, sondern verhältnismäßig, nur ein Teil des Antrages letztlich bestätigt wurde, hat auch die Kostenentscheidung sich sowohl auf § 38 9 Abs 1 als auch § 390 Abs 1 StPO zu stützen.

Landesgericht Linz, Abteilung 2 4 am 29. Juni 2011

Der Einzelrichter

Dr. Klaus Peter Bittmann

Richter des Landesgerichtes Linz

Elektronische Ausfertigung

gemäß § 79 GOG
      
66 Lesermeinungen
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#76   Blackmore   20:15:23 | Sonntag, 7. August 2011
Es spricht nicht viel dagegen. Abgesehen davon, daß die traurige Gestalt hier vermutlich keine Freunde um sich hat. Wer ist denn schon gerne mit Stalkern und Verleumdern zusammen?
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#75   Alstak   20:10:30 | Sonntag, 7. August 2011
Blackmore – Auch wenn es abstoßend ist, aber ich kann mir Herrn Vielnick genau SO vorstellen: www.youtube.com/watch?v=j2yHAv4P69s
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#74   Blackmore   20:09:13 | Sonntag, 7. August 2011
Herr Alstak, wenn es die ARGE sein sollte, wären die bestimmt entzückt darüber, was ihre Klientel so treibt (statt Bewerbungen zu schreiben)…
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#73   Alstak   20:04:29 | Sonntag, 7. August 2011
Blackmore – Welcher Arbeitgeber? Die ARGE?
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#72   Blackmore   20:03:45 | Sonntag, 7. August 2011
Mister 11, der Schmierant, der hier auf dieser Seite immer wieder private daten anderer Menschen veröffentlicht, um ihnen zu schaden, wird sich noch wundern, wenn SEINE Daten einmal veröffentlicht werden.
Oder wenn diejenigen, die anscheinend über seine Identität Bescheid wissen, alle seine Schreiben auf dieser Seite an seine Arbeitgeber weiterleiten…
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#71   Mister 11   19:58:36 | Sonntag, 7. August 2011
So kann ich das auch:
Impressum „Theologisches“ , Seite 4, Name und Mailangabe:
www.theologisches.net/Theol1-2.2009.pdf
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#70   Palpatina reloaded †   19:50:35 | Sonntag, 7. August 2011
@Beda: Wenn schon, wiederhole ich nur den unteren Teil meiner Postings.
+
watch:
+
…ch-kreuz-net.blogspot.com/
+
und
+
www. kreuts. net
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#69   Beda   19:48:30 | Sonntag, 7. August 2011
Mister 11 und Palpatina, Sie wiederholen sich beide.
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#68   Blackbird   19:48:16 | Sonntag, 7. August 2011
Na, dann müssten die paar Hanseln hier aber unter jeder Sockenpuppe einzeln schreiben, damit es nervtötend wird…
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#67   Mister 11   19:47:19 | Sonntag, 7. August 2011
Palpatina auch – nicht gemerkt?
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#66   Beda   19:46:03 | Sonntag, 7. August 2011
Mister 11, Sie wiederholen sich.
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#63   r.ruhrgebietler   18:26:02 | Sonntag, 31. Juli 2011
hat herr p. jetzt endlich seine Laisierung eingereicht?
