Geschichtslügen
Handkommunion: Kardinal Meisner sagt nicht die Wahrheit
Man braucht sich nur anzuschauen, wie die Neugläubigen bei der Messe die Heilige Kommunion abholen, um den Schaden zu sehen, den die Handkommunion angerichtet hat.
Kardinal Meisner
Kardinal Meisner
© Pressefoto Erzbistm Köln
(kreuz.net, Köln) Wie ein Berserker hat der neokonservative Kardinal Joachim Meisner von Köln heute auf seiner Frage-Seite ‘direktzu.kardinal-meisner.de’ die Handkommunion verteidigt.

Diese Woche beantwortete er eine Frage eines gewissen Kurt Steil.

Er wollte wissen, wann die Handkommunion „endlich der Vergangenheit angehört“.

Kardinal Meisner erklärt, daß manche die Handkommunion für eine „»Erfindung« unserer Zeit“ halten würden.

Sie sei aber „die altkirchliche Form des Kommunionempfangs“ – verbreitet der Kardinal Geschichtslügen.

Die antike Form des Kommunionempfanges war keine „Handkommunion“

Kardinal Meisner erwähnt den Heiligen Kirchenvater Cyrill von Jerusalem († 386),

Dieser fordere die Neugetauften auf, beide Hände auszustrecken und mit der linken Hand einen Thron für die rechte Hand zu bilden, um den Leib des Herrn würdig zu empfangen.

Auch der Heilige Kirchenvater Johannes Chrysostomus († 407) habe diese Praxis gelehrt.

In Wahrheit wurde die antike Handkommunion zwar – nur – den Männern auf die Hand gelegt.

Doch sie mußten sich mit der Zunge zur Handfläche beugen, um zu kommunizieren.

Danach wurden die Hände purifiziert und von einem Diakon überprüft.

Eine regelrechte Geschichtsfälschung

Kardinal Meisner behauptet, daß die Handkommunion von Papst Paul VI. († 1978) „wieder“ erlaubt worden sei.

Doch diese Formulierung entspricht nicht dem, was sich damals zutrug.

In den 60er Jahren führten niederländische und deutsche Rebellen-Priester eine in der gesamten Kirchengeschichte nie da gewesene Handkommunion wild ein.

Zahlreiche Vorkämpfer dieser „Handkommunion“ verließen später das Priestertum und heirateten.

Als dieser schwere liturgische Mißbrauch dem Papst zu Ohren kam, befragte der die Bischöfe.

Danach forderte er die Schuldigen auf, den Mißbrauch einzustellen.

Weil sie ihren Ungehorsam aufrechterhielten, kapitulierte der Papst, und gewährte einen Indult für jene Orte, wo die Handkommunion wild eingeführt worden war.

Eine kirchenrechtliche Erlaubnis der Handkommunion gibt es bis heute nicht.

Würdig kann die Handkommunion nicht sein

Dennoch behauptet Kardinal Meisner, daß beide Formen des Kommunionempfangs heute möglich seien, um „würdig“ zu kommunizieren.

In Wahrheit hat die Handkommunion schwersten Mißbräuchen Tür und Tor geöffnet und die Ehrfurcht vor dem Allerheiligsten in wenigen Jahren zusammenschmelzen lassen.

Sie kann auch nicht ausgeteilt werden, ohne daß Hostien-Partikel auf den Boden fallen.

Es ist heute keine Seltenheit, daß per Handkommunion abgeholte konsekrierte Hostien in den Gesangbüchern landen, unter die Kirchenbänke geklebt oder nach hause mitgenommen werden.

Dem Kardinal sind keine Pläne bekannt, die Handkommunion abzuschaffen.

Bei der Handkommunion besitzt er eine „feste Überzeugung“

Der neokonservative Kardinal besitzt sogar die „feste Überzeugung“, daß es nicht darum gehe, die Handkommunion zugunsten der Mundkommunion wieder abzuschaffen.

Es müsse nur das Ziel sein, die „Ehrfurcht“ vor dem Kommunionempfang zu entfachen.

Dazu verlangt er eine „gründliche Vorbereitung der Kinder auf die Erstkommunion ebenso wie die immer wiederkehrende Thematisierung in Predigt und Katechese“.

Ferner wünscht er sich die Wiederentdeckung der eucharistischen Anbetung.

Diese Mittelchen werden seit den Tagen empfohlen, als man die verderblichen Folgen der Handkommunion zur Kenntnis nehmen mußten.

Sie sind bisher ohne jede Wirkung geblieben.

Ein praktisches Problem kann man nicht theoretisch lösen.
      
