Ihr Deutschen habt Nazi-Hintergrund – nicht die Piusbruderschaft
Neue Pius-Schule in Leutkirch: Warum verschweigt die ‘Schwäbische Zeitung’, daß der Vater von Erzbischof Marcel Lefebvre von den NS-Deutschen in einem Konzentrationslager erschlagen wurde.
In diesem Haus in Leutkirch soll eine Grundschule der Piusbruderschaft entstehen.
(kreuz.net) Die Piusbruderschaft will in der 22.000-Seelen-Stadt Leutkirch im Allgäu eine Grundschule
eröffnen.
Das berichtete die Webseite der kirchenfeindlichen ‘Schwäbischen Zeitung’.
Die Schule –
die dem Heiligen Aloysius geweiht ist – befand sich bisher in der 4400-Seelen-Gemeinde Rot an der Rot –
dreißig Kilometer nördlich von Leutkirch.
Am neuen Standort in Leutkirch soll die Schule vergrößert
werden.
„Bisher hatten wir 14 Schüler, zum neuen Schuljahr sind 15 angemeldet“ – zitiert die Webseite
Pater Andreas Steiner, den Pressesprecher der Bruderschaft.
Die Bruderschaft möchte ein Wohngebäude
am Stadtrand umnutzen. Es liegt direkt an einer stark befahrenen Straße.
Das Gebäude steht schon seit
Jahren leer.
Die Bruderschaft plant Umbauten. Ein entsprechender Antrag wurde bereits gestellt.
Die
neuen Juden
Die Altgläubigen nehmen in HS-Deutschland die Rolle ein, die in NS-Deutschland den Juden
zugewiesen wurde.
Entsprechend donnert der parteilose Bürgermeister Hans-Jörg Henle von Leutkirch los:
„Die passen nicht zu unserer offenen Stadt. Die christlichen Konfessionen haben ein gutes Verhältnis,
der Kontakt zu den Muslimen ist ebenfalls gut.“
Mit seiner Aussage hat Henle klargemacht, was von seiner
„offenen Stadt“ zu halten ist.
Deutsche Projektionen
Die deutsche ‘Schwäbische Zeitung’ bemüht sogar
eine Schwester der NS-Widerstandskämpfer Hans und Sophie Scholl, um gegen die Schule zu polemisieren.
Sie habe im Ort gewohnt.
Darum sei es absolut unpassend, wenn die Piusbrüder, die den angeblichen „Holocaust-Leugner“
Bischof Richard Williamson in ihren Reihen haben, eine Schule im Ort unterhielten.
Mons. Williamson hat
in der Vergangenheit die Behauptung dementiert, daß sechs Millionen Juden von den Deutschen vergast worden
seien.
Was die deutsche Webseite vertuscht: Die Priesterbruderschaft Sankt Pius X. wurde von Erzbischof
Marcel Lefebvre gegründet.
Dessen Vater,René Lefebvre wurde am 4. März 1944 als Häftling im nationalsozialistischen
Konzentrationslager Sonnenburg in Ostbrandenburg von den Deutschen – deren Nachkommen gerade die ‘Schwäbische
Zeitung’ lesen – erschlagen. Er war 65 Jahre alt.
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246 Lesermeinungen
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#248 Gerimbeck 06:16:56 | Dienstag, 13. September 2011
Frage: warum werden Polemisierungen Anderstdenkender von Ihrer Webseite mit dem gleichen Jargon pariert?
Hass zeugt Hass, und „Auge um Auge, Zahn um Zahn“ fördert bestimmt keine Verständigungsebene. Wo bleibt
der christliche Gedanke? Wer dir auf die Wange schlägt, halte die andere hin… und: wer dir Unrecht
tut, stell ihn zur Rede. Warum wird nicht der sachliche Dialog gesucht um die Motive Anderstdenkender
zu erkennen? Etwa aus Angst, die eigenen Überzeugungen müssten evtl. in FRage gestellt werden? Wenn
die Piusbruderschaft das nicht erkennt, so wird sie untergehen. Zurecht ! Die „Psyche“ lässt sich nicht
manipulieren, sie geht Ihren Weg, den Weg des Gerechten.
„Was verstehen Sie denn unter einem Wiedergänger (resp. Wiederbetätiger)“ + Also für mich hört sich
das irgendwie nach einem bräunlich flackernden, nicht allzu hellen Irrlicht an.