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#61   wickerl   16:22:09 | Samstag, 30. Juli 2011
Der Autor mit dem Pseudonym Dr. P. scheint in Agonie zu liegen…
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#58   lux in tenebris   11:28:53 | Freitag, 29. Juli 2011
Man muss sich das nur mal auf der Zunge zergehen lassen: unser „Theologe der Gegenwart“ hat, diesem Urteil zufolge, der Schwulette R., einem teuflischen Behindertenverderber, zur Glaubwürdigkeit verholfen, anstatt diese zu hinterfragen/erschüttern, wie es redlicherweise seine Aufgabe gewesen wäre, um Schaden von der Kirche abzuwenden. Dadurch wurde der einzig nachweisliche/bekennende/überführte Schwule am Priesterseminar St. Pölten absurderweise zugleich zum Kronzeugen angeblicher schwuler Machenschaften an selbiger Ausbildungsstätte! R.s für glaubwürdig gehaltenen Aussagen waren letztlich das Druckmittel für den Rücktritt des unbescholtenen Bischofs Dr. Krenn. Das ist ungefähr so, als würde unser „Theologe der Gegenwart“ dem größten Blender der Gegenwart, Dr. Berger, Glaubwürdigkeit attestieren, wenn der seine lächerlich-kruden wie unverschämt/ungeheuerlichen Behauptungen bezüglich der sexuellen Orientierung des Papstes zu Protokoll geben müsste. Leser r.ruhrgebietler fragt zu Recht: Wie lange noch dürfen die Krenn-Vernichter ihren Spott mit der Kirche treiben?
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#56   wickerl   07:35:26 | Freitag, 29. Juli 2011
Die Rolle von Dr. P., so wie sie aus dem Urteil herauszulesen ist, dass er einerseits als Berater des päpstlichen Visitators agiert, und andererseits „ Zeugen aufbaut“ erachte ich in allerhöchstem Maße für korrupt.
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#55   lux in tenebris   21:31:20 | Donnerstag, 28. Juli 2011
Was da oben protokolliert ist, weiss doch eh a jeder, der nicht wie die blöden Affen Aug’, Ohr und Mund verschließt. Nur, dass es jetzt höchstrichterlich festgestellt und als zutreffend bestätigt wurde, ist das Interessante/Neue/Skandalöse. Man kann unserem „Theologen der Gegenwart“ und jenem ominösen Bischof, der ihn angeblich (laut eigener Aussage in diesem Forum: kreuz.net/article.13451.html) zu dem Prozess geraten/gedrängt/ermächtigt hat, im Grunde nur dankbar sein. Und was „Der 13.“ betrifft: die EUR 1.000.-- für die Wahrheit sind wirklich gut angelegt.
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#52   Diamant †   20:17:48 | Donnerstag, 28. Juli 2011
Zu prüfen ist jeweils, ob überwiegende Geheimhaltungsinteressen vorliegen. Aber das dürfte höchstens in einer Einschwärzung der Namen münden.
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#51   wickerl   20:10:27 | Donnerstag, 28. Juli 2011
@blackmore Es ist das Protokoll einer öffentlichen Zivilprozessverhandlung, was sollte daran anstößig sein?
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#50   r.ruhrgebietler   18:32:15 | Donnerstag, 28. Juli 2011
da schau her – eine ur-bayrische Runde etabliert sich.
da versteh’ ich nix von was dort steht. im hohen norden führen wir ein klares wort zu jeder zeit =:o]+-
aber so können sich die leute schnell verständigen – das hat was. liest sich richtig kernig. gibt es da nicht ein wörterbuch bayrisch-deutsch, oder bayrisch für nordlichter (nicht zu verwechseln mit: bayrisch für preussen!)
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#49   AnnaAndreasTeresa   14:11:34 | Donnerstag, 28. Juli 2011
@ lux
Wos, de ham wos mitananda? Mi hauds um. Pfiadi
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#48   lux in tenebris   14:07:49 | Donnerstag, 28. Juli 2011
Aber Annerl, Schalom sitz mit der Dame doch gemeinsam auf dem Logen-Platz, natürlich nur in diesem Theater!
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#47   AnnaAndreasTeresa   13:55:27 | Donnerstag, 28. Juli 2011
@ Schalom
Wos, a Dokterin is de a no, des werd ja immer irger. Kennst Du de bessa? Aba frech is scho, do gibst ma recht, gei? Schod, dass d iatz arban muasst, dat mi gern mit dir untahoitn. Pfiati nachat.