101 Lesermeinungen
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#106   Melchisedek   21:55:37 | Dienstag, 16. August 2011
Was ist eigentlich mit dem Kommunionstuhl ?
der steht bei uns ungebraucht im Eck !
Ich will meinen Kommunionstuhl zum Knien zurück !
Wo kommen wir eigentlich hin, dass die Redax hierüber nicht live berichtet.
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#105   Palmström   01:23:43 | Montag, 15. August 2011
Ildefons@ gerade der Ihrene weißt ziemliche Schräglage auf…ojojojojojoj auauauauau…!
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#104   Ildefons   00:21:39 | Montag, 15. August 2011
Inzwischen ist es sonnenklar: Die Handkommunion hat nicht zu einem Wachsen des Glaubens an die Realpräsenz geführt. Sie war auch vom II. Vatikanischen Konzil nicht vorgesehen.
Folgende Neuerungen, die nicht im Einklang mit der Konzilskonstitution „Sacrosanctum Concilium“ stehen, müssen schleunigst rückgängig germacht werden:
1) Die Umkehrung der Zelebrationsrichtung. Diese unsinnige Neuerung lässt die Menschen glauben, dass sie selbst die Adressaten des hl. Messopfers sind. In Wirklichkeit ist Gott der Adressat.
2) Entfernen der Kommunionbänke, Einführen der Handkommunion, Laien als Kommunionausteiler. Mit Recht hat das Konzil keine dieser Maßnahmen beschlossen. Sie helfen, den ohnehin nur schwach ausgeprägten Glauben an das Altarsakrament zu schwächen. Die Menschen meinen, dass sie heiliges Brot empfangen. In Wirklichkeit ist es der Leib Christi.
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#103   Mary Cruz   18:58:17 | Samstag, 13. August 2011
Kardinal Meisner sagt auch nicht die Wahrheit über das Evangelium Jesu Christi:
„Das Evangelium beginnt mit schmutzigen Windeln und endet mit blutigen Tüchern!“
www.jf-archiv.de/…v10/201014040234.htm
+
Wenn ein Kardinal bewußt eine solche Falschaussage über das Evangelium Jesu Christi verbreitet, macht sie alle seine Aussagen zunichte, auch wenn sie richtig sein sollten.
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#102   Brandenburgis   08:30:31 | Samstag, 13. August 2011
@Beda
Mir ist der Brockhaus von 1984 bekannt. Ich habe mich ja dazu geäußert (# 92) Im übrigen waren die 1980er JAhre keineswegs „finster“, sondern recht kreativ und frisch, jedenfalls ungleich liberaler und offener als die Zeit nach der s.g. Wende.
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#101   Mighty Counsellor †   00:46:25 | Samstag, 13. August 2011
Das Zweite Vatikanische Konzil ist ein von der römisch-katholischen Kirche anerkanntes Ökumenisches Konzil (LThK, 3. Aufl., Bd. 6, Sp. 348). Indes wird das genannte Konzil von Leser ‘Brandenburgis’ schwerwiegenderweise nicht anerkannt (www.kreuz.net/…e.13695-remarks.html). Welche Schlussfolgerung ist zu ziehen?
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#100   Beda   23:59:01 | Freitag, 12. August 2011
Brandenburgis (Nr. 92): <Dabei gab es vor 30 Jahren noch jede Menge sehr guter Autoren.> Vielleicht haben Sie, werter bricoleur d’histoire, bemerkt, dass meine Wenigkeit bereits in Nr. 89 den Jahrgang der Brockhaus-Ausgabe angegeben hat: 1984. Seither sind 27 Jahre vergangen. Schon damals, in den finsteren 1980ern, hat man also das II. Vaticanum als (21.) Ökumenisches Konzil klassifiziert!
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#99   Anaritha   20:34:36 | Freitag, 12. August 2011
Das Pastoralkonzil war von den Freimaurern gewollt, deshalb hatte man ihren Verbündeten Roncalli auf den Papstthron geputscht, und die Wahl Siris oder Tedeschinis verboten und diese mit Gewalt vom Papstthron ferngehalten.
Natürlich ist es als Freimaurerkonzil inhaltlich irregulär, aber formell ist es das XXI. Konzil, wenngleich für die Theologie wegen seiner Schwammigkeit unbedeutend.
Die Kirche benötigt seit der definierten Unfehlbarkeit des Papstes keinerlei Konzilien mehr.
The Election of Cardinal Siri 1958 www.youtube.com/watch?v=xMtMbe6odh4&…
Cardinal Siri Conspiracy---Part 1 www.youtube.com/watch?v=lTjpEdJCSkU&…
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#98   rheno flavia   20:26:02 | Freitag, 12. August 2011
„… vatikanische Räubersynode …“?
.
Bitte mir gegenüber keine Verunglimpfungen des XX. ökumenischen Konzils!
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#97   Brandenburgis   19:55:21 | Freitag, 12. August 2011
Mit welcher Meinung? Den „Brockhaus“ betreffend? Oder die vatikanische Räubersynode betreffend?
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#96   rheno flavia   19:44:55 | Freitag, 12. August 2011
Na, Hobbyhistoriker, mit dieser Meinung stehen’s aber im Kreise seriöser Historiker – wenn man Sie generöserweise dazuzählte – aber ziemlich alleine …
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#95   Brandenburgis   19:37:46 | Freitag, 12. August 2011
Keine Ahnung, ich beschäftige mich nicht mit diesem Verlag. Bereits die letzten zwei Brockhaus-Lexika waren so unseriös und linksgestrickt, daß man sie unmöglich erwerben konnte. (EKL nannte sie „des deutschen Spießers Wunderhorn“) Es ist mir unverständlich wie ein renommierter Verlag sich so einem dümmlichen Zeitgeist gleichschalten kann. Dabei gab es vor 30 Jahren noch jede Menge sehr guter Autoren. Das wäre heute sicher schon problematischer. Aber um sich mit links-geschalteten Informationen zu versorgen, hat man ja heute Wikiblödia und braucht Brockhaus nicht mehr.
Wobei man die Falschinformation mit dem „Konzil“ nicht dem Verlag in die Schuhe schieben kann. Der Kontinuitätsbruch wird ja tatsächlich auch von den meisten „Experten“ nicht sachgerecht erkannt.
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#94   Beda   19:30:11 | Freitag, 12. August 2011
Danke für Ihre ausführliche Antwort, Brandenburgis, welche ich gerne dem Brockhaus-Verlag weiterleiten werde. (Gibt’s denn überhaupt noch?)
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#93   Brandenburgis   19:25:21 | Freitag, 12. August 2011
Der Brockhaus als ekklesiologische Kapazität. tz tz. An ihren Früchten sollt ihr sie erkennen. Die Konzilskirche ist wirklich das verkommenste, verlogenste und bösartigste, was die gesamte Kirchengeschichte zu bieten hat. Gott behüte uns vor solchen „Konzilien“. Schaut euch das pestilente Pack an, das bis heute dieses „Konzil“ verteidigt. Fanatischer Haß auf die katholische Kirche eint sie. Aber es ist natürlich ein katholisches Konzil, gar das 21. Pfui Teufel.
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#92   Beda   18:51:20 | Freitag, 12. August 2011
Seltsam, in meinem Brockhaus (1984) ist das II. Vatikanische Konzil als 21. Ökumenisches Konzil verzeichnet. Offenbar eine unbewiesene Tatsache.
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#91   Brandenburgis   18:47:15 | Freitag, 12. August 2011
Die verkommene Klarisse als „Rheno flavia“. Leider war das ökumenische Konzil gar kein ökumenisches Konzil, wie die Klarisse hier lügt. Und da ist eine bewiesene Tatsache. Deshalb ist Klarisse nicht nur ein Lügner, sondern auch noch ein Betrüger, wie es in ihren Kreisen gängig ist.
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#90   kristall   17:33:22 | Freitag, 12. August 2011
CLARISSE SEIT WANN GLAUBST DU AN DEN HEILIGEN GEIST @
Y
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#89   rheno flavia   17:30:52 | Freitag, 12. August 2011
Am XXI. ökumenischen Konzil haben nahezu 3.000 Konzilsväter und -mütter stimmberechtigt teilgenommen, mehr als an jedem ökumenischen Konzil zuvor. Da wird man schon unterstellen dürfen, daß der Hl. Geist dabei schon irgendwie mitgewirkt haben wird.