Was immer das sein mag, ein „Nazi-Hintergrund“…! . Versteht man darunter die Unterwerfung unter die
politischen Ziele der Halachajüdlinge/Zionisten, haben wohl alle europäischen Völker (am wenigsten
wahrscheinlich die Russen, von denen aber paradoxerweise Maria in Fatima die Bekehrung gefordert haben
soll) einen „Nazi-Hintergrund“! . Was den kirchlichen Bereich betrifft, hat sich nicht nur die Konzilssekte,
sondern auch die Piusbruderschaft vollkommen der Diktatur der jüdischen Mafia und ihren neuen Pseudodogmen
wie Holocaustlüge, Verteufelung der Deutschen, insbesondere des Dritten Reichs, Verfälschung der Geschichte
des 20. Jahrhunderts, Anerkennung und Verherrlichung des jüdischen Unrechts- und Gewaltstaats Israel,
Entfernung alles „Antijüdischen“ aus dem katholischen Glauben usw. unterworfen!!
Mi care, auch mir scheint diese Unterscheidung nicht zielführend – sie stammt aber nicht von mir; ich habe sie lediglich in extenso angewendet, um genau das zu zeigen.
@clarissa colonia Man kann sicher festhalten: „dogmatischer Charakter eines Konzils ist nicht immer deckungsgleich
mit der Formulierung von Anathemen“: Denn erstens gibt es auch in Anathemenform gekleidetete Konzilscanones,
die nicht endgültiger Natur sind. Andererseits finden sich dogmatische Aussagen auch in nicht anathem-bewehrten
Texten. Zum Tridentinum: Eine ganze Reihe von canones dieses Konzils zur Sakramentenlehre und zur Gnadenlehre
sind von eminent wichtiger dogmatischer Relevanz und klären mit hoher Autorität vorher nicht letztendlich
geklärte Fragen! Auch werden nicht selten canones des Tridentinums in den Dogmatiken als hauptsächliche
Referenztexte für als „de fide“ definierte Lehrsätze angegeben! Fazit: Die Unterscheidung „dogmatisches
Konzil“-„Pastoralkonzil“ scheint mir nicht wirklich zielführend
Nun, mi care sacerdos, was das II. Nicaenum betrifft, haben Sie uneingeschränkt recht; das vorweg. .
Und sicher hat jedes Konzil eine „dogmatische Funktion“. Nur beschränkt sich diese wohl kaum auf die
Formulierung von Anathemen. . Seit der systematischen Kirchenrechtskodifikation des Pietro Gasparri unterliegt
die Ablehnung der kirchlichen Lehre als Ganzes oder in Teilen klar definierten strafrechtlichen Sanktionen.
Damit genügt seitdem die positive Darlegung der kirchlichen Lehre. . Nur definiert ein Konzil, das die
kirchliche Lehre urgiert damit noch keine neuen credenda. Und wenn es nur die kirchliche Lehre neu darlegt
und diziplinäre Regelungen trifft, ist es doch deshalb noch lange kein „Dogmenkonzil“. Und wenn man die
Liste der Konzilien betrachtet, stößt man unschwer darauf, daß die wenigsten Konzilien tatsächlich
neue Glaubenssätze definierten. Nur waren sie, wenn sie das unterließen, nach „altgläubiger“ Auffassung
auch keine Dogmenkonzilien, oder?
@clarissa colonia Die von Ihnen angefügte Liste der concilia oecumenica ist doch bezüglich der „Dogmatisierungen“
recht lückenhaft. So kann man z.B. durchaus mit Recht das Nicaenum II (787)als jenes Konzil sehen, das
die Legitimität der Bilderverehrung als Glaubenssatz definierte. Dies nur ein Beispiel Auch führt Ihre
Bezeichnung „Pastoralkonzil“ in die Irre, da die Bekräftigung der Lehre gegenüber immer wieder neu aufgetretenen
Häresien eine dogmatische Funktion ist und nicht einfach nur „pastoral“ ist, es sei denn man fast den
Begriff soweit, dass man ihn auflöst, weil ja letztlich alles Handeln der Kirche pastoral sei.
Da haben Sie fürwahr recht; und über meinen Lapsus bin ich mindestens ebenso zerknirscht,wie ich mich über Ihre Korrektur freue. Herzlichen Dank dafür!
@ clarissa colonia Dunnerlittchen, so viele Pastoralkonzilien! Sie rütteln aber heftig an dem Dogma,
daß es kein Pastoralkonzil gibt! Der Jedin muß irgendwas falsch gemacht haben.