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#46   Schalom   13:48:29 | Donnerstag, 28. Juli 2011
Annerl,
Du bist do nia ned gmoant gwen. Wissen duats hoid wos, de Frau Dokta der Theologie, Kircharecht und Kirchagschicht. Mei, und des gift hoid a paar so liawe Tabernaklwanzn. I ja ned tragisch. Zwick mas hoid a wengal auf, is jo ned bäs gmoand. Pfiadi, i muas iatz fuad.
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#45   AnnaAndreasTeresa   13:37:17 | Donnerstag, 28. Juli 2011
@ Schalom
Hei, hei Bua, reiß di zam, mia san koane klageweiba oda ratschkateln. De gnädige war frech. Es kon ja koane so gscheid sei wia de, es muass ja a no leid gem, de wos arban, aba de arbat bestimmt nix, de schreibt bloß so gschwoin daher. Host mi?
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#44   Schalom   13:33:12 | Donnerstag, 28. Juli 2011
Rose von Kreuz und die anderen Heiligen Kühe klagen aus Intelligenzneid über rheno flavia . Typisch Klageweiber.
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#43   lux in tenebris   13:29:23 | Donnerstag, 28. Juli 2011
Und nicht nur für den klagenden Priester, sondern für alle Krenn-Feinde im engen und weiteren Sinne. Deshalb herrscht ja hier auch unter den Kommentatoren betroffenes „Schweigen im Walde“.
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#42   Anaritha   13:00:32 | Donnerstag, 28. Juli 2011
Was für eine bittere Niederlage für den klagenden Priester.
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#39   r.ruhrgebietler   10:07:04 | Donnerstag, 28. Juli 2011
bin gespannt wasnn p. sich laiiseren lässt bzw. die Laiisierung erfolgt. denn dieser mensch ist als Priester in der Kirche inakzeptabel!
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#38   wickerl   09:42:56 | Donnerstag, 28. Juli 2011
eine bittere Niederlage für Dr. P., und das Oberlandesgericht wird nicht noch einmal versuchen den Dreizehnten einzutunken, weil es damit in Straßburg in den neunziger Jahren schon einmal schweren Schiffbruch erlitt, Kreuznet berichtete über das Ergebnis des Verfahrens in Straßburg glaublich 2006
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#37   Nephtali   09:13:40 | Donnerstag, 28. Juli 2011
Geehrte AAT,
es scheint zwar, bin mir jetzt jedoch nicht so sicher mit diesem Gleichklang Clariss-rheno. Warten wir mal ab AnnaAndreasTeresa. Mit Vermutungen muß man vorsichtig sein. Inzwischen würde ich eher sagen vielleicht doch nicht.
Aber möglich ist es immer noch!
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#36   lux in tenebris   08:22:22 | Donnerstag, 28. Juli 2011
Nanu, noch kein Standartkommentar unseres „Theologen der Gegenwart“ mit den üblichen Verweisen auf seine Rattenfänger-Webseite? Also, entweder ist der pastoral schwer engagierte Herr Dr. P. im wohlverdienten Badeurlaub, oder er hat was gelernt!
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#35   AnnaAndreasTeresa   08:10:20 | Donnerstag, 28. Juli 2011
@ Rose im Kreuz
Diese Clarisse (= rheno flavia) sitzt auf einem hohen Ross und hat keine Manieren. Sie behandelt ihre Mitmenschen von oben herab und benutzt dafür Kosewörter wie Liebchen, Röschen usw. Daraufhin angesprochen reagiert sie dümmlich und arrogant. Einer Entschuldigung geht sie aus dem Weg und lehnt diese ab. Wir sollten zusammenhalten und diesem Fräulein das Handwerk legen. Jawoll.
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#34   Rose im Kreuz   07:56:17 | Donnerstag, 28. Juli 2011
#33 rheno flavia „Das wäre wohl nicht unbedingt vorteilhaft für Sie“.