Doch nachträglich erzählt einer, der seinerzeit alle Konzilsdokumente mitunterzeichnet hatte, das Märlein, er hätte den Hl. Geist für die Dauer des Konzils in Schutzhaft genommen, um zu verhindern, daß das Konzil mit dessen Beistand zu gültigen Entschließungen gelangt.
Natürlich gab es eine Handvoll Leute, die bekloppt genug waren, „il Piccolo“ dieses Märlein abzukaufen – und es gibt sie bis heute.
Nur ändert das – leider – nichts an der Unwahrheit dieser Geschichte – obwohl sie stellenweise in manchem Basar gut und unterhaltsam erzählt wird.
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#88   Paul M.   17:18:22 | Freitag, 12. August 2011
@ Palmström:
Nein!
Die Calvinisten haben damals die „Handkommunion“ eingeführt, da sie nicht an die Realpräsenz Christi glaubten und es immer noch nicht tun!
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#87   Palmström   12:44:19 | Freitag, 12. August 2011
Der Kardinal sagt die Wahrheit…!
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#86   Rudolfus   12:37:45 | Freitag, 12. August 2011
Die stehende Handkommunion war der Plan der Freimaurer und Modernisten. Wer an Christi reale Gegenwart glaubt, wird immer knien, und der durch den hl. Pius V. für alle Zeiten kanonisierte Ritus der Kirche schreibt den direkten Empfang in den Mund vor.
Auch einem späteren Papst, der sich gegen diese Kanonisation wendet, ist Gottes Zorn in Aussicht gestellt: Paul VI. hat diesen Zorn über die Welt gebracht. Er wurde unter Drogen gesetzt, während ein Doppelgänger seine Rolle einnahm.
Vor der hl. Kirche wurde die Kanonisation des immerwährenden Ritusses niemals gültig aufgehoben: Das gab sogar der gegenwärtige Papst in seinem Schreiben vom 7. VII. 2007 zu – die Novus-Ordo-Hierarchie und Johannes Paul II. haben uns also jahrzehntelang belogen.
Wir treuen Katholiken sollten über die kirchenuntreuen Verwüster des Heiligtums nicht verwundert sein: Der Heiland profezeite bereits in Seiner Erdenzeit, es werde einmal den Greuel der Verwüstung an hl. Stätte geben, unschwer als Novus Ordo zu erkennen.
Wir kirchentreuen Katholiken, die wir uns nicht Gottes Zorn aussetzen wollen, werden den Greuel meiden und dem kanonisierten Ritus die Treue halten – den Römischen Ritus und die Riten, die vor 1370 bereits bestanden –; deshalb ist die Piusbruderschaft auch DAS Refugium der Kirchentreue schlechthin.
Daß es einen unkanonisch gewählten Papst geben würde, der durch seine Arglist Schismen und Chaos über die Kirche bringen würde, sagte bereits der hl. Franziskus voraus. Dieser Papst war Paul VI.
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#85   Rudolf Beil †   12:21:38 | Freitag, 12. August 2011
Was spricht dagegen, dass man sich die Hostie mit der Zunge aus der Hand holt?
_
Das wäre laut kreuz.net offensichtlich noch traditioneller.
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Lasst es uns versuchen!
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#84   Lycobates   11:16:26 | Freitag, 12. August 2011
@Tomás #38
.
Wenn die Kirche erlaubt, ex qualibet iusta causa sogar von latae sententiae Exkommunizierten Sakramente zu erbitten, vor allem wenn andere Kleriker fehlen, ergeben sich daraus drei Fragen, für deren Beantwortung, mangels wirksamer Autorität, zunächst das einzelne Gewissen zuständig ist.
Der CIC hat nicht alles restlos geklärt, da nicht jede Situation vorhersehbar ist, schon gar nicht das, was wir heute erleben.
.
1) Wie „iusta“ ist eine konkrete causa? wie „iusta“ muß sie sein?
2) Besteht für diesen oder jenen Kleriker der PB lediglich Häresieverdacht bzw. Schismaverdacht, und inwiefern kann u.U. Ignoranz gelten, oder läßt sich (wie es für notorische und hartnäckige Modernisten in der Regel der Fall ist) der Verdacht dahingehend erhärten (etwa: prinzipielle Leugnung bzw. sträfliches Ignorieren des Primates und der Unfehlbarkeit des allgem. ordentl. Lehramtes), daß die Exkommunikation ipso facto greifen muß? Wenn nicht, wäre der Sakramentenempfang sogar schlicht erlaubt, auch ohne can. 2261.
3) „vor allem“ si alii ministri desint. Also ggf auch dann, wenn sie doch da wären?
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Nur das wollte ich sagen. Mit der „Pille“ hat das nichts zu tun, da dieses Thema eindeutig geklärt und Abwägungen kein Spielraum eingeräumt ist.
.
Sie haben jetzt eine Auszeit, was ich bedauere, denn ich schätze Ihre Beiträge: inhaltlich liegen Sie richtig, wenn Sie auch mal zu weit galoppieren.
Sollten Sie in einem guten CIC-Kommentar weitere Belege finden zur Klärung, dann bitte ich darum.
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#83   rheno flavia   08:38:46 | Freitag, 12. August 2011
Wenn der fünfte Pius gültig Papst war (was nicht sicher ist, weil wir nicht wissen, ob Rodrigo Borgia die Cathedra oder die Cattanei gültig bestieg), und das erlassen konnte, dann war auch der sechste Paul gültig genug Papst, es wieder zu ändern.
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#82   Rudolf Beil †   02:22:42 | Freitag, 12. August 2011
Kann Gloria TV nicht die alte traditionelle Zunge-von-der-Hand-Lutsch-Kommunion einmal aufzeigen, damit man mal sieht, was noch traditioneller ist.
_
Dafür bereits im voraus ein Vergelt’s Gott.
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#81   clarissa colonia   00:35:50 | Freitag, 12. August 2011
Alois Wagner lebt?
.
+ 25.2.2002 in Linz an der Donau. Ich war beim Pontifikalrequiem anwesend.
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#80   Jörg Guttenberger, Köln   00:04:14 | Freitag, 12. August 2011
Dem Kardinal Meissner ist zuzustimmen: die Handkommnunion kann genauso ehrfürchtig empfangen werden, wie die Mundkoimmunion, m. E. sogar noch ehrfürchtiger, wenn man den Leib des Herrn in seiner Hand sieht und dann langsam zum Munde führt. Ich gehöre daher zu den Anhängern der Handkommunion, selbstverständlich ohne die Mundkommunion abzulehnen. Beride Formen haben, wie Kardinal Meissner zutreffend feststellt, ihre volle Berechtigung.
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#79   kammerjäger   00:02:35 | Freitag, 12. August 2011
Rabe: Nun kann ja nicht jeder Priester jede/n kennen und wissen, wann er/sie zuletzt beichten gewesen ist…, abgesehen davon, dass es in einer Vielzahl von Pfarren (Touristengebiete) unmöglich wäre!
Was schlagen Sie vor: Ein Heftchen, gleich einem „Wanderpass“, in welches nach dem Gottesdienstbesuch und nach der Beichte jeweils ein Stempel die jeweilige Pflichterfüllung bestätigt? Wie machen Sie diesen „Pass“ fälschungssicher? Ließe sich da nicht auch ein „Gradmesser“ bzgl. der einzig wahren Intention des Empfangs unterbringen?
Machen Sie Vorschläge!
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#78   DerRabe   21:28:42 | Donnerstag, 11. August 2011
vor einigen jahren ging ein bekannter von mir mit mir in die kirche und auch mit zu kommunion. er war schon jahre nicht mehr in der kirche gewesen, hatte auch nie gebeichtet und war völlig unvobereitet. die kommunion nahm er in die hand wie einen keks, aß diesen ohne jede demut und stilles gebet und fertig…
kein priester würde ihm sagen wie wichtig die vorbereitung zur kommunion ist.
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#77   lux in tenebris   21:25:48 | Donnerstag, 11. August 2011
#29 „S.Exz Erzbischof Dyba war bis zu seinem Lebensende Bischof von Fulda und es sind auch keine Pläne seitens der zuständigen vatikanischen Stellen bekanntgeworden, ihn abzusetzen. Natürlich hatte er Gegner, die ihn gerne fortgejagt hätten.“