Nun – auch wenn das die Herren und Damen Dogmenfanatiker nicht glauben wollen – das Trideninum hat die
katholische Lehre bekräftigt und neu dargelegt, aber kein einziges neues Dogma beschlossen, weshalb ein
Blick in die Konzilsgeschichte – z.B. bei Hubert Jedin – hilfreich sein könnte: . Beim … ökumenischen
Konzil: . 1. Definition des nizänischen Symbolum. . 2. Definition des Geistes als dritter göttlicher
Person. . 3. Definition Marias als Gottesgebärerin. . 4. Definition der Trinitätslehre. . 5. Pastoralkonzil,
keine Dogmen. . 6. Pastoralkonzil, keine Dogmen. . 7. u. 8. Pastoralkonzil, keine Dogmen. . 9. Pastoralkonzil,
keine Dogmen. . 10. Pastoralkonzil, keine Dogmen. . 11. Pastoralkonzil, keine Dogmen. . 12. Pastoralkonzil,
keine Dogmen. . 13. Pastoralkonzil, keine Dogmen. . 14. Bekräftigung des „filioque“; ansonsten Pastoralkonzil,
keine Dogmen. . 15. Pastoralkonzil, keine Dogmen. . 16. Pastoralkonzil keine Dogmen. . 17. Pastoralkonzil,
keine Dogmen. . 18. Pastoralkonzil, keine Dogmen. . 19. Pastoralkonzil; Neudarlegung der Lehre, aber keine
neuen Dogmen. . 20. Päpstliche Unfehlbarkeit und Jurisdiktionsprimat dogmatisiert. . 21. Pastoralkonzil,
keine Dogmen.
#206 Völlig ungebildete clarissa colonia „Das Tridentinum hat Dogmen definiert?“ Geht’s noch dümmer,
du pseudointellektuelle kranke Frau? Wer nicht einmal die Grundlagen der Kirche kennt, sollte besser sein
vorlautes Pöbelmaul halten. Dies wird einmal eigens erschlagen müssen, wenn du tot bist (und als Apostatin
und Dogmenleugnerin hoffentlich nicht in der Hölle schmoren wirst).
clarissa colonia #206: Das Konzil von Trient war – wie jedes Konzil – dogmatisch. Ein pastorales Konzil
gibt es nicht. Dabei wurden die katholischen Wahrheiten, die von den Protestasten geleutgnet wurden, zu
Dogmen erhoben und ihre Leugung oder Anzweiflung unter Exkommunikation gestellt (…, sei Im Banne). Ein
Beispiel – stellvertrentend für viele andere – ist die Defintion der Messe als Opfer. Wenn die Modernisten
behaupten, die Messe sei eine Versammlung der Gemeinde, ist diese Vorstellung häretisch und deren Anhänger,
dazu gehört der Ratzinger, exkommuniziert.
#221 Diamant † 11:43:28 | Sonntag, 28. August 2011
Da bin ich froh. Denn dann wird es Peter Hünermann, über dessen Aufsatz und Vorwürfe ich damals ziemlich erschrocken bin, im Ergebnis auch nicht wissen. Ausschlaggebend ist m.E., dass es der Papst selbst weiss. – Für die Ausführungen am Sonntagvormittag sei nochmals herzlich gedankt!
#214 Diamant † 11:26:18 | Sonntag, 28. August 2011
Vielen Dank! Offenbar hat sich der Papst beim Erlass des Kirchenrechts selbst gebunden. Wo ich dann als Laie aber überfordert bin, ist die Suche nach jener kirchenrechtlichen Norm, nach welcher sich der Papst bei jenem Entschluss über die „Rücknahme“ der Exkommunikation gerichtet hat oder – nach Hünermann – hätte richten müssen. Steht daselbst etwas von „Reue“ als Voraussetzung – oder nicht? Wenn nein, wonach richtete sich der Papst dann?
Werter Hochkaräter, in can. 331 heißt es, der Pontifex erfreue sich >in< der Kirche höchster, voller,
unmittelbarer, universaler und ordentlicher Amtsgewalt; er besitzt diese >in< der Kirche, nicht >über<
sie. Und er vermag diese stets frei von der Einflußnahme Dritter auszuüben. (Ecclesiae Romanae Episcopus …
vi muneris sui suprema, plena, immediata et universali >in Ecclesia gaudet< ordinaria potestate, quam
semper libere exercere valet.) . Dieser freien Ausübung der Amtsgewalt in der Kirche widerspricht die
Legalitätsverpflichtung aus can. 11 keineswegs, denn „Amt“ ist rechtlich gesehen nur ein „Bündel“ von
Vollmachten, die nicht einzeln, sondern quasi als „Paket“ übertragen werden. . Nach can. 11 unterliegen
alle Gläubigen – der Pontifex nicht ausgenommen – der Verpflichtung zur Einhaltung kirchlicher Gesetze.