Sehr distinguiert, stolz aber auch manierlich ausgedrückt. Wollen sie angebetet werden oder ist der Logenbruder Knigge mit seinen Benimmregeln ein Vorbild in Zeiten der „Kultur des Todes“?
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#33   rheno flavia   01:20:03 | Donnerstag, 28. Juli 2011
Nun, Röslein, aus Gründen christlicher Barmherzigkeit soll an dieser Stelle darauf verzichtet werden, aus Ihrer Sprache nähere Erwägungen über Ihre Herkunft anzustellen. Das wäre wohl nicht unbedingt vorteilhaft für Sie.
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#32   Tolerant   23:13:44 | Mittwoch, 27. Juli 2011
Wow, Wolfskot, alles klar !
Könnte es Sein, dass ein treuer Priester Ihnen etwas LSD auf die Hostie geträufelt hat und jetzt meinen Sie, Sie seien vom Heiligen Geist erfüllt. Sie hören sich so an.-
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#31   Rose im Kreuz   23:05:34 | Mittwoch, 27. Juli 2011
#30 Tolerant
Wolfsmist. Wölfe (Tolerant, lux in tenebris, matt3, die Postings [zensuriert] Pytlik sind noch ausständig) winseln im Rudel.
#27 lux in tenebris
Temesta wird ihnen seit den späten 60er Jahren von ungehorsamen und aufgegeilten Hippies in gruftigen Kutten bei der Handkommunion gereicht, damit ihr Hirn schlaff wird und die Unterhose ihren Halt verliert, um ein wenig Licht (lux in tenebris) und treulose Priester abzubekommen.
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#30   Tolerant   22:57:26 | Mittwoch, 27. Juli 2011
War es Rossmist? –
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#29   Rose im Kreuz   22:21:38 | Mittwoch, 27. Juli 2011
#26 matt3 „bist du vielleicht doch nur auf Mist gewachsen?“
Auf 3 Mülleimer, Edelstahl, matt
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#28   Tolerant   22:11:17 | Mittwoch, 27. Juli 2011
matt 3, Die vulgäre Art dieser Afterrose können wir lächelnd ablehnen.
Das arme Ding ist kann nicht anders.
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#27   lux in tenebris   22:08:44 | Mittwoch, 27. Juli 2011
„Dem Gottesmann Krenn sei sein Ruhestand mit gutem Essen, guten Wein und guten Erinnerungen an sein Pöltner Priesterseminar herzlichst gegönnt.“
#
Es steht zu befürchten, dass des Herrn Bischof Dr. Krenns Menü wohl vorwiegend aus Temesta besteht.
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#26   matt3   22:05:23 | Mittwoch, 27. Juli 2011
von einer Rose würde man ein etwas feinfühligeres Ausdrucksvermögen erwarten, … oder bist du vielleicht doch nur auf Mist gewachsen?
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#25   Rose im Kreuz   21:59:13 | Mittwoch, 27. Juli 2011
#11 Tolerant „Dem Gottesmann Krenn sei sein Ruhestand mit gutem Essen, guten Wein und guten Erinnerungen an sein Pöltner Priesterseminar herzlichst gegönnt.“
Sehr tolerant von ihnen. Sie hätten das Zeug für einen Priesterseminaristen in Münster oder Wien. Sie müssen nur sehr freizügig sein, mit einem toleranten Hintern. Sonst gar nichts. Das Optimum für sie.
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#24   r.ruhrgebietler   21:53:41 | Mittwoch, 27. Juli 2011
#23 lux in tenebris ==>> SIC!