–--
Bester klerikaler Eidgenosse, Sie sagen mir nichts Neues. Und trotzdem bleibe ich bei meiner Aufzählung. Ahnen Sie, warum?
–--
Meisner nannte Ratzinger zwar einmal recht blumig den „Mozart der Theologie“. Begriffen hat er ihn aber offenbar nicht. Andernfalls hätten seine zwei jüngsten Stellungnahmen zu Feier der tridentinischen Messe und zur Handkommunion anders ausfallen müssen. Und vor dem Hintergrund der Stellungnahme des Kardinalpräfekten Cañizares, wonach die kniende Handkommunion überall eingeführt werden sollte * www.kreuz.net/article.13615.html *, ist Meisners Stellungnahme geradezu ein frecher Affront.
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#76   Sycamore   19:20:10 | Donnerstag, 11. August 2011
Tschibo (72)
Ich kann Sie verstehen. Ein chronischer Durchfall ist ja lästig, besonders wenn er geistiger Natur ist. Lallopathisch zu sein macht ja kein Spass.
Gute Besserung!
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#75   Lycobates   19:11:26 | Donnerstag, 11. August 2011
#73 Nephtali
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Schon richtig!
.
Eine ungültige Messe kann nie katholisch sein, und ist immer unerlaubt.
.
Der NOM ist ungültig, und darum unerlaubt, aber auch wenn er gültig wäre, wäre er nicht katholisch, da er kein Produkt ist der katholischen Kirche, und darum ebenso unerlaubt.
.
Diese unterschiedlichen Momente – sakramentale Gültigkeit – Rechtgläubigkeit – kanonische Erlaubtheit – sind zu beachten und greifen ineinander.
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#74   Nephtali   19:00:48 | Donnerstag, 11. August 2011
„Der soll den Zorn Gottes und der Apostelfürsten auf sich ziehen“ (Bulle Pius V.)
„Streng befehlen wir …in der Tugend des Gehorsams…Wer auch immer [niemand] darf angehalten werden, die Messe anders als wie von Uns festgesetzt zu feiern. Er darf auch nicht gezwungen und veranlasst werden ,dieses Missale zu verändern oder sich wagen bei der Messfeier andere Zeremonien und Gebete als die in diesem Missale enthaltenen hinzuzufügen oder zu lesen.
Auch kann die vorliegende Bulle NIEMALS WIDERRUFEN ODER MODIFIZIERT WERDEN. ES BLEIBT VIELMEHR IN VOLLEM UMFANG UND FÜR IMMER RECHTSKRÄFTIG!!“
„#68 Anaritha
Lycobates: ‘Das ist unzweifelhaft richtig. Wenn sämtliche Sakramente der Konzilskirche gültig sind, und von legitimen Amtsinhabern eingesetzt wurden, dann ist das Beharren auf anderen Formen unerlaubt, zumindest schismatisch, und läßt sich eine Notlage in keiner Weise begründen.’
Sie unterschlagen das Kriterium der Unwürdigkeit und des antimodernistischen Glaubensbekenntnisses.
Eine Messe kann, wie jeder Katholik weiß, gültig sein, aber unwürdig zelebriert… aus diesem Grund ist selbstverständlich die Überlieferte Messe zu besuchen,…“
Recht!
„Gültig“ – ein verhängnisvoller Begriff. Das ist ein eingeschleuster Begriff! Es geht überhaupt nicht um Gültigkeit!
Es ist niemals erlaubt, eine Messe, die nicht katholisch ist, zu besuchen. Und die Neue Messe ist nicht katholisch! Selbst ein zweifelhaftes Sakrament zu empfangen ist Sünde! Dieser NOM ist weit mehr als zweifelhaft. Basta
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#72   Sycamore   17:51:17 | Donnerstag, 11. August 2011
Tschibo (69)
Ich beobachtet amüsiert, wie Sie sich bei Ihrem geistigen Durchfall auf allken Threads winden und drehen.
Für einen nicht-katholischen & praktizierenden Homosexuellen wie Sie über die heilige Eucharistie zu reden soll eigentlich so schwer sein, daß Sie, wären Sie vernünftig, darauf verzichten müssten.
Daß es Ihnen dagegen so leicht fällt, Ihre törichten und unorthodoxen Ansichten auf die geneigte Leserschaft auszuschütten, läßt den Grad Ihrer Oberflächlichkeit ermessen.
Was kann man allerdings von einem Kaffeeröster wie Ihnen erwarten?
Mehr als ein wässriges capuccino ist wohl nicht drin.
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#71   Lycobates   17:40:38 | Donnerstag, 11. August 2011
#Brandenburgis 65
Das ist schon richtig.
Bei fast allen Gläubigen, und vielen Priestern der PB darf und muß aber bona fides vorausgesetzt werden; nicht, daß dies den Priester (subjektiv) entschuldigen würde, u.U. aber wohl den Gläubigen, der sich an ihn richtet!
Es gibt ja auch „sedisvakantistische“ Priester, die doch der PB angehören, die kann man sich auch aussuchen.
Fest steht jedenfalls, daß kein Priester oder Bischof der PB je durch deklaratorische Sentenz einer legitimen Autorität exkommuniziert wurde, und somit könnte, auch wenn diese Kleriker formell schismatisch oder häretisch sein sollten, und dadurch doch als latae sententiae exkommuniziert zu gelten hätten, can. 2261 auf sie Anwendung finden, wenn ein triftiger Grund vorliegt (nicht nur Todesgefahr, sondern quaelibet iusta causa) und vor allem wenn kein anderer („sedisvakantistischer“) Priester erreichbar ist.
Salus animarum suprema lex!
Das wäre meine Position, aber einmal wird darüber das Lehramt, wenn es denn wieder aktiv wirksam ist, autoritativ entscheiden müssen. Dem haben wir uns zu fügen.
Hüten wir uns inzwischen, intransigente Sentenzen zu formulieren, wo keine Handhabe oder Befugnis dazu existiert. Auch das irrende Gewissen, sofern es schuldlos irrt, muß seinem Irrtum gemäß handeln, nach St. Thomas (vgl. S.Theol. I-II,19, 5 und 6, ed. Leonina, Bd. VI, 1891, 145 ff).
Etiam id quod est bonum, potest accipere rationem mali, vel illud quod est malum, rationem boni, propter apprehensionem rationis.
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#69   Anaritha   17:26:05 | Donnerstag, 11. August 2011
Lycobates: „Das ist unzweifelhaft richtig. Wenn sämtliche Sakramente der Konzilskirche gültig sind, und von legitimen Amtsinhabern eingesetzt wurden, dann ist das Beharren auf anderen Formen unerlaubt, zumindest schismatisch, und läßt sich eine Notlage in keiner Weise begründen.“
Sie unterschlagen das Kriterium der Unwürdigkeit und des antimodernistischen Glaubensbekenntnisses.
Eine Messe kann, wie jeder Katholik weiß, gültig sein, aber unwürdig zelebriert, wie beim Novus Ordo an der Tagesordnung, aus diesem Grund ist selbstverständlich die Überlieferte Messe zu besuchen, und diese wurde lange Zeit alleine in der Piusbruderschaft gefeiert, und wird auch heute noch an vielen Orten nur durch die Piusbruderschaft gefeiert.
Das zweite Kriterium ist der rechte antimodernistische Glaube. Dieser ist gleichfalls in vielen Orten nur in der Piusbruderschaft sichergestellt.
Die Novus-Ordo-Hierarchie begünstigt offen Häretiker, die keine Katholiken sind, oder besteht aus Amtsokkupanten, die keine Katholiken sind.
Aus diesem Grund muß ein Katholik an vielen Orten die Piusbruderschaft aufsuchen, um dem Glauben der Kirche die Treue zu bewahren.
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#68   Sycamore   17:09:07 | Donnerstag, 11. August 2011
Sefirot (26)
Wenn Sie nichts anderes erwartet haben, sind Sie in Ihren Erwartungen nicht enttäuscht worden.
Das ist erst einmal etwas positives.
Das Negative dabei ist die Tatsache, daß Ihre Ignoranz Ihnen weder erlaubt, meine Argumentation nachzuvollziehen, noch etwas ihr entgegenzusetzen.
So ergibt es sich, daß für eselhafte Wesen wie Sie echte Argumente ein Geschwurbel und Ihr Geschwurbel ein entscheidendes Argument werden.
Grüße im Altersheim!
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#67   Josefus   16:57:47 | Donnerstag, 11. August 2011