Obwohl der Pontifex also der oberste Gesetzgeber ist, ist er selbst kraft der Legalitätsverpflichtung
an das von ihm erlassene Recht gebunden und er übt seine höchste, volle, unmittelbare, universale und
ordentliche Amtsgewalt im Rahmen und nach Maßgabe des Rechtes aus.
#212 Brandenburgis 11:14:58 | Sonntag, 28. August 2011
Ja, Klarisse, im Unterschied zu Ihnen bin ich zunächst einmal katholisch, während Sie hier in Permanenz die katholische Kirche haßerfüllt in verlogener Weise schmähen. Das ist sehr bedenklich, vor allem da man diesbezüglich eine gewisse Verfestigung erkennen kann. Grund genug zur Sorge also!
#211 Diamant † 10:59:55 | Sonntag, 28. August 2011
Im kirchlichen Gesetzbuch steht auch, dass der Papst kraft seines Amtes in der Kirche über höchste, volle, unmittelbare und universale ordentliche Gewalt verfügt, die er immer frei ausüben kann (can. 331 CIC; vgl. Mt 16,19). Deshalb ist offenbar alles, was der Papst tut und Rechtsfolgen zeitigt, nach can. 313 CIC rechtens, ungeachtet allfällig anderer Normen im CIC. Auf dieser Grundlage ist es unbegreiflich, wie Peter Hünermann im 2009 dem Papst vorwerfen konnte, dessen Beschluss, die vier Pius-Bischöfe seien nicht mehr exkommuniziert, wäre Amtsmissbrauch, weil die Pius-Bischöfe nicht reuig waren und Konzilsdokumente ablehnten. Der Papst handelte von Rechts wegen. Der Terminus „Gnadenakt“ wird überflüssig.
Welch schöner Lapsus, der zeigt, wes Ungeistes King Sie sind: . . „ … die Päpste … sind von den
Gottesdienstdogmen von Trient abgewichen … „ . . Das Tridentinum hat Dogmen definiert? Das ist ja was
ganz Neues! . Welche sollten das denn gewesen sein?
Anna Rita, Werte Gehilfin des Grossen Schwefelregens, treten Sie schnell bei den Jehovas Zeugen ein, dann werden Sie gerettetet. Für Opi Brandenburks dat selbige!
Ach, Anna Rita, bleiben’s an der Kasse bei Ihrem Discounter und fertigen’s dort weiter Unterschichtkundschaft aus Brandenburg ab – das überfordert Sie wenigstens nicht ganz hoffnungslos …
@Pensionistenstudentin clarissa colonia Der Papst steht über dem Kirchenrecht. Wenn Sie etwas anderes
behaupten, rührt das daher, daß Sie wesentliche Dinge der Kirche nicht durchschaut haben.
@Geisteskranke Rentnerin clarissa colonia Der Papst hat nicht „im Rahmen des Rechts Dispens- und Begnadigungsvollmacht“,
er ist der Geber des Gesetzes, und kann deshalb von allen (!) kirchlichen Gesetzen dispensieren, wie’s
ihm paßt.
Wissen’s , Anna Rita, ich mische mich ja auch nicht in Ihre Kassiervorgänge bei kik ein. . Der Pontifex
untersteht als Katholik, der er ist, dem kirchlichen Recht – unabhängig davon, dass er im Rahmen des
Rechts Dispens- und Begnadigungsvollmacht besitzt.
#193 Grüner Ritter Das Kirchenrecht – es gibt ein westliches und ein östliches Gesetzbuch, außerdem
zusätzliche Anordnungen des Papstes – wird vom Papst eingesetzt, und ist veränderliches Recht, im Gegensatz
zum unabänderlichen göttlichen Recht der Kirche, welches auch nicht der Papst ändern kann. Der Papst
steht natürlich über dem vom ihm erlassenen Kirchenrecht und kann von diesem dispensieren.
Diamant: alle Anordnungen und Verfügungen des Bundespräsidenten unterliegen der Gegenzeichnung. Davon sind nur wenige ausdrücklich ausgenommen: Ernennung und Entlassung des Bundeskanzlers, Auflösung des Bundestages und die Bitte an den Kanzler nach einem Rücktritt die Geschäfte weiterzuführen.
Clarissa: wenn das im kanonischen Recht so ist, ist es überraschend fortschrittlich. Traditionell stand
ein absoluter Herrscher „von Gottes Gnaden“ durchaus über dem allgemeinen Gesetz (im englischer Recht
sagt man „the King can do no wrong“). Es kann natürlich sein, dass kanonisches Recht als „quasi-göttlich“
gilt und deswegen auch der Papst selbst daran gebunden ist. Diamant: ganz ungebunden ist ein Gnadenrechtsträger
in Deutschland auch nicht. Wenn er einen zB einen Straftäter direkt nach dem Urteil begnadigen würde,
käme das einer Aushöhlung der Gerichtsbarkeit sehr nahe. Das würde wohl kein Justizminister gegenzeichnen.