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#23   lux in tenebris   21:52:29 | Mittwoch, 27. Juli 2011
Somit sind die Recherchen von Dr. Gabriel Waste zum Buch „Der Wahrheit die Ehre!“ höchstrichterlich bestätigt! Dieser hochnotpeinliche Prozess erinnert in seinem Ausgang fast an jenen, den 1895 Oscar Wilde gegen John Sholto Douglas, den 9. Marquess von Queensberry angestrengt hatte. Bekanntlich ging Wilde als Kläger in den Prozess, um als Angeklagter daraus hervorzugehen. Rom kann zu diesem Urteil nun nicht mehr schweigen und muss die nötigen Konsequenzen ziehen, sonst ist es selbst in seiner Glaubwürdigkeit beschädigt.
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#22   r.ruhrgebietler   21:50:09 | Mittwoch, 27. Juli 2011
in-tolerant – wie kommen sie auf das schmale brett, dass ich ihrem Führrrrerrrr-Deutschland entstamme?
ist es nicht so, dass ihr bayern einst versagte als bei braunau brauner dreck angeschwemmt wurde?
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#21   Tolerant   21:48:16 | Mittwoch, 27. Juli 2011
Lieber matt3, dieser norddeutsche Greis versteht kein Bayerisch. Das übersteigt seinen Horizont. Er mag gern auf Papst und Kirche schimpfen und Rosenkranz beten. Österreich ist für ihn am anderen Ende der Erdscheibe.
Seien wir duldsam und freundlich zu Herrn Ruhrgebietler. Er wird es uns im Himmel vergelten.
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#20   r.ruhrgebietler   21:42:54 | Mittwoch, 27. Juli 2011
matt3 – auch die wiederholung von ur-grunzgeräuschen macht sie nicht verständlicher!
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#19   matt3   21:40:40 | Mittwoch, 27. Juli 2011
@ruhri: geh schleich di, du oida Bazi!
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#18   r.ruhrgebietler   21:37:31 | Mittwoch, 27. Juli 2011
matt3 – sind sie der dt. sprache in schrift und bild nicht mehr mächtig? vhs hilft: deutsch für deutsche (sollten sie diese entität angehören)
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#17   matt3   21:36:12 | Mittwoch, 27. Juli 2011
@ruhri: oba geh!
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#16   r.ruhrgebietler   21:32:26 | Mittwoch, 27. Juli 2011
zur erinnerung hier noch schnell der Anschluss: kreuz.net/article.13451.html
matt3 – nicht der „13.“ tut das, da ist +.net auch nicht von schlechter Natur…
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#15   matt3   21:31:10 | Mittwoch, 27. Juli 2011
dieser 13. scheint es auch zu lieben in altem Schmutz zu wühlen.
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#14   r.ruhrgebietler   21:29:46 | Mittwoch, 27. Juli 2011
„Zu diesem Zweck hat P. den bekennenden Homosexuellen Remigius R. als Kronzeugen für die angeblichen Mißstände im St. Pöltener Priesterseminar aufgebaut. Bis heute steht P. in einem Kontakt sowohl zu Bischof Küng als auch zu R.“ der objektive Tatbestand einer üblen Nachrede nach § 6 MedienG nicht hergestellt wurde.“
p. also wie zu vermuten war: ein [zensuriert] – da hat der werte Dr. Josef Preßlmayer also Recht behalten.
Herr p. kehren sie in sich und beantragen sie ihre Laisierung!
Ein Priester nach dem Herzen Jesu Christi bringt andere, gute Früchte!
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#13   Tolerant   21:20:03 | Mittwoch, 27. Juli 2011
Bischof Williamson speist fein, trinkt fest, zelebriert vor sich hin.
Tolerant ist er nicht.
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#12   Diamant †   21:08:16 | Mittwoch, 27. Juli 2011
Bischof Willamson war lediglich der Paraklet.
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#11   Tolerant   21:06:30 | Mittwoch, 27. Juli 2011
Dem Gottesmann Krenn sei sein Ruhestand mit gutem Essen, guten Wein und guten Erinnerungen an sein Pöltner Priesterseminar herzlichst gegönnt.
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#10   El Santo Padre   21:06:28 | Mittwoch, 27. Juli 2011
Und zu welcher Strafe wurde Bischof Williamson denn nun verurteilt?