zu clarissa colonia Donnerstag, 11. August11.48
Mit Wagner ist wohl der verhinderte Weihbischof von Linz gemeint, er lebt jedenfalls.
zur Handkommunion: Sie ist in Ihrer heutigen Art sicher unehrfürchtig, leistet mindestens der Unehrfürchtigkeit großen Vorschub, ist vor allem der Realpräsens Gottes in der hl. Kommunion nicht angemessen und sollte ausnahmslos wieder abgeschafft werden. Das Argument:
„Sie kann auch nicht ausgeteilt werden, ohne daß Hostien-Partikel auf den Boden fallen.“ halte ich jedoch in dieser Formulierung für übertrieben. Jedenfalls kann ich nach eigenem, früherem, über 10-jährigem Empfang und langjähriger Messdiener im (glaubensverwässernden, um nicht zu sagen glaubensschwächenden) sogenannten Neuen Ritus dies nicht bestätigen. Mir ist zumindest (auf Grund der Konsistenz der HOstien) nie mal aufgefallen, dass irgendwelche Kleinstpartikel auf der Hand zurückblieben oder vorher abbrachen und auf den Boden fielen. Das Unterhalten der Patene bei der Mundkommunion ist aber natürlich trotzdem eine höchst sinnvolle, liturgische Handlung, um solchen Ausnahmefällen vorzubeugen. Sowohl im Neuen, als auch im Alten Ritus kam es schon vor, dass hl. Hostien vorsichtig im Kelch gebrochen wurden, weil mehr Empfänger als erwartet kommunizierten. Bei solchen gebrochenen Hostien mag die Gefahr größer sein.
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#66   Brandenburgis   16:54:16 | Donnerstag, 11. August 2011
@Lycobates: Vielen Dank für Ihre Erläuterung. Mich stört das Betrügerische und Lügenhafte bei der FSSPX, das will ich hier nicht verhehlen.
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#65   Sycamore   16:52:22 | Donnerstag, 11. August 2011
Johann Sebastian Murks (42)
Sie werden wohl nicht glauben, Murksy, daß ein paar flapsige Bemerkungen samt Augenzwinkern (^^) die Sache ‘ad acta’ legen könnten.
Ich merke mit Vergnügen, daß Sie nichts Sachliches gegen meine Argumentation vorzulegen vermochten. Wie denn auch?
Luther glaubte zwar an der Realpräsenz Christi in den eucharistischen Gestalten.
Dies bedeutet noch lange nicht, daß im Luthertum ein Weihepriestertum, und damit eine echte Eucharistie, vorhanden sei. In der Tat, ist es nicht vorhanden.
Luther glaubte bekanntlich für eine gewisse Zeit, ohne Bischöfe auskommen zu können. Damit war die apostolische Sukzession im Luthertum pfutsch.
Darüber können Sie sich zwar echauffieren. An der Realität ändert Ihre mögliche Gefühlsaufwallung allerdings nicht. Sorry, dude!
Nebenbei gefragt, sind Sie Lutheraner?
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#64   Tchibo   16:44:18 | Donnerstag, 11. August 2011
Doch der Kardinal sagt diesmal die Wahrheit…!
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#63   Lycobates   16:37:12 | Donnerstag, 11. August 2011
#Brandenburgis 59
<vorausgesetzt, die Sakramente der Konzilskirche sind gültig, ist es völlig ausgeschlossen, daß der Sakramentenempfang bei der FSSPX erlaubt ist.>
Das ist unzweifelhaft richtig. Wenn sämtliche Sakramente der Konzilskirche gültig sind, und von legitimen Amtsinhabern eingesetzt wurden, dann ist das Beharren auf anderen Formen unerlaubt, zumindest schismatisch, und läßt sich eine Notlage in keiner Weise begründen.
<Sind die Sakramente der KONzilssekte aber NICHT gültig, dann muß man die FSSPX um so mehr und um so konsequenter meiden.>
Das erschließt sich mir nicht!
Ich führe etwas weiter aus.
Der von Tomás immer wieder zurecht zitierte can. 1258 des CIC steht nicht zum can. 2261 im Widerspruch.
Can. 1258 verbietet die aktive Teilnahme an Kultakten von nicht-Katholiken.
Can. 2261 erlaubt den Empfang von (natürlich nur wenn sie sicher gültig sind!) Sakramenten und Sakramentalien, auch von Exkommunizierten (sofern sie nicht ausdrücklich exkommuniziert wurden), besonders wenn andere Sakramentenspender fehlen (heute die Regel!) und zwar wegen jeder (quaelibet!) iusta causa, also nicht nur in Todesgefahr.
Teilnahme an Kultakten und Sakramentenempfang sind auseinanderzuhalten. Nur bei der Kommunion überschneiden sich beide, da der Empfang der Kommunion in der Regel innerhalb eines Kultaktes stattfindet. Wie dies zu verstehen wäre, ist mir nicht ganz schlüssig.
Ich würde, wegen der Notlage, großzügig Epikeia zur Anwendung kommen lassen, salvo iudicio Ecclesiae.
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#62   Brandenburgis   16:29:23 | Donnerstag, 11. August 2011
Ich kann jedem, der die FSSPX noch für ehrlich hält nur empfehlen, mal im aktuellen „Mitteilungsblatt“ den Beitrag „40 JAhre FSSPX“ von P. Schmidberger zu lesen. Zitat: „[Lefebvre sammelte junge Leute um sich.] Man wird ein klein wenig erinnert an das, was sich vor 2000 Jahren abspielte: Der fleischgewordene Gottessohn sammelte zwölf einfache Fischer am See Genezareth um sich.“
:
Ich erinnere mich allerdings zumindest aus den Quellen, welche Positionen Lefebvre und Schmidberger damals eingenommen haben und welche schäbigen Positionen Schmidberger heute einnimmt.
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#61   Gregorius Nazianzenus   16:23:41 | Donnerstag, 11. August 2011
Die Blindheit sogar gutwilliger Oberhirten bis ganz hinauf, in rebus sacris, ist erschütternd.
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#60   Paul M.   16:17:58 | Donnerstag, 11. August 2011
„Kardinal Meisner erklärt, daß manche die Handkommunion für eine „»Erfindung« unserer Zeit“ halten würden.
Sie sei aber „die altkirchliche Form des Kommunionempfangs“.
.
Aber … Eminenz…???!!!!
Die Calvinisten haben die Handkommunion eingeführt, da sie nicht an die Realpräsenz Christi glaubten und es immer noch nicht tun!
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#59   Brandenburgis   16:07:34 | Donnerstag, 11. August 2011
Was Tomas sagt ist unerheblich. Eindeutig klar ist aus kirchlicher Sicht die Tatsache, daß die FSSPX eine häretische und schismatische Sekte ist. Und, vorausgesetzt, die Salkramente der Konzilskirche sind gültig, ist es völlig ausgeschlossen, daß der Sakramentenempfang bei der FSSPX erlaubt ist. Sie die Sakramente der KONzilssekte aber NICHT gültig, dann muß man die FSSPX um so mehr und um so konsequenter meiden.
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#58   Lycobates   15:38:26 | Donnerstag, 11. August 2011
@Brandenburgis #35
Für die Messen der PB St.Pius X. stellt sich die Frage der Gültigkeit nicht (diese Messen sind bisher fraglos gültig), sondern die der Erlaubtheit.
Das ist ein ganz anderer Problemkreis.
.
Wie Tomás immer wieder zurecht betont, ist eine Teilnahme an nicht-katholischen Gottesdiensten, auch wenn sie u.U. gültig sind, nach Kirchenrecht unerlaubt, da man hier Gott zwar ehrt, aber außerhalb Seiner Kirche. Ein Katholik darf dem nicht zustimmen. Im Normalfall ist darum nur eine passive Teilnahme an solchen Gottesdiensten (z.B. aus sozialen Gründen: Hochzeit, aber nicht Zeugenschaft!, Begräbnis, Taufe, aber nicht Patenschaft!) erlaubt.
Der Fall der PB ist aber ein besonderer, was bedingt ist durch unsere außerordentliche Lage.
In der Praxis tut die PB, was Katholiken tun würden: sie hält an der gültigen Sakramentspraxis und -theologie fest, und stellt sich damit im Widerspruch zu den Usurpanten der Konzilskirche.
Das ist, praktisch, richtig. Nur begründet die PB ihre Haltung theoretisch mit einer falschen Ekklesiologie, die zumindest schismatisch und latent häretisch ist (wenn auch im Falle fast aller Gläubigen und vieler Priester der PB, materiell, nicht formell), indem sie die Usurpanten als legitim anerkennt, aber ihnen trotzdem den Gehorsam verweigert. Das ist nicht katholisch.