Oder anderer Fall: wenn jemand ein Gnadengesuch einreicht, besteht zwar kein justiziabler Anspruch auf
eine bestimmte Entscheidung. Aber wenn schon die Einreichung oder die Befassung damit abgelehnt würde,
denke ich schon, dass dagegen ein Rechtschutz bestünde. (Theoretisch, praktisch sagt der Präsident dann:
ok, ich befasse mich damit – abgelehnt- die Audienz ist beendet )
#179 Tomás: Bitte lesen Sie Beiträge anderer sorgfältiger. Im Unterschied zu Ihrer Behauptung habe
ich nicht geschrieben, daß die „Konzilspäpste“ nicht den Glauben vertreten. Ich schrieb, daß sie einige,
im Falle Wojtylas sogar etliche Häresien losließen, aber das heißt noch lange nicht, daß sie überhaupt
nicht den Glauben vertreten. Auch wenn Papst Benedikt XVI. einiges Ungute tat und sagte, und in Assisi
leider auch vorhat, so tat und sagte er doch auch Gutes. Beispielsweise bekannte er den katholischen Glauben
mit seiner Aussage, daß die katholische Kirche die eine von Gott eingesetzte Kirche ist. Und er hat ja
offensichtlich auch die gute Absicht, die Angelegenheit mit der Piusbruderschaft in Ordnung zu bringen.
. Katholiken das Katholischsein abzusprechen ist so eine Sache. Bekanntlich wird man ja nicht einmal durch
Kirchenaustrittserklärung so ohne weiteres zum Nichtkatholiken. Das gilt für geweihte Priester noch
viel mehr, und die Bischöfe und Päpste haben die Priesterweihe empfangen. Also sollte man sehr vorsichtig
sein, Priestern, Bischöfen oder Päpsten das Katholischsein abzusprechen, auch wenn einige dieser Geistlichen
arge Häresien loslassen. . Nur kann eben auch kein Priester, Bischof oder Papst von seinen Gläubigen
verlangen, Häresien zu folgen. Wenn Hirtenanweisungen dem Glauben widersprechen, hat immer der Glaube
Vorrang.
#193 Palmström 15:21:59 | Samstag, 27. August 2011
Zitate sind, wenn sie als solche deklariert werden, doch bei kreuz. net gestattet. Hier gelten keine Durchlässigkeitsbestimmungen wie an der Bayreuther Uni… Das ist doch gut so…!
#192 Diamant † 15:19:42 | Samstag, 27. August 2011
Mir hat der Geschichtsfälscher letzthin vorgehalten, dass ich zuviel vor dem PC herumlauere. Kaum taucht cc auf, springt er aber schon aus dem Busch. (Das Übrige, was mit der Geschichtsbastler an schönen Übernamen angehängt hat, ist leider nicht zitierfähig.)
#172 Tomás EIn Papst, der etwas Kirchenfeindliches anordnet, oder Häretiker und Kirchenfeinde in Ämter
beruft, verdient keinen Gehorsam. Die Ausübung des Primates durch den Papst ist nicht unfehlbar, das
wissen wir nicht erst aus den Tagen der Arianismuskrise, die der Zeit seit dem Pastoralkonzil sehr ähnlich
ist, namentlich unter dem häresieverdächtigen Papst Liberius I. Es ist vielmehr Lehre der Kirche, daß
der Papst in seiner Regierung nicht unfehlbar ist. Sie irren also, wenn Sie meinen, die Ausübung des
päpstlichen Primates wäre unfehlbar. Daß dem nicht so ist, war natürlich auch Papst Paul IV. bekannt,
der in ‘Cum ex apostolatus officio’ schreibt: „Jedoch darf ihm [dem Papst] widersprochen werden, wenn
er vom Glauben abgewichen vorgefunden wird.“ Die Päpste zur Zeit Lefèbvres sind von den Gottesdienstdogmen
von Trient abgewichen vorgefunden worden, und sie haben rechtswidrig die immerwährenden Riten St. Pius’
V. verfolgt. Diese waren nie verboten, erklärte Benedikt XVI. am 7. VII. 2007, somit erkannte selbst
Benedikt XVI., daß Marcel der Große einem despotischen Papst zurecht widerstand, ganz im Einklang mit
der Tradition der Kirche. Ein weiteres Kapitel sind die antikatholischen Scheinkatholiken, die die Kirche
dominieren, seit den Tagen Pauls VI. Ein Papst, der hier nichts unternimmt, dessen Primat wird ganz klar
fehlerhaft ausgeübt und darf keinerlei Gehorsam beanspruchen.