Das gibt dies Urteil gar nicht her.
Schade.
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#9   Diamant †   21:05:46 | Mittwoch, 27. Juli 2011
Sind nicht die Murmel- die heimlichen Logenbrüder?
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#8   rheno flavia   21:03:09 | Mittwoch, 27. Juli 2011
Pytlik und die Loge – Ein guter Witz!
.
Dabei zelebriert der Pytlik in Eichstätt regelmäßig die alte Messe …
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#7   Rose im Kreuz   20:59:36 | Mittwoch, 27. Juli 2011
Herr P. gehörte also zur logenaffinen Jagdgesellschaft gegen den katholischen Bischof Kurt Krenn, der auch die anti-römische Priesterattrappe Helmut Schüller wie auch die kirchenfeindlichen Massenmedien angehörten.
Warum musste eigentlich der Ex-Generalvikar Helmut Schüller (Oberflegel der spätpubertären „Pfarrer-Initiative“) als Generalvikar in Wien zurücktreten (bzw. warum wurde er zurückgetreten)?
Wurde der ungehorsame Schüller damals wirklich von Schönborn selbst degradiert oder ging die Initiative dafür nicht vielmehr von Rom aus? Konnten dem zeitgeistlichen Schüller massive kircheninterne Intrigen nachgewiesen werden? Wieweit war Herr P. in die Zerstörung des Gottesmannes Bischof Kurt Krenn involviert?
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#6   Tolerant   20:55:46 | Mittwoch, 27. Juli 2011
Welches Ziel? Keines. Weil es kaum einer ganz liest.
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#5   Semikolon   20:48:56 | Mittwoch, 27. Juli 2011
„Welches Ziel verfolgt +Net mit der Veröffentlichung des angeblichen Protokolls?“
Die an der öffentlichen Verhandlung verhinderte Öffentlichkeit zu informieren und zu zeigen, dass es im Rechtsstaat Österreich erwartungsgemäß nicht ok war über Hw P. zu schreiben, dass er sexuell desorientiert sei, aber es ok war, zu schreiben er sei ein „intrigantes A…loch“ gewesen.
Ich persönlich finde aber beides nicht ok, zu schreiben. Ein guter Hof-Journalist weiss doch: wenn man nichts Positives über andere zu berichten weiss, sollte man schweigen.
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#4   AnnaAndreasTeresa   20:42:45 | Mittwoch, 27. Juli 2011
@ rheno flavia
Liebchen, wie schön, Sie wieder zu sehen. Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend. Hahaha
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#3   rheno flavia   20:38:57 | Mittwoch, 27. Juli 2011
Die Verhandlung war öffentlich.
.
Nur sei dahingestellt, ob sich der Eichstätter Vizeoffizial damit einen Gefallen getan hat, denn bei einem Ordnungsgeld in Höhe von € 1.000,-- kann die Schuld der Gegenseite nicht wirklich gravierend gewesen sein …
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#2   Forum   20:33:55 | Mittwoch, 27. Juli 2011
Die Frage ist…
auf welche Weise dieses angebliche Protokoll den Weg zu +Net fand? Welche Methoden wurden angewandt?
Wir wissen heute von Machenschaften in der engl.Presse, die bestimmt nicht nur in England üblich geworden sind!
Wer sagt uns, dass das veröffentlichte Protokoll mit dem Original übereinstimmt?
Welches Ziel verfolgt +Net mit der Veröffentlichung des angeblichen Protokolls?
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#1   Blackmore   20:21:38 | Mittwoch, 27. Juli 2011
Da stellt sich mitr jetzt die Frage, ob es nicht gegen geltende Gesetze ist, Verhandlungsprotokolle ohne Genehmigung zu veröffentlichen. So etwas könnte auf Herrn P. zurückfallen!Und das wird dann SEHR teuer…
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