.
Das Kirchenrecht (CIC 2261) erlaubt aber wegen einer „iusta causa“, die ganz im Ermessen des Einzelnen liegt, sogar von Häretikern Sakramente zu erbitten, v.a. wenn andere fehlen!
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#57   marienkind   15:24:43 | Donnerstag, 11. August 2011
#55 Tchibo
Ja, Martin Luther war einer von Euch und bleibt einer von Euch.
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#56   FioreGraz   14:16:08 | Donnerstag, 11. August 2011
@marienkind
Das Brotbrechen beim Herrenmahl (nach seinem Tod) machten alle Jünger, daraus entwicklete sich die Liturgie und die Form der Komunion bei Cyrill und daraus dann die von euch so geliebte Mundkommunion. Fakt ist das am Anfang ein Tisch stand und man sich erhfüchtig das Brot nahm und aß, auch gab es noch keine Trennung zwischen der Agape (welche bei uns kaum mehr gefeiert wird) und der Eucharistie.
@Tomas
Das eigene Gewissen über das Lehramt der Kirche zu stellen, ist protestantisch.
Blödsinn, dann sind alle von Paulus über den Aquinaut (der das auch explizit lehrt) bis heute Protestanten. Auch kein Problem ist man in guter Gesellschaft.
LG
Fiore
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#55   Tchibo   14:14:01 | Donnerstag, 11. August 2011
Bitte im Herzen bewahren: Martin Luther war einer von uns und bleibt einer von uns. Und wir sind froh, dass wir großen Anteil an ihm haben…!
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#54   Domenico Tuttisanti   14:09:19 | Donnerstag, 11. August 2011
Tchibo:
„Ich sags nochmal: Martin Luther war einer von uns …“ Durch Wiederholung wird’s aber nicht wahrer als vorher! Dass wir „Anteil an ihm haben“ stimmt vielleicht im Sinne der hellseherischen Worte von Paul VI.: „Der Rauch Satans ist in die Kirche eingedrungen“
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#53   Brandenburgis   14:09:02 | Donnerstag, 11. August 2011
Luther war ein Psychopath und ein Krimineller. Das Luthertum als konfessionelle Erscheinung ist etwas günstiger zu beurteilen. Insgesamt war die lutherische Reformation eine Katastrophe, daran gibt es keinen Zweifel.
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#52   juemuc   14:07:32 | Donnerstag, 11. August 2011
@ Domenico Tuttisanti
Wann genau hat sich den Luther vom römischen Stuhl losgesagt? Belege bitte, Belege. Oder wieder mal eine Ihrer Privatmeinungen?
@ Tomás:
Can. 1258 des CIC lautet:
„In den folgenden Canones wird mit dem Begriff Kirche nicht nur die Gesamtkirche oder der Apostolische Stuhl bezeichnet, sondern auch jedwede öffentliche juristische Person in der Kirche, wenn nicht anderes aus dem Wortzusammenhang oder aus der Natur der Sache hervorgeht. „
Der von Ihnen behauptete Inhalt ist nirgends zu finden.
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#51   Tchibo   14:03:49 | Donnerstag, 11. August 2011
Ich sags nochmal: Martin Luther war einer von uns und bleibt einer von uns. Und wir sind froh, dass wir Anteil an ihm haben…!
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#50   Domenico Tuttisanti   14:02:03 | Donnerstag, 11. August 2011
Tchibo:
„Martin Luther war einer von uns und bleibt einer von uns. Und wir sind froh, dass wir Anteil an ihm haben…!“
Wenn Sie mit „uns“ sich selbst und Ihresgleichen, d.h. jenen Teil der Deutschen Katholiken meinen, der sich bald schon förmlich von Stuhle Petri in Rom lossagen will, haben Sie gewiss recht!
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#49   Tchibo   13:56:27 | Donnerstag, 11. August 2011
Martin Luther war einer von uns und bleibt einer von uns. Und wir sind froh, dass wir Anteil an ihm haben…! Wenn die heilige Kirche heute einen Mann wie Luther hätte, würde sie ihn klugerweise nicht mehr aus ihrem Kreis entlassen… Wetten, dass? Denn Fehler dieser katastrophalen Qualität darf die Kirche nur einmal machen. Beim zweiten Mal wäre das Vorgehen wider den Heiligen Geist und bekanntlich werden Sünden wider den Heiligen Geist nicht veergeben… Thomas von Aquin sagt kurz und knapp: Dummheit ist Sünde…!
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#48   juemuc   13:52:34 | Donnerstag, 11. August 2011
Visus, tactus, gustus in te fallitur,
Sed auditu solo tuto creditur.
Credo quidquid dixit Dei Filius:
Nil hoc verbo Veritatis verius.
Thomas von Aquin hatte offensichtlich auch was von Handkommunion gehört.
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#47   matt3   13:50:37 | Donnerstag, 11. August 2011
>>Doch sie mußten sich mit der Zunge zur Handfläche beugen, um zu kommunizieren…Danach wurden die Hände purifiziert und von einem Diakon überprüft.<<
na dann lieber gleich ins Mäulchen gesteckt…
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#46   Tchibo   13:41:35 | Donnerstag, 11. August 2011
Dooch, der Kardinal sagt die Wahrheit und nichts als die Wahrheit. Nichts kann wahrer sein, lehrt der heilige Thomas von Aquin in dem Zusammenhang… in einer seiner Fronleichnamshymnen!
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#45   marienkind   13:38:23 | Donnerstag, 11. August 2011
#38 FioreGraz
Die zwölf Apostel waren ja schließlich auch die ersten Priester/Bischöfe.
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#44   juemuc   13:37:52 | Donnerstag, 11. August 2011
Sicher hat Meisner recht. Die Handkommunion gibt es seit allem Zeiten in der Kirche. Das ist kirchenhistorischer Konsens. Der einzige der lügt, ist der Verbereiter des Gegenteils.
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#43   JohannSebastianBach   13:36:47 | Donnerstag, 11. August 2011
@Sycamore
Nun, mein Bester, falls Sieschon mal etwas von der Abendmahlslehre Luthers gehört haben sollten, wissen Sie, dass Sie Ihre eigene Argumentation ad absurdum führen!
Und was die sogenannte „Apostolische Sukzession“ anbelangt… mir hat mal ein römisch-katholischer Priester (gewiss mit einem kleinen Augenzwinkern) gesagt, die römisch-katholischen Priester würden durch einen Bischof geweiht, die evangelischen Pfarrer durch den Heiligen Geist. Soviel zur Bedeutung der „apostolischen Sukzession“!
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#42   Tchibo   13:34:06 | Donnerstag, 11. August 2011
Leider hat der Kardinal recht…!
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#41   Brandenburgis   13:25:33 | Donnerstag, 11. August 2011
Leider hat der Kardinal unrecht. Seine Aufgabe ist es die Hanndkommunion zurückzuführen, nicht sie mit längt widerlegten Argumenten zu verteidigen.
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#40   Tchibo   13:24:22 | Donnerstag, 11. August 2011
Nun, ist der große Kardinal in das Lehramtsgremium eingebunden oder nicht… Tomás, Hacki, Brandenburgis, Nephtali und die ganze fundamentalistische Mishpoke führen sich auf wie die Lümmel von der letzten Bank, um nachzuweisen, dass der Kardinal Unrecht hat. Wo er doch einmal, bewusst oder unbewusst, was rechtes geäußert hat… Was stimmig ist, nachzuweisen ist und nicht in unerklärlichem Mystischen Nebel verdampft…
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#39   Tomás   13:19:30 | Donnerstag, 11. August 2011
Lycobates:
Die aktive Teilnahme an einer akatholischen Kulthandlung ist gemäß canon 1258 § I CIC verboten. Dieses Verbot gilt auch wenn diese Kulthandlung gültig sein sollte. Daher darf kein Katholik aktiv an einer protestantischen Taufe teilnehmen, obwohl diese gültig ist.