Nun, werter Palmström, dem gemein[t]en Zuschreiber geht es gar nicht um mich. Er leidet an einer progredienten psychischen Störung, die ihn zwingt, andere stets über seine Herkunft und Kinderstube aufzuklären, denn darüber hinaus hat er praktisch nichts zu sagen …
#188 Brandenburgis 15:14:27 | Samstag, 27. August 2011
Ich weise hiermit jede Beleidigung des hl. Priesterstandes als Beleidigung Gottes zurück. Wer wie die Klarisse Priester diffamiert, der diffamiert den Heiland als obersten Hohenpriester. Um mit dem hl. Augustinus zu sprechen „Begegne ich einem Engel und einen Priester, dann grüße ich zuerst den Priester!“
#187 Diamant † 15:13:51 | Samstag, 27. August 2011
Sodann, Clarissima, ist das deutsche Bundesverfassungsgericht traditioneller als der Papst? <Das Grundgesetz
knüpft die Ausübung des Begnadigungsrechts nicht an bestimmte normative Voraussetzungen. Es legt dem
Gesetzgeber nicht auf, solche Voraussetzungen zu schaffen und eröffnet nicht einmal die Möglichkeit
hierzu, da dies eine Bindung und Beschränkung bedeuten würde, die nach der unbedingten Übertragung
des Begnadigungsrechts auf den Bundespräsidenten – in den Ländern auf die Landesregierung oder den Ministerpräsidenten –
nicht zulässig wäre. Dementsprechend sind auch keine gesetzlichen Regelungen des Gnadenrechts getroffen
worden; die sogenannten Gnadenordnungen stellen lediglich verwaltungsinterne Weisungen über das Verfahren
dar.> (BVerfGE 25, 352, Gründe C.I.3)
#186 Palmström 15:10:29 | Samstag, 27. August 2011
Aber Brandenburgis, warum fahren Sie Clarissa dermaßen unqualifiziert an. Sie sagt doch nur was Sache ist. Muss Sie doch nicht treffen oder sind Sie etwa auch so einer…?
Nun, ich grübelte tatsächlich, aber ob ich meinen Zwetschgenkuchen mit Mürb- oder mit Hefeteig backen
soll. . Werter Ritter, die Überlegung, ob Gnadenakte eine eigene Kategorie rexhtserheblicher Akte darstellen,
ist rechtshistorisch interessant. . Doch can. 11 CIC bestimmt, daß durch kirchliche Gesetze alle Katholiken
verpflichtet sind, solange das Gesetz nicht anderes bestimmt. . Auch der oberste Gesetzgeber ist davon
nicht ausgenommen – nirgendwo bestimmt der Codex, dass der Papst von der Beachtung eines Gesetzes kraft
Amtes ausgenommen ist, solange er der Kirche durch Taufe angehört. . Damit stehen weder der Pontifex,
noch seine Rechtshandlungen über dem Gesetz. . Damit aber bilden Gnadenakte auch nach kanonischem Recht
keine eigene Kategorie von Rechtshandlungen.
Seefelt Sie selbst sagen, daß die „Päpste“ nach dem „Konzil“ nciht den Glauben vertreten. Damit sind
diese „Päpste“ nicht katholisch und gehören nicht zur Kirche, weil Akatholiken keine Glieder des Mystischen
Leibes Christi sind. Aus diesem Grund können sie auch keine Päpste sein. Dies lehrt eindeutig die Kircher (
hl. Robert Bellarminus, Paul IV., Pius V., Leo XIII, Pius XII. und canon 188 §4 CIC [1917]).
Um das doch einmal klarzustellen: Es ist papstfeindlich, einen gültig gewählten Papst als Nichtpapst
zu deklarieren und eine Sedisvakanz zu behaupten, während es überhaupt nicht papstfeindlich ist, einen
Papst als Papst anzuerkennen, nichtkatholisches Handeln und Tun des Papstes aber als solches zu bezeichnen
und Aufforderungen des Papstes zu nichtkatholischem Tun nicht zu folgen. Ein Papst darf nicht tun und
lassen, was er will, sondern ist immer an den katholischen Glauben gebunden. Und deswegen darf ein Papst
auch nichts tun, was den Vorgaben seiner Vorgänger widerspricht. Genau das haben die „Konzilspäpste“
getan. So verkündet die Kirche seit etwa zwei Jahrtausenden, daß die katholische Kirche die eine von
Gott gegründete Kirche und der katholische Glaube der einzige wahre Glaube ist. ALLE Päpste vor dem
unseligen 2VK folgten diesen Glaubenssätzen. Die „Konzilspäpste“ haben diese Glaubensaussagen mit ihrem
Relativismus gebrochen, und daher KANN ein Katholik ihnen in dieser Hinsicht nicht folgen. Wenn ein Papst
Unkatholisches verkündet oder fordert, hört die Gehorsamspflicht auf, ungeachtet aller sonstigen Anerkennung
des päpstlichen Primats. Bis zu dem 2VK konnten die Katholiken ALLEN Päpsten gehorchen, weil alle Päpste
den gleichen Glauben vertraten. Seit dem 2VK geht das leider nicht mehr, man kann nur entweder den Päpsten
vor oder den Päpsten nach dem 2VK uneingeschränkt gehorchen, doch ist klar, daß nur die Päpste vor
dem 2VK den katholischen Glauben vertreten.
Clarissa, das ein Gnadenakt Rechtsfolgen hat, ist natürlich völlig unbestritten. Die hat ein Realakt
aber auch, trotzdem ist er kein Rechtsakt. Da beim Gnadenakt willentliches Handeln vorliegt, ist er, bei
einer Zweiteilung in Rechts- und Realakte, natürlich Rechtsakt. Er könnte aber auch eine dritte, eigenständige
Kategorie sein. Rechtshistorisch war er es auf jeden Fall, der absolute Herrscher agierte völlig „über
dem Recht“, kraft seines Gottesgnadentums. Das trifft auf unsere Bundes- und Ministerpräsidenten heute
selbstverständlich nicht mehr zu. Aber beim Papst? Der bezieht seine Legitimation ja nicht aus der vatikanischen
Verfassung.
Nun, eques, wenn Sie den Drachen vor der Jungfrau retten, mag das ein Akt der Gnade und kein Rechtsakt
sein. . Die Gnadenakte, von denen hier die Rede war, müssen aber Rechtsakte sein, weil sie Rechtswirkungen
entfalten wollten, indem sie rechtmäßig zugezogene Kirchenstrafen aufhoben. . Wären dies keine Rechtsakte
gewesen, bestünden die vermeintlich aufgehobenen Strafen ja noch fort. . Doch, wer weiß, vielleicht
tun sie das ja tatsächlich, denn, wenn der Papst nicht ist, was er zu sein scheint …
Diamant/Clarissa: es ist umstritten. Clarissa gibt die herrschende Meinung wieder, dass Gnadenakte auch Rechtsakte sind, allerdings wegen des heute verrechtlichten Verfahrens, nicht wegen der Rechtsfolgen. Es gibt aber auch die Auffassung, dass gem. „Gnade vor Recht“ eine Art „überrechtliches“ Handeln vorliegt.
Diamant: Lefébvre hat die Hirtengewalt des Papstes in der Theorie bejaht, aber in der Praxis ständig
und in schwerwiegenden Angelegenheit mißachtet. Seine Bekenntnis zum Primat des Papstes war nur eine
leere Floskel. Wie die Bekenntnis der Politiker zum Schutz des ungeborenen Lebens.
Cowboyhut: Lefébvre war nicht nur exkommuniziert, weil er die unerlaubten Weihen vorgenommen hat, sondern
auch weil er, unter anderem, den Primat des Papstes geleugnet hat. Wo befindet er sich jetzt? Beten für
ihn.
#170 cowboyhut † 01:14:40 | Samstag, 27. August 2011
Zum Thema Exkommunikation- s.h ein Zitat von KreuzNet vom 14.09.2009 : „Freimaurer sind nach katholischen
Kirchenrecht automatisch exkommuniziert. Sie leiden nach ihrem Tod die ewigen Höllenstrafen.“ Wenn also
durch das Kirchenrecht eine automatische Exkommunikation eintritt und laut Kreuznet und sonstigen frömmelnden
Extremisten dadurch Höllenstrafen drohen- was ist dann bloß mit Lefebvre und Co, die exkommuniziert
starben ? Und den unerlaubt geweihten Bischöfen und Priestern des Piusvereins ? Laut Kirchenrecht zieht
dies ja automatisch die Exkommunikation nach sich – dann sollten die betreffenden Personen sich schon
mal einen Vorrat an Eiswürfeln zulegen- könnte sehr heiß werden in absehbarer Zukunft !
#169 Diamant † 00:10:14 | Samstag, 27. August 2011
Es liegt wohl daran, dass die Begnadigung zwar verfahrensmässig im Gesetz geregelt ist, aber nicht materiell, insoweit eine materielle rechtliche Grundlage fehlt, also ein Akt ohne (materielle) rechtliche Grundlage. Zirka.
Einen Gnadenakt, mi care können Sie mangels fehlender Beschwernis nicht anfechten, wohl aber ablehnen. Gleichwohl ist er – ohne eingeschränkten helvetischen Rexhtstraditionen zu nahe treten zu wollen – zweifellos ein Rechtsakt, denn, wäre ers nicht , könnte er auch keine Rechtsfolgen entfalten.
Nun, werter Antonio, mein Dienstherr hat da so zufriedenstellend Vorsorge getroffen, daß ich kaum nötig
haben werde, wirklich bedürftigen Menschen eine 400 € Stelle streitig zu machen. . Schließlich, Tomas,
gratuliere ich Ihrem Scharfsinn, der das Problem der Annahme des pontifikalen Gnadenaktes so treffend
auf den Punkt gebracht hat.
#164 Diamant † 23:53:33 | Freitag, 26. August 2011
Ja, die Tradis haben’s einfach. Man wähle Punkt X in der Geschichte, erkläre alles, was bis X war, als wahr, und den Rest ab X als Quatsch, mit der Begründung, dass alles, was bis X war, schliesslich auch stattfand.
Nun, mein werter Antonio, ich bin gerade dabei, über die Chancen und Risiken einer Inanspruchnahme altersteilzeitlicher
Regelungen nachzudenken. Da glaube ich nicht, für den vakanten Posten die richtige Besetzung zu sein.
. Doch Ihren Fähigkeiten und Interessen wäre diese Aufgabe doch völlig adäquat, oder denken Sie nicht?
Diamant: Wenn es sich dabei um ein Gnadenakt gehandelt hat, weshalb haben Fellay und Konsorten diesen
angenommen? Damit haben sie nur bestätigt, daß die Exkommunikationen rechtskräftig waren.
Objektiv liegt in den Fällen von Lefébvre, Castro Mayer und die vier Bischöfen keine Exkommunikation vor, weil es zulässig ist, bei Notwendigkeit und Vakanz des Heiligen Stuhles, Bischöfe zu weihen. Aus diesem Grund sind auch die sedisvakantischen Bischöfe nicht exkommuniziert. Aber da es für den Lefébvre und Konsorten zu diesem Zeitpunkt einen Papst gab, haben sie subjektiv den Tatbestand erfüllt.
Werter Antonino, der apostolische Stuhl, so berichtete man mir, plane die Ernennung eines Zensors mit
der Aufgabe, die Gültigkeit der Pontifikate bis zu Caius Papirius zu prüfen . Vielleicht sollten Sie
sich um diese Zensur ja bewerben …
#155 Diamant † 23:23:30 | Freitag, 26. August 2011
Wie (selbstverständlich) richtig festgestellt wurde: Bei der Rücknahme der Exkommunikation handeltes es sich um einen Gnadenakt, nicht um einen Rechtsakt.
Was ist am Begriff „gnadenhalber“ so unverständlich? . Nun, angeblich steht der Papst ja über dem Gesetz –
dann braucht er wohl auch keinen Rechtsgrund, um einen Gnadenakt zu setzen. . Aber, ich vergaß!, die
einzigen, die über dem Kirchenrecht stehen, sind doch die Piusbrüder …
@Beda Wenn es sich um ein rechtswidriges Verhalten der FSSPX-Bischöfe handelte, dann haben Sie recht.
Offenbar ging der Papst aber davon aus, dass die Exkommunikation per se rechtswidrig war. In diesem Fall
war ein Affekt des Bedauerns (mit dem Willensvorsatz zur eventuellen Genugtuung und Besserung) durch die
FSSPX-Bischöfe nicht notwendig. Ein Affekt des Bedauerns (mit dem Willensvorsatz zur eventuellen Genugtuung
und Besserung) durch die Hierarchie übrigens auch nicht, es handelt sich in diesem Fall um eine simple
Feststellung.
Gehe ich recht in der Annahme, dass der Papst von Rechts wegen die Exkommunikationen nicht hätte zurücknehmen können, weil es an der dafür erforderlichen Reue fehlt(e)?
Der Pontifex hat keine der Exkommunikationen, die sich die Schisma-Gang rechtmäßig zugezogen hat, „für
nichtig erklärt“. Der Pontifex hat diese Strafen. g n a d e n h a l b e r. aufgehoben. . Aber die hiesigen
kirchenrechtlichen Pippi Langstrumpfs lügen sich halt gern, widewidewittbumbum, die Welt zurecht, wie’s
ihnen gefällt …