Was für eine protestantische Taufe gilt, trifft auch auf die Rituale der Ratzinger- und der Lefébvresekte zu.
Kirchenrechliche Bestimmungen sind für alle Katholiken verbindlich. Die Möglichkeit, diese nach seinem eigenen Gewissen abzuwägen, gibt es nicht.
Das eigene Gewissen über das Lehramt der Kirche zu stellen, ist protestantisch.
Das haben gerade die deutschen „Bischöfe“ gemacht, als sie die „Pille“, unter Berufung auf das Gewissen der Eltern, erlaubt haben.
Das selben machen die Piusbrüder, wenn sie sich weigern, aus „Gewissensgründen“, die Montinimesse zu beten, obwohl Montini, der nach Meinung der Lefévresekte Papst war, diese vorgeschrieben hat.
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#38   FioreGraz   13:18:21 | Donnerstag, 11. August 2011
Mit der Hand griff niemals jemand nach dem Höchsten GUT!
Nö? z.B. die Apostel, beim abendmahl später alle beim gemeinsamen Brotbrechen und beim Herrenmahl …
LG
Fiore
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#37   Nephtali   13:08:25 | Donnerstag, 11. August 2011
„Sie sei aber „die altkirchliche Form des Kommunionempfangs“ – verbreitet der Kardinal Geschichtslügen.“
„Lügenhafte Lippen sind dem HERRN ein Gräuel!“ – steht in der Hl. Schrift, Herr Kardinal!
Mit der Hand griff niemals jemand nach dem Höchsten GUT!
Und übrigens, Herr Kardinal, Sie sind für alle diese Entweihungen und Missbräuche verantwortlich – denn Sie wären sehr wohl befugt, in Ihrer Diözese den Sakrilegsfrevel auszumerzen. Weil Sie es nicht getan haben ,erwartet Sie ein strenges Gericht!
Hier kommt klar zum Ausdruck, daß die Realpräsenz ein Thema vergangener Zeiten für unsere Herren Bischöfe ist. Solange die Realpräsenz aus dem Bewusstsein der Gläubigen geschwunden ist, brauchen Sie auch nicht, Herr Kardinal, von „Anbetung“ sprechen.
Doch zum Glück kann man hoffen, daß diese Frevel-Luther-Messen keine Transsubstantiation zulassen. Dann haben Sie recht, daß man von diesem nicht verwandeltes Brot Besitz ergreifen kann wie beim Schlangestehen an einem Eisstand.
„#4 Walther von Stolzing
Der Novus Ordo muss ganz verschwinden und mit ihm all die Sakrilegien, die damit verbunden sind.“
Das ist die klare richtige Antwort!
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#35   Brandenburgis   13:05:35 | Donnerstag, 11. August 2011
@Lycobates
Dem könnte ich zustimmen, das beträfe dann aber auch die FSSPX-Messen.
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#34   güldenesKalb †   13:05:08 | Donnerstag, 11. August 2011
@ErnstScheider
wie mir scheint, sind Sie Häretiker. Wurden Sie bereits über die Folgen Ihres Unglaubens aufgeklärt?
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#33   Hacki   13:02:58 | Donnerstag, 11. August 2011
Ein praktisches Problem kann man nicht theoretisch lösen.
Der Satz trifft genau zu. Wielange kann diese paranoide Konzliskirche noch weiterwurschteln????
Wenn man beobachtet, wie dumm selbst die vermeintlich helleren Köpfe der Konzilskirche daherschwafeln möchte man nur noch „Zyprexa“ verordnen.
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#31   güldenesKalb †   13:02:46 | Donnerstag, 11. August 2011
ich habe dem heiligen Stuhl auf elektronischem Wege eine Problemlösung zur „von-der-Hand-in-den-Mund-Kommunion“ offeriert: wenn für jede verteilte Hostie ein Kirchenovolus von 2 Cent verlangt werden würde, ginge man anders mit dem Leib Christi um.
Eine Rückantwort habe ich bis dato noch nicht erhalten…
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#30   Tomás   13:00:47 | Donnerstag, 11. August 2011
ErnstSchneider:
Den Menschen klarzumachen, daß die Ratzingersekte nicht die Kirche ist und jeder, der in ihr bleibt, sein Glauben und die Rettug seiner Seele gefährdet, ist heutzutage einer der wichtigsten Aufgaben jedes Katholiken.
Wenn ich Sie richtig vestanden habe, sind Sie der Meinung, daß unsere Argumente richtig sind, aber es hat keinen Sinn, diese vorzutragen, weil es ein Kampf gegen Windmühlen sei.
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#29   sacerdos helveticus   12:56:46 | Donnerstag, 11. August 2011
@lux in tenebris
S.Exz Erzbischof Dyba war bis zu seinem Lebensende Bischof von Fulda und es sind auch keine Pläne seitens der zuständigen vatikanischen Stellen bekanntgeworden, ihn abzusetzen. Natürlich hatte er Gegner, die ihn gerne fortgejagt hätten.
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#28   Lycobates   12:55:31 | Donnerstag, 11. August 2011
#20 Brandenburgis
<Natürlich muß ein geweihter Priester dabei sein, etc. aber diese Frage ist nicht sicher beantwortet. Ist sie aber nicht sicher beantwortet, darf man auch nicht, wie Tomás es tut, den Besuch dieser Messe brüsk verbieten>
.
Der bewußte Empfang eines zweifelhaften Sakraments ist schwer sündhaft und immer unerlaubt, nach dem Prinzip des Tutiorismus.
Von daher wäre von einem Besuch des NOM (und namentlich von dem Empfang der „Kommunion“) auch dann dringend abzuraten, wenn der NOM nur zweifelhaft gültig wäre. „Verbieten“ kann natürlich nur einer, der dazu Befugnisse hat, wie ein Vater gegenüber seinem Kind oder Schutzbefohlenem. Unter Erwachsenen können wir nur Argumente austauschen, die jeder nach seinem Gewissen abwägen muß.
Aber der NOM ist nicht nur zweifelhaft, sondern auch wenn ein noch gültig Geweihter ihn zelebriert, ungültig. Nicht nur wegen des „für alle“ in der Volkssprache, sondern wegen einer Vielzahl von Elementen, hier in der Vergangenheit ausführlich erörtert, angefangen vom Fehlen der adäquaten materia proxima (fehlender Opfercharakter bei der praeparatio donorum), über das geänderte Wandlungsverständnis (narratio institutionis statt actio), zur Fälschung der Wandlungsworte des Weines.
.
Eine dogmatische Feststellung ist dies nicht, die kann ich, und heute niemand, verbindlich bieten, aber ein mit moralischer Gewißheit aufgrund sicherer theologischer Kriterien gefälltes Urteil, das unser Handeln bestimmen kann und muß, das ja!
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#27   ErnstSchneider   12:49:19 | Donnerstag, 11. August 2011
@Tomas
Man kann euch Sedis nur vorwerfen das ihr gegen Windmühlen kämpft.Wenn euch eure Zeit und Energie nicht zu schade dafür ist dann ist das eure Sache.
Etwas nervig ists aber schon.
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#26   Sefirot   12:41:21 | Donnerstag, 11. August 2011
Sycamore@ von Ihnen habe ich nix anderes erwartet, als vom Weihepriestertum herumzuschwurbeln…und den Abendmahlgedanken ad adsurdum zu führen…!
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#25   sriz   12:40:50 | Donnerstag, 11. August 2011
Tja, kreuz.net, dumm gelaufen, wenn ein Kardinal, den nicht einmal ihr als ‘altliberal’ bezeichnen könnt, euch die Tatsachen um die Ohren haut. Das schmerzt. Kann ich verstehen.
Im übrigen halt ich’s mit Königin Elisabeth I.: There is only one Lord Jesus Christ. All else are disputes about trifles.
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#24   Sycamore   12:38:18 | Donnerstag, 11. August 2011
#8 Johann Sebastian Murks
Daß es beim „Abendmahl“ der Evangelischen von „beiderlei Gestalten“ die Rede sei könne, wie Sie behaupten und Sefirot Ihnen eselhaft bestätigt – ist ja aus katholischer Sicht erstaunlich!
Die Evangelischen haben bekanntlich keine „apostolische Sukzession“, also keine echte Bischöfe und damit kein Weihepriestertum.
Ohne Weihepriestertum gibt es allerdings – zu Ihrem Chagrin! – auch keine echte Eucharistie.
Was beim „Abendmahl“ gespendet wird, ist nicht der Leib und Blut des Herrn, sondern lediglich ein gewöhnliches Stück Brot und hoffentlich in gutes Glas Wein.
Das „Abendmahl“ soll den Leib und Blut des Herrn symbolisieren.
Wenn es sich beim „Abendmahl“ nur um gewöhnliches Brot und um Wein handelt, kann man auch nicht von „Gestalten“ reden, weder einerlei noch beiderlei, törichter Murks!
Denn die Rede von „Gestalten“ setzt voraus, daß die Substanz des Brotes und des Weins durch die Worte des Priesters in den Leib und Blut dess Herrn sich verwandelt hat.
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#23   Tomás   12:37:48 | Donnerstag, 11. August 2011
Theologicus Haereticus:
Ich bitte den Lesern zu erklären, was an meinen Kommentare falsch sein soll!
Es ist auffällig, daß wir, die wahren Katholiken, auch Sedisvakantisten genannt, immer als Spinner, Extremisten, Ignoranten usw. bezeichnet werden, aber keiner unseren Kritikern ist in der Lage, unsere Argumente zu widerlegen.
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#22   Sefirot   12:36:06 | Donnerstag, 11. August 2011
Die trällern sich einen runter und wieder rauf… Das ist ja nicht zu fassen…
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#21   Tchibo   12:34:29 | Donnerstag, 11. August 2011
Tomás @ Die Russen sind auf dem Mond gelandet… Reicht das?
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#20   Brandenburgis   12:34:23 | Donnerstag, 11. August 2011
Im Übrigen ist es, ob Sedisvakanz herrscht oder nicht, NICHT sicher, daß die NOM-Messe ungültig ist. Natürlich muß ein geweihter Priester dabei sein, etc. aber diese Frage ist nicht sicher beantwortet. Ist sie aber nicht sicher beantwortet, darf man auch nicht, wie Tomás es tut, den Besuch dieser Messe brüsk verbieten. Es gibt definitiv keine Autorität, die das derzeit entscheiden kann. Hingegen sagen alle Bischöfe der Tradition, DASS die Messe gültig ist. Diese Autorität wiegt sicherlich schwerer als Privatmeinungen, die zudem völlig willkürlich sind.
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#19   Theologicus Haereticus   12:32:38 | Donnerstag, 11. August 2011
Tomas
Ich habe Ihnen bereits mehrfach mitgeteilt, dass Sie ein Spinner sind. Besonders Ihre merkwürdigen Ansichten über Gültigkeit und Ungültigkeit verraten, wie gering Ihr theologisches Wissen ist.
Am besten lassen Sie Ihre Kommentare sein und klinken Sie sich einfach aus. Wir brauchen solche komischen Vögel wie Sie nicht!
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#18   Roma locuta   12:31:08 | Donnerstag, 11. August 2011
Clarissa – Wagner tot? Hab ich was verpasst?
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#17   El Santo Padre   12:28:06 | Donnerstag, 11. August 2011
Wir wollen wieder die Handleck-Kommunion!
#
Sie ist die Zukunft in der Vergangenheit!
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#16   Tomás   12:23:48 | Donnerstag, 11. August 2011
Sefirot:
Welche?
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#15   Sefirot   12:22:45 | Donnerstag, 11. August 2011
Tomàs@ Was soll denn die Korinthenplackerei…!
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#14   Tchibo   12:21:01 | Donnerstag, 11. August 2011
Forum…@ Gut argumentiert… Manche können sich an solchen Anblicken aber aufg.ilen…!
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#13   Tomás   12:20:40 | Donnerstag, 11. August 2011
In den Messen der Ratzingersekte kommt keine Wandlung zu Stande, weil 1. die Wandlungsworte durch ihre Verfälschung (für alle statt für viele) ungültig sind und 2. der größte Teil der Priester ungültig geweiht sind.
In der Konzilssekte – wie bei den Protestanten – bleib Wein Wein und Brot Brot und die „Gläubigen“ bekommen nicht den Leib Christi, sondern nur ein Stück Brot. Weshalb sollten die „Gläubigen“ sich vor ein Stück Brot hinknien und die „Hostie“ nicht in die Hand gelegt bekommen?
Daher ist diese Diskution totaler Unsinn.
„Kardinal“ Meisner wünscht sich eine Wiederentdeckung der eucharistische Anbetung. Hier versucht Meisner, die „Gläubige“ dazu zu bewegen, Brot anzubeten. Eine klare Anstiftung zur Idolatrie.
Es wird immer behauptet, das demonstrative Halten des Zeigefingers entlang des Gesichts, sei ein Erkennungszeichen der Freimaurerei. Wer kennt sich hier aus?
Brandenburgis:
Richtig! Meisner wurde im modernistischen Ritus „geweiht“ und ist nicht einmal Weihbischof, geschweige denn, Bischof mit kirchenchenamtlicher Jurisdiktion.
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#12   Forum   12:19:17 | Donnerstag, 11. August 2011
Man braucht sich nur anzuschauen, wie die Altgläubigen bei der (heiligen) Messe die Heilige Kommunion abholen, um den Schaden zu sehen, den die Mundkommnuion angerichtet hat!
Es stimm schon nachdenklich, wenn das grösste und heiligste Geschenk, die Eucharistie, mit solch negativen Begleiterscheinungen zu tun hat, wie: rausgestreckte, dreckige Zunge, schlechter Mundgeruch…
Es ist schon eine absonderliche Zumutung, die da von Verfechtern der Mundkommunion zugemutet wird!
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#10   marienkind   12:13:14 | Donnerstag, 11. August 2011
#4 Walther von Stolzing: >Der Novus Ordo muss ganz verschwinden<
Vollste Zustimmung. Und mit ihm das gesamte Episkopat – bis auf ganz wenige Ausnahmen.
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#9   Sefirot   12:12:31 | Donnerstag, 11. August 2011
JSB @ So und kein Jota mehr und keines weniger…!
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#8   JohannSebastianBach   12:02:36 | Donnerstag, 11. August 2011
Im Prinzip hat Meisner ja Recht, wenn er von „Ehrfurcht“ spricht! Natürlich wird manch einer das Altarsakrament ohne die rechte Besinnung und Ehrfurcht „abholen“! Ist diese Ehrfurcht und diese Besinnung jedoch vorhanden, dann darf man getrost davon ausgehen, dass sowohl die stehende Handkommunion und die knieende Mundkommunion bei den Katholiken, wie auch das Abendmahl in beiderlei Gestalt bei den Evangelischen absolut gültig gespendete Sakramente sind.
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#7   clarissa colonia   11:48:19 | Donnerstag, 11. August 2011
Dyba: +
·
Groer: +
·
Wagner: +
·
Da können Sie Mixa und Krenn wohl nichts Gutes wünschen, bei dieser Auflistung …
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#6   Brandenburgis   11:46:17 | Donnerstag, 11. August 2011
Meisner ist kein Systembischof, sondern überhaupt kein Bischof. Er ist ein Schabbesgoi.
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#5   faithdefender   11:45:54 | Donnerstag, 11. August 2011
Näheres zur Handkommunion bzw. Mundkommunion: Dekret usw. siehe
www.herzmariens.de/Eucharist/may1_g.htm
oder nur www.herzmariens.de unter Eucharistie
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#4   Walther von Stolzing   11:41:37 | Donnerstag, 11. August 2011
Der Novus Ordo muss ganz verschwinden und mit ihm all die Sakrilegien, die damit verbunden sind.
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#3   Goldengel   11:38:47 | Donnerstag, 11. August 2011
Sefirot,
Hören Sie auf als Andersgläubiger hier zu provozieren.
Dies Haus ist nicht Ihr Haus.
Ist für Sie Christus der Sohn Gottes?
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#2   lux in tenebris   11:38:36 | Donnerstag, 11. August 2011
Meisner outet sich (nach außen??) einmal mehr als Systembischof. Was auch soll er sonst sein. Wäre er nämlich keiner, wäre er nicht längst nicht mehr im Amt, so wie Dyba, Groer, Krenn, Mixa und Wagner.